25.3715, 25.3549
Autoriser le tir de loups dans les districts francs / Loup problématique appartenant à une meute. Il doit être possible d'agir !
Caroni Andrea · P-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motionen.
Friedli Esther · Mit-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
"On ne peut plus continuer comme ça. Cet été, le loup a fait un massacre. Il est devenu le roi du canton."
Dieses Zitat vom 13. September dieses Jahres stammt vom Präsidenten der Waadtländer Viehzüchtergenossenschaft von Saint-George. Im Jurabogen hat die Ausbreitung des Wolfs in diesem Sommer eine ganz neue Dimension angenommen. Es wurden nicht nur Schafe gerissen, nein, die Wolfsrudel spezialisierten sich auf Rinder. Bis Ende August rissen Wölfe im Kanton Waadt 44 Rinder. Die gerissenen Tiere mussten oft stundenlang leiden, weil der Wolf sie nicht ganz getötet, sondern vor allem schwer verletzt hatte. Ich habe einige Videos erhalten, die kaum zu ertragen waren.
Damit ist das eingetreten, worauf viele von uns bereits vor einigen Jahren hingewiesen haben. Wenn wir die Ausbreitung des Wolfs in unserem Land nicht einschränken, werden in den nächsten Jahren noch mehr und vor allem noch grössere Tiere gerissen. Das Tierleid nimmt zu, Alpen werden nicht mehr bestossen, Alpen werden verganden, das Ökosystem der Alpwirtschaft gerät aus den Fugen.
Bereits in diesem Sommer wurden in allen Alpenregionen viele Tiere vorzeitig von den Alpen getrieben, dies, weil Wölfe ab Mitte August ihr Unwesen getrieben haben. Denn nach einem Rückgang der Risse in den Jahren 2023 und 2024 wurden im Alpsommer 2025 wieder mehr Nutztiere gerissen, und dies, obwohl die Herdenschutzmassnahmen immer besser und intensiver werden. Doch die Wölfe sind intelligent und passen sich den neuen Gegebenheiten an.
Wir befinden uns hier schon fast in einer Spirale. Es braucht zum Schutz der Nutztiere immer mehr Herdenschutzmassnahmen, und die Wölfe umgehen diese immer wieder. So kann es nicht weitergehen. Wir können die Herdenschutzmassnahmen nicht immer mehr verschärfen und nach oben treiben. Dies ist sehr teuer, mit viel Aufwand verbunden, und es ist auch nicht zum Wohle der betroffenen Nutztiere.
Ich stelle aufgrund von vielen Reaktionen von Alpbewirtschaftern, gerade auch aus meinem Kanton, fest, dass sie gar nicht mehr immer alle Anforderungen an den Herdenschutz bewerkstelligen können: ständig höhere Zäune, mehr Nachtpferche, mehr Herdenschutzhunde. Man muss sich bei all diesen Herdenschutzmassnahmen, vor allem bei den Nachtpferchen, auch die Frage stellen, ob das auch dem Tierwohl, also dem Wohl der betroffenen Schafe, entspricht. Eigentlich überhaupt nicht: in der Nacht zusammengepfercht, am Abend und am Morgen weite Wege, ständig in Unruhe - diese Tiere sind ständig gestresst. Wir müssen daher bei den Ursachen ansetzen und nicht ständig die Herdenschutzmassnahmen anpassen, sprich, wir müssen die schadenstiftenden Wölfe besser regulieren können.
Wir haben ja vor wenigen Jahren das Jagdgesetz revidiert, und mit der neuen Jagdverordnung hat man Schritte in die richtige Richtung gemacht. Die Kantone können zur reaktiven und proaktiven Regulierung einfacher eine Abschussbewilligung beantragen. Aber es braucht noch mehr, denn der Wolfsbestand in unserem Land ist trotz Regulierung immer noch am Wachsen; er ist wohl etwas abgeflacht, aber er wächst noch. Ende August zählten wir in unserem Land, teilweise über die Landesgrenzen hinweg, etwa vierzig Wolfsrudel.
Mein Vorstoss zielt auf das Thema der Regulierung und auf die Frage ab, ob Wölfe mit einer ordentlichen Abschussbewilligung - sprich, es handelt sich um schadenstiftende Wölfe - überall geschossen werden können oder nicht. Denn aktuell dürfen sie in sogenannten Jagdbanngebieten nicht geschossen werden. Damit stelle ich fest, dass es eine Lücke gibt, die aus meiner Sicht geschlossen werden sollte. Denn im Alpenraum gibt es zahlreiche Jagdbanngebiete. Es sind 43 eidgenössische Jagdbanngebiete mit einer Gesamtfläche von 150 000 Hektaren. Diese Jagdbanngebiete befinden sich nicht im Mittelland, sondern eben in den Alpen, dort, wo auch die Wölfe aktiv sind. Immer wieder gibt es schadenstiftende Wölfe, die nicht geschossen werden können, weil sie sich in einem Jagdbanngebiet aufhalten.
