19.003
Compte d'Etat 2018
Fournier Jean-René · P-M · Conseil des Etats · Valais · Groupe PDC
BO 2019 E 338L'entrée en matière est acquise de plein droit
1. Rechnung der Verwaltungseinheiten
1. Compte des unités administratives
Behörden und Gerichte - Autorités et tribunaux
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe PDC
Die Subkommission 1 der Finanzkommission des Ständerates ist auch zuständig für den Bereich Behörden und Gerichte. Dazu gebe ich Ihnen einen kurzen Bericht:
Ich beginne mit der Bundesversammlung: Die Bundesversammlung schliesst die Rechnung mit 9 Millionen Franken unter dem Voranschlag ab. Verantwortlich dafür war die Ausgabendisziplin, einerseits seitens des Parlamentes, andererseits aber auch seitens der Parlamentsdienste.
Bei Bundesrat und Bundeskanzlei zeigt sich eine stabile Lage. Die Leistungsziele gemäss neuem Führungsmodell für die Bundesverwaltung wurden erreicht, und auch beim Edöb, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, sind die Ziele gemäss NFB erreicht worden.
Zum Bundesgericht: Die Rechnung 2018 ist im Vergleich zur Vorjahresrechnung und im Vergleich zum Budget erfreulich. Von den Gesamteinnahmen von 15,3 Millionen Franken entfallen 14,5 Millionen Franken auf Gerichtsgebühren. Bei den Ausgaben gibt es ein kleines Wachstum von 93,081 auf 93,169 Millionen Franken, sodass der Nettoaufwand von 78,9 Millionen auf 77,8 Millionen Franken zurückgegangen ist. Die Rechnung weicht somit um 4,73 Prozent vom Voranschlag ab.
BO 2019 E 339Beim Bundesstrafgericht habe ich keine speziellen Bemerkungen zu machen.
Ich komme zum Bundesverwaltungsgericht. Im Jahr 2018 wurde ein um rund 6 Prozent höherer Aufwand budgetiert als im Jahr 2017, weil das Parlament den Bestand um vier zusätzliche Richterstellen und um zwölf Gerichtsschreibende aufgestockt hat. Beim Personalaufwand konnten aber 2,2 Millionen Franken eingespart werden. Aufgrund von Projektverzögerungen fiel ein um 1 Million Franken geringerer Aufwand an. Das Personalbudget wurde beim Bundesverwaltungsgericht ausgeschöpft. Es sind neue Richterinnen und Richter eingestellt worden, gleichzeitig waren aber viele Pensionierungen zu verzeichnen. Die Neueingetretenen sind jünger und somit auch etwas kostengünstiger. Daraus resultieren die Einsparungen beim Personalaufwand des Bundesverwaltungsgerichtes.
Noch zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Diese Rechnung ist sehr klein und bietet keine grösseren Problemstellungen; dazu gibt es auch keine besonderen Bemerkungen zu machen.
Zur Bundesanwaltschaft: Im Verhältnis zum Vorjahr gibt es bei der Bundesanwaltschaft einen Minderertrag von 0,4 Millionen Franken. Das entspricht einer Differenz von 31,6 Prozent. Das steht in direktem Zusammenhang zum Wegfall der Vignettenfälle - 700 Massenfälle pro Jahr sind weggefallen. Der Aufwand lag im letzten Jahr 3,2 Millionen Franken höher. Das geht hauptsächlich auf höhere Ausgaben im Bereich der Haft-, Untersuchungs- und Strafvollzugskosten zurück.
Zum Schluss noch zum Bundespatentgericht: Hier sind Aufwand und Ertrag gleich hoch, weil das Defizit vom Institut für geistiges Eigentum getragen wird und damit letztlich von den Jahresgebühren der Patente - es sind also die Nutzer, die hier bezahlen.
So weit meine Ausführungen für diesen Bereich, ich werde dann später als Präsidentin der Subkommission 1 noch über den Bereich des EFD berichten.
Intervention de procédure
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Département des affaires étrangères
Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Groupe PDC
Ich berichte zum Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten. Die Subkommission 2 der Finanzkommission hat es geprüft und im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 besucht bzw. hat sich informieren lassen. Die Subkommission 2 hat Ihrer Finanzkommission beantragt, die Jahresrechnung des EDA für 2018 zu genehmigen und auch den vier Nachtragsbegehren zuzustimmen. So viel zu Anfang meiner Berichterstattung.
Der Blick in den Zahlenteil für das EDA zeigt nichts, was aus dem Ruder gelaufen wäre. Es gab kaum Kostenüberschreitungen, aber einige Kostenunterschreitungen, wobei es für beides Erklärungen gibt. Als Überblick zur Finanzierungsrechnung seien folgende Zahlen erwähnt: Der Aufwand des EDA beträgt 3,012 Milliarden Franken, der Ertrag 67 Millionen. Im Vorjahr betrug der Ertrag 72 Millionen und der Nettoaufwand 3,056 Milliarden. Der Aufwand ist also zurückgegangen, wenn man es netto betrachtet, das heisst, er liegt genau 123 Millionen unter dem Budget. Die Anzahl der Vollzeitstellen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 87 verringert. Man ist also sehr kostenbewusst auf dem Weg. Der Eigenaufwand 2018 betrug 833 Millionen Franken, davon macht der Personalaufwand 605 Millionen aus. Im Vorjahr waren das 607 Millionen. Der Transferaufwand des EDA beträgt 2,11 Milliarden Franken, 2017 waren es 2,19 Milliarden; es gab also auch hier einen Rückgang.
Noch einige Bemerkungen zur internationalen Zusammenarbeit (IZA), zu spezifischen Arbeiten im EDA und zum Botschaftsnetz - zu Entwicklungen, die wir festgestellt haben und über die wir doch noch berichten möchten.
Mit dem Jahr 2018 wurde die Halbzeit beim laufenden IZA-Rahmenprogramm erreicht. Das Departement sieht sich mit der Umsetzung des Rahmenprogramms auf Kurs, und es wird, wo es die Projekte zulassen, besonderer Wert auf die Ausbildung von Frauen gelegt. Nothilfe ist - vor allem in Syrien - nach wie vor sehr nötig. Für 2018 beträgt die APD-Quote 0,44 Prozent, in absoluten Zahlen 3,022 Milliarden Franken. 2017 waren es noch 3,09 Milliarden. Bei der APD-Quote handelt es sich an sich um eine statistische Zahl, die allein über die effektive Wirksamkeit und Qualität der Hilfe noch nicht sehr viel aussagt, aber natürlich im internationalen Vergleich dann jeweils herangezogen wird.
Man ist im EDA sodann an der Ausarbeitung der aussenpolitischen Strategie 2020-2023. Damit soll die interdepartementale Zusammenarbeit in der Aussenpolitik gestärkt werden. Explizit gefordert wurde ja vom Parlament eine gewisse Verknüpfung der IZA mit der Migrationspolitik. Auf Fragen aus der Subkommission wurde bestätigt, dass im Rahmen der IZA die Zusammenarbeit mit dem Seco und zwischen EDA und WBF eng sei und gut funktioniere. Da die Subkommission 2 beide Departemente prüft, können wir das auch jeweils so in beiden Departementen nachvollziehen und bestätigen lassen. Man ist im EDA auch an der Arbeit für das IZA-Programm 2021-2024, das jetzt in eine Art Vernehmlassung geschickt worden ist.
Ab dem Jahr 2019 ist die Einführung und Umsetzung eines Lohnsystems geplant, des sogenannten harmonisierten und funktionalen Lohnsystems. Das geht offenbar auf einen Antrag der GPK des Ständerates aus dem Jahr 2016 zurück. Bis anhin gab es unterschiedliche Lohnsysteme für versetzbare und für nichtversetzbare Mitarbeiter. Seit dem 1. Januar 2019 werden diese Systeme vereinheitlicht. Man wird in einem Jahr sehen, wie das verläuft. Es wurde gesagt, dass die Karriereberufe im EDA beliebt sind und dass kein Mangel an Bewerbern besteht.
