18.414

Dénonciation spontanée non punissable. Certains articles de loi peuvent être abrogés

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Pardini, Badran Jacqueline, Birrer-Heimo, Jans, Marra)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Pardini, Badran Jacqueline, Birrer-Heimo, Jans, Marra)

Donner suite à l'initiative

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.

Kiener Nellen Margret · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Es ist zu laut! (Interruzione della presidente: Ha ragione!) Die Tribüne ist voll, und hier unten ist es voller Lärm - besten Dank.

Ich bitte Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben, mit welcher auch in der Schweiz der Pfad zur Weissgeldstrategie weiter begangen werden kann. In der Schweiz ist aufgrund der Steueramnestie - straflose Selbstanzeige genannt - seit 2010 sehr viel Schwarzgeld deklariert worden, durch die Menschen, durch die Firmen. Über 60 Milliarden Franken sind durch die Steuerhinterzieher selbst aufgedeckt worden, und jetzt ist noch der automatische Informationsaustausch in Kraft getreten; da werden viele Verhältnisse regularisiert, sodass es Zeit ist, die entsprechenden Gesetzesartikel im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz aufzuheben.

Die straflose Selbstanzeige ist nämlich nichts anderes als eine Dauereinladung zur Steuerhinterziehung. Sie gibt den Menschen und den Firmen in der Schweiz die Möglichkeit, jahrzehntelang Steuern zu hinterziehen und dann zu irgendeinem Zeitpunkt im Leben oder in der Firmentätigkeit ihre Schwarzgelder bei der Steuerverwaltung zu deklarieren und dann nur Nachsteuern und Verzugszinsen, aber eben keine Busse zu zahlen.

Wenn Sie das Velo oder das Auto falsch parkieren, dann haben Sie eine Busse. Das akzeptieren alle, womit wir im öffentlichen Raum einigermassen eine Ordnung haben. Wenn Sie aber in der Schweiz als inländische steuerpflichtige Personen Steuern hinterziehen, dann können Sie das lebenslänglich tun! Wenn Ihre Erben und Erbinnen das melden, bleibt diese ganze Geschichte dann auch noch straflos, und die Erbinnen und Erben zahlen nur Nachsteuern und Verzugszinsen! Dieser Zustand ist zu beheben!

Endlich können Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der bürgerlichen Seite, hier auch ein paar Gesetzesartikel aufheben. Das muss Ihnen gefallen - also ich erwarte Applaus -, weil damit ein paar Gesetzesartikel gestrichen werden und der bürokratische Aufwand gekürzt werden kann, zudem fallen weniger Kosten an. Dafür kommen mehr Bussen rein, was auch alle Kassen in den Gemeinden, Kantonen und auch beim Bund freut.

Was kommt da rein? In der Finanzkommission sehen wir die Zahlen, und die Medien berichten auch reichlich darüber. Die Bürgerinnen und Bürger sind empört über die Milliarden an schwarzen Vermögen, die da in den letzten Jahren aufgedeckt wurden. Ich nenne nur ein paar wenige Kantone. Luzern: über 12 Milliarden Franken an schwarzen Vermögen - gemeldet durch die Betroffenen. Zürich: über 8 Milliarden gemeldet. Genève: plus de 6 milliards de francs de fortune au noir déclarés. Und wir wissen haargenau, dass das noch nicht alles ist. Es ist noch sehr viel, es ist noch sehr viel offshore, zum Beispiel in den Ländern, die den automatischen Informationsaustausch noch nicht haben. Auch bei denjenigen Ländern, die den Informationsaustausch mit der Schweiz haben, reicht das noch nicht für eine konsequente Weissgeldstrategie für unsere Inländer und Inländerinnen.

Es braucht eine Rückkehr zum alten System, wie es vor 2010 bestanden hat. Das heisst, wer Steuern hinterzieht, wer bei den Steuern im Inland betrügt, soll auch korrekt sanktioniert werden, wie das überall sonst auf der Welt der Fall ist.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner parlamentarischen Initiative - den Applaus habe ich noch nicht gehört.

Pardini Corrado · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Den Applaus, liebe Kollegin Kiener Nellen, bekommen Sie sicher von der Minderheit der Kommission, die Ihr Anliegen unterstützt, weil es durchaus Sinn macht.

