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Session extraordinaire «Asile»

Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Ich eröffne die ausserordentliche Session, welche mit Schreiben vom 5. August 2025 von über fünfzig Mitgliedern der SVP-Fraktion zur Behandlung gleichlautender Vorstösse in beiden Räten verlangt wurde.

Gegenstand der ausserordentlichen Session sind im Ständerat die Motion Chiesa 25.3743, "Von Schweden und Dänemark lernen, Asyl nicht mehr unbefristet gewähren. Zurück zum Kerngehalt des Asylrechts", die Motion Poggia 25.3738, "Aufhebung des Schutzstatus S", die Motion Friedli Esther 25.3625, "Resettlement aussetzen, bis das Asylsystem stabilisiert ist", und die Motion Stark 25.3689, "Fehlanreize in der Asylpolitik reduzieren".

Chiesa Marco · Mit-M · Conseil des Etats · Tessin · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Nulla è più permanente di un'assoluzione temporanea. Con la mozione 25.3743 non chiedo al Consiglio federale di rimettere in discussione la tradizione umanitaria della Svizzera e non intendo neppure chiudere le porte a chi nel proprio Paese è davvero perseguitato a causa della sua razza, della sua religione, dell'appartenenza a un determinato gruppo sociale o per le sue opinioni politiche. L'asilo, però, è nato come rifugio temporaneo per chi fugge dal pericolo, non come scorciatoia verso un insediamento definitivo. È tempo di restituirgli questo significato perché oggi la situazione è ben diversa dal suo spirito originario.

Nel nostro Paese chi ottiene l'asilo riceve un permesso che formalmente va rinnovato ogni anno ma che in realtà viene prorogato quasi automaticamente come fosse un abbonamento senza disdetta possibile. Le verifiche concrete sono rare e le revoche eccezionali. Così facendo, un diritto pensato per dare riparo al momento dell'emergenza si trasforma nei fatti in una porta aperta alla residenza stabile. Secondo i dati ufficiali della Segreteria di Stato della migrazione, alla fine di agosto di quest'anno in Svizzera vivevano più di 67 000 rifugiati riconosciuti con asilo e permesso B e oltre 44 000 persone ammesse a titolo provvisorio con permesso F. Numeri importanti, impressionanti direi, che dimostrano come il sistema svizzero non solo accoglie ma di fatto accumula casi senza un vero meccanismo di revisione.

Non tutti gli Stati europei hanno scelto però questa via. La Svezia concede l'asilo per un periodo limitato, normalmente due o tre anni, e a scadenza procede a un riesame puntuale della situazione. Se le condizioni nel Paese d'origine sono cambiate la protezione termina, se invece il bisogno permane viene prorogata. La Danimarca ha adottato un'impostazione simile arrivando persino a revocare lo statuto di centinaia di rifugiati siriani quando la situazione a Damasco è migliorata. In entrambi i Paesi l'asilo è quindi ciò che dovrebbe essere una protezione legata al bisogno e non un automatismo a vita.

La Svizzera, al contrario, continua a complicarsi la vita con procedure doppie, la procedura federale e la procedura cantonale, che rendono ogni intervento di revoca difficile, lento e burocratico. Nel frattempo la popolazione percepisce chiaramente un sistema che non distingue più tra chi ha ancora diritto alla protezione e chi non l'avrebbe più o, ancora peggio, chi non l'ha mai avuto. Chiedo allora a voi, vogliamo cambiare qualche cosa o vogliamo continuare con questa inerzia insostenibile? Non ritenete anche voi, che sia venuto il tempo di affrontare la situazione piuttosto che nascondere la polvere sotto il tappeto? Vogliamo mostrare che il nostro Paese sa garantire protezione quando serve, ma anche dire basta quando non è più necessaria? O pensiamo forse di continuare a rinnovare permessi all'infinito senza nemmeno verificare se i motivi d'asilo siano ancora fondati?

Il diritto d'asilo è un pilastro della nostra tradizione umanitaria, ma proprio per questo va difeso dalla sua deformazione. Deve tornare ad essere ciò che era nelle intenzioni della Convenzione di Ginevra, una protezione temporanea, seria e credibile.

La mozione che vi propongo chiede che l'asilo sia concesso a tempo determinato per due anni e possa essere prorogato previo serio, ribadisco serio esame, di volta in volta ogni due anni, ed inoltre che l'asilo sia accordato rilasciando un unico permesso di dimora di diritto federale. Prendiamo esempio dai Paesi scandinavi, Svezia e Danimarca, che in questo ambito sanno fare meglio di noi. Non chiudiamo le nostre porte, ma rendiamole più solide e sicure.

Per questo vi invito a sostenere la mozione che avete sui vostri banchi.

Poggia Mauro · Mit-M · Conseil des Etats · Genève · Groupe de l'Union démocratique du Centre

La motion qui vous est présentée ne prévoit absolument rien d'excessif. Elle prévoit que le statut S ne soit désormais plus accordé aux nouveaux arrivants depuis l'Ukraine, et je dis bien depuis l'Ukraine, puisque vous savez qu'il suffit de venir d'Ukraine pour obtenir le statut S actuellement, même si l'on n'est pas ukrainien, avec la situation parfois absurde que des personnes qui quittent l'Ukraine pourraient parfaitement aller dans leur pays d'origine, qui est un pays sûr, mais préfèrent aller dans d'autres pays européens, dont la Suisse. C'est la première partie de la motion, c'est-à-dire mettre fin à ce statut, non pas pour refuser les personnes qui viennent d'Ukraine, mais les soumettre, comme toutes les personnes qui viennent demander refuge à la Suisse, au processus d'asile ordinaire.

