20.058
Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie
Loi fédérale sur les bases légales des ordonnances du Conseil fédéral visant à surmonter l'épidémie de Covid-19
La présidente (Moret Isabelle, présidente): La commission a souhaité que le traitement des divergences soit divisé en trois blocs. Ceux-ci correspondent aux blocs lors de la première discussion.
Verfahrensbeitrag
Block 1 - Bloc 1
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich beantrage Ihnen bei Artikel 1 Absatz 3 mit meiner Minderheit Festhalten am Beschluss des Nationalrates. Selbstverständlich soll bei diesen Massnahmen unter Einbezug der wichtigen Player, der wichtigen Betroffenen gearbeitet werden. Es kann nicht sein, dass der Bundesrat alles in Eigenregie macht, das wäre staatspolitisch fragwürdig. Der Einbezug betroffener Player ist deshalb wichtig, weil nur so garantiert ist, dass wir nachher eine gute, funktionierende Umsetzung der Massnahmen haben.
Zum Glück ist das Parlament in den Absätzen 4 und 4bis aufgenommen, und nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat selbst die Kantone aufgenommen, auch das ist sehr wichtig. Gemäss Ständerat sollen aber zwei ganz wichtige Betroffene wieder ausgeschlossen werden, einerseits die Sozialpartner und andererseits die Verbände der Gemeinden und Städte. Nicht jede einzelne Stadt oder Gemeinde, aber die Verbände sollten wieder drin sein. Im Nationalrat hatten wir eine Lösung gefunden. Jetzt hat der Ständerat sie leider wieder rausgeworfen. Wir hoffen sehr, dass sich das noch ändert, weil das unserer Meinung nach nicht geht bzw. am Schluss einfach nicht sinnvoll und praktikabel ist.
Die Sozialpartner haben während dieser Krise eine sehr zentrale Rolle gespielt. Viele Punkte wurden von ihnen eingebracht, so Aspekte bezüglich des fehlenden Geldes für die Existenzsicherung und, ganz wichtig, auch im Bereich des Gesundheitsschutzes.
Die Gemeinden und Städte sind in der Umsetzung zentral. Sie sind vor Ort wichtig für die Details, sie spüren die Folgen, müssen unterstützen - sei das in der Kultur, im öffentlichen Verkehr, in der Sozialhilfe, bei der gesamten Gesellschaft. Sie sind es, die es vor Ort umsetzen müssen und das hoffentlich zugunsten einer guten Gesundheit, aber auch einer friedlichen Gesellschaft tun. Ohne diesen Einbezug wird es nicht, wie es geheissen hat, sogenannt effizienter und schneller. Das Gegenteil ist der Fall: Je schneller alle Betroffenen am Tisch sitzen, desto effektiver und wirksamer sind am Schluss die Massnahmen. Sprich: So haben wir weniger Verzögerungen und damit wesentlich weniger Ressourcenverschleiss, sei das beim Geld, bei der Zeit oder beim Personal.
Wir bitten Sie deshalb, bei Artikel 1 Absatz 3 für die Minderheit Prelicz-Huber zu stimmen und an der Variante Nationalrat festzuhalten.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir sind auf Seite 8 der deutschen Fahne, wo ich zuerst die Minderheit de Courten vertrete. Hier geht es um die Erstreckung gesetzlicher Fristen. Die Mehrheit möchte zusätzlich die Fristen für die Ausreise, das Erlöschen von Asyl und das Erlöschen von vorläufigen Aufnahmen erstrecken. Unserer Meinung nach geht es nicht an, dass wir hier, versteckt im Covid-19-Gesetz, auch gleich noch eine Revision des Asylwesens vornehmen. An diesen Fristen soll auf jeden Fall festgehalten werden, d. h., die Fristen betreffend Erlöschen von Asyl und vorläufigen Aufnahmen sollen nicht erstreckt werden. Es gibt überhaupt keine epidemiologischen Gründe, die für eine Erstreckung dieser Fristen sprechen.
Bei Artikel 4a beantrage ich Ihnen mit meiner Minderheit, dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen und diesen durch den Ständerat eingefügten Passus zu streichen. Der Ständerat übernimmt von Herrn Bundesrat Alain Berset eigentlich das Konzept des Lebensraums. Interessanterweise hatten wir die grösste Zahl der Ansteckungen in den Grenzregionen des Kantons Tessin, in der Stadt Basel und im Kanton Genf, also in grossen Grenzregionen. Gerade dort will der Bundesrat jetzt keine Kontrollen mehr machen; ausgerechnet die Menschen, die tagtäglich die Schweizer Grenze überqueren, sollen nicht kontrolliert werden und auch nicht in Quarantäne gehen müssen. Man muss hier, glaube ich, keine hellseherischen Fähigkeiten haben, um vorauszusehen, dass gerade dort - in Genf, in Basel, im Tessin - wahrscheinlich die nächsten Corona-Hotspots sein werden, dass dort die Krankheit erneut wieder am stärksten ausbrechen wird. Entsprechend bitte ich Sie, diesen Passus zu streichen. Ich bin mir bewusst, dass es für ebendiese Grenzregionen wichtig ist, dass auch Grenzgänger über die Grenze kommen, aber gleichzeitig geht natürlich der Schutz der Gesundheit der Schweizerinnen und Schweizer vor.
Ich danke Ihnen, wenn Sie hier unsere Minderheit unterstützen.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion stellt sich wie folgt zu den drei Minderheiten:
Bei Artikel 1 Absatz 3 bitten wir Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Prelicz-Huber abzulehnen. Der Ständerat wollte ja hier überhaupt niemanden einbeziehen. Wir erachten es als ganz wichtig, dass eben die Dachverbände der Sozialpartner vor dem Treffen von Massnahmen unbedingt einbezogen werden, damit nicht über die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen hinweg entschieden wird. Hingegen verstehen wir, dass man nicht noch zusätzlich Städte und Gemeinden einbeziehen will. Ich denke, dass es, wenn es um den Perimeter geht, um eine differenzierte Ausrichtung von Covid-19-Massnahmen, richtig ist, das kantonal zu differenzieren. Es braucht aber nicht noch weiter heruntergebrochen zu werden. Es geht auch etwas um das Taktische: Der Ständerat wollte ja den ganzen Absatz streichen und damit eben auch den Einbezug der Branchenverbände. Jetzt beantragt Ihnen die Kommission hier einen Kompromiss. Wir würden diesen Kompromiss so unterstützen - nicht dass die Dachverbände der Sozialpartner am Schluss auch noch verloren gehen.
Bei Artikel 4 Buchstabe b Ziffern 4 bis 6 bitte ich Sie, der Minderheit de Courten zu folgen und diese zusätzliche Möglichkeit, Fristen im Asylbereich zu erstrecken, zu streichen. Es gibt keinen Grund dafür, dass ein Asylstatus wegen Covid-19 verlängert werden müsste. Ich bin der Auffassung, dass wir in diesem Gesetz nicht Asylpolitik betreiben müssen; man kann es ganz normal weiterlaufen lassen, wie das der Nationalrat auch vorgesehen hat. Dieser Zusatz des Ständerates ist zu streichen.
Letztlich bitte ich Sie namens der SVP-Fraktion, bei Artikel 4 dem Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu folgen. Wenn wir ein Problem mit Covid-19 hätten und wieder Grenzschliessungen machen müssten, würde es einfach keinen Sinn machen, die Grenzen dann trotzdem halb offen zu lassen. Statt zu schliessen und konsequente Massnahmen zu unternehmen, dann zu sagen, dass Grenzgänger trotzdem problemlos reinkommen können, macht einfach keinen Sinn. Weshalb sollten dann nicht jene Leute, die in der Nähe der Grenze wohnen und vielleicht andere besuchen, infiziert werden? Dann gehen sie über die Grenze und infizieren Menschen in der Schweiz. Entweder schliesst man oder man schliesst nicht, aber ein Zwischending bringt für die Covid-19-Massnahmen eigentlich nichts. Deshalb ist hier der Minderheit Aeschi Thomas zu folgen.
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche für die SP-Fraktion und bitte Sie, bei Artikel 1 Absatz 3 die Minderheit Prelicz-Huber zu unterstützen. Ich bin froh, dass sich der Vorredner der SVP derart klar für den Einbezug der Sozialpartner ausgesprochen hat. Das ist uns von der SP-Fraktion natürlich auch sehr wichtig. Aber wir sind nach wie vor der Meinung, dass es auch wichtig ist, die Städte und Gemeinden bzw. deren Verbände aktiver einzubeziehen, weil diese natürlich bei der Umsetzung der Massnahmen sehr oft mit den Alltagsproblemen konfrontiert sind.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass die SGK-N gegenüber der ständerätlichen Version Präzisierungen oder Verbesserungen vorgenommen hat. In Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe a, wo es darum geht, welche Untersuchungen eingeschränkt werden können, beantragt die Kommission mit der Formulierung "nicht dringend angezeigte Untersuchungen" eine Präzisierung, die wir natürlich sehr unterstützen. Es liegt auch keine Minderheit vor. Auch in Artikel 3 Absatz 1 haben wir die ständerätliche Version präzisiert.
Ich möchte noch einige Ausführungen zu den beiden Minderheiten aus der SVP-Fraktion machen. Die Minderheit de Courten möchte in Artikel 4 Buchstabe b die das AsylG und das AIG betreffenden Zusätze, die der Ständerat eingefügt hat, wieder streichen. Wir erachten es wie die Kommissionsmehrheit als richtig, diese Zusätze zu belassen. Es ist auch sinnvoll und wichtig, dass Fristen im AsylG, welche die Ausreise sowie das Erlöschen von Asyl und von vorläufigen Aufnahmen betreffen, verlängert werden können. Ich denke, man muss der Situation im Herkunftsland Rechnung tragen. Wenn gerade eine massive Pandemie am Wüten ist, dann ist es wenig verantwortungsvoll, Menschen zurückzuschicken. Da ist es wichtig, diese Fristen zu verlängern. Wir sind darum mit dem Ständerat vollumfänglich einverstanden.
Bei Artikel 4a, über den der Vorredner gesprochen hat, unterstützen wir die Kommissionsmehrheit, die dem Ständerat folgen will. Es ist richtig, dass bei den Grenzschliessungen Massnahmen zur Reisefreiheit für Einwohnerinnen und Einwohner und Grenzgängerinnen und Grenzgänger der Grenzregionen ergriffen werden. Das muss möglich sein. Als die Grenze geschlossen war, haben wir damit bereits Erfahrungen gemacht. Wir sind auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger angewiesen, die z. B. im Gesundheitswesen, aber durchaus auch in der Industrie ihre Dienste leisten und dann eben von einer Quarantäne oder von Grenzschliessungen tangiert wären.
Wir haben nicht wenige und auch sehr schwierige Fälle von Paaren erlebt, von Menschen, die ihre Familienangehörigen, ihre Eltern oder ihre Kinder nicht mehr besuchen konnten. Das wollen wir ausschliessen. Darum sind wir sehr froh, dass der Ständerat Artikel 4a eingefügt hat.
Ich möchte Sie bitten, hier der Mehrheit zu folgen.
Hess Lorenz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP unterstützt in Block 1 jeweils die Anträge der Kommissionsmehrheit. Ich begründe kurz die Ablehnung der Minderheitsanträge.
Was den Antrag der Minderheit Prelicz-Huber anbelangt, sind wir der Meinung, dass wir uns mit der Version der Mehrheit auf einem guten Mittelweg befinden. In der Differenzbereinigung geht es ja nicht zuletzt darum, zu einem Ziel zu kommen. Wir sind der Überzeugung, dass es einerseits richtig ist, die Sozialpartner mit einzubeziehen, in angemessener Form, denken aber, dass andererseits zur Ergreifung von Massnahmen, die unmittelbar oder mittelfristig wirken müssen, hier nicht noch die Gemeinde- und Städteebene eingebunden werden muss. Das hat nichts mit dem Informationsfluss zu tun, der künftig gut oder noch besser sein muss - das ist überhaupt kein Thema. Aber es geht auch darum, dass gerade in diesen Bereichen oftmals Verband nicht gleich Verband oder Verbandsmeinung nicht gleich Gemeindemeinung ist. Es gibt nämlich riesengrosse Unterschiede zwischen den Städten und zwischen den Regionen. Und damit sind wir eigentlich schon wieder bei regionalen Problemen, die regional gelöst werden müssen.
Deshalb lehnen wir den Antrag der Minderheit Prelicz-Huber ab.
Zu den Minderheitsanträgen, bei denen es um die Verlängerung der Fristen für Asylbewerber oder um Grenzmodalitäten geht: Wir sind der Meinung, dass mit diesem Antrag der Kommissionsmehrheit nicht Asyl- oder Zuwanderungspolitik betrieben wird oder werden sollte. Es geht hier um pragmatische Lösungen, um der ganz speziellen Situation in den Grenzregionen gerecht werden zu können.
Deshalb lehnen wir auch diese Minderheitsanträge ab.
Wir bitten Sie, in Block 1 in allen Punkten der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Bei Artikel 1 zu den Grundsätzen gefällt den Grünen die Ergänzung des Ständerates. Hier werden die Befugnisse des Bundesrates geregelt, in Bezug auf die Auswirkungen auf die Gesellschaft, auf die Wirtschaft oder auf die Behörden. Es ist wichtig zu präzisieren, dass der Bundesrat nur soweit nötig selbst agiert. Deshalb gefällt uns die Ergänzung, dass er nicht selbst agieren soll, wenn es möglich ist, das Ziel in einem ordentlichen oder dringlichen Gesetzgebungsprozess zu erreichen.
Bei Artikel 1 Absatz 3, das habe ich Ihnen vorhin ausgeführt, ist uns der Minderheitsantrag sehr wichtig. Ich habe mit Freuden zur Kenntnis genommen, dass die Sozialpartnerschaft auch hier drin wichtig ist und dass im Mehrheitsantrag - das ist das Schöne an diesem Antrag - wenigstens die Sozialpartner aufgenommen sind, die eine zentrale Rolle gespielt haben und spielen werden, auch in Zeiten der Krisen. Dass Sie jetzt aber sagen, es sei nicht wichtig, die Ebene der Gemeinden und Städte mit einzubeziehen, verstehen wir nicht wirklich. Die Gemeinden und Städte sind diejenigen, die dann ganz konkret umsetzen müssen, die die Menschen vor Ort unterstützen, sei das in der individuellen oder gesellschaftlichen Situation, sei das in der wirtschaftlichen Situation. Wenn Sie nun das Gefühl haben, es sei einfacher, sie nicht einzubeziehen, dann müssen Sie sie nachher eben doch einbeziehen, und es wird noch schwieriger. Für uns ist klar: Die Ebene der Gemeinden und Städte ist in unserem föderativen System wichtig. Dafür haben sie ja dann ihre Verbände; wenn diese Ebene einbezogen werden soll, dann klar via Verbände. Sich da vorher zu einigen, ist Sache der Gemeinden und Städte.
In Artikel 2, bei der Gesundheitsversorgung, gefällt uns die Präzisierung des Ständerates ebenfalls. Es darf für die Patienten und Patientinnen keine Konsequenzen haben, wenn wir beispielsweise in bestimmten Bereichen etwas schneller zulassen.
In Artikel 3, beim Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz, ist für uns die psychische und physische Integrität zentral, und nicht nur für uns: Das steht sehr deutlich in der Bundesverfassung. Es ist eine wichtige Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und des Bundes, zu schauen, dass die Menschen gesund bleiben. In der Krise muss der Bundesrat verordnen können, dass Massnahmen zum Schutz der Menschen und natürlich im Speziellen zum Schutz der gefährdeten Menschen getroffen werden. Wir sind froh, dass wir hier in der SGK einen gemeinsamen Antrag gefunden haben, der heute hoffentlich dann auch angenommen wird, einen modifizierten Antrag, der doch eine gewisse Rückerstattung für die Arbeitgebenden vorsieht, wenn sie verpflichtet werden, Massnahmen zu treffen.
Bei Artikel 4, im Ausländer- und Ausländerinnenbereich, sind wir klar bei der Mehrheit. Der Familiennachzug oder die Einreise von Partnern und Partnerinnen sind wichtig, wenn die Grenzen geschlossen werden. Wir haben schwierigste Situationen erlebt; auch Sie sind sicher mit diesen Geschichten konfrontiert worden.
Die Ergänzung des Ständerates bei Artikel 4a, der die Mehrheit zustimmt, ist wichtig: Grenzgänger und Grenzgängerinnen müssen einreisen können. Wir haben es gerade im Gesundheitsbereich erlebt, wie wir in unseren Grenzkantonen auf Grenzgänger und Grenzgängerinnen angewiesen waren. Über ein Drittel hat keinen Schweizer Pass.
Natürlich, und das zum Schluss, müssen in einer Krise, in der, wie am Anfang, alles geschlossen ist, Fristen ausgesetzt werden: betreffend die Ausreise, das Erlöschen des Asyls, das Erlöschen der vorläufigen Aufnahme. Es ist ein Akt der Menschlichkeit, weil Konflikte trotz Gesundheitskrisen leider nicht stoppen.