Wir haben gelernt, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Was die Steuern anbelangt, gilt eigentlich das zwingende Primat der Steuergerechtigkeit, die berücksichtigt werden soll. In unserer Verfassung steht, dass die Menschen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Es ist ein liberaler Grundgedanke, dass der, der mehr hat, sich stärker am Staat beteiligt als der, der weniger hat. Dieser Ausgleich ist auch eine Basis für eine soziale Gemeinschaft, für sozialen Frieden, für mehr Gerechtigkeit.

Nun haben wir ein Steuersystem, das verschiedene Klassen schafft und zu systemischen Ungerechtigkeiten führt. Erstens ist es ungerecht, dass die straflose Selbstanzeige eine Ungleichbehandlung zwischen ehrlichen und unehrlichen Bürgerinnen und Bürgern darstellt. Die unehrlichen Bürger kommen besser weg. Zweitens besteht aufgrund des AIA eine Ungerechtigkeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, die in der Schweiz wohnen, und Bürgerinnen und Bürgern, die im Ausland wohnen.

Es kann doch nicht sein, dass wir bewusst so legiferieren, dass diese Ungerechtigkeiten sich perpetuieren und dass Menschen, die Steuern hinterziehen - die bewusst Schwarzgeld horten und eigentlich gegenüber der Gesellschaft, der Gemeinschaft und dem Staat unehrlich sind -, am wenigsten Steuern bezahlen müssen und mit einer kleinen Busse davonkommen, also eine Optimierung auf dem Buckel aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler machen.

Das sind die Überlegungen der Minderheit der Kommission, die zum Schluss kommt, die parlamentarische Initiative Kiener Nellen sei zu unterstützen. Ich bitte Sie in diesem Sinne, das Gleiche zu tun, damit die Schweiz ein bisschen gerechter wird und wir mit unserer Politik diejenigen ein bisschen mehr unterstützen, die ehrlich sind, und nicht die, die unehrlich sind, die Milliarden schwarz bunkern und diese unserem Staat und unserer Gemeinschaft entziehen.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe libéral-radical

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichte Kollegin Kiener Nellen am 15. März 2018 folgende parlamentarische Initiative ein: "Die mit dem Bundesgesetz vom 20. März 2008 zur straflosen Selbstanzeige eingeführten Gesetzesartikel sind im DBG und im StHG aufzuheben." Sie verlangt also die Abschaffung der straflosen Selbstanzeige in der Steuergesetzgebung.

Die Kommissionsmehrheit will im Steuerrecht diese Möglichkeit weiterhin vorsehen. Durch den automatischen Informationsaustausch könnten jene Steuerpflichtigen, die im Ausland Konten haben, zwar immer weniger auf diese Möglichkeit zurückgreifen. Für Steuerpflichtige, die nur in der Schweiz Konten haben, bleibe sie aber durchaus zweckdienlich.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 15. April 2019 die eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft.

Seit dem 1. Januar 2010 werden natürliche oder juristische Personen, die sich erstmals wegen einer Steuerhinterziehung anzeigen, nicht strafrechtlich verfolgt. Es wird auch von einer Strafverfolgung wegen aller anderen Delikte abgesehen, die zum Zweck der Steuerhinterziehung begangen wurden. Es werden aber gemäss der ordentlichen Verjährungsfrist die Nachsteuern für die letzten zehn Jahre inklusive Verzugszinsen eingefordert. Jede weitere Selbstanzeige hat eine auf einen Fünftel der hinterzogenen Steuern ermässigte Busse zur Folge. Zusätzlich werden unverändert die gesamten Nachsteuern und Verzugszinsen fällig.

Die Zahl der erledigten straflosen Selbstanzeigen bewegt sich seit der Einführung im Jahr 2010 auf etwa derselben Höhe wie die Anzahl der Hinterziehungsverfahren der kantonalen Steuerverwaltungen. Diese Verfahren haben seit 2010 indessen nur in geringem Umfang abgenommen. Dies weist darauf hin, dass die kantonalen Steuerbehörden ohne die Selbstanzeigen eine sehr grosse Anzahl von Hinterziehungsfällen nicht hätten entdecken können. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass als Folge der Selbstanzeige ein Nachsteuerverfahren stattfindet, in dem die Steuern inklusive Verzugszinsen für die letzten zehn Steuerjahre erhoben werden. Damit erfolgt bezüglich der geschuldeten Steuern keinerlei Besserstellung gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen.

