18.405

Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen

Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Antrag der Kommission

Der Initiative keine Folge geben

Antrag Germann

Der Initiative Folge geben

Proposition de la commission

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition Germann

Donner suite à l'initiative

Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor.

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Es tut mir leid, dass ich heute Morgen wiederholt zu Wort gekommen bin.

Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen geht auf die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen zurück, welches das Volk am 14. Juni 2015 angenommen hatte und welches erst am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Bestätigt wurde die Abgabepflicht mindestens indirekt mit der überdeutlichen Verwerfung der No-Billag-Initiative am 4. März 2018. Zur Legitimierung dieser Abgabe, die auch von den Unternehmungen geschuldet ist, verweisen die Gesetzesmaterialien darauf, dass mit der Abgabe das verfassungsmässige Gut einer unabhängigen und qualitativ hochstehenden Informationsversorgung via Radio und Fernsehen garantiert werden soll. Dieses Gut ist per se und in einer direkten Demokratie im Besonderen von grosser Bedeutung und bildet letztlich auch einen essenziellen Faktor für einen stabilen, gut funktionierenden und damit attraktiven Unternehmensstandort Schweiz. Mit anderen Worten profitieren also nicht nur natürliche Personen von einem funktionierenden und unabhängigen Rundfunksystem, sondern ebenso auch die juristischen Personen, was wiederum rechtfertigt, dass auch letztere einen angemessenen Beitrag zu leisten haben.

Es sind denn auch die folgenden Gründe, welche die KVF-S im Stimmenverhältnis von 10 zu 2 Stimmen bewogen haben, die parlamentarische Initiative abzulehnen:

1. Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes ist noch nicht einmal ein Jahr in Kraft.

2. Die Auswirkungen bzw. die Anwendung des Gesetzes auf die Unternehmungen können noch nicht beurteilt werden. Der Bundesrat hat auf Mitte 2020 in Aussicht gestellt, die Auswirkungen des neuen Erhebungssystems gestützt auf die Erfahrungen im ersten Erhebungsjahr prüfen zu wollen.

3. Mit der Annahme des Postulates Abate 19.3235, "Die umsatzabhängige Berechnung der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen ist problematisch", hat der Bundesrat den Auftrag erhalten, Alternativen zur Methode der heutigen umsatzabhängigen Berechnung der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmungen zu prüfen.

4. Die KVF-S hat der parlamentarischen Initiative Wicki 19.413 Folge gegeben und zugestimmt, dass durch eine Praxisanpassung Doppel- und Mehrfachbelastungen bei Unternehmenszusammenschlüssen, etwa bei Arbeitsgemeinschaften oder Holdingstrukturen, beseitigt werden.

5. Der Wegfall der Abgabe, welche die Unternehmen zu leisten haben, erreicht bis zu 12 Prozent der Gesamteinnahmen. Wenn diese wegfallen, würde das der Aufrechterhaltung des Service public schaden. Diese Ausfälle müssten durch eine Erhöhung der Abgabe für private Haushalte aufgefangen werden.

Dass Korrekturen bei der Bemessung der Unternehmensabgabe angezeigt sind, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 5. Dezember 2019 bekräftigt. Das Bundesverwaltungsgericht kam zum Entscheid, dass die angewandten Tarifstrukturen nicht verfassungsmässig seien und diese nicht mit dem verfassungsmässigen Rechtsgleichheitsgebot in Vereinbarung zu bringen seien.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre KVF mit 8 zu 2 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor keine Folge zu geben.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe den Ausführungen des Kommissionssprechers gut zugehört und stimme mit ihm überein, was die Ablehnung der No-Billag-Initiative betrifft. Diese ist tatsächlich sehr deutlich erfolgt. Wahrscheinlich die meisten oder alle von uns, ich persönlich auch, haben sich dagegen ausgesprochen, um eine gute Lösung zu finden. Nun hat man dann diese Lösung gefunden, bzw. es war eine knappe Angelegenheit mit der umstrittenen neuen Abgabe für die Unternehmungen; und zwar brauchte es damals - es sei einfach daran erinnert - den Stichentscheid des Präsidenten, damit sie überhaupt in die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen aufgenommen worden ist. Vor dem Volk fand diese dann eine Mehrheit von gerade mal 50,1 Prozent, mit einem Unterschied von 3649 Stimmen. Aber das Resultat gilt trotzdem, auch wenn es knapp ist.

