03.447
Certificat de salaire
Intervention de procédure
Antrag der Mehrheit
Der Initiative Folge geben
Antrag der Minderheit
(Fässler, Berberat, Daguet, Fasel, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald, Strahm)
Der Initiative keine Folge geben
Proposition de la majorité
Donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Fässler, Berberat, Daguet, Fasel, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Recordon, Rennwald, Strahm)
Ne pas donner suite à l'initiative
Gysin Hans Rudolf · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe radical-libéral
Seit mehr als drei Jahren arbeitet die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) an der Reform des Lohnausweises. Die Absicht: Der Fiskus will in Zukunft über sämtliche Zusatzleistungen an Arbeitnehmer, so genannte "fringe benefits", vollständig informiert sein, und die Arbeitgeber sollen zu Erfüllungsgehilfen der Steuerbehörden werden. Der Eindruck täuscht nicht, dass es der Verwaltung und den Kantonen weniger um eine administrative Harmonisierung von Abläufen geht, sondern um die Geldbeschaffung mit helvetischem Perfektionismus. Am 24. Mai 2004 hat die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben meiner Initiative Folge gegeben, es seien die wichtigsten Grundsätze der Lohnausweiserstellung stufengerecht festzuschreiben. Warum dies?
Es geht darum, den Selbstläufern der SSK entgegenzutreten und dem perfektionistischen Treiben von Verwaltungsstellen Einhalt zu gebieten. Denn in den Händen der Steuerverwalter ist aus dem ursprünglich guten Projekt "Neuer Lohnausweis" ein gigantisches Regelwerk geworden. Steuerzahler würden kleinlich ausgemolken, und die Arbeitgeberschaft, insbesondere die KMU, müsste sich mit einer Fülle von administrativem Kleinkram herumquälen.
Die Mehrheit der WAK hat deshalb erkannt, dass es der SSK vor allem darum geht, mit zusätzlichen Angaben zur Entschädigung von Arbeitnehmenden noch mehr steuerpflichtiges Einkommen zu generieren. Die dafür entwickelten Vorschriften zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung wurden auf 17 Seiten in 79 Rubriken zusammengefasst. Auch wenn anscheinend in den Verhandlungen der SSK mit den Vertretern der Wirtschaft Fortschritte erzielt wurden, so war ursprünglich doch vorgesehen, das auf Firmenkosten bezogene Abonnement einer Fachzeitschrift, sämtliche Rückvergütungen für Berufsreisen, das Jahresgeschenk, die gelegentlich private Benutzung des Firmenhandys und vieles, vieles mehr von den Arbeitgebenden zukünftig auflisten zu lassen. Statt nach einfachen und praktikablen Lösungen zu suchen, wurde das Vorschriftenpaket glatt verdoppelt, um alles bis in die kleinsten Einzelheiten hinein zu definieren und zu reglementieren. Mit Strafbestimmungen bis zu 50 000 Franken Busse und sogar Gefängnisandrohung für ungenaues Ausfüllen des geplanten Lohnausweises sollen die Arbeitgebenden eingeschüchtert und sozusagen auf Vorrat kriminalisiert werden.
Angesichts solcher Beamteneskapaden rügte am 5. Mai dieses Jahres sogar Bundespräsident Joseph Deiss den Widerspruch zwischen der versprochenen administrativen Entlastung der KMU sowie den Bemühungen um Wirtschaftswachstum und den Vorstellungen vom neuen Lohnausweis. Inzwischen führten die Opposition der Wirtschaftsverbände und die konstruktive Mitarbeit innerhalb einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der SSK und der Wirtschaft, dazu, dass die SSK ihre Vorstellungen vom neuen Lohnausweis überarbeiten und vor allem den Einführungstermin verschieben musste.
