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Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe

13185 · Amtliches Bulletin

Du 11 mars 2008

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/13185/de/integration-als-gesellschaftliche-und-staatliche-kernaufgabe

Consulté le 11 sept. 2026

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Source

Objet parlementaire: L'intégration, une mission essentielle de la société et de l'Etat (06.3445)

06.3445

Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe

Berset Alain · 1VP-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Antrag der Kommission

Zustimmung zur Änderung

Proposition de la commission

Approuver la modification

Le président (Berset Alain, premier vice-président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. La commission propose, sans opposition, d'adopter la motion dans la version approuvée par le Conseil national.

Inderkum Hansheiri · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

Unser ehemaliger Kollege Fritz Schiesser hatte im Rahmen einer Motion den Erlass eines Rahmengesetzes zur Integration gefordert. Er hat dabei die Eckwerte und Grundzüge eines so zu erlassenden Rahmengesetzes dargelegt. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, im Wesentlichen mit der Begründung, das Ausländergesetz - es ist mittlerweile, das heisst am 1. Januar 2008, in Rechtskraft erwachsen - trage dem Anliegen des Motionärs zu grossen Teilen Rechnung. Der Bundesrat behielt sich vor, im Falle der Annahme der Motion durch den Ständerat dem Nationalrat zu beantragen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.

Unser Rat hat die Motion am 21. März 2007 mit 22 zu 17 Stimmen angenommen. Auf Antrag seiner vorberatenden Kommission hat der Nationalrat am 19. Dezember 2007 mit 100 zu 82 Stimmen beschlossen, die Motion in einen Prüfungsauftrag zu ändern. Demzufolge lautet, gemäss Beschluss des Nationalrates, der Einleitungssatz der Motion neu: "Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob ein Rahmengesetz zur Integration erarbeitet werden soll", anstatt: "Der Bundesrat wird beauftragt, ein Rahmengesetz zur Integration zu erarbeiten."

Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates beantragt Ihnen, der vom Nationalrat beschlossenen Änderung zuzustimmen, und zwar aus folgenden Gründen: Gemäss Artikel 121 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes kann eine Motion im Zweitrat auf Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission oder des Bundesrates abgeändert werden. Nimmt der Zweitrat eine Änderung vor - und das hat der Nationalrat getan -, so hat der Erstrat, also konkret jetzt der Ständerat, nur noch zwei Möglichkeiten: Er kann der Änderung zustimmen oder die Motion definitiv ablehnen. Diese Verfahrensregel im Parlamentsgesetz führt also dazu, dass eine Motion - materiell gesehen - in ein Postulat abgeändert werden kann, formell jedoch eine Motion bleibt. Schon allein diese verfahrensbedingte Konstellation hat dazu geführt, dass die Kommission beantragt, sich dem Nationalrat anzuschliessen, denn die Alternative wäre ja nur, die Motion definitiv abzulehnen.

In materieller Hinsicht hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf anlässlich der Sitzung unserer Kommission vom 22. Januar 2008 unter anderem auf Folgendes hingewiesen:

1. Das Ausländergesetz enthält ein eigenes Kapitel zur Integration. Der Bundesrat hat am 22. August 2007 ein Massnahmenpaket für eine bessere Integration verabschiedet.

2. Das Anliegen einer verbesserten Integration der ausländischen Bevölkerung ist laut Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf für den Bundesrat unbestritten. Das Integrationskapitel des Ausländergesetzes legt die Grundsätze und Ziele wie auch die Rechte und Pflichten aller am Integrationsprozess Beteiligten fest und ist daher bereits wie ein Rahmengesetz ausgestaltet. Am 24. Oktober 2007 hat der Bundesrat die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern verabschiedet, welche die im Ausländergesetz enthaltenen Rahmenbestimmungen konkretisiert. Auch das revidierte Asylgesetz enthält Bestimmungen, die der Integration von vorläufig Aufgenommenen und von Flüchtlingen dienen. Der Bundesrat erwartet im jetzigen Zeitpunkt keinen Mehrwert vom Erlass eines neuen Rahmengesetzes zur Integration.

Diesen Argumenten hat sich die Kommission angeschlossen, und ich glaube, es kann als Fazit festgestellt werden, dass die Rechtsgrundlagen vorhanden sind. Jetzt geht es darum, das Recht auch zu vollziehen. Ich nehme gerne an, dass Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in dieser Beziehung noch ausführen wird, wie der Bundesrat diesen Auftrag zu erfüllen gedenkt.

Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wie Sie unserem Kommissionsbericht entnehmen können, war die ursprüngliche Motion unseres ehemaligen Kollegen Schiesser bei der Behandlung im Plenum vor einem Jahr sehr umstritten. Den 22 Jastimmen standen nach intensiver Diskussion immerhin 17 Nein gegenüber. Ich gehörte damals zur Minderheit und plädierte - wie Sie gehört haben, im Einklang mit dem Bundesrat - auf Ablehnung der Motion, weil offensichtlich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf für die Schaffung eines neuen Rahmengesetzes zur Integration gegeben war. Der Nationalrat hat diese Meinung bestätigt und den Gesetzgebungsauftrag in einen Prüfungsauftrag umgewandelt.

Entsprechend stellte sich für uns - eben die damalige Minderheit - erneut die Frage, ob es dieser nun vom Nationalrat entschlackten Motion trotzdem noch bedürfe. Man kann wirklich geteilter Meinung darüber sein. Ich kam dann zur Erkenntnis, dass man sich der geänderten Motion anschliessen kann. Sie verpflichtet den Bundesrat lediglich zu prüfen, ob sich die eingeleiteten Integrationsmassnahmen den Erwartungen entsprechend auswirken. Das ist zwar eine Aufgabe, die auch ohne diese Motion im Pflichtenheft des Bundesrates stehen würde. Da wir nun aber in der Differenzbereinigung stehen und es wirklich keinen Sinn ergibt, diese Differenz in eine weitere Runde ziehen zu lassen, kann man sich nun auch vom Standpunkt der damals unterlegenen Minderheit aus der abgeschwächten Formulierung des Nationalrates anschliessen, etwa getreu der Devise: "Nützt die Motion nichts, so schadet sie auch nichts."

Burkhalter Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Freisinnig-demokratische Fraktion

Le président de notre commission a raison d'insister sur l'importance d'adopter aujourd'hui définitivement la motion. On n'a pas trop le choix. Il faut l'adopter dans cette forme ou il faut la rejeter, mais je ne peux pas m'empêcher, un peu contrairement à ce qui vient d'être dit, de regretter l'affaiblissement du texte par le Conseil national. C'est un affaiblissement formel, certes, et j'ose espérer que ce n'en sera pas vraiment un sur le fond à la fin des travaux.

Le texte de notre ancien collègue Fritz Schiesser, adopté de haute lutte, cela vient d'être rappelé - il est vrai que vous aviez eu un débat particulièrement nourri à l'époque, c'était il y a un an déjà -, avait beaucoup d'avantages et je peux d'autant mieux le dire que je n'étais pas dans ce conseil à ce moment. En tout cas, c'était un texte qui était très clair, très direct et qui avait du souffle, au fond une vision politique. Pour une fois, sans trop d'hésitation, on lançait par ce texte initial un vrai débat, on formulait un vrai projet de société avec l'ambition de faire passer la Suisse d'une terre d'immigration à une société d'intégration.

Malheureusement, le Conseil national a donc décidé d'atténuer un peu cet enthousiasme, de restreindre ce champ de vision. On a donc passé du mandat clair et précis d'élaborer une loi-cadre d'intégration à un mandat moins précis consistant à y réfléchir. Ceci étant dit, la portée réelle de la modification du Conseil national dépend de la manière dont on l'interprète et j'aimerais saisir l'opportunité de la présence de la nouvelle cheffe du département, qui reprend ce dossier, pour lui faire part de notre appréciation et pour lui demander la sienne, même si un certain nombre d'éléments ont été donnés par la commission et par son président.

En effet, l'affaiblissement formel de la motion n'est pas forcément réel si l'on maintient la volonté politique de prendre à bras-le-corps ces défis de l'intégration qui, même si l'on peut être parfois en désaccord sur la forme, sont sur le fond fondamentaux pour notre avenir. Concrètement, qu'est-ce que cela signifie? Qu'est-ce que cela devrait signifier à notre avis? Il faudrait d'abord que l'on reconnaisse sans ambiguïté, quelle que soit la forme - motion devenue un peu postulat ou pas - que l'intégration est une priorité nationale, que c'est au fond tout simplement l'un des grands chantiers principaux de la législature qui vient de débuter, ni plus ni moins. Cela signifie ensuite et par conséquent qu'il faut développer une véritable stratégie d'intégration pour l'ensemble du pays, qu'il faut se donner des objectifs, des principes, des moyens et aussi un agenda pour l'ensemble du territoire.

