20.088
Loi sur les profils d‘ADN. Modification
Hefti Thomas · P-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical
BO 2021 E 1272Loi fédérale sur l'utilisation de profils d'ADN dans les procédures pénales et sur l'identification de personnes inconnues ou disparues
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Das Wort für eine kurze Einleitung hat der Berichterstatter, Herr Rieder.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich mache es hier relativ kurz: Der Nationalrat hat am 29. November 2021 die Vorlage ein zweites Mal beraten. Er ist dabei in fast allen Punkten dem Ständerat gefolgt. Auch im wichtigen Punkt des Deliktskatalogs ist er dem Beschluss des Ständerates gefolgt. Es bleibt eine einzige Differenz. Diese betrifft Artikel 16 Absatz 4 des DNA-Profil-Gesetzes mit der entsprechenden Anpassung in Artikel 393 Absatz 1 Buchstabe c StPO. Die gute Nachricht: Wir möchten eigentlich heute diese Differenz ausräumen. So weit meine einleitenden Bemerkungen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Ich habe nicht viel beizufügen. Ich bin natürlich eher glücklich, weil ich sehe, dass diese Vorlage hier auf die Zielgerade kommt. Ich danke Ihnen für Ihre Flexibilität. Ich meine, der Nationalrat ist Ihnen hier stark entgegengekommen, und das wurde von Ihrer Kommission entsprechend gewürdigt. Zur verbleibenden Differenz gibt es deshalb auch keinen Minderheitsantrag.
Hefti Thomas · P-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical
Art. 16 Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 16 al. 4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Nur kurz zuhanden des Amtlichen Bulletins: Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen schlägt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung vor, dem Nationalrat zu folgen. Es geht hier um die Zuständigkeit für die ausnahmsweise Verlängerung der Aufbewahrungsdauer des DNA-Profils in Fällen von Freispruch, Einstellung oder Nichtanhandnahme des Verfahrens. Bundesrat und Nationalrat geben diese Kompetenz der Verfahrensleitung und halten daran fest. Der Ständerat hatte eine Variante vorgeschlagen, mit der die Zuständigkeit, auf Gesuch der Staatsanwaltschaft hin, dem Zwangsmassnahmenrichter auferlegt wird. Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen sieht den Mehrwert für den Rechtsschutz bei dieser Fassung des Ständerates nicht und bittet Sie daher, hier einzuschwenken und diese Vorlage damit für die Schlussabstimmung bereit zu machen.
Hefti Thomas · P-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical
Adopté
Modification d'autres actes
Ch. 2 art. 393 al. 1 let. c
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Adopté
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. BO 2021 E 1273