Wie ich bereits ausgeführt habe, sind die Wölfe intelligente Wesen und können sich dort faktisch verstecken. Aktuell ist dies zum Beispiel gerade im Kanton Obwalden der Fall, konkret im Jagdbanngebiet Huetstock, wo über zwanzig Schafe gerissen wurden. Es gibt aber auch in vielen anderen Kantonen solche Fälle mit grösseren Jagdbanngebieten, wo sich schadenstiftende Rudel aufhalten, namentlich im Kanton Glarus. Hierzu wird ein Vertreter des Kantons Glarus Stellung nehmen.
Ich möchte daher diese Lücke schliessen, sodass die schadenstiftenden Wölfe überall in unserem Land geschossen werden können. Ich meine, dass dies auch vor dem Hintergrund, dass der Wolf gemäss der Berner Konvention nicht mehr als "streng geschützt", sondern nur noch als "geschützt" gilt, zu vertreten ist; denn dies bedeutet, dass wir den Schutzstatus auch in unserem Land leicht lockern können.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen.
Broulis Pascal · Mit-M · Conseil des Etats · Vaud · Groupe libéral-radical
Diversi attacchi del lupo nel canton Vaud hanno messo in luce gravi lacune della nuova legislazione sulla caccia. Anche quando i danni superano le soglie legali, se il lupo appartiene ad un branco, le autorità non possono intervenire prima del 1° giugno. Gli allevatori colpiti subiscono conseguenze drammatiche, nonostante abbiano adottato misure di protezione.
Si chiede quindi di permettere la regolamentazione dei lupi problematici durante tutto l'anno, compresi quelli dei branchi, quando causano dei danni importanti. Inoltre si critica il fatto che la regolazione relativa tenga conto solo del pericolo negli alpeggi, mentre i danni aumentano in tutto il territorio, come ad esempio nel Giura.
Avec pragmatisme, la motion qui a été signée par plusieurs d'entre vous vise simplement à ce que la loi sur la chasse (LChP) soit modifiée, afin que le loup problématique et déviant appartenant à une meute - car c'est là un des problèmes ; ce n'est pas la meute, mais bien le loup dans la meute - puisse être tiré toute l'année, vu que l'on a constaté des lacunes et problèmes en la matière dans la législation sur la chasse.
Il n'y a pas un jour où l'on ne parle pas du loup dans la presse européenne et suisse. Il est important que les animaux déviants, causant des dommages importants, aussi bien financiers que psychologiques, puissent être régulés toute l'année et sans attendre, comme le suggère le Conseil fédéral, une évaluation de la loi sur la chasse, car la forte augmentation du nombre de loups, ainsi que de meutes, pose de vrais problèmes.
À relever également que lorsqu'on voit des animaux de rente agoniser à la suite d'attaques, la protection de ces animaux peut être mise au second plan. Le loup est un très bel animal, qui ne connaît pas de frontières, surtout dans le Jura, qui a une proximité très forte avec la France. Le loup doit trouver sa place dans nos régions, mais on doit également être à l'écoute de nos éleveurs et des habitants de nos contrées pour éviter les peurs, les incompréhensions et surtout, les accidents graves. Il en va de notre responsabilité.
Je vous encourage à adopter la motion.
Mühlemann Benjamin · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical
Nel canton Glarona abbiamo un rapporto particolare non solo con il lupo ma anche con le bandite di caccia.
Persönlich unterstütze ich beide Vorstösse, möchte jetzt aber vor allem zur Motion Friedli Esther eine kurze Einordnung machen.
Vielleicht haben Sie sich die Markierungen auf der Schweizerkarte auch schon einmal angeschaut. Die meisten Kantone in unserem Land haben gar keine Jagdbanngebiete ausgeschieden oder nur punktuell solche Flächen ausgeschieden. Bei uns hingegen bedecken die eidgenössischen Jagdbanngebiete rund 18 Prozent der gesamten Fläche des Kantons Glarus.
18 pour cent, soit près d'un cinquième.
Damit sind wir schweizweit bei den Spitzenreitern. Allein in der Gemeinde Glarus Süd, das ist die Heimat unseres Kollegen, Ständerat Mathias Zopfi, sprechen wir sogar von 23 Prozent der Fläche.
On pourrait penser que ces zones se trouvent quelque part loin de la civilisation, bien cachées dans les montagnes, mais ce n'est pas le cas.