Sans entrer dans les détails, l'objectif principal doit être la prospérité et la sécurité par l'intégration, non plus seulement la réparation des dégâts de la non-intégration. Là où il y a peut-être la plus grande divergence avec ce qui a été dit tout à l'heure, c'est que la loi fédérale sur les étrangers et la politique menée jusqu'ici sont avant tout orientées sur la réparation des dégâts de la non-intégration et non pas sur l'action en amont, sur l'investissement dans les chances, dans les potentiels de l'intégration dite de la première heure, de l'optimisation de ses chances personnelles et de la réduction des phénomènes de marginalisation.

La nécessité d'investir plutôt que de guérir découle aussi bien du bon sens sur le terrain que des études spécialisées. A ce propos, la toute dernière étude, sortie ces jours et réalisée par le criminologue Martin Killias, est particulièrement révélatrice, puisqu'elle montre que la violence juvénile est nettement plus faible en Bosnie qu'en Suisse et que ce sont donc les déficits d'intégration chez nous qui doivent être comblés en priorité. La priorité, c'est clairement l'intégration.

S'agissant des principes de la stratégie d'intégration, on peut dire, en très résumé, qu'ils doivent viser une série d'équilibres: encourager et imposer - "fördern und fordern", comme vous dites si bien en allemand et que l'on n'arrive jamais à traduire aussi bien en français -, volonté de s'intégrer et capacité de s'ouvrir aux autres, et puis aussi intervention de l'Etat dans les structures existantes, mais aussi engagement dans la société civile, notamment par le sport, dont les associations concernent directement plus de la moitié des jeunes de dix à vingt ans dans ce pays.

Les moyens, enfin, sont à concentrer essentiellement au niveau local, sur le terrain, là où les jeunes se trouvent. Mais il s'agit aussi de mieux coordonner tous ces efforts qui ressemblent - on doit bien l'avouer et l'admettre aujourd'hui - davantage à du patchwork qu'à une stratégie unifiée. Il faut aussi mieux évaluer les instruments, les optimiser, fixer des standards nationaux pour être plus efficaces partout et sur le long terme, pour être plus cohérents aussi sur les critères de l'intégration. Et on vient encore d'en avoir la démonstration avec le dernier arrêt du Tribunal fédéral sur la question d'expulsion qui touche le canton de Saint-Gall et qui montre que la manière de définir l'intégration n'est pas encore toujours très claire en Suisse.

Je suis de l'avis que tous ces fondements, toute cette architecture politique, ne doivent pas être affaiblis sur le fond dans la motion de notre conseil, et cela malgré la modification, toute de prudence exagérée, opérée sur la forme par le Conseil national. Je remercie par avance Madame la conseillère fédérale de bien vouloir nous donner au conseil, et non pas seulement en commission, son appréciation en la matière.

Leuenberger Ernst · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ich erinnere mich an die damals relativ heftig geführte Debatte über die Motion Schiesser, als ob es gestern gewesen wäre. Und ich sage Ihnen - ich zitiere mich einmal selber -, ich habe damals gesagt: Integration ist das Gegenteil von Ausgrenzung. Und all jenen hier im Saal, und das sind alle 46, nehme ich einmal an, denen die Personenfreizügigkeit im europäischen Zusammenhang am Herzen liegt - darüber wird noch abzustimmen sein -, sage ich: Die Integrationsaufgabe ist sehr, sehr ernst zu nehmen. Herr Burkhalter hat es soeben ausgeführt. Die Schäden der Nichtintegration sind zu gross und zu teuer, als dass wir sie einfach hinnehmen könnten. Ich bin Herrn Burkhalter ausserordentlich dankbar dafür, dass er diese Studie, von der ich dieser Tage gelesen habe, zitiert hat, in der ein Strafrechtler nachweist, dass Jugendliche, die in der Schweiz auffällig werden - eine Minderheit selbstverständlich -, das offenbar erst in der Schweiz lernen und ihr Verhalten in ihren Ursprungs- und Herkunftsstaaten ein ziemlich anderes war.