Le deuxième volet de la motion qui vous est présentée vise à ce que, progressivement, parce qu'il faut le faire progressivement pour éviter une surcharge administrative abrupte, les personnes qui disposent d'un statut S soient passées dans le système de l'asile ordinaire pour, de manière échelonnée, que leur situation individuelle soit examinée. Comme vous le savez, le statut S est un statut exceptionnel, et comme tout ce qui est exceptionnel, il doit être limité dans le temps. D'ailleurs, le Conseil fédéral lui-même a indiqué que le statut S est, par définition, temporaire et qu'il est orienté vers le retour. Sa finalité est de protéger les personnes qui viennent chez nous le temps nécessaire pour qu'elles puissent retourner d'où elles viennent. C'est la raison pour laquelle, le 12 mars de l'année 2022, le Conseil fédéral a activé le statut S, qu'il a prolongé le 4 septembre 2024 jusqu'au 4 mars de l'année prochaine. Le but était de réagir à une situation d'urgence et d'éviter une surcharge administrative de nos services chargés d'examiner, dans le cadre du processus d'asile, les demandes formulées. Comme l'a rappelé notre collègue Chiesa il y a un instant, le statut S n'est pas une généralité en Europe ; la Suède, en particulier, est restée dans un système ordinaire de l'examen des situations individuelles.

Trois ans et demi sont aujourd'hui passés. Nous avons un risque, puisque la prolongation a été accordée jusqu'au 4 mars de l'année prochaine, qu'avant cette échéance il y ait un afflux de personnes qui, voulant bénéficier encore de cette ouverture, viennent dans notre pays. Il est donc impératif d'anticiper cette situation. Il faut aussi savoir que plus longtemps ces personnes resteront chez nous, plus difficile sera le retour en Ukraine, qui est pourtant le but qui est clairement affiché par le Conseil fédéral. Mais il y a aussi le fait que notre état social est mis à rude contribution. Au Danemark, 82 pour cent des personnes en provenance d'Ukraine travaillent ; chez nous, seuls 31 pour cent ont trouvé un emploi - je ne parle même pas de Genève où il n'y en a que 14 pour cent, compte tenu de la structure d'emploi de ce canton urbain -, et il faut aussi relever que, parmi les personnes qui sont arrivées sur les 24 derniers mois, seuls 10,2 pour cent sont actuellement en activité et que, sur les 12 derniers mois, seuls 2,8 pour cent ont trouvé un travail, ce qui veut dire que plus nous avançons et plus il est difficile d'occuper ces personnes. Ces personnes sont donc à l'aide sociale, à charge de l'ensemble de la collectivité. Il s'agit donc d'anticiper la fin de ce statut, ce qui est le but affiché par le Conseil fédéral, et de ne pas attendre la dernière échéance, en commençant déjà à basculer dans le système ordinaire de l'asile pour les nouveaux arrivants et de manière échelonnée, à basculer dans le système de l'asile pour ceux qui sont déjà aujourd'hui au bénéfice du statut S, raison pour laquelle je vous demande d'adopter cette motion.

Friedli Esther · Mit-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

In unserem Land werden die Asylsuchenden nach der Erstaufnahme in einem Bundesasylzentrum oft bereits nach kurzer Zeit auf die Kantone und damit auch auf die Gemeinden verteilt. In unserem föderalen Staat sind die Gemeinden die staatliche Ebene, die vieles umsetzen und, ich meine, auch ausbaden muss, was wir auf den oberen Ebenen entscheiden. Die Gemeinden sind am nächsten bei den Bürgerinnen und Bürgern, bei den Leuten.

Was sind dort die grössten Herausforderungen? Die Bewältigung des Umgangs mit den vielen Asylsuchenden gilt als eine der Top-Herausforderungen. Das sagt auch das Gemeindemonitoring des Schweizerischen Gemeindeverbandes. Dessen Generalsekretärin sagte am 15. Januar dieses Jahres in einem Interview: "Wenn es so weitergeht, dann droht ein Kollaps des Schweizer Asylsystems." Diese Einschätzung wird mir in vielen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Gemeindebehörden meines Kantons immer wieder bestätigt, letztmals gerade letzten Freitag. Ich erhalte wöchentlich Rückmeldungen aus Gemeinden, dass diese in Bezug auf die Aufnahme von Asylsuchenden immer mehr an ihre Grenzen geraten. Das Top-Thema in diesem Zusammenhang ist die Unterbringung, der Wohnraum. Es müssen kurzfristig Lösungen gefunden werden, obwohl der Wohnraum in den meisten Gemeinden knapp ist. Es gibt kaum noch freie Wohnungen, und jede Woche gibt es hierbei neue Herausforderungen.

