Luzernische Winkelriedstiftung
Fondation · Luzern
Registre du commerce
- CH-ID
- CH10070109754
- Forme juridique
- Fondation
- Siège
- Luzern
- Adresse
- c/o Markus Bossert, Haldenstrasse 37b, 6006 Luzern, 6006 Luzern
- Canton
- Lucerne
- Statut
- Actif
- Inscrite le
- 30 déc. 1940
But
Im Kanton Luzern wohnhafte Personen, die im Dienst der Landesverteidigung oder des Bevölkerungsschutzes erkrankten, verunglückten oder durch andere Umstände vorübergehend oder dauernd in Notlage geraten, finanziell zu unterstützen, zu beraten oder fürsorglich zu betreuen; die Unterstützung kann auch auf deren Familien ausgedehnt werden; im Todesfall kann die Beihilfe auch den hinterbliebenen nächsten Angehörigen gewährt werden; Angehörige der Armee oder des Bevölkerungsschutzes, die durch ihre Dienstleistung in eine finanzielle Notlage geraten, können in Härtefällen vorübergehend unterstützt werden; Unterstützungsaufgaben, zu denen Bund, Kantone oder Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, werden nicht übernommen; es können besondere Unterstützungen im Dienst und zum Wohle der Armee oder des Bevölkerungsschutzes gewährt werden; diese sind für folgenden Empfängerkreis vorgesehen: a) Verbände, Vereine, Stiftungen, etc., welche Aufgaben im Rahmen der Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes übernehmen. b) Einzelpersonen oder Organisationen für Sonderaktionen, welche im Sinne der Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes sind.
Extrait officiel du registre du commerce · Inscription sur Zefix
Source: registre du commerce suisse (Zefix, FOSC) et office cantonal du registre du commerce. · vérifié le 25 sept. 2026
Organes et signataires
5
Mitglied und Sekretär · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten · von Willisau, Willisau
Vizepräsident des Stiftungsrates · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten · von Horw, Horw
Präsident des Stiftungsrates · Kollektivunterschrift zu zweien · von Luzern, Schüpfheim
Mitglied und Verwalter · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten · von Rothenburg, Hildisrieden
Revisionsstelle · Willisau
Anciens organes (18)
Präsident · Kollektivunterschrift zu zweien aber nicht mit dem Vizepräsidenten · von Luzern und Winterthur, Luzern
Vizepräsident · Kollektivunterschrift zu zweien aber nicht mit dem Präsidenten · von Trimbach, Luzern
Aktuar · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten · von Horw und Lungern, Horw
Verwalter · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten · von Rothenburg, Rothenburg
Fürsorger · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten · von Oberägeri, Luzern
Beisitzer · ohne Zeichnungsberechtigung · von Willisau, Willisau
Revisionsstelle · von Luzern, Luzern
Beisitzer · ohne Zeichnungsberechtigung · von Kriens und Madiswil, Kriens
Revisionsstelle · von Luzern und Ruswil, Horw
Beisitzer · ohne Zeichnungsberechtigung · von Luzern und Dagmersellen, Luzern
Beisitzer · ohne Zeichnungsberechtigung · von Schüpfheim, Schüpfheim
Revisionsstelle · Willisau (CH-100.9.021.823-0)
Präsident · Kollektivunterschrift zu zweien aber nicht mit dem Vizepräsidenten · von Luzern, Schüpfheim
Vizepräsident · Kollektivunterschrift zu zweien aber nicht mit dem Präsidenten · von Trimbach, Kriens
Beisitzer · ohne Zeichnungsberechtigung · von Horw und Lungern, Horw
Fürsorger · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten · von Horw, Horw
Mitglied und Verwalter · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten · von Rothenburg, Emmen
Mitglied und Verwalter · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten · von Rothenburg, Rothenburg
Publications FOSC
5 publications
12 sept. 2022 · Modification · Lucerne
- Personnes sortantes
- Hans Lötscher · Mitglied und Verwalter · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Lötscher, Hans, von Rothenburg, in Hildisrieden, Mitglied und Verwalter, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten [bisher: in Emmen].