Dobler Marcel · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Das Covid-19-Gesetz ist dringlich, und wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Ich möchte mich bei den Parlamentsdiensten für den ausserordentlichen Effort zur Erstellung der Fahne bedanken. Wir hatten gestern Mittag bis 15.30 Uhr Kommissionssitzung, und bereits um 20.00 Uhr lag die aktuelle Fahne vor. Sehr gerne werde ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion zu Block 1 und zu den Artikeln 1 bis 4 Stellung nehmen. Ich bitte Sie, bei diesen, ausser speziell erwähnt, immer der Mehrheit zu folgen.
Bei Artikel 1 Absatz 3 geht es darum, welche Stellen zur Erarbeitung von Massnahmen, die ihre Zuständigkeit betreffen, einbezogen werden. In der nationalrätlichen Version sollen neben den Kantonen auch die Dachverbände der Sozialpartner sowie die Verbände der Gemeinden und Städte einbezogen werden. Der Antrag Ihrer Kommission stellt einen Kompromiss zwischen dem Entwurf des Bundesrates und dem Nationalratsentscheid dar; er berücksichtigt die Kantone und die Dachverbände der Sozialpartner. Eine Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion wird diesem Kompromissantrag folgen. Eine Minderheit wird die Version des Nationalrates unterstützen, um in jedem Fall Städte und Gemeinden mit einzubeziehen. Auch bei der Mehrheit würde dies situativ gemacht; es wäre einfach nicht in jedem Fall zwingend. Müssten Städte und Gemeinden in jedem Fall einbezogen werden, würde dies bei einem sehr dringlichen Beschluss die Prozesse in der Verwaltung verkomplizieren und verlängern. Die dringliche Handlungsfähigkeit des Bundesrates würde eingeschränkt.
Bei Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe a bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission des Nationalrates zu folgen. Wir haben hier einen Antrag eingebracht, weil die Formulierung des Ständerates unpräzise war. Es ist schwer abzuschätzen, ob ein Aufschub einer medizinischen Tätigkeit eine Konsequenz auf die Gesundheit hat. Aus diesem Grund soll es nur möglich sein, nicht dringend angezeigte Untersuchungen und Behandlungen zu verbieten oder einzuschränken. Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Bei Artikel 3 Absatz 1 geht es um den Arbeitnehmerschutz bei besonders gefährdeten Personen. Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Antrag der Kommission zu folgen. Was passierte, wenn eine behördliche Massnahme erlassen würde, die es Schwangeren verbieten würde, zur Arbeit zu gehen, und diese in ihrem Beruf kein Homeoffice leisten könnten? Der Arbeitgeber hätte eine Lohnfortzahlungspflicht, und es wäre nicht geregelt, ob diese Kosten rückerstattet werden. Wie Sie wissen, ist die angeordnete Quarantäne bezahlt. Auch Kurzarbeit ist bezahlt. Aus diesem Grund macht es Sinn, diese Kostenübernahme sicherzustellen, wenn die Zwangsferien behördlich verordnet sind.
Bei Artikel 4 Buchstabe b Ziffern 4 bis 6 beantragt der Ständerat, die Möglichkeit vorzusehen, gewisse Fristen zu erstrecken. Es soll geregelt werden, was passiert, wenn Grenzen zu anderen Ländern geschlossen sind und z. B. eine Ausreise nicht möglich ist. Um zu vermeiden, dass Personen illegal in der Schweiz sind und nichts dafür können, sollen die Fristen angepasst werden können. Dieser Umstand ändert nichts an den Entscheiden, sondern soll eine unnötige Kriminalisierung verhindern. Es geht hier einzig um die Praktikabilität und die Folgen von Grenzschliessungen und in keinster Weise um eine Lockerung von Asylentscheiden.
Artikel 4a nimmt die besonderen Umstände der Grenzgänger und Bewohnerinnen und Bewohner mit besonderen Verbindungen zum Grenzgebiet auf. Sie können sich sicher an die Paare erinnern, welche aufgrund der Grenzschliessungen durch Stacheldraht an der Grenze getrennt wurden. Natürlich ist es eine Sicherheitsabwägung, und genau die Sicherheit soll bestmöglich gewährleistet werden.
Mettler Melanie · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich lege bei dieser Debatte zur Differenzbereinigung für die grünliberale Fraktion noch einmal den Fokus auf die zwei Grundfragen der Gewährleistung der demokratischen Prozesse und des Einsatzes rezessionsdämpfender Massnahmen durch den Staat.
Für Block 1 bedeutet dies vor allem ein paar Bemerkungen zu Artikel 1, in dem jetzt der Einbezug des Parlamentes glücklicherweise vom Ständerat klar bestätigt wurde. Für die grünliberale Fraktion hätte man auch noch weiter gehen können. Man hätte auch noch das Verordnungsveto diskutieren können. Stattdessen haben wir es mit der Bestimmung, dass in dringenden Fällen nur die Präsidien der zuständigen Kommissionen einbezogen werden müssen, eher noch ein bisschen abgeschwächt. Wichtig ist aber, dass die Konsultation der Kommissionen verlangt wird. Nun sind wir auch in den Kommissionen gefordert, damit wir eben schnell und agil wieder handlungsfähig werden können.
Bei Artikel 1 Absatz 3 halten wir wegen dieses Grundsatzes des erhöhten Einbezugs mit der Minderheit Prelicz-Huber an der Version des Nationalrates fest, weil wir der Meinung sind, dass der Städteverband und auch der Gemeindeverband eine übergeordnete Sicht auf die Situation insbesondere in den Städten bieten können, die die einzelnen Kantone kaum abdecken können. Städte haben sehr spezifische Rahmenbedingungen und sind als verdichtetster Lebensraum in der Schweiz auch der Umsetzungsort für die Massnahmen, die dazu dienen sollen, weitere Pandemieausbrüche zu vermeiden.
Ansonsten folgen wir in diesem Block der Mehrheit.
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Ich gehe auf die Änderungen ein, die seit der Beratung im Ständerat vorgenommen worden sind. In Artikel 1 Absatz 2 hat der Ständerat hinzugefügt: "Insbesondere macht er davon keinen Gebrauch, wenn das Ziel auch im ordentlichen oder dringlichen Gesetzgebungsprozess rechtzeitig erreicht werden kann." Gemeint ist der Bundesrat. Wenn damit gemeint ist, dass er dort keine Massnahme treffen oder keine Verordnung erlassen soll, wo auch anders vorgegangen werden könnte, so sind wir damit einverstanden.
Was Artikel 1 Absatz 3 betrifft, geht es um den Einbezug der Dachverbände der Sozialpartner gegenüber dem Einbezug der Verbände der Gemeinden und Städte. Da unterstützt der Bundesrat Ihre Kommission. Wie Sie wissen, ist der Bundesrat nach der Vernehmlassung auf das Anliegen der Kantone eingestiegen und hat gesagt, die Kantone sollen einbezogen werden. Hingegen ändert sich mit der Pandemiebekämpfung ja nichts an den eigentlichen Zuständigkeiten. Die Kantone sind auch bemüht, die Städte einzubinden. Das heisst nicht, dass man im Einzelfall bei spezifischen Verordnungen oder Erlassen nicht auch spezifisch mit dem Gemeindeverband und mit dem Dachverband der Städte sprechen soll, aber wir unterstützen die Formulierung, so wie sie Ihre Kommission beantragt.
Bei Artikel 2 gibt es in Absatz 4 eine sprachliche Differenz. Das hat meines Erachtens nur mit der Formulierung zu tun. Da hat der Ständerat eine Formulierung gewählt, die unseres Erachtens doppeldeutig ist: Medizinische Tätigkeiten, "die nicht dringend sind und deren Aufschub keine Konsequenzen für die Gesundheit der Patientin bzw. des Patienten hat", können verboten oder eingeschränkt werden. Da ist es angezeigt, dass man eine schlankere Formulierung wählt, nämlich jene Ihrer Kommission: "medizinisch nicht dringend angezeigte Untersuchungen oder Behandlungen zu verbieten oder einzuschränken". Das ist aber nur eine sprachliche Klärung.
In Artikel 3 Absatz 1 hat die Kommission beantragt, dass man eine Präzisierung vornimmt. Dafür bin ich sehr dankbar. Jetzt heisst es nämlich: "Wo die Arbeit aufgrund einer behördlichen Massnahme durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ausgesetzt werden muss und eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten ist [...]." In diesem Fall soll auch dem Arbeitgeber ein Erwerbsausfall zugesprochen werden. Der Bund hat noch keine solchen Massnahmen für besonders schützenswerte Personen getroffen. Es geht hier auch ein bisschen um die Frage, ob Artikel 3 der richtige Ort ist. In Artikel 3 geht es um den Arbeitnehmerschutz, weshalb diese Bestimmung auch dort angesiedelt ist. Man hätte sich auch fragen können, ob man diese ganze Bestimmung in Artikel 10 aufnehmen soll, wo es um die behördlichen Massnahmen ging, so, wie der Bundesrat ihn beantragt hatte - jetzt ist es ja ein bisschen mehr. Auf jeden Fall ist es angezeigt, diese Präzisierung vorzunehmen, und wir unterstützen sie.
Was Artikel 4, "Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich", betrifft, hat der Ständerat einige Bestimmungen hinzugefügt, namentlich dass der Bundesrat auch vom Gesetz abweichende Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ausreise, dem Erlöschen von Asyl und dem Erlöschen von vorläufigen Aufnahmen erlassen kann. Das ist für den Bundesrat akzeptabel. Es ist eine Präzisierung und hat einen eher deklaratorischen Charakter, weil man damit festhält, was in Zeiten einer Pandemie gemacht werden kann, wenn es faktisch gar nicht anders geht.
Der Bundesrat begrüsst die Präzisierung des neuen Artikels 4a, weil er eine Klärung bringt. Es hatte sich ja gezeigt, besonders in der Zeit der Lockerung, dass sehr viele Fragen dazu entstanden sind, wieweit der Grenzübertritt überhaupt möglich sein soll, und zwar nicht nur für Grenzgänger, die in Schweizer Spitälern arbeiten, sondern auch für diejenigen Personen, die Angehörige jenseits der Grenze betreuen, Zweitwohnungen unterhalten oder ihre Schrebergärten bewirtschaften. Da gab es zahlreiche Fragen, und dieser Artikel klärt dies.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Herr Bundeskanzler, Sie haben bei der Frage des Einbezuges der Kommunalverbände erwähnt, diese würden selbstverständlich bei spezifischen Fragen beigezogen. Das wissen wir sehr zu schätzen, besten Dank. Mit der Formulierung des Bundesrates aber wollen Sie die Kantone dort einbeziehen, wo es ihre Zuständigkeit betrifft. Dasselbe soll offenbar nun für die Dachverbände der Sozialpartner gelten. Können Sie mir den Unterschied erklären zwischen spezifischen Fragen und Zuständigkeitsfragen?
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Ja, ich kann Ihnen den Unterschied schon erklären. Aber was ich gesagt habe, war etwas anderes. Ich habe gesagt, es ist nicht ausgeschlossen, dass der Bundesrat in einzelnen spezifischen Fragen dann trotzdem die Dachverbände der Städte und Gemeinden konsultieren wird. Aber in dieser Form würden wir das nicht schätzen.
Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
Dans ce bloc 1 de la loi fédérale sur les bases légales des ordonnances du Conseil fédéral visant à surmonter l'épidémie de Covid-19, il reste trois minorités dont nous débattons ici.
A l'article 1, qui concerne l'objet et les principes de la loi, à l'alinéa 3, il est question de l'association des cantons et des autres organisations auxquelles le Conseil fédéral est soumis pour réaliser ces tâches. Selon le projet du Conseil fédéral, ce dernier est tenu d'associer les cantons à l'élaboration des mesures qui touchent leurs compétences. Nous avions décidé, dans la commission, d'élargir cette association à celle des associations faîtières des partenaires sociaux. Notre conseil avait encore élargi cette proposition aux communes et aux villes. Le Conseil des Etats a voulu, quant à lui, revenir à la proposition du Conseil fédéral, c'est-à-dire à l'association uniquement des cantons.
La majorité de la commission estime que le compromis qui peut être trouvé est celui d'élargir au moins aux associations faîtières des partenaires sociaux, estimant que, pour les dispositions relatives notamment aux indemnités liées à la réduction de l'horaire de travail et aux allocations pour perte de gain, la participation des associations faîtières des partenaires sociaux est essentielle, alors qu'en ce qui concerne les villes et les communes, si elles ont évidemment un rôle essentiel dans notre pays, dans l'application de cette loi, elles jouent un rôle un peu plus secondaire.
C'est par 15 voix contre 10 que la commission vous invite à soutenir cette proposition. La minorité Prelicz-Huber propose d'en rester à l'intégration des villes et des communes et de rejeter ce compromis.
A l'article 4, concernant les mesures dans le domaine des étrangers et de l'asile, nous avons un débat qui a déjà eu lieu en première lecture à propos de la possibilité, pour le Conseil fédéral, de prolonger les délais légaux. Le Conseil fédéral a déjà la possibilité de prolonger les délais légaux dans le domaine du regroupement familial, de l'extinction des autorisations de courte durée de séjour et d'établissement et de la nouvelle saisie des données biométriques pour les types de séjour. Une minorité avait proposé devant notre conseil d'étendre cette possibilité au départ, à l'extinction et à la fin de l'admission provisoire, ceci dans le sens de la loi sur l'asile. La majorité de notre chambre avait refusé cette proposition, mais, au Conseil des Etats, la majorité l'a acceptée.
Par souci de trouver un compromis, la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique de notre conseil, par 18 voix contre 7, a accepté cette proposition du Conseil des Etats, qui est soutenue par le Conseil fédéral. Une minorité de Courten estime qu'il n'est pas nécessaire, dans l'intérêt d'une application efficace de la loi sur l'asile, de mettre en oeuvre ces quatre points supplémentaires et vous propose de revenir à la formulation d'origine de l'article 4.
A l'article 4a, le Conseil des Etats a ajouté une disposition concernant la problématique des frontaliers qui n'existait pas dans la proposition du Conseil fédéral et dans la proposition que nous avons adoptée ici. Nous avons pu connaître, en effet, pendant la crise dans les régions frontalières, la situation difficile de toutes ces personnes qui travaillent en Suisse - notamment dans des professions systémiques, comme on les appelle, dont la liste est difficile à établir: les hôpitaux ou le domaine de la distribution - et qui n'avaient plus le droit de venir en Suisse. Le Conseil fédéral a d'ailleurs dû, semaine après semaine, établir une liste d'exceptions pour permettre à ces personnes de venir travailler en Suisse. Le Conseil des Etats, par le biais de cet article 4a, impose au Conseil fédéral l'obligation de prendre en compte cette situation particulière s'il devait prendre de nouvelles mesures de fermeture des frontières.
Une minorité Aeschi Thomas estime qu'il faut répondre à cette problématique des frontaliers par d'autres mesures internes au pays, et propose de biffer cet article. La commission suit le Conseil des Etats, par 20 voix contre 5, et vous propose de rejeter cette minorité.
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich spreche zu den drei Minderheitsanträgen in Block 1: Bei Artikel 1 Absatz 3 beantragt Ihnen Ihre Kommission, bei der ursprünglich von ihr beantragten Fassung zu bleiben, dass der Bundesrat die Kantone und Sozialpartner mit einbeziehen muss. Die dringliche Handlungsfähigkeit des Bundesrates muss erhalten bleiben; je mehr Akteure einbezogen werden, desto schwieriger wird dies. Die wichtigsten Ansprechpartner auf Staatsebene sind für den Bund die Kantone, auf der anderen Seite sind es die Sozialpartner. Die Kantone müssen es umsetzen, und zwar zusammen mit den Gemeinden und Städten. Die SGK-N ist daher der Meinung, dass es das effizienteste Mittel sei, ihre ursprüngliche Fassung beizubehalten, wonach die Kantone und Dachverbände mit einzubeziehen seien. Diesen Entscheid hat sie mit 15 zu 10 Stimmen gefällt.
In Artikel 4 Buchstabe b soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, gesetzliche Fristen für die Ausreise sowie für das Erlöschen von Asyl und vorläufigen Aufnahmen, wenn nötig, ebenfalls zu erstrecken. Es geht dabei nicht um eine Revision des Asylwesens, d. h., das Asylverfahren bleibt unverändert. Vielmehr geht es um die Möglichkeit, die Fristen zu erstrecken, falls sich die epidemiologische Situation verändert hätte und eine Ausreise nicht erlauben würde und die Grenzen geschlossen wären. Die Kommission hat diesen Entscheid mit 18 zu 7 Stimmen gefällt.
