09.5365
Empêcher la destruction de pièces par le Ministère public de la Confédération
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Zunächst ist zu präzisieren, dass das Verfahren zurzeit vom Eidgenössischen Untersuchungsrichteramt geführt wird. Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt steht, wie Sie wissen, nicht unter der Aufsicht des EJPD, sondern fällt ausschliesslich in den Zuständigkeitsbereich des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona.
Zur Frage der Aktenführung bei der Bundesanwaltschaft ist festzuhalten, dass die Bundesanwaltschaft über ein Verfahrenshandbuch verfügt, worin die Aktenverwendung in den laufenden Strafverfahren sowie auch die Inventarisierung geregelt sind. Ziffer 20 des Handbuchs hält fest, dass die Akten von Beginn weg laufend zu ordnen, abzulegen und zusätzlich im Geschäftsverwaltungssystem, im sogenannten Juris - das kennen Sie bestens -, elektronisch zu erfassen sind. Das Geschäftsverwaltungssystem, also Juris, protokolliert und speichert alle Zugriffe wie etwa für Konsultationen, Änderungen und Ausdrucke der Akten; gespeichert wird namentlich auch die Identität der zugreifenden Person. Das System ist somit so ausgestaltet, dass die absichtliche oder unbeabsichtigte Löschung eines Dokumentes ersichtlich wäre und vollständig rückgängig gemacht werden könnte.