15 janv. 2021 · Modification · Lucerne
- Personnes sortantes
- Daniel Keller · Präsident · Kollektivunterschrift zu zweien aber nicht mit dem VizepräsidentenEdy de Podestà · Vizepräsident · Kollektivunterschrift zu zweien aber nicht mit dem PräsidentenBruno Furrer · Fürsorger · Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: de Podestà, Edy, von Trimbach, in Kriens, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien aber nicht mit dem Präsidenten. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Keller, Daniel, von Luzern, in Schüpfheim, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien aber nicht mit dem Vizepräsidenten]; Furrer, Bruno, von Horw, in Horw, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten [bisher: Fürsorger, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten].
12 mars 2020 · Modification · Lucerne
- Personnes sortantes
- Bruno Zemp · Beisitzer · ohne Zeichnungsberechtigung
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Zemp, Bruno, von Schüpfheim, in Schüpfheim, Beisitzer, ohne Zeichnungsberechtigung.
8 janv. 2020 · Modification · Lucerne
- Adresse
- c/o Daniel Keller, Murmattweg 6, 6000 Luzern → c/o Markus Bossert, Haldenstrasse 37b, 6006 Luzern
Domizil neu: c/o Markus Bossert, Haldenstrasse 37b, 6006 Luzern.
31 juil. 2019 · Modification · Lucerne
- But
- Im Kanton Luzern wohnhafte Personen, die im Dienst der Landesverteidigung oder des Bevölkerungsschutzes erkrankten, verunglückten oder durch andere Umstände vorübergehend oder dauernd in Notlage geraten, finanziell zu unterstützen, zu beraten oder fürsorglich zu betreuen; die Unterstützung kann auch auf deren Familien ausgedehnt werden; im Todesfall kann die Beihilfe auch den hinterbliebenen nächsten Angehörigen gewährt werden; Angehörige der Armee oder des Bevölkerungsschutzes, die durch ihre Dienstleistung in eine finanzielle Notlage geraten, können in Härtefällen vorübergehend unterstützt werden; Unterstützungsaufgaben, zu denen Bund, Kantone oder Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, werden nicht übernommen; es können besondere Unterstützungen im Dienst und zum Wohle der Armee oder des Bevölkerungsschutzes gewährt werden; diese sind für folgenden Empfängerkreis vorgesehen: a) Verbände, Vereine, Stiftungen, etc., welche Aufgaben im Rahmen der Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes übernehmen. b) Einzelpersonen oder Organisationen für Sonderaktionen, welche im Sinne der Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes sind.
Urkundenänderung: 28.05.2019. Zweck neu: Im Kanton Luzern wohnhafte Personen, die im Dienst der Landesverteidigung oder des Bevölkerungsschutzes erkrankten, verunglückten oder durch andere Umstände vorübergehend oder dauernd in Notlage geraten, finanziell zu unterstützen, zu beraten oder fürsorglich zu betreuen; die Unterstützung kann auch auf deren Familien ausgedehnt werden; im Todesfall kann die Beihilfe auch den hinterbliebenen nächsten Angehörigen gewährt werden; Angehörige der Armee oder des Bevölkerungsschutzes, die durch ihre Dienstleistung in eine finanzielle Notlage geraten, können in Härtefällen vorübergehend unterstützt werden; Unterstützungsaufgaben, zu denen Bund, Kantone oder Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, werden nicht übernommen; es können besondere Unterstützungen im Dienst und zum Wohle der Armee oder des Bevölkerungsschutzes gewährt werden; diese sind für folgenden Empfängerkreis vorgesehen: a) Verbände, Vereine, Stiftungen, etc., welche Aufgaben im Rahmen der Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes übernehmen. b) Einzelpersonen oder Organisationen für Sonderaktionen, welche im Sinne der Verteidigung und des Bevölkerungsschutzes sind. Organisation neu: [Organisation gestrichen gemäss Art. 95 Abs. 1 lit. h. HRegV]. [Weitere Änderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen.] [gestrichen: Reglement vom 10.03.2008].