Die Kommission hat den neuen Artikel 4a, wie er vom Ständerat eingefügt worden ist, mit 20 zu 5 Stimmen angenommen. Es geht dabei um die Möglichkeit, im Grenzraum die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die Reisefreiheit der Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu gewährleisten. Wir erinnern uns an die Bilder und an die schwierigen Situationen während des Lockdowns im Grenzraum: Es gab nicht nur familiäre Probleme, sondern es waren auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger betroffen, die in der Schweiz arbeiten. Die Unternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen, sind darauf angewiesen, dass diese Personen möglichst ungehindert in die Schweiz einreisen können. Wie erwähnt, hat die SGK-N dem neuen Artikel 4a mit 20 zu 5 Stimmen zugestimmt.
Ich bitte Sie, bei den Minderheitsanträgen in diesem Block der Mehrheit zu folgen.
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Mehrheit
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3
Er bezieht die Kantone und die Dachverbände der Sozialpartner bei der Erarbeitung ...
Antrag der Minderheit
(Prelicz-Huber, Feri Yvonne, Gysi Barbara, Mäder, Maillard, Meyer Mattea, Mettler, Porchet, Wasserfallen Flavia, Weichelt-Picard)
Abs. 3
Festhalten
Art. 1
Proposition de la majorité
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3
Il associe les cantons et les associations faîtières des partenaires sociaux à l'élaboration ...
Proposition de la minorité
(Prelicz-Huber, Feri Yvonne, Gysi Barbara, Mäder, Maillard, Meyer Mattea, Mettler, Porchet, Wasserfallen Flavia, Weichelt-Picard)
Al. 3
Maintenir
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 92 Stimmen
(1 Enthaltung)
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Art. 2 Abs. 4 Bst. a
Antrag der Kommission
a. medizinisch nicht dringend angezeigte Untersuchungen und Behandlungen zu verbieten oder einzuschränken;
Art. 2 al. 4 let. a
Proposition de la commission
a. interdire ou restreindre des examens et traitements médicaux non-urgents;
Angenommen - Adopté
Art. 3 Abs. 1
Antrag der Kommission
... Pflichten auferlegen. Wo die Arbeit aufgrund einer behördlichen Massnahme durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ausgesetzt werden muss und eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten ist, hat dieser ...
Art. 3 al. 1
Proposition de la commission
... aux employeurs. Lorsque le travailleur doit interrompre son travail en raison d'une mesure ordonnée par les autorités et que le salaire doit continuer à être versé par l'employeur, ce dernier a droit ...
Angenommen - Adopté
Art. 4 Bst. b Ziff. 4-6
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(de Courten, Aeschi Thomas, Amaudruz, Glarner, Herzog Verena, Rösti, Schläpfer)
Streichen
Art. 4 let. b ch. 4-6
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(de Courten, Aeschi Thomas, Amaudruz, Glarner, Herzog Verena, Rösti, Schläpfer)
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 139 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 53 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Art. 4a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Glarner, Herzog Verena, Rösti, Schläpfer)
Streichen
Art. 4a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Glarner, Herzog Verena, Rösti, Schläpfer)
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 144 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 48 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Block 2 - Bloc 2
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich kann es hier kurz machen: Wir haben, denke ich, in der Kommission ein gutes Konzept für die aufgrund von Covid notwendigen Unterstützungen gefunden. Trotzdem dürfen wir hier das Fass nicht zum Überlaufen bringen. Was die Förderung und Unterstützung von Kulturunternehmen gemäss Artikel 8 anbelangt, gab es im Nationalrat bereits einmal einen Minderheitsantrag, der verlangte, dass hier 80 Millionen zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Nationalrat hat sie jedoch auf 100 Millionen aufgestockt. Der Ständerat hat wiederum 80 Millionen beschlossen. Wir werden bei Artikel 10 noch einiges an Unterstützungsleistungen diskutieren. Damit wir wirklich auch eine Einigung mit dem Ständerat hinkriegen, bitte ich Sie, hier dem Ständerat zu folgen und entsprechend meiner Minderheit die 80 Millionen durchzuwinken. Es ist ja ein Plafond. Es heisst nicht, dass damit explizit Unterstützungsleistungen gestrichen werden müssen. Ich meine, dieser Plafond lässt sich durchaus rechtfertigen und zeigen. Es geht darum, ein Gleichgewicht zwischen der Bundeskasse, der Belastung des Steuerzahlers und den nötigen Unterstützungsleistungen zu finden.
Ich bitte Sie, hier meiner Minderheit zu folgen und 80 Millionen Franken als Plafond für die Kulturunternehmen festzulegen.
Weichelt-Picard Manuela · Mit-F · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Die Bundespräsidentin hat Mitte März 2020 öffentlich versichert: "Wir lassen euch nicht im Stich." Heute zeigt sich, ob dies eine leere Floskel ist oder ob wir hier im Saal die Grösse haben, unsere Unternehmen und unsere Bevölkerung nicht im Stich zu lassen. Der Bundesrat soll Unternehmen, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind, insbesondere Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schaustellende, Dienstleistende der Reisebranche sowie touristische Betriebe, in Härtefällen finanziell unterstützen können.
Dies soll der Bundesrat nicht nur bei der Eventbranche usw. machen können, sondern insbesondere auch bei den Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Im Mai hat der Bund nach viel Druck des Parlamentes eine Regelung verabschiedet, die den Eltern eine Ausfallentschädigung sicherte. Denn wie wir wissen, hat der Bundesrat sehr unglücklich kommuniziert. Einerseits sprach sich der Bundesrat sicher zu Recht für die Systemrelevanz der familienergänzenden Kinderbetreuung aus. Andererseits rief er die Eltern auf, die Kinder zuhause zu behalten - eine janusköpfige Kommunikation.
Was hat das für Folgen? Das Bundesamt für Sozialversicherungen legte fest, dass Zusatzkosten für nicht beanspruchte Leistungen, wie Mahlzeiten, nicht angerechnet werden dürfen. Das Amt legte 8 Franken pro Tag und Kind fest, auch für Kinder, welche nur einen halben Tag betreut werden. Welches Kleinkind isst für 8 Franken pro Tag oder Halbtag? Das sind Einnahmedefizite, die auf Kosten der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung gehen. Dazu kommen die Mehrausgaben für die Hygieneartikel, welche gebraucht wurden und ebenfalls von den Krippen bezahlt werden müssen. Weiter konnten während der Krise keine Kinder eingewöhnt werden, sodass nach den Sommerferien ebenfalls Mindereinnahmen erwartet werden.
Entspricht all dies der Aussage "Wir lassen euch nicht im Stich"? Das ist eine Aussage, die die Bundespräsidentin in diesem Frühling gemacht hat. Nehmen wir den Minderheitsantrag nicht an, dann lassen wir diese Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung im Stich, Organisationen, die über viele Jahre mühselig von Bund, Kantonen und Gemeinden aufgebaut wurden. Die Anschubfinanzierung des Bundes soll nicht für die Katz sein. Wir dürfen die Institutionen nicht in den Konkurs stürzen. Die Grünen lassen die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung nicht im Stich, genauso wenig, wie sie die Leute der Eventbranche, die Schaustellenden, die Dienstleistenden der Reisebranche oder touristische Betriebe im Stich lassen.
Besten Dank für die Unterstützung der Minderheit.
Sauter Regine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 8a Absatz 2bis. Wir beantragen Ihnen, diesen Absatz zu streichen.
Die Kommissionsmehrheit will hier die Möglichkeit vorsehen, dass an Unternehmen auch A-Fonds-perdu-Beiträge gesprochen werden können. Dies lehnen wir dezidiert ab. A-Fonds-perdu-Beiträge sprechen zu wollen, heisst, dass der Staat, hier der Bund, konkret einzelne Unternehmen mit finanziellen Mitteln direkt unterstützt. Das ist eine Struktur- oder Industriepolitik, wie wir sie nicht wünschen. Der Staat kann nicht definieren, welche Unternehmen mehr bzw. weniger unterstützenswert sind als andere; und er kann auch nicht definieren, welche überleben sollen und welche nicht, um es einmal so auszudrücken. Es ist vor allem auch nicht korrekt gegenüber anderen Unternehmen, die jetzt in dieser Krise zuerst ihre eigenen Reserven abbauen und mit eigenen Mitteln Investitionen vornehmen, sich hier mit eigenen Mitteln über die Runden bringen und damit versuchen, diese Krise selber zu meistern.
Auch die Covid-19-Kredite, die wir gesprochen haben, müssen zurückbezahlt werden. Das war uns ganz wichtig, als wir über dieses Instrument sprachen. Sie haben zwar eine lange Laufdauer, was auch richtig ist, da dies den Unternehmen ermöglicht, über eine lange Zeit über Mittel zu verfügen. Doch diese müssen zurückbezahlt werden, da es sich eben nicht um A-Fonds-perdu-Beiträge handelt. Auch gegenüber diesen Unternehmen, die jetzt diese Kredite haben, wäre es unfair und nicht richtig.
In diesem Sinne bitte ich Sie, hier meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und damit die Möglichkeit von A-Fonds-perdu-Beiträgen zu streichen.
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zu Artikel 8b, "Massnahmen im Sportbereich". Es geht dort darum, dass wir vom Bund her die Clubs der professionellen Ligen des schweizerischen Fussball- und Eishockeyverbands mit bewilligten zinslosen Krediten unterstützen können, über eine begrenzte Dauer von zehn Jahren und mit zusätzlichen Sicherheiten im Umfang von 25 Prozent, die diese Clubs auch entsprechend beibringen müssen. Entsprechend dürfen auch die Darlehen höchstens 25 Prozent des betrieblichen Aufwands der letzten Saison betragen.
Nun hat der Ständerat den nachfolgenden Absatz, wonach der Bund für die Darlehen auch Rangrücktritte gewähren kann, gestrichen. Mit dem Streichen dieses Absatzes macht er das ganze Instrumentarium wertlos, weil damit den Clubs nicht mehr effektiv geholfen werden kann. Wir haben die Situation, dass der Bund Darlehen geben kann und die Clubs sich damit zusätzlich verschulden müssen. Der Rangrücktritt dient dazu, dass die Clubs auch bei einer verstärkten Passivseite, bei einer verstärkten Verschuldung weiter funktionieren können und bei einer Überschuldung nicht gemäss OR direkt vor den Richter müssen, um Konkurs anzumelden. Das ist genau der Knackpunkt. Wenn wir ein Darlehen gewähren, dann stärken wir die Seite des Fremdkapitals in den Bilanzen dieser Clubs. Damit sind sie näher an der Überschuldung, und entsprechend höher ist die Gefahr, dass sie gemäss OR vor den Richter müssen. Genau deshalb brauchen wir das Instrument des Rangrücktritts, um hier überhaupt ein entsprechend wirksames Instrument zu haben. Das zu meiner Minderheit.
Ich spreche gleichzeitig auch noch für die Fraktion zu Artikel 8 Absatz 2. Sie haben dort den Minderheitsantrag Rösti betreffend den Deckel auf den Kulturmillionen. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass wir schon im März dieses Jahres fast 280 Millionen Franken für die Kultur gesprochen haben und dass wir diese Kredite zwischenzeitlich ganz spezifisch auf die einzelnen Bereiche aufgeteilt haben und insgesamt acht Kredite haben, die die Mittel für die Kultur zur Verfügung stellen. Selbst das Bundesamt für Kultur hat uns versichert, dass dieses Geld ausreichen sollte, um die Schwierigkeiten zu überwinden.
Wir haben im ordentlichen Budget für die Kultur in der Regel 234 Millionen Franken eingestellt. Sie sehen also, dass wir den Betrag bereits mehr als verdoppelt haben. Auch für das Budget 2021 steht uns ein Nachtragskredit von zusätzlichen 110 Millionen Franken ins Haus. Deshalb sind wir der Auffassung, dass der Deckel bei den vom Bundesrat beantragten 80 Millionen Franken bleiben sollte. Es gilt auch hier, entsprechend etwas masszuhalten.
Zur Minderheit Weichelt-Picard, die in der Härtefallregelung auch noch die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung eingeschlossen haben möchte: Ich bitte Sie, dies abzulehnen und bei der effektiven Härtefallregelung zu bleiben. Ich muss einfach erwähnen, dass die Härtefallregelung für die Branchen und Betriebe vorgesehen ist, die seit März null Aufträge haben und für die nächsten Monate genau null Arbeit in ihren Büchern drin haben. Das ist eine andere Situation als bei den Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die ihre Arbeit seit einiger Zeit wieder einigermassen geordnet weiterführen können.
Bei der Minderheit Sauter geht es darum, die Härtefallregelung nicht dahingehend auszulegen, dass wir dort auch A-Fonds-perdu-Beiträge gewähren können. Wir sind der Meinung, der Argumentation von Frau Sauter sei zu folgen, wonach, wenn immer möglich, angestrebt werden muss, dass die Hilfe auch irgendwann wieder an den Steuerzahler zurückfliessen kann. Die entsprechenden Instrumente wären besser geeignet als A-Fonds-perdu-Beiträge.
In diesem Sinne bitte ich Sie, uns zu folgen.
Wasserfallen Flavia · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche im Namen der SP-Fraktion zu Block 2 und beginne mit den Massnahmen im Kulturbereich, Artikel 8 Absatz 2. Hier gibt es eine Kann-Bestimmung für den Bund: Er kann Kulturunternehmen und Kulturschaffende unterstützen. Die SP-Fraktion wollte ursprünglich eine zwingende Formulierung, und wir haben 150 Millionen Franken beantragt. Nun liegt ein Kompromiss vor, der die Kann-Formulierung mit der Summe von 100 Millionen Franken vereint. Die SP-Fraktion bittet Sie hier, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Neu haben wir die Härtefallmassnahme in Artikel 8a ins Gesetz aufgenommen. Der Bund kann hier Unternehmen finanziell unterstützen, wenn sie profitabel waren. Eine Unterstützung ist möglich, wenn das Unternehmen auch Kurzarbeit beantragt hatte, Erwerbsersatzentschädigungen geflossen sind oder ein Darlehen aufgenommen wurde. Diese Hilfen schliessen eine zusätzliche Härtefallmassnahme nicht aus. Diese Präzisierung in diesem Artikel ist wichtig.
Wir müssen uns aber überlegen, was passiert, wenn wir den Antrag der Minderheit Sauter annehmen, der die A-Fonds-perdu-Beiträge als Massnahme streichen will. Im Prinzip machen wir eigentlich den ganzen Härtefallartikel obsolet. Mein Vorredner, Herr de Courten, hat es ausgeführt, es gibt Unternehmen, die seit Wochen und Monaten null Umsatz haben, die keine Aufträge in den Büchern haben und Fixkosten decken müssen. Wenn ihnen nun der Bund als Härtefallmassnahme weitere Darlehen gewährt, führt das nur zur Verschuldung dieser Unternehmen und schlussendlich zum Konkurs. Sie kommen nicht mehr auf die Beine. Wir können die Wirtschaft nicht ankurbeln, wenn wir am Ende verschuldete, ja hochverschuldete Unternehmen haben, die nicht mehr investieren können. Wir finden hier die Möglichkeit, A-Fonds-perdu-Beiträge zu zahlen, absolut zentral, sonst können Sie den ganzen Artikel streichen.
Die Minderheit Weichelt-Picard will hier die ungelöste Frage der familienexternen Kinderbetreuung aufnehmen. Wir haben ja mehrmals versucht, diesen Aspekt aufzunehmen, denn auch hier ist es zentral, dass die Familien auf ein funktionierendes Angebot zählen können. Wenn wir die Wirtschaft wieder ankurbeln wollen, dann kann es nicht sein, dass die Eltern vor ungelösten Betreuungssituationen stehen. Es ist hier der Versuch, diesen Aspekt reinzunehmen.
Wir unterstützen die Minderheit Weichelt-Picard.
Dann komme ich noch zu den Massnahmen im Sportbereich, im neuen Artikel 8b. Es geht hier noch um die Frage der Möglichkeit der Rangrücktritte, darum, ob diese so, wie das auch bei den ersten Covid-Darlehen drin war, zu gewähren seien. Warum sind wir der Meinung, dass hier diese Möglichkeit der Rangrücktritte reingehört? Ein Darlehen ohne Rangrücktritt kann schnell zu einer Überschuldung führen. In dieser Situation müsste dann der Richter benachrichtigt werden, der wiederum ein Konkursverfahren eröffnen würde. Diese Situation wollen wir vermeiden. Wir wollen auch vermeiden, dass die Sportclubs die Kredite aus diesen Gründen gar nicht beziehen.
Deshalb bitten wir Sie, hier in Artikel 8b Absatz 2bis festzuhalten und der Minderheit de Courten zu folgen.
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ayant travaillé pour obtenir de nombreux bons compromis dans le cadre de la loi, notre groupe soutiendra, dans ce bloc 2, l'ensemble des propositions de la majorité, à l'exception de la minorité de Courten à l'article 8b.
Ainsi, à l'article 8, nous avons à coeur de soutenir les entreprises culturelles, dont vous connaissez tous la situation extrêmement difficile qui durera jusqu'en 2021, en maintenant la divergence avec le Conseil des Etats et le Conseil fédéral, par un soutien pouvant se monter à 100 millions de francs.
