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Harmonisation des fiscalités cantonales et communales

Strahm Rudolf · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Ich übernehme auch hier eine Restanz aus der letzten Legislatur. Die Motion der SP-Fraktion wurde von Frau Ursula Leemann vorbereitet. Es handelt sich um das wahrscheinlich grösste ungelöste Problem der Eidgenossenschaft im Fiskalbereich, nämlich um die Frage der materiellen Harmonisierung respektive der wachsenden Disparitäten unter den Kantonen.

Wenn Sie davon ausgehen - ich führe einmal das Beispiel der natürlichen Personen an -, dass eine Person mit einem mittleren Einkommen von 60 000 Franken, die im Kanton Neuenburg, im Kanton Freiburg oder im Kanton Jura wohnt, zweieinhalbmal mehr Steuern zahlen muss als eine Person mit gleichem Einkommen im Kanton Zug, dann besteht hier dringend Handlungsbedarf. Ausserdem können Sie sehen, dass die Disparitäten in der Schweiz stark im Wachsen sind: zwischen den Kantonen, innerhalb der Kantone zwischen den Städten und den Grüngürteln, aber auch zwischen den Landesteilen. Die Unterschiede der Steuerbelastung nehmen zu und werden vor allem zu einem drückenden Problem im Bereich der mobilen Sitzgesellschaften, der Holdinggesellschaften. Wenn Sie zudem sehen, wie die Kantone einander mehr und mehr reiche Steuerpflichtige "abluchsen", wie Milliardäre aus Zürich in Freienbach und Hurden ihre Villen errichten, dabei von allen Einrichtungen, von der Infrastruktur, von den Investitionen der Stadt Zürich voll profitieren, aber zwei- oder dreimal weniger Steuern zahlen, dann besteht hier Handlungsbedarf. Es geht hier wirklich um den nationalen Zusammenhalt.

Die SP-Fraktion möchte - wir haben das in der letzten Legislaturperiode schon mit einer Parlamentarischen Initiative vorgeschlagen -, dass der Bundesrat eine Vorlage zur materiellen Steuerharmonisierung präsentiert.

Nun möchte ich gleich ein Missverständnis ausräumen: Wir wollen keinen Einheitssteuersatz - wenigstens meine persönliche Meinung ist, dass das in der Eidgenossenschaft nicht möglich ist -, sondern wir möchten eine Eingrenzung, eine Bandbreite. Wenn das schweizerische Mittel der Steuerbelastung bei den natürlichen Personen 100 Prozent ist, würde ich den Steuersatz z. B. zwischen 80 und 120 Prozent eingrenzen. Heute haben wir eine Disparität, die von 47 bis 139 Prozent geht. Wir möchten das auf 100 plus respektive minus 20 Prozent eingrenzen. Bei den juristischen Personen könnte man den Satz vielleicht zwischen 90 und 110 Prozent eingrenzen. Der Kanton Zürich kennt ein solches System (plus/minus 20 Prozent) zwischen den Gemeinden mit Ausnahme der Stadt. Keine Gemeinde darf unter einen Steuersatz von 80 oder über einen Steuersatz von 120 Prozent gehen, sonst gibt es eine Umverteilung über einen Fonds. Ich glaube, ein solches Modell gehört zur künftigen Fiskalpolitik der Eidgenossenschaft.

Noch ein Wort zum Projekt "Neuer Finanzausgleich": Sie kennen natürlich unsere Argumente schon lange. Herr Bundesrat Villiger wird sagen, er komme jetzt dann mit dem neuen Finanzausgleich.

