17.3520, 17.3590
Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen! / Differenzierter Führerausweisentzug
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
17.3520
Antrag der Kommission
Annahme der Motion
Proposition de la commission
Adopter la motion
17.3590
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Wicki, Français, Häberli-Koller, Hösli)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Wicki, Français, Häberli-Koller, Hösli)
Adopter la motion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Sie haben zwei schriftliche Berichte der Kommission erhalten.
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Beide Motionen aus dem Nationalrat - die von Frau Nationalrätin Graf-Litscher wie auch jene unseres früheren Kollegen Ulrich Giezendanner - greifen im Kern die gleiche Frage auf: Soll ein Führerausweisentzug als Folge einer Verkehrsregelverletzung für Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer, für die die Berufsausübung auf dem Spiel steht, auf eine Fahrzeugkategorie beschränkt werden können, bzw. soll der Entzug je nach Fahrzeugkategorie unterschiedlich lange dauern können? Das ist die in beiden Motionen gestellte Frage.
Eine unterschiedliche Entzugsdauer für eine Fahrzeugkategorie, die zur Berufsausübung benötigt wird, ist nach geltendem Recht zwar schon möglich, nicht aber der Teilentzug des Führerausweises für nur eine Fahrzeugkategorie. Heute gilt: Wer mehrere Führerscheine hat und einen davon verliert, verliert alle. Das klassische Beispiel dafür ist der Buschauffeur, der in der Freizeit mit dem Motorrad eine Verkehrsregelverletzung begeht, die mit dem Entzug des Führerausweises geahndet wird.
Für die Beurteilung des Anliegens der beiden Motionen sind die einander gegenüberstehenden Interessen abzuwägen. Da ist zum einen das Interesse der Verkehrssicherheit durch einen präventiven Führerausweisentzug und zum anderen das persönliche Interesse von jemandem, der beruflich darauf angewiesen ist und für den der Führerausweisentzug faktisch ein Berufsausübungsverbot bedeutet.
Ihre Kommission hat sich eingehend mit der Frage befasst und ist mehrheitlich, mit 8 zu 3 Stimmen, zum Schluss gekommen, die Motion Graf-Litscher zu überweisen. Der Nationalrat nahm die Motion mit 165 zu 15 Stimmen an. Was waren die Überlegungen der Kommission dafür? Die Kommission möchte damit erstens ausdrücklich nicht an den Grundpfeilern von Via sicura und den Ansprüchen der Verkehrssicherheit rütteln. Es kann zweitens auch nicht darum gehen, dass Berufschauffeure von weniger strengen Verkehrsregeln profitieren sollen als gewöhnliche Verkehrsteilnehmer. Drittens darf es sich nur um leichte Fälle handeln, also um Fehler, die aus Unachtsamkeit begangen werden, die im Wiederholungsfalle aber bereits einen zwingenden Führerausweisentzug zur Folge haben. Nur in solchen Fällen, die man als leichte Verkehrsregelverletzungen beurteilt, soll also ein differenzierter Führerausweisentzug geprüft werden können. Die Kommission würde durch die Erweiterung des Rechtsrahmens etwas mehr Flexibilität schaffen, um im Einzelfall die Härte eines faktischen Berufsverbots abzufedern.
Die Kommission lehnt allerdings die in eine ähnliche Richtung zielende Motion Giezendanner "Differenzierter Führerausweisentzug" mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab; dies im Wesentlichen darum, weil sie im Unterschied zur Motion Graf-Litscher keinen Unterschied macht bezüglich der Schwere einer Verkehrsregelverletzung, für welche ein differenzierter Führerausweisentzug erwogen werden kann. Explizit will die Kommissionsmehrheit die angestrebte Erleichterung darauf beschränkt wissen, dass es sich um leichte Fälle von Verkehrsregelverletzungen mit einem geringen Verschulden und einer geringen Gefährdung handeln muss. Nur in diesen Fällen, ist die Kommission der Auffassung, rechtfertigt sich etwas mehr Flexibilität im Gesetz zugunsten des persönlichen Interesses an der fortgesetzten Berufsausübung.
Zusammengefasst beantragt Ihnen Ihre Kommission, die Motion Graf-Litscher 17.3520 anzunehmen, die Motion Giezendanner 17.3590 aber abzulehnen.