Die Kommission beantragt mit 19 zu 5 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Laut Kommissionsmehrheit ist die straflose Selbstanzeige im Steuerrecht beizubehalten. Die Mehrheit ist zwar mit der Initiantin einverstanden, dass die Steuerpflichtigen mit Konten im Ausland aufgrund des AIA immer weniger die Möglichkeit haben, ihre Vermögenswerte zu regularisieren. Doch ist sie überzeugt, dass die straflose Selbstanzeige für die Steuerpflichtigen, die nur in der Schweiz Konten haben, durchaus zweckdienlich bleibt. Die Mehrheit weist zudem darauf hin, dass dank der straflosen Selbstanzeige beträchtliches Steuersubstrat zurückgewonnen werden konnte. Dieses wäre sonst nicht an die Steuerbehörden abgeliefert worden, was sich daran zeigt, dass die Anzahl der Verfahren wegen Steuerhinterziehung seit der Einführung der straflosen Selbstanzeige nur sehr leicht zurückgegangen ist. Zu guter Letzt erinnert die Kommissionsmehrheit daran, dass die straflose Selbstanzeige einmal im Leben möglich ist; werden weitere Fälle aufgedeckt, kommt es zu einem normalen Nach- und Strafsteuerverfahren für die letzten zehn Jahre mit bis zu dreifachen Bussen, und es laufen Verzugszinsen auf.

Die Kommission beantragt mit 19 zu 5 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Kiener Nellen keine Folge zu geben.

Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Frau Schneeberger, Sie haben gesagt, dass die Mehrheit der Kommission überzeugt ist, dass die straflose Selbstanzeige für die Steuerpflichtigen, die nur in der Schweiz Konten haben, durchaus zweckdienlich bleibt. Können Sie mir sagen, welchem Zweck das dienen soll?

Schneeberger Daniela · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe libéral-radical

Es soll eben noch mehr Steuersubstrat zurückgewonnen werden können, wenn man diese straflose Selbstanzeige machen kann. Im Übrigen kann ich Ihnen aus der Praxis sagen: Es hat vorhin getönt, als ob es Schwerverbrecher wären. In meinen Fällen sind es Leute, die wirklich ganz einfach etwas zu deklarieren vergessen, oder Erbfälle, wo einfach Konten irgendwo wieder hervorkommen, die bei der Deklaration vergessen worden sind. Daher finde ich es richtig, dass sie diese Möglichkeit haben.

Barazzone Guillaume · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe PDC

Vous l'avez compris, Madame Kiener Nellen propose la suppression de l'institution dite de la déclaration spontanée, qui peut être utilisée par tout citoyen ou tout contribuable une fois dans sa vie. Comme l'a rappelé l'auteure de l'initiative parlementaire, plusieurs milliards de francs sont entrés dans les caisses publiques ces dernières années.

La commission vous propose, par 19 voix contre 5, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire concernée.

Selon la majorité de la commission, cette possibilité doit être maintenue dans le droit fiscal. Même si elle est d'accord avec l'auteure de l'initiative - Madame Schneeberger rappelait tout à l'heure que l'échange automatique de renseignements priverait les contribuables qui ont des comptes à l'étranger, en tout cas dans des pays avec lesquels la Suisse a signé un accord d'échange automatique d'informations, de la possibilité de se régulariser progressivement -, la majorité de la commission est convaincue du fait que la dénonciation spontanée non punissable reste tout à fait pertinente pour les contribuables qui n'ont des comptes qu'en Suisse. En effet, comme je l'ai rappelé tout à l'heure, la déclaration spontanée a fait entrer énormément d'argent dans les caisses publiques, que cela soit au niveau fédéral, cantonal ou communal. La majorité de la commission relève, par ailleurs, que cette possibilité a permis de récupérer une substance fiscale très importante, qui serait restée soustraite à l'impôt, comme en atteste le fait que le nombre de procédures pour soustraction fiscale n'a que très peu diminué depuis l'introduction de la dénonciation spontanée non punissable. C'est donc un système qui continue à être utile aux yeux de la majorité de la commission.

Enfin, la majorité de la commission rappelle que le contribuable qui se régularise doit s'acquitter de ses impôts, puisque les éléments de revenu et de fortune déclarés font l'objet d'un rappel d'impôt et d'intérêts moratoires sur les dix dernières années.

Pour toutes ces raisons, la majorité de la commission vous recommande de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.

Vote

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La commissione propone di non dare seguito all'iniziativa. Una minoranza Pardini propone di darvi seguito.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 51 Stimmen

Dagegen ... 118 Stimmen

(0 Enthaltungen)