Lassen Sie mich noch etwas ausführen zu den Botschaften, die unser Subkommissionsmitglied Thomas Hefti explizit auch angesprochen hat, weil er selber Botschaften besichtigen konnte. Ich werde dazu kommen. In der Subkommission 2 wurde seit 2014 mit Besorgnis gefragt, ob allenfalls Botschaftsschliessungen geplant seien. Botschaften haben für uns und die Vertretung unserer Interessen einen Wert. Es greift zu kurz, den Wert nach Vorgaben zu messen, wie man das etwa bei Handelsvertretern tun kann. Der Wert ist oft nicht konkret in Zahlen und schon gar nicht kurzfristig zu messen. Unser Subkommissions- und Finanzkommissionsmitglied Thomas Hefti konnte das auf einer Reise nach Madrid und Lissabon feststellen. Die Botschaft in Lissabon zählt zu den kleinen Vertretungen, wird aber von Kreisen aus Handel und Industrie sehr geschätzt, wie er an einem Anlass in der Botschaft am 27. März 2019 feststellen konnte. Es gibt oft die Tendenz, grössere Botschaften im Umkreis mehr einzusetzen; im Falle von Portugal schiene Madrid naheliegend. Doch gerade das, Dienste für Portugal aus unserer Botschaft in Madrid, kommt in Portugal offenbar nicht gut an. Man will nicht von Madrid aus bedient werden. Über solche Gegebenheiten oder auch Empfindlichkeiten kann man sich nicht einfach hinwegsetzen, sondern man sollte ihnen gerade in der Diplomatie Rechnung tragen. Persönlich hat der Referent auch grundsätzlich nichts dagegen, wenn die Botschafter eine gewisse Freiheit haben, immer vorausgesetzt, dass dem Interesse der Schweiz gedient wird. Ich trage dieses Anliegen unseres Kommissionsmitgliedes gerne in den Rat.
Noch zu den vier Nachträgen zum Voranschlag 2019; diese würde ich jetzt beim EDA mit einschliessen. Das betrifft erstens den Europarat in Strassburg. Da gibt es einen Nachtrag von 86 000 Franken. Es geht um den Anteil der Schweiz, der auf der relativen wirtschaftlichen und demografischen Gewichtung basiert; er ist grösser als in der Planung vorgesehen.
Der zweite Nachtrag bezieht sich auf den Beitrag für die Unesco in Paris, der 35 300 Franken beträgt. Es ist dies ein Pflichtbeitrag der Schweiz für das ordentliche Unesco-Budget nach dem Beitragsschlüssel der Uno. Dieser war im Budgetprozess 2019 noch nicht vollständig bekannt, und deshalb ist eine nachträgliche Erhöhung notwendig.
Der dritte Nachtrag bezieht sich auf Abrüstungsmassnahmen der Vereinten Nationen und beträgt 13 000 Franken. Es sind Pflichtbeiträge an die Organisation für das Verbot chemischer Waffen und an die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen. Auch da war der BO 2019 E 340 Verteilschlüssel der Uno beim Budgetprozess in der Schweiz noch nicht bekannt.
Und zum Schluss der vierte Nachtrag: Hier handelt es sich um Beiträge an Institutionen des internationalen Rechts, hier beträgt der Nachtrag 230 000 Franken. Die Schweiz ist Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes mit jährlichen Pflichtbeiträgen. Der fällige Beitrag war im Budgetprozess 2019 noch nicht bekannt, und die Erhöhung beträgt jetzt 230 000 Franken.
Das waren meine Ausführungen zum EDA.
Intervention de procédure
Departement des Innern - Département de l'intérieur
Abate Fabio · Mit-M · Conseil des Etats · Tessin · Groupe libéral-radical
Die finanzierungswirksamen Ausgaben der Rechnung 2018 des EDI betragen 17,7 Milliarden Franken, womit sie unter dem Voranschlag liegen, in dem 150 Millionen Franken mehr budgetiert wurden. Das Budget wurde also um 0,8 Prozent unterschritten. 96,8 Prozent der Ausgaben betreffen den Transferbereich. Die grössten Veränderungen in der Rechnung 2018 gegenüber dem Voranschlag 2018 sind auf die Transferausgaben in den Bereichen Sozialversicherungen und Krankenversicherung zurückzuführen. Der finanzierungswirksame Personalaufwand lag gegenüber dem Voranschlag um etwa 1,9 Millionen Franken bzw. 0,5 Prozent tiefer. Die IT-Ausgaben und die Ausgaben im Beratungsbereich liegen ebenfalls unter dem Voranschlag. Leider - ich betone: leider - muss festgestellt werden, dass der Anteil der Italienischsprachigen beim EDI abgenommen hat.
Bei den einzelnen Ämtern haben wir keine besonderen Probleme festgestellt, was durch die Zahlen bestätigt wird. Zum Beispiel weist das Bundesamt für Kultur eine Budgetunterschreitung von 9,9 Millionen bzw. 3,9 Prozent aus. Die Rechnung hält also den Rahmen des Voranschlags 2018 und damit die Vorgaben der aktuellen Kulturbotschaft 2016-2020 ein. Beim Personalaufwand gibt es ein kleines strukturelles Defizit von etwa 0,5 Millionen Franken. Er lag 1,4 Prozent über dem Budget. Das ist vor allem auf die Integration der Nationalphonothek in Lugano in die Nationalbibliothek zurückzuführen. Der Mehraufwand wurde aber kompensiert.
Bei Meteo Schweiz liegt der Funktionsaufwand 2,6 Millionen Franken tiefer als budgetiert. Grund dafür sind Verzögerungen bei verschiedenen Projekten; für diese wurden Anträge zur Bildung zweckgebundener Reserven gestellt. Bei den Transferausgaben gibt es Minderausgaben im Bereich der Beiträge an internationale Organisationen. Die Ziele des Amtes wurden erreicht.
Das Bundesamt für Statistik weist im Globalbudget eine Budgetunterschreitung von 10,7 Millionen Franken aus. Die Ziele für das Jahr 2018 wurden alle erreicht. Die Aufgaben dieses Amtes nehmen laufend zu, der finanzielle Spielraum ist gering. Das zentrale Instrument für die strategische Planung ist das statistische Mehrjahresprogramm; das aktuelle Programm gilt bis Ende dieses Jahres. Beim Bundesamt für Statistik werden die Digitalisierungsprozesse eine zentrale Rolle in der Arbeit der nächsten Jahre spielen.
Zum Bundesamt für Gesundheit: Der Aufwand beträgt 3,1 Milliarden Franken und der Ertrag rund 19 Millionen Franken. Die Einnahmen im Eigenbereich liegen um rund 200 000 Franken unter dem Budget, hauptsächlich wegen etwas tieferer Gebühreneinnahmen beim Strahlenschutz. Die Einnahmen aus dem Transferbereich im Umfang von 70 Millionen Franken sind um 25,9 Millionen Franken tiefer als budgetiert. Diese Mindereinnahmen sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die Rückstellung für die Rentenleistungen in der Militärversicherung tiefer war, weil ein weniger starker Rückgang von Rentenbezügern zu verzeichnen war, als man ursprünglich geplant hatte. Die Ausgaben im Eigenbereich sind rund 5 Millionen Franken oder 3,1 Prozent tiefer als budgetiert. Der Grund sind hier insbesondere Verzögerungen bei grösseren Projekten, zum Beispiel im Bereich des Krebsregistrierungsgesetzes. Der Löwenanteil der Ausgaben des Amtes betrifft die Transferausgaben. Sie liegen um 35,7 Millionen Franken oder 1,2 Prozent unter dem Budget. Das ist auf tiefere Beiträge an die individuellen Prämienverbilligungen zurückzuführen. Sie sind tiefer ausgefallen, weil die Prämienerhöhungen etwas weniger ausgeprägt waren als erwartet oder befürchtet. Zudem gab es weniger Leistungen der Militärversicherung.
Zum Bundesamt für Sozialversicherungen: Es gibt dort fast nur Transferausgaben. Das Volumen wird über AHV, IV und Ergänzungsleistungen gesteuert. Der Totalaufwand beträgt knapp 14 Milliarden Franken und liegt damit um 0,5 Prozent unter dem Budget. Der Ertrag liegt mit 25,5 Millionen Franken um 13,1 Prozent unter dem Budget. Das ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Rückerstattungen, die vorgegeben sind, tiefer als geplant ausgefallen sind. Alle Abweichungen wurden plausibel erklärt. Vom Totalaufwand von 14 Milliarden Franken sind 13,9 Milliarden Transferaufwand. Er ist damit 0,4 Prozent tiefer als budgetiert. Hier ist es jeweils schwierig, punktgenau zu budgetieren, weil insbesondere schwierig abzuschätzen ist, wie viele Rentenbezüger und wie hohe Ergänzungsleistungsbeiträge es geben wird. Wir sprechen hier aber von Abweichungen von weniger als 1 Prozent. Der Funktionsertrag von rund 18 Millionen Franken liegt 200 000 Franken unter dem Budget. Auch diese Differenz konnte problemlos erklärt werden.
