25.006

Motions et postulats des conseils législatifs 2024. Rapport

Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport

Sofern nichts anderes vermerkt ist, stimmt der Rat den Anträgen des Bundesrates zu.

Sauf indication contraire, le Conseil adhère aux propositions du Conseil fédéral.

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Sie haben den schriftlichen Bericht des Bundesrates vom 2. April 2025 erhalten, der alle parlamentarischen Vorstösse enthält, bei denen der Bundesrat die Abschreibung beantragt. Diese Anträge wurden von den zuständigen Kommissionen geprüft.

Antrag SiK-S

Die Motion 19.4376 nicht abschreiben

Schriftliche Begründung

Die Kommission ist der Ansicht, dass eine Abschreibung der Motion zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht wäre. Der Bundesrat hat am 20. Juni 2025 eine neue Rüstungspolitische Strategie verabschiedet. Das Parlament befasst sich zudem mit der Revision des Kriegsmaterialgesetzes und der Frage des Erhalts einer sicherheitsrelevanten Industriebasis in der Schweiz. Diese Thematik wurde erst andiskutiert. Die Kommission möchte erst über die Abschreibung der Motion befinden, wenn die Resultate dieser Auslegeordnung bekannt sind und der Bundesrat sich zum weiteren Vorgehen geäussert hat.

Proposition CPS-E

Ne pas classer la motion 19.4376

Développement par écrit

La commission estime qu'il serait prématuré de classer la motion à ce stade. Le Conseil fédéral a adopté une nouvelle stratégie en matière de politique d'armement le 20 juin dernier. Le Parlement examine en outre la révision de la loi sur le matériel de guerre et la question du maintien d'une base industrielle liée à la sécurité en Suisse. Cette thématique n'a été qu'effleurée jusqu'à présent. La commission souhaite attendre les résultats de cette analyse et la prise de position du Conseil fédéral sur la suite à donner avant de se prononcer sur le classement de la motion.

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Bundesrat ist mit der Nichtabschreibung einverstanden.

Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Conseil des Etats · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Der Bundesrat hat am 20. Juni 2025 eine neue rüstungspolitische Strategie verabschiedet. Zudem befasst sich unser Parlament aktuell mit der Revision des Kriegsmaterialgesetzes - diese stagniert momentan im Nationalrat - und der Frage des Erhalts einer sicherheitsrelevanten Industriebasis in der Schweiz. Die SiK-S ist daher der Ansicht, dass das Ergebnis aus der laufenden Diskussion abgewartet werden soll, und sie beantragt Ihnen dementsprechend, die Motion nicht abzuschreiben.

Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Angenommen - Adopté

Antrag SGK-S

Die Motion 21.3453 nicht abschreiben

Schriftliche Begründung

Da der Bundesrat die Motion nicht umgesetzt hat, beantragt die Kommission, sie nicht abzuschreiben, damit die für ihre Umsetzung erforderlichen Arbeiten fortgesetzt werden können.

Proposition CSSS-E

Ne pas classer la motion 21.3453

Développement par écrit

Constatant que le Conseil fédéral n'a pas mis en oeuvre la motion, la commission propose de ne pas la classer, afin de permettre la poursuite des travaux nécessaires à sa réalisation.

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Bundesrat ist mit der Nichtabschreibung einverstanden.

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Conseil des Etats · Thurgovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Ich danke dem Bundesrat, dass er dem Antrag der SGK folgt und diese Motion nicht abschreibt. Am 14. August haben wir uns in der SGK über den Stand der Dinge informieren lassen. Die Motion will den Bundesrat ja beauftragen, dafür zu sorgen, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die sogenannten Long-Covid-Fälle systematisch zu erforschen und zu begleiten. Er wird weiter beauftragt, die entsprechenden Programme zu initiieren.

Es gibt noch eine Motion, die wir ebenfalls in der SGK-S beraten haben, nämlich die Motion Hess Lorenz 24.4452. Er möchte eine nationale Strategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit ME/CFS und Long Covid. Die SGK-S beantragt Ihnen einstimmig, die Motion Hess Lorenz 24.4452 anzunehmen.

