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Pas de monopole sur le transport et l'élimination des déchets industriels

12126 · Bulletin officiel

Du 1 oct. 2007

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/12126/fr/pas-de-monopole-sur-le-transport-et-l-elimination-des-dechets-industriels

Consulté le 11 sept. 2026

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Objet parlementaire: Pas de monopole sur le transport et l'élimination des déchets industriels (06.3085)

06.3085

Pas de monopole sur le transport et l'élimination des déchets industriels

Intervention de procédure

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Stump, Bruderer, Marty Kälin, Menétrey-Savary, Nordmann, Rechsteiner Basel)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Stump, Bruderer, Marty Kälin, Menétrey-Savary, Nordmann, Rechsteiner Basel)

Rejeter la motion

Rutschmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Gemäss der geltenden Regelung werden Siedlungsabfälle, Abfälle aus dem öffentlichen Strassenunterhalt und der öffentlichen Abwasserreinigung von den Kantonen bzw. Gemeinden entsorgt. Bei diesen Siedlungsabfällen besteht also ein Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand. Abfälle aus Industrie, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetrieben können von den Betrieben hingegen selber entsorgt werden. Das heisst, es steht diesen Unternehmen frei, private Entsorgungsfirmen mit der Entsorgung dieser Abfälle zu beauftragen.

Nun hat sich das Bundesgericht mit dem Begriff "Siedlungsabfall" auseinandergesetzt und entschieden, dass das Entsorgungsmonopol der Gemeinden auch für sogenannte nichtbetriebsspezifische Abfälle gilt. Das bedeutet in der Praxis, dass die Abfälle eines Gewerbe- oder Industriebetriebes unter Umständen von zwei verschiedenen Abfuhrunternehmen entsorgt werden müssen: Für die betriebsspezifischen Gewerbeabfälle können wie bisher private Entsorgungsfirmen beauftragt werden, für die nichtbetriebsspezifischen Gewerbeabfälle gilt hingegen das Entsorgungsmonopol der Gemeinden für Siedlungsabfälle. Das ist die Regelung gemäss der Definition des Bundesgerichtes.

Die Motion von alt Ständerat Schmid verlangt nun, dass das zurzeit herrschende Staats- bzw. Gewerbemonopol bei Transport und Entsorgung von sogenannten nichtbetriebsspezifischem Gewerbekehricht aufzuheben bzw. dass der Wettbewerb, wie er früher herrschte, wieder herzustellen sei. Gemäss der Begründung des Motionärs macht es weder aus wirtschaftlichen noch aus ökologischen Gründen Sinn, die Abfälle in einem Betrieb auf zwei Arten zu entsorgen. Dies verhindert unter Umständen sogar eine sinnvolle, umweltgerechte Entsorgung.

Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion. Nach Ansicht des Bundesrates spielt es ökologisch keine Rolle, ob Industrie- und Gewerbeabfälle von einem Betrieb selber oder von Dritten entsorgt werden. Studien zeigen jedoch, dass dort, wo im Betrieb selber gesammelt wird, qualitativ eher bessere Wertstofffraktionen erreicht werden als bei einer vorgängigen Vermischung. Der Ständerat hat die Motion ebenfalls diskussionslos angenommen.

Die UREK hat die Motion an ihrer Sitzung vom 16. Januar dieses Jahres beraten. Die Kommissionsmehrheit schliesst sich dem Bundesrat und dem Ständerat an und beantragt Ihnen, die Motion ebenfalls anzunehmen. Das bisherige Monopol der Entsorgung durch die gemeindeeigene Müllabfuhr macht zwar bei Siedlungsabfällen Sinn, bei Betrieben hingegen sollte es möglich sein, dass diese sowohl ihren spezifischen wie auch den übrigen Abfall selber entsorgen können.

Eine Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Sie befürchtet unter anderem, dass bei Annahme der Motion die öffentlichen Entsorgungsanlagen nicht mehr voll ausgelastet wären. Offensichtlich findet heute bereits ein Kampf um den Kehricht statt. Der Kommissionsmehrheit geht es jedoch darum, dass der Kehricht in den Betrieben in Zukunft sowohl ökologisch wie ökonomisch sinnvoll entsorgt werden kann.

Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen deshalb, die Motion anzunehmen.

Banga Boris · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe socialiste

Herr Kollege Rutschmann, ist Ihnen bewusst, dass Artikel 31 des Umweltschutzgesetzes - dies wurde auch vom Bundesgericht bekräftigt - die kantonale Entsorgungshoheit festlegt, und dass Sie dies, wie Sie das vorsehen, nicht auf dem Verordnungsweg ändern können?

Rutschmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Bei der Motion Schmid geht es darum, dass man nach dem Bundesgerichtsentscheid wieder klare und eindeutige gesetzliche Regelungen festschreibt.

Darum beantragen wir Ihnen, die Motion anzunehmen.

Chevrier Maurice · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe démocrate-chrétien

Le 22 mars 2006, l'ancien conseiller aux Etats Carlo Schmid a déposé une motion afin de charger le Conseil fédéral de procéder aux adaptations nécessaires permettant de lever le monopole d'Etat ou des communes sur le transport et l'élimination des déchets industriels dits non spécifiques.

