05.3564
Rahmenvertrag zwischen der Schweiz und der EU
Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion
Ich danke dem Bundesrat für den Antrag auf Annahme des Postulates. Er hat diesen im Rahmen seiner Klausur zur Europapolitik am 26. Oktober 2005 beschlossen und sieht nun im Sinne des Postulates die Prüfung der Möglichkeit eines Rahmenabkommens zur besseren Wertung und Koordination des bilateralen Vertragswerkes mit der EU vor. Dies soll noch vor Ende der laufenden Legislatur mit einer Auslegeordnung und Analyse der verschiedenen möglichen europapolitischen Optionen für unser weiteres Vorgehen im Verhältnis zur EU geschehen.
In meinen Augen ist dies durchaus ein möglicher Kontext für die Stellungnahme zum Postulat. Ich sehe der Auslegeordnung mit Interesse entgegen. Im Grunde stellt diese wohl eine Vertiefung und Neubeurteilung des Berichtes der Aussenpolitischen Kommission unseres Rates vom 18. März 2002 über die Optionen der schweizerischen Integrationspolitik dar. Wir haben damals die Optionen reiner bilateraler Weg, Beitritt zum EWR, Beitritt zur EU und als damals eher neuen Gedanken die "Assoziation" bzw. ein Rahmenabkommen beleuchtet. Mit der Assoziation - von der Aussenpolitischen Kommission im Bericht immer in Anführungszeichen gesetzt - war eine institutionelle Lösung gemeint, welche es erlaubt, alle bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU unter dem Dach eines Rahmenabkommens zu bündeln.
Mein Postulat knüpft bewusst und ausdrücklich an unseren damaligen europapolitischen Bericht an, will diesen und die Überlegungen dazu in Erinnerung rufen und den Gedanken des Rahmenvertrages auch auf seinen Kern zurückführen und nicht ausufern lassen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil es im Rahmen der Gespräche von Frau Bundesrätin Calmy-Rey mit der EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner in diesem Herbst, zumindest den Medien zufolge, auch um inhaltliche, materielle Elemente, also auch um Sachvereinbarungen, ging. Gerade dies entspricht aber nicht meinen Vorstellungen des Modells Rahmenvereinbarung. Gemäss EU-Recht ist das Charakteristische an Assoziationsabkommen - dieser Begriff entstammt dem EU-Recht -, dass sich beide Seiten gemeinsame Verfahren und Institutionen geben. Ein Rahmenvertrag soll in diesem Sinne in erster Linie Fragen der Prozedur regeln.
Damit werden die bestehenden und auch künftige bilaterale Sachabkommen unter das gleiche Dach gestellt. Die einzelnen Vertragswerke können so von prozeduralen Regelungen entlastet werden. Es entfällt auch die Gefahr, dass verfahrensmässig, damit aber auch die jeweilige Vertragsstellung beider Parteien tangierend und präjudizierend, mit jedem einzelnen Abkommen stets neue Ansätze einfliessen können. Auch die Fortsetzung und Institutionalisierung der Gespräche und Kontakte mit der EU und ein Monitoring über das gesamte Vertragswerk könnten eine Grundlage erhalten. Kurz, es geht um einen institutionellen Gesamtrahmen für unser Verhältnis zur EU.
Mit der Schaffung eines solchen institutionellen Rahmens könnte im gleichen Zuge auch innerschweizerisch eine Klärung der Rollen verbunden werden. Im Zusammenspiel des Bundes mit den Kantonen, im Zusammenwirken und in der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Volk, Parlament und Bundesrat bestehen ja heute bezüglich der einzelnen bilateralen Verträge mit der EU und deren möglichen Weiterentwicklung durchaus Unterschiede, damit aber auch Unsicherheiten und Unklarheiten. Rolle und Mitwirkung der Bundesverwaltung in allem, was Brüssel anbetrifft, verändern sich ebenfalls unmerklich. Das könnte zu vollendeten Tatsachen führen, die mit der übrigen Kompetenzordnung kaum im Einklang stünden. Wir sollten somit auch hier die Chance nutzen, ein kohärentes Gesamtsystem für unsere Beziehungen mit der EU zu schaffen.
Nur am Rande erwähne ich, dass sich auch der sinnlose Streit um das sistierte Beitrittsgesuch von 1992 beim Abschluss eines Rahmenvertrages zwanglos erledigen liesse. Diese Geschichte eilt zwar nicht, das Gesuch - oder was immer es ist - frisst kein Heu, aber es irritiert innenpolitisch immer wieder. Die Gelegenheit beim Abschluss eines Rahmenvertrages wäre deshalb wohl beim Schopf zu packen.
Gesamthaft bietet ein Rahmenübereinkommen wesentliche Vorteile zur weiteren Gestaltung unseres Verhältnisses mit der EU und ist geeignet, dieses auch innenpolitisch zu entkrampfen. Ich danke deshalb dem Bundesrat nochmals für den Antrag auf Annahme des Postulates und bitte auch Sie um Ihre Zustimmung.
Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Idee eines Rahmenabkommens der Schweiz mit der EU ist eine interessante Vorstellung. Die damit anzustrebenden Ziele wären etwa: erstens die Schaffung eines Forums für einen regelmässigen politischen Dialog, zweitens die Vereinfachung der Strukturen und Entscheidmechanismen und ein Monitoring zu den bestehenden bilateralen Verträgen, drittens eine Plattform für weitere sektorielle Vereinbarungen und viertens vielleicht auch eine Basis für ein Reporting und Controlling unserer Solidaritätsbeiträge zugunsten des Abbaus der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten innerhalb der EU.
Dies alles tönt im Hinblick auf eine kohärente Ausgestaltung unserer bilateralen Zusammenarbeit mit der EU vielversprechend. Allerdings ergeben sich aus diesem Ansatz auch ein paar Tücken, die wir bedenken müssen. Da wäre erstens die Tatsache zu erwähnen, dass es für eine solche Plattform des beiderseitigen Willens, also auch des Willens der EU, bedarf. Entscheidend dafür ist die Drittstaatpolitik der EU, und diese ist in ihren Grundzügen heute noch nicht erkennbar. Zu beachten ist zweitens, dass in einem bestehenden Rahmenabkommen, dem EWR, ein idealer politischer Dialog zwischen der EU und den EWR/Efta-Staaten noch nicht so richtig gefunden worden ist. Drittens stellt sich in Bezug auf die Rolle der Gemischten Ausschüsse die Frage, ob diese dann quasi zu Unterausschüssen degradiert würden. Dabei geht es einerseits formal und materiell um die Mitwirkungsrechte der Kantone. Das müssen wir wirklich im Auge behalten. Andererseits ist es kaum vorstellbar, dass ein einziger Gemischter Ausschuss im Rahmen eines Dachabkommens Entscheide zu allen von den bestehenden Verträgen abgedeckten Bereichen fällen könnte, von klassischen Handelsfragen über phytosanitäre Vorschriften und der Regelung der Flugsicherheit bis hin zu den Fragen über die Zinsbesteuerung.
Bleibt man aber bei den bisherigen Gemischten Ausschüssen, stellt sich die Frage: Laufen wir dann nicht Gefahr, die bisherigen Strukturen noch zu verkomplizieren, statt sie zu vereinfachen? Gibt es nicht auch Risiken, die zu beachten wären? Was sind das für Risiken, die wir im Auge behalten müssten? Die EU wird darauf pochen, dass mit einem Rahmenabkommen auch für sie ein Mehrwert entsteht. Worin könnte dieser bestehen? Ich denke, dass sie versuchen wird, von uns vermehrt die Übernahme des EU-Rechtes zu fordern, dass ein Rahmenvertrag für sie allenfalls eine allgemeine Guillotineklausel enthalten müsste. Das dürfte unseren Handlungsspielraum in Zukunft empfindlich schmälern. Die EU könnte darin unsere Kohäsionszahlungen rechtlich verankern wollen, was sie bisher nicht durchsetzen konnte. Letztlich könnte es auch darum gehen, uns die Übernahme von Regeln bei der Unternehmensbesteuerung nahe legen zu wollen.
Mit anderen Worten: Auch der an sich sinnvolle Schritt zur Institutionalisierung der bilateralen Zusammenarbeit ist mit Bedacht und mit Weitsicht gleichzeitig zu prüfen. Ich gehe aber davon aus, dass dieser im bundesrätlichen Bericht zu den europäischen Optionen sorgfältig skizziert werden dürfte.
Calmy-Rey Micheline · BR-F · Bundesrat · Genf
Dans son postulat du 5 octobre 2005, Monsieur Stähelin a demandé au Conseil fédéral d'analyser le statut d'un éventuel accord-cadre qui pourrait être conclu entre la Suisse et l'Union européenne et de présenter un rapport sur la question. Le Conseil fédéral a décidé de proposer au Parlement d'accepter ce postulat.
L'intérêt d'un tel accord-cadre pourrait être notamment de garantir que les accords bilatéraux existants et futurs s'inscrivent dans un concept d'ensemble qui soit cohérent et efficace. Leur mise en oeuvre serait ainsi soumise à une coordination d'ensemble. Il existe en effet actuellement près de vingt accords bilatéraux et un nombre aussi important de comités mixtes et de sous-comités mixtes. De surcroît, un tel accord pourrait permettre aussi de renforcer le dialogue politique, d'améliorer et d'intensifier la qualité des échanges entre la Suisse et l'Union européenne. Il devrait également servir de plate-forme pour le développement de nos relations futures avec l'Union européenne.
A l'occasion de ma rencontre avec la commissaire européenne chargée des relations extérieures, Madame Benita Ferrero-Waldner, le 27 septembre 2005 à Strasbourg, il a été convenu de charger les experts suisses et communautaires d'étudier la faisabilité et le contenu possible d'un tel accord. Selon les dernières discussions menées sur le sujet, l'Union européenne semble assez réceptive à l'idée d'un accord-cadre, bien qu'une certaine prudence reste de mise. Selon l'Union européenne, un tel accord ne serait utile qu'à condition de représenter une valeur ajoutée pour les deux partenaires. Nous verrons donc le résultat de ces discussions au niveau des experts et nous en ferons rapport au Parlement.
Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angenommen - Adopté