Quant au fameux article 8a, pour lequel nous avons obtenu le compromis présenté par notre collègue Paganini, soutenu à l'unanimité par notre conseil, nous soutiendrons les décisions du Conseil des Etats, en particulier à l'alinéa 2bis la possibilité pour les cas de rigueur d'octroyer des aides à fonds perdu. Nous avions déjà insisté, lors du premier débat, sur les risques de surendettement et la part importante de frais fixes pour ces entreprises, en particulier celles actives dans l'événementiel et les forains. Nous nous opposerons ainsi à la proposition de la minorité Sauter qui veut renoncer à ce type de soutien.
En ce qui concerne la minorité Weichelt-Picard souhaitant intégrer les structures d'accueil dans la liste des secteurs concernés par des cas de rigueur, notre groupe est partagé. Nous sommes d'avis, d'un côté, que cette liste ne doit pas être étendue à l'infini, mais, d'un autre côté, nous connaissons tous des situations de crèches privées, en station touristique par exemple, qui ne pourront pas poursuivre normalement leur activité.
A cet article 8a encore, nous estimons que la proposition à l'alinéa 2, que nous avons adoptée en commission, est indispensable afin d'éviter que ces entreprises, qui ont été les plus touchées par le Covid-19 et qui ont ainsi à juste titre bénéficié d'aides, ne soient désormais pénalisées.
Enfin, comme nous l'avons annoncé, nous suivrons unanimement la forte minorité de Courten proposant à l'article 8b alinéa 2bis de maintenir la possibilité pour la Confédération d'accorder des cessions de rang pour les prêts octroyés aux ligues professionnelles des associations suisses de football et de hockey sur glace.
Bien que technique, cette disposition est très importante et sa suppression engagerait de manière disproportionnée la responsabilité des dirigeants de clubs, dont personne ne peut prévoir à terme, même en période normale, la réussite ou l'échec. Cela dissuaderait un grand nombre de responsables, mais aussi d'investisseurs et d'entreprises de s'engager désormais pour un club. Les autres ligues professionnelles ou semi-professionnelles, étant conformément à l'alinéa 4 dépendantes de cette disposition, seraient encore plus fragilisées par la suppression de cette disposition, alors qu'elles connaissent déjà de manière récurrente des difficultés. Nous vous remerc ions donc de soutenir la minorité de Courten.
Porchet Léonore · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Après de longs débats et parfois des décisions prises à une courte majorité, nous revenons sur les articles 7 et surtout 8, 8a et 8b, qui concernent différents cas de rigueur.
Le premier cas de rigueur est évidemment le secteur de la culture. Nous en avons parlé il y a une semaine. Nous reparlons cette semaine de la question des acteurs culturels. Ils sont particulièrement touchés dans cette période où le coronavirus règne, et une crise économique résulte de cette crise sanitaire. Ils sont particulièrement touchés, mais particulièrement importants et fondamentaux dans cette période de crise. C'est donc pour cela que nous vous demandons d'adhérer aux décisions du Parlement, de suivre deux de ses commissions et la majorité de la Commission de la santé publique et de la sécurité sociale, en rejetant la minorité Rösti à l'article 8 alinéa 2. Il est particulièrement important que nous décidions ici de soutenir le secteur de la culture. Je pense que nous pouvons convaincre le Conseil des Etats d'ajouter 20 millions de francs à la générosité de l'Etat. Et cela d'autant plus que les mêmes qui veulent biffer ces 20 millions de francs sont prêts à soutenir une formulation proche de "à fonds perdu" pour le secteur du sport d'élite, brasseur d'argent.
Des cas de rigueur, il y en a aussi dans d'autres secteurs. Nous pensons en particulier au domaine de l'accueil extrafamilial. Je rappelle que la Confédération a la compétence d'intervenir dans ce secteur et que des soutiens sont déjà accordés en faveur de l'accueil extrafamilial. Je rappelle aussi que, si ce secteur n'est pas dans la liste, il ne pourra pas recevoir une aide de la part de la Confédération en cas de besoin. C'est non seulement une question de santé et de bien-être des familles et des enfants, mais aussi une question d'économie et d'emplois, puisque l'accueil de jour extrafamilial pour les enfants permet aux parents de travailler et donc de ramener de l'argent à la maison et de faire tourner l'économie. C'est aussi une question d'égalité, car nous savons que, en 2020 - et bientôt en 2021 -, c'est encore et toujours majoritairement les femmes qui diminuent leur temps de travail pour s'occuper des enfants.
Je vous demande donc de suivre la minorité Weichelt-Picard à l'article 8a alinéa 1.
Autre cas de rigueur, autre secteur, celui de l'événementiel et des forains. Ici, nous parlons de coûts fixes extrêmement élevés et d'un secteur dont les acteurs sont en grande partie dans un état de détresse économique, et donc de détresse personnelle, importante, que nous ne pouvons pas ignorer. Nous risquons de perdre non seulement les entreprises, mais nous risquons aussi de perdre des emplois, des moyens de subsistance pour des familles, et nous risquons également de perdre une culture et une tradition nationale, précieuse à la Suisse, qu'il s'agit de conserver.
Dans ce cadre, nous vous invitons à rejeter la proposition de la minorité Sauter à l'article 8a alinéa 2bis, puisque la notion de "à fonds perdu" est essentielle pour ce secteur. Parce que les structures des entreprises ne permettent pas, ou que difficilement, un remboursement. Avec des petites marges, on fait vraiment ce métier de forain par amour. Je rappelle aussi que la notion de "à fonds perdu" était clairement indiquée dans le développement de la proposition individuelle Paganini que nous avons soutenue quasiment à l'unanimité dans ce conseil. Il y a urgence dans ces domaines et il est absolument indispensable que nous agissions, si nous ne voulons pas perdre un pan entier de l'économie culturelle et événementielle et de nombreux emplois.
A propos du sport maintenant: même salle, mais autre ambiance. Alors qu'on rechigne à donner 20 millions de francs pour la culture, alors que nous avons débattu pendant très longtemps des fonds perdus, ou pas, pour le secteur de l'événementiel qui représente des milliers d'emplois, une minorité de la commission - ceux-là même qui veulent baisser les aides à la culture - est prête à accorder des cessions de rang pour les prêts à la grosse industrie sportive. C'est vraiment s'approcher d'un système "à fonds perdu" par la petite porte, pour des entreprises qui brassent beaucoup d'argent et de gros salaires, et à l'éthique financière parfois douteuse. Qu'on ne se méprenne pas, je suis Lausannoise et fière que le Lausanne-Sport rejoigne les plus hautes sphères de la compétition sportive suisse. Mais je sais aussi que le club appartient à Ineos, une multinationale, un géant de la pétrochimie, un spécialiste du gaz de schiste; et ces gens n'ont pas besoin de l'argent quasi à fonds perdu de la Confédération.
Je vous demande donc de refuser la proposition de la minorité de Courten à l'article 8b alinéa 2bis, de réserver notre argent pour celles et ceux qui sont vraiment touchés par la crise, et de refuser d'être dédaigneux pour celles et ceux qui peinent et d'être généreux pour les plus nantis.
Dobler Marcel · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Ich bitte Sie, ausser bei Artikel 8 Absatz 2 und bei Artikel 8a Absatz 2bis, immer der Mehrheit zu folgen.
Bei Artikel 8 Absatz 2 empfiehlt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und damit die Unterstützung für Kulturunternehmen auf 80 Millionen Franken zu beschränken.
Bei Artikel 8a Absatz 1 folgen Sie bitte der Mehrheit der Kommission. Im Ständerat wurde das aus unserer Sicht richtige Anliegen der Mitfinanzierung durch die Kantone aufgenommen. Die Formulierung mit dem Wort "Sitzkanton" war aber unpraktikabel. Stellen Sie sich vor, eine Firma hat den Hauptsitz in Bern, aber Niederlassungen in fünfzehn Kantonen. Soll nun der Kanton des Hauptsitzes die Niederlassungen in den anderen Kantonen unterstützen? Aus diesem Grund haben wir die Formulierung geöffnet. Es macht hier Sinn, dem Bundesrat die Kompetenz zur Regelung zu geben.
In Absatz 2 haben wir den Begriff "wirtschaftlich gesund" durch "profitabel" ersetzt und die Formulierung präzisiert.
Bei Artikel 8a Absatz 2bis bitte ich Sie im Namen der einstimmigen FDP-Liberalen Fraktion, der Minderheit Sauter zu folgen. Was ist ein Härtefall? Natürlich muss dies in einer Verordnung geregelt werden. Daraus entsteht aber eine erhebliche Ungleichbehandlung von betroffenen Firmen. Warum sollen Firmen in Konkurs gehen oder Verluste machen, während Firmen, die unter die Härtefallklausel fallen, mit Geldgeschenken gerettet werden? Auch muss man sich bewusst sein, dass es möglich wäre, mehrfach Geld zu beantragen, weil z. B. die Krise bei den Reiseveranstaltern nicht bereits im Frühling beseitigt sein wird. Wenn man dies machen würde, müsste sichergestellt sein, dass nicht einzelne Branchen, die nicht systemrelevant sind, gegenüber anderen Branchen übervorteilt werden, nur weil letztere öffentlich einen anderen Stellenwert haben. Ebenfalls sind wir der Ansicht: Wenn von A-Fonds-perdu-Beiträgen die Rede ist, soll wie in anderen Bereichen ein Maximum an verwendeten Mitteln angegeben werden. Die Kostenfolge ist nicht ansatzweise abschätzbar. Man darf davon ausgehen, dass die Auswirkung dieses Artikels in die Milliarden geht.
Bei Artikel 8b Absatz 2bis bitte ich Sie, mit der Mehrheit auf einen Rangrücktritt zu verzichten. Uns ist die Situation im Sportbereich klar, jedoch muss man auch berücksichtigen, dass der Bund die Rückzahlung von allfälligen Bürgschaften oder Krediten zu sichern hat. Das sind wir den Steuerzahlern schuldig. Stellen Sie sich vor, ein Sportclub kauft sich mehrere Spieler im Millionenbereich, und aufgrund gewisser Massnahmen geht der Club dann in Konkurs. Soll der Bund einen Rangrücktritt für diese Ausgaben tragen und das Ausfallrisiko erhöhen? Es könnte sogar ein Rangrücktritt gegenüber Dritten sein, was nichts anderes heisst, als dass der Bund zuletzt berücksichtigt wird.
Ich bitte Sie, dem Ständerat zu folgen.
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Ich beginne bei Artikel 8, "Massnahmen im Kulturbereich". Da unterstützt der Bundesrat bei Absatz 2 die Minderheit Rösti mit 80 Millionen. Der Bundesrat hat diesen Betrag vorgeschlagen, und er denkt, das sei eine gute und auch genügende Grundlage für die Unterstützung der Kultur.
Zu Artikel 8a, also zu diesen Härtefallmassnahmen: Das ist ein - erlauben Sie mir diese grundsätzliche Bemerkung - in gewissem Sinne programmatischer Artikel, denn er besagt selbst, man müsse dies dann in den Verordnungen noch präzisieren. Es hängt also noch vieles davon ab, was mit Härtefall genau gemeint ist, was mit einem gesunden oder eben profitablen Unternehmen genau gemeint ist; das bedarf schon noch ein wenig der Feinarbeit.
Wir begrüssen es sehr, dass der Ständerat hier zwei Elemente hinzugefügt hat, unter anderem, dass er gesagt hat, die Kantone sollten hier einen Beitrag leisten. Die Kantone sind auch näher an den Härtefällen dran, sie können eher bestimmen, welches Unternehmen ein Härtefall ist. Darüber hinaus hat Artikel 8a mit der Vorgabe für eine Verfeinerung bzw. eine Verordnung den Vorteil, dass man damit auch Unternehmen unterstützen kann; das ist der zweite Punkt. Es ist ein Gegensatz zu Artikel 10 - das ist jetzt über die Blockgrenze gesprungen -, denn dort geht es um Personen, die betroffen sind. Hier kann man die Massnahmen zur Unterstützung auch auf Unternehmen anwenden. Es gibt bei Artikel 8a allerdings noch einiges zu tun, auch im Zusammenhang mit den Anträgen von Mehrheit und Minderheiten, die jetzt anstehen.
Der Bundesrat unterstützt in Absatz 1 die Formulierung "Der Bund kann [...]" anstatt "Der Bundesrat kann [...]". Das ist eine sprachliche Verbesserung.
Der Bundesrat unterstützt die Mehrheit bei Absatz 1, wo der Antrag der Minderheit Weichelt-Picard die Hinzufügung der Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung verlangt. Der Antrag, dies hier ins Gesetz aufzunehmen, wurde in beiden Räten bereits einmal explizit abgelehnt. Wenn man das hier nun über eine Härtefallregelung versucht, dann ist das für den Bundesrat einfach ein anderer Weg, um dasselbe zu finanzieren. Das ist eine Kompetenz der Kantone, und die Situation in den Kinderkrippen ist auch nicht mehr wie im März, als sich einzelne Eltern einfach weigerten, die Beiträge zu zahlen.
Was Absatz 2 betrifft, so gab es eine Präzisierung oder Ergänzung - je nachdem, wie man es sieht. In Absatz 2 ist hinzugefügt worden, dass Finanzhilfen die Kurzarbeitsentschädigung, die Entschädigung des Erwerbsausfalls sowie die gestützt auf die Covid-Solidarbürgschaften gewährten Kredite nicht mit einschliessen. Das macht aus Sicht des Bundesrates Sinn, wenn man berücksichtigt, dass zum Beispiel die Reisebüros Kurzarbeitsentschädigung beanspruchen können. Aber es nützt ihnen nichts, weil sie jetzt umbuchen und die Leute weiterbeschäftigen müssen. Sie machen einfach keinen Umsatz mehr. Insofern hätte Artikel 8a hier eine gute Anwendung gefunden. Aber wenn man das zu fest einschränkt, dann können die Unternehmen davon gar nicht profitieren.
Was die Minderheit Sauter betrifft, das Streichen der A-Fonds-perdu-Beiträge: Aus finanzpolitischen Überlegungen sind A-Fonds-perdu-Beiträge für den Bundesrat grundsätzlich abzulehnen. Eine erhebliche Minderheit Ihrer Kommission hat das gleich gesehen. Die Gefahr ist gross, dass dabei Ungleichheiten geschaffen werden. Solche Beiträge wirken generell wettbewerbsverzerrend. Allerdings muss man auch hinzufügen: Artikel 8a beinhaltet in diesem Zusammenhang eine Kann-Bestimmung. Sie lässt einen Spielraum offen. Es gibt auch andere A-Fonds-perdu-Beiträge. Auch diese Bestimmung wird auf Verordnungsebene noch konkretisiert werden müssen.
Im Sportbereich, bei Artikel 8b Absatz 2bis, bitten wir Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Die Forderungen nach Rangrücktritt finden ihre Begründung in Artikel 725 OR. Sie müssen nach der Bestimmung nicht berücksichtigt werden, wenn es um die Frage geht, ob eine Überschuldungsanzeige erfolgen muss. Gleichzeitig verzichtet der Gläubiger, der den Rangrücktritt gewährt hat, im Konkursfall auf eine Befriedigung dieser Forderung.
Das letzte Mal wurde auch darauf hingewiesen, man habe das schon gehabt. Das stimmt, denn es bestand die Gefahr, dass mit den Darlehen, die in der Bilanz den Passiven zugeschlagen werden müssen, der beabsichtigte Zweck vollständig verfehlt wird; Frau Wasserfallen hat das ebenfalls erwähnt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass man jetzt nicht mehr in einer Situation akuter oder akut drohender Zahlungsunfähigkeit ist und dass man deshalb auch aus prinzipiellen Gründen auf den Rangrücktritt verzichten kann.
In Absatz 3 hat man zusätzlich eine sprachliche Verbesserung vorgenommen, insbesondere deshalb, weil man verhindern wollte, dass man die Geltungsdauer dieses Artikels ausweiten muss. Hier hat man einen Passus angefügt: "Das Darlehen wird an die Bedingung geknüpft, dass [...]." Damit ist sichergestellt, dass man für diesen Artikel dieselbe Geltungsdauer hat wie für den Rest des Gesetzes.
Verfahrensbeitrag
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Je donne encore la parole à la porte-parole du groupe vert'libéral avant les rapporteurs.
Mettler Melanie · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Manchmal, wenn man zu den Kleinsten gehört, fällt man ein bisschen zwischen Stuhl und Bank. Das sagt uns vielleicht auch etwas. Hier habe ich jetzt Glück gehabt: Ich falle zwischen Bundeskanzler und Kommissionssprechende, und das ist ja noch ein sanftes Landen.