Abgesehen davon, dass dieser neue Finanzausgleich ein Monsterpaket ist, an dessen Realisierung ich in dieser Form nicht glaube, muss man eines sehen: Der neue Finanzausgleich im engeren Sinne, d. h. der Ressourcenausgleich, bringt zwar auch eine Harmonisierungskomponente - aber in welchem Ausmass? Es handelt sich um etwa zehn Prozent der heutigen Disparität. Wir haben ausgerechnet, dass heute bei einem Einkommen von 60 000 Franken der Unterschied der Kantons- und Gemeindesteuern zwischen dem Kanton mit dem tiefsten und demjenigen mit dem höchsten Steuersatz 5000 Franken Steuerbetrag beträgt. Sollte das Projekt Villiger des neuen Finanzausgleichs mit der Ressourcenausgleichskomponente realisiert werden, wird dieser Unterschied um 500 Fränklein von 5000 Franken auf 4500 Franken reduziert. Die Disparität bleibt.

Wenn das realisiert sein wird, wird die Disparität durch die wirtschaftliche Entwicklung die Gamme wieder auseinandergejagt haben. Mit anderen Worten: Wir stehen hinter dem Ressourcenausgleich, und man kann ihn noch etwas verbessern, indem man die Mindestausstattung auf 95 Prozent erhöht, also technisch verändert. Aber: Mit dem neuen Finanzausgleich können Sie eine materielle Harmonisierung nicht erreichen. Die Disparitäten in der Schweiz werden auch mit dem neuen Finanzausgleich wachsen. Das ist kein valables Gegenprojekt. Ein intelligentes Verfahren müsste eine Kombination von neuem Finanzausgleich und materieller Harmonisierung sein. Ich verstehe nicht, dass man nur das eine will und das andere nicht.

In diesem Sinne haben Sie eine Chance, wenn Sie die Motion der SP-Fraktion, die sehr offen gehalten ist, überweisen und dem Bundesrat einen Ankick geben, auch diese materielle Harmonisierung mit dem neuen Finanzausgleich aufzustarten.

Raggenbass Hansueli · Conseil national · Thurgovie · Groupe démocrate-chrétien

Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, die Motion der SP-Fraktion abzulehnen und sie auch nicht in ein Postulat umzuwandeln, wie das vom Bundesrat als Antrag ins Spiel gebracht wurde. Wir sind auf der ganzen Linie für die Ablehnung dieser Idee der materiellen Steuerharmonisierung.

Herr Strahm ist in dem Sinne Recht zu geben, dass die Disparitäten bezüglich der Steuerbelastungen zwischen den am stärksten und den am schwächsten belasteten Kantonen sehr hoch - zu hoch - sind. Hier muss in der Tat etwas getan werden, aber es muss das Richtige getan werden. Man darf nämlich nicht vergessen, dass die Steuerkonkurrenz etwas Positives ist. Die Steuerkonkurrenz zwischen den einzelnen Kantonen muss aufrechterhalten bleiben. Fällt diese Steuerkonkurrenz weg, dann ist die Folge davon, dass die Ausgaben zwangsläufig in die Höhe gehen. Es ist nachvollziehbar, dass Kantone mit der Ausgabendisziplin zurückhaltender sein werden, wenn sie Gelder an andere Kantone abgeben müssen. Damit diese Steuerkonkurrenz erhalten werden kann, ist diese materielle Steuerharmonisierung abzulehnen.

Der Bundesrat will - mit Unterstützung der CVP-Fraktion - den neuen Finanzausgleich möglichst bald aufs Tapet bringen. Herr Strahm hat bereits darauf hingewiesen. Der richtige Weg, um diese Disparitäten etwas herunterzuholen, aber die Steuerkonkurrenz zu erhalten, ist der Ressourcenausgleich, der im Rahmen des neuen Finanzausgleichs vorgeschlagen wird. Aufgrund eines Ressourcenvergleichs zwischen den Kantonen soll ein finanzieller Ausgleich zwischen ihnen stattfinden. Auf diese Art und Weise soll dann versucht werden, die Kantone, die sehr hohe Steuerbelastungen haben, zu entlasten, und jene, die geringe Steuerbelastungen haben, zu belasten. Das Ziel ist also ein Finanzausgleich aufgrund eines Ressourcenvergleichs und keine materielle Steuerharmonisierung.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Vorstoss auch nicht als Postulat zu überweisen.