Ich erlaube mir, Ihnen jetzt einmal anhand eines ganz konkreten Beispiels aufzuzeigen, wie das läuft. Das SEM meldet den zuständigen Behörden, hier des Kantons St. Gallen, und den Gemeinden meistens sehr kurzfristig, teilweise sogar erst am Tag vorher, wie viele Personen kommen und auf die Gemeinden verteilt werden müssen. Letzte Woche mussten die St. Galler Gemeinden kurzfristig 47 Personen aufnehmen. Am heutigen Tag kommen 18 Personen im Kanton St. Gallen an, und diese brauchen heute Abend ein Dach über dem Kopf. Darunter ist eine elfköpfige Familie mit negativem Asylentscheid. Also anstatt dass sie unser Land verlassen, werden sie auf die Kantone und die Gemeinden verteilt. Vielleicht denken Sie, das seien ja nicht so viele Personen. Aber das geschieht Woche für Woche, und das sind die Zahlen nur eines Kantons. Zudem sind das nur die Neueintritte. Die Gemeinden sind ja auch mit vielen Personen konfrontiert, die bereits hier sind, vor allem mit Personen, deren Gesuche seit Jahren hängig sind, oder mit Personen, die durch Rekurse ihr Aufenthaltsrecht immer wieder verlängern.

132 000 Personen mit den wichtigsten Aufenthaltstiteln im Asylbereich, also N, F und S, sind aktuell in unserem System. Anfang Jahr waren es 133 000. Es sind also 1000 Personen weniger oder 1000 Pendenzen, die abgebaut wurden. Die neuesten Verlautbarungen des SEM zeigen: Die Asylzahlen in der Schweiz sind wieder am Steigen, dies ganz im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten. Dass die Asylzahlen steigen und der Bund mit mehr Personen rechnet, kann auch daran erkannt werden, dass der Bund drei Asylzentren wiedereröffnet, obwohl er sie im Winter geschlossen hatte - es sind dies die Zentren in Dübendorf, Moudon und Eigenthal -, dies als Reaktion auf die steigenden Asylzahlen. Was bedeutet das für die Kantone und die Gemeinden? In wenigen Monaten werden sie mit noch mehr Asylsuchenden konfrontiert werden.

Wenn wir nicht wollen, dass dieses System irgendwann zum Erliegen kommt, und wenn wir nicht wollen, dass die Akzeptanz für das Asylsystem schwindet, dann braucht es jetzt Massnahmen für die Entlastung der Gemeinden, und es braucht Massnahmen, damit die Leute, die kein Recht auf Asyl in unserem Land haben, unser Land so rasch wie möglich wieder verlassen.

In dieser doch sehr angespannten Situation - ich möchte erwähnen, dass es nach wie vor einige Kantone gibt, die im Bereich Asyl immer noch die Notlage ausgerufen haben - möchte der Bundesrat nun das Resettlement-Programm wieder aktivieren. Er hat es ja in den Jahren 2023 und 2024 ausgesetzt und dies mit der hohen Belastung der Kantone und der Gemeinden durch die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden begründet. Aus meiner Sicht hat sich hierbei gar nichts geändert. Die Kantone und die Gemeinden sind immer noch am Limit; sie sind immer noch jeden Tag gefordert, eine Vielzahl von Leuten zu betreuen und auch unterzubringen.

Mit dem Resettlement-Programm holt der Bund Personen direkt in die Schweiz. Aktuell sprechen wir in diesem Jahr von Personen aus dem Südsudan; sie erhalten dann in einem beschleunigten Verfahren direkt ein Bleiberecht. Seit 2013 sind etwa 7000 Personen über diese Schiene in die Schweiz gekommen.

Die Kantone haben sich in der Vernehmlassung zum aktuellen Programm unterschiedlich geäussert. Im Kanton St. Gallen lehnte der Verband St. Galler Gemeindepräsidien - und diese sind ja am nächsten bei den Menschen; sie müssen das dann nämlich umsetzen - eine Wiederaufnahme des Resettlement-Programms klar ab. Die Kantonsregierung sieht das leider etwas anders, und so sind mein Kanton und die Gemeinden bereits angewiesen worden, im Oktober dieses Jahres nun Personen aus dem Südsudan aufzunehmen. Auch wenn dies nicht viele Personen sind, bringt dies für die Gemeinden wiederum Mehraufwand; denn viele dieser Personen stehen auch vor gesundheitlichen Herausforderungen und brauchen viel Betreuung.

Auch die Integration wird schwierig sein oder ist schwierig; das zeigen die Auswertungen des Monitorings zur Integrationsagenda. Von den Personen aus dem Resettlement-Programm, die im Jahre 2016 gekommen waren, waren fünf Jahre später noch fast 90 Prozent Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger. Von den 2014 im Rahmen des Resettlement-Programms eingereisten Personen waren Ende 2021 noch über 60 Prozent Sozialhilfeempfänger. Bei einer Person, die nach sieben bis acht Jahren in der Schweiz noch immer von der Sozialhilfe lebt, wird eine Integration in den Arbeitsmarkt schwierig; diese Leute bleiben ein Leben lang in der Sozialhilfe.

