06.001
Geschäftsbericht des Bundesrates 2005
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Auch dieses Jahr haben die Geschäftsprüfungskommissionen den Bericht des Bundesrates über die Geschäftsführung im Jahre 2005 gründlich geprüft. Unsere Subkommissionen prüfen auch detailliert die Geschäftsberichte der Unternehmen im dritten und vierten Kreis, der SBB, Post, Swisscom, Ruag, Skyguide und ETH. Für die Aussprache mit den Mitgliedern des Bundesrates und mit der Bundeskanzlerin sind wir natürlich gezwungen, Schwerpunkte zu setzen. Wir denken, dass diese Aussprache auch für den Bundesrat nicht lediglich eine Pflichtübung ist, sondern dass er sich mit der notwendigen Ernsthaftigkeit der Diskussion gestellt hat. Die verschiedenen Schwerpunkte konnten offen, kritisch und auch kontrovers diskutiert werden.
In der Sache selber ist die Arbeit des Bundesrates und der Bundesverwaltung als befriedigend zu bezeichnen. Von den 16 strategischen Zielen, die sich der Bundesrat für das Jahr 2006 gesetzt hatte, hat er 3 vollumfänglich, 3 überwiegend und 8 teilweise realisiert. 2 strategische Ziele konnten nicht erreicht werden; als Begründung werden die fehlenden Ressourcen angegeben. Das Resultat ist somit etwas durchzogen. Trotzdem hat die GPK einstimmig beschlossen, Ihnen zu beantragen, den Geschäftsbericht 2005 gutzuheissen.
Als Schwerpunktthemen haben wir mit dem Bundesrat beispielsweise die Visa-Affäre, den Pendenzenabbau bei den Einbürgerungen, die Evaluation und die Beschaffung von Rüstungsgütern, die Personalpolitik des Bundes und die Personalzufriedenheit, die Wachstumspolitik, die Arbeitslosigkeit und die Verlagerungspolitik besprochen. Die Präsidenten der einzelnen Subkommissionen werden auf einzelne Schwerpunktthemen etwas vertiefter eingehen. Wir thematisieren aber immer auch Querschnittfragen über alle Departemente hinweg. Dieses Jahr waren das Mitberichtsverfahren und die Verwaltungsreform die Querschnittfragen.
Das heisst aber natürlich nicht, dass die Kollegialität im Bundesrat für die GPK kein Thema mehr ist. Hier lassen wir nicht locker. Am 5. Dezember 2005 forderte Kollege Hofmann hier im Rat die Wiedereinführung der Kollegialität im Bundesrat. Betrachten wir das Funktionieren der einzelnen Mitglieder des Bundesrates in den vergangenen Monaten, sehen wir, dass die Wiedereinführung der Kollegialität bei weitem noch nicht abgeschlossen ist. Wenn wir die einzelnen Äusserungen der Bundesräte betrachten, stellen wir fest, dass es bezüglich des Innenverhältnisses auch unterschiedliche Wahrnehmungen und unterschiedliche Verständnisse gibt. Ein Bundesrat kritisiert das Klima, ein anderer kritisiert die ungenügende Disziplin, wieder ein anderer Bundesrat sieht die Kollegialität nicht in Gefahr. Unbestritten ist für die GPK, dass es auch im letzten halben Jahr Verletzungen des Kollegialitätsprinzips gab. Es besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Es braucht auch die Überzeugung aller Mitglieder des Bundesrates, dass die Kollegialität wichtig ist. Im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz steht schwarz auf weiss: "Für die Wahrnehmung der Regierungsfunktionen ist der Bundesrat als Kollegium verantwortlich." Ebenso braucht es den Willen aller Mitglieder des Bundesrates, an der Kollegialität zu arbeiten.
Die GPK begleitet den Bundesrat auf diesem Weg. Wir führen in einer Delegation zweimal pro Jahr mit einer Delegation des Bundesrates darüber ein Gespräch. Wir analysieren dabei das von der GPK geführte "Sündenregister" - wenn man das so bezeichnen will - der vergangenen Monate, wir deponieren unsere Kritik und unsere Erwartungen. Der Bundesrat legt uns dar, wie er an diesem Thema arbeitet und arbeiten will. Ich darf festhalten, dass diese Gespräche in einer offenen, guten und konstruktiven Atmosphäre stattfinden. Sie werden auch vonseiten des Bundesrates als wichtig erachtet. Ein ehemaliger Bundespräsident sagte vor kurzem: "Mit der Kollegialität ist es wie mit der Schwangerschaft: So, wie man nicht nur ein wenig schwanger sein kann, so kann man auch nicht nur ein wenig kollegial sein." Ich denke, dies ist zu unterstreichen.
Ich komme damit zum Querschnittthema Verwaltungsreform. Die GPK hat im Herbst 2005 beschlossen, sich eingehend mit der Umsetzung der Verwaltungsreform zu befassen. In diesem Zusammenhang liessen wir uns durch den Chef des EFD, die Bundeskanzlerin und den Delegierten des Bundesrates über den aktuellen Stand des Projektes informieren. Die Projektverantwortung liegt beim Bundesrat. Ein Bundesratsausschuss bereitet zusammen mit dem Delegierten die Entscheide zuhanden des Bundesrates vor. Der Bundesrat hat am 7. September 2005 9 Querschnittprojekte definiert und auch 24 Departementsprojekte aufgeführt.
Wir konfrontierten sämtliche Mitglieder des Bundesrates unter anderem mit folgenden Fragen: Wird die Verwaltungsreform von allen Mitgliedern des Bundesrates mitgetragen? Wird das Projekt von den Mitarbeitenden mitgetragen? Wo und inwiefern gibt es Widerstände? Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Projekt Verwaltungsreform und den 24 Departementsprojekten? Wo liegen die grössten Herausforderungen? In welchen Projekten sehen die einzelnen Mitglieder des Bundesrates die Prioritäten?
Wir wünschten uns vor allem auch eine politische Beurteilung. Nach den Gesprächen kamen wir zu folgender Wertung über den heutigen Stand der Verwaltungsreform: Wir betrachten die Verwaltungsreform als wichtiges Projekt. Sehr wichtige Querschnittprojekte wurden definiert und sind zum Teil inzwischen auch aufgegleist worden. Wir zweifeln aber heute noch daran, ob alle Departemente und deren Chefs die Verwaltungsvorhaben gleichermassen entschlossen angehen. Die Begeisterung und die Lust bezüglich dieses Projektes halten sich teilweise in Grenzen. Die GPK ist überzeugt, dass der Erfolg des Projektes nur dann gewährleistet ist, wenn es von allen Mitgliedern des Bundesrates bedingungslos unterstützt wird. Dies erwarten wir vom Bundesrat. Auch ist die feste Entschlossenheit des Bundesrates durch diesen regelmässig zu bekräftigen.