Ruey Claude · Conseil national · Vaud · Groupe libéral

Le groupe libéral vous invite également à rejeter et la motion et le postulat. Il s'étonne que le Conseil fédéral ait eu la mollesse de proposer la transformation de la motion en postulat, sur la base des explications que le Conseil fédéral d'ailleurs lui-même donne dans la mesure où, comme il l'explique, ça n'est pas par une harmonisation matérielle des impôts, c'est-à-dire une immixtion de la Confédération à l'intérieur des cantons - qui doivent pouvoir être souverains selon la Constitution fédérale y compris nouvelle -, ce n'est donc pas par une immixtion dans l'harmonisation matérielle des impôts que l'on peut régler des questions de péréquation. Rien que pour cette question de principe, il n'est pas admissible que l'on veuille, même sous forme de postulat, imposer une harmonisation des fiscalités cantonales et communales. Il y a plus: la loi sur l'harmonisation des impôts directs, qui est une harmonisation formelle, n'est pas encore entrée en vigueur dans les cantons, puisque, en ce moment même, nous sommes en train d'harmoniser la fiscalité et qu'il faudra aussi voir les fruits de cette harmonisation formelle avant de vouloir - et, je l'espère, jamais - aller dans le sens d'une harmonisation matérielle.

Enfin, la nouvelle péréquation financière est actuellement en consultation. La consultation se termine actuellement. Il s'agira de la retravailler. Des groupes de travail, comme on l'indique dans le rapport du Conseil fédéral, sont au travail à ce sujet. C'est dans cette voie-là que l'on pourra sans doute venir en aide aux cantons qui en ont le plus besoin, mais sans vouloir régler de manière autoritaire et centralisée ce qui est de la compétence souveraine des cantons et des communes.

Bührer Gerold · Conseil national · Schaffhouse · Groupe radical-libéral

Die Frage der materiellen Steuerharmonisierung beschäftigt uns ja nicht zum ersten Mal. Man könnte sagen, sie komme - wie Weihnachten - immer wieder auf den Tisch des Hauses. Ich finde es aber richtig, dass wir uns darüber unterhalten, uns diese Frage immer wieder stellen.

Für die FDP-Fraktion ist klar, dass wir diese Motion der SP-Fraktion ablehnen. Auch als Postulat lehnen wir den Vorstoss ab, denn wir sind der Auffassung, dass wir hier Klartext sprechen müssen und nicht einer irgendwie "halbschwangeren" Zwischenlösung von Steuerharmonisierung das Wort reden dürfen.

Vorweg möchte ich zwei Dinge klar machen, bei denen wir eine deckungsgleiche Beurteilung vornehmen:

1. Auch wir sind der Meinung - dies ist vorher auch diskutiert worden -, dass es im Bereich der formellen Steuerharmonisierung noch Handlungsbedarf gibt. Denken Sie nur an die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Leerkosten. Hier sind wir bereit - dies haben wir wie auch der Bundesrat gesagt -, etwa in Bezug auf die Veranlagungsperiode Hand zu bieten.

2. Selbstverständlich sind wir auch bereit, die enormen Disparitäten, die es noch gibt, abzubauen. Da aber stellt sich die Frage, ob die Motion für einen solchen Disparitätenabbau der richtige Weg ist. Hier stellen Sie allein schon bei einem Blick ins Ausland fest - beim Vergleich von Ländern, in denen es de facto eine materielle Steuerharmonisierung gibt -, dass es bei der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung wesentlich höhere Disparitäten gibt. Zu meinen, dass wir diese Entwicklungsdifferenzen mit einer materiellen Steuerharmonisierung stärker einebnen können, ist unseres Erachtens falsch.

Wir müssen fragen, welche Instrumente da optimaler sind. Hier kann ich mich dem Redner der CVP-Fraktion anschliessen. Wir bieten Hand dazu, im Rahmen der Grossbaustelle Finanzausgleich, im Bereich des Ressourcenausgleichs Verbesserungen umzusetzen, die für den Abbau dieser Disparitäten unseres Erachtens wesentlich tauglicher sind.