Wicki Hans · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion
Sie haben es von Kollege Engler gehört: Es besteht in Bezug auf die Motion Giezendanner ein Minderheitsantrag. Hinsichtlich der Motion Graf-Litscher sind wir uns in der Kommission plus/minus einig. Doch es ist unseres Erachtens auch notwendig, dass bei mittelschweren und schweren Vergehen die Frage nach den Konsequenzen des totalen Führerausweisentzugs im Ernstfall eben auch gestellt wird.
Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission vertreten die Auffassung, wonach die heutige Regelung bereits eine Differenzierung zulasse - ein Punkt, den Frau Bundesrätin Sommaruga im Nationalrat nochmals betont hat. Diese Differenzierung ist unseres Erachtens in der Praxis allerdings zu wenig praktikabel, denn sie greift erst im Wiederholungsfall. Zudem darf dabei die Mindestentzugsdauer grundsätzlich nicht unterschritten werden. Ebenso bringt ein Aufschub in den meisten Fällen wenig. Für Berufschauffeure stellt dies so oder so faktisch ein temporäres Berufsverbot dar.
Ja, Strafe muss sein. Das ist selbstverständlich unbestritten. Aber diese Strafe darf nicht dazu führen, dass Existenzen aufs Spiel gesetzt werden. Denn für Berufsfahrer kann die Konsequenz sehr einschneidend sein, sie kann nämlich den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Immerhin dürften die meisten Betriebe mit Berufschauffeuren kaum alternative Arbeitsplätze haben, um Mitarbeitende ohne Fahrausweis monatelang zu beschäftigen; und dies gerade in einer Branche, in der die Arbeitsplatzsituation für viele ohnehin prekär ist.
Ich denke, niemand in diesem Saal möchte mit einem Lastwagenchauffeur tauschen müssen, und auch bei den übrigen Berufschauffeuren staune ich immer wieder, was sie sich nebst den Herausforderungen im Verkehr alles von den Fahrgästen anhören müssen. Ich habe den grössten Respekt vor diesen Leuten. Unter schwierigen Verhältnissen sorgen sie täglich dafür, dass Menschen und Güter sicher an ihr Ziel befördert werden. Entsprechend ist es grotesk, auch noch die Vorbildrolle zu bemühen, um ihnen daraus einen Strick zu drehen. Vielmehr wird geradezu ein Exempel statuiert, indem die Messlatte für Berufschauffeure faktisch noch höher gelegt wird. Sicher, jeder Berufschauffeur sollte im Strassenverkehr ein Vorbild sein, wie wir Parlamentarier übrigens auch. Doch auch wir sind nun einmal nur Menschen und keine Heiligen - die Anwesenden selbstverständlich ausgenommen.
Vor allem ist es stossend, wenn der Führerausweis einem Berufschauffeur wegen eines Vergehens entzogen wird, welches mit einem anderen Fahrzeug und in einem anderen Rahmen begangen wurde. Der Lokomotivführer darf weiter Zug fahren, der Kabinenbegleiter einer Seilbahn darf auch weiter Gäste befördern, aber der Chauffeur wird arbeitslos. Das führt faktisch zu einer Ungleichbehandlung. Wir sprechen hier also von einer klaren Verletzung der Verhältnismässigkeit, eines wichtigen Grundsatzes unseres Verwaltungshandelns.
Ich erinnere noch einmal: Es geht nicht darum, dass Berufschauffeure straffrei wegkommen. Doch wir brauchen die Möglichkeit, Strafen differenzierter auszusprechen, als es heute möglich ist. Schaffen wir also die Grundlage, um diese Verhältnismässigkeit zu ermöglichen.
Ich empfehle Ihnen im Namen der Minderheit, die Motionen Giezendanner und Graf-Litscher anzunehmen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Der Bundesrat beantragt Ihnen, beide Motionen abzulehnen. Aber die Mehrheit Ihrer Kommission hat eine Differenzierung vorgenommen, und wenn Sie die Motionen annehmen, würde ich die Differenzierung auch gerne so unterstützt sehen.