In diesem Block lege ich den Fokus auf Artikel 8a, bei dem der Nationalrat einem Antrag gefolgt ist, der verschiedene Anliegen aus dem Rat zusammenfasst. Das Anliegen, für besonders betroffene Unternehmen und Arbeitstätige eine Härtefalllösung bereitzustellen, teilen wir. Allerdings erachten es die Grünliberalen als unglücklich, in einem Gesetz einzelne Branchen abschliessend zu nennen. Es liegt in der Natur der Sache, dass auch das Parlament, obwohl wir ein Milizparlament sind, nicht alle Lebensrealitäten in der Schweiz wirklich kennt. So erhört man diejenigen, die gut organisiert sind, die einen guten Draht zu wichtigen Akteuren haben oder die sowieso schon institutionalisiert sind. Die anderen sind dann zwar implizit mitgemeint, fallen aber zwischen Stuhl und Bank, weil die Umsetzung ihre Realitäten nicht im Kopf hat. Im Unterschied zu Artikel 10, wo wir wirklich eine Subjektfinanzierung möglich machen, die bedarfsgerecht gestaltet ist, wird ein Artikel wie Artikel 8a immer im Grundsatz dem Giesskannenprinzip folgen.
Die Grünliberalen rechnen mit längerfristigen Folgen, die noch jahrelang unsere Lebenswelt prägen werden und unsere Wertschöpfung und Erwerbstätigkeit durchschütteln. Es ist deshalb zentral, zu vermitteln, dass Erwerbstätige und Unternehmen jetzt einen Transformationsprozess vollziehen und sich auf neue Realitäten einstellen müssen. Für uns steht als wirksames Instrument, um den Kahlschlag zu vermeiden, ohne aber endlos Strukturerhalt zu machen, deshalb Artikel 10 im Fokus.
Wir folgen bei Artikel 8a den Minderheiten. Dies gilt auch für Artikel 8b, "Massnahmen im Sportbereich", wo es um die Möglichkeit geht, Rangrücktritte zu gewähren.
Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
Dans ce bloc 2, il reste quatre minorités que nous devons traiter. La première concerne l'article 8 et les mesures dans le domaine de la culture. Nous avons déjà eu ce débat ici. Il s'agit d'un débat de chiffres à propos des aides aux entreprises culturelles. En première lecture, notre conseil avait soutenu une augmentation de 80 à 100 millions de francs du montant destiné aux entreprises culturelles. Le Conseil des Etats a soutenu une diminution de ce montant pour atteindre le montant prévu par le Conseil fédéral, soit 80 millions de francs.
La Commission de la sécurité sociale et de la santé publique propose de maintenir le montant de 100 millions de francs proposé en première lecture. Par 13 voix contre 12, elle vous invite à rejeter la proposition défendue par la minorité Rösti, qui propose de suivre le Conseil des Etats en la matière.
A l'article 8a, s'agissant des mesures pour les cas de rigueur destinées aux entreprises, une proposition de minorité - à propos de laquelle il convient de souligner qu'elle avait été faite dans notre conseil lors du débat, et qu'elle avait été acceptée par le Conseil des Etats dans son principe - propose d'élargir la liste des entreprises concernées aux structures d'accueil extrafamilial pour enfants. Pour la commission, la réintroduction des aides aux structures d'accueil de la petite enfance n'a pas sa place ici. Le but de cette disposition est d'aider les entreprises qui ont eu un revenu absolument nul durant la crise, par exemple les agences de voyage, qui n'ont absolument pas pu travailler, ou le secteur de l'événementiel. Ces derniers ont eu une impossibilité complète d'exercer leur activité, tandis que les structures d'accueil de la petite enfance n'ont, à aucun moment, été empêchées d'exercer leur activité par l'intervention de la Confédération. Au contraire, la Confédération a imposé aux structures d'accueil de rester ouvertes et d'offrir un minimum de services, ce qu'elle n'avait jamais fait par ailleurs, puisque la tâche n'est pas, rappelons-le, une tâche fédérale, mais une tâche cantonale.
Ainsi, par 14 voix contre 11, la commission vous invite à rejeter la modification de l'article 8a et à vous en tenir à la proposition qui a été acceptée jusqu'ici par les deux conseils.
Je passe à l'article 8a alinéa 2bis. L'article modifié par le Conseil des Etats permet au Conseil fédéral, pour les cas de rigueur, d'octroyer des aides à fonds perdu. La majorité de la commission estime que cette possibilité offerte au gouvernement est bienvenue et qu'elle permet de faire face aux diverses problématiques qui peuvent être posées pour les entreprises concernées par la crise du Covid-19. La minorité Sauter propose de supprimer cette possibilité d'aides à fonds perdu, au nom de l'égalité de traitement vis-à-vis des entreprises qui n'en bénéficieraient pas. Toutefois, c'est par 14 voix contre 10, que la commission estime qu'il est utile de laisser cette marge de manoeuvre au Conseil fédéral. Elle suit, dans ce sens-là, le Conseil des Etats.
Enfin, à l'article 8b, il s'agit des mesures dans le domaine du sport. Notre conseil avait prévu la possibilité d'accorder des cessions de rang pour les prêts. Cela signifie que la Confédération peut volontairement passer après d'autres créanciers, et donc aider, par là aussi, les entreprises actives dans le domaine du sport, qui seraient soutenues grâce à cette disposition. La commission du Conseil des Etats a proposé de biffer cette disposition. Elle a été soutenue à ce sujet par la majorité de la commission de notre conseil. La minorité de Courten - qui est une grande minorité, le débat s'étant clos par une majorité de 12 voix contre 11 et 2 abstentions - veut quant à elle maintenir la possibilité d'accorder ces cessions de rang, malgré l'opposition du Conseil des Etats.
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir haben in diesem Block vier Minderheiten zu bereinigen.
Bei Artikel 8 geht es um den Kredit von 80 Millionen Franken gemäss Bundesrat und Ständerat oder 100 Millionen Franken gemäss Nationalrat, darüber haben wir vor einer Woche intensiv diskutiert. Ihre Kommission hat sich mit 13 zu 12 Stimmen für Festhalten, d. h. für einen Kredit von 100 Millionen Franken, ausgesprochen.
Zur Härtefalllösung in Artikel 8a möchte ich einleitend noch einige kurze Bemerkungen machen. Es geht da um Massnahmen für Unternehmen in Härtefallsituationen; dieser Artikel wurde bekanntlich als Einzelantrag im Nationalrat eingebracht. Es geht um eine Härtefallklausel, d. h. um eine finanzielle Unterstützung der Branchen, welche in dieser Covid-19-Krise ganz besonders hart betroffen sind.
Der Ständerat hat einige Anpassungen eingefügt, insbesondere dass sich der Sitzkanton an der Finanzierung beteiligen soll. Ihre SGK ist der Meinung, dass der Begriff "Sitzkanton" hier nicht unbedingt zielführend ist, weil ein Unternehmen verschiedene Filialen und Arbeitsplätze in verschiedenen Kantonen haben kann. Da ist es eigentlich das Interesse des jeweiligen Kantons, diese Arbeitsplätze zu erhalten.
Wir machen Ihnen daher beliebt, dass sich "die Kantone" an der Finanzierung beteiligen sollen. Das ist eine Lösung, welche sich an die Lösung für den Kulturbereich in Artikel 8 anlehnt. Das eröffnet auch die Möglichkeit, situativ besser auf einzelne Problembereiche einzugehen.
Dann haben wir und auch der Ständerat festgehalten, dass die Unternehmen vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie "gesund" gewesen sein sollten; Ihre Kommission beantragt nun den Begriff "profitabel".
Ausgeschlossen sind Finanzhilfen, wenn andere Leistungen bezogen werden. Ihre Kommission hat dies präzisiert. Folglich können eine Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende, die Entschädigung des Erwerbsausfalls sowie die gestützt auf die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung gewährten Kredite gleichzeitig bezogen werden. Das heisst, dass diese Härtefallbestimmung hauptsächlich für Unternehmen gedacht ist - für die Existenzsicherung der Firmen, für Infrastrukturkosten - und zusammen mit Lohnersatz beansprucht werden kann.
Die Minderheit Sauter möchte die Möglichkeit, A-Fonds-perdu-Beiträge auszuzahlen, streichen. Die Kommissionsmehrheit hingegen ist der Meinung, dass diese Möglichkeit auch in Einzelfällen gegeben sein muss, weil es ja um Härtefallsituationen geht. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Es gibt entweder Darlehen oder A-Fonds-perdu-Beiträge. Primär sind natürlich Darlehen auszurichten, aber es kann in einzelnen Situationen eben auch nötig sein, dass ein A-Fonds-perdu-Beitrag ausbezahlt wird.
Die Minderheit Weichelt-Picard möchte Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in diesen Härtefallartikel aufnehmen. Ihre Kommission beantragt mit 14 zu 11 Stimmen, davon abzusehen. Wir haben die Frage der Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung vor einer Woche intensiv diskutiert; wir hatten einen Antrag auf einen Artikel 11a. Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat haben entsprechende Anträge abgelehnt.
Die familienergänzende Kinderbetreuung ist sehr wichtig. Aber es gibt hier eine klare Zuständigkeit: Sie ist klar eine Sache der Kantone. Die familienergänzenden Kinderbetreuungsstätten sind derzeit nicht mehr stark von der Pandemie betroffen wie die erwähnten Branchen, namentlich die Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche und touristische Betriebe. Der Antrag, der jetzt als Minderheitsantrag Weichelt-Picard vorliegt, wurde in der Kommission mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Bei der Sportförderung, Artikel 8b, geht es in Absatz 2bis um die Frage, ob der Bund für die Darlehen Rangrückritte gewähren kann. Ihre SGK ist hier finanzpolitischen Überlegungen gefolgt. Im Falle eines Konkurses soll der Steuerzahler nicht leer ausgehen. Sie hat den Entscheid, dem Ständerat zu folgen, knapp gefällt, mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Ich bitte Sie, bei diesen Minderheitsanträgen jeweils der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Art. 7 Einleitung, Bst. c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 7 introduction, let. c
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 7a
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 7a
Proposition de la commission
Maintenir
Angenommen - Adopté
Art. 8 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Rösti, Amaudruz, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Nantermod, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 8 al. 2
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Rösti, Amaudruz, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Nantermod, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 114 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 76 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Art. 8a
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Der Bund kann ... sofern sich die Kantone an der Finanzierung beteiligen.
Abs. 2
... dass die Unternehmen vor Ausbruch von Covid-19 profitabel waren und sie nicht bereits andere Finanzhilfen des Bundes erhalten haben. Diese Finanzhilfen schliessen die Kurzarbeitsentschädigungen, die Entschädigung des Erwerbsausfalls sowie die gestützt auf die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung vom 25. März 2020 (SR 951.261) gewährten Kredite nicht mit ein.
Abs. 2bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Weichelt-Picard, Feri Yvonne, Gysi Barbara, Maillard, Mettler, Porchet, Prelicz-Huber, Roduit, Wasserfallen Flavia)
Abs. 1
... der Eventbranche, Schausteller, Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, Dienstleister der ...
Antrag der Minderheit
(Sauter, Amaudruz, de Courten, Glarner, Herzog Verena, Mettler, Nantermod, Schläpfer, Silberschmidt)
Abs. 2bis
Streichen
Art. 8a
Proposition de la majorité
Al. 1
Dans des cas de rigueur, la Confédération peut ... ainsi que les entreprises touristiques, pour autant que les cantons participent au financement.
Al. 2
... que si les entreprises étaient rentables avant le début de la crise du Covid-19 et à condition qu'elles n'aient pas déjà bénéficié d'autres aides financières de la Confédération. Ces aides financières n'incluent pas les indemnités en cas de réduction de l'horaire de travail, les allocations pour perte de gains et les crédits selon l'ordonnance sur les cautionnements solidaires liés au Covid-19 du 25 mars 2020 (RS 951.261).
Al. 2bis
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Weichelt-Picard, Feri Yvonne, Gysi Barbara, Maillard, Mettler, Porchet, Prelicz-Huber, Roduit, Wasserfallen Flavia)
Al. 1
... du secteur évènementiel, les forains, les structures d'accueil extrafamilial pour enfants, les prestataires du secteur des voyages ainsi que les entreprises touristiques ...
Proposition de la minorité
(Sauter, Amaudruz, de Courten, Glarner, Herzog Verena, Mettler, Nantermod, Schläpfer, Silberschmidt)
Al. 2bis
Biffer
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 105 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 88 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 2bis - Al. 2bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 89 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Art. 8b
Antrag der Mehrheit
Abs. 2bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3
Das Darlehen wird an die Bedingung geknüpft, dass der Darlehensnehmer, wenn er das Darlehen nicht innerhalb von drei Jahren zurückzahlen kann, Kürzungen bei der Lohnstruktur bis 20 Prozent vornimmt. Bereits im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie getätigte Lohnkürzungen werden berücksichtigt.
Antrag der Minderheit
(de Courten, Amaudruz, Feri Yvonne, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Humbel, Lohr, Maillard, Meyer Mattea, Roduit, Wasserfallen Flavia)
Abs. 2bis
Festhalten
Art. 8b
Proposition de la majorité
Al. 2bis
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3
L'octroi du prêt est conditionné à l'engagement du bénéficiaire, s'il ne parvient pas à rembourser le prêt dans les trois ans, à opérer des réductions de sa structure salariale allant jusqu'à 20 pour cent, les réductions salariales déjà opérées dans le cadre de l'épidémie de Covid-19 étant prises en considération.
Proposition de la minorité
(de Courten, Amaudruz, Feri Yvonne, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Humbel, Lohr, Maillard, Meyer Mattea, Roduit, Wasserfallen Flavia)
Al. 2bis
Maintenir
Abstimmung
Abs. 2bis - Al. 2bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 145 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 36 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Abstimmung
Abs. 1, 4 - Al. 1, 4
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 190 Stimmen
Dagegen ... 5 Stimmen
(1 Enthaltung)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Abstimmung
Art. 9 Abs. 1 Bst. a
Art. 9 al. 1 let. a
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 187 Stimmen
Dagegen ... 8 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Block 3 - Bloc 3
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Mme Sauter renonce à présenter la proposition de sa minorité à l'article 10 alinéa 3.
Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
A l'article 10a, il s'agit de se prononcer sur une décision que notre conseil a prise et qui permettrait à des entreprises en manque de liquidités de prélever une partie des cotisations prévues pour le deuxième pilier. Le Conseil des Etats a rejeté avec beaucoup de bon sens cette possibilité. La majorité de la commission souhaite maintenir cette innovation. Je vous invite à la refuser et à suivre ainsi le Conseil des Etats.
Il y a eu dans l'histoire des situations où les entreprises en difficulté ont évité de payer leurs contributions au deuxième pilier. Parfois, même, elles ont utilisé des fonds du deuxième pilier pour essayer de se mettre en sécurité. Nous avons eu assez de mauvaises expériences dans ce domaine. Il faut sanctuariser la prévoyance professionnelle, il faut que les cotisations soient versées. Retenir des cotisations du deuxième pilier n'offre aucune perspective, même dans des situations difficiles. Le Conseil fédéral a prévu des mesures pour accéder à des liquidités. Nous avons trouvé un dispositif avec les banques, avec le Département fédéral des finances, qui permet aux entreprises qui sont en crise de liquidité d'avoir accès à des ressources de manière simple, non bureaucratique. Ce programme a très bien fonctionné, il a été très apprécié dans l'ensemble du pays et, en comparaison internationale, a été très bien coté. Il n'y a donc pas à utiliser des cotisations du deuxième pilier pour résoudre des problèmes de liquidités.
Je vous invite à ne pas poursuivre cette voie. Le Conseil des Etats a très clairement refusé cette possibilité et je vous invite à vous rallier à sa décision.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir sind auf Seite 22 der deutschen Fahne, bei Artikel 11 Buchstabe e. Es geht hier um den Anspruch und die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung für Temporärarbeiter. Ich bitte Sie schon, auch hier ein weiteres Mal masszuhalten. Wir versuchen, in den Zeiten dieser Krise so vielen wie möglich Unterstützung zu gewähren. Aber bei den Temporärarbeitern sind wir doch der Meinung, dass hier nicht auch noch die Kurzarbeit ausgeweitet werden soll. Wir haben bereits über 14 Milliarden Franken für die teilweise Sanierung der Arbeitslosenkasse gesprochen. Je mehr wir jetzt den Anspruchskreis ausweiten, umso höher wird die Rechnung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Ich bitte Sie, hier meinem Minderheitsantrag und damit auch dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und diesen durch den Nationalrat aufgenommenen Passus wieder zu streichen.
Sauter Regine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich vertrete hier die Minderheit bei Absatz 3. Hier geht es darum, wer wie in den Genuss einer Erwerbsersatzentschädigung kommt. Sie haben mitbekommen, dass vor allem in den Medien von Fällen die Rede war, in denen Personen nach wie vor von der Sozialversicherungsanstalt ihres Kantons Entschädigungen ausbezahlt erhielten, obwohl sie ihre Erwerbstätigkeit bereits wieder aufgenommen hatten. Das war stossend und insbesondere auch nicht vorgesehen. Deshalb haben wir bereits in der letzten Version vorgesehen, dass Entschädigungen nur ausgerichtet werden, wenn wirklich ein Erwerbsausfall dargelegt werden kann.