Trotz möglicher Verbesserungen sind aber nach wie vor enorme Folgekosten zur Umsetzung des künftigen Abrechnungssystems zu befürchten, welches der Fiskus den Unternehmen, sprich Arbeitgebenden, aufbürden will. Wie salopp die zuständigen Stellen über solche Bedenken hinweggehen, zeigt eine Stellungnahme der Eidgenössischen Steuerverwaltung: "Mitarbeitende, denen ein Teil des Lohnes in Form von Natural- oder Gehaltsnebenleistungen zugeht, dürfen von Verfassung wegen steuerlich nicht anders behandelt werden als solche, die den ganzen Lohn in Geld erhalten. Die Form der Entlöhnung wird vom Arbeitgeber frei gewählt. Ein für ihn daraus resultierender allfälliger administrativer Mehraufwand bei der Erstellung des Lohnausweises ist bloss eine Konsequenz dieser Wahl."
Selber schuld, heisst das zur Begründung des Vorhabens! In Zukunft sei im Amtsformular der Weg der letzten und hintersten Franken nachzuzeichnen, wird gebetsmühlenartig wiederholt, es gehe doch nur um die gesetzeskonforme und rechtsgleiche Besteuerung von Einkünften aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit und um mehr Rechtssicherheit.
Es darf einfach nicht sein, dass Arbeitgebende in die Rolle von Hilfssheriffs des Fiskus gedrängt werden. Das Parlament muss Gelegenheit erhalten, nach dem Übergriff der Vollzugsinstanzen des Bundes und der Kantone dafür zu sorgen, dass materielle Verschärfungen der Steuergesetzgebung nicht im Alleingang durch die Verwaltung eingeführt werden können, sondern einzig durch demokratische Beschlüsse der zuständigen Bundesbehörden.
Zum Schluss: Wir müssen sicher keine "Lex Lohnausweis" machen. Vielleicht findet die dafür zuständige WAK, die sich nach der Überweisung mit diesem Geschäft befassen muss, zusammen mit den Steuerbehörden, zusammen auch mit Kreisen der Wirtschaft eine durchaus stufengerechte Lösung.
Ich bitte Sie, im Sinne der Erwägungen der Mehrheit der WAK meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
So weit liegen Minderheit und Mehrheit in dieser Frage eigentlich nicht auseinander. Auch die Minderheit ist dafür, dass der Lohnausweis einfach gestaltet ist, und glaubt, dass es in den meisten Fällen wirklich überhaupt kein Problem ist, wie man den ausfüllt. Wir wollen auch keine administrativen Barrieren einbauen, sondern, wo immer es geht, sogar den administrativen Aufwand verringern.
Warum sind wir trotzdem dagegen, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben? Das liegt nicht an den Erklärungen, die Herr Gysin Hans Rudolf abgegeben hat, sondern an der Formulierung seiner Initiative. Die Initiative verlangt nämlich, dass in der Gesetzgebung etwas geändert werden muss. Da sind wir anderer Ansicht. Die Initiative verlangt auch - das ist für mich ein weiterer wichtiger Punkt -: "Dabei ist auf den bisherigen Lohnausweis 1995 sowie seine Praxis abzustützen und auf eine weiter gehende Besteuerung von Lohnnebenleistungen zu verzichten."
Die Minderheit interpretiert diese Initiative deshalb so, dass unter dem Deckmantel des Abbaus von administrativem Aufwand eigentliche Steuerschlupflöcher geschaffen werden, denn seit 1995 hat sich die Welt im Bereich der Löhne sehr geändert. Es sind ganz fantasievolle Dinge in Bezug auf das passiert, was man sich alles als Gehaltsnebenleistungen ausbezahlen lassen kann, was bisher auf einem Lohnausweis nicht eingetragen werden musste. Es geht uns nicht darum, dass man es aufführen muss, wenn der Chef einem einmal einen Kaffee mit Gipfeli zahlt. Aber es geht uns um die grossen Dinge, es geht um diese so genannten "fringe benefits", und da sind Dinge darunter, die gab es vor 1995 vielleicht noch nicht, aber sie müssen heute deklariert werden.
Es gibt hier doch immerhin den Grundsatz der steuerlichen Gerechtigkeit, damit all diejenigen, die - zum Beispiel, weil sie in einer höheren Position sind - noch Nebenleistungen bekommen, von denen andere nur träumen, diese wenigstens im Lohnausweis angeben müssen. Darum geht es uns in erster Linie. Es gilt ja dann auch zu bedenken, dass die Steuersätze bei einer breiteren Bemessungsgrundlage tiefer sein können, wenn man gleich viele Steuereinnahmen generieren will.