Das heisst aber nicht, dass man nachher schlechte Entwicklungen nicht infrage stellen oder nochmals anschauen dürfte, denn die Einführung der Unternehmensabgabe war mit vielfältigen Problemen verbunden. Die Zahl der Beschwerden bei der Steuerverwaltung muss exorbitante Ausmasse angenommen haben, wie den Auskünften der Verwaltung zu entnehmen ist. Ein besonderes Ärgernis stellt dabei die Besteuerung von Arbeitsgemeinschaften dar. Dies hat der Gesetzgeber notabene nie so vorgesehen, und die Steuerverwaltung praktizierte sie trotzdem. In meinen Augen ist das absolut nicht akzeptabel, ja eigentlich ein Skandal. Es darf doch nicht sein, dass Zwangsabgaben eingezogen werden, die der Gesetzgeber so nicht vorgesehen hat. In diesem Zusammenhang befindet sich ja eine parlamentarische Initiative unseres Kollegen Hans Wicki in der zweiten Phase. Im Nationalrat haben die beiden Kollegen Wasserfallen und Grossen analoge Vorstösse eingereicht. Die Besteuerung von Arbeitsgemeinschaften stellt faktisch eine Dreifachbelastung der Abgabepflichtigen dar. Bereits die Unternehmensabgabe ist eine eigentliche Doppelbesteuerung, weil alle Arbeitenden eines Unternehmens ja bereits in ihrem privaten Haushalt die Abgaben entrichten.

Nun ist noch etwas Neues zu dieser Unternehmensabgabe dazugekommen, nämlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das am vergangenen 5. Dezember gefällt und am letzten Donnerstag publik geworden ist. Es beurteilt die Ausgestaltung der Unternehmensabgabe als verfassungswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht kritisiert, dass die Radio- und Fernsehverordnung lediglich sechs Tarifstufen vorsieht. So kann es vorkommen, dass eben jemand mit einem Umsatz von 5 Millionen Franken gleich hoch besteuert wird, wie wenn er knapp 20 Millionen Franken Umsatz hätte. Auch solche Dinge gehen einfach nicht. Wir haben die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, und eigentlich ist eine Umsatzgrösse ja ohnehin noch kein Indiz für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern das wäre streng genommen der Gewinn, den das Unternehmen macht. Diese Doppelbesteuerung dürfen wir ruhig infrage stellen und unter die Lupe nehmen. Nun ist es ja so: Bei einer parlamentarischen Initiative fragt es sich in der ersten Phase nur, ob Handlungsbedarf besteht, ja oder nein. Jetzt, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, besteht erst recht Handlungsbedarf, und darum bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben. Der Nationalrat, der dann die Vorlage ausarbeiten müsste, respektive die Kommission des Nationalrates, hätte ja dann den nötigen Spielraum, um hier eine ausgewogene Lösung zu finden, respektive wir können diese in der zweiten Phase anpassen.

Darum bitte ich Sie jetzt, in dieser ersten Phase doch über Ihren Schatten zu springen und der parlamentarischen Initiative aufgrund dieser jüngsten Entwicklungen Folge zu geben.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Doch noch ein kurzes Wort zu Kollege Germann: Man glaubt sich hier im falschen Film zu befinden. Der Kommissionssprecher hat es ausgeführt: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hat eine Problematik der Tarifgestaltung aufgeworfen. Diese Problematik wird angegangen. Die Kommission ist auch bei der Regelung für Arbeitsgemeinschaften durchaus gewillt, für Korrekturen zu sorgen. Aber was will die parlamentarische Initiative Rutz Gregor? Sie will die Abgabepflicht für Unternehmen überhaupt beseitigen. Das steht im krassen Widerspruch zu zwei Volksentscheiden - das Volk hat entschieden, dass auch die Unternehmen einbezogen werden müssen -, und das geht nun nicht. Wo Probleme bestehen, dort müssen sie gelöst werden. Aber jetzt gerade alles zu beseitigen und das Kind mit dem Bade auszuschütten, das geht doch viel zu weit.

In dem Sinn muss ich Sie mit der grossen Kommissionsmehrheit ersuchen, dieser Initiative keine Folge zu geben.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 14 Stimmen

Dagegen ... 20 Stimmen

(1 Enthaltung)

Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Damit sind wir am Ende unserer heutigen Morgensitzung angelangt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Nachmittag und gute Fraktionssitzungen!

Schluss der Sitzung um 11.45 Uhr

La séance est levée à 11 h 45