Wie gesagt, lehnen wir diese Motion auch als Postulat ab. Dies aus drei Gründen - abgesehen von den vorherigen Bemerkungen -: aus finanz- und steuerpolitischen Gründen, aus volkswirtschaftlichen Gründen und aus staatspolitischen Gründen.

Zu den finanz- und steuerpolitischen Gründen: In Bezug auf die finanzpolitische Optik ist für uns klar, dass ein materieller Steuerwettbewerb ein ideales Instrument zur Förderung der Ausgabendisziplin auf kantonaler Ebene ist. Wenn Sie sich Diskussionen in den kantonalen Parlamenten zu den Ausgaben vergegenwärtigen, dann erkennen Sie rasch den Stellenwert des Steuerwettbewerbes. Dieser ist eine heilsame Disziplinierungshilfe in Bezug auf die Ausgaben.

Zu den volkswirtschaftlichen Gründen: Wir sind der Meinung, dass sich der kantonale Steuerwettbewerb auch gesamtwirtschaftlich als ein Instrument für die Wirtschafts- und Standortentwicklung per saldo positiv für viele Kantone und unser Land insgesamt ausgewirkt hat. Stellen Sie sich einmal vor, wie viele Kantone der Innerschweiz sich mit einer innovativen Steuerpolitik einen Wohlstand geschaffen haben, den sie mit anderen Instrumenten der Standortförderung nie hätten erreichen können!

Diese Wohlstandsförderung, diese Attraktivitätssteigerung hat sich letztlich auch gesamtwirtschaftlich insgesamt positiv auf die Schweiz ausgewirkt.

Zur staatspolitischen Dimension: Wenn Sie beginnen, im Bereich der materiellen Steuerharmonisierung einzugreifen, beispielsweise bei der Erbschaftssteuer, worüber das Volk und viele Stände an der Urne Klartext gesprochen haben, dann setzen Sie in Sachen Föderalismus ein Signal in die falsche Richtung.

Wir stehen hinter der direkten Demokratie und dem Föderalismus und wollen keine ungebührlichen Einschnitte vornehmen; deshalb lehnen wir die Motion der SP-Fraktion ab.

Marti Werner · Conseil national · Glaris · Groupe socialiste

In Ergänzung zum Votum von Kollege Strahm erkläre ich Ihnen auch im Namen der SP-Fraktion, dass wir mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einverstanden sind. Somit stellt sich nur noch die Frage, ob dieses Postulat, welches der Bundesrat entgegenzunehmen bereit ist, zu überweisen ist oder nicht.

In der Sache selber sind folgende Punkte festzuhalten:

Der neue Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen ist sicher kein Alternativprojekt zu einer materiellen Steuerharmonisierung. Vielmehr ist die materielle Steuerharmonisierung eine notwendige und wichtige Begleitmassnahme zu diesem Finanzausgleich.

Die Vorredner, insbesondere Herr Raggenbass, haben mich mit ihrer Argumentation etwas erstaunt. Herr Raggenbass, die CVP präsentiert sich ja gerne als diejenige Partei, die für Stabilität ist, die ein Garant dafür ist, dass wir in unserem Land einen gewissen Ausgleich haben. Dies aus der Überzeugung heraus, dass es uns allen in der Schweiz eigentlich etwas besser geht, wenn es allen einigermassen gut geht.

Jetzt treten Sie hier als finanzpolitischer Hardliner auf und predigen den extremen Steuerwettbewerb. Sie denken dabei wahrscheinlich nur an die Rosinenpicker in Schwyz und Zug. Denken Sie aber an all die anderen Regionen, z. B. an die Nachbarkantone, die durch diese Rosinenpickerei benachteiligt sind. Das Prinzip der Rosinenpickerei besteht eben darin, dass nur die einen die Rosinen picken können, die anderen aber dann den trockenen Kuchen aufessen müssen, wenn überhaupt noch etwas zum Essen da ist.