Bei der AHV haben wir ein Umlageergebnis von minus 1,1 Milliarden Franken und ein Einlagenergebnis von minus 1,2 Milliarden Franken. Das macht zusammen minus 2,3 Milliarden Franken, und das ist eine Zahl, die beunruhigen muss. Das Kapitalkonto ist erstmals seit über zehn Jahren auf unter 100 Prozent einer Jahresleistung, nämlich auf 98,6 Prozent, gefallen.
Bei der IV beträgt das Umlageergebnis minus 80 Millionen Franken und das Anlageergebnis minus 170 Millionen Franken. Das ergibt ein negatives Betriebsergebnis von insgesamt knapp einer Viertelmilliarde Franken. Das Kapitalkonto bei der IV weist zwar 5 Milliarden Franken auf, aber wir haben noch IV-Schulden in der Höhe von rund 10 Milliarden Franken.
Bei den Ergänzungsleistungen sind die Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen zur AHV im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozent und jene an die Ergänzungsleistungen zur IV um rund 2,5 Prozent gestiegen. Bei den Ergänzungsleistungen zur IV hat man einen Nachtragskredit gesprochen, bei den Ergänzungsleistungen zur AHV liegt man ein bisschen unter dem Budget.
Ich glaube, das wäre alles. Wir hatten keine Nachtragskredite zu behandeln, und wir bitten um Zustimmung zur Rechnung des Departementes.
Intervention de procédure
Département de justice et police
Levrat Christian · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe socialiste
Comme vous le savez, nous sommes organisés en sous-commissions de manière à nous répartir le travail pour être le plus efficace possible. Des rapporteurs par département sont désignés à l'intérieur de ces sous-commissions et j'aimerais commencer en remerciant nos collègues Werner Hösli et Raphaël Comte pour leur collaboration décisive à l'élaboration de ce rapport.
Diese ist auch der Grund, warum der Bericht zum EJPD auf Deutsch erstattet wird.
Ich möchte zuerst festhalten, dass im EJPD im Jahr 2018 eine Aufwandzunahme von 208 Millionen Franken ausgewiesen wird. Die Rechnung schliesst mit Gesamtausgaben von 2,88 Milliarden Franken ab. Die Investitionen betrugen 62 Millionen Franken. Ich werde mich bei diesem Departement auf drei Bemerkungen beschränken, die mir relevant scheinen.
Erstens ist beim Bundesamt für Justiz festzustellen, dass die Zahl der zu erstellenden Strafregisterauszüge stark steigend ist. Heute sind es rund 2000 Strafregisterauszüge pro Tag, die erstellt werden. Man rechnet damit, dass die Zahl auf 3000 Strafregisterauszüge pro Tag steigen wird, was mit entsprechenden Investitionen gekoppelt sein wird. Offenbar, so musste Ihre Kommission feststellen, werden immer mehr Stellenbewerber aufgefordert, den Unterlagen einen solchen Strafregisterauszug beizulegen, was zusätzliche Aufwendungen beim Bund zur Folge hat.
BO 2019 E 341Zweitens stellt für Ihre Kommission die Verschiebung der Investitionen beim Fedpol, die im letzten Jahr vorgesehen waren, eine Sorge dar. Diese Verschiebung der Investitionen reicht von der Lieferung von Einsatzfahrzeugen, die sich verzögert hat, bis hin zu IT-Projekten, die nicht im geplanten Zeitfenster gestartet werden konnten. Viele Informationssysteme beim Fedpol sind auch von der EU abhängig, insbesondere von der Entwicklung von Schengen/Dublin. Durch ständige Anpassungen und Erneuerungen zur Verbesserung der Interoperabilität ergeben sich oftmals zeitliche Verschiebungen. Ein Beispiel für diese zeitlichen Verschiebungen ist die Verbindung von Name und Fingerabdruck, die europaweit verbreitet werden soll, damit Mehrfachidentitäten erkannt werden können. Das Ziel des Programms wäre es, mit einem Mausklick alle Informationen zu erhalten. Heute müssen mehrere Abfragen in verschiedenen Systemen gemacht werden, um zum gleichen Ergebnis zu kommen.
Das sind letztlich alles gute Projekte, sinnvolle Projekte, doch führen diese Projektverschiebungen, die wir oft nicht zu verantworten haben, zu einer Anhäufung von Ausführungsarbeiten in einem bestimmten Zeitfenster und zu einer Überlastung des Personals beim Fedpol.
Die dritte Bemerkung betrifft das Staatssekretariat für Migration, das Mammut-Amt im Departement. Gegenüber dem vergangenen Jahr - das wurde bereits in der Eintretensdiskussion vom Herrn Bundespräsidenten erwähnt - ist in der Schweiz die Zahl der Asylgesuche weiter gesunken: Mit rund 15 000 Gesuchen wurde die tiefste Zahl seit 2007 verzeichnet. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich ein Rückgang um fast 3000 Gesuche. Im Vergleich zum Budget hatte dies einen sehr positiven Einfluss auf die Rechnung, weil die Kosten gesamthaft mit 1,9 Milliarden rund 258 Millionen Franken tiefer waren als im Voranschlag.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Kosten jedoch trotzdem um ungefähr 100 Millionen Franken gestiegen. Das lässt sich mit zwei Positionen begründen: Zum einen sind die Kosten für Integrationsmassnahmen aufgrund der veränderten Kostenbeteiligung des Bundes in der zweiten Vierjahresperiode 2018-2021 um nahezu 70 Millionen gestiegen. Das ist auch auf einen Entscheid dieses Parlamentes, nämlich auf die Annahme der Motion Müller Philipp 18.3408, zurückzuführen. Zum andern ist die erste Beitragszahlung an den Fonds für die innere Sicherheit der EU für die Jahre 2016 bis 2028 über 82 Millionen Franken im Jahr 2018 erfolgt. An diesen Mehraufwendungen erkennt man, dass sich die übrigen Kosten beim SEM positiv entwickelt haben. Bei den Positionen A202.0156, "Empfangs- und Verfahrenszentren", und A231.0153, "Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge", liegen sie unter dem Vorjahr.
Die grösste Herausforderung für das SEM war, neben der täglichen Arbeit, sich auf die beschleunigten Verfahren ab dem 1. März 2019 vorzubereiten. Wie wir es beurteilen konnten, scheint es gelungen zu sein. Die Bundesasylzentren haben den Betrieb aufgenommen.
Erfreulich aus Sicht des Amtes ist die Tatsache, dass die Schutzquote mit 60 Prozent nach wie vor hoch ist. Das ist ein Indikator für ein gut funktionierendes System, weil unbegründete Asylgesuche meistens gar nicht mehr in der Schweiz gestellt werden. Es kommen vermehrt Leute, die echte Asylgründe geltend machen können. Noch in Bearbeitung ist der Umgang mit psychisch auffälligen Personen. Hier befindet man sich mit dem Renitentenzentrum in Les Verrières in einer Pilotphase; es muss dort gelingen, die Psychiatrie noch vermehrt einzubinden.
Eine allerletzte Bemerkung zum Informatik Service Center, dem EJPD-internen Informatikdienstleister (ISC-EJPD): Dort scheint sich bei der Rekrutierung von geeignetem Fachpersonal ein Problem abzuzeichnen. Es scheint, dass der Bund für junge Informatiker nicht besonders attraktiv ist. Das kann man sicher nachvollziehen. Es bleibt aber für das betroffene ISC-EJPD eine Herausforderung. Sie wurde im letzten Jahr so gelöst, dass verstärkt auf externe Dienstleister zurückgegriffen wurde. Das ist aber nicht der Sinn und Zweck des ISC-EJPD. Die Idee ist es, externe Arbeit zu internalisieren. Das muss mit der Anstellung von zusätzlichem Personal möglich sein.
Ein Wort zum Nachtrag, Herr Präsident, weil es von allgemeinem Interesse ist: Im Bundesamt für Justiz wird ein Nachtragskredit von 68,5 Millionen Franken für die Wiedergutmachung für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beantragt. Per Ende der Einreichungsfrist sind 9018 Gesuche eingegangen. Auf Ende 2018 konnten 3525 Gesuche bearbeitet werden. Für 3200 Gesuche konnte der Solidaritätsbeitrag ausbezahlt werden. Die Gesuchsbehandlung kann nun beschleunigt erfolgen. Fast alle Gesuche werden im Jahr 2019 beurteilt. Im positiven Fall können 25 000 Franken ausbezahlt werden. Es handelt sich beim Nachtragskredit also nicht um Mehrausgaben, sondern um eine Kreditvorverschiebung für die Jahre 2020 und 2021. Die Frage, die dieses Parlament wird lösen müssen, ist die Frage einer allfälligen Verlängerung der Frist, die damals für die Entschädigung der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen festgelegt wurde. Aber das ist eine andere Diskussion, die wir sicher in den kommenden Monaten führen werden. So viel zum EJPD.