Der Freiberg Kärpf ist das älteste Jagdbanngebiet Europas. Zugleich ist der Kärpf das grösste Jagdbanngebiet der Schweiz. Der Bundesrat hat es in seiner Stellungnahme zur Motion Friedli Esther erwähnt: Das Kärpfgebiet reicht bis mitten ins Tal hinunter, vom Grosstal bis ins Sernftal. Damit reicht es vielleicht nicht gerade bis an den Gartenzaun meines Standeskollegen, aber zumindest bis an den Rand seines Dorfes. Oder besser gesagt: Dieses Reservat reicht bis praktisch an die Dorfränder des gesamten Glarner Hinterlandes.
Das klingt zwar romantisch, ist aber in der Praxis aus zwei Blickwinkeln problematisch: Einerseits können sich die Wolfsrudel für sie gefahrlos den Siedlungsgebieten nähern, und diesbezüglich sind uns Fälle bekannt, die für die Bevölkerung sehr unangenehm waren. Andererseits können sich die Tiere natürlich wunderbar ins Jagdbanngebiet zurückziehen, wo sie dann für jede Regulierung quasi unerreichbar sind. Somit kann der Bundesrat noch lange schreiben, dass Wolfsterritorien mit durchschnittlich 250 Quadratkilometern deutlich grösser seien als die eidgenössischen Jagdbanngebiete wie zum Beispiel das Kärpfgebiet mit seinen 94 Quadratkilometern. Letztlich ist das Tier halt clever genug, sich möglichst in der sicheren Zone zu bewegen. Mitunter stehen im Perimeter dieser Jagdbanngebiete die Land- und die Alpwirtschaft unter einem enormen Druck. Das ist ein existenzieller Druck, den ich hier nicht weiter ausführen muss.
Questo problema è ben noto.
Wenn Sie heute die Motion Friedli Esther annehmen, dann kann der Bundesrat im Instrumentarium eine Lücke schliessen - es ist nicht mehr und nicht weniger als eine Lücke schliessen. Wir sprechen keineswegs von einer Revolution, wenn wir die Regulierung von Wölfen auch dort ermöglichen, wo sie besonders viel Schaden anrichten. Es ist genau in und um diese genannten Gebiete, die teils bis in Siedlungszonen hineinreichen und Sömmerungsbetriebe überlappen. Dass heute in solchen Gebieten keine Abschüsse von Wölfen vorgenommen werden können, ist daher besonders problematisch.
Ich habe vergangene Woche beim Regierungsrat in unserem Kanton bewusst nachgefragt, wie er die Situation aktuell einschätzt. Die Jagdverwaltung ist froh, dass sie inzwischen dank all den Massnahmen, die der Bundesrat bzw. das UVEK in jüngster Zeit getroffen hat, einen stattlichen Werkzeugkasten zur Regulierung des Wolfes nutzen kann. Man ist auch sehr dankbar, dass die Gesuche um Abschüsse beim Bund sehr speditiv bearbeitet werden. Man wäre aber froh, wenn dieser Werkzeugkasten noch komplementiert würde, so wie das dieser Vorstoss vorsieht.
Afin de pouvoir travailler efficacement et garantir la sécurité de la population dans notre canton.
Wird das Totalverbot einer Regulierung von Wölfen in den Jagdbanngebieten aufrechterhalten, so werden die Kantone mit grossen Flächen an eidgenössischen Jagdbanngebieten nie genügend Tiere entnehmen und nie das Ziel einer Stabilisierung der Wolfspopulation erreichen können.
Im Interesse eines pragmatischen und glaubwürdigen Umgangs mit dem Wolf bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen. Grazia fitg!
Regazzi Fabio · Mit-M · Conseil des Etats · Tessin · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich spreche mich klar zugunsten dieser beiden Motionen aus. Im Kanton Tessin, aber auch in den Alpentälern anderer Kantone erleben wir seit Jahren ganz konkret, was es bedeutet, wenn Raubtiere wie der Wolf unkontrolliert in die Sömmerungsgebiete vordringen. Es geht nicht um vereinzelte Vorfälle, sondern um wiederholte und dokumentierte Risse von Nutztieren, die gerade in abgelegenen Alpgebieten kaum zu verhindern sind. Jede Attacke bedeutet für betroffene Familienbetriebe nicht nur einen wirtschaftlichen Verlust, sondern auch eine emotionale Belastung und eine Gefährdung der traditionellen Alpwirtschaft, die unser Kulturland überhaupt erst erhält. Allein im Kanton Tessin sind in den letzten zwanzig Jahren über 500 landwirtschaftliche Betriebe - also ein Drittel - geschlossen worden. Viele Schliessungen, hauptsächlich in den Talgebieten, sind auf die massive Zunahme von Wölfen zurückzuführen.
A questo proposito, proprio in questi giorni ho trovato, in un portale ticinese, un'intervista fatta a una giovane agricoltrice, Flavia Anastasia, che con il marito conduceva un'azienda agricola nelle montagne del Gambarogno - e se parlo al passato è perché ormai hanno dovuto chiudere. Il titolo dell'intervista recita: "È finita, noi il formaggio d'alpe non lo faremo più."
Es ist fertig, wir machen keinen Alpkäse mehr.
C'est terminé ! À l'avenir, on ne pourra plus produire de fromage d'alpage.
Nell'intervista dice: "Il lupo non ha più paura di noi. La politica è lenta." Die Politik ist zu langsam.
La politique va trop lentement.
Se si continua così, tra dieci anni non ci sarà più nulla.
Si ça continue comme ça, dans dix ans on n'aura plus rien.
In zehn Jahren wird es keinen Betrieb mehr geben.
Questo è un esempio concreto, ma ce ne sarebbero molti altri che si potrebbero citare.
Der Bundesrat argumentiert, man solle zuerst die laufende Revision des Jagdrechts abwarten. Doch während wir abwarten, verschärft sich die Lage auf den Alpen von Jahr zu Jahr. Gerade in den grossflächigen Jagdbanngebieten, von denen sich viele mit Sömmerungsgebieten überschneiden, ist eine Regulierung heute schlicht unmöglich, auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eigentlich erfüllt wären. Das ist ein Widerspruch, den wir nicht länger hinnehmen können.
Das weitere Argument des Bundesrates, die Wolfsterritorien seien grösser als die Jagdbanngebiete und damit sei die Regulierung ausserhalb ausreichend, überzeugt ebenfalls nicht. Denn die Realität zeigt: Die Risse geschehen dort, wo die Tiere gesömmert werden, also in gewissen Fällen mitten in den Banngebieten. Für die betroffenen Landwirte spielt es keine Rolle, wie gross ein Territorium auf der Karte ist, wenn die Herde real auf einer Alp in einem Banngebiet steht und der Wolf genau dort zuschlägt.
Die Motion Friedli Esther stellt sicher, dass dort eingegriffen werden kann, wo es nötig ist, unter klar definierten Voraussetzungen und nur dann, wenn die Bedingungen für eine Abschussbewilligung ohnehin erfüllt sind. Es geht um Gleichbehandlung. Wenn wir in Banngebieten Hirsche regulieren dürfen, ist nicht einzusehen, warum dies unter denselben Bedingungen beim Wolf nicht möglich sein sollte.
La mozione Broulis affronta un altro aspetto problematico. Die geltende Gesetzgebung erlaubt zwar punktuelle Eingriffe, etwa bei Einzelwölfen oder bei unmittelbarer Gefahr für den Menschen. In der Praxis reichen diese Instrumente aber nicht aus. Schäden entstehen oft durch Tiere, die Teil eines Rudels sind oder sich in dessen Streifgebiet bewegen. Dass man in solchen Fällen bis zum 1. Juni warten muss, um reagieren zu dürfen, ist für die betroffenen Halterinnen und Halter schlicht unzumutbar. Wir müssen handeln können, bevor ganze Herden vernichtet werden, und nicht erst, wenn der Schaden bereits irreversibel ist.
Erlauben Sie mir eine letzte Bemerkung. Die von der Eidgenossenschaft verfolgte Strategie für das Wolfsmanagement in der Schweiz ist klar gescheitert. Die Rechnung ist unausweichlich eingetroffen. Bezahlen müssen sie vor allem die alpinen Kantone, auch wenn sich das Problem mittlerweile auch in anderen Regionen zeigt, sowie die Bergbauern, die inzwischen am Anschlag sind und gezwungen werden, ihre Betriebe zu schliessen - der Fall, den ich erwähnt habe, ist beispielhaft - und damit auch die Pflege der Kulturlandschaft aufzugeben; so viel zur viel beschworenen Förderung der Biodiversität.
La Convention de Berne l'a reconnu et a finalement décidé d'abaisser le statut de protection du loup. Je dois reconnaître que le conseiller fédéral Rösti a amorcé un changement de cap dans ce dossier - et je l'en remercie -, mais cela ne suffit malheureusement pas. C'est pourquoi je lance un appel à son intention, mais également à la vôtre, chères et chers collègues : utilisons pleinement toute la marge de manoeuvre dont nous disposons afin de nous doter d'instruments efficaces pour freiner l'expansion incontrôlée du loup dans notre pays.
Vi chiedo quindi di approvare entrambe le mozioni, quella della collega Friedli e quella del collega Broulis.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich halte mich sehr kurz. Ich habe jede Wolfsdebatte seit 2015 hier im Rat mitgemacht. Das ist nicht der Beginn der Diskussion über den Wolf in diesem Rat. Der erste Ständerat, der dieses Problem dem Bundesrat vorgelegt hat und der den Bundesrat aufgefordert hat, energisch zu intervenieren, war Ständerat Maissen aus dem Kanton Graubünden Ende der Neunzigerjahre. Genau hier hat er gesessen und den Bundesrat darauf hingewiesen, dass dieses Problem über die Jahre ausser Kontrolle geraten könnte. Es wird ausser Kontrolle geraten, es wird weiter ausser Kontrolle geraten, wenn wir hier nicht energisch und gezielt die Rudel entfernen.