Die allgemeinen Ziele wie Optimierung der Abläufe, Verhinderung von Doppelspurigkeiten und auch die Verbesserung der Führung sind so allgemein abgefasst, dass da noch jeder und jede zustimmen kann. Wenn diese Ziele dann in Teilprojekte hinuntergebrochen und mit Massnahmen versehen werden, wird die Nagelprobe für den Bundesrat kommen. Diese Nagelprobe steht für den Herbst an.
Eine besondere Schwierigkeit ist die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Verwaltungsreform. Diese Reform bewegt sich in einem schwierigen Umfeld. Stichworte sind: die schlechten Bundesfinanzen, die Entlastungsprogramme, der mit dem Entlastungsprogramm 2004 angekündigte Abbau von insgesamt 4000 Stellen und auch die Überprüfung der Aufgaben des Bundes.
Dieses Umfeld führte zu einer grossen Verunsicherung beim Bundespersonal. Diese Verunsicherung ist plausibel. Die Mitarbeiterzufriedenheit ist schlecht. Das Verhältnis zwischen dem Bund als Arbeitgeber und den Bundesangestellten ist heute belastet. Die Verwaltungsreform darf aber durch diese Situation nicht scheitern. Das gegenseitige Vertrauen ist wiederherzustellen. Für das Projekt "Verwaltungsreform" braucht es motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine konstruktive Mitwirkung ist gefragt, insbesondere auch von den Schlüsselpersonen wie Departementssekretären und Amtsdirektoren. Aber gerade sie sind in allen parallel verlaufenden Projekten sehr stark belastet und involviert. Nach Ansicht der GPK ist der Bundesrat hier besonders gefordert. Hier liegt einer der Schlüssel zum Erfolg.
In seinem Bericht gibt der Bundesrat auch einen Überblick über 24 laufende Departementsprojekte. Diese reichen von der Steuerung bei Swissmedic über die Büroautomatisierung beim EJPD bis zur Koordination der Landeswerbung. Diese Departementsprojekte sind nach Ansicht der GPK - was auch von den Bundesratsmitgliedern bestätigt wurde - nicht Teil der Verwaltungsreform, sondern es handelt sich um das Tagesgeschäft und um ordentliche Führungsaufgaben der Departementsvorsteherinnen bzw. der Departementsvorsteher. Diese Projekte sind zum Teil bereits abgeschlossen und können nicht als Indikatoren für den Erfolg der Verwaltungsreform herangezogen werden.
Einer Medienmitteilung des Bundesrates vom 3. Mai 2006 konnten wir entnehmen, dass der Bundesrat entschieden hat, 30 Prozent der ausserparlamentarischen Kommissionen aufzuheben. Weiter sollen die 45 Verwaltungsbibliotheken geführt und koordiniert werden. Das ist sicher ein Anfang. Aber wir haben uns in der GPK auch gefragt, ob es sich hier um eine Verwaltungsreform handelt oder ob die Führung und Koordination von Bibliotheken und die Aufhebung von nicht mehr notwendigen Kommissionen nicht eher permanente Führungsaufgaben sind.
Von den meisten Mitgliedern des Bundesrates wird besonders das Querschnittprojekt "Optimierung der Führung" als wichtiges Projekt beurteilt. Es geht einmal langfristig um ein einheitliches Führungs- und Steuerungsmodell; einfache, klare und praktikable Führungsgrundsätze mit den entsprechenden Instrumenten sind das Ziel. Kurzfristig sollen die Departemente ihre Führungsstrukturen überprüfen und optimieren. Auch die GPK erachtet das Querschnittprojekt "Führung" als eines der Kernprojekte. Auch im Personalbereich sind Projekte definiert worden, bei denen ein besonderes Fingerspitzengefühl gefragt ist.
Schlussendlich haben wir uns mit den Mitgliedern des Bundesrats auch über die Rolle des Delegierten unterhalten, der mit rund 360 000 Franken jährlich entschädigt wird; zusätzlich basiert er auf den Büroinfrastrukturen und den personellen Ressourcen des Bundes. Der Delegierte gleicht sicher einem Motor eines solchen Projektes, aber die grundlegenden Entscheide sind vom Bundesrat zu treffen, und sie können somit nicht delegiert werden.
Wenn wir die Verwaltungsabläufe betrachten, wird auch das Parlament seine Arbeit immer wieder kritisch evaluieren müssen. Wir haben zum Teil heute eine Inflation von parlamentarischen Initiativen. Deren Umsetzung führt auch zu einem anderen Rollenverständnis des Parlamentes bei den Gesetzgebungsarbeiten und bei der Vorbereitung der Gesetzgebung, aber auch zu einer anderen Rolle der Verwaltung. Es gibt bei der Bearbeitung dieser parlamentarischen Initiativen eine Art Doppelunterstellung, einerseits unter die entsprechenden Legislativkommissionen und andererseits auch wieder unter den Bundesrat.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die GPK vom Verlauf des Projektes Verwaltungsreform einen etwas zwiespältigen Eindruck hat. Effizienzsteigerung, Vermeidung von Doppelspurigkeiten, die Erzielung von Synergien oder die Verbesserung der Verfahrensabläufe sind so allgemeine Ziele, dass sie von allen unterschrieben werden können. Der Bundesrat wird gefordert sein, wenn diese allgemeinen Ziele auf konkrete Massnahmen hinuntergebrochen werden. Nur wenn die Verwaltungsreform von allen Mitgliedern des Bundesrates bedingungslos mitgetragen wird, wird sie zum Erfolg. Es muss dem Bundesrat auch gelingen, das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder voll zu gewinnen. Ohne ihre konstruktive Mitarbeit dürfte es das Projekt Verwaltungsreform sehr schwer haben. Anlässlich der Sitzung der GPK in der nächsten Woche werden wir darüber befinden, wie wir dieses Projekt noch enger begleiten wollen.
Ich erlaube mir folgende Schlussbemerkung: Es liegt in der Natur der Sache, dass wir in unseren Aussprachen mit dem Bundesrat vorab Themen ansprechen, bei denen wir Handlungsbedarf sehen. Trotz Kritik vergessen wir die grosse Arbeit, die Bundesrat und Bundesverwaltung auch im vergangenen Jahr für unser Land geleistet haben, nicht. Dafür möchte ich heute im Namen der GPK dem Bundesrat und der Bundesverwaltung herzlich danken und unsere Anerkennung aussprechen.
Ich ersuche Sie, dem Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2005 zuzustimmen.
Béguelin Michel · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Dans le cadre de la détection précoce - "die Früherkennung" - des problèmes - raison d'être principale de la Commission de gestion -, j'ai choisi de développer deux aspects particuliers du rapport de gestion du Conseil fédéral. Ces deux aspects génèrent déjà des problèmes qui promettent de prendre de l'ampleur à court et à moyen terme.