Ich möchte mit meinem Vorstoss, dass das Resettlement-Programm weiterhin ausgesetzt wird, bis wir eine Stabilisierung im System haben. Wir können nicht jedes Jahr über 25 000 Personen in den Asylprozess integrieren - dies noch ohne die Personen mit Schutzstatus S - und dann noch zusätzliche Personen direkt in unser Land holen. Irgendwann kollabiert unser System, irgendwann kommen die Gemeinden immer mehr an ihre Grenzen und können kaum noch Wohnraum zur Verfügung stellen. Daher müssen wir jetzt handeln.

Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen.

Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die Asylpolitik ist materiell sehr wichtig, aber auch bezüglich der Signale, die sie in die Welt sendet. Der Status der vorläufigen Aufnahme ist als Signal nicht unbedenklich. Vielleicht ist er ein Fehlanreiz im Sinn von: Du musst nur genügend lange durchhalten, dann erhältst du in der Schweiz irgendwann das Aufenthaltsrecht.

Was sind vorläufig aufgenommene Personen? Sie haben einen ablehnenden Asylentscheid mit einem Wegweisungsentscheid erhalten. Der Vollzug ist aber nicht möglich, weil er als Verstoss gegen das Völkerrecht unzulässig wäre, weil er wegen einer konkreten Gefährdung unzumutbar oder aufgrund vollzugstechnischer Gründe unmöglich wäre. Die Ausweise bei einer vorläufigen Aufnahme sind nur maximal zwölf Monate gültig. Für eine Verlängerung müssten die Voraussetzungen überprüft werden. Ich habe gewisse Zweifel, dass dies konsequent geschieht, denn der Bestand an vorläufig Aufgenommenen beträgt heute 43 000 Personen.

Jetzt ist es so, dass ab Einreichung des Asylgesuchs nach fünf Jahren Aufenthalt für vorläufig Aufgenommene die Möglichkeit besteht, ein Gesuch um Erteilung einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung zu stellen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat dafür in den Jahren 2021 bis 2024 in über 19 000 Fällen grünes Licht gegeben; das sind immerhin fast 5000 Fälle pro Jahr. Mit anderen Worten: Das Signal nach aussen ist, dass die Ablehnung eines Asylgesuchs in der Schweiz nicht definitiv ist. Nach fünf Jahren in der Schweiz besteht auf jeden Fall die Möglichkeit, ein Gesuch für eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung zu stellen. Das gilt sogar auch für jene Personen, die keinen Ausweis für eine vorläufige Aufnahme haben und nach einem negativen Asylentscheid ohne rechtmässigen Aufenthaltsstatus in der Schweiz geblieben sind; auch sie können nach fünf Jahren dieses Gesuch stellen.

Das Ganze wird nicht besser, wenn von den Verantwortlichen beteuert wird, für positive Entscheide sei die Integration sehr wichtig. Denn eine forcierte Integration steht doch in einem ziemlichen Widerspruch zum negativen Asylentscheid. Hier haben wir sehr grosse Widersprüche in der Asylpolitik. Wenn man bei negativen Asylentscheiden doch ein Aufenthaltsrecht erteilt, wird der Grad der Integration beachtet, einer Integration, die eigentlich nicht mit einem negativen Asylentscheid korrespondiert. Das sind grosse Widersprüche.

Mit der Motion, die ich Ihnen hier vorlege, habe ich nicht den Anspruch, diese grossen Widersprüche aufzulösen. Aber mit einer Ausdehnung der Frist für eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung von fünf auf zehn Jahren - immer ab Einreise in die Schweiz bzw. Einreichung des Asylgesuchs gerechnet - kann die Motion wenigstens das Signal nach aussen etwas abschwächen, dass man und frau in der Schweiz bleiben kann, auch wenn das Asylgesuch abgelehnt worden ist.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.

Jositsch Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Zurich · Groupe socialiste

Ich sage es vorab: Ich lehne sämtliche vier Motionen ab, und dies deshalb, weil es - wie soll ich sagen? - Einzelmassnahmen sind, die nichts wirklich lösen und die, weil sie so radikale Schnitte machen oder das Korsett gesetzlich relativ eng schnüren, in den Einzelfällen keine richtigen Massnahmen zulassen. Wenn Sie beispielsweise einfach sagen, mit dem Asyl sei nach zwei Jahren Schluss, oder wenn Sie einfach Nein zum Resettlement sagen, dann haben Sie im Einzelfall Ergebnisse, die nicht zufriedenstellend sind, denn im Asylwesen kommt es eben sehr auf Einzelfälle an. Ich glaube, grundsätzlich brauchen unsere Behörden den Handlungsspielraum, um auch auf den Einzelfall eingehen zu können.

Ich habe das Wort nun aber nicht ergriffen, um zu sagen, dass ich alles ablehne; vielmehr ist es mir wichtig, mein Unbehagen auszudrücken. Es ist natürlich schon so, dass dieser Asylbereich in der Bevölkerung nicht nur Zufriedenheit auslöst. Das Thema ist tatsächlich da. Frau Friedli hat das vielleicht etwas dramatisch geschildert, aber ich nehme es in meinem Kanton auch so wahr, und zwar nicht nur bei Zufallsbegegnungen, sondern auch bei den Gemeindebehörden, auch beim dafür zuständigen Regierungsrat. Es ist ein Thema, und wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern von der Politik her erklären wollen, warum das Problem, das sie haben, kein Problem ist, dann fühlen sie sich nicht wirklich ernst genommen.