Um dies zu verhindern, braucht es eine materielle Steuerharmonisierung. Ansonsten werden die Disparitäten, die wir in unserem Land haben, nicht nur innerhalb einzelner Regionen wie beispielsweise der Ostschweiz, sondern innerhalb des ganzen Landes - zwischen der Ostschweiz und der Romandie, zwischen den Berggebieten und den wohlhabenden Agglomerationen - noch viel grösser.

Herr Bührer, wenn diese Entwicklung weiter so verläuft, ist die Diskussion über eine materielle Steuerharmonisierung nicht einfach eine wiederkehrende Massnahme, sondern sie ist eine absolute Notwendigkeit. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der "Dampfkochtopf Schweiz" explodiert. Diese Disparitäten führen dazu, dass die Willensnation Schweiz keinen Zusammenhalt mehr hat. Dann nützt es nichts mehr, wenn wir hier der Konkordanz huldigen und die gleichen Bundesräte wieder wählen. Dann wird es zu gravierenderen Auswirkungen kommen.

Ich will auch festhalten: Die von uns eingereichte Motion, die wir nun bereit sind, in ein Postulat umzuwandeln, beinhaltet nicht Gleichmacherei. Wir sind nicht für ein einheitliches materielles Steuergesetz; wird sind sogar dafür, dass dieser Steuerwettbewerb in einer gewissen Bandbreite immer noch spielen kann. Das ist ungefähr wie in einem Boxmatch: da gibt es auch Gewichtsklassen. Man lässt also nicht die Leichtgewichte gegen die Schwergewichte antreten, sondern da wird auch dafür gesorgt, dass sich der Wettbewerb in einer bestimmten Bandbreite abspielt.

Im Sinne eines fairen Wettbewerbs und im Sinne einer gerechten Steuerpolitik beantragen wir Ihnen, diesen Vorstoss mindestens in Form eines Postulates zu überweisen.

Frey Walter · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, den Vorstoss als Motion und als Postulat abzulehnen. Ich glaube, auch die Partei des Preisüberwachers ist mit mir einig, dass Wettbewerb die beste Sicherheit gegen zu hohe Preise ist. Wettbewerb zwischen den Kantonen ist auch die beste Sicherheit gegen zu hohe Steuern.

Wir sind für die Ablehnung des Vorstosses als Motion und als Postulat.

Villiger Kaspar · BR-M · Conseil fédéral · Lucerne

Die Motion will eine umfassende materielle Steuerharmonisierung erreichen. Sie wissen, dass dieses Anliegen keine Verfassungsgrundlage hat. Wenn wir so etwas tun wollten, müssten wir zuerst eine Verfassungsgrundlage dafür schaffen. Wir haben eine Verfassungsgrundlage, die lediglich eine formelle Harmonisierung ermöglicht, d. h., es ist möglich, die Steuerpflicht und den Steuergegenstand zu vereinheitlichen, die zeitliche Bemessung, die Verfahrensrechte sowie das Steuerstrafrecht. Alle anderen Dinge, insbesondere die Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge, sind davon ausgenommen. Es bräuchte also zuerst eine Verfassungsgrundlage, bevor man sich in eine solche materielle Harmonisierung stürzen könnte.

Zum Grundsätzlichen: Es stellt sich die Frage, ob man einen gewissen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen haben will oder nicht. Der Bundesrat ist der Meinung, man solle keine materielle Steuerharmonisierung durchführen, weil der Steuerwettbewerb etwas Wichtiges ist, das mit dazu geführt hat, dass die Steuerquote in unserem Land sehr viel günstiger ist als in anderen europäischen Ländern. Dies wiederum ist einer der Grundpfeiler unseres wirtschaftlichen Wohlstandes.