Vor ungefähr acht Jahren hat Sie Ständerat Engler darauf hingewiesen, wie sich die Zunahme in der Schweiz entwickeln wird. Jetzt sind wir in der nächsten Phase. Die Wolfsrudel werden aus den Alpenkantonen, wo wir sie hatten und noch immer haben, und zwar in grosser Zahl, aufgrund der Dichte, in der sie dort leben, in andere Kantone weiterziehen. Im Osten geht es in Richtung Rheintal, St. Gallen. So in vier, fünf Jahren werden sie dann auch flächendeckend in den Kantonen Zürich und Aargau sein. Auf der Westschweizer Seite sind sie jetzt vom Unterwallis in den Kanton Waadt gewandert - daher die Motion Broulis. Sie werden über den Jurabogen nach Basel weiterziehen. In genau fünf Jahren werden hier dann wiederum Kantonsvertreter - vielleicht aus anderen Kantonen, aus dem Kanton Basel-Stadt, dem Kanton Basel-Landschaft, dem Kanton Aargau - erklären, dass wir uns mit dieser Problematik befassen müssen, dass man diese Wölfe, die problematisch sind, vor allem im städtischen Bereich abschiessen müsse.
Handeln Sie jetzt, nehmen Sie die Motionen an. Die Motion Friedli Esther hat in der Revision des Jagdgesetzes eine dreistündige Diskussion ausgelöst: Wollen wir in Jagdbanngebieten schiessen können oder nicht? Damals hat der Rat noch gesagt: Das wollen wir nicht; wir können die Massnahmen des Bundesrates abwarten und schauen, was passiert. Heute müssen wir sagen, wie das die Vertreter dieser Kantone gesagt haben, dass das nicht wirkt, dass wir weitere Massnahmen umsetzen müssen. Ich hoffe, dass der Bundesrat die Situation richtig einschätzt.
Crevoisier Crelier Mathilde · Mit-F · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste
Il faut tout de même qu'il y ait une voix dissonante dans le concert d'approbations de ces deux motions. Alors, permettez-moi simplement de rappeler quelques éléments de fait.
Tout d'abord, nous avons adopté la révision de la loi sur la chasse qui assouplissait considérablement les possibilités de régulation pour le loup. Nous avons ensuite accepté une motion de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie de notre conseil, qui faisait suite à la motion Regazzi 22.3478 demandant des zones "zéro loup". Notre motion visait le déclassement du loup de l'annexe 2 à l'annexe 3 de la Convention de Berne et elle a été largement acceptée. Nous avons également accepté la motion Regazzi 22.3477 qui visait moins de bureaucratie et plus d'efficacité dans la régulation du loup. Je vous fait remarquer au passage que la multiplication des motions sur le loup crée aussi une importante bureaucratie dans l'administration fédérale, qui je suis certaine elle apprécierait qu'elle diminue elle aussi.
Nous avons ensuite accepté, en mars de cette année, la motion Engler 24.4469 sur la protection des troupeaux, que j'ai évidemment soutenue, car c'est bien là l'axe qu'il faut absolument renforcer dans la résolution du problème qui oppose le loup aux éleveurs et éleveuses. Je rappelle ici que ce sont les mesures de protection des troupeaux, que ce soient des enclos ou des chiens, qui se révèlent les plus efficaces et qui ont déjà permis, ces dernières années, d'améliorer la protection des troupeaux d'ovins, et de faire baisser les déprédations causées par le loup.
Et puis, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national a également déposé un postulat intitulé "Évaluation de la loi sur la chasse et du tir de défense en tant que mesure complémentaire possible", que le Conseil fédéral propose d'accepter.
Par conséquent, nous avons multiplié les actions, et je pense que la population est convaincue de la volonté de ce Parlement de protéger les éleveurs et les éleveuses. Or, il faut quand même raison garder. Il faut nous laisser du temps, quelques saisons de chasse, pour évaluer l'effet de ces mesures, notamment sur la protection des troupeaux. On ne peut pas multiplier avec frénésie les interventions sans laisser le temps à la législation que nous avons adoptée de produire ses effets et sans mesurer l'évolution de la régulation préventive. En effet, un grand nombre de loups, environ une centaine, ont été tirés l'année dernière, et il faut voir quels effets cela aura sur les effectifs et sur les prédations.
