06.5271
Affaire du fax de la CIA
Schmid Samuel · BR-M · Conseil fédéral · Berne
In der Fax-Angelegenheit wurde von zwei Untersuchungsbehörden, dem Oberauditorat und der Bundesanwaltschaft, ein Strafverfahren wegen Verletzung militärischer Geheimnisse bzw. Amtsgeheimnisverletzung eingeleitet. In der Zwischenzeit hat die Bundesanwaltschaft ihr gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eingestellt, während das Verfahren der Militärjustiz weiterläuft. Angesichts des laufenden Verfahrens der Militärjustiz stellt sich die Frage nach allfälligen Schadenersatzforderungen nicht.
Die Verletzung militärischer Geheimnisse und des Amtsgeheimnisses sind Offizialdelikte und müssen von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zwingend untersucht werden. Damit stellt sich auch die Frage nach der politischen Verantwortung nicht.
Lang Josef · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe des VERT-E-S
Herr Bundesrat, herzlichen Dank für diese Antwort, die allerdings nicht viel aussagt; aber das ist nicht unbedingt Ihre Verantwortung. Können Sie noch etwas zu den Untersuchungen gegen die zwei Journalisten sagen, die da ebenfalls behelligt werden?
Schmid Samuel · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Nein, weil sie weder vom VBS noch speziell vom Generalsekretariat durchgeführt wurden, sondern von den unabhängig arbeitenden Justizorganen.