Stiftung Bündner Literaturpreis

Fondation · Chur

Registre du commerce

CH-ID
CH35070005643
Forme juridique
Fondation
Siège
Chur
Adresse
c/o Luzia Rageth, Bahnhofstrasse 17, 7023 Haldenstein, 7023 Haldenstein
Canton
Grisons
Statut
Actif

But

Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung eines Literaturpreises für auf dem Gebiet der Literatur tätige Bündnerinnen und Bünder. Als Bündnerinnen und Bündner gelten Personen, die in Graubünden wohnhaft oder heimatberechtigt sind oder deren Werk mit dem Kanton in besonders naher Beziehung steht. Der Literaturpreis kann an Einzelpersonen aber auch an Autorengruppen verliehen werden aufgrund von Werken, deren Erscheinungsdatum in der Regel nicht mehr als drei Jahre zurückliegt. Es ist möglich, ein ganzes Lebenswerk auszuzeichnen. Ausgezeichnet werden Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch leben. Als Literatur gelten Schriftwerke im engeren (Belletristik) und im weiteren Sinn (Sachliteratur, kultur- und geistesgeschichtliche Texte). Die Auszeichung erfolgt in Form eines Geldpreises. Dieser kann Schriftstellerinnen und Schriftstellern für ihr literarisches Schaffen in romanischer, italienischer oder deutscher Sprache zugesprochen werden.

Extrait officiel du registre du commerce · Inscription sur Zefix

Source: registre du commerce suisse (Zefix, FOSC) et office cantonal du registre du commerce. · vérifié le 26 sept. 2026

Publications FOSC

3 publications

  1. 4 août 2022 · Modification · Grisons

    FOSC 1005535048

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Dazzi Gross, Anna, von S-chanf und Fuldera, in Chur, Präsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Enderlin, Gian Nino, von Chur und Maienfeld, in Zürich, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Caluori, Arno, von Domat/Ems, in Chur, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Maranta, Cristina, von Poschiavo, in Chur, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Pult, Marcella, von Sent, in Chur, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Publication précédente du 16 juin 2022

  2. 16 juin 2022 · Modification · Grisons

    FOSC 1005497306

    Adresse
    c/o Anna Alice Dazzi Gross, Bondastrasse 44 A, Im Eulengut, 7000 Chur → c/o Luzia Rageth, Bahnhofstrasse 17, 7023 Haldenstein

    Domizil neu: c/o Luzia Rageth, Bahnhofstrasse 17, 7023 Haldenstein. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gantenbein, Jakob, genannt Köbi, von Grabs, in Fläsch, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schmid Göldi, Rita, von Vals, in Vals, Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Nussio, Arianna, von Brusio, in Andeer, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Rageth, Luzia, von Cazis, in Chur, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Valär, Rico, von Zuoz, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.

    Publication précédente du 16 mai 2022

  3. 16 mai 2022 · Modification · Grisons

    FOSC 1005474491

    But
    Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung eines Literaturpreises für auf dem Gebiet der Literatur tätige Bündnerinnen und Bünder. Als Bündnerinnen und Bündner gelten Personen, die in Graubünden wohnhaft oder heimatberechtigt sind oder deren Werk mit dem Kanton in besonders naher Beziehung steht. Der Literaturpreis kann an Einzelpersonen aber auch an Autorengruppen verliehen werden aufgrund von Werken, deren Erscheinungsdatum in der Regel nicht mehr als drei Jahre zurückliegt. Es ist möglich, ein ganzes Lebenswerk auszuzeichnen. Ausgezeichnet werden Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch leben. Als Literatur gelten Schriftwerke im engeren (Belletristik) und im weiteren Sinn (Sachliteratur, kultur- und geistesgeschichtliche Texte). Die Auszeichung erfolgt in Form eines Geldpreises. Dieser kann Schriftstellerinnen und Schriftstellern für ihr literarisches Schaffen in romanischer, italienischer oder deutscher Sprache zugesprochen werden.

    Urkundenänderung: 04.04.2022. Zweck neu: Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung eines Literaturpreises für auf dem Gebiet der Literatur tätige Bündnerinnen und Bünder. Als Bündnerinnen und Bündner gelten Personen, die in Graubünden wohnhaft oder heimatberechtigt sind oder deren Werk mit dem Kanton in besonders naher Beziehung steht. Der Literaturpreis kann an Einzelpersonen aber auch an Autorengruppen verliehen werden aufgrund von Werken, deren Erscheinungsdatum in der Regel nicht mehr als drei Jahre zurückliegt. Es ist möglich, ein ganzes Lebenswerk auszuzeichnen. Ausgezeichnet werden Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl noch leben. Als Literatur gelten Schriftwerke im engeren (Belletristik) und im weiteren Sinn (Sachliteratur, kultur- und geistesgeschichtliche Texte). Die Auszeichung erfolgt in Form eines Geldpreises. Dieser kann Schriftstellerinnen und Schriftstellern für ihr literarisches Schaffen in romanischer, italienischer oder deutscher Sprache zugesprochen werden.