Surtout, il faut laisser les cantons s'adapter à cette législation, parce que, cela n'a pas été dit, mais les services de l'environnement et de la faune sont suroccupés par ces demandes de tir du loup, parce qu'ils n'ont parfois pas tout à fait les ressources nécessaires. En effet, ce n'est pas si facile d'aller tirer un loup ; cela demande du monde et/ou des compétences, et on sait qu'il y a eu pas mal de "Kinderkrankheiten", des maladies de jeunesse, avec notamment le tir de lynx à la place de loups. Il y a également des loups qui ont été tirés en tant qu'individus isolés, alors qu'en réalité, ils appartenaient à une meute. On voit donc qu'il y a aussi, dans les cantons, besoin d'avoir du temps pour s'adapter aux mesures législatives qui ont déjà été adoptées et pour corriger les erreurs de jeunesse, plutôt que de devoir toujours subir de nouvelles règles au niveau fédéral.
Sur les districts francs, je dirai simplement qu'il n'y a pas que le loup qui est protégé. Il y a également toute une série d'animaux, toute une faune qui est très, très gravement menacée, comme le grand tétras ou le lagopède. Si on autorise la chasse dans ces districts, il est évident que cela va porter préjudice aux autres espèces protégées dont je crois que personne ne remet en cause l'existence. Par ailleurs, il faut savoir que, dans les districts francs, il y a une population importante de cervidés, et l'on sait les dégâts qu'ils peuvent causer aux forêts. Ici, le loup exerce une fonction régulatrice, qui est également appréciée et qui évite de devoir procéder à des régulations humaines de la population de cerfs lorsqu'elle porte trop préjudice aux forêts.
Et enfin, quelques mots sur la motion Broulis 25.3549, par rapport aux meutes. Il faut quand même avoir conscience du fait que la protection des animaux durant la période de reproduction, donc au printemps - et, encore une fois, on parle de quatre mois, soit de février à fin mai - est la base du droit de la protection des animaux. Ce n'est pas que l'on veut les surprotéger ou pour une autre raison ; c'est la base du droit de la protection des animaux, et cela permet simplement le renouvellement des espèces. Si on consent à tirer le loup y compris pendant cette période, même s'il appartient à une meute, on va aboutir à la situation ubuesque où le loup, qui est une espèce protégée, sera moins protégé que les espèces pouvant être chassées qui, elles, ne le sont pas.
Enfin, peut-être, un dernier rappel. On a tout de suite été alerté, lorsqu'il a été question de tirs de régulation proactifs, sur le risque d'éclatement des meutes. De toute évidence, si l'on tue l'individu qui nourrit la meute, notamment pendant la période de reproduction, celle-ci devra ensuite probablement se déplacer ou va éclater. Il n'est pas exclu que, si le loup est arrivé dans des zones où il n'était pas attendu - en l'occurrence, dans le canton de Vaud -, cela soit aussi dû à l'effet des tirs de régulation qui ont dérangé et qui ont fait éclater les meutes.
Vous l'avez compris, je vous invite à rejeter ces deux motions.
Ich habe keine Zweifel daran, dass die Motionen trotzdem angenommen werden, und in diesem Sinn wünsche ich dem Bundesrat für deren Umsetzung "in bocca al lupo"!
Fivaz Fabien · Mit-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe des VERT-E-S
Ich werde diese zwei Motionen auch nicht unterstützen. Ich habe ein Problem mit der zweiten Motion, jener von Herrn Broulis, weil ich denke, dass nicht gut genug definiert ist, was ein Problemwolf ist. Wir haben im Jura eine andere Ausgangslage als in den Alpen und in den Voralpen, weil wir fast keine Herden mit - ich weiss nicht genau, wie man dem auf Deutsch sagt - "moutons" und "chèvres" haben, sondern wir haben fast nur "des vaches et des bovins".
Le "Plan Loup", à l'époque, n'était pas défini pour ces animaux. Il était défini pour les Alpes et les Préalpes et il était défini pour les petits animaux qui étaient attaqués par les loups. Toutes les mesures de protection mises en place pour les éleveurs ne sont pas suffisamment précises pour la situation que l'on vit aujourd'hui dans le Jura. Dans le Jura, c'est simple : si le loup s'attaque avant tout aux bovins, c'est que la manière dont on fait de l'élevage dans le Jura est différente de celle des autres parties de la Suisse. Comme Mme Crevoisier Crelier l'a dit, je n'ai aucun doute sur le fait que ces deux propositions seront transmises au Conseil fédéral, mais j'aimerais bien que, lui aussi, dans la manière dont il gérera ces deux propositions, prenne en compte la problématique spécifique des éleveurs dans notre région et adapte aussi les mesures pour le canton du Jura.