Die Debatte damals bei der Annahme dieser Motion - das Stimmenverhältnis ist korrekt wiedergegeben worden - entzündete sich daran, dass der Vertreter des Bundesrates sagte, man brauche gar keine neuen Gesetze, man müsse nur jene, die wir hätten, anwenden. Das ist immer eine gute bundesrätliche Haltung. Aber wenn der Bundesrat das sagt, dann müsste man den Bundesrat beim Wort nehmen und ihn bitten, einmal ein Programm vorzulegen, wie er die geltenden Gesetze denn tatsächlich umsetzen will.

Es gibt für mich noch einen weiteren Grund, diesen Prüfungsauftrag - die Motion jetzt halt in abgeschwächter Form - zu unterstützen, und zwar vehement, und das ist der folgende: Mir ist aufgefallen, dass zumindest im vergangenen Jahr die Tendenz bestand, die Integrationsaufgabe weitgehend zu kantonalisieren. Es ergibt in der Praxis keinen Sinn, dass das Bundesamt für Migration 500-Franken-Kredite an irgendeine Organisation vergibt, das ist mir klar, das muss stufengerecht erfolgen. Aber eine reine Kantonalisierung dieser Aufgaben seitens des Bundes bringt es auch nicht. Es braucht vielmehr bundesrätliche, strategische Vorgaben und Anstrengungen, die all die Integrationsbestrebungen auch richtig salonfähig machen. Denn - ich sage es zum Abschluss noch einmal - die Kräfte in diesem Land, die tagtäglich, Stunde für Stunde auf Ausgrenzung drängen, sind so enorm stark, dass wir grosse Kräfte für die Integrationsbestrebungen fördern und aufbauen müssen, um einigermassen das Gleichgewicht halten zu können.

In diesem Sinne stimme ich diesem Prüfungsauftrag zu und hoffe, aus bundesrätlichem Mund jetzt doch noch zu erfahren, dass es dem Bundesrat ernst ist. Wenn er nicht subito ein neues Gesetz machen will, kann er uns ja sagen, welche Massnahmen vorgesehen sind, und dann wären wir als bescheidene Zeitgenossen für einige Monate wieder zufrieden.

David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp

Die Motion Schiesser spricht ein sehr wichtiges Thema an. Da kann ich mich den Vorrednern anschliessen. Insbesondere verweist sie auch zu Recht auf die Orte, wo die Schwerpunkte der Integrationspolitik gesetzt werden sollen - auch gemäss geltendem Ausländergesetz -: Die Rechtsordnung ist einzuhalten, die Landessprachen sollen erlernt werden, die Teilnahme am Wirtschaftsleben und der Erwerb von Bildung sollen bei all diesen Personen gefördert werden.

Wenn ich die Antwort des Bundesrates lese, stelle ich fest, dass der Bundesrat begonnen hat, die Ziele des Ausländergesetzes umzusetzen. Damit komme ich zur Priorität: Uns liegt jetzt eigentlich noch zum Beschluss vor, dass man den Bundesrat wieder beauftragen will zu prüfen, ob er neue Gesetze machen soll. Ich sehe die Priorität aber wirklich ganz woanders, ich sehe sie so, dass der Bundesrat jetzt endlich das Beschlossene umsetzt. Im Sommer 2007 hat er 46 Massnahmen beschlossen, und es stehen auch Mittel dafür bereit, diese Massnahmen umzusetzen.

Ich stehe aber unter dem Eindruck, dass die Integrationspolitik in diesem Land politisch nicht geführt wird, das heisst, sie wird nicht von den politischen Exponenten getragen. Das ist für mich das Entscheidende. Und wer sind die politischen Exponenten? In erster Linie trägt hierin der Vorsteher oder die Vorsteherin des EJPD die Verantwortung, die Integrationspolitik politisch zu führen und nach aussen auch bewusst zu machen. Der Bevölkerung muss klargemacht werden, was jetzt getan wird, welche Massnahmen umgesetzt werden. In zweiter Linie sind für mich die Regierungsmitglieder in den Kantonen gefordert, in der Regel insbesondere die Vorsteher des Justizbereiches oder auch des Sozialbereiches; sie müssen sich für die Führung dieses Bereiches klar positionieren. Das ist das eigentliche Manko, das ich heute sehe, dass dieser Bereich politisch zu wenig geführt wird; es ist zu wenig im Bewusstsein der Bevölkerung, was getan wird, warum man das tut. Es muss auch konkret an Beispielen - beispielsweise in den Berufsschulen - aufgezeigt werden, was man tut. Es wird einiges getan, es wurde auch gesagt.