Deshalb stellt sich für mich die Frage, wie wir mit dem Problem umgehen. Traditionell - also seit ich in der Politik und in diesem Hause bin, und das sind nun doch schon ein paar Jahre - wird das entweder auf der Achse "man ist dafür" oder auf der Achse "man ist dagegen" verhandelt. Wenn man dafür ist, verteidigt man alles, was im Asylbereich passiert, und wenn man dagegen ist, kritisiert man alles. Aber damit kommen wir wahrscheinlich nicht weiter. Ich lehne, wie gesagt, diese Motionen ab, aber ich kann Ihnen sagen, Herr Bundesrat, und ich glaube, das ist wichtig: Die nächsten Motionen werden kommen. Wir werden eine Abstimmung haben und vorher eine Diskussion über die Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz!" führen, die vermutlich etwas weniger lange dauern wird als im Nationalrat. Ich glaube, es war die "Neue Zürcher Zeitung", die heute so schön geschrieben hat, das Ergebnis sei im Nationalrat relativ klar, aber mit Blick auf die Volksabstimmung sei es nicht so klar.

Wir - ich sage "wir", und ich glaube, es ist die überwiegende Mehrheit in diesem Raum - sagen: Wir wollen eine offene Migrationspolitik. Eine offene Migrationspolitik bedeutet, dass diejenigen, die Schutz brauchen, kommen dürfen. Aber wir wollen auch ein Klima in unserem Land, in dem die Bevölkerung das akzeptiert, wie es beispielsweise 2022/23 der Fall war. Für eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung war es völlig klar, dass wir den Ukrainerinnen und Ukrainern in dieser Situation helfen müssen, auch wenn es etwas schwierig werden würde. Was passiert, wenn die Sache wiederum zu liberal ist, sehen Sie in Deutschland, das muss ich auch einräumen. Vor zehn Jahren hat man in Deutschland gesagt, es seien alle herzlich willkommen. Das Resultat ist, dass die AfD heute die zweitstärkste Partei ist - das ist das Produkt dieser Politik.

Das heisst, wir müssen hier einen Mittelweg finden, und deshalb fordere ich den Bundesrat und uns auf, insbesondere die SPK, sich Gedanken zu machen, wie wir in einen konstruktiven Dialog und weg von diesem Abwehrkampf kommen, indem wir - mindestens ich und diejenigen, die so denken - auf der einen Seite zwar alles ablehnen, was an Vorstössen kommt, aber auf der anderen Seite auch keine eigenen Lösungen vorschlagen. Deshalb ist, wie gesagt, meine Botschaft: Lehnen Sie diese Motionen ab, weil es keine Patentlösungen sind, sie bringen uns nicht weiter. Aber nehmen Sie dies als Auftrag an uns wahr, insbesondere an die SPK, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie wir hier einen konstruktiven Dialog führen können.

Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Conseil des Etats · Vaud · Groupe socialiste

Évidemment, la question de l'asile est extrêmement complexe et difficile à maîtriser. À peu près aucun pays au monde n'y parvient à la satisfaction de toutes les forces politiques. Il suffit de voir ce qui se passe aujourd'hui aux États-Unis, où la tentative d'agir avec une extrême dureté, elle-même, ne change pas fondamentalement les flux migratoires et, surtout, n'est pas de nature à apaiser la situation sociale et la population. Prétendre donc qu'il y aurait une solution simple et efficace, qui permettrait de satisfaire tout le monde, est évidemment complètement trompeur. Simplement, on a l'impression qu'il faut que l'on discute chaque session de ce problème pour alimenter un peu un certain nombre de gains électoraux, mais le souci d'agir véritablement dans l'intérêt de la population et de celles et ceux qui ont besoin de protection ne paraît pas toujours être au premier plan.

Cela dit, quatre interventions parlementaires nous sont proposées. Ce que je voulais dire, c'est à quel point elles me paraissent révéler des contradictions. Si l'on prend le cumul de ces quatre propositions, l'impact sur le nombre de personnes qui cherchent refuge chez nous est probablement extrêmement marginal. À peu près aucune de ces quatre motions n'aurait pour effet de réduire significativement le nombre de personnes qui cherchent refuge chez nous.

En revanche, elles auraient un certain nombre de conséquences. La première, la motion Chiesa, entraînerait que l'on réexamine le droit d'asile tous les deux ans. Figurez-vous le coût et la bureaucratie qu'entraînerait une telle obligation. Surtout, ce qui est très permanent dans ces quatre propositions, c'est la contradiction entre la volonté que des personnes qui viennent chez nous s'intègrent sur le marché du travail et la volonté qu'elles partent, qu'elles finissent par partir. Quand quelqu'un cherche du travail et sollicite auprès d'un patron de pouvoir être engagé chez lui ou chez elle, comment ce patron peut-il s'engager à former et recruter cette personne, alors que le patron sait que, peut-être dans deux ans ou trois ans, cette personne devra quitter le territoire ? Il est évident que plus on précarise le statut de la personne qui cherche refuge chez nous plus il sera difficile pour elle de trouver du travail. Si elle ne trouve pas du travail, il sera dit que cette personne est à l'aide sociale et qu'il faut donc la renvoyer. En quelque sorte, à peu près aucune solution n'est bonne. On ne veut pas donner une chance de s'intégrer à ces personnes, mais comme on ne leur donne pas de chance de s'intégrer, parce que le but est qu'elles partent, évidemment, ces personnes sont ensuite à l'aide sociale et on prend le fait qu'elles sont à l'aide sociale comme prétexte ou argument pour justifier qu'on les renvoie.