Engler Stefan · 1VP-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Nur kurz und ergänzend: Wenn wir uns das geltende Recht anschauen, dann sehen wir, dass dieses die Regulierung von geschützten Tieren in Jagdbanngebieten ausschliesst. Damals sind wir einem Grundlagenirrtum unterlegen und haben noch dazu einen Kollateralschaden verursacht. Bis zu dieser Gesetzesänderung war die Regulierung des geschützten Steinwildes in Banngebieten nämlich durchaus möglich und sogar erwünscht. Mit der Revision dieses Gesetzes wurde das plötzlich auch infrage gestellt, und am Beispiel des Steinwildes, das in Bannbezirken nicht mehr reguliert werden kann, sieht man jetzt auch die Schwierigkeiten des Steinwildmanagements generell.
Das Wolfsmanagement beruht auf vier Pfeilern. Der erste Pfeiler ist der Herdenschutz, der zweite Pfeiler ist die Entschädigung an die Landwirte für gerissene Tiere, der dritte Pfeiler ist der Einzeltierabschuss, den vierten Pfeiler bildet die Regulierung. Der Bundesrat hat diese vier Pfeiler mit seiner Verordnunggebung konkretisiert und präzisiert, und man hat jetzt auch wenige Jahre Erfahrungen damit gesammelt.
Welchem Grundlagenirrtum sind wir unterlegen, als wir damals ins Jagdgesetz geschrieben haben, in Jagdbanngebieten soll die Regulierung von geschützten Tieren nicht mehr möglich sein? Wir haben uns erstens darin geirrt, dass Jagdbanngebiete in weiten Teilen unseres Landes sehr umfangreich sein können und dass dort auch Weidetierhaltung stattfindet. Viele von uns gingen davon aus, es handle sich um Gebiete fernab, wo es keine Weidetierhaltung gebe, also könne man dort darauf verzichten, die Wolfsregulierung zuzulassen. Jetzt stellt sich heraus, dass gerade in solchen Gegenden, wo Weiden in Jagdbanngebieten liegen, sich auch Wolfsrudel ansiedeln und dass es dort auch zu Rissen kommt - bei allem Herdenschutz, der dort aufwendig organisiert wird. Wenn wir uns die Möglichkeit nehmen, auch in Jagdbanngebieten zu regulieren und dort auch Einzeltiere zu schiessen, dann gefährden wir mittelfristig das ganze Wolfskonzept, weil die Regulierung dort, wo sie nötig wäre, nicht möglich ist.
Der zweite Irrtum, dem wir unterlegen sind: Wir meinten, wir müssten damit die kleinen herzigen Welpen schützen. Wir haben als frühesten Termin für den Beginn der Regulierung den 1. September festgelegt. Das war vernünftig, auch aus tierschützerischen Gründen. Dies wird übrigens jetzt mit diesen Motionen auch nicht infrage gestellt. Wirksame Regulierung setzt aber bei den Jungtieren an, und deshalb verfolgen alle Kantone, deren Regulierung ich kenne, ein Regulierungskonzept, bei dem man ab dem 1. September auch die Jungtiere erlegen kann.
Wir unterlagen schliesslich dem Irrtum, diesen jungen Tieren eine Rückzugsmöglichkeit in den Jagdbanngebieten erhalten zu wollen. Das ist nicht gerechtfertigt, wie es sich jetzt zeigt, denn die Ausbreitung erfolgte noch viel schneller, als ich es vor zehn Jahren einmal vorausgesagt hatte, wofür ich von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen belächelt wurde.
Der Vorstoss von Kollegin Friedli geht also absolut in die richtige Richtung.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Ich darf vorwegnehmen, dass der Bundesrat diese Problematik äusserst ernst nimmt und entsprechend danach handelt - immer im Bewusstsein, dass es auch einen Schutzaspekt gibt. Aber interessant ist schon, dass wir heute feststellen müssen, dass trotz mehrerer Massnahmen bzw. des doch relativ umfassenden Werkzeugkastens, wie es Herr Ständerat Mühlemann genannt hat, der Druck heute nicht von Schutzseite kommt, sondern vor allem weiterhin von Nutzenseite. Und die Sorgen sind diesbezüglich gross.
Der Bundesrat hat im ersten Quartal dieses Jahres die neue Verordnung verabschiedet. Ich bitte um ein gewisses Verständnis, dass er sagt: Jetzt lasst uns diese Massnahmen erst einmal umsetzen und schauen, welche Wirkung sie haben, bevor wir weitere Vorstösse zur Annahme empfehlen. Noch bevor wir überhaupt eine Sömmerungsperiode erlebt hatten, wollte der Bundesrat nicht bereits weitere Massnahmen. Er hätte sonst gleichzeitig sagen müssen: Unsere Verordnung war nicht vollständig. Also, in diesem Sinne plädiere ich für etwas Verständnis. Aber Sie spüren natürlich, ich mache mir, wenn ich diesen Herbst zurückblicke, Sorgen, dass die Probleme trotz zum Teil massiver Eingriffe nach wie vor unverändert bestehen, dass wir zum Teil auch grosse Schäden haben, gerade im Rindviehbereich. Es ist schon erstaunlich, wie viele grössere Tiere angegriffen werden. Dass wir hier korrigieren müssen, ist für uns klar, glaube ich.