Es wird in den Berufsschulen mehr getan, als viele von uns meinen. Darum lässt man auch in den Medien jenen Berichterstattungen viel Raum, die sagen, dass alles zum Schlechten stehe, dass gar nichts gemacht werde. Man nimmt die Einzelfälle heraus, die negativ sind und die auch bekämpft werden müssen; aber die positiven Bestrebungen, die gerade auch in den Berufsschulen in unserem Lande, von den Leitern der Berufsschulen, den Rektoren, an die Hand genommen worden sind, kommen nicht zum Zuge. Da bitte ich vor allem Sie, Frau Bundesrätin, sich da an die Spitze zu stellen, bewusst die politische Führung dieser Integrationspolitik zu übernehmen, auch nach aussen zu repräsentieren, dass die Politik hier ihre Verantwortung wahrnimmt; ich bitte Sie, auch die unteren Stellen, die die Dinge heute eigentlich machen, zu unterstützen und zu sagen: "Es ist gut, was ihr macht", das auch in die Öffentlichkeit hinauszubringen und an Beispielen aufzuzeigen, was Positives geschieht. Es ist ganz klar, dass auf der anderen Seite auch die Rechtsordnung, wo sie verletzt wird, durchgesetzt werden muss und dass Grenzen gesetzt werden müssen. Gewalt - das muss ich auch ganz klar sagen - darf überhaupt nicht toleriert werden. Es müssen dort auch die entsprechenden Massnahmen getroffen werden; darüber haben wir ja schon oft gesprochen. Es ist eine Verengung der ganzen Integrationspolitik, wenn man sich auf diese Fälle beschränkt und alle anderen Leistungen - jedenfalls in der politischen Wahrnehmung - praktisch im Schatten vor sich hin dämmern lässt.

In dem Sinne bin ich jetzt nicht dagegen, dass man das so annimmt. Aber ich fände es ganz falsch, wenn sich das EJPD wieder auf die Gesetzesproduktion konzentrieren würde, statt die Massnahmen jetzt wirklich auch politisch im Lande umzusetzen.

Büttiker Rolf · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich bin natürlich dafür, dass wir den Vorstoss Schiesser in seiner Stossrichtung umsetzen. Ich glaube, die Integrationspolitik, wie sie die Motion Schiesser initiieren will, ist richtig und geht genau in die richtige Richtung. Es geht jetzt darum, dies so umzusetzen.

Ich möchte die Frau Bundesrätin noch auf einen Tatbestand aufmerksam machen, der mir sehr wichtig erscheint: Wir haben im Rahmen des Ausländergesetzes hier in diesem Saal eine eingehende Debatte in Bezug auf das Alter der Kinder beim Familiennachzug geführt. Der Bundesrat hat damals 14 Jahre vorgeschlagen. Ständerat und Nationalrat haben das nach unten korrigiert, auf 12 Jahre. Wir wissen alle, dass die Schule, die Ausbildung, natürlich eine wesentliche Triebfeder der Integration ist - ich würde sagen: neben anderen Aktivitäten der wesentliche Bestandteil der Integration einer Person bezüglich der schweizerischen Eigenarten.

Wir haben gesehen, dass andere Länder in Europa - vor allem Deutschland - die Altersgrenze für den Nachzug von Kindern auf 10 Jahre heruntergesetzt haben, eben genau im Hinblick auf die frühzeitige Integration der Kinder über die Schule. Ich habe einen Bericht über die Integration der 15- und 16-Jährigen gelesen. Es ist natürlich schwierig, wenn sie erst in diesem Alter in die Schweiz kommen, die Ausbildung nicht genossen haben, die Sprache nicht kennen. Dort haben wir dann genau auch die Probleme, die wir in Bezug auf die Jugendgewalt diskutieren. Ich möchte jetzt nicht polemisieren und daran erinnern, wer damals für die Herabsetzung war und das aus anderen Gründen bekämpfte; das hilft nicht weiter. Aber ich möchte die Frau Bundesrätin doch darauf aufmerksam machen, dass man die Frage des Alters der Kinder beim Familiennachzug vielleicht auch einmal im Hinblick auf eine Harmonisierung in Westeuropa anschauen könnte. Denn hier könnte man einen wesentlichen Beitrag zur frühzeitigen Integration der Kinder über die Sprache und über unsere Erziehungs- und Bildungspolitik leisten.