Si on révise tous les deux ans le statut de réfugié qui a été obtenu, le taux d'intégration des personnes qui ont obtenu le statut de réfugié baissera évidemment encore, parce que les employeurs n'auront pas de visibilité pour engager et former ces personnes. C'est exactement ce qui se passe avec le statut S. Quand on a reçu toutes ces personnes en provenance d'Ukraine, tout le monde a dit qu'il faut qu'elles travaillent, que l'on veut que ces personnes travaillent. Or, quasiment dès le début de l'afflux de ces personnes avec le statut S, on a également entendu dans cette salle et dans d'autres milieux qu'il faut absolument que ce statut S soit retiré le plus vite possible. C'est contradictoire : on ne peut pas vouloir une chose et son contraire. Si on veut que ces personnes s'intègrent, il faut évidemment leur donner une certaine stabilité.

La motion Friedli Esther, qui vise à stopper le programme de réintégration, est également contradictoire. On dit qu'il ne faut pas que les personnes viennent jusqu'à nous, jusqu'à nos frontières. On aimerait que l'on puisse traiter les demandes d'asile le plus près possible de la zone de tension, de la zone de crise, dans les camps de réfugiés, et qu'on participe, dans une solidarité internationale, à quelques admissions. Mme Esther Friedli le dit elle-même : tous ces programmes de "resettlement" n'ont amené, en gros, que quelques centaines de cas par an et les projections pour cette année sont de quelques dizaines. C'est donc complètement marginal à côté de l'ampleur du phénomène, mais c'est important en matière de symbole et de solidarité internationale.

Enfin, la motion Stark : il s'agit d'une possibilité, après dix ans, pour celles et ceux qui se sont intégrés, celles et ceux qui ont trouvé du travail, qui sont intégrés dans notre société, d'obtenir après dix ans, si elles ont vraiment rempli toutes les conditions, une stabilisation de leur statut. Ne faire cet examen qu'après dix ans, c'est encore une fois prolonger le statut précaire des personnes et donc empêcher leur intégration.

Il faut une fois se décider. Veut-on que ces personnes, quand elles sont chez nous, qu'elles ont été admises durant un certain nombre d'années, puissent travailler, puissent s'intégrer ou ne le veut-on pas ? On ne peut pas continuellement tenir ce double discours, en souhaitant leur intégration tout en la rendant impossible et, ensuite, en prenant prétexte de leur non-intégration pour annuler des autorisations de séjour.

Enfin, j'ai été conseiller d'État comme un certain nombre d'entre vous. Nous avons procédé à des renvois, nous savons que c'est extrêmement difficile. Tous ces débats qui semblent simples, où il est dit qu'on peut, qu'on doit retirer des permis de séjour, partent du prémisse que, chaque fois qu'on retire un permis de séjour ou qu'on renonce à une autorisation de séjour, les gens partent. La difficulté, la lourdeur, de ces opérations de renvoi est extrêmement grande. Elle peut varier d'une région à l'autre, mais la constante est qu'elles sont très difficiles à faire. C'est la raison pour laquelle, quand les personnes sont chez nous et qu'elles ont réussi leur intégration, il serait bon de ne pas la mettre en péril avec des propositions qui sont mal pensées, comme l'a dit M. Jositsch.

C'est la raison pour laquelle je vous invite à rejeter ces motions.

Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville

Asyl ist ein wichtiges Thema, es beschäftigt die Bevölkerung und folglich auch die Politik, nicht nur in der Schweiz. Das Asylwesen ist da, um Menschen zu schützen, die ein Recht auf Schutz haben, aber dafür brauchen wir auch den Rückhalt der Bevölkerung. In diesem Sinne freue ich mich auf die heutige Debatte.

Der Vorteil der ausserordentlichen Session ist ja, dass ich sie inzwischen ordentlich in meine Agenda eintragen kann, und dies, obwohl die Asylgesuche zurückgehen: 2023 hatten wir etwa 30 000 Asylgesuche in der Schweiz, 2024 hatten wir etwa 27 500 Asylgesuche in der Schweiz, im Jahr 2025 steuern wir auf 25 000 Asylgesuche hin - das sind immer noch viele. Beim Schutzstatus S gehen die Zahlen in diesem Jahr ebenfalls deutlich zurück, wir können die Prognosen dort nach unten korrigieren. Im Sorgenbarometer verliert das Asylthema weiter an Bedeutung, es bleibt aber ein wichtiges Thema.

Warum? Weil die Not in vielen Ländern immer mehr Menschen zur Flucht zwingt, das ist für die Gesellschaften in ganz Europa eine Herausforderung, und darum gehen wir diese Herausforderung auf europäischer Ebene an. In den letzten Tagen haben wir die EU-Migrations- und -Asylpolitik debattiert. Dieses neue Regelwerk soll das europäische Migrationssystem krisenfester machen und jene Länder entlasten, die am stärksten unter Druck sind.