Die Version der Mehrheit sagt nun, dass diese Personen den Erwerbsausfall selber deklarieren müssen, mit anderen Worten: Jeder kann nach eigenem Ermessen darlegen, wie viel sein Erwerbsausfall beträgt. Die Minderheit, die ich hier vertrete, will das nicht. Wir wollen sicherstellen, dass dargelegt und nachgewiesen werden muss, wie sich der Erwerbsausfall zusammensetzt, in welcher Höhe er ist. Hier ist also, mit anderen Worten, ein Aktivwerden desjenigen nötig, der eine solche Entschädigung beantragt.
Wir haben zudem auch Schreiben von den Sozialversicherungsanstalten erhalten, die dargelegt haben, wie kompliziert dann diese Umsetzung im Alltag ist, wenn sich die Beträge laufend ändern. Es müssen hier einfache, pragmatische Lösungen gefunden werden, die insbesondere auch sicherstellen, dass die Korrektheit der Beträge und der Auszahlung gewährleistet ist.
Das ist es, was wir mit unserer Minderheit anstreben. Ich bitte Sie, das zu unterstützen und hier die Verantwortung wirklich demjenigen zu übertragen, der eine solche Entschädigung auch beansprucht.
Weichelt-Picard Manuela · Mit-F · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
"Wir lassen euch nicht im Stich." Das können hier im Saal sicher alle unterschreiben. Nun möchte die SGK, dass die Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls bereits im Juni 2021 auslaufen. Die übrigen Unterstützungen sollen - so das Gesetz - bis Ende 2021 gelten, also sechs Monate länger.
Was gibt es für einen Grund dafür, dass nach Ende Juni 2021 keine Entschädigungen für Erwerbsausfall an Personen bezahlt werden dürfen, wenn die Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Krise unterbrochen oder massgeblich eingeschränkt werden musste? Wohlgemerkt, es geht um Entschädigungen für Ausfälle, die nachgewiesen werden müssen. Warum sollen diese betroffenen Menschen, Familien und Unternehmen ab Ende Juni 2021 keine Unterstützung mehr bekommen, hingegen der Sportbereich bis zum Ende der befristeten Geltungsdauer des Gesetzes, also sechs Monate länger? Die Antragstellenden konnten keine nachvollziehbare Begründung nennen.
Die Grünen meinen es mit dem Satz "Wir lassen euch nicht im Stich" ernst. Die grüne Fraktion unterstützt es, dass die Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls wie auch die anderen Massnahmen bis zum Ende der Laufzeit des Gesetzes erfolgen können.
Ich bitte Sie, bei Artikel 14 Absatz 5 meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich darf die SVP-Fraktion in diesem wichtigen Block vertreten.
Ich möchte schon noch einmal auf den Grundsatz eingehen. Es gibt eine massgebliche Differenz zwischen dem Ständerat und der Mehrheit unserer Kommission. Artikel 8a betrifft nur Härtefälle. Es wird eine gewisse Zeit dauern - das hat uns der Herr Bundeskanzler in der Kommission ausgeführt -, bis die Härtefälle eruiert sind und bis eine Entschädigung fliesst. Bis die Verordnung steht, dürfte es Frühjahr werden. Vielleicht haben wir sie etwas früher, aber es wird sicher noch einige Monate dauern. Die Unternehmen - ich erwähne sie nochmals: insbesondere die Reisebranche, die Veranstalter und die Schausteller - werden davon kurzfristig nicht profitieren.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass Artikel 10, der hier auch nicht mehr bestritten ist, auch im Ständerat durchkommt. In Artikel 10 sehen die Absätze 1 und 1bis vor, dass auch Selbstständigen Erwerbsersatzentschädigung gewährt wird und dass gerade auch diese betroffenen Branchen sofort Anspruch auf diese Gelder haben. In der Fassung des Bundesrates, die der Ständerat unterstützt, heisst es, dass sie nur dann Geld bekommen, wenn ihre Tätigkeit unterbrochen wird. Heute ist keine Tätigkeit mehr unterbrochen. Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 1. Oktober wieder Veranstaltungen stattfinden können. Es werden aber keine Veranstaltungen stattfinden, weil keine Leute hingehen. Nach der Version des Ständerates würden alle diese Firmen im Regen stehengelassen.
Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir hier eine Lösung bieten, die auch für den Ständerat akzeptabel sein wird. Wir sehen diese Lösung in Artikel 14, wo wir sagen, dass die Massnahmen bis Ende Juni 2021 beschränkt werden, damit der Steuerzahler nicht übermässig belastet wird. Wir müssen klar sehen - auch wenn das hart tönen mag -: Es können nicht alle Betriebe einfach auf ewig erhalten werden. Wir wollen jetzt kurzfristig helfen, damit allenfalls auch eine Transformation stattfinden kann. Wenn das bis Mitte des nächsten Jahres nicht möglich ist, dürfte es schwierig sein, eine Mehrheit zu finden, die die Hilfen für immer fortsetzen will. Wir müssen auch schauen, dass die Covid-19-Massnahmen irgendwann so reduziert werden, dass das Wirtschaften für alle wieder möglich ist.
Deshalb bitte ich Sie, hier insbesondere nicht der Minderheit Weichelt-Picard zu folgen, sondern der Mehrheit. Es ist ein gutes Paket geschnürt worden. Wir bieten dem Ständerat aber eine Brücke bei Artikel 10, der namentlich den Schaustellern, der Reisebranche und den Veranstaltern kurzfristig hilft, das heisst ab dem 16. September - und da bitte ich Sie, auch dem Einzelantrag Feller zuzustimmen -, indem der Erwerbsersatz für Selbstständige, so wie die Kurzarbeitsentschädigung für Angestellte, fortgesetzt werden kann, wenn auch mit einer beschränkten Dauer.
Meyer Mattea · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Wir entscheiden hier und heute über die wirtschaftliche Existenzsicherung sehr vieler Personen in diesem Land. Der Ständerat hat bei Artikel 10 in der letzten Woche mit 20 zu 19 Stimmen sehr knapp anders entschieden. Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen jedoch ohne Minderheitsanträge, an der Version des Nationalrates festzuhalten.
In der Debatte des Ständerates wurde seitens des Bundeskanzlers davor gewarnt, hier eine riesige Kasse zu schaffen, wodurch Hunderttausende von Personen bezugsberechtigt werden könnten. Schauen wir mal die Zahlen an: Im letzten halben Jahr haben rund 170 000 Selbstständigerwerbende für 1,7 Milliarden Franken Erwerbsersatzentschädigung erhalten; dazugekommen sind in den letzten drei Monaten noch 2500 Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber von kleinen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung aus der Veranstaltungsbranche. Unter den 170 000 Personen sind aber auch Physiotherapeuten, Restaurantbesitzer und Coiffeusen, die längst wieder arbeiten und daher nicht mehr zum Bezug von Erwerbsersatzentschädigung berechtigt sein werden. Auch mit der Variante des Nationalrates werden sie nicht bezugsberechtigt sein, da sie massgebliche Erwerbsausfälle deklarieren und nachweisen müssen.
Hier geht es vielmehr um Personen, die leere Bücher haben, wie jene in der Reisebranche, denn weder hier drinnen noch dort draussen wird aktuell jemand eine längere Reise buchen. Es finden auch nahezu keine Konzerte statt, weil einfach keine Planungssicherheit besteht. Genau deswegen streichen Firmen auch ihre Firmenanlässe, Veranstaltungen und Konferenzen.
An diesem Gesetz hängen Arbeitsplätze. Wir haben es in der Hand zu entscheiden, ob diese Arbeitsplätze verloren gehen oder diese Krise überdauern sollen. Wir entscheiden, ob diese Firmen überleben oder in der nächsten Zeit in Konkurs gehen. Das Problem lösen wir nicht einfach damit, dass wir sagen, es gebe ja Artikel 8a, dem zufolge in Härtefällen A-Fonds-perdu-Beiträge zugesprochen werden können. Diese Beiträge sind zwar wichtig und richtig, aber sie haben nichts mit einer Erwerbsausfallentschädigung zu tun. Ausserdem wird die Härtefallklausel, sobald die entsprechenden Einzelheiten geregelt sind, frühestens Anfang Jahr oder vielleicht sogar erst im Frühling zum Tragen kommen.
Mit dem Antrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti beantragen wir Ihnen, dass der Ausfall deklariert werden muss und dass der Bundesrat stichprobenartig kontrollieren soll, dass kein Missbrauch stattfindet. Aber wir können doch nicht generell eine Gesetzgebung darauf aufbauen, dass wir von 5 Prozent potenziellen Missbrauchsfällen ausgehen und die ehrlichen 95 Prozent der Leute bestrafen. Wir tun das in der Gesetzgebung sonst auch nicht und dürfen es hier, inmitten der Covid-19-Krise, ebenso wenig tun.
Selbstverständlich wird es Kontrollen brauchen, so wie es bei der Darlehensvergabe auch Kontrollen gibt. Wir können hier auf etablierte Strukturen zurückgreifen. Das ist der Weg - nicht, alle zu bestrafen, die jetzt auf dieses Geld angewiesen sind. Das betrifft übrigens nicht nur die, die im letzten Jahr unter 90 000 Franken Erwerb hatten, sondern auch die, die über 90 000 Franken hatten. Hier beantragt Ihnen die nationalrätliche Kommission ebenfalls ohne Minderheit, dass dieser krasse Schwelleneffekt aufgehoben wird.
Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang, der Minderheit Weichelt-Picard zu folgen und die Befristung von Artikel 10 bis Juni 2021 nicht zu beschliessen. Das ganze übrige Gesetz läuft bis Ende 2021. Hier braucht es die Flexibilität, auch in einem Jahr noch reagieren zu können.
Ich komme noch zur Minderheit Gysi Barbara. Ich beantrage Ihnen im Namen der SP-Fraktion, diese Minderheit zu unterstützen. Nicht alle Firmen können auf diese Reserven zurückgreifen. Diese Bestimmung galt als eine Notmassnahme, die jetzt nicht einfach noch weitergeführt werden muss.
Ich komme zur letzten Minderheit, der Minderheit Aeschi Thomas. Ich beantrage Ihnen im Namen der SP-Fraktion, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Hier geht es darum, die Kurzarbeitsentschädigung weiterzuführen, die mitten in der Krise sinnvollerweise auf Personen ausgeweitet wurde, die auf Abruf arbeiten oder die von Temporärarbeitsorganisationen angestellt sind. Denn wir haben kein Interesse daran, dass gerade diese prekär beschäftigten Menschen ihre Jobs verlieren, arbeitslos werden, in der Arbeitslosenkasse oder früher oder später sogar in der Sozialhilfe landen. Wir haben ein Interesse daran, dass diese Jobs, die zum Teil auch längerfristig dauern, bestehen bleiben und dass die Personen in diesen Fällen, z. B. auch in der Gastronomiebranche, angestellt bleiben können und diese Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Denn auch hier gilt dasselbe wie für die Selbstständigen und für die Geschäftsinhaberinnen: Alle anderen Varianten kommen uns teurer zu stehen, als diese Entschädigungsleistungen in der Krise weiterzuführen.
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Dans ce dernier bloc, la position du groupe du centre est simple, puisque nous suivrons toutes les propositions de la majorité, sans exception.
Ainsi, à l'article 10, il est important à notre sens de maintenir toutes les positions du Conseil national si l'on veut apporter un soutien réel aux indépendants et aux petites et moyennes entreprises, qui constituent l'essentiel de notre tissu économique, mais qui ont été et sont encore, dans de nombreux secteurs, fragilisées par les conséquences économiques de la crise du Covid-19 et - il faut le dire aussi - par un système d'aide sociale faible, voire inexistant en cas de difficultés.
Les propositions de la commission sont cohérentes, car elles vont dans le sens d'autres mesures votées ces jours passés par notre conseil, en particulier la motion votée le premier jour de session concernant les conjointes et conjoints des employeurs, qui doit être mise en relation avec l'alinéa 1bis.
En ce qui concerne la divergence à l'alinéa 3, au sujet de la nécessité de s'assurer qu'il n'y a pas d'abus dans la perception des allocations pour perte de gain, nous soutiendrons la proposition individuelle Mettler, Meyer Mattea, Rösti, Roduit qui, comme vous le remarquerez, résulte d'un compromis entre quatre groupes parlementaires. En complétant la proposition de la majorité, elle permet la mise en oeuvre efficace et peu bureaucratique, tant pour les caisses de compensation que pour l'administration fédérale, d'un contrôle bien plus efficient que celui proposé par la minorité Sauter, que nous rejetons. N'oublions pas que de nombreux autres contrôles auxquels sont soumis régulièrement les indépendants - décomptes AVS et TVA, contrôle fiscal - permettent d'éviter les abus. Enfin, cette manière de faire est jugée réaliste et acceptable par le Conseil fédéral.
Encore un mot, enfin, au sujet de l'article 11e, où nous souhaitons maintenir la divergence avec le Conseil des Etats, en préservant le droit à l'indemnité pour toute une catégorie de travailleurs qui ont légitimement fait l'objet d'aides dès les premières ordonnances Covid-19, en mars dernier.
Il s'agit des travailleurs sur appel, des apprentis, des intérimaires et des personnes ayant un contrat de durée déterminée. Au sujet de ces dernières, nous vous rendons attentifs au fait que, sans cette mesure, aucun acteur touristique, par exemple un hôtelier, ne prendra le risque, à la veille d'une saison hivernale qui s'annonce difficile, de signer des contrats saisonniers s'étalant sur plusieurs mois. Nous voulons tous absolument éviter la généralisation du travail sur appel dans ces secteurs. Dans ce sens, nous vous demandons de soutenir avec fermeté la proposition de la majorité de la commission et de rejeter la minorité Aeschi Thomas.
Quant à la proposition Feller concernant l'entrée en vigueur de l'article 10 avec effet rétroactif, nous la soutiendrons, car elle relève du bon sens et offre une plus grande clarté juridique.
Weichelt-Picard Manuela · Mit-F · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Die grüne Fraktion bittet Sie, bei Artikel 10 Absatz 3 den Einzelantrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti/Roduit zur Entschädigung des Erwerbsausfalls zu unterstützen. Die Grünen haben bereits im Sommer Stichproben gefordert.
Die grüne Fraktion bittet Sie, bei Artikel 10a, bei den Massnahmen im Bereich der beruflichen Vorsorge, den Antrag der Minderheit Gysi Barbara zu unterstützen.
Bei Artikel 11 Buchstabe e unterstützt die grüne Fraktion die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und damit den Antrag der Mehrheit der Kommission. Es kann nicht sein, dass der Anspruch und die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende auf Abruf und für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis auf bestimmte Dauer, in einem Lehrverhältnis oder im Dienst einer Organisation für Temporärarbeit stehen, gestrichen werden. Die Minderheit Aeschi Thomas möchte den genannten Personengruppen den Anspruch verweigern. Die grüne Fraktion bittet Sie, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Bei Artikel 14 Absatz 2bis unterstützt die grüne Fraktion den Einzelantrag Feller.
Schlussendlich ist es den Grünen wichtig, dass die Geltungsdauer für alle gleich bleibt. Deshalb unterstützen wir bei Artikel 14 Absatz 5 meinen Minderheitsantrag.
Besten Dank für Ihre Unterstützung, mit der wir die Bevölkerung nicht im Stich lassen.
Silberschmidt Andri · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Für die Fraktion der FDP-Liberalen ist klar, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie noch lange anhalten werden. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch im letzten Jahr ein funktionierendes Geschäftsmodell hatten, müssen sich neu erfinden. Auf der anderen Seite ist die Innovationskraft in Krisen höher als sonst, weshalb sich auch viele neue Möglichkeiten ergeben. Für die Schweizer Wirtschaft ist es wichtig, dass wir insgesamt gestärkt aus dieser Krise herauskommen und dabei alle Menschen auf diesen Weg mitnehmen, insbesondere diejenigen, welche von den staatlichen Massnahmen direkt und massgeblich betroffen sind. Nur wenn wir uns als Gesellschaft den neuen Verhältnissen anpassen, werden wir in den kommenden Jahren unseren Wohlstand erhalten können. Dies ist auch der Fokus der Politik der FDP: Wir wollen keinen Strukturerhalt betreiben, sondern die Rahmenbedingungen so setzen, dass sich Neues entwickeln kann. Dabei ist uns aber auch klar, dass dies nicht von heute auf morgen passieren kann.
Aus diesem Grund unterstützt die FDP-Liberale Fraktion den Antrag der vorberatenden Kommission, dass Personen weiterhin einen Erwerbsersatz erhalten sollen, wenn sie wegen behördlicher Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 ihre Tätigkeit unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen. Es stellt sich hier die Frage, wie "massgeblich" definiert wird. Diese Definition wird der Bundesrat in Absprache mit der SGK vornehmen müssen. Weiter halten wir daran fest, dass auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, insbesondere geschäftsführende Inhaberinnen und Inhaber von KMU, Anspruch auf einen Erwerbsersatz haben sollen. Es kann nicht sein, dass die vor Jahren gewählte Rechtsform entscheidet, ob man nun einen Ersatzanspruch hat oder nicht. Insbesondere dann, wenn grosse Firmen Hunderte Angestellte in Kurzarbeit schicken können, ist es ungerecht, wenn nicht sogar wettbewerbsverzerrend, wenn ein inhabergeführtes Büro dies eben nicht kann, zahlen doch beide seit Jahren Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Doch auch hier ist klar, dass die Grundsatzdiskussion über die Kurzarbeit für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung nach Bewältigung der Krise geführt werden muss.