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bin mit dem Antrag der Kommission einverstanden. Der Grund, warum ich mich äussere, ist der, dass hier den Kantonen und Gemeinden doch klare Vorwürfe gemacht wurden, in diesem Bereich in den letzten Jahren untätig gewesen zu sein. Dagegen möchte ich mich als noch aktives Mitglied einer Kantonsregierung, zuständig für die Justiz, doch deutlich wehren. In den letzten Jahren wurde im Rahmen der tripartiten Agglomerationskonferenz, in welcher der Bund, die Kantone, die Städte und die grossen Gemeinden vertreten sind, das Thema Integration intensiv diskutiert. Es wurden Massnahmenvorschläge zuhanden der Kantone und Gemeinden ausgearbeitet. Diese wurden den Kantonen und Gemeinden mit der Empfehlung zugestellt, sie umzusetzen, und sie werden heute auch umgesetzt. In fast allen grösseren Städten gibt es heute Integrationsbeauftragte, die sich ausschliesslich mit diesem Thema befassen. Es passiert also durchaus etwas auf Kantons- und Gemeindeebene.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich widersetze mich auch nicht dem Prüfungsauftrag, und zwar gerade weil ich die Integrationsarbeit aus meinem Kanton Basel-Stadt sehr gut kenne und weiss, wie viel da gemacht wird. Auch andere Kantone und Gemeinden tun sehr viel. Es sind natürlich nicht alle gleich betroffen, das ist klar. Das Problem äussert sich primär in städtischen Verhältnissen; und es ist ja inzwischen auch anerkannt und klar, dass Integration über Bildung und Arbeit wesentlich günstiger ist, als wenn wir nachher die Reparaturen mangelnder Integration bezahlen müssen, sei das nun über das Justizwesen oder sei das über die Sozialarbeit.

Was ich mir aber wirklich wünsche, ist, dass die Anstrengungen in den Kantonen und Gemeinden, die sich sehr stark engagieren, von Ihnen, Frau Bundesrätin, auch offensiv koordiniert werden. Ich sage Ihnen das offen: Das war bis vor Kurzem ein Grundproblem. Auf nationaler Ebene muss es eine Strategie geben, die mit den Kantonen und Gemeinden koordiniert wird. Das war auch der Grund, warum unser Rat der Motion Schiesser zugestimmt hat. Wenn man das jetzt überprüfen will - ja gut, wenn nur wenigstens das umgesetzt wird, was jetzt vorgeschlagen wird, und wenn auch politisch-thematisch dazu eine Leadership existiert, dann kann man noch ein bisschen mit einem nationalen Gesetz warten. Aber nicht zuletzt auch als Vertreterin von Basel-Stadt, wo man sich sehr dafür engagiert, möchte ich Ihnen gerne mitgeben, dass wir sehr daran interessiert wären, dass wir auch eine nationale Gesetzgebung haben. Ich bin sicher, andere Kantone und Gemeinden, die sich in dieser Frage auch stark engagieren, sind es auch. Und es sollte auch besser koordiniert werden, und das Tempo der Umsetzung sollte steigen. Ich setze meine Hoffnungen auf Sie.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden

Die Motion Schiesser verlangte vom Bundesrat den Erlass eines Rahmengesetzes zur Integration. Das Anliegen des Motionärs, eine verbesserte Integration der ausländischen Bevölkerung, ist sicher unbestritten, auch für den Bundesrat - das möchte ich betonen. Trotzdem hat der Bundesrat am 29. November 2006 die Motion zur Ablehnung empfohlen, im Hinblick auf das Ausländergesetz, das nun am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, und auch auf die Massnahmen, die bereits eingeleitet wurden bzw. geplant sind; ich komme darauf noch zu sprechen. Im Ausländergesetz ist ja ein Kapitel über Integration enthalten, und es enthält sehr wichtige Grundsätze zur Integration. In diesem Sinne haben wir jetzt bereits eine bundesgesetzliche Regelung über Integration.