Il s'agit en fait d'autoriser les administrations, et surtout les entreprises industrielles, d'artisanat et de services à éliminer elles-mêmes leurs déchets mixtes ou à les livrer à une entreprise externe qui se charge de faire le tri. Aujourd'hui, le transport ne peut être effectué par un tiers, même quand l'entrepreneur est autorisé à livrer personnellement ses déchets à une installation de tri ou à une usine d'incinération. Cela empêche un transport et une élimination répondant aux règles de l'économie de marché, situation dommageable tant d'un point de vue écologique que d'un point de vue économique. Cela entraîne également dans certains cas une discrimination dont souffrent les petites entreprises ne disposant pas de moyens suffisants pour pratiquer le tri interne des déchets.

Le Conseil fédéral constate que, globalement, le système de gestion des déchets donne de bons résultats dans notre pays. Se fondant sur des études allemandes, il argue que la collecte sélective des déchets est bien meilleure lorsque les entreprises effectuent elles-mêmes ce travail. C'est ainsi qu'il propose d'accepter la motion, tout en précisant que les dispositions resteront inchangées en ce qui concerne les déchets urbains provenant des ménages et de l'artisanat.

Le Conseil des Etats a adopté la motion, sans discussion et à l'unanimité, lors de la session d'été 2006.

La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie de notre conseil s'est réunie le 16 janvier dernier. La majorité de la commission partage l'approche mentionnée plus haut et estime que les entreprises doivent être autorisées à éliminer elles-mêmes leurs déchets mixtes ou à les confier à une entité externe. Une minorité de la commission craint une baisse des volumes traités par les entreprises publiques, une fausse valorisation et une augmentation du trafic.

Finalement, c'est par 14 voix contre 6 et 2 abstentions que la commission vous invite à adopter la motion Schmid-Sutter Carlo.

Stump Doris · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Im Namen einer Minderheit beantrage ich die Ablehnung dieser Motion. Die Motion fordert einerseits eine generelle Aufhebung des Staats- bzw. Gemeindemonopols bei Transport und Entsorgung von sogenannt nichtspezifischem Gewerbekehricht. Anderseits wird eine Anpassung der Verordnung über Abfälle verlangt, damit Betriebe ihre Abfälle von einem privaten Unternehmen trennen und entsorgen lassen können.

Das zweite Anliegen, die Verordnungsänderung, wurde vom Bundesrat und von der Verwaltung bereits aufgenommen, und es wird eine Anpassung der Technischen Verordnung über Abfälle vorbereitet. Mit diesem Anliegen werden also offene Türen eingerannt.

Die vollständige Liberalisierung hingegen bei Transport und Entsorgung von Gewerbekehricht verdient keine Unterstützung. Bereits jetzt bestehen gemäss Auskunft des Bundesrates differenzierte Lösungen, bei denen das Entsorgungsmonopol pragmatisch interpretiert wird. Die Zusammenarbeit mit privaten Dienstleistungsunternehmen ist in vielen Gemeinden sinnvoll und erfolgreich umgesetzt. Es braucht also keine zusätzliche Gesetzesänderung, welche letztlich zur totalen Liberalisierung führt.

Eine vollständige Liberalisierung hingegen würde neue Probleme schaffen. Erstens entstünde vor allem bei mehreren, unterschiedlichen Entsorgungsfirmen viel mehr Verkehr in den Gemeinden, ohne dass ein effektiver Nutzen geschaffen würde. Zweitens ist zu befürchten, dass die Qualität der Sortierung der verschiedenen Materialien nicht mehr gewährleistet wäre bzw. die Kontrolle dieser Trennungen erschwert würde.

Diese Argumente gegen die Annahme der Motion werden sowohl vom Schweizerischen Gemeindeverband wie vom Städteverband, aber auch von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz, vertreten. Da der Bundesrat bereits dabei ist, die Verordnung anzupassen, erübrigt sich die Motion. Auf eine vollständige Liberalisierung der Abfallentsorgung, wie sie der erste Teil der Motion verlangt, will der Bundesrat gemäss seiner Antwort nicht eintreten.

Deshalb müssen wir die Motion ablehnen; ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.

Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Der Bundesrat hat sich bereits gegenüber dem Ständerat bereiterklärt, die Motion entgegenzunehmen. Er ändert diese Haltung nicht, wobei ich klar präzisieren muss: Wenn wir die Verordnung ändern, dann können wir damit nicht Kompetenzordnungen, die im Gesetz vorgesehen sind, über den Haufen werfen. Wenn wir also mit einer Vorlage kommen, dann muss sie rechtlich korrekt sein; gegebenenfalls muss dann auch das bestehende Gesetz geändert werden.

Rutschmann Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Stump hat vorhin erwähnt, die Kommissionsmehrheit wolle die vollständige Liberalisierung. Darum geht es aber nicht. Es geht nur darum, dass man die bisherige Regelung beibehalten kann. Dann hat Frau Stump ebenfalls noch den Brief des Schweizerischen Gemeindeverbandes und des Schweizerischen Städteverbandes erwähnt, der auch verteilt worden ist. Aus Sicht der Gemeinden, welche heute über eine bequeme Monopolstellung in der Entsorgung der Siedlungsabfälle verfügen, verstehe ich natürlich diese Opposition. Es ist unangenehm, wenn man dann zusätzliche Konkurrenz bekommt. Die Motion Schmid-Sutter Carlo will jedoch nur die bisherige klare Regelung beibehalten, welche nach einem Bundesgerichtsentscheid zu Diskussionen Anlass gegeben hat. Der Kommissionsmehrheit und dem Motionär geht es darum, eindeutige, klare, saubere gesetzliche Regelungen festzuhalten.

Darum bitte ich Sie nochmals im Namen der Kommissionsmehrheit, diese Motion anzunehmen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion .... 91 Stimmen

Dagegen .... 60 Stimmen