Das muss man sehen: Eine günstige Steuerquote ist ganz eindeutig einer unserer Trümpfe im globalisierten Wettbewerb zwischen Wirtschaftsstandorten, und wir sollten diesen Trumpf nicht leichtfertig aufgeben. Es ist nicht einzusehen, warum man überall vom Preis-Leistungs-Verhältnis spricht, nur bei den staatlichen Leistungen nicht. Auch die Staaten müssen sich letztlich am Preis-Leistungs-Verhältnis messen lassen.

Ich bin ein Luzerner und habe selber ein bisschen Erfahrung mit dem kantonalen Steuerwettbewerb. Ich habe mich einerseits über die Zuger und Nidwaldner auch immer etwas geärgert. Unser damaliger Finanzdirektor, Herr Mugglin von der CVP, pflegte zu sagen, die dümmste Investition sei die Autobahn nach Hergiswil gewesen, weil sie die Steuerflucht von zwanzig auf fünf Minuten verkürzt habe. Auf der anderen Seite muss man klar realisieren: Hätte es Zug und Nidwalden nicht gegeben, hätte der Luzerner Fiskus wahrscheinlich stärker zugeschlagen. Das ist die Bremse.

Ich behaupte immer, die gute Steuerquote der Schweiz sei nicht nur Folge höherer staatspolitischer Weitsicht und Einsicht, sondern auch die Folge dieses Wettbewerbes.

Aber es ist zuzugeben, dass die Unterschiede stossend geworden sind, und ich sehe durchaus, dass hier ein Politikum besteht. Das ist auch der Grund, warum der Bundesrat bereit ist, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen.

Die Frage, wie man ein solches Problem beheben kann, ist letztlich eine Frage der Anreize. Es wurde zu Recht gesagt, dass sich ausländische Systeme, bei denen man die Steuern praktisch zu harmonisieren versucht, nicht bewährt haben. Ich gebe gerne zu, dass die sozialdemokratische Fraktion an eine Bandbreite denkt und nicht an einen Einheitssteuersatz. Aber ich glaube, dass auch die Bandbreite das Problem nicht löst, weil unter- und oberhalb der Bandbreite die Anreize falsch sind.

Stellen Sie sich einen Kanton vor, der die Steuern höher ansetzen muss, als er das bräuchte. Das ist ein enormer Anreiz, dann mit dem Geld weniger haushälterisch umzugehen. Dann können Sie es ihm wegnehmen: Wenn Sie dem Kanton das Geld wegnehmen wollen, wird er lieber in etwas Unnützes investieren, als dieses Geld nicht selber auszugeben - nur damit er das Geld nicht verliert. Deshalb ist das ein falscher Anreiz. Wenn Sie etwas verändern wollen - das ist der Ansatz des Finanzausgleichs -, müssen Sie von Daten ausgehen, die politisch nicht beeinflussbar sind.

Deshalb versuchen wir, beim Finanzausgleich mit möglichst objektiven, nicht manipulierbaren Kennziffern zu arbeiten, damit man die Voraussetzungen für den Finanzausgleich nicht mit Steuerbelastung usw. verändern kann. Wenn man schon von intelligenten Systemen spricht: Systeme, die das gleiche Ziel ohne falsche Anreize erreichen, sind eben intelligenter.

Es ist mir bewusst, dass sich die Frage stellt, ob der Finanzausgleich genügend Substanz hat, um diese Probleme zu lösen. Hier muss ich Ihnen sagen, dass wir vor einem Problem stehen. Wir haben mit den Kantonen abgemacht, dass wir uns beim Projekt Finanzausgleich als echte Partner bewähren wollen und nicht der eine Partner auf Kosten des anderen ungebührlich profitieren soll; das heisst, weder der Bund noch die Kantone sollen ein Geschäft machen. Das hat natürlich zur Folge, dass unsere Mittel etwas begrenzt sind.