Trotzdem finden wir es wichtig, dass wir die vorliegende Motion so quasi als Pfand noch offenlassen. Auch die Datenlage erscheint uns noch etwas unsicher. Ich bin deshalb froh, dass wir diese Motion noch nicht abschreiben.

Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Angenommen - Adopté

Antrag SPK-S

Die Motion 16.4151 nicht abschreiben

Schriftliche Begründung

Der Bundesrat verweist in seiner Begründung für die Abschreibung der Motion 16.4151 auf seinen Bericht vom 15. März 2024 "Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials (Umsetzung Art. 121a BV)". Dieser Bericht fokussiert auf die Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials und stellt die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ins Zentrum. Mit der Motion wurde jedoch ein Monitoring der Auswirkungen der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung auf die Zuwanderung gefordert. Die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials wurde als Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung gesetzlich als Instrument verankert, mit dem die Zuwanderung gebremst werden sollte. Es stellt sich nun die Frage, wie weit mit diesem Instrument tatsächlich auf die Zuwanderung eingewirkt werden konnte. Diese Frage ist nach Ansicht der SPK noch nicht beantwortet, sodass die Motion nicht abgeschrieben werden kann. Das Gleiche gilt für die zweite Forderung der Motion, wonach der Bundesrat Massnahmen aufzuzeigen hat, wenn die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials keine oder zu wenig Wirkungen auf die Zuwanderung hat.

Proposition CIP-E

Ne pas classer la motion 16.4151

Développement par écrit

Dans son exposé des motifs justifiant le classement de la motion 16.4151, le Conseil fédéral renvoie à son rapport du 15 mars 2024 intitulé "Vue d'ensemble de la promotion du potentiel de la main-d'oeuvre en Suisse (mise en oeuvre de l'art. 121a Cst.)". Ce rapport met l'accent sur l'exploitation du potentiel de main-d'oeuvre indigène et se concentre sur les répercussions sur le marché du travail. La motion demandait toutefois un suivi des effets de la mise en oeuvre de l'article 121a Cst. sur l'immigration. La promotion du potentiel de main-d'oeuvre indigène a été inscrite dans la loi comme un instrument visant à freiner l'immigration, en application de l'article 121a Cst. La question se pose désormais de savoir dans quelle mesure cet instrument a réellement permis d'influencer l'immigration. De l'avis de la CIP, cette question n'a pas encore trouvé de réponse, de sorte que la motion ne peut être classée. Il en va de même pour la deuxième exigence de la motion, selon laquelle le Conseil fédéral doit proposer des mesures si la promotion du potentiel de main-d'oeuvre indigène n'a pas ou trop peu d'effet sur l'immigration.

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Bundesrat ist mit der Nichtabschreibung einverstanden.

Fässler Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Auch wenn der Bundesrat mit dem Antrag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates einverstanden ist, den Vorstoss nicht abzuschreiben, muss ich doch namens der Kommission ein paar Ausführungen dazu machen.

Mit der am 16. Dezember 2016 eingereichten Motion der CVP-Fraktion - diesen Namen habe ich schon lange nicht mehr verwendet - wurde der Bundesrat beauftragt, "ein Monitoring zu den konkreten Auswirkungen der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung auf die Zuwanderung durchzuführen und bei ausbleibender Wirkung dem Parlament weitere arbeitsmarktbezogene Massnahmen oder Abhilfemassnahmen zu unterbreiten". Diese Motion wurde von beiden Räten einstimmig angenommen.

Der Bundesrat hat nun in seinem Bericht die Auffassung vertreten, das Anliegen der Motion sei mit der Publikation seines Berichtes vom 15. März 2024 mit dem Titel "Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials (Umsetzung Art. 121a BV)" erfüllt, und hat gestützt darauf die Abschreibung der Motion beantragt.