Wir sind auch in der Schweiz ständig daran, das Asylwesen zu verbessern und auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Die Asylstrategie ist auf Kurs, sie ist nur ein Beispiel. Es ist natürlich ein Problem: Wenn wir in jeder Session das Thema wieder grundsätzlich diskutieren, dann laufe ich Gefahr, Dinge zu sagen, die ich schon mal gesagt habe. Das letzte Mal habe ich ausführlich - ausführlich! - dargelegt, welche Massnahmen der Bund auf Antrag von Ihnen einerseits, aber auch auf Antrag von Kantonen und Gemeinden andererseits zusammen mit den Stakeholdern bereits ergriffen hat oder daran ist zu entscheiden. Es sind rund zehn Massnahmen. Ich verzichte jetzt auf die Aufzählung; Sie haben es zwar eigentlich verdient, dass ich sie auch nochmals sage, aber es hat keinen Mehrwert, wenn ich mich jede Session wiederhole und alle Massnahmen aufliste.

Herr Jositsch, ich bin mit Ihnen einig, wir brauchen den konstruktiven Dialog, da bin ich voll bei Ihnen. Aber diese zehn Massnahmen - es sind ungefähr zehn - sind alle in diesem Sinne gedacht, dass wir gemeinsam die Herausforderungen konstruktiv angehen, und die Schweiz steht nicht so schlecht da; ich werde es nachher bei den konkreten Vorstössen nochmals sagen.

Sie wissen, dass ich offen bin für Lösungen, die funktionieren, solange sie im Rahmen der Verfassung sind. Ich bin offen für Lösungen, die das System effizienter machen, Lösungen, die das System schützen, und Lösungen, die die Integration von Schutzbedürftigen verbessern. Wir stehen im Asylbereich unbestrittenermassen vor grossen Herausforderungen, und ich bin Ihnen allen für gute Vorschläge, wie wir ihn noch besser machen können, dankbar. Aber heute haben Sie vier Motionen vor sich, die nicht funktionieren; sie bringen keine Lösungen, und im schlimmsten Fall sind sie sogar kontraproduktiv.

Ich starte mit der Motion Chiesa. Ich habe natürlich vor, von Dänemark und Schweden zu lernen. Ich sprach mit dem dänischen Innenminister Kaare Dybvad Bek, ich sprach mit Schwedens Migrationsminister Johan Forssell, und ich kann Ihnen sagen, dass beide die Schlüsse, die Sie daraus ziehen, was Schweden und Dänemark besser machen, so nicht zogen. Die beiden Minister interessierten sich ausgesprochen für unsere Rückführungspolitik, sie interessierten sich sehr für unsere Einbürgerungspolitik, aber sie konnten mir auf die Schnelle überhaupt keine Patentrezepte anbieten, die ich sofort hätte übernehmen wollen - schon gar nicht das, was Sie hier fordern.

Die Motion 25.3743 geht auch von falschen Zahlen aus. Es stimmt, dass die schwedischen Migrationsbehörden in einem Jahr über 10 000 Aufenthaltstitel widerrufen hatten, das ist richtig, aber nur etwa 800 davon betrafen Flüchtlinge. Die meisten anderen Fälle waren widerrufene Arbeitsbewilligungen. Diese hatten sie genauer überprüft.

Ohnehin lässt sich die Situation in Schweden und Dänemark nicht eins zu eins auf die Schweiz übertragen. Zuerst müssen wir die verschiedenen Asylverfahren gründlich analysieren, und das macht der Bundesrat. Dazu hat er mit dem Postulat Z'graggen 24.3939 ja auch einen Auftrag von Ihnen erhalten. Der Bundesrat hat das Postulat entgegengenommen. Er ist also auf dem Weg, die Situation zum Beispiel in Schweden und Dänemark genau anzuschauen.

Das SEM, das kommt auch noch dazu, kann schon heute die Flüchtlingseigenschaft aberkennen und das Asyl widerrufen, wenn kein Schutzbedarf mehr besteht. Allerdings braucht es dafür eine tiefgreifende und nachhaltige Veränderung im Heimatland. Anerkannte Flüchtlinge brauchen für eine erfolgreiche Integration eine gewisse Sicherheit, dass ihr Status nicht ständig ohne triftigen Grund neu beurteilt wird. Unter dem Strich hätten wir bei einer regelmässigeren Überprüfung aller Status in erster Linie sehr viel mehr Aufwand, aber kaum Ertrag.

Ich komme zur Motion Poggia zur Aufhebung des Schutzstatus S. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine generelle Aufhebung des Schutzstatus S, wie sie in der Motion gefordert wird, derzeit aus verschiedenen Gründen falsch ist:

1. Die Ukraine ist nach wie vor im Krieg. Russland hat seine Angriffe auf die Zivilbevölkerung zuletzt massiv verstärkt.

2. Wird der Schutzstatus in dieser unsicheren Lage aufgehoben, weichen Betroffene ins Asylverfahren aus. Es besteht also das Risiko, dass wir durch eine verfrühte Aufhebung das Asylsystem überlasten und wieder Pendenzen bei den Asylgesuchen anhäufen. Das müssen dann wieder die Kantone ausbaden. Die Motion ist also eine Belastung, keine Entlastung der Kantone. Davor haben bereits verschiedene Regierungsräte gewarnt.