Intervention de procédure
Département de la défense, de la protection de la population et des sports
Abate Fabio · Mit-M · Conseil des Etats · Tessin · Groupe libéral-radical
Als Präsident der Subkommission 3 möchte ich mich bei den Kollegen Roberto Zanetti und Peter Hegglin herzlich bedanken. Ihr Beitrag und die Zusammenarbeit mit ihnen waren wertvoll. Leider kann ich nicht alles, was sie erzählt haben, hier wiederholen, sonst sind wir morgen noch hier.
Dem VBS standen Kredite von 8,2 Milliarden Franken zur Verfügung, wovon 7,9 Milliarden beansprucht wurden. Damit werden Kreditreste von 348 Millionen Franken ausgewiesen, davon 285 Millionen bei der Armee. Die Hauptgründe für die Kreditreste sind im Personalaufwand zu suchen. Er macht, primär bei der Verteidigung, rund 76 Millionen Franken aus, weil der Personalabbau im Rahmen der WEA schneller als geplant erfolgte. 2018 hatte das VBS 361 Vollzeitstellen weniger als im Vorjahr. Damit ist der Personalbestand wieder auf dem Niveau von 2008, obwohl man zwischenzeitlich 381 Stellen dazugenommen hat, die als Personalstellen für friedensfördernde Massnahmen ausgewiesen sind.
Es entstand auch ein um 83 Millionen Franken kleinerer Sachaufwand. Das betrifft ebenfalls insbesondere die Verteidigung, die weniger Ersatz- und Instandhaltungsmaterial als geplant benötigte. Weiter wurde das IKT-Schlüsselprojekt Polycom verzögert, was zu einem Minderaufwand von 18,6 Millionen Franken führte. Bei den finanzwirksamen Krediten fällt eine buchhalterische Anpassung des Lagerwertes von Munition wesentlich tiefer aus als budgetiert, nämlich um 110 Millionen Franken. Aufgrund dieser grossen Kreditreste wurden Reserven gebildet; einerseits zweckgebundene beim Baspo mit 10,8 Millionen Franken und beim Babs mit 26,1 Millionen Franken, andererseits allgemeine bei der Verteidigung mit 52 Millionen Franken. Diese Reserven sollen zur Abfederung bei Anpassungen von Vorruhestandsregelungen beim VBS verwendet werden.
Zum Nachrichtendienst des Bundes (NDB) kann man sagen, dass die unabhängige Aufsichtsbehörde ihre Tätigkeit voll aufgenommen hat. Nachdem 2018 der Aufbau erfolgt ist, können 2019 wesentlich mehr Prüfungen durchgeführt werden. Beim NDB selber ist der neue Direktor seit einem Jahr im Amt. Gemäss seinen Ausführungen ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Auch die Personalsituation sei angespannt. Der NDB sei der kleinste Nachrichtendienst Europas.
Beim Babs ist die Werterhaltung von Polycom das zentrale Thema. Man kam 2018 nicht so gut voran wie geplant. Die Ursache liegt in den Leistungen der Industrie, die nicht in der erforderlichen Qualität erbracht wurden. Das Babs musste die Lieferanten sogar bei der Herstellung und bei den Testprozessen unterstützen. Es wurde uns aber versichert, dass die Verträge mit den Lieferanten so ausgestaltet sind, dass die Lieferanten allfällige Mehrkosten zu tragen haben. Man ist also innerhalb der bewilligten Kredite unterwegs, es gibt BO 2019 E 342 einfach eine Verzögerung. Insgesamt kann mit qualitativ guten Geräten gerechnet werden.
Der Gesamtaufwand bei der Verteidigung beträgt 5,6 Milliarden Franken. Die Erträge liegen bei 345 Millionen Franken, es bleibt ein Kreditrest von 259 Millionen. Der grosse Teil dieses Kreditrestes ist, wie gesagt, auf den Personalaufwand zurückzuführen. Der Umbau geht schneller als geplant vonstatten, und bei geburtenstarken Jahrgängen gibt es viele Pensionierungen. Aufgrund der Arbeitsmarktsituation ist es teilweise nicht einfach, Personal zu rekrutieren. Diesen Problemen zum Trotz konnte ein Grossteil der Ziele erreicht oder sogar übertroffen werden, zum Beispiel beim Aufbau der Cyberdefence.
Betreffend die Spesen: Das ist ein Problem der heutigen Zeit. Per 1. Januar wurden präzisere Regelungen erlassen. Gleichzeitig wurde VBS-intern eine Sensibilisierungskampagne durchgeführt, damit alle Mitarbeitenden wissen, was gilt. Es wurde uns bestätigt, es sei im VBS nicht anders als in anderen Departementen. Man habe kein epidemisches Problem, sondern nur einige wenige Fälle, die halt in den Medien kämen. 99 Prozent der Mitarbeitenden hielten sich an die Regelungen. Wo es zu Verfehlungen gekommen sei, sei eingegriffen worden.
Zum Fahrzeug Duro: Bisher wurden 214 Fahrzeuge abgeliefert, die bei den Truppen im Einsatz sind. Ende 2018 ging der Motorlieferant Steyr Motors in Nachlassstundung, obwohl die Firma eigentlich gesund ist und über Aufträge für zwei Jahre verfügt. Es kam aber zu Problemen, weil die chinesischen Investoren, welche die Firma vor einem Jahr übernommen hatten, das gesamte Management ausgewechselt haben. Aufgrund der Nachlassstundung bei Steyr Motors mussten dann die Montagelinien bei Mowag unterbrochen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass für Steyr Motors kurzfristig eine Lösung gefunden wird. Dann sollten die noch fehlenden gut 1700 Motoren geliefert werden, damit die Erneuerung des Duro abgeschlossen werden kann. Uns wurde versichert, es würden daraus keine Mehrkosten für das VBS entstehen. Die Aufträge seien klar, und das VBS werde auch gegenüber General Dynamics European Land Systems mit Mowag zusammen eine Konventionalstrafe geltend machen. Es gibt also zwar Verzögerungen bei der Ablieferung, finanziell und qualitativ sollte es aber keine Änderung geben.
Zu Armasuisse: Man liest immer wieder, Armasuisse habe nicht genügend Mittel für die Instandstellung der Immobilien. Im Zivilbereich werden zwischen 2 und 3 Prozent der Anlagewerte in die Instandhaltung investiert, bei Armasuisse liegt der Anteil bei nur 1,5 Prozent. Die Eidgenössische Finanzkontrolle bescheinigt Armasuisse einen guten Umgang im Immobilienmanagement.
Das Bundesamt für Landestopografie hatte ein gutes Jahr und erreichte die finanziellen Ziele. Zu erwähnen sind die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von qualifiziertem Personal, denn neben Swisstopo braucht zum Beispiel auch Google Maps qualifizierte Ingenieure aus diesem Bereich.
Zum Baspo: Das Baspo war 2018 mit der Kandidatur von Sitten für die Olympischen Spiele 2026 beschäftigt. Das Resultat der Abstimmung im Wallis ist bekannt, das Projekt wurde gestrichen. Das Baspo wird noch einige Millionen Franken an die Kosten der Kandidatur bezahlen, was einem Drittel der Gesamtkosten entspricht. Das Baspo hat das Budget um 19,4 Millionen Franken unterschritten. Wegen Verzögerungen beim IKT-Projekt für den Neubau der Nationalen Datenbank für Sport wurden zweckgebundene Reserven in der Höhe von 10,8 Millionen Franken gebildet. Es gab auch einen Minderbedarf von 8,5 Millionen Franken bei den Transferkrediten im Bereich "Jugend und Sport", weil sich die Zunahme der Aktivitäten weniger stark entwickelt hat. Ein Grund dafür ist das abgeflachte Bevölkerungswachstum. Auch die Sportarten haben sich unterschiedlich entwickelt. Ein weiterer Grund dürfte sein, dass das Baspo die Kontrollen intensiviert hat.
Wir haben einen Nachtragskredit zu behandeln. Das VBS beantragt aufgrund der hohen Kreditreste, 11,5 Millionen Franken innerhalb des Departementes von der Verteidigung in die Reserve der Departementschefin zu verschieben. Insgesamt umfasst diese Reserve für 2019 dann 14,8 Millionen Franken. Das Geld wird für die Finanzierung anderer Teile des VBS verwendet, insbesondere des Cyberbereichs, zum Beispiel bei Armasuisse und NDB. Die Verschiebung erfolgt haushaltneutral innerhalb des Departementes. Das wäre alles.