Le premier aspect est le manque croissant de ressources en personnel pour permettre au Conseil fédéral d'atteindre les objectifs qu'il s'est lui-même fixés, après avoir défini ses priorités. Dans le rapport de gestion du Conseil fédéral pour l'année 2005, je relève en tout neuf cas pour lesquels cinq départements reconnaissent ne pas avoir atteint leurs objectifs faute de moyens suffisants. Il me semble d'ailleurs que ce constat n'est que la pointe visible de l'iceberg. J'en veux pour preuve le rapport 2005 du Contrôle fédéral des finances, rapport toujours très précieux pour la Commission de gestion: le Contrôle fédéral des finances relève trois cas supplémentaires de lacunes pour le seul Département fédéral des finances.
Le premier cas concerne le contrôle de l'encaissement des cotisations AVS des employeurs. Le Contrôle fédéral des finances note: ".... environ 25 pour cent des employeurs ne sont soumis qu'à un examen superficiel, voire ne font l'objet d'aucune vérification, ce qui contrevient aux prescriptions légales." Il n'est pas tolérable, en particulier pour l'AVS dont le Conseil fédéral répète constamment qu'elle va manquer de moyens financiers, que les deux départements concernés, le Département fédéral des finances et le Département fédéral de l'intérieur, ne remplissent pas leurs tâches légales en la matière. Je répète que c'est un constat du Contrôle fédéral des finances.
Le deuxième cas concerne le contrôle de la TVA. Là aussi, le Contrôle fédéral des finances dénonce des manquements liés à des "ressources humaines limitées". Cette situation conduit à des cas inadmissibles, comme des contrôles tous les 33 ans, alors que le délai pour la prescription des créances fiscales est de cinq ans, et surtout une perte de recettes estimée à plusieurs centaines de millions de francs, alors que le Conseil fédéral ne cesse de se plaindre de l'état déplorable des finances fédérales. L'incohérence est totale.
Lors du dialogue entre les Commissions de gestion et Monsieur le conseiller fédéral Merz, ce dernier nous a donné une réponse pour le moins ambiguë à propos de ce problème de TVA, à savoir: "Il est très difficile de trouver des contrôleurs fiscaux sur le marché du travail à Zurich." Cela signifie-t-il que les conditions offertes par la fonction publique fédérale ne sont pas compétitives face aux conditions offertes par le secteur privé? Cette situation de fait a conduit à des aberrations fiscales. La Suisse francophone a subi ainsi quatre fois plus de contrôles TVA que la Suisse alémanique. Je rappelle d'autre part que le Contrôle fédéral des finances dit lui-même qu'un contrôleur TVA rapporte neuf fois plus que ce qu'il coûte.
Le troisième cas est relatif au chiffre 1.2.3 du rapport du Contrôle fédéral des finances, "Décompte du prêt à Swissair". Je cite intégralement une phrase: "Au vu de l'importance du dossier et des montants en jeu, il est indispensable d'y consacrer les ressources nécessaires." En bonne logique, cette phrase signifie que le Département fédéral des finances n'a pas, jusqu'à présent, consacré les moyens nécessaires à ce dossier. Or, le Contrôle fédéral des finances précise par ailleurs que "l'enjeu financier est considérable". Je rappelle ainsi que la Confédération a investi plus de trois milliards de francs en tout dans la déroute de Swissair, puis dans la nouvelle compagnie Swiss: trois milliards de francs, c'est plus que chacun des programmes d'économies mis en place depuis lors.
Mis à part le cas du Département fédéral des finances, le cas de l'adhésion de la Suisse au traité "Ciel ouvert" est exemplaire: il s'agit d'un objectif du Conseil fédéral, objectif non atteint selon le rapport de gestion de l'exécutif. Ce traité vise à la transparence des activités et des potentiels militaires sur le continent européen, élément évidemment essentiel de la politique de sécurité. L'aspect positif de ce traité est totalement reconnu par le Département fédéral des affaires étrangères et par le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports. Mais le Conseil fédéral n'a pas les ressources en personnel et financières, soit 1 028 700 francs par année, pour adhérer à ce traité. Voilà où nous en sommes!
A part ces cas cités dans des documents officiels, il y a les plaintes des citoyens qui ne reçoivent pas de réponse à leurs lettres ou bien qui se heurtent à des numéros de hot-lines occupées en permanence. Je cite un exemple frappant: il concerne l'Office fédéral des migrations, où le service des naturalisations comptait 13 000 dossiers en retard au mois d'avril 2006. Après l'intervention de la Commission de gestion, le département a engagé douze employés temporaires - mais avec quelle formation? - dès le 1er mai dernier pour rétablir une situation normale d'ici la fin de l'année.
Les cas ci-dessus sont autant de preuves que les restrictions délibérées de personnel peuvent conduire à des dérives graves du fonctionnement de l'Etat. De plus, ces manquements peuvent engendrer des coûts élevés pour l'Etat. A l'avenir, il faudra systématiquement établir le bilan de ces dysfonctionnements et des coûts ainsi occasionnés.
Le deuxième chapitre dans la détection précoce des problèmes est le chapitre européen. Dans le rapport de gestion du Conseil fédéral, l'objectif "Consolidation des accords entre la Suisse et l'Union européenne" est en commun à deux départements, le Département fédéral des affaires étrangères et le Département fédéral de l'économie. Les deux départements constatent que l'objectif n'est que partiellement atteint - situation que l'on peut considérer comme normale à première vue. Par contre, les explications données sur les causes des retards enregistrés dans la ratification des divers accords posent beaucoup de questions. Et le dialogue que nous avons vécu le 22 mai dernier entre la commission et Madame la conseillère fédérale Calmy-Rey montre qu'actuellement on ne peut pas parler de "consolidation des accords", mais plutôt de "graves fissures". Du côté européen, non seulement la situation est bloquée, dans l'attente de la décision suisse sur le milliard de francs destiné aux pays de l'Est, mais en plus la volonté de négocier avec notre pays semble "se refroidir". La compréhension que l'Union européenne avait toujours manifestée à l'égard des particularités helvétiques fond comme neige au soleil. En particulier, les dix nouveaux pays européens, avec le cas du milliard de francs mis en cause, ne sont pas du tout disposés à nous faire des cadeaux.
Cette situation nouvelle est préoccupante. Actuellement, tous les départements ont des dossiers européens en cours. A part les deux départements précités - le Département fédéral des affaires étrangères et le Département fédéral de l'économie -, qui sont les acteurs naturels permanents du dossier européen, il y a bien sûr le Département fédéral de l'intérieur, avec le développement de la recherche; le Département fédéral de justice et police, pour l'évolution des concepts de sécurité liés à Schengen; le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports, avec la préparation de l'Euro 2008; le Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication, avec l'électricité et le trafic de transit; et enfin le Département fédéral des finances pour ce qui concerne l'ensemble des problèmes fiscaux.