Wie will der Bundesrat korrigieren? Wir haben für diese Periode der Regulierung 22 Gesuche bei 36 Rudeln erhalten. Das heisst, wir greifen aktuell in mehr als die Hälfte der Rudel ein, sei es mit einer Totalentfernung oder einer teilweisen Entfernung. Und ich darf Ihnen auch sagen, dass es noch offene Gesuche gibt, die in Bearbeitung sind, aber mit einer Ausnahme alle bewilligt wurden. Ich bin froh, dass das auch anerkannt wurde. Im Bundesamt für Umwelt läuft das auch wirklich schnell, wenn nötig sogar über das Wochenende. Ich will Ihnen damit einfach sagen, dass wir diese Problematik natürlich auch im Interesse der Berggebiete, der betroffenen Viehhalter sehr ernst nehmen, damit das Szenario, das Herr Ständerat Rieder eindrücklich geschildert hat, nicht eintritt. Sonst hätte der Bundesrat oder mein Departement die Aufgabe tatsächlich nicht wahrgenommen. Wir werden das in vier, fünf Jahren sehen. Das ist die aktuelle Situation, wir nehmen sie sehr ernst.
Der Bundesrat hat die Motionen zur Ablehnung empfohlen, weil er, wie gesagt, zuerst anschauen will, wie sich die Massnahmen jetzt auswirken. Da muss ich schon sagen, Frau Ständerätin Crevoisier Crelier, ich habe hier die Erwartung an die Kantone, dass sie das Problem lösen, wenn sie können und dürfen. Das Problem ist zu gross, als dass diejenigen, die von uns eine Bewilligung haben, dann kommen und sagen, sie hätten die Ressourcen nicht. Nein, dann muss man halt sagen: Neben den Wildhütern gibt es auch Jägerinnen und Jäger, die schiessen dürfen und können; das ist möglich. Dann muss man die Möglichkeiten schaffen.
Und nochmals: Uns stehen wirklich umfassende Massnahmen zur Verfügung. Sie kennen die Gesamtrudelentfernung, aber auch Einzelwölfe können gemäss Artikel 9b der Jagdverordnung das ganze Jahr über entfernt werden. Wölfe aus einem Rudel dürfen gemäss den Artikeln 4b und 4c nur vom 1. Juni bis zum 31. Januar entfernt werden, das ist richtig. Aber auch hier will ich betonen: In Ausnahmefällen und vor allem bei unmittelbaren Gefährdungen kann man ohne Bewilligung von unserer Seite einen Wolf entfernen und muss es tun. Ich möchte nicht die Situation erleben, dass irgendwo ein Kind oder sonst eine Person angegriffen wird, wie wir es jetzt aus dem Ausland verschiedentlich gehört haben. Das ist schlicht und einfach nicht auszuschliessen. Das sind Tiere. Ich kenne das auch von den Stieren zuhause, nicht bei mir zuhause, sondern früher bei den Eltern: Tiere sind nicht einfach berechenbar, die darf man nicht unterschätzen. Ich möchte diese Situation nicht. Sagen Sie deshalb auch in Ihren Kantonen, dass man das machen darf.
Ich werde viel darauf angesprochen, wenn ein Wolf in der Nähe eines Dorfes oder in der Nähe einer Bevölkerungsgruppe gesehen wurde. Ich sage dann: "Sofort zum Kanton, sofort auf die Jagdverwaltung und handeln!" Die Instrumente sind da, und ich erwarte, ich appelliere hier, dass sie angewendet werden.
Als wir mit dem Regulieren begonnen haben, gab es in der Schweiz 30 Rudel, durch diese Instrumente hätte ich erwartet, dass es unterdessen etwa 25 wären, aber wir stehen jetzt bei 36 Rudeln; das zeigt das Problem, das macht mir auch Sorgen.
Ich habe Verständnis, wenn Sie hier dem Bundesrat ein Signal geben wollen, dass die Bemühungen noch nicht reichen. Ich habe Ihnen erklärt, weshalb der Bundesrat die Motionen zur Ablehnung empfiehlt. Ich verspreche Ihnen, dass wir das Nötige unternehmen werden, letztlich - und das sage ich immer auch jenen, die den Schutz propagieren - auch im Sinne des Artenschutzes: Wenn wir jetzt nicht handeln, dann werden plötzlich so radikale Massnahmen auf den Tisch kommen, dass der Schutz nicht mehr gewährleistet ist.
Vote
25.3715
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 33 Stimmen
Dagegen ... 10 Stimmen
(1 Enthaltung)
Vote
25.3549
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 33 Stimmen
Dagegen ... 6 Stimmen
(4 Enthaltungen)