Zum Massnahmenpaket für eine verbesserte Integration, das auch erwähnt wurde: Der Bundesrat hat dieses Paket im August des letzten Jahres verabschiedet. Es enthält 45 Massnahmen, die unter Federführung des Bundesamtes für Migration in den einzelnen Departementen koordiniert umgesetzt werden. Wir machen auch ein Monitoring, schauen also, wie man auf Kurs ist und wie sich allfällige Massnahmen auswirken. Mit der Abänderung der Motion in einen Prüfungsauftrag bzw. mit einer Änderung des Textes geben Sie uns die Möglichkeit, zu prüfen, wie sich die Ausländergesetzgebung im Bereich Integration auswirkt und wie sich die einzelnen Massnahmen auswirken. Wenn man 45 Massnahmen und deren Wirkung in einem Monitoring erfassen will, braucht man etwas Zeit dafür. Wir werden selbstverständlich überprüfen, ob die Massnahmen jene Wirkungen zeigen, die wir uns erhoffen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, würden wir selbstverständlich auch andere Möglichkeiten prüfen. Ich denke aber schon, es mache Sinn, dass man zunächst überprüft, ob das, was man bereits eingeleitet hat, Wirkungen zeigt, bevor man wieder mit neuen Gesetzgebungsprojekten kommt. Das schliesst nicht aus, dass es vielleicht einmal noch etwas Zusätzliches braucht.

Es wurde heute gesagt: Integration spielt sich vor allem auch in den Bereichen Sprache, Bildung, Ausbildung und Beruf ab; es wurde von "fördern und fordern" gesprochen. Das ist auch unsere Auffassung, und wir legen grosses Gewicht darauf. Ein Programm in diesem Sinne besteht mit diesen 45 Massnahmen, auch eine eigentliche Strategie des Bundes besteht hier. Wir sind auch bereits daran, mit den Kantonen die Zusammenarbeit zu pflegen; wir unterstützen die Kantone auch in ihren Bemühungen. Ich möchte Ihnen nur kurz ein paar Massnahmen aufzählen, die wir bereits eingeleitet haben und derzeit mit den Kantonen umsetzen.

Als ehemalige Kantonsvertreterin erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass es einige Kantone gibt, die im Integrationsbereich bereits vieles machen, auch sehr viele Projekte haben und auch miteinander, über die Kantonsgrenzen hinaus, solche Projekte realisieren. Vorgesehen und zum Teil bereits eingeleitet sind im Bereich und unter der Federführung des Bundesamtes für Migration folgende Massnahmen: eine Abstimmung der bestehenden Sprachmassnahmen von Bund und Kantonen im Rahmen eines gemeinsamen Rahmenkonzeptes, in dem Standards festgelegt und dann auch ausgetestet werden; dann setzt das Bundesamt für Migration 9 Millionen Franken für schwer erreichbare Gruppen ein; ferner wollen wir unter Federführung des Seco das Sprachförderungskonzept im Rahmen der Arbeitslosenversicherung optimieren. Das sind alles Massnahmen, die in diese Richtung gehen. Es ist nicht so, dass der Bund heute keine Mittel in den Integrationsbereich investiert. Beim BBT und beim Seco haben wir bereits heute und auch künftig zirka 50 Millionen Franken für die Integration zur Verfügung. Wir setzen im Bereich Ausländerintegration heute 14 und künftig 16 Millionen ein. Im Asylbereich haben wir für anerkannte Flüchtlinge neu 36 Millionen, die wir auch im Zusammenhang mit diesen jetzt eingeleiteten Massnahmen einsetzen wollen.

Noch einmal kurz zusammengefasst: Wir sind uns bewusst, wie wichtig die Integration ist, und wir werden der Integration auch die notwendige Priorität einräumen und den notwendigen Stellenwert beimessen. Wir werden uns auch mit dem Anliegen von Herrn Büttiker noch einmal auseinandersetzen, ob für den Nachzug von Kindern die Altersgrenze von 12 Jahren wirklich optimal ist. Es ist tatsächlich so, dass vor allem Kinder, die integriert werden sollen, im Alter von - so sage ich jetzt einmal - unter 12 Jahren leichter in die Schule, in den Bildungsprozess und auch in die kulturellen Gegebenheiten eines Landes integriert werden können, als wenn sie als fast Erwachsene neu bei uns wohnen. Von daher werde ich dieses Anliegen gerne noch einmal überprüfen.

Ich bin froh, wenn Sie diese Motion in der geänderten Fassung annehmen. Wir werden Ihnen auch Bericht über die Wirkung der eingeleiteten Massnahmen erstatten.

Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Angenommen - Adopté