Justement, dans ce dernier domaine, la fiscalité des cantons pourrait devenir une source de conflit avec des conséquences financières considérables, sans commune mesure avec la question du secret bancaire par exemple. Les représentants des cantons nous ont confirmé cette évolution lors de la "Stammtisch" des cantons le 12 juin dernier. Cette évolution inquiétante du dossier européen est à mon avis le plus important facteur de risques politiques à court et à moyen terme pour notre pays.
Ces deux thèmes - d'une part, les conséquences négatives de la diminution des ressources de la Confédération et, d'autre part, les risques du dossier européen - complètent le rapport de gestion du Conseil fédéral sous l'angle de la détection précoce des problèmes.
Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Als übergeordnetes Thema in der Zuständigkeit des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes haben wir das Wirtschaftswachstum gewählt. In den letzten zwei Jahren hat die Konjunktur markant angezogen, aber sie hat noch lange nicht alle Wirtschaftszweige, vor allem nicht im Binnenmarkt, erfasst. Der Aufschwung ist spürbar, bis hin zur Konsumentenstimmung; hingegen hat er sich noch nicht auf den Arbeitsmarkt übertragen, was sich in der zähen Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen zeigt.
Bei den bundesrätlichen Zielsetzungen im EVD stehen acht in direktem Zusammenhang mit Wachstum. Bei den meisten heisst es, sie seien teilweise oder überwiegend realisiert, und es wird auf die entsprechenden Berichte verwiesen.
Ich gestatte mir, hier eine Bemerkung zur Methodik der bundesrätlichen Zielsetzungen und dann auch der bundesrätlichen Berichterstattung zur Zielerreichung zu machen. Wachstum stellt sich gewöhnlich nicht aufgrund von Berichten allein ein. Berichte sind die eine Sache, die andere Sache ist das, was an Massnahmen getroffen wird. Mit der Umsetzung der Massnahmen des Wachstumspaketes ist der Bundesrat auf Kurs. Generell bestehen die Herausforderungen für eine blühende Volkswirtschaft aber weiterhin in der Stärkung des Unternehmensstandortes Schweiz, in einem flexiblen Arbeitsmarkt, in der Innovationsfähigkeit in unserem Land, d. h. auch in der Bildung und Forschung, in offenen Grenzen. Es geht schliesslich natürlich auch zentral um die Landwirtschaft, die WTO und um die Behandlung der kleinen und mittleren Unternehmen.
Um die Wirtschafts- und Wachstumsentwicklung zu beurteilen, findet jedes Jahr eine eigentliche Standortbestimmung statt. Sie wird durch Evaluationen und Wirksamkeitsprüfungen untermauert. Das Monitoring zur Wachstumsstrategie funktioniert nach Aussage von Bundesrat Deiss. Entscheidend wird es sein, wie weit man in der Lage sein wird, auf allfällige negative Abweichungen zu reagieren.
Auch bezüglich offener Grenzen sei man am Drücker, heisst es. Gegenüber der EU steht die Cassis-de-Dijon-Lösung im Vordergrund, deren vorerst einseitige Einführung sich allerdings als dornenvoll erweist. Eine Erweiterung des Agrarfreihandels steht erst in den Startlöchern. Weitere Freihandelsabkommen sind in der Pipeline. Dasjenige mit Südkorea liegt dem Parlament vor, gestern haben wir hier darüber beraten; ein weiteres mit Südafrika sei abgeschlossen. In Verhandlungen steht der Bundesrat mit Thailand und Ägypten. Japan und Indien, vom Bundesrat letzten Sommer als strategische Partner bezeichnet, würden Interesse bekunden, währenddem Kanada eine abwartende Haltung einnimmt. Mit den USA sucht der Bundesrat nach seinem Entscheid von Ende Januar 2006, auf ein Freihandelsabkommen nicht einzutreten, bekanntlich mit einem Handels- und Investitionsforum neue Wege. Ob dieses Forum genügend Substanz entfalten kann, um dem konkreten Anliegen unserer Exportindustrie entgegenzukommen, ist heute jedoch noch offen.
Im KMU-Bereich sind verschiedene Projekte realisiert bzw. in Vorbereitung. Man spricht beispielsweise vom Internetzugang beim Handelsregister und bei den Sozialversicherungen. Zudem durchläuft jede Gesetzesrevision eine sogenannte Regulierungsfolgeabschätzung. Nur, und das ist eigentlich ernüchternd, zeigt sich konkret am Arbeitsplatz des Gewerblers, wenn Sie mit einem solchen ins Gespräch kommen, dass trotz aller Berichte und Internetportale eigentlich keinerlei Entlastung von der Bürokratie stattgefunden hat. Geht man der Sache auf den Grund, sieht man, dass es noch zu viele Auflagen, zu viele Bewilligungsverfahren gibt, wobei die Hauptklagen ganz klar bei der Bürokratie und dem Geist bei der Erhebung der Mehrwertsteuer zu orten sind. Volkswirtschaft ist eben ein interdisziplinäres Geschäft.
Eine delikate Gratwanderung ergibt sich im Zusammenhang mit dem Aussenhandel und der Landwirtschaft. Da gilt es einerseits, einen fairen Ausgleich mit den anderen Wirtschaftssektoren in unserem Land zu finden, die ja mehr als 98 Prozent zu unserem Bruttoinlandprodukt beitragen. Andererseits ist die austarierte schweizerische Position im Rahmen der WTO, wo 150 Länder am Tisch sitzen, zu vertreten. Die Agrarpolitik 2011 geht in diese Richtung, doch werden die Doha-Verhandlungen der WTO etappenweise weitere Konsequenzen fordern.
Was die Verhandlungen in der WTO anbetrifft, haben unser Volkswirtschaftsminister und seine Experten in den letzten Jahren in der ganzen Institution WTO eine anerkanntermassen starke Position gewonnen. Dafür gebührt ihnen unser Dank. Als Hauptpfeiler einer auf Wachstum ausgerichteten Strategie bezeichnet unser abtretender Volkswirtschaftsminister zusammenfassend den Faktor Arbeit. Dank eines flexiblen Arbeitsmarktes muss sich Arbeit in der Schweiz lohnen, muss der Werkplatz Schweiz attraktiv bleiben. Dazu gehören Bildung und Forschung, die die Innovationsfähigkeit erhöhen. Dazu gehören offene Märkte und die Personenfreizügigkeit. Grossen Handlungsbedarf ortet Bundesrat Deiss zudem beim Binnenmarkt. Wir können diese Beurteilung teilen.