Also, kurz gesagt: Wir sind damit einverstanden, dass man einen neuen Lohnausweis macht. Die Verhandlungen dazu sind in der allerletzten Runde. Am 30. September 2004 wurde von der Eidgenössischen Steuerverwaltung gesagt, man habe nun den Kompromiss, der neue Lohnausweis könne eingeführt werden. Ich höre jetzt von Gewerbeseite, dass noch nicht alle Fragen geklärt sind. Ich meine, die Fragen müsse man in dieser Arbeitsgruppe noch weiter klären. Dazu brauchen wir aber die parlamentarische Initiative Gysin Hans Rudolf nicht. Sie hat immerhin bewirkt, dass doch auch einige übertriebene Dinge, die in diesem Lohnausweis vorgesehen waren, gestrichen wurden. Wenn jetzt noch zwei oder drei kleine Dinge bleiben, dann sollte man sie, denke ich, partnerschaftlich lösen. Und dazu müssen wir nicht diese ganze Maschinerie der parlamentarischen Initiative in Gang setzen.
Kurz: Auch die Minderheit ist für einen neuen Lohnausweis, für einen einfachen Lohnausweis, aber sie ist nicht dafür, dass in diesem Lohnausweis Steuerschlupflöcher für jene drin sind, denen es sehr gut geht.
Ich bitte Sie, hier den ganz pragmatischen Weg einzuschlagen. Die parlamentarische Initiative Gysin Hans Rudolf hat schon sehr gut gewirkt. Lassen Sie jetzt jene, die an diesem Prozess interessiert sind, weiterarbeiten, und wir werden einen Lohnausweis bekommen, den mehr oder weniger alle als befriedigend erachten können.
Bührer Gerold · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe radical-libéral
Die WAK hat an ihrer Sitzung vom 24. Mai 2004 mit 13 zu 9 Stimmen beschlossen, Ihnen zu beantragen, der parlamentarischen Initiative Gysin Hans Rudolf Folge zu geben.
Ich verzichte hier darauf, die Vorgeschichte und die Beratungsdetails zu erläutern. Sie finden diese Informationen im Bericht unserer Kommission, und sie sind Ihnen auch dargestellt worden, insbesondere die administrative Ausweitung in Sachen Lohnausweis vom Initianten selbst.
Worum geht es bei diesem Vorstoss? Die parlamentarische Initiative Gysin Hans Rudolf verlangt, dass die Steuergesetzgebung des Bundes und auch das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden so zu ergänzen sind, dass die Grundsätze betreffend die Lohnausweisgestaltung durch den Arbeitgeber zu regeln seien. Dabei ist nach dem Wortlaut der Initiative auf die bisherige Lohnausweispraxis abzustellen. Auf weiter gehende Bestimmungen, wie sie der Entwurf der Schweizerischen Steuerkonferenz vorsieht, sei ausdrücklich zu verzichten. Der neue Lohnausweis verursacht einen nach Meinung der Mehrheit der WAK in keinem Verhältnis zum Ertrag stehenden administrativen Aufwand für die Unternehmungen. Dieser Aufwand schlägt natürlich insbesondere bei den kleineren und mittleren Unternehmen stark durch. Die parlamentarische Initiative will ausdrücklich nicht formale Verbesserungen wie etwa die EDV-gerechtere Verarbeitung des Lohnausweises verhindern. Sie will jedoch wesentliche materielle Änderungen, die vorgesehen sind, verhindern.
Die Kommissionsminderheit fordert, ebenso wie die Kommissionsmehrheit - das hat Kollegin Fässler ausgeführt -, eine Beschränkung des administrativen Aufwandes bei den Unternehmen. Sie ist aber im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass das Erarbeiten von Steuerformularen und ihre Umsetzung nicht Sache des Gesetzgebers sein kann. Die Kommissionsminderheit erachtet die im Verlauf der Diskussion um den neuen Lohnausweis vorgenommenen Verbesserungen und Erleichterungen bereits als ausreichend, wie Sie das vorher gehört haben. Weiter wird von der Kommissionsminderheit geltend gemacht, dass aus Gründen der Steuergerechtigkeit materielle Veränderungen im neuen Lohnausweis gemacht werden müssten.