3. Ich weise auf die Motion Friedli Esther 24.3378, "Schutzstatus S auf wirklich Schutzbedürftige beschränken", hin. Der Bundesrat wird bereits diesen Herbst über die Umsetzung dieser Motion entscheiden. Der Umsetzungsvorschlag sieht vor, dass Schutzsuchende keinen Schutzstatus S bekommen, wenn sie aus Regionen kommen, in die eine Rückkehr als zumutbar erscheint. Damit tragen wir - in Ihrem Auftrag - einem zentralen Anliegen der vorliegenden Motion bereits Rechnung.

4. Es ist weiterhin im Interesse der Schweiz, eine generelle Aufhebung des Schutzstatus S mit der Europäischen Union zu koordinieren. Die EU hat gerade diesen Juni beschlossen, den vorübergehenden Schutz für Personen aus der Ukraine bis 2027 zu verlängern. Der Bundesrat entscheidet seinerseits in den nächsten Wochen über die Weiterführung des Schutzstatus S.

Und schliesslich möchte ich daran erinnern, dass es eine Strategie Russlands ist, einen Keil zwischen die europäischen Verbündeten zu treiben, auch in der Flüchtlingsfrage. Darauf dürfen wir nicht hereinfallen. Das ist nicht in unserem verteidigungspolitischen Interesse. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung dieser Motion.

Ich komme nun zur Motion Friedli Esther 25.3625, "Resettlement aussetzen, bis das Asylsystem stabilisiert ist". Mit dem Resettlement können wir gezielt Menschen schützen, die es am nötigsten haben. Dies sind besonders vulnerable Flüchtlinge, Familien, Frauen, Kinder, kranke Menschen, die weder in der Heimat noch in dem Land, in dem sie Zuflucht gesucht haben, eine Chance auf ein sicheres Leben haben, denen aber auch die Kraft oder die Mittel fehlen, in ein sicheres Land zu flüchten. Das Schweizer Resettlement-Programm wird abhängig von der aktuellen Asyllage und in enger Abstimmung mit den Kantonen, Gemeinden und Städten umgesetzt. Seit April 2023 haben keine Einreisen stattgefunden. Mit der leichten Entspannung der Asyllage wird eine Reihe Kantone diesen Oktober freiwillig 49 Flüchtlinge aufnehmen. Für die Jahre 2026 und 2027 planen wir zurückhaltend mit einem Maximum von 400 Aufnahmen jährlich. Auch hier wird sich das EJPD vorgängig mit den Kantonen, Städten und Gemeinden abstimmen.

In einem Punkt ist der Bundesrat mit der Motionärin allerdings einig: Die Definition von Richtwerten würde helfen, die Asyllage beim Resettlement-Programm besser zu berücksichtigen. Dafür braucht es aber diese Motion nicht. Das EJPD hat die Arbeiten zur Ergänzung des Umsetzungskonzepts Resettlement bereits lanciert. Auch hier beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Ich komme zur Motion Stark 25.3689: Wer in der Schweiz den Status der vorläufigen Aufnahme hat, bleibt in der Regel lange in der Schweiz. Das ist leider so. Meist kommen diese Menschen aus Bürgerkriegsländern. Leider ändert sich die Situation in diesen Bürgerkriegen nicht von einem Jahr auf das andere. Das ist das Traurige, und das ist auch der Grund, warum wir diese Leute nicht zurückschicken können. Unsere Verfassung erlaubt das nicht.

Heute können vorläufig Aufgenommene nach fünf Jahren ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung einreichen. Die Verlängerung dieser Frist auf zehn Jahre ist nach Ansicht des Bundesrates überhaupt nicht angemessen. Anders als vom Motionär behauptet, besteht nämlich kein Fehlanreiz. Die Behauptung, dass eine Verlängerung dazu führen würde, dass weniger Leute kommen, ist nicht evidenzbasiert. Das können Sie nicht belegen. Wenn das so wäre, hätte die Schweiz überdurchschnittlich viele Flüchtlingsgesuche in Europa - das hat sie aber nicht. Im Gegenteil, es besteht die Aussicht, nach fünf Jahren ein Härtefallgesuch einreichen zu können. Das ist ein Anreiz, um sich in der Schweiz schnell zu integrieren, um sofort Arbeit zu finden, sich nützlich zu machen und eben nicht auf der Strasse herumzuhängen. Eine Verlängerung auf zehn Jahre würde die Integration erheblich erschweren. Das ist weder im Interesse der Betroffenen noch der Wirtschaft oder der Kantone, denen das nur zusätzliche Probleme bringen würde.

Ausserdem gelten für Asylsuchende und Personen ohne rechtmässigen Aufenthalt schon heute strenge Anforderungen. Sie müssen sehr gut integriert sein, was in der Regel erst nach Jahren der Fall ist. Es sind die Kantone, die die Härtefallgesuche stellen müssen, und die schauen genau hin. Es gibt überhaupt keinen Grund, die Kantone zu übersteuern. Ich bitte Sie deshalb, auch die Motion Stark abzulehnen.

Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Wir sind am Ende der Debatte angelangt und kommen zu den Abstimmungen.