Bei der diesjährigen Beratung des Geschäftsberichtes über das Finanzdepartement haben wir das Steuerwesen in seiner Gesamtheit aus folgenden Gründen thematisiert: Es ist erstens eines der zentralen Dossiers und stellt einen ganz elementaren Bestandteil staatlichen, d. h. obrigkeitlichen Monopolanspruchs dar. Zweitens sind Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und die Wirtschaft von diesem Bereich direkt betroffen - und zwar immer wieder -, und die Art und Weise der Besteuerung hat auf die Kunden und die Volkswirtschaft eine direkte Auswirkung. Drittens ist der Staat, um seine Aufgaben zu erfüllen, auf Einnahmen angewiesen. Dabei geht es bei dieser Diskussion über Art und Höhe der Steuern um nichts Geringeres als um unser Selbstverständnis als Eidgenossenschaft, um die Frage: Welchen Staat wollen wir, welchen Staat können wir uns leisten oder welchen Staat wollen wir uns leisten? Eine Frage, die die Menschheit seit langem umtreibt. Zu biblischen Zeiten sprach man von überbordenden Steuereintreibern, von Sündern und Zöllnern, was für heutige "Stammtisch-Ohren" fast wieder schmeichelhafte Töne wären.
In unserem Steuerwesen ist vieles im Umbruch. Man kann von einer Grossbaustelle sprechen. Von den 22 Jahreszielen des Bundesrates für das EFD betreffen 9 die Steuern, unterschiedliche Steuern. Zwei davon gelten als realisiert. Eines davon ist die Biersteuer, kaum ein geschichtsträchtiges Werk. Das zweite erreichte Ziel hat erst der Bundesrat erreicht, das Parlament ist hier am Ball und steht damit kurz vor dem Tor. Das betrifft die Unternehmenssteuerreform II.
Dass sieben Ziele im Bereich Steuerwesen nicht erfüllt werden konnten, ist hier kein Kritikpunkt: Die Verknüpfungen mit anderen prioritären Aufgaben, es wurde vorhin schon darauf hingewiesen, mit Aufgabenverzichtplanung, NFA, Subventionsüberprüfungen, anspruchsvollen Expertenabklärungen, kontroversen Vernehmlassungsstellungnahmen weisen darauf hin, dass der Hochleistungsapparat Bund überfordert, der Gaul überladen ist. Unter den bundesrätlichen Jahreszielen im Bereich Steuerwesen figurieren verschiedenste Kategorien von Steuern: Es geht um Unternehmenssteuern, die Mehrwertsteuer, die Besteuerung der natürlichen Personen, die Nachbesteuerung in Erbfällen, Lenkungssteuern, Strassenbenützungsabgaben, Fragen um die Steuerharmonisierung. In unseren Beratungen mit Bundesrat Merz ging es um Fragen der fiskalischen Zielsetzung, also eher um strategische Gesichtspunkte. Auch wenn es noch keine Gesamtstrategie über die künftige Entwicklung der Steuern gibt - eine solche sei in Planung -, ist es für den Bundesrat klar, dass ein Steuersystem als übergeordnetes Ziel Wohlstand, Sicherheit, moderne Infrastrukturen in einem vielfältigen föderalen sozialen und solidarischen Land gewährleisten muss. Ein auf der grünen Wiese zu schaffendes Steuersystem könnte sicher einfacher und transparenter konzipiert werden, wird aber Utopie bleiben. Die helvetische Matrix an Steuerhoheiten von Bund, 26 Kantonen und 2800 Gemeinden führt zu einer komplizierten Veranstaltung, die so gewollt und in ihrer Gesamtheit nicht unausgewogen sei.
Die Fiskalquote des Bundes stieg zwischen 1990 und 2004 von 8,8 auf 10,2 Prozent, das ist eine Steigerung von fast 16 Prozent. Unter Ausklammerung der für unsere Sozialversicherung bestimmten Mehrwertsteueranteile dürfte sie sich in der Planungsphase bis 2009 ungefähr auf dieser Höhe einpendeln. Der Steuerwettbewerb mit dem Ausland und unter den Kantonen wird hier mitentscheidend sein. Beim Mix der vom Bund erhobenen Steuern sieht unser Finanzminister keinen Handlungsbedarf. Das Verhältnis zwischen direkten Steuern und indirekten Steuern wird als ausgewogen erachtet, auch die Relation der Besteuerung von natürlichen Personen und juristischen Personen habe sich so eingespielt. Veränderungen würden sich weder aus volkswirtschaftlicher noch fiskalischer Sicht aufdrängen. Auch eine Revision der direkten Bundessteuer in Bezug auf die steile Progression sei nicht geplant. Hingegen wird sich der Bund mit der Systemfrage, der Individualbesteuerung bzw. dem Splittingmodell, auseinander setzen müssen. Davon abgesehen sind also vom Bundesrat keine grundlegenden Änderungen zu erwarten.
Kontrovers handelt der Bundesrat bei den Lenkungsabgaben. Währenddem er auf eine Sonderabgabe auf süssen vergorenen Mischgetränken, Ziel 18, und auf eine Differenzierung der Automobilsteuersätze, Ziel 19, wo er nur eine unwesentliche Lenkungswirkung vermutet, verzichtet, wird eine solche auf Bier und auf Tabak erhoben, und es soll neu auch das Mineralölsteuergesetz darauf ausgerichtet sein. Ob dabei die anvisierten Ziele erreicht werden, wäre bei späterer Gelegenheit mit einer Evaluation zu überprüfen, ebenso, was der Bundesrat dann vorkehrt, wenn sich die Lenkungswirkung tatsächlich einstellen sollte und die Einnahmen in der Folge ausbleiben.
Zu einer längeren Diskussion führte die Praxis der Mehrwertsteuer. Diese ist kompliziert und nicht mehr zumutbar. Deshalb soll sie einem Umbau unterzogen werden, wobei in erster Linie bei der Struktur und zweitens bei den Steuersätzen und den Ausnahmen anzusetzen sein wird. Jährlich werden 9000 Firmen einer Kontrolle unterzogen, das sind 3 Prozent der Steuersubjekte. Diese Inspektion generiert 500 Millionen Franken - an sich eine bemerkenswerte Relation. Der Bericht Spori ist ernüchternd: Mit der angestrebten Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes müssen die Veranlagungsverfahren und die Subjekte neu definiert werden. Verfahrens- und Vollzugsfragen bilden ebenfalls Schwergewichte. Sie sind für die Wirtschaft mindestens so wichtig wie der angestrebte Einheitssatz. Wie und ob die Taxe occulte - der Bericht spricht von 7 Milliarden Franken - umgebaut werden kann, muss heute noch offen bleiben. Versöhnlich stimmt die Aussage von Bundesrat Merz, dass die formalistischen Übertreibungen inzwischen identifiziert seien und dass man auch im Umgangston dazugelernt habe. Mit der vor einigen Tagen verabschiedeten Verordnungsänderung zum Mehrwertsteuergesetz werden quasi als Sofortmassnahme bürokratische Hindernisse und Schikanen für Steuerpflichtige abgebaut. Damit wird der administrative Aufwand, den vor allem die KMU beklagen, verringert. Die Botschaft zur Totalrevision der Mehrwertsteuer soll Ende 2006, also noch dieses Jahr, in die Vernehmlassung gehen.