Für die Kommissionsmehrheit dagegen handelt es sich bei der Gestaltung des Lohnausweises auch um eine eminent wirtschafts- und steuerpolitische Frage von grosser Tragweite, denn sie betrifft letztlich Millionen von Beschäftigten. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass zwar die parlamentarische Initiative Gysin Hans Rudolf positive Auswirkungen auf die Verhandlungen gehabt hat, dass aber das vorliegende Resultat, Stand September, nicht in allen Punkten zu befriedigen vermag. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass die Verbände der Wirtschaft, vor allem auch die KMU, mit diesem Resultat bekanntlich nicht zufrieden sind. Es geht hier um eine zentrale Frage der Anwendung im Bereich des Steuerrechtes.
Die Kommissionsmehrheit ist daher der Auffassung, dass die Legislative jetzt Einfluss nehmen muss, um zu verhindern, dass letztlich ein Lohnausweis Platz greift, der zum Teil negative Auswirkungen haben wird. Ein Beispiel: Es sind die Ausbildungskosten erwähnt worden. Die betriebliche Weiterbildung ist, gerade auch in sozialpartnerschaftlicher Hinsicht, ein hohes Gut. Im Bereich der Ausbildungskosten beispielsweise würden im neuen Lohnausweis Beschränkungen auferlegt, die aufgrund der Erfahrungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu weit gehen und letztlich diese ausbildungspolitische Zielsetzung schwächen, statt dass sie gestärkt wird.
Die WAK empfiehlt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Gysin Hans Rudolf Folge zu geben. Damit wird ermöglicht, dass die WAK entsprechende Änderungen beim Steuergesetz erarbeiten könnte. Das heisst, damit wird ermöglicht, dass, falls nötig, innerhalb dieses Gesetzes klare Leitplanken festgesetzt würden, nach denen die Steuerverwaltungen in Sachen Lohnausweis in Zukunft vorzugehen hätten.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Herr Bührer, ich möchte Sie nur fragen, ob Sie den Ausführungen des Initianten zugehört haben. Er hat nämlich ganz klar gesagt, dass er eigentlich keine gesetzliche Lösung anstrebe.
Bührer Gerold · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe radical-libéral
Es ist ganz klar, dass wir mit diesem Instrument in erster Linie Druck machen wollen; das ist überhaupt kein Widerspruch. Wenn das alles nichts nützen würde, müssten wir letztlich aber in den sauren Apfel beissen und eine gesetzliche Regelung schaffen. Wir haben keine Differenz.
Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
La commission a procédé, le 24 mai 2004, à l'examen préalable de l'initiative parlementaire Gysin Hans Rudolf. Cette initiative vise à modifier la législation fiscale de la Confédération, de sorte que les principes régissant l'établissement des certificats de salaire par l'employeur soient réglés au niveau de la loi. Il faut savoir que ce sujet a donné lieu à de très nombreuses discussions et que d'autres initiatives parlementaires ont été déposées entre-temps. Je voudrais citer à ce propos les initiatives parlementaires Lustenberger 04.413, Leutenegger Filippo 04.431, du groupe de l'Union démocratique du Centre 04.434 et également l'initiative parlementaire Jenny 04.417 au Conseil des Etats.
Dans la séance du 24 mai, nous avons procédé à l'examen des initiatives parlementaires Gysin Hans Rudolf et Lustenberger, qui avaient été attribuées à notre commission. En novembre dernier, la commission avait déjà débattu de l'initiative parlementaire Gysin Hans Rudolf, alors seule en lice, et avait décidé de procéder, avant l'échéance du délai imparti, à une enquête auprès des partenaires sociaux sur la question du nouveau certificat de salaire.
Compte tenu des résultats de cette enquête et des informations qu'elle a en sa possession sur l'avancement des négociations entre la Conférence suisse des impôts et les associations économiques, la commission propose de donner suite à l'une et l'autre des initiatives.
