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Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Änderung / Verschärfung der Ausländergesetzgebung / Nothilfe nur bei Kooperation / Lügen und profitieren

10717 · Amtliches Bulletin

Du 9 juin 2006

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/10717/de/bundesgesetz-uber-aufenthalt-und-niederlassung-der-auslander-anderung-verscharfung-der-auslandergesetzgebung-nothilfe-nur-bei-kooperation-lugen-und-profitieren

Consulté le 10 sept. 2026

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  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Lier l'aide d'urgence à la coopération (05.302),

02.310, 03.300, 05.302, 05.304

Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Änderung / Verschärfung der Ausländergesetzgebung / Nothilfe nur bei Kooperation / Lügen und profitieren

Bieri Peter · 1VP-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Es liegen schriftliche Berichte der Kommission vor. Sie beantragt, den Standesinitiativen keine Folge zu geben.

Heberlein Trix · Mit-F · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die vorliegenden Initiativen befassen sich mit dem Ausländergesetz - sie fordern eine Verschärfung der Ausländergesetzgebung -, und sie befassen sich mit der Nothilfe. Diese Standesinitiativen sind durch den zeitlichen Ablauf überholt. Die in der Wintersession 2005 abgeschlossene Behandlung des neuen Ausländergesetzes und des Asylgesetzes haben Gelegenheit geboten, diese Anliegen entweder einzubringen oder sie zu bekämpfen. Auch wenn man den Forderungen der Initiativen zustimmen sollte, so muss man jetzt aus formalen Gründen keine Folge geben, ausser man wollte sogleich wieder eine neue Revision der Gesetzgebung in Angriff nehmen. Ich nehme nicht an, dass dieser Rat dies tun möchte.

Im Zusammenhang mit der Initiative des Kantons Waadt, "Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer. Änderung", hat die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Initiative sei keine Folge zu geben. Bei der Initiative des Kantons St. Gallen hat die Kommission dasselbe einstimmig, mit 11 zu 0 Stimmen, entschieden. Bei den Initiativen des Kantons Bern, "Nothilfe nur bei Kooperation" und "Lügen und profitieren", beschloss die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Initiativen sei keine Folge zu geben.

Lauri Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Als Standesvertreter von Bern möchte ich der Kommission für die aussagekräftige Begründung ihres Antrages, der Standesinitiative keine Folge zu geben, danken. Mit der Kommission bin ich der Auffassung, dass die gesetzgeberischen Arbeiten seit Einreichen der Standesinitiative Bern im März 2005 den Verzicht auf Folgegeben tatsächlich rechtfertigen; dieser Auffassung ist auch der Regierungsrat des Kantons Bern.

Nach meiner Information ist der Bund bereit, mit den Kantonen periodisch über die Höhe der Nothilfeentschädigung für Personen mit einem Nichteintretensentscheid zu diskutieren und dabei die gemachten Erfahrungen aus der Vergangenheit jeweils auszuwerten. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Weitere Bemerkungen dazu erübrigen sich meines Erachtens.

Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich möchte nur zur Standesinitiative Bern etwas sagen, die jetzt der Standesvertreter des Kantons Bern, Herr Lauri, angesprochen hat: Bei der Höhe der Entschädigung bei der Nothilfe haben wir bis jetzt pragmatische Lösungen gefunden. Dieser Vorstoss ist ja nach dem Bundesgerichtsentscheid gemacht worden, welcher auch für Leute, die nicht mitwirken, eine Entschädigung vorgeschrieben hat. Das hat dazu geführt, dass die Entschädigungszahlungen gestiegen sind. Das hat der Kanton Bern natürlich auch entdeckt, und er hat gesagt, dass ihm da die Entschädigungen durch den Bund nicht mehr genügen würden.

Für die Jahre 2005 - rückwirkend - und 2006 haben wir das Problem gelöst. Die Entschädigung beträgt nicht mehr 600 Franken, sondern 1800 Franken. Sie lesen heute in den Zeitungen die irrtümliche Meinung, dass auch das nicht genüge. Wir haben auf der anderen Seite die Verordnung, welche den Kantonen Fixentschädigungen für die Aufrechterhaltung der Asylstrukturen zuspricht, jetzt nicht geändert, damit sie hier einen Ausgleich haben. An sich müssten wir diese Verordnung mit der Zeit ändern, weil wir natürlich das ganze Asylverfahren auf weniger Gesuche ausrichten wollen, um nicht solche Kapazitäten aufrechtzuerhalten. Die Änderung ist nicht erfolgt, weil das miteinander verrechnet wird; da sind die Kantone einverstanden. Und für die Jahre 2007 und 2008 suchen wir wieder weitere Lösungen.

Aufrechterhalten wollen wir das System, dass die Kantone Fixbeträge bekommen, damit die Kantone, welche ihre Aufgabe besser erfüllen, aufgrund kleinerer Entschädigungen nicht benachteiligt werden gegenüber Kantonen, die ihre Aufgabe weniger gut erfüllen. Dieses Anreizsystem wollen wir beibehalten.

Bieri Peter · 1VP-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Den Initiativen wird keine Folge gegeben

Il n'est pas donné suite aux initiatives