Auf die Frage der Abwehrstrategie des Bundesrates gegen fiskalische Pressionen der EU erklärte Bundesrat Merz, dass solche Forderungen zurückgewiesen werden, weil sie in keinem Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen stehen. Auch unterstehen wir als Nichtmitglied keinem Steuertransfer innerhalb der EU. Wir haben hier also volle Autonomie. Im Falle von allfälligen Besserstellungen ausländischer Firmen in der Schweiz gegenüber einheimischen - falls es solche wirklich gäbe - ist es dann allerdings denkbar, dass da politisch allfällige Fragen gestellt würden. Ich muss Ihnen sagen, dass es hiezu vorerst auch innerhalb der EU genug vor der eigenen Türe zu wischen gäbe. Das schweizerische Steuerwesen - eine Grossbaustelle. Wir wünschen dem Bundesrat und dem zuständigen Departement weiterhin die nötige Umsicht in diesem verantwortungsreichen Schlüsseldossier.
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Als Präsident der Subkommission EDI/UVEK äussere ich mich zu je einem Thema aus den beiden erwähnten Departementen, nämlich zu den Bewilligungsverfahren und Gebühren nach dem neuen Heilmittelrecht sowie zum künftigen Flugsicherheitsregime, dem Single European Sky.
1. Die GPK unseres Rates befasste sich in den vergangenen Jahren sehr intensiv und vertieft mit der Inbetriebnahme und dem Übergang von der früheren Interkantonalen Heilmittelkontrollstelle zur nationalen Aufsichts- und Bewilligungsinstanz für Heil- und Arzneimittel, Swissmedic. Ein entsprechender Bericht wurde bekanntlich im August des vorletzten Jahres veröffentlicht. Wie bereits damals versprochen, verfolgte die GPK die Lage von Swissmedic und die Entwicklung dieses Institutes auch im vergangenen Jahr weiter. Dabei richtete die GPK ihr Augenmerk besonders auf die hohe Arbeitsbelastung des Rechtsdienstes, die Entwicklung der Informatiksysteme sowie den Abschluss der Zusammenführung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an nur noch zwei Standorten.
Die GPK stellte mit Genugtuung fest, dass der organisatorische Sturm grösstenteils der Vergangenheit angehört und die personellen Probleme gelöst sind. Einen Sturm der Entrüstung löste hingegen die neue, nach dem neuen Heilmittelrecht angeordnete Zulassungspraxis für altbekannte und altbewährte Heil- und Arzneimittel aus. Die zum Teil sehr kritischen bis entrüsteten Stimmen gegenüber Swissmedic wurden wieder laut und sorgten erneut für Wirbel beim Institut. Die Stossrichtung der Kritik geht vor allem in Richtung komplizierte und bürokratische Verfahren sowie zum Teil sehr hohe Gebühren gegenüber den Firmen, die um eine Zulassung ersuchen.
Dabei ist festzustellen, dass der Gesetzgeber, also das Parlament, im neuen Heilmittelgesetz den Grundsatz der Zulassungspflicht für sämtliche Arzneimittel verankert hat. Im Übergangsartikel 95 wurde die Zulassungspflicht von Arzneimitteln, welche vor dem Inkrafttreten des HMG keine Zulassung benötigten oder eine interkantonale Zulassung hatten, festgehalten. Für dieses Zulassungsverfahren gab es entsprechende Übergangsfristen. Es galt, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten jederzeit zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Verfahren und Kontrollen hat nun Swissmedic Mängel festgestellt und deshalb von den Gesuchstellern zusätzliche Dokumentationsunterlagen nachgefordert. Verschiedene Unternehmungen und Gesuchsteller sowie Spitalapotheken gingen dann bekanntlich an die Öffentlichkeit und monierten die Verfahren von Swissmedic als zu restriktiv und bürokratisch. Die Anschuldigungen gingen sogar bis zu Schikane seitens der Behörde. Teilweise war auch die Rede von Versorgungsengpässen für bestimmte Medikamente, insbesondere in den Spitälern. Swissmedic war sich möglicher Versorgungsengpässe für gewisse seltene Präparate bewusst und hat auch entsprechende Massnahmen getroffen. Das BAG sowie die Gesundheitsdirektorenkonferenz waren über die Problematik brieflich in Kenntnis gesetzt, und auch der Bundesrat wusste von dieser Situation.
Auch was die Gebührengestaltung anbetrifft, hat Swissmedic reagiert und bestimmten Erleichterungen im Einverständnis mit dem Bundesrat zugestimmt. Wir als Gesetzgeber sind an einem konsequenten Vollzug der von uns erlassenen Gesetze interessiert. Die Swissmedic hat diese Aufgabe entsprechend wahrzunehmen. Die Marktversorgung oder die Bevorratung wichtiger Arzneimittel hingegen ist nicht Aufgabe der Zulassungsbehörde, sondern eine Frage der Gesundheitspolitik, in der auch der Bundesrat gefordert ist. Die entsprechenden zuständigen Instanzen auf Stufen Kanton und Bund haben diese Verantwortung zu übernehmen und auch zu tragen. Damit ist auch, wie von unserer GPK mehrfach angesprochen, die Schnittstelle zwischen Swissmedic und BAG wieder ein Thema; dies ist durch die GPK und insbesondere durch deren Subkommission wieder zu bearbeiten. Dieses Themas sollte sich der Bundesrat dringend annehmen.
Hinsichtlich der Gebühren wird seitens von Swissmedic die Komplexität der Zulassungsverfahren geltend gemacht. Auf der Basis dieser Argumentation stellt sich die Frage, wie der Bundesrat diese nicht unwesentliche und auch kostentreibende Frage beurteilt und welche Massnahmen und Anstrengungen die Swissmedic ergreifen wird, um die Gebühren senken zu können. Entsprechende Äusserungen seitens der Swissmedic und des Institutsrates waren kürzlich zu hören. Der Bundesrat wird nun gefordert sein, sich dieser Problematik dringend anzunehmen und dafür eine Lösung zu finden. Was die Reorganisation der Prozesse zwischen dem Institut und dem dem EDI zugeordneten BAG anbetrifft, stellt sich die Frage der eventuellen Auswirkungen und des Bedarfs allfälliger Änderungen auf Gesetzesstufe. Dies zum Thema Swissmedic und zum neuen Heilmittelgesetz. Wir werden diese Problematik in den nächsten Monaten sehr intensiv weiterverfolgen.