Ich stelle mehr und mehr fest, dass es die Kantone eigentlich lieber hätten, der Bund würde noch etwa eine Milliarde Franken in den Finanzausgleich einschiessen, dann könnte man die Schlussbilanz etwas schönen. Aber der Bund hat dieses Geld schlicht nicht! Wenn ich jetzt noch sehe, dass die Kantone Schritt für Schritt - das ist jetzt ein Reizthema für die politisch rechts stehende Seite - eine nicht unintelligente Steuer, nämlich die Erbschaftssteuer, abschaffen, aber gleichzeitig vom Bund erwarten, dass er den Kantonen noch Geld zuschiesst, dann muss ich Ihnen sagen: So nicht! Das geht nicht!

Weshalb sage ich, dass die Erbschaftssteuer eine intelligente Steuer ist? Jede Steuer ist an sich lästig, jede Steuer ist unschön, auch ich zahle nicht gerne Steuern. Aber wenn ich zwischen einer massvollen Erbschaftssteuer und der Belastung von Arbeit wählen muss, dann muss ich Ihnen sagen, dass wahrscheinlich das Erstere intelligenter ist. Aber es muss massvoll sein. Das ist der Grund, warum der Bundesrat sich in diesem Bereich auch schon Gedanken darüber gemacht hat, ob er mit den Kantonen Gespräche führen soll. Der Bundesrat will keine Bundeserbschaftssteuer, selbstverständlich nicht, denn da würde man wieder das kantonale Steuersubstrat anpacken, d. h. das Geld, das die Kantone selber brauchen, aber dann eben auch nutzen sollten, um nicht von der anderen Seite her wieder Geld vom Bund zu verlangen.

Ich komme zurück auf das eigentliche Problem: Es ist mir bewusst, dass der politische Druck in Richtung Harmonisierung natürlich erheblich zunehmen wird, wenn es uns nicht gelingt, das Problem der allzu grossen Belastungsunterschiede über den Finanzausgleich zu entschärfen. Das wäre eigentlich unerwünscht; deshalb hoffe ich, dass wir beim Finanzausgleich zu Resultaten kommen. Aber Sie wissen, dass es schwierig sein wird, weil sehr viele Einzelinteressen tangiert werden und es auch grundsätzliche Bedenken dagegen gibt.

Weil das Problem wichtig ist, wir es aber nicht so lösen können, wie das hier verlangt wird, ist der Bundesrat gegen die Motion. Er ist aber bereit, sie als Postulat entgegenzunehmen.

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Herr Bundesrat, Frau Fässler möchte Ihnen noch eine - wichtige - Frage stellen.

Fässler Hildegard · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Herr Bundesrat Villiger, es ist ja bekannt, dass wir bezüglich des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen verschiedene Ansichten haben. Nun haben Sie zweimal gesagt, gerade dieser Wettbewerb zwischen den Kantonen sei dafür mindestens mitverantwortlich, dass wir im Ganzen eine tiefe Steuerquote haben. Gibt es eine Untersuchung, die das belegt? Wenn es das gäbe, kämen sich unsere Ansichten vielleicht näher.

Villiger Kaspar · BR-M · Conseil fédéral · Lucerne

Um zuerst Ihrem Ratspräsidenten zu antworten: Frau Fässler stellt nur wichtige Fragen. Ich bin etwas verunsichert worden, weil das Mikrofon manchmal geht und manchmal nicht; ich hoffe nicht, dass der Präsident das Mikrofon je nach politischem Inhalt steuert -, (Heiterkeit) aber jetzt bin ich ja eher auf seiner politischen Linie.

Es gibt meines Wissens keine Untersuchungen, die das direkt belegen. Es ist aber eine Erfahrungstatsache, dass solche föderalistischen Systeme eher tiefere Quoten haben. Ich bin aber gerne bereit, meine Ökonomen zu beauftragen, hier etwas "nachzugraben". Die neueste Studie, die ich kenne und immer gerne zitiere, weil sie mir so gefällt, zeigt, dass die direkte Demokratie in Bezug auf die Staats- und Steuerquote bessere Resultate erbringt als die repräsentative.

Intervention de procédure

Abstimmung - Vote

Für Überweisung des Postulates .... 64 Stimmen

Dagegen .... 90 Stimmen