Einfach nochmals zur Erinnerung: Ein Führerausweis wird Ihnen nicht wegen nichts entzogen. Wenn Sie also ein paar Kilometerchen pro Stunde zu schnell gefahren sind, sind Sie den Führerausweis nicht los, sondern erhalten allenfalls eine saftige Busse. Auch ein Rotlicht zu überfahren, führt nicht zu einem Führerausweisentzug. Entweder sind es wirklich Wiederholungsfälle - ich meine, wenn eine Person im Verkehr wiederholt unachtsam ist, muss man sich schon auch fragen, mit welcher Verantwortung diese Person dann allenfalls noch einen Bus lenkt -, oder es muss, wenn es sich um eine erste Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz handelt, eine mittelschwere oder schwere Verkehrsregelverletzung sein, damit es zu einem Führerausweisentzug kommt. Das sollte man vor Augen haben und nicht einfach denken, es sei ja ein Bagatelldelikt und der Chauffeur könne deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Die heutige Gesetzgebung erlaubt bereits insofern eine Differenzierung - der Kommissionssprecher hat das natürlich erwähnt -, als man die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und eben auch bei der Dauer des Führerausweisentzugs die Einzelfallsituation berücksichtigen kann. Es gibt aber nicht die Möglichkeit, vollständig auf den Entzug zu verzichten, und das ist es natürlich, worauf die beiden Motionen jetzt abzielen. Wobei eigentlich keine der beiden Motionen, mindestens nicht im Motionstext, verlangt, ganz darauf zu verzichten. Sie verlangen einfach, noch markanter zu differenzieren. Das werden wir dann, falls Sie die Motionen annehmen, noch anschauen müssen.
Aber wir sind der Meinung, die Differenzierungsmöglichkeit - dass man eben den Einzelfall berücksichtigt und dass der Führerausweisentzug weniger lang dauern soll - gibt es heute schon. Es gibt übrigens heute auch die Möglichkeit, dass man den Führerausweisentzug verschieben oder aufschieben kann, z. B. in die Ferien, damit man in der beruflichen Tätigkeit nicht eingeschränkt wird. Diese Möglichkeiten gibt es heute schon, und sie werden auch genutzt.
Wenn ich nun die beiden Motionen anschaue und miteinander vergleiche, sehe ich, dass die Motion Giezendanner tatsächlich noch einmal beträchtlich weiter geht als die Motion Graf-Litscher, und zwar, indem die Motion Giezendanner verlangt, dass man die Differenzierung eben auch nach einem Vergehen vornimmt. Vergehen, das wissen Sie, sind meistens schwere Verstösse gegen die Verkehrsregeln. Damit sind Sie dann nicht mehr bei den Unachtsamkeiten, das muss ich Ihnen schon sagen. Also müssen Sie entscheiden: Wollen Sie wirklich, dass man bei Leuten, die auch im Privatleben Vergehen, schwere Verstösse gegen die Verkehrsregeln, begehen, sagen kann, den Führerausweis sollten sie weiterhin behalten?
Auch die Motion Graf-Litscher würde uns bei der Umsetzung noch beträchtliches Kopfzerbrechen verursachen. Sie spricht von Berufsfahrern und Berufsfahrerinnen. Da kann man sagen, das seien sicher Lastwagenlenker, Buschauffeure, da sind wir uns wahrscheinlich einig. Aber ist ein Aussendienstmitarbeiter auch ein Berufsfahrer? Ihn kann es auch den Beruf kosten: Ein Aussendienstmitarbeiter, der alleine unterwegs ist und von einem Tag auf den anderen keinen Führerausweis mehr hat, kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Was ist mit dem Servicetechniker? Der kann dann auch nicht mehr fahren. Mir ist noch der Kaminfeger in den Sinn gekommen, das sind ja häufig Einmannbetriebe. Wenn ein solcher Kaminfeger den Führerausweis nicht mehr hat, ist er auch weg vom Markt. Die Abgrenzung, wer ein Berufsfahrer oder eine Berufsfahrerin ist und wer nicht, würde uns einiges an Kopfzerbrechen bereiten.
Wenn Sie der Meinung sind, Sie möchten noch stärker differenzieren, bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie Ihrer Kommission folgen, die Motion Graf-Litscher annehmen und die Motion Giezendanner aber ablehnen. Die Motion Giezendanner verlangt auch bei schweren Verletzungen der Verkehrsgesetzgebung diese Differenzierung. Sie geht aus unserer Sicht ganz eindeutig zu weit; da bitte ich Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
17.3520
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Der Bundesrat schliesst sich dem Antrag der Kommission an, die Motion anzunehmen.
Angenommen - Adopté
17.3590
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Der Bundesrat beantragt zusammen mit der Mehrheit der Kommission die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 20 Stimmen
Dagegen ... 22 Stimmen
(0 Enthaltungen)