2. Ein ganz anderes Thema, mit dem sich die GPK befasste, ist die Frage der Luftverkehrssicherheit auf den Luftverkehrsstrassen. Die Schweiz gehört bekanntlich zu den drei europäischen Ländern, die am meisten überflogen werden. Dementsprechend eng ist es für den Verkehr über unseren Köpfen. Die Flugsicherung in Europa hat zum Ziel, den weiterhin stark wachsenden Luftverkehr effizienter und sicherer zu bewältigen. Das bedingt, dass der Flugbetrieb in grösseren Zusammenhängen betrachtet und in den entsprechenden Lufträumen abgewickelt werden muss. Das bedingt, dass nicht mehr politische Vorgaben im Zentrum stehen, sondern die Bedürfnisse der Benutzer. Zur Erreichung dieser Ziele hat die EU das Projekt Single European Sky initiiert. Die Schweiz und insbesondere Skyguide unterstützen das Projekt. Die GPK-SR begleitet die Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsorganisation in der Zivilluftfahrt mit grosser Aufmerksamkeit. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Schweiz und damit Skyguide an dieser Neuzuordnung der Flugsicherung partizipieren kann. Der Bundesrat wird auch hier gefordert sein, sein Möglichstes zu tun, um entsprechende Luftraumanteile zu erhalten.
Die Skyguide ist diesbezüglich auch nach Ansicht des Bundesrates gut positioniert. Ausschlaggebend für die Zielerreichung ist jedoch die Erfüllung verschiedener Voraussetzungen, so z. B. die strikte Trennung des zivilen und des militärischen Luftraums. Im Jahr 2005 wird der Bundesrat die Fortschritte und Herausforderungen in diesem Bereich weiter beurteilt haben müssen.
Ein Angelpunkt für eine weitere Verbesserung der Position der schweizerischen Luftraumüberwachung ist auch die Finanzierung der Flugsicherung. Es gilt, die Wettbewerbsfähigkeit von Skyguide zu erhöhen. Die GPK hat festgestellt, dass die Bestrebungen in diesem Bereich immer noch stagnieren; das gilt insbesondere für die hängige Frage der Abgeltung für die von Skyguide erbrachten Leistungen der Überwachung des Luftraums von Süddeutschland. Es stellt sich für die GPK die Frage, wann mit der Ratifizierung von Abkommen mit Behörden der Nachbarstaaten zu rechnen ist.
Die Chance, einen Luftraumblock für die Überwachung zu erhalten, scheint gut zu sein. Voraussetzung dafür bildet jedoch die Zertifizierung von Skyguide als nationalem Regulator, die in der Kompetenz des Bazl liegt. Die Aufsichtsbehörde hat diese notwendige Zertifizierung in der Vergangenheit jedoch verweigert. Die vorgesehene Überwachung des oberen Luftraums von Genf aus entsprach noch nicht den Vorschriften für die Zertifizierung. Vorbehalte und das Fehlen der notwendigen Sicherheitskultur standen bei der Verweigerung der Zertifizierung im Zentrum.
Angesichts der kritischen Medienberichterstattung über die Skyguide erwartet die GPK noch Antworten auf die Frage, ob es die Ausgangsposition künftig erlaubt, auch aus internationaler Sicht als zuverlässiger Partner wahrgenommen zu werden. Wir sind uns bewusst, dass der Bundesrat alles unternimmt, um dieser wichtigen und zentralen Funktion gerecht zu werden. Die grösstmögliche Sicherheit des Luftverkehrs und damit der Luftraumüberwachung steht bei ihm an der Front der primären Bemühungen. Doch wie beurteilt der Bundesrat den vielleicht auch subjektiv empfundenen Vertrauensschwund gegenüber Skyguide? Trotz kritischer Beobachtung aus der Distanz stellen wir fest, dass Skyguide als zentraler Akteur die Vielzahl der komplexen Herausforderungen engagiert angeht, dass sie gute Leistungen erbringt und die Sicherheit im täglichen Betrieb gewährleistet.
Der Single European Sky ist eine der grossen Herausforderungen, der sich der Bundesrat, das Bazl und Skyguide gemeinsam stellen müssen. Wir sind überzeugt, dass es im Zusammenspiel aller drei Akteure gelingen wird, die Souveränität der Luftraumüberwachung über unserem Hoheitsgebiet behalten zu können. Die dafür notwendigen Bemühungen zur Optimierung der Sicherheitskultur und damit der Gesamtsicherheit im Luftverkehr sind weitervoranzutreiben, damit sie zu einem Erfolg führen. Auch hier wird die GPK bzw. die Subkommission weiter intensiv am Ball bleiben und die weiteren Bemühungen für eine weitere Stärkung der Luftfahrtsicherheit und insbesondere der Skyguide kritisch mitverfolgen.
Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Ich danke der Geschäftsprüfungskommission für ihre Arbeit und die Begleitung, die sie sämtlichen Departementen zuteil werden liess. Es gab ja Einzelaussprachen mit allen Mitgliedern des Bundesrates; sie waren zum Teil sehr intensiv. Einzelne Mitglieder des Bundesrates haben die Spezialisten der Verwaltung mitgenommen, es konnten die zum Teil auch recht detaillierten Fragen und Anliegen mit ihnen im Detail besprochen werden.
Ich danke Ihnen auch für die einzelnen Gespräche, die wir jeweils über spezielle Themata haben. Herr Stadler hat das Gespräch zwischen einer Delegation der Geschäftsprüfungskommission und einer Delegation des Bundesrates über Fragen der Kollegialität erwähnt. Das sind jeweils sehr fruchtbare Diskussionen.
Die Schwerpunkte, welche Sie heute gesetzt haben, vor allem Herr Stadler in seinem Einleitungsvotum, sind alles Schwerpunkte, die sich tatsächlich auch mit den Querschnittbemühungen des Bundesrates decken: also Verwaltungsreform, Kollegialität, Wachstums- und Wettbewerbsfragen, Stabilisierung des Bundeshaushaltes, Europapolitik, Sicherheitspolitik und Reform der Sozialversicherung. Auch für Diskussionen über diese Fragen sind Ihnen die einzelnen Mitglieder des Bundesrates jeweils zur Verfügung gestanden.
Nun haben einzelne Mitglieder der GPK einzelne Themata hier im Speziellen erwähnt. Ich bin gerne bereit, darauf einzugehen. Ich frage mich, in welchem Detaillierungsgrad ich das jetzt tun soll. Ich habe Berge von Papieren aus anderen Departementen bekommen; sie türmten sich auf meinem Schreibtisch. Ehrlich gesagt, ich dachte dann: Es ist so umfangreich, dass ich es am besten grad hier vorlese - es würde aber sehr lange gehen. Sie sehen daraus, dass wir eben ein spezielles System haben. Wir haben nicht das System mit einem Premierminister, der hier für sämtliche Ministerien den Kopf hinhält, sondern wir haben dieses Siebnergremium, bei dem jeder für sein Departement in die Tiefe gehen kann. Das ist auch verbunden mit einer gewissen Selbstständigkeit: Jeder Departementsvorsteher hat einen gewissen Bereich, in dem er doch autonom ist.