Si le principe même de la mise en place d'un nouveau formulaire pour le certificat de salaire n'est d'une façon générale contesté ni par la commission ni par les partenaires sociaux interrogés, les avantages accessoires, dont l'importance n'a cessé de croître au cours des dernières années, constituent une pierre d'achoppement. La commission constate que les intéressés eux-mêmes sont souvent peu au fait de l'état actuel des négociations menées sur la question entre la Conférence suisse des impôts et les associations économiques. C'est vrai que des progrès ont été faits et qu'on a supprimé des tracasseries de détail. Pour n'en citer que quelques-unes: la bonification des miles, par exemple, pour les employés qui voyagent beaucoup, l'utilisation privée du téléphone portable ou de l'ordinateur, ou bien la mise à disposition d'une place de parc. Un certain nombre d'éléments sont cependant encore en discussion, notamment: la quote-part imposable de l'utilisation privée de la voiture de fonction - le principe d'une quote-part est accepté, mais il s'agit d'en fixer l'importance; les indemnités pour frais de déménagement en Suisse ou à l'étranger; l'imposition des frais de cours de formation et des frais de cours de perfectionnement - les premiers ne sont pas déductibles alors que les seconds le sont.
La notion de frais de perfectionnement risque d'être difficile à délimiter. Va-t-on vraiment pénaliser un conducteur de machines de chantier qui suit un cours pour une formation sur de nouveaux engins? Ce sujet des cours de perfectionnement semble d'ailleurs également intéresser les représentants de la gauche, puisque notre commission a également débattu d'une initiative parlementaire Rechsteiner Paul concernant l'obligation de garantir une formation continue à tous les employés à partir d'un certain nombre d'années de service.
Le projet de nouveau certificat de salaire est une véritable usine à gaz et l'augmentation du travail administratif est simplement inadmissible. Ce serait également en contradiction avec les propositions de Monsieur le président de la Confédération, Joseph Deiss, qui, dans son programme économique, je vous le rappelle, a un point très important: la simplification des charges administratives pour les PME.
Permettez-moi de ne pas revenir sur les motivations de la minorité; je crois que notre collègue Fässler a eu l'occasion de nous en entretenir largement.
La majorité de la commission considère l'élaboration du certificat de salaire comme une question de politique économique majeure ayant une grande portée pratique. A cet égard, son objectif est triple: éviter toute augmentation de la charge de travail administratif des entreprises; préserver le rapport de pragmatisme, atout de notre pays, qui unit les contribuables, les entreprises et l'administration; enfin, veiller à ce que l'arrivée du nouveau certificat de salaire n'entraîne aucune hausse indirecte d'impôt. La majorité de la commission souhaite ainsi que les contribuables continuent à être responsables de la bonne transmission des données intéressant les autorités fiscales. Cette responsabilité ne doit en aucun cas être transmise à l'employeur.
Lors de sa séance, la commission souhaitait qu'il soit trouvé des solutions amiables entre la Conférence suisse des impôts et les organisations patronales. Or aujourd'hui, qu'avons-nous constaté? Avec une publication unilatérale, la Conférence suisse des impôts nous a informés que le nouveau certificat de salaire allait entrer en vigueur en 2006 et que son utilisation serait déjà possible à titre d'essai en 2005. Je crois que cette attitude n'est pas admissible alors qu'une pression politique a lieu, compte tenu des différentes initiatives parlementaires que je viens d'évoquer. Je crois que dans cette situation, il est indispensable que nous maintenions la pression.
Je vous demande donc instamment de suivre la proposition de la majorité de la commission de donner suite à cette initiative parlementaire. Je vous rappelle que la commission a pris sa décision par 13 voix contre 9.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben .... 94 Stimmen
Dagegen .... 61 Stimmen
Präsident (Binder Max, Präsident): Die Behandlung der parlamentarischen Initiative Haering 03.440 wird wegen entschuldigter Abwesenheit der Initiantin vertagt.
Schluss der Sitzung um 17.10 Uhr
La séance est levée à 17 h 10