Bei Artikel 10 Absatz 3 unterstützen wir die Minderheit Sauter, welche auf die ursprüngliche Fassung der Kommission zurückgeht, die ich dannzumal eingebracht habe. Der Sinn hinter dieser Bestimmung ist, dass nur dann ein Erwerbsersatz an Personen ausbezahlt wird, wenn die Person einen Erwerbsausfall nachweisen kann. Der Bundesrat und in seiner Vertretung der Bundeskanzler, dessen Arbeit ich im Übrigen sehr schätze, lehnen diese Forderung ab, da sie sagen, es sei nicht möglich, jeden Fall einzeln zu kontrollieren. Das ist hier aber auch nicht gefordert. Was wir wollen, ist, dass eine Person um Unterstützung ersuchen muss und diese nicht automatisch erhält. Die betroffene Person soll darlegen können, wie der Erwerbsausfall zustande gekommen ist. Eine Unterstützung nach dem Giesskannenprinzip lehnen wir ab.
Wir unterstützen zudem die Forderung der Kommission, dass Arbeitgeber zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen Reserven in der beruflichen Vorsorge verwenden können. Hier geht es einzig und alleine darum, dass bereits gebildete Reserven im BVG als Ersatz für die laufenden Beiträge verwendet werden können; dies hat keine negativen Auswirkungen auf die Vorsorgesituation der Angestellten, sondern sichert im Gegenteil das langfristige Bestehen der betroffenen Firma. Wieso die selbst ernannte neue Wirtschaftspartei SP dies nicht unterstützt, können wir nicht nachvollziehen, respektive es zeigt auf, dass die ideologischen Hürden zur Entlastung von Firmen anscheinend auch in einer Krise hoch sind.
Zuletzt unterstützen wir die Minderheit Aeschi Thomas und den Ständerat bei Artikel 11 Buchstabe e. Die Unterstützung von Mitarbeitern auf Abruf war während des Lockdowns richtig und wichtig, aber in unseren Sozialsystemen nie so vorgesehen, weshalb sie beendet werden muss.
Ich schliesse zusammenfassend mit folgenden Gedanken: Es muss uns gelingen, langfristig gestärkt aus der Krise zu kommen, so, dass wir neue, innovative Firmen haben, welche die Arbeitsplätze von morgen in der Schweiz und nicht woanders schaffen; so, dass bestehende Firmen sich den neuen Gegebenheiten anpassen können und robuster für zukünftige Krisen werden. Dies erreichen wir mit befristeten, zielgerichteten Unterstützungen und nicht mit der Schaffung von neuen Sozialwerken. Die FDP-Liberale Fraktion setzt sich vor, während und nach der Krise vehement dafür ein, dass die Menschen in der Schweiz einer sinnstiftenden Arbeit nachgehen können, welche Zukunft hat.
Mettler Melanie · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
In diesem Block kommt nun also erneut der Einsatz rezessionsdämpfender Massnahmen durch den Staat zur Sprache. Wir sind bei Artikel 10 natürlich in einer speziellen Situation. Seit Beginn der Krise sind sich das Parlament und die Regierung uneinig, was den Umgang mit Selbstständigen und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und was den Umgang mit indirekt von den Covid-19-Massnahmen betroffenen Unternehmen betrifft. Die bisherige Regelung läuft nun morgen, am 16. September, aus und soll nach dem Willen des Parlamentes mit Artikel 10 ersetzt werden. Da der Bundesrat dies nicht vorsah, ist auch hier ein Seilziehen um Formulierungen im Gang. Mein Glaube an die Demokratie wird aber gestärkt, wenn ich in meinem ersten Jahr im Nationalrat beobachten darf, wie man sich in diesem Seilziehen Schritt um Schritt der besten Regelung nähert.
Es ist richtig, dass wir mit der Absicht, einen allzu raschen Kahlschlag zu vermeiden, auch die indirekt betroffenen Erwerbstätigen und Firmen unterstützen, allerdings nur im Umfang, in dem auch ein Erwerbsausfall vorliegt, und nur so lange, bis sie sich auf neue Rahmenbedingungen einstellen konnten. Es gibt Handlungsbedarf bei den umsetzenden Ausgleichskassen: Die Instrumente müssen nach einer Bedarfslogik funktionieren können.
Der Einzelantrag Grossen Jürg zu Artikel 10 Absatz 3 zielt nun einerseits auf die Tatsache ab, dass die Formulare bisher über kein Opting-out verfügten. Zusätzlich sollen die Ausgleichskassen auch über Selbstdeklaration das Ausmass der Betroffenheit abfragen können, damit die Instrumente noch zielgerichteter eingesetzt werden können. Es ist vielleicht auch ein bisschen eine Frage des Weltbilds und des Menschenbilds. Aber die Erfahrung, auch die Erfahrung der letzten Monate zeigt: Selbstständige und Unternehmen in der Schweiz beantragen im Grundsatz nur dann Unterstützungsmassnahmen, wenn sie diese zum Überleben brauchen, und auch nur in dem Ausmass, zu dem sie berechtigt sind. Die grosse Mehrheit der selbstständigen Unternehmen hat den Willen, auch eine Krise eigenständig zu meistern und nur absolut nötige Hilfe einzufordern, um temporäre Einbussen zu überstehen oder das Geschäftsmodell anzupassen. Diese grundsätzlich positive Haltung zur Selbstverantwortung hat es uns in der Schweiz möglich gemacht, Unterstützungsmassnahmen sehr rasch und pragmatisch umzusetzen, und ist der Schlüssel zur Vermeidung der drohenden massiven Rezession. Aber um diese Selbstverantwortung der Schweizer Unternehmen und Selbstständigen abzurufen, muss es in den entsprechenden Formularen die Möglichkeit geben, in Selbstdeklaration den Umfang des Bedarfs zu benennen und auch zu verzichten, wenn die Unterstützung doch nicht nötig ist.
Der Antrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti/Roduit zu Artikel 10 Absatz 3, der verlangt, dass der Bundesrat mit Stichproben sicherstellt, dass Entschädigungen nur im Umfang des selbst deklarierten Erwerbsausfalls ausgerichtet werden, ist nun nötig, weil Absatz 3 der Fassung des Nationalrates mit dem ersten Satz, dem Nachweis, und dem zweiten Satz, der Selbstdeklaration, einen Widerspruch beinhaltete. Der Nachweis ist in der Umsetzung nicht flächendeckend machbar. Sinnvoller ist eine Selbstdeklaration mit Stichproben, wie in anderen arbeitsmarktlichen Bereichen.
Noch eine Bemerkung zu meinem Vorredner von der FDP: Eine Selbstdeklaration, bei der dann Stichproben gemacht werden, bedingt natürlich auch, dass in diesem Fall der Nachweis erbracht werden kann. Eine Selbstdeklaration macht man nicht einfach mit einem Fingerschnippen, aus der Luft heraus, sondern basierend auf den Tatsachen und den Grundlagen, die im Unternehmen vorliegen. Bei den grossen Firmen, wo es um höhere Beträge geht, macht man das schon heute in gemeinsamen Gesprächen, um eine passende Lösung zu verhandeln. Nach Rücksprache mit dem Bundeskanzler in der gestrigen Kommissionssitzung haben wir - vier Kommissionsmitglieder - diesen Antrag eingereicht, der den Satz ergänzt mit dem Zusatz, dass der Bundesrat lediglich sicherstellen soll, dass die Vollzugsbehörden Stichprobenprüfungen durchführen. Idealerweise wird dies auch in den Formularen bei der Selbstdeklaration so erwähnt.
Der neue Artikel 8a gibt jetzt zwar die Möglichkeit, für Härtefälle Unterstützung zu bieten. Artikel 10 Absatz 1 in Kombination mit Absatz 3, wie wir ihn nun konzipiert haben, ist in Ergänzung eine subjektfinanzierte Transformationshilfe, die nach der Bedarfslogik unabhängig gewährt werden kann. Maximal bis Ende 2021 oder, falls Sie dem Antrag der Kommission bei Artikel 14 Absatz 5 folgen, sogar beschränkt bis Ende Juni 2021, kann so diese Massnahme zur Vermeidung von Kahlschlag den erheblich eingeschränkten Selbstständigen und KMU die Luft verschaffen, die sie brauchen, um ihre Geschäftsmodelle anzupassen.
Ansonsten folgen wir der Mehrheit und unterstützen auch den Einzelantrag Feller.
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Ich beginne mit Artikel 10a, damit wir das vorwegnehmen können: Das ist der Artikel über die Liquiditätsengpässe. Diese Massnahme war als Notmassnahme gedacht. Sie ist eher von beschränktem Nutzen, und sie steht nur denjenigen Unternehmen zur Verfügung, die noch über so eine Reserve verfügen. Deshalb hat der Bundesrat Streichen beantragt und beantragt das nach wie vor.
Artikel 10 ist eine sehr weite Geschichte. Ich bin jetzt ab und zu auf die Kostenfolge von Artikel 10 angesprochen worden. Wir wissen ja nicht so recht, wie sich die Epidemie weiterentwickelt, die Kosten werden davon abhängen. Wir wissen nicht, wie lange die Geltungsdauer sein muss. Mit Artikel 14 Absatz 5 will die Mehrheit der Kommission des Nationalrates diese bis zum 30. Juni 2021 beschränken. Es ist auch nicht klar, wie viele Unternehmen, wie viele Personen sich dann anmelden würden. Sie haben ja den Grundsatz, den der Bundesrat gewählt hat - dass man nur Direktbetroffene von einer Erwerbsausfallentschädigung profitieren lässt -, erweitert, nämlich auf Personengruppen, die massgeblich beeinträchtigt sind. Wir wissen noch nicht genau, was "massgeblich beeinträchtigt" bedeutet, in der Kommission hat jemand von 50 Prozent des Umsatzes gesprochen. Das müssen wir schon noch konkretisieren, um zu wissen, was es bedeutet, wenn man diese Reserve spricht.
Artikel 10 hat im Gegensatz zu Artikel 8a den Vorteil, dass die Entschädigungen sofort gesprochen werden können. Artikel 8a - das wurde richtig gesagt - braucht seine Zeit. Sie haben ja auch verlangt, dass man die Kommissionen noch konsultiert. Wir haben einen Alternativvorschlag mit einer dringlichen Bundesgesetzgebung für den Winter 2020 gemacht. Wir werden natürlich versuchen, die Umsetzung von Artikel 8a möglichst rasch in die Wege zu leiten - damit wir Ihnen im Winter etwas vorlegen können und damit das sofort in Kraft treten könnte. Doch es hängt auch von der Zusammenarbeit mit den Kantonen ab. Artikel 10 hat den Vorteil, dass er sofort in Kraft treten kann. Er geht allerdings auch ein bisschen weniger weit als Artikel 8a - dieser umfasst auch Unternehmen. Es ist noch nicht klar, für wen Artikel 8a gelten soll. Im Ständerat hat es z. B. geheissen, er solle auch einzelnen Selbstständigen die Möglichkeit geben, Erwerbsunterstützung zu erhalten. Es gilt jetzt noch, zwischen Artikel 10 und Artikel 8a zu trennen.
Was die konkreten Punkte in Artikel 10 betrifft: Es ist jetzt in Absatz 2 Buchstabe c eine neue Formulierung für die Schwellenwerte gefunden worden. Letztes Mal haben Sie hier kritisiert, dass man eine Schwelle hat. Ich bin noch nicht sicher, ob das die beste Formulierung ist. Man hat jetzt das anrechenbare Einkommen bei 150 000 Franken angesetzt, die Tagesentschädigung bei maximal 196 Franken. Wir werden das sicher noch anschauen müssen im Zusammenhang mit der Differenzbereinigung im Ständerat.
Was Absatz 3 betrifft, gibt es eine neue Formulierung gemäss Antrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti/Roduit: "Der Bundesrat stellt mit Stichproben sicher, dass Entschädigungen nur im Umfang des selbst deklarierten Erwerbsausfalls ausgerichtet werden." Das ist sicher richtig formuliert worden. Es war im bisherigen Antrag widersprüchlich, dass man eine flächendeckende Sicherstellung verlangte und dann gleichzeitig sagte, man solle es über die Selbstdeklaration machen. Hier hat man nun zumindest die Gewähr, dass die Ausgleichskassen, wenn sie versuchten, es umzusetzen, wüssten, wie sie das tun müssten. Sie würden nämlich dann Formulare verschicken, und die Leute würden sich selbst deklarieren und müssten gewisse Angaben machen, wieweit sie betroffen sind. Dann würde man diese Ausgleichszahlung für den Erwerbsausfall ausrichten. Man würde dann, wie ich es verstanden habe, darüber hinaus aber Stichproben durchführen, um das zu kontrollieren. In diesem Sinne ist es gegenüber der letzten Formulierung sicher eine Verbesserung.
Was Absatz 4 betrifft, haben wir eine sprachliche Veränderung vorgenommen. Der Ständerat hat sie angenommen. Wir beantragen, dass Sie dieser zustimmen.
Zu Artikel 11 Absatz 1: Wir bitten Sie, der Minderheit Aeschi Thomas, also der Version Ständerat und Bundesrat, zu folgen. Mit dem Wegfall der behördlichen Massnahmen konnten viele Unternehmen ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, die meisten der erweiterten Ansprüche auf Kurzarbeit auslaufen zu lassen, um negative Arbeitsanreize zu vermeiden. Kurzarbeit für Temporärfirmen ist besonders missbrauchsanfällig, das haben wir letztes Mal erläutert. Die Firmen könnten ihre Vermittlungsbemühungen reduzieren und stattdessen auch Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Insofern begrüssen wir diese unbefristete Formulierung. Zudem ist zu berücksichtigen, dass eine versicherungsmässige Besserstellung von atypischen Arbeitsverhältnissen solche letztlich fördern dürfte.
Was Artikel 14 betrifft, ist der Bundesrat mit der Beschränkung des Anspruchs auf Erwerbsersatz bis zum 30. Juni 2021 einverstanden.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Herr Bundeskanzler, ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass Sie ein bisschen ein "Chrüsimüsi" machen. Sie haben gesagt, in Artikel 8 könnte man ja auch die Selbstständigen ein bisschen reinnehmen und dass man das dann noch klären müsste. Habe ich hier irgendetwas falsch verstanden? So wie er konzipiert ist, sind in Artikel 8 Infrastrukturbeiträge an die verbleibenden Fixkosten angedacht. Das war das Konzept von Artikel 8. Doch das hat nichts mit der Erwerbsausfallentschädigung zu tun, die nämlich in Artikel 10 geregelt ist. Ich weiss nicht, warum Sie das nicht logisch und sauber trennen können. Oder habe ich hier irgendetwas falsch verstanden?
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Frau Badran, ein "Chrüsimüsi" müssen Sie mir nicht unterstellen! Sie müssen Artikel 8a lesen, denn in Artikel 8a ist eine Formulierung gewählt worden, die ziemlich offen ist. Verschiedene Interpretationen entstehen eben, weil es zwei Räte gibt. Im Ständerat z. B. hat man explizit festgehalten, wer davon profitieren soll. Da wurden ebenfalls Selbstständigerwerbende genannt; da gibt es also eine Überlappung mit Artikel 10. Es ist dort nicht die Rede davon gewesen, dass es ein Fixkostenbeitrag sein soll, aber es ist richtig, dass Ihre Kommission dieses Konzept verfolgt. Das ist ja gerade etwas die Schwierigkeit bei Artikel 8a: Er gibt eine Stossrichtung vor, und wir müssen konkretisieren, was damit jetzt genau gemeint ist - und zwar auf Verordnungsstufe; wir hätten die Gesetzesstufe vorgeschlagen -, damit wir genau wissen: Wer soll profitieren? Was genau ist ein Härtefall? Was ist dann ein profitables oder ein gesundes Unternehmen usw.?
Diese Fragen müssen geklärt sein. Es ist nicht so, dass das von Anfang an klar ist. In Artikel 8a ist eine relativ offene Formulierung gewählt.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In Ergänzung zu Ihren Ausführungen, Herr Bundeskanzler: Können Sie in dem Fall bestätigen, dass die Umsetzung nur über Artikel 10 erfolgen kann, wenn wir diesen Unternehmen - Reisebranche, Schausteller, Veranstalter - wirklich rasch, also mit einer Fortsetzung nach dem 16. September, helfen wollen, weil Artikel 8a für diese Entschädigung eben noch eine Verordnung braucht und damit eine lange Umsetzungsdauer hat?
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Ja, ich kann Ihnen bestätigen: In Artikel 8a steht jetzt, dass man das mit den Kantonen zusammen tun muss. Sie haben im Gesetz festgelegt, dass es mit Einbezug der Kantone passieren soll. Sie haben auch festgelegt, dass man die Kommissionen konsultieren soll. Wir haben noch keinen Finanzierungsbeschluss zu Artikel 8a. Wir wissen noch nicht, in welchem Finanzierungsgefäss wir das machen. Das alles ist noch nicht bestimmt und müsste spätestens bis zur Wintersession geregelt werden. Das heisst also, dass man frühestens dann effektiv über die Finanzierung der Härtefallklausel sprechen kann.
Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
Nous en venons au dernier bloc abordé dans le cadre du traitement des divergences relatives à ce projet de loi. Nous avons quatre propositions de minorité à traiter.
A l'article 10 alinéa 3 concernant la perte de gain, il est question de la procédure de contrôle et du montant qui sera versé en tant que perte de gain. Le Conseil fédéral n'avait rien prévu à ce titre-là. Le Conseil national a proposé d'introduire le principe qu'une perte de gain n'est versée que si elle est établie et que ce montant doit correspondre au montant déclaré. Le Conseil des Etats a décidé de biffer cette disposition, estimant que les contrôles étaient trop difficiles à effectuer. La majorité de la commission de notre conseil veut maintenir l'obligation d'une part de verser le montant de la perte de gain effective et d'autre part le fait que cette perte de gain effective corresponde à celle qui est déclarée. La minorité Sauter propose quant à elle que le Conseil fédéral doive s'assurer que l'allocation versée corresponde à la perte de gain établie. Il s'agit de lutter contre les abus - c'est un acquis tant pour la majorité que pour la minorité de la commission. Une proposition Mettler, Meyer Mattea, Rösti et Roduit vise à ajouter à ce principe l'obligation de faire des contrôles spontanés. La proposition défendue par la majorité de la commission a été retenue par 17 voix contre 5 et 1 abstention.
A l'article 10a, il est question de l'utilisation des réserves de cotisations à la prévoyance professionnelle. Cette disposition avait été ajoutée par le Conseil national et vise à permettre aux entreprises qui ont des problèmes de liquidités, mais qui disposent de réserves de cotisations à la prévoyance professionnelle, de puiser dans ces réserves pour financer les cotisations à la prévoyance professionnelle. C'est une mesure qui touche un nombre limité d'entreprises, qui pourra avoir des effets limités, mais qui ne coûte rien ni à la Confédération ni aux entreprises concernées. Le Conseil des Etats a rejeté cette proposition pour une seule voix, c'est la raison pour laquelle une majorité de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique propose de maintenir la décision de notre conseil. La commission s'est prononcée par 16 voix contre 8.
Pour la minorité de la commission, le signal est mauvais: la LPP n'est pas une variable d'ajustement dans les crises que l'on connaît aujourd'hui et l'obligation de payer les cotisations LPP continue durant la crise, quand bien même il existerait des réserves de cotisations.
A l'article 11 lettre e, on entre dans le domaine de l'assurance-chômage et de la réduction de l'horaire de travail. Le Conseil national avait voulu étendre la possibilité de verser les indemnités en cas de RHT lorsque nous avions un contrat à durée déterminée.
Pour mémoire, le projet du Conseil fédéral ne le prévoyait pas, considérant que le contrat à durée déterminée ne peut pas être résilié, quand bien même le travail vient à manquer, et que l'employeur est dans l'obligation de payer le salaire jusqu'à la fin de la durée du contrat, les indemnités en cas de RHT n'ayant pas pour objectif de payer un salaire pour un contrat qui n'a pas de durée indéterminée. Notre conseil avait par contre soutenu cette idée d'une durée déterminée. Le Conseil des Etats a biffé cette solution.
En discussion en commission, la majorité a décidé - la décision a été prise par 13 voix contre 11 - de maintenir cette règle, considérant qu'il y a de nombreuses situations, dans la crise que nous traversons, dans lesquelles il est impératif que l'assurance-chômage assure aux entreprises de payer une partie du salaire, en tout cas durant les périodes où il n'y a plus de travail. La majorité considère notamment que, dans certains secteurs saisonniers - par exemple le tourisme -, il ne pourrait plus y avoir de conclusion de contrats dans ces situations-là.
Par 13 voix contre 11, la commission vous invite donc à maintenir cette disposition.
Une minorité Aeschi Thomas propose au contraire de suivre le Conseil des Etats et de biffer la disposition.
A l'article 14, la majorité de la commission propose, concernant la période d'application de la loi, de limiter l'article 10 - qui concerne les pertes de gain - au 30 juin 2021, estimant que les mesures pourront avoir des effets utiles jusqu'à ce moment-là et qu'il n'est pas nécessaire d'aller au-delà.
Une minorité Weichelt Picard propose de biffer cette disposition et donc de laisser l'article 10 prendre ses effets jusqu'au 31 décembre 2021.
Par 14 voix contre 9 et 1 abstention, la commission vous propose de suivre le Conseil des Etats et de limiter la durée de l'application de cette disposition au 30 juin 2021.
Enfin, il y a à l'article 14 alinéa 2bis une proposition Feller dont l'objectif est que l'article 10 déploie un effet rétroactif à partir du 17 septembre, soit après-demain, considérant que les ordonnances du Conseil fédéral sont modifiées dès demain et ne contiennent pas de dispositions pour les personnes qui seraient touchées indirectement par la crise du coronavirus - on parle ici des indépendants -, personnes qui touchent encore actuellement des prestations en cas de perte de gain. Ces prestations sont prévues dans la loi actuellement. Il pourrait y avoir une lacune pour la période courant entre la modification de l'ordonnance prévue pour après-demain et l'entrée en vigueur de la loi. Cette question n'a pas pu être débattue en commission.
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die SGK-N hat mit 21 zu 4 Stimmen beschlossen, bei Artikel 10 an der nationalrätlichen Fassung festzuhalten. Wir haben noch ausführlicher diskutiert, was eine "massgebliche Einschränkung" sein soll. Es herrscht immerhin die einhellige Meinung, dass die Einschränkung deutlich über 50 Prozent des Erwerbs ausmachen muss. Bei Artikel 10 Absatz 3 möchte die Kommissionsmehrheit, dass der Bundesrat sicherstellt, dass nur im Umfang des selbst deklarierten Erwerbsausfalles Entschädigungen ausgerichtet werden. Die Minderheit Sauter möchte an der ursprünglichen Bestimmung festhalten, dass Entschädigungen nur dann ausgerichtet werden, wenn ein Erwerbsausfall nachgewiesen werden kann. Die Kommission hat mit 17 zu 5 Stimmen entschieden.
Wir haben nun einen neuen Antrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti/Roduit auf dem Tisch. Der Antrag will den Bundesrat verpflichten, mit Stichproben sicherzustellen, dass Entschädigungen nur im Umfang des selbst deklarierten Erwerbsausfalles ausgerichtet werden. Diese Formulierung lag in der Kommission so nicht vor. Ich möchte aber an dieser Stelle doch darauf aufmerksam machen, dass wir uns keine Illusionen machen dürfen: Die Ausgleichskassen müssen dieses Gesetz umsetzen. Sie müssen folglich Entschädigungen im Umfang des selbst deklarierten Erwerbsausfalles ausrichten. Dieser selbst deklarierte Erwerbsausfall wird mit Stichproben überprüft, es wird aber offensichtlich nicht überprüft, ob dieser selbst deklarierte Erwerbsausfall auch richtig ist; den Ausgleichskassen stehen z. B. keine Steuerunterlagen zur Verfügung.
Die Bestimmung in Artikel 10a, "Massnahme im Bereich der beruflichen Vorsorge", hat der Ständerat mit Stichentscheid des Präsidenten gestrichen. Diese Bestimmung in Artikel 10a übernimmt die heutige Regelung der Covid-19-Verordnung, welche es ermöglicht, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. Ihre Kommission hat mit 16 zu 8 Stimmen Festhalten beschlossen.
Bei Artikel 11 Buchstabe e haben wir vor einer Woche ausführlich über die Anspruchsberechtigung auf Kurzarbeitsentschädigung diskutiert. Ihre Kommission möchte da mit 13 zu 11 Stimmen an der nationalrätlichen Fassung festhalten.
Sie hat bei Artikel 10 doch eine relativ grosszügige Lösung beschlossen und wird die Gültigkeitsdauer von Artikel 10 deshalb bis zum 30. Juni 2021 begrenzen. Wir wissen nicht, wie lange diese Covid-19-Pandemie dauern wird, aber wir müssen den Unternehmen die Möglichkeit geben, sich mit neuen Geschäftsmodellen anzupassen, sich allenfalls neu auszurichten. Die Kommission hat mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung die Befristung eingeführt, gegen die sich der Streichungsantrag der Minderheit Weichelt-Picard wendet.
Nun haben wir noch einen Einzelantrag Feller auf dem Tisch; auch er lag der Kommission nicht vor. Er hat meines Erachtens aber eine Logik, weil die einschlägige Covid-19-Verordnung am 16. September ausläuft und dieses dringliche Bundesgesetz am 26. September in Kraft treten wird. Folglich gäbe es eine Lücke dazwischen, weshalb es wahrscheinlich angezeigt ist, diese mit einer rückwirkenden Inkraftsetzung zu füllen.
Zusammenfassend bitte ich Sie, bei allen Bestimmungen der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzte Kollegin Ruth Humbel, Sie haben sich etwas zweifelhaft ausgedrückt bezüglich der Kantone und der Selbstdeklaration. Da haben Sie ausgeführt, dass die Sozialversicherungsanstalt (SVA) keine Einsicht in die Steuern hat, was natürlich nicht stimmt, weil die Steuererklärung sogar Grundlage für die Bestimmung des massgeblichen Erwerbs ist. Aber vor allem wüssten Sie, wenn Sie eine Firma hätten, dass Sie alle paar Jahre die SVA bei sich haben für die AHV-Revision. Wir können für diese Kontrollen auf bestehende Strukturen in den SVA zurückgreifen, die in die Firmen kommen und jeden Beleg umdrehen dürfen und im Übrigen ein umfassendes Recht zur Einsicht in die Steuern haben.
Können Sie bitte bestätigen, dass man eben auf diese Art diese Stichproben tatsächlich ernsthaft machen kann?
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich denke, wir müssen da unterscheiden: Im ordentlichen Geschäft der Ausgleichskassen ist die Kontrolle der Abgaben gegeben, das ist völlig richtig. Aber wir sind hier in einem dringlichen Bereich. Es wurden jetzt etwa 160 000 Unterstützungsleistungen ausgesprochen, da kann es einfach nicht gehen, dass jede im Detail geprüft wird. Ich habe nur darauf aufmerksam gemacht: Wenn Entschädigungen im Umfang des selbst deklarierten Erwerbsausfalls ausgeschüttet werden, man also selber sagt, wie hoch der Ausfall ist, und der Bundesrat das mit Stichproben überprüfen soll, dann ist es ja eigentlich klar, dass es stimmt. Aber die Frage ist: Wie wird bewiesen, dass der selbst deklarierte Ausfall tatsächlich stimmt? Das zeigen die Daten erst rückwirkend in den Steuererklärungen, und in diese Steuerunterlagen haben die Ausgleichskassen keine Einsicht.
Aebi Andreas · 1VP-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Humbel, ich habe eine Verständnisfrage. Im Gegensatz zu den Schaustellern wurde die Reisebranche ja nur für die ersten drei Monate unterstützt. Ich habe Sie nicht richtig verstanden: Besteht da die Möglichkeit, dass diese Unterstützung rückwirkend weitergeführt wird, also auch für Mai, Juni, Juli und August, weil da nichts mehr ausbezahlt wurde?
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich habe jetzt am Schluss bezüglich der Frage der Rückwirkung über den Einzelantrag Feller gesprochen, der sich ausschliesslich auf Artikel 10 bezieht. Da gäbe es eine Lücke, weil die einschlägige Covid-19-Verordnung am 16. September ausläuft und dieses neue Bundesgesetz am 26. September in Kraft tritt. Dazwischen gäbe es eine Lücke. Ich habe ausschliesslich zu diesem Antrag Feller gesprochen.
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Art. 10
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 1bis, 2 Bst. a0
Festhalten
Abs. 2 Bst. c
c. ... der Entschädigung. Bezugsberechtigt sind Personen mit einem anrechenbaren Einkommen bis 150 000 Franken. Die Tagesentschädigung beträgt maximal 196 Franken ...
Abs. 3
Der Bundesrat stellt sicher, dass Entschädigungen nur im Umfang des selbst deklarierten Erwerbsausfalls ausgerichtet werden.
Abs. 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Sauter, Humbel, Nantermod, Schilliger, Silberschmidt)
Abs. 3
Der Bundesrat stellt sicher, dass Entschädigungen nur dann ausgerichtet werden, wenn ein Erwerbsausfall nachgewiesen werden kann.
Antrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti/Roduit
Abs. 3
Der Bundesrat stellt mit Stichproben sicher, dass Entschädigungen nur im Umfang des selbst deklarierten Erwerbsausfalls ausgerichtet werden.
Art. 10
Proposition de la majorité
Al. 1, 1bis, 2 let. a0
Maintenir
Al. 2 let. c
... de l'allocation. Ont droit à l'allocation les personnes ayant un revenu à prendre en compte allant jusqu'à 150 000 francs. L'indemnité journalière s'élève à 196 francs au maximum.
Al. 3
Le Conseil fédéral s'assure que seule est versée une allocation dont le montant correspond à celui de la perte de gain déclarée par la personne concernée.
Al. 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Sauter, Humbel, Nantermod, Schilliger, Silberschmidt)
Al. 3
Le Conseil fédéral s'assure que l'allocation est versée uniquement si une perte de gain peut être établie.
Proposition Mettler/Meyer Mattea/Rösti/Roduit
Al. 3
Le Conseil fédéral s'assure par sondage que seule est versée une allocation dont le montant correspond à celui de la perte de gain déclarée par la personne concernée.
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti/Roduit ... 189 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 3 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag Mettler/Meyer Mattea/Rösti/Roduit ... 135 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Art. 10a
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Gysi Barbara, Feri Yvonne, Maillard, Meyer Mattea, Nordmann, Porchet, Prelicz-Huber, Wasserfallen Flavia, Weichelt-Picard)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 10a
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Gysi Barbara, Feri Yvonne, Maillard, Meyer Mattea, Nordmann, Porchet, Prelicz-Huber, Wasserfallen Flavia, Weichelt-Picard)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 70 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Art. 11 Bst. e
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Glarner, Herzog Verena, Nantermod, Rösti, Sauter, Schilliger, Schläpfer, Silberschmidt)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 11 let. e
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Glarner, Herzog Verena, Nantermod, Rösti, Sauter, Schilliger, Schläpfer, Silberschmidt)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 115 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 74 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Art. 14
Antrag der Mehrheit
Abs. 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 5
Artikel 10 gilt bis zum 30. Juni 2021.
Antrag der Minderheit
(Weichelt-Picard, Gysi Barbara, Maillard, Meyer Mattea, Nordmann, Porchet, Prelicz-Huber, Wasserfallen Flavia)
Abs. 5
Streichen
Antrag Feller
Abs. 2bis
Der Bundesrat kann Artikel 10 rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft setzen.
Art. 14
Proposition de la majorité
Al. 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 5
L'article 10 a effet jusqu'au 30 juin 2021.
Proposition de la minorité
(Weichelt-Picard, Gysi Barbara, Maillard, Meyer Mattea, Nordmann, Porchet, Prelicz-Huber, Wasserfallen Flavia)
Al. 5
Biffer
Proposition Feller
Al. 2bis
Le Conseil fédéral peut faire entrer en vigueur l'article 10 avec effet rétroactif au 17 septembre 2020.
Développement par écrit
Le 11 septembre 2020, le Conseil fédéral a décidé de prolonger la validité d'une partie seulement de l'ordonnance sur les pertes de gain Covid-19 au-delà du 16 septembre 2020. Ainsi, certaines mesures seront caduques dès le 17 septembre (indemnités en faveur des indépendants indirectement touchés par les mesures prises pour lutter contre la propagation du coronavirus, indemnités en faveur des dirigeants de sociétés actives dans l'événementiel, etc.). Dans son communiqué de presse du 11 septembre 2020 concernant l'ordonnance sur les pertes de gain Covid-19, le Conseil fédéral affirme que les prestations découlant de la loi Covid-19 en faveur des indépendants et des personnes ayant une position assimilable à celle d'un employeur "pourront être introduites avec effet rétroactif au 17 septembre 2020". Cette affirmation n'est pas soutenable sur le plan juridique. Le Conseil fédéral ne peut pas conférer un effet rétroactif aux mesures en matière de perte de gain qu'il prendra sur la base de la loi Covid-19 si celle-ci ne contient pas elle-même une clause de rétroactivité.
Abstimmung
Abs. 2bis - Al. 2bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Feller ... 192 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 5 - Al. 5
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Le projet retourne au Conseil des Etats. En outre, la commission a pris acte de la pétition Jetzer Patrick 20.2019, "Pas de transformation des ordonnances d'urgence en droit fédéral urgent", et l'a examinée selon l'article 126 alinéa 2 de la loi sur le Parlement.