Dennoch bemühen wir uns ja um all diese Querschnittthemata, ich habe sie vorhin erwähnt; Sie haben uns diesbezüglich begleitet. Von daher möchte ich eigentlich folgendes Vorgehen wählen: Ich möchte jetzt nur ganz kurz auf Ihre Fragen eingehen, aber bitte betrachten Sie das nicht als Oberflächlichkeit. Wir werden Ihre Voten aufnehmen, und ich möchte sie nachher im Gremium des Bundesrates behandeln. Ich möchte sie dort traktandieren und das dort sagen, damit auch die jeweiligen Departementsvorsteher im Bilde sind, was hier gesagt wurde. Also jetzt nur ganz kurz zu den einzelnen Voten:
Zunächst zum Votum von Herrn Béguelin: Er hat absolut Recht, es gibt auch negative Konsequenzen des Personalmangels. Bis 2011 werden netto 4000 Stellen abgebaut. Seit Mitte 2004 sind es bereits 1800 Stellen, die abgebaut wurden. Immerhin gab es bloss 30 Entlassungen. Das unterscheidet den Bund dann doch von anderen Arbeitgebern. Aber was ich auch sagen muss: Dieses Entlastungsprogramm, welches zu diesen Massnahmen führt, das wollen die politischen Instanzen, der Bundesrat einerseits, aber das Parlament andererseits auch. Es wurden in den beiden Entlastungsprogrammen zusammen bis zum Jahre 2008 rund 7 Prozent der Personalkredite gekürzt, und dazu kommen noch die von Ihnen bereits beschlossenen 30 Millionen Franken für das nächste Jahr und 40 Millionen für das übernächste Jahr. Das ist noch nicht umgesetzt, und das wird auch einerseits für das Personal zu einer harten Situation und andererseits - da bin ich eigentlich froh, dass Sie das aufgezeigt haben - auch bezüglich der uns gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu Schwierigkeiten führen. So fallen eben in den meisten Fällen die staatlichen Aufgaben nicht weg, wenn das Personal abgebaut wird, sondern sie bleiben, und das führt uns in Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten können wir nicht immer sofort und nicht immer gut beheben. In einzelnen Branchenbereichen kommt es auch vor, dass dann deswegen der Bund nicht unbedingt ein sehr attraktiver Arbeitgeber ist. Das betrifft vor allem die Spezialisten, zum Beispiel im Finanzwesen, Sie haben das ganz konkret zitiert. Aber es ist unsere Bemühung, dennoch ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben, und wir sind auch froh, dass Sie das hier öffentlich uns gegenüber monieren.
Nun, Herr Briner, zum Steuerwesen: Zur Unternehmenssteuerreform II und zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer habe ich je einen Ordner bekommen, zur Biersteuer habe ich ein Dossier bekommen, ferner zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes, zur Automobilsteuer - ich möchte das jetzt einfach nicht alles vorlesen.
Ich benütze die Automobilsteuer, um noch auf ein Votum von Herrn Stadler Bezug zu nehmen. Sie haben einen ehemaligen Bundespräsidenten zitiert, der gesagt hat, die Kollegialität sei wie die Schwangerschaft: Entweder man ist schwanger, oder man ist es nicht. Ich bin mit dem Vergleich nicht ganz einverstanden, weil es bei der Kollegialität sehr wohl verschiedene Abstufungen gibt. Wenn ich jetzt zum Beispiel einen Text vor mir habe, in dem zunächst - vor dem Hintergrund der CO2-Problematik - eine Differenzierung des Steuersatzes nach ökologischen Kriterien angekündigt wird; wenn ich dann als Umweltminister sagen muss, Abklärungen hätten indessen ergeben, dass die Wirkungen einer solchen Massnahme im Verhältnis zu den damit verbundenen Nachteilen zu gering wären, und wenn das jetzt meine Begründung dafür sein soll, dass wir diese Differenzierung nicht eingeführt haben, dann könnte das, wenn ich es mit einem Lächeln begleite, eine leichte Ritzung des Kollegialitätsprinzips bedeuten. Ich möchte damit einfach zeigen, dass es nicht eine Lackmusprobe ist. Es gibt effektiv verschiedene Stufen. Aber da ich ja den Text nicht mit einem Lächeln begleitet habe, bin ich also nicht schwanger geworden. (Heiterkeit) Sonst haken Sie nach, wenn Sie finden, ich sollte bei einer Frage eher ins Detail gehen - wenn wir vielleicht so verbleiben können.
Zu Herrn Kuprecht: Was die Bewilligungsverfahren und die Gebühren beim neuen Heilmittelrecht angeht, haben Sie selbst ja schon gesagt, was der neueste Stand ist, nämlich, dass die Spannungen zwischen dem Bundesamt für Gesundheit und dem Generalsekretariat EDI und Swissmedic überwunden werden konnten und dass im Moment der vierjährige Leistungsvertrag erarbeitet wird. Im Übrigen erinnere ich an das Heilmittelgesetz, das ja am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist.
Über den Single European Sky haben wir in der GPK lange diskutiert. Ich danke Ihnen hier für Ihre Haltung, die sich mit der unseren deckt.
Sie wollten zusätzlich noch wissen, wann der Vertrag, insbesondere mit Deutschland, ratifiziert werden könnte. Da gehen Sie schon sehr weit, wenn Sie die Ratifizierung vorwegnehmen. Letzte Woche haben wir hier drin bei anderer Gelegenheit über das Problem gesprochen. Neu aufgetaucht ist einerseits die Tatsache, dass Deutschland mindestens die 9 Millionen Euro, die wir via Brüssel für diese Fluginformationsregion (FIR) erhalten, angerechnet haben will. Andererseits wird die deutsche Flugsicherung jetzt privatisiert und hat deswegen eine viel aggressivere Haltung zum Problem als damals, als wir noch über den Staatsvertrag sprachen, der in der Schweiz dann nicht ratifiziert worden ist. Die Meinung der Deutschen ist heute also diese, dass sie sagen: Wir könnten auch die schweizerische Seite bedienen und würden das praktisch für ein Butterbrot machen. Sie seien deshalb nicht bereit, etwas zu bezahlen, und abgesehen davon würden wir schon 9 Millionen Euro, also ungefähr 15 Millionen Franken erhalten. Das sind die Schwierigkeiten bei diesen Verhandlungen.
Mit Frankreich dagegen beginnen die Verhandlungen über einen Luftblock, damit die Schweiz dann innerhalb des Single European Sky ein weiträumiges Gebiet für die Flugsicherung reservieren kann.
Ich schlage vor: Wenn Sie nachhaken wollen, stehe ich zur Verfügung, und sonst würde ich mich einmal damit begnügen.
Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahre 2005
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral en 2005
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsident (Büttiker Rolf, Präsident): Gemäss Parlamentsgesetz findet keine Gesamtabstimmung statt, da Eintreten obligatorisch ist.