Die Kommission teilt diese Einschätzung nicht. Der erwähnte Bericht des Bundesrates befasst sich, wie es der Titel zum Ausdruck bringt, nur mit der Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, nicht aber mit den Folgen auf die Zuwanderung.

Ich erinnere daran: Anlass zur Motion gab damals der strittige Entscheid des Parlamentes, sich bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative auf die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu beschränken, indem für Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit eine Stellenmeldepflicht eingeführt wurde. Dieser Entscheid des Parlamentes war deshalb strittig, weil Artikel 121a der Bundesverfassung etwas anderes verlangt. In der Verfassung ist festgeschrieben, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig steuert und zu diesem Zweck die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt.

Im Rahmen der damaligen parlamentarischen Debatte wurde bezweifelt, ob mit der Einführung einer selektiven Stellenmeldepflicht die Zuwanderung gesteuert werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde diese Motion eingereicht und damals auch von beiden Räten einstimmig gutgeheissen.

Dieser Auftrag ist, wie erwähnt, noch nicht erfüllt. Ich bin deshalb dankbar, dass auch der Bundesrat das so sieht und sich der Aufgabe noch annimmt.

Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Angenommen - Adopté

Antrag FK-S

Das Postulat 23.3441 nicht abschreiben

Schriftliche Begründung

Buchstabe f des Postulates ist nicht erfüllt.

Proposition CdF-E

Ne pas classer le postulat 23.3441

Développement par écrit

Lettre f du postulat n'a pas été mis en oeuvre.

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Bundesrat hält an seinem Antrag auf Abschreibung fest.

Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Am 30. März 2023 wurde das Postulat 23.3441 der FK-S bezüglich der Behandlung der hohen finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Notübernahme der CS durch die UBS eingereicht. Das Postulat beinhaltet die Buchstaben a bis f. Der Bundesrat hat am 10. April 2024 den Bericht zur Bankenstabilität einschliesslich Evaluation, gestützt auf Artikel 52 des Bankengesetzes, verabschiedet und damit erklärt, das Postulat sei seiner Meinung nach erfüllt.

Die Kommission geht mit dem Bundesrat einig, dass das bei den Buchstaben a bis e der Fall ist, nicht aber bei Buchstabe f. Buchstabe f lautet: "Untersuchung der Handlungsweise, der Verantwortung, der Haftungsbedingungen und der Vergütungen der Führungsverantwortlichen (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) und Darlegung, wie diese zur Rechenschaft gezogen werden können". Dazu fehlt nach Ansicht der Finanzkommission der Bericht. Es ist wichtig für das Parlament, zu wissen, ob, wie und warum CS-Führungsverantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden können oder auch nicht. Das ist auch eine sehr wichtige Grundlage für die zukünftige Regulierung der Vergütungen und Kompensationen.

Deshalb lautet der einstimmige Antrag Ihrer Finanzkommission, das Postulat bezüglich des Buchstabens f noch nicht abzuschreiben.

Rossi Viktor · BK-M · Berne

Die Finanzkommission des Ständerates hat, wie wir vorhin gehört haben, in einem Mantelpostulat die Ausarbeitung einer Vorlage zur Änderung des Bankengesetzes verlangt; dies mit dem Ziel, die von systemrelevanten Grossbanken ausgehenden Risiken für die Bundesfinanzen und die Schweizer Volkswirtschaft drastisch zu reduzieren. Es gab verschiedene Fragestellungen, unter anderem die von Ständerat Stark erwähnten und unter Buchstabe f aufgeführten Punkte, die es zu bearbeiten und worüber es zu berichten galt. Mit dem Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 ist der Bundesrat seiner Ansicht nach diesem Auftrag nachgekommen. Er erachtet daher Buchstabe f des Postulates als erfüllt.