Ich beantrage Zustimmung zur Rechnung und auch zum Nachtragskredit.
Intervention de procédure
Finanzdepartement - Département des finances
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe PDC
Ich spreche zum Finanzdepartement. Das EFD weist in der Rechnung 2018 einen Aufwand von rund 15,5 Milliarden Franken aus. Dieser verteilt sich zu 90 Prozent auf drei von acht Verwaltungseinheiten, nämlich auf die Finanz-, die Steuer- und die Zollverwaltung. Es handelt sich dabei um Zahlungen im Rahmen des NFA und um Kantonsanteile an Steuern und Abgaben. Entsprechend sind drei Viertel des ganzen Aufwandes Transferaufwände. Der Ertrag beläuft sich auf rund 72 Milliarden Franken. Das sind vor allem Fiskalerträge und Abgaben, die die Steuerverwaltung und die Zollverwaltung einnehmen. Mit den Investitionseinnahmen und -ausgaben sind vor allem Portfolioaufgaben des BBL verbunden.
Die Personalsituation im EFD zeigt sich wie folgt: Der Aufwand beträgt rund 1,3 Milliarden Franken. Er liegt damit etwas unter dem Voranschlag. Die Vollzeitstellen liegen ebenfalls unter dem Voranschlagswert und belaufen sich in der Rechnung 2018 auf rund 8700 FTE. Es gab gegenüber 2017 eine leichte Zunahme, insbesondere durch die Verstärkung der Steuerinspektoren und des Bereichs Amts- und Rechtshilfe bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Dies macht etwa 30 Stellen aus.
Einige Ausführungen zum Generalsekretariat: Die Rechnung weist dort einen Aufwand von knapp 30 Millionen Franken aus, damit liegt der Aufwand tiefer als im Voranschlag 2018 angenommen. Sowohl der Personalaufwand wie auch der Beratungsaufwand sind tiefer ausgefallen. Um über 1 Million Franken unterschritten hat das Generalsekretariat den Voranschlag auch beim Informatikaufwand; dies, weil bei gewissen Projekten Probleme mit der Beschaffung aufgetreten sind oder weil sie in Abhängigkeit von übergeordneten Vorhaben stehen. Ein weiterer Grund waren Kapazitätsengpässe, indem nicht genügend Fachleute zur Verfügung standen. Die Erträge belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Franken und fallen vor allem aus Strafzahlungen und Verfahrenskosten aus Verwaltungsstrafverfahren und aus Gebühren von Verfügungen an.
Zum Staatssekretariat für internationale Finanzfragen hat es keine besonderen Bemerkungen gegeben. Hier sind es eigentlich nur die Personalkosten, die relevant sind. 95 Personen sind im SIF tätig, und dies ergibt etwa 17 Millionen Franken Ausgaben für das Personal.
Für die EFK, die Eidgenössische Finanzkontrolle, ist die Finanzdelegation zuständig. Die FinDel hat die Staatsrechnung der EFK an ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2018 diskutiert. Hier gibt es ebenfalls keine speziellen Bemerkungen aus Sicht der Finanzen.
Ich komme zu den Ausführungen zum Eidgenössischen Personalamt, dem EPA. Die Personalausgaben blieben im Vorjahresvergleich konstant, lagen jedoch um 153 Millionen Franken unter dem Voranschlag 2018. Die Personalbezüge und die damit einhergehenden Arbeitgeberbeiträge fallen in der Rechnung 2018 etwa um 147 Millionen Franken tiefer aus als im Voranschlag 2018 budgetiert. Der Grund sind in erster Linie Kreditreste: im VBS in der Höhe von 70,4 Millionen, im EFD von 22,2 Millionen und im EDA von 20,9 Millionen Franken. Die Kreditreste beim VBS sind massgeblich auf den Bereich Verteidigung - 66,2 Millionen Franken - zurückzuführen, welcher den geplanten Um- und Abbau des Personals im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee früher eingeleitet und zu wesentlichen Teilen bereits umgesetzt hat.
Im Rechnungsjahr 2018 verzeichnet der Personalverleih gegenüber dem Voranschlag 2018 einen Mehraufwand von 18,9 Millionen Franken. Rund 80 Prozent davon entfallen auf den Informatikbereich. Das sind 47 Millionen Franken, sie entfallen also hauptsächlich auf die IT-Leistungserbringer. BO 2019 E 343 Dieser Mehraufwand wurde vollumfänglich in den Globalbudgets kompensiert. Die Arbeitgeberleistungen liegen 10,7 Millionen Franken unter dem Voranschlagswert und lassen sich mit einem Minderbedarf an Sozialplankosten, geringerem Aufwand betreffend Vorruhestandsurlaub und tieferen sonstigen Arbeitgeberleistungen begründen. Hier greifen die Sparmassnahmen, die getroffen wurden. Die Minderausgaben von 11,1 Millionen Franken beim übrigen Personalaufwand erklären sich mit weniger Aufwendungen bei der Aus- und Weiterbildung und bei der Sprachausbildung.
Zum Personalbestand: Der Bund beschäftigte 2018 durchschnittlich 36 522 Personen auf Vollzeitbasis. Die Abnahme um 424 FTE gegenüber 2017 ist zur Hauptsache auf den Rückgang im VBS um 361 FTE zurückzuführen. Infolge des Stellenabbaus im Rahmen der WEA weist der Bereich Verteidigung einen rückläufigen Stellenbestand - minus 423 FTE - aus. Einen Stellenrückgang gegenüber 2017 verzeichnen auch das EDA, minus 89 FTE, das WBF, minus 72 FTE infolge Auslagerung von KTI und Agroscope, und das EJPD, minus 27 FTE.
Grössere Aufstockungen im Vergleich zu 2017 finden sich bei der Steuerverwaltung, plus 43 FTE im Bereich der internationalen Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen und in der Steuerprüfung, bei der Zollverwaltung, plus 21 FTE als Folge der Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, bei Armasuisse, plus 36 FTE wegen der Beschleunigung von Beschaffungsprojekten, und beim Bundesverwaltungsgericht, plus 19 FTE für den Abbau der hängigen Beschwerdeverfahren im Asylbereich.
Betreffend Pensionierungen bei den besonderen Personalkategorien erhielten unsere Subkommission und auch die Finanzkommission die Auskunft, dass der Bundesrat vor einigen Tagen Verordnungsanpassungen beschlossen hat: Für Neuanstellungen ab dem 1. Mai wird das Rücktrittsalter 65 für Männer und 64 für Frauen gelten. Diejenigen Personen, welche heute im System sind, werden auf den 1. Januar 2020 umgestellt. Jene, welche dann 50-jährig sind oder 23 Dienstjahre haben, verbleiben in der heutigen Lösung und werden somit weiter mit 60 Jahren pensioniert. Alle anderen werden umgestellt. Jene, die dann umgestellt werden, erhalten noch eine einmalige Abgeltung pro rata temporis, also nach Anzahl der Dienstjahre.
Zum BBL: Das BBL verzeichnete im Jahr 2018 Erträge in der Höhe von 933 Millionen Franken, Aufwendungen von 826 Millionen und Investitionen von 388 Millionen. Darin sind auch die Zahlen des ETH-Bereichs enthalten. Der Funktionsertrag belief sich auf 672 Millionen Franken, der Funktionsaufwand auf 544 Millionen, die Devestitionen auf 20 Millionen und die Investitionen auf 316 Millionen. Die Devestitionen enthalten den Erlös aus dem Verkauf der nichtbenötigten Liegenschaften.
Noch einige Ausführungen zur Eidgenössischen Zollverwaltung: Die Eidgenössische Zollverwaltung befindet sich aktuell im Transformationsprogramm Dazit, das die ganze Organisation, alle technischen Mittel, die Infrastruktur und die Arbeitsweise betrifft. Im vergangenen Jahr wurden die ersten Leitlinien für die Weiterentwicklung festgelegt, unter anderem sollen die operativen Teile Zoll und Grenzwachtkorps in eine neue Einheit zusammengeführt werden. Die Gesamtausgaben und die Gesamteinnahmen unterschreiten den Voranschlagswert.
Zum Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT): Der Voranschlag ist vom Betrag abhängig, den die anderen Verwaltungseinheiten als Kunden gegenüber dem BIT planen. In der Leistungsgruppe 1, "Betrieb" ist die Abweichung nur gering, in der Leistungsgruppe 2 hingegen eher gross, weil die Kunden im Planungsprozess die finanzwirksamen Mittel zurückbehalten und ihre Bestellungen erst im Vollzugsjahr aufgeben und finanzieren.
Schliesslich habe ich noch zwei Bemerkungen, zum einen zur Zentralen Ausgleichsstelle: Hier gibt es keine wesentlichen Abweichungen zwischen Budget und Rechnung, allenfalls mit Ausnahme der Informatik, wo der Aufwand um 5,1 Millionen Franken unter dem Budgetwert lag. Insgesamt ist bei der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf eine stabile Situation zu verzeichnen, was mit Blick auf frühere Jahre erfreulich ist.
Zur Eidgenössischen Steuerverwaltung: Die Steuereinnahmen lagen 2018 bei 55,2 Milliarden Franken, also um 656 Millionen, das sind 1,2 Prozent, über dem Vorjahresbetrag und um 2,2 Milliarden Franken, das sind 4,1 Prozent, über dem Budgetwert. Nur die Einnahmen aus den Stempelabgaben und der Mehrwertsteuer sind unter den Budgetwerten. Bei der direkten Bundessteuer liegt der Ertrag um 1,5 Milliarden Franken über dem Vorjahresbetrag und um 939 Millionen über dem Voranschlag. Die Vorauszahlungen haben leicht zugenommen, vor allem bei der Gewinnsteuer. Die direkte Bundessteuer, die ein wesentlicher Indikator für die Wirtschaftsentwicklung ist, zeigt also ein positives Ergebnis. Der Saldo bei der Verrechnungssteuer war 285 Millionen Franken tiefer als im Vorjahr, aber 1,6 Milliarden über Budget. Die Eingänge sind um 8 Prozent auf 32,6 Milliarden Franken und die Rückforderungen auf 24,3 Milliarden Franken gestiegen. Es ist schwierig vorauszusehen, ob es sich um eine Trendumkehr handelt und die Rückerstattungen auch künftig stärker wachsen werden als die Erträge.
Zu den weiteren, kleineren Ämtern habe ich keine besonderen Bemerkungen und schliesse damit meine Berichterstattung über das EFD.
Intervention de procédure
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Groupe PDC
Die Finanzkommission - und vorgängig die Subkommission 2 - hat die Jahresrechnung des WBF beraten, und ich kann auch hier vorweg sagen, dass Ihre Kommission Ihnen beantragt, die Rechnung zu genehmigen. Es wird auch empfohlen, den Nachtrag des Bundesamtes für Landwirtschaft - das ist der einzige Nachtrag im WBF - zu genehmigen.
Das WBF im Gesamtüberblick: 2018 wurden finanzierungswirksame Ausgaben von 12,55 Milliarden Franken getätigt, im Vorjahr waren es noch 12,36 Milliarden Franken. Davon entfallen 11,46 Milliarden Franken oder 91,35 Prozent auf Beiträge an Dritte. Das WBF ist ja ein typisches Durchlaufdepartement. 7,12 Milliarden entfallen dabei auf Bildung und Forschung, 3,29 Milliarden auf Landwirtschaft und Ernährung, 1,05 Milliarden Franken auf die weiteren Aufgabengebiete des WBF. Im Vorjahresvergleich ist vor allem die Aktienkapitalerhöhung bei der Sifem aus der Rechnung herauszurechnen. Ansonsten würde der Vergleich falsche Schlüsse nach sich ziehen.
In der Staatsrechnung 2018 weist das WBF im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 71,9 Vollzeitstellen aus. Das hat vor allem mit dem Wechsel der KTI in die dezentrale Bundesverwaltung unter dem Namen Innosuisse zu tun. Zudem kam es auch bei Agroscope zu einem Abbau von 15 Vollzeitstellen. Der restliche Stellenrückgang ist auf eine generell zurückhaltende Stellenbewirtschaftung, die Aufhebung einzelner Aufgaben im Rahmen von Reorganisationen sowie per Stichtag vakante Stellen zurückzuführen.
Ein Schwerpunkt im Departement ist weiterhin die Digitalisierung. Man hat verschiedene Initiativen im Bereich der Berufsbildung lanciert. In der Wirtschaftspolitik versucht man weiterhin, mit verschiedenen Massnahmen das hohe Preisniveau anzugehen und dies nicht als zu grossen Marktnachteil zu belassen. Weiter hat sich das WBF schwerpunktmässig den Freihandelsabkommen gewidmet und versucht, diese auszuweiten und zu modernisieren.
Zum Generalsekretariat des WBF: Hier ist ein grosser Transferaufwand zu verzeichnen, der insbesondere den ETH-Bereich betrifft. Die Zahlen von Voranschlag und Rechnung unterscheiden sich praktisch nicht. Zu den Projekten und Vorhaben zählte die Einführung des elektronischen Personaldossiers, die bei allen Personaleinheiten abgeschlossen werden konnte. Die WTO-Beschaffung für die Übersetzungssoftware WBF erweist sich als sehr komplex und aufwendig in der Koordination mit den anderen Departementen respektive der Bundeskanzlei. Aus diesem Grund kam es zu BO 2019 E 344 Verzögerungen. Die Kapazitäten der Preisüberwachung waren im Jahr 2018 gefordert; dies einerseits aufgrund der hohen Zahl an sogenannt obligatorischen Meldungen, andererseits scheitern vermehrt Gespräche um einvernehmliche Regelungen, was die Eröffnung formeller Verfahren nötig macht, welche einen deutlich höheren Aufwand verursachen. Es wird beantragt, neue Reserven von 500 000 Franken für New Gever und die Übersetzungssoftware zu bilden. Wir haben ja immer auch die Reserven angesehen.
Zum Staatssekretariat für Wirtschaft, dem Seco: Der Beitrag des Bundes an die Arbeitslosenversicherung und die Entwicklungszusammenarbeit stellen die grössten Positionen im Transferaufwand dar. Der Aufwand des Seco beträgt 1,088 Milliarden Franken. Im Vorjahr waren es 1,216 Milliarden Franken. Die Leistungen des Bundes an die ALV betrugen 490 Millionen, im Vorjahr 494,5 Millionen Franken. Der Aufwand hat sich insgesamt - und hier muss man das Darlehen an die Sifem herausrechnen - um 45 Millionen Franken verringert. Dies geht hauptsächlich darauf zurück, dass der Kredit für den Beitrag an die Erweiterung der EU nicht voll ausgeschöpft worden ist. Es resultiert ein Minderaufwand von 30 Millionen Franken. Die Auszahlungen an die letzten zehn EU-Staaten sind nun abgeschlossen. Der Abschluss bezüglich Kroatien ist im Jahr 2024 vorgesehen. Ein Kostenrückgang von rund 5 Millionen Franken ist für das Personal und den Beratungsaufwand zu verzeichnen. Man hat Vakanzen vorerst nicht besetzt und den Beratungsaufwand reduziert. Die Erträge konnten um rund 8 Millionen Franken erhöht werden; dies vor allem aufgrund der Einnahmen aus Darlehenszinsen bei der Sifem und anderen Darlehenszinsen. Ein Thema bei der Prüfung war der Beitrag an das WEF. Hierzu waren in den letzten Jahren jeweils Nachtragskredite zu bewilligen gewesen. Aber die Kosten scheinen sich nun langsam einzupendeln. Es liegt ein Antrag auf Bildung neuer Reserven im Umfang von 500 000 Franken vor, was wir als unproblematisch qualifizierten.
Ich komme zum Bundesamt für Landwirtschaft. Hier ist auch eine stabile Finanzsituation zu verzeichnen. Die Direktzahlungen als grösste Position betragen 2,805 Milliarden Franken, das entspricht praktisch dem Vorjahresbetrag. Der Voranschlagskredit musste nicht ganz ausgeschöpft werden. Es sind keine weiteren Bemerkungen zum Bundesamt für Landwirtschaft anzufügen.
Zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung: Gegenüber dem Aufwand im Vorjahr von rund 108 Millionen Franken belief sich der Aufwand 2018 auf 7,8 Millionen Franken. Die Folgen aus der Krise bei der Hochseeschifffahrt waren vorrangiges Thema und spiegeln sich auch in diesem Aufwandvergleich. Der Ertrag aus dem Verkauf von Schiffen belief sich im Jahr 2017 auf 11 Millionen Franken. Im Rechnungsjahr konnte in dieser Position kein Ertrag verbucht werden. Die Risiken, die mit der Hochseeschifffahrt bzw. der Bürgschaft verbunden sind, wurden von uns natürlich speziell angesehen. Die noch bestehenden Bürgschaften werden vom Bundesrat eng begleitet. Man ist hier auch in engem Austausch mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und versucht, den Schaden weiterhin zu minimieren. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung umfasst auch rund 250 Personen aus der Wirtschaft, die über eine Public Private Partnership mitarbeiten. Diese Personen werden mit rund 100 000 Franken entschädigt. Die Pflichtlagerhaltung erzeugt Kosten von rund 100 Millionen Franken, wobei diese Kosten durch Abgaben finanziert werden, womit diesem Lager der Charakter einer Grossrisikoversicherung zukommt. Hauptthema bei diesem Bundesamt ist weiterhin die Resilienz, insbesondere im Bereich der IKT, die geprüft wird und verbessert wird, sofern möglich.
Ich komme zu Agroscope: Der Aufwand von 190 Millionen Franken ist mit jenem des Vorjahres vergleichbar. Dies trifft auch auf den Ertrag zu, der sich auf rund 23 Millionen Franken beläuft. Die Erträge stammen zu 62 Prozent aus Drittmitteln für Forschungsprojekte. Im Vorjahr belief sich dieser Wert auf 70 Prozent; also hat man anteilmässig mehr Drittmittel generiert im Vorjahr. Die Verantwortlichen sind sich bewusst, dass dieser Wert erhöht werden kann und auch soll. Die Reorganisation von Agroscope und die Standortfrage waren wichtige Themen, wie die entsprechenden parlamentarischen Vorstösse zeigen. Agroscope hat den Auftrag des Parlamentes angenommen und steht im Gespräch mit den Kantonen. Deren Mitwirkung ist wichtig, weil eine Optimierung bezüglich der Kosten am jeweiligen Standort erreicht werden muss. Die Unruhe und Unsicherheit bei den Mitarbeitenden habe sich gelegt, man befinde sich auf Kurs, wurde uns mitgeteilt. Es liegt ein Antrag auf Bildung von Reserven im Umfang von 2,7 Millionen Franken in verschiedenen Bereichen vor.
Zur Weko: Der Aufwand beläuft sich auf 13,3 Millionen Franken, der Ertrag betrug 4,9 Millionen. Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist insofern heikel, als im Jahr 2017 ausserordentliche Bussen im Umfang von fast 100 Millionen Franken angefallen sind. Wichtige Arbeiten betrafen die Untersuchung von Submissionsabreden im Baubereich im Kanton Graubünden. Die Arbeit der Weko erziele Wirkung gegen aussen. Zudem könne dadurch klar aufgezeigt werden, wie das Kartellgesetz wirke. Wir erhielten die Zusicherung, dass man über genügend Kapazitäten verfüge, um die Aufträge zu erledigen.
Beim Bundesamt für Wohnungswesen belief sich der Aufwand auf 60 Millionen Franken, im Vorjahr waren es noch 82,6 Millionen gewesen. Der Minderaufwand beruht vor allem auf vorjährigen Wertberichtigungen und Darlehen infolge von Neubewertungen. Es konnte ein Mehrertrag von 12,4 Millionen Franken erzielt werden, was auf ausserordentliche Darlehensrückzahlungen zurückgeht. Hier haben wir auch bezüglich der Bürgschaften Fragen gestellt und die Antwort erhalten, dass die Belehnung mit Liegenschaften sehr stabil sei, sodass auch die Sicherheiten gross seien.
Zur Vollzugsstelle für den Zivildienst: Die Abgabe der Einsatzbetriebe pro Diensttag wurde von Fr. 16.25 auf Fr. 19.15 erhöht. Auch die Effizienz hat sich erhöht. Aber es waren rund 120 000 Diensttage weniger zu verzeichnen, was mit der WEA zu erklären ist bzw. der Umstellung der Anzahl Diensttage für Armeeangehörige. Die Einnahmen gingen mit 33 Millionen Franken um 1 Million Franken zurück, womit auch der Kostendeckungsgrad von 90 auf 88 Prozent sank, obschon weiterhin das Ziel besteht, einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent zu erreichen. Der Aufwand beträgt unverändert rund 40 Millionen Franken.
Zum ISC Eco und zur Schweizerischen Akkreditierungsstelle habe ich keine Bemerkungen.
Ich komme zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), das in der Subkommission vor allem Ständerätin Anita Fetz geprüft hat: Im Bereich der Bildung und Forschung gibt der Bund 7,3 Milliarden Franken aus; 98 Prozent davon sind Transferzahlungen. Der Hauptteil mit 2,9 Milliarden Franken entfällt auf die Grundlagenforschung, 2,1 Milliarden Franken entfallen auf die Hochschulen, 1,3 Milliarden gehen an die angewandte Forschung, und 880 Millionen Franken gehen an die Berufsbildung. Welche Gebiete werden durch die Forschungsförderung des Schweizerischen Nationalfonds unterstützt? Für Projekte der Geistes- und Sozialwissenschaften wurden 134,5 Millionen Franken ausgegeben, für Projekte der Mathematik und Ingenieurwissenschaften 201,1 Millionen und für Projekte in den Bereichen Biologie und Medizin 220,7 Millionen Franken. Der Bund hat also insgesamt 556,5 Millionen Franken für die Forschungsförderung ausgegeben.
Der Bund unterstützt nicht nur die Hochschulen, sondern auch bestimmte Infrastrukturen und Forschungsinstitutionen. Bei Forschungsinfrastrukturen beteiligt sich der Bund mit rund 33 Millionen Franken, bei verschiedenen Forschungsinstitutionen mit 16 Millionen und bei den Technologiekompetenzzentren mit 43,6 Millionen Franken. Weiter gibt es die nationale Förderinitiative "Personalisierte Medizin", bei welcher sich der Bund mit 9 Millionen Franken beteiligt. Ab Anfang 2018 ist die Änderung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung und die dazugehörige Änderung der Berufsbildungsverordnung in Kraft getreten. Mit dieser Änderung wurde die neue Finanzierung von Kursen, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, verankert. Es wurden 5000 Beitragsgesuche gestellt, womit sich zeigt, dass ein entsprechender BO 2019 E 345 Bedarf besteht. Die Umsetzung hat sich in der Praxis bewährt und keine grösseren Probleme ergeben.
Das Globalbudget BFI weist im Vergleich zur Staatsrechnung 2017 eine kleine Reduktion von rund 0,5 Millionen Franken aus. Dieser Minderaufwand ist vor allem auf tiefere Personalbezüge zurückzuführen, weil vakante Stellen nicht umgehend neu besetzt wurden. Das Ausgabenwachstum im Bereich BFI beträgt 157 Millionen Franken. Dies entspricht genau dem Betrag, den das Parlament für die BFI-Botschaft 2018 vorgeschlagen und beschlossen hat. Es wurden nicht alle zur Verfügung stehenden Voranschlagskredite ausgeschöpft. Die Kreditreste belaufen sich aber lediglich auf 50 Millionen Franken. Die Höhe der Informatikausgaben beim SBFI hat sich nicht verändert. Der grösste Bedarf in Sachen IKT betreffe die interne digitale Transformation. So viel zum WBF.
Ich äussere mich noch zu einem Nachtrag beim Bundesamt für Landwirtschaft: Dort geht es um die Beihilfe an den Pflanzenbau. Der Nachtrag beträgt 4,2 Millionen Franken. Angesichts der tiefen Zuckerpreise hat der Bundesrat am 30. November 2018 eine vorübergehende Erhöhung zur Unterstützung für die inländische Zuckerproduktion beschlossen. Wir beantragen Ihnen, auch diesen Nachtragskredit zu bewilligen.
Dann haben wir noch die Subventionsprüfungen beim WBF angeschaut - das ist in der Ablaufliste erwähnt. Diese wird im Zyklus von sieben Jahren gemacht. Der Prüfungsinhalt betrug verschiedene Subventionsteile im Umfang von etwa 12 Milliarden Franken. Ein Grossteil dieser Kredite wurde im Rahmen anderer Botschaften überprüft. Insgesamt blieben 34 Subventionskredite in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken, die überprüft wurden. Ich kann sagen und festhalten: Es wurden keine ausserordentlichen Feststellungen gemacht, das Legalitätsprinzip wird eingehalten, und es bleibt das gute Gefühl, dass hier die Subventionen so ausgegeben werden, wie es politisch gewünscht wird. Das Ergebnis der Analyse, was man wo einsparen könnte, ergab eine minimale Summe; man sprach von 1 Million Franken. Die Summe hat sich dann noch weiter verkleinert, weil auf die Kürzung der Subvention für die kantonale französischsprachige Schule in Bern verzichtet wurde. Aus der ganzen Übung hat also keine massgebliche Einsparung resultiert, aber man konnte immerhin feststellen, dass die meisten Subventionen in Ordnung sind und nach dem Legalitätsprinzip abgehandelt werden. Dies noch zur Subventionsüberprüfung im WBF.
Intervention de procédure
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
Levrat Christian · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe socialiste
Vu l'enthousiasme que déchaîne comme chaque année l'examen du compte d'Etat, je vais tenter de résumer au maximum. Je commence mon rapport sur le DETEC par ces deux remarques sur des projets en cours à l'intérieur du département.
La première concerne l'évaluation par l'Office fédéral des routes de l'opportunité d'externaliser les tâches de construction et d'entretien des routes nationales. C'est un projet qui fonctionne depuis quelque temps. Le département travaille sur la base d'un mandat externe et examine les options qui lui sont proposées. Les premières décisions ne sont pas attendues avant 2021. La Commission va évidemment suivre ce projet attentivement.
La deuxième remarque sur les questions structurelles concerne les réflexions que s'est faites le département quant à la création d'un secrétariat d'Etat aux infrastructures - quelque chose qui nous a occupés à un certain nombre de reprises. Un mandat a été donné à l'ancien directeur de l'Office fédéral de l'aviation civile, Peter Müller, pour examiner l'opportunité de le faire. Il s'est avéré que ce n'était pas réalisable: cela aurait entraîné le développement d'un véritable mastodonte à l'intérieur du DETEC. En outre, il n'aurait pas été possible de le faire sans se heurter à une certaine résistance de la part de l'Office fédéral des transports, de l'OFROU et de l'Office fédéral du développement territorial (ARE). Au final, le département préfère poursuivre un projet nommé ARE plus, qui vise à renforcer la position dans le domaine de l'analyse pour le développement territorial et la mobilité de l'ARE et à garantir que l'ensemble de la planification de l'aménagement du territoire soit fait d'une seule main.
Venons-en aux comptes à proprement parler. Dans le détail, la comparaison avec l'année précédente est relativement difficile du fait de la création des trois fonds: d'abord le fonds alimenté par le supplément perçu sur le réseau, dans le domaine de l'énergie, ensuite le fonds d'infrastructure ferroviaire et, enfin, le fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération. Vous connaissez ces thèmes parfaitement, je renonce donc à en exposer le contenu. Simplement, s'agissant du fonds spécial pour le réseau, il est géré dans les comptes de l'Office fédéral de l'énergie et représente un peu plus de 1 milliard de francs. Une structure externe a été mise en place sous la forme d'une SA, Pronovo, détenue par Swissgrid, qui gère concrètement le fonds; l'OFEN, pour sa part, assure la surveillance et suit les attributions annuelles. Les montants entrant dans ce fonds n'ont pas pu être entièrement attribués. Le fonds avait des engagements sur la durée à hauteur de 17 milliards de francs à fin 2018. Il est probable que seuls 11 milliards puissent concrètement être engagés en fonction du nombre de projets obtenant une décision favorable de soutien et de la couverture de coûts. Le fonds ne peut pas s'endetter, ces montants devraient être similaires dans les exercices à venir. Il faut compter avec des sorties plus importantes à partir de 2022 et un engagement total des montants à partir de 2024.
La deuxième remarque sur les comptes concerne l'OFAC. Les discussions sur le financement du service de navigation aérienne, soit le contrôle aérien, sur les aérodromes régionaux, se sont révélées particulièrement intenses, parce que les coûts, contrairement à ce qui avait été prévu, n'ont pas pu être réduits en raison de retards dans la mise en oeuvre de la feuille de route. L'OFAC a décidé de revoir sa stratégie et soumettra au DETEC en milieu d'année une nouvelle stratégie s'agissant des coûts du contrôle aérien. Sont concernés en premier lieu, évidemment, les aéroports régionaux. En outre, dans la mesure où la Confédération considère que ces aéroports régionaux remplissent un rôle cantonal et régional important, elle retient également qu'il appartient aux cantons et aux régions d'en financer en partie le fonctionnement. Ce financement doit donc reposer à l'avenir sur quatre piliers: Confédération, cantons, régions et privés. Il faut s'attendre à quelques résistances du côté de ces aéroports, des résistances qui nous occuperont dans ce conseil.
Troisièmement, la question des drones. Elle a également occupé l'OFAC, comme beaucoup d'autres offices, durant l'année écoulée. Le département considère que notre pays peut devenir un pôle mondial majeur dans l'innovation dans le domaine des drones. Nous avons des écoles polytechniques fédérales, des établissements de recherche et de formation en robotique parmi les meilleurs au monde. Nous avons des instruments pour favoriser le transfert de technologie et la commercialisation des résultats. Nous assistons à une augmentation des demandes d'autorisations pour des opérations par drones de plus en plus complexes. Le secteur des drones connaît une croissance supérieure à la moyenne, qui fait l'objet d'une attention soutenue de la part des offices fédéraux, notamment dans le domaine de l'économie et des affaires étrangères, avec Présence Suisse qui a mené toute une série d'opérations dans ce domaine. L'OFAC fera en sorte de légiférer à temps.
Quatrièmement, la vente aux enchères des fréquences de la 5G par l'OFCOM a rapporté 380 millions de francs. Ce montant est largement inférieur à ce qui avait été obtenu dans le cadre de la 3G et de la 4G. On l'explique par le fait que seule une partie des fréquences a été mise en vente, contrairement à 2012 où c'était l'ensemble du spectre des fréquences qui avait été mis en appel d'offres. L'OFCOM considère que les 380 millions de francs correspondent proportionnellement à ce qui avait été obtenu en 2012 et qu'il n'y a donc pas motif à s'inquiéter.
BO 2019 E 346La cinquième remarque concerne l'Office fédéral des transports. Nous avons évidemment examiné la question des subventions suite à l'affaire Car postal, ainsi que les processus internes à l'Office fédéral des transports. L'office nous a présenté des mesures qu'il comptait prendre pour limiter les risques en la matière. C'est un objet qui est suivi par différents organes parlementaires, je ne m'y attarde donc pas.
Sixièmement, dans le domaine des infrastructures ferroviaires, on relèvera que le nombre de gares accessibles aux handicapés en fonction de ce que prévoit la loi a fortement diminué. Cela ressort des comptes 2018. Mais il s'agit, pour l'essentiel, d'une modification arithmétique, puisque c'est dû au fait que le critère qui est désormais retenu est plus strict et se rapporte à des gares "pleinement" et non pas donc uniquement "largement" accessibles aux personnes handicapées. 41 pour cent des gares sont actuellement accessibles sans obstacle. Nous devons passer à 75 pour cent d'ici 2023. Cela implique de presque doubler le nombre de gares accessibles en quatre ans. L'OFT est raisonnablement optimiste, mais ça ne se fera qu'à des coûts extrêmement élevés.
Septième et dernière remarque, qui concerne l'OFROU: la situation de la reprise des 400 kilomètres de routes cantonales par la Confédération se développe positivement. Les travaux sont en cours. Ces routes seront intégrées au 1er janvier 2020. Dès que la Confédération disposera de l'ensemble des dossiers, il sera possible de les analyser et de les intégrer dans les projets d'infrastructures routières et la planification.
Fournier Jean-René · P-M · Conseil des Etats · Valais · Groupe PDC
2. Arrêté fédéral I concernant le compte d'Etat de la Confédération pour l'année 2018
Discussion par article
Titre et préambule, art. 1-5
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Groupe | Oui | Non | Abs. |
|---|---|---|---|
| Groupe PDC | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 10 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 5 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 31 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
Oui: Adopter l'arrêté fédéral
Non: Rejeter
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Fournier Jean-René · P-M · Conseil des Etats · Valais · Groupe PDC
3. Arrêté fédéral II concernant le compte du fonds d'infrastructure ferroviaire pour l'année 2018
Discussion par article
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Groupe | Oui | Non | Abs. |
|---|---|---|---|
| Groupe PDC | 9 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 10 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 5 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 32 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
Oui: Adopter l'arrêté fédéral
Non: Rejeter
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Fournier Jean-René · P-M · Conseil des Etats · Valais · Groupe PDC
4. Arrêté fédéral III concernant le compte du fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération pour l'année 2018
Discussion par article
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Adopté
Vote
Vote sur l'ensemble
| Groupe | Oui | Non | Abs. |
|---|---|---|---|
| Groupe PDC | 9 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 10 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 8 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 5 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 1 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 33 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
Oui: Adopter l'arrêté fédéral
Non: Rejeter
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)