Die Frage der Verantwortung und der Haftungsbedingungen wurde im Bericht des Bundesrates ausführlich behandelt. Der Bericht enthält ein ganzes Kapitel zu dieser Thematik. Es handelt sich bei diesem Kapitel um eine umfassende rechtliche Auslegeordnung. Bei der Erarbeitung dieser Auslegeordnung wurden neben internen Abklärungen auch Einschätzungen von externen Experten eingeholt. So wurde zu den Möglichkeiten, was die Erhebung von Verantwortlichkeitsklagen gegen die leitenden Organe angeht, ein Gutachten einer renommierten wirtschaftsrechtlich spezialisierten Anwaltskanzlei eingeholt. Ferner wurde auch die Credit Suisse im Rahmen der Massnahmen nach Artikel 10a des Bankengesetzes verpflichtet, in einem Bericht zuhanden des EFD und der Finma darzulegen, welche Möglichkeiten für eine Rückforderung bereits ausbezahlter Boni von Führungskräften bestehen. Die Erkenntnisse beider Dokumente flossen ebenfalls in die Erarbeitung dieser Auslegeordnung im Bericht zur Bankenstabilität ein.

Was die Prüfung individueller Handlungsweisen und Verantwortlichkeiten angeht, hat der Bundesrat dazu weder eine gesetzliche Grundlage noch die nötigen Instrumente. Und die Beurteilung konkreter Verantwortlichkeiten im Fall Credit Suisse ist aus Sicht des Bundesrates Sache der zuständigen Gerichte und Aufsichtsbehörden.

Aus diesen dargelegten Gründen ist der Bundesrat der Meinung, die Fragen unter Buchstabe f dieses Postulates umfassend beantwortet zu haben, und hält daher an der Abschreibung dieses Postulates fest.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag FK-S ... 43 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates ... 0 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Antrag UREK-S

Die Motion 20.3485 nicht abschreiben

Schriftliche Begründung

Die Kommission hält fest, dass der Ständerat am 11. März 2025 die Frist für die Umsetzung der Motion zum zweiten Mal um ein Jahr verlängert hat. Der Nationalrat ist dem Ständerat am 20. Juni 2025 gefolgt. Da sich die Situation seither nicht geändert hat, beantragt die Kommission, die Motion in Erwartung einer Umsetzung im Bereich des Landwirtschaftsrechts sowie bei der Ausgestaltung der Betriebskostenbeiträge nicht abzuschreiben.

Proposition CEATE-E

Ne pas classer la motion 20.3485

Développement par écrit

La commission rappelle que le 11 mars 2025, le Conseil des Etats a prolongé d'une année le délai de mise en oeuvre de la motion pour la deuxième fois. Le Conseil national l'a suivi le 20 juin 2025. La situation n'a pas changé entre-temps et la commission propose donc de ne pas classer la motion dans l'attente d'une mise en oeuvre dans le domaine du droit agricole et pour ce qui est de la conception des contributions aux coûts d'exploitation.

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Bundesrat ist mit der Nichtabschreibung einverstanden.

Fässler Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Ich bin dankbar, dass der Bundesrat einverstanden ist, die Motion nicht abzuschreiben. Er anerkennt damit, dass sein Bericht etwas überholt ist, weil die Räte in diesem Frühling bereits eine Verlängerung der Frist bis zum nächsten Frühling gutgeheissen haben. Das Problem ist, dass jetzt wiederholt über eine Fristverlängerung zu beraten und zu entscheiden ist und gleichzeitig festzustellen ist, dass sich in der Sache nichts tut und der Grund immer noch bestehen bleibt, weshalb die Motion nicht abgeschrieben werden kann.

Ich bitte in diesem Sinne im Namen der Kommission den Bundesrat, dass die Fristverlängerung nun auch effektiv dazu genutzt wird, die Motion vollständig zu erfüllen, und das heisst, sie auch im Bereich des Landwirtschaftsrechts umzusetzen und das bei den Betriebskostenbeiträgen für Biomasseanlagen bestehende Problem anzugehen. Ich kann dazu auf meine Berichterstattung an unserer Sitzung vom 11. März dieses Jahres verweisen.

Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Angenommen - Adopté

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat.