07.417
Grenzkontrollen und Tiertransporte
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Antrag der Mehrheit
Festhalten
(= Nichteintreten)
Antrag der Minderheit
(Gutzwiller, Luginbühl, Maury Pasquier, Stadler Markus, Zanetti)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Eintreten)
Proposition de la majorité
Maintenir
(= Ne pas entrer en matière)
Proposition de la minorité
(Gutzwiller, Luginbühl, Maury Pasquier, Stadler Markus, Zanetti)
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Entrer en matière)
Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp
Unser Rat beschäftigt sich nun zum zweiten Mal mit diesem Geschäft. Am 29. September dieses Jahres haben wir Nichteintreten auf dieses Geschäft beschlossen. Der Nationalrat hat am 6. Dezember beschlossen, an seinem Eintretensentscheid festzuhalten. Die WBK Ihres Rates hat am letzten Donnerstag Festhalten, also Nichteintreten, beantragt; der Entscheid ist allerdings mit 5 zu 5 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten erfolgt.
Zur rechtlichen Ausgangslage: Die Durchfuhr von Tieren ist heute in Artikel 175 der Tierschutzverordnung geregelt. Der Text lautet wie folgt: "Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine dürfen nur im Bahn- oder Luftverkehr durch die Schweiz durchgeführt werden." Der Beschluss des Nationalrates sieht folgende Formulierung für einen neuen Artikel 15a im Tierschutzgesetz vor: "Tiere, welche zur Schlachtung bestimmt sind, dürfen nur im Bahn- oder Luftverkehr durch die Schweiz geführt werden."
Der materielle Unterschied ist also folgender: Bei der Verordnung ist es so, dass Tiere der Gattungen Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine, also die sogenannten Klauentiere, für sämtliche Nutzungen betroffen sind; es betrifft also sowohl Schlachttiere wie auch andere Nutztiere. Für diese besteht in der Tierschutzverordnung bereits ein Strassentransitverbot. Der Beschluss des Nationalrates hingegen sieht ein Strassentransitverbot für Tiere sämtlicher Gattungen vor, allerdings nur für Tiere, die zur Schlachtung bestimmt sind. Faktisch heisst das, der Beschluss des Nationalrates hätte in rechtlicher Hinsicht eine Lockerung des Strassentransitverbotes zur Folge, indem Tiere, die nicht für die Schlachtung bestimmt sind, auf der Strasse durch die Schweiz transportiert werden dürften. Aus der Sicht des Tierschutzes ist dies also ein Rückschritt für die Klauentiere. Hingegen gilt das Strassentransitverbot gemäss dem nationalrätlichen Beschluss auch für Pferde und Geflügel, soweit sie zur Schlachtung bestimmt sind.
Wir müssen nun die reale Situation betrachten: Gemäss Auskunft der Verwaltung gibt es heute praktisch keine Schlachttiertransporte durch die Schweiz, was Pferde und Geflügel betrifft. Das bedeutet, in der Realität gilt heute mit den geltenden Regelungen der Tierschutzverordnung praktisch ein absolutes Strassentransitverbot, indem keine Schlachttiertransporte durch die Schweiz stattfinden. Falls es in Zukunft trotzdem noch Probleme mit der Durchfuhr von zur Schlachtung bestimmten Pferden und Geflügel gäbe, so könnte man die Verordnung entsprechend anpassen. Das heisst also, sachlich gesehen ist das Anliegen der parlamentarischen Initiative mit den geltenden rechtlichen Regelungen erfüllt. Die heutigen Vorschriften sind bezüglich der Klauentiere sogar umfassender als die Forderung der parlamentarischen Initiative, indem alle Tiere einem Strassentransitverbot unterliegen, nicht nur die Schlachttiere. Die abgeschwächte Teilregelung neu auf Gesetzesstufe wäre aus Sicht des Tierschutzes folglich als Rückschritt zu bezeichnen.
Es würde auch einen Rückschritt bezüglich der Prävention gegen Seuchen bedeuten. Sie haben gestern in Ihren Fächern einen Brief des Schweizerischen Bauernverbandes gefunden, der uns auch empfiehlt, dem Nationalrat zu folgen. Er weist vor allem auf die mögliche Seuchengefahr hin; das ist auch verständlich. Nun ist sich offenbar der Schweizerische Bauernverband gar nicht bewusst, dass die heutigen Regelungen auch im Hinblick auf die mögliche Einschleppung von Seuchen strenger als die vorgesehene Regelung des Nationalrates sind. Es ist bezüglich der Tierseuchen zudem zu beachten, dass diese auch mit dem Luftverkehr eingeschleppt werden können.
Welche möglichen Probleme hätten wir mit der Regelung auf Gesetzesstufe? Wir wurden von der Verwaltung immer wieder auf das Verhältnis zur EU hingewiesen. Wenn wir nun auf Gesetzesstufe diese Teilregelung, diese abgeschwächte Regelung einführen würden, bestünde die Gefahr, dass wir hier eine Diskussion zwischen der Schweiz und der EU hochfahren, die sich letztlich in der Sache kontraproduktiv auswirken könnte.
Ich möchte noch einen Hinweis betreffend die sechs Standesinitiativen machen, die uns in dieser Sache vorgelegen haben. Die sechs Standesinitiativen lauten gleich und beziehen sich auf Schlachtviehtransporte durch die Schweiz. Ich denke, weil es sechs gleichlautende Standesinitiativen sind, kann man davon ausgehen, dass es sich hier um eine konzertierte Aktion handelt. Bei allem Respekt vor Standesinitiativen drängt sich doch die Frage auf, ob die kantonalen Parlamente ihre Beschlüsse wirklich in Kenntnis der bereits geltenden Regelungen gefasst haben. Insgesamt ist es so, dass die Anliegen der Standesinitiativen in der Sache erfüllt sind, sodass uns auch nicht der Vorwurf gemacht werden kann, wir gingen mit den Standesinitiativen nicht angemessen und respektvoll um.
Die Schlussfolgerung ist also die: Wir handeln, materiell gesehen, nicht im Interesse des Tierschutzes und auch nicht im Interesse der Seuchenprävention, wenn wir dem Beschluss des Nationalrates zustimmen.
Deshalb beantrage ich namens der allerdings eben knappen Kommissionsmehrheit, am Beschluss auf Nichteintreten festzuhalten.
Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich möchte Ihnen Eintreten empfehlen, wie das im Nationalrat geschehen ist, und möchte gleich vorab sagen, dass einige der Bemerkungen des Präsidenten der Kommission durchaus adäquat sind. Sie betreffen aber den Text, den die Kommission dann erst noch beraten wird, wenn Sie Eintreten beschliessen. Es ist durchaus möglich, dort dieses oder jenes noch zu korrigieren. Heute geht es also nur um das Eintreten.
Weshalb empfehle ich Ihnen mit der Minderheit, hier einzutreten? Ich möchte drei Punkte kurz ansprechen: die Standesinitiativen, dann die Frage des Tierseuchenrisikos und der Prophylaxe und schliesslich die Frage des Landwirtschaftsabkommens mit der EU.
Zum ersten Punkt: Natürlich kann man, wie das der Kommissionspräsident jetzt gerade gemacht hat, die Standesinitiativen relativieren. Ich möchte Ihnen einfach in Erinnerung rufen, dass es sechs Kantone sind, die eine Standesinitiative überwiesen haben: Baselland, Luzern, Bern, St. Gallen, Freiburg und Zürich. In diesen Kantonen fand eine sehr lebendige, sehr intensive und teilweise auch sehr emotionale Debatte statt, wie einem klarwird, wenn man an die Bilder von entsprechenden Tiertransporten denkt. Es gilt also sicher auch, hier die Anliegen dieser sechs Kantone ernst zu nehmen.
Punkt zwei, und damit komme ich zu den materiellen Themen, betrifft das Tierseuchenrisiko. Da muss man vorerst wissen, dass es in der gesamten EU, in ganz Europa eine rasante Ausdehnung der Tierproduktion gibt. Ich kann Ihnen eine Zahl nennen: EU-Kommissar Kyprianou ging 2004 noch von ungefähr 18 Millionen Schlachttieren auf Ferntransporten aus; heute sind es gegen 80 Millionen, also eine Vervierfachung in wenigen Jahren. Das sind Zahlen der Branchenorganisation "European Livestock and Meat Trading Union", also 80 Millionen Tiere auf Ferntransporten, die teilweise von Nordeuropa nach Südeuropa über sehr weite Strecken führen. Als Gründe für diese Entwicklung sind zu nennen: die EU-Erweiterung, die Konzentration auf Grossschlachthöfe - das geht einher mit dem Eingehen kleinerer und mittlerer Anlagen -, aber auch die Spezialisierung von ganzen Regionen auf eine bestimmte Art der Tierproduktion. Das ist sozusagen der Hintergrund für das Kapitel Tierseuchen.
Nun ist es so, dass es klare Fakten gibt, und auch ich möchte bei den Fakten bleiben und nicht einfach emotionalisieren, obwohl sich das Thema dazu eignet. Ich zitiere beispielsweise aus einem Schreiben von Professor Michael Hässig von der veterinärmedizinischen Klinik der Universität Zürich: "Die Schweiz ist frei von PRRS, einer viralen Erkrankung der Schweine, die weltweit pro Jahr in der Schweineproduktion für mehrere Milliarden Franken Schäden verursacht. Alle um uns herumliegenden Länder sind nicht frei von dieser Erkrankung. Eine wissenschaftliche Untersuchung zeigt, dass ein mit PRRS-Viren kontaminierter Lastwagen bis 50 Kilometer als Vektor für solche Viren infrage kommt." Ähnliches - ich will nicht zu lange werden - liesse sich für die Rinder ausführen. Sie wissen sicher, dass bei der letzten grossen Maul- und Klauenepidemie in England im Jahre 2000 milliardenschwere Verluste angefallen sind, in der Tierproduktion, bei Notschlachtungen, aber auch im Tourismus. Es gibt also auch aus Sicht der Tierseuchenhygiene durchaus ein Interesse an einem Durchfuhrverbot.
Weiter muss man wissen, dass die internationalen Abkommen, WTO-Abkommen und Gatt, bezüglich Tier- und Fleischhandel kein Agieren im Sinne einer Prävention erlauben, sondern es kann nur agiert werden, wenn eine Krankheit da ist. Aus dieser Optik ist es klar - deshalb sind auch die Veterinäre für das gesetzliche Durchfuhrverbot -, dass hier zumindest ein Beitrag zur Reduktion des Tierseuchenrisikos geleistet werden kann. Auch das erklärt, weshalb neben dem Bauernverband auch die Veterinäre für dieses Durchfuhrverbot sind.
Als dritten Punkt gilt es schliesslich noch das Argument des Landwirtschaftsabkommens mit der EU zu erwähnen, das ebenfalls schon angesprochen wurde. Ich habe die entsprechenden Texte auch gelesen und muss sagen, dass das nicht ganz einfach ist. Meine Schlussfolgerung aber ist in der Tat, dass ein Durchfuhrverbot, das aus tierschützerischen Motiven erlassen wird, nicht gegen dieses Landwirtschaftsabkommen verstösst. Dieses Landwirtschaftsabkommen schränkt die Parteien nicht ein, tierschützerisch oder veterinärhygienisch motivierte Massnahmen zu erlassen. In Artikel 5 des Abkommens ist klar und unmissverständlich festgehalten, dass mit diesem Abkommen technische Handelshemmnisse im Bereich der veterinärhygienischen und tierzüchterischen Massnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen abgebaut werden sollen. Aber tierzüchterische Massnahmen sind nicht tierschützerischen gleichzusetzen. Beim Landwirtschaftsabkommen geht es also um den Abbau von Handelshemmnissen, von solchen Barrieren, nicht aber um den Tierschutz.
Insgesamt, glaube ich, ist es richtig, hier einzutreten: Wir haben sechs Standesinitiativen, es gibt einen Beitrag zur Reduktion des Tierseuchenrisikos, und schliesslich scheint es so, dass dieses Durchfuhrverbot aus tierschützerischen Gründen mit dem Landwirtschaftsabkommen mit der EU kompatibel ist.
Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, dass wir hier eintreten. Wenn wir eintreten, hat die Kommission ja dann die Gelegenheit, sich nochmals im Detail mit der Formulierung des Nationalrates zu befassen. Ich hoffe, dass Sie dies unterstützen, und danke Ihnen im Voraus.
Maury Pasquier Liliane · Mit-F · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
La tournure que prend ce débat va finir par nous faire tourner en bourriques! En effet, beaucoup d'entre nous, ainsi que six cantons et une large partie de la population, sont d'accord sur le fond et souhaitent mieux protéger les animaux en interdisant le transit par la Suisse de tous ceux destinés à l'abattage. Et pourtant, avec des scores il est vrai extrêmement serrés, notre conseil, et maintenant la majorité de la commission, refuse d'entrer en matière sur le projet de la commission du Conseil national.
Nous devons pourtant prendre le taureau par les cornes et inscrire dans la loi cette interdiction du transit qui figure seulement dans l'ordonnance. Pourquoi? D'abord parce que le projet de loi prévoit d'étendre l'interdiction à tous les animaux de boucherie, car ce qui vaut pour les moutons vaut aussi pour les étalons. Les seconds méritent d'être protégés autant que les premiers. Or l'ordonnance qui correspond à l'ancienne OITE - l'ordonnance sur l'importation, le transit et l'exportation d'animaux et de produits d'animaux -, basée sur les contrôles vétérinaires anciennement effectués aux frontières entre la Suisse et l'Union européenne, n'interdit que le transit des animaux à onglons, c'est-à-dire des bovins, des moutons, des chèvres et des porcs.
La décision inscrite le 23 décembre 2008 à l'annexe de l'Accord bilatéral relatif aux échanges de produits agricoles a mis fin à ces contrôles et a aussi permis à notre pays de maintenir l'interdiction du transit des animaux de boucherie. Mais cette exception n'est que provisoire, l'inscription dans la loi de l'interdiction du transit constitue donc la seule manière de garantir durablement la protection des animaux en Suisse, cela d'autant plus que l'extension de l'interdiction du transit à tous les animaux fait que nos partenaires européens devront la considérer et l'accepter comme une mesure de protection des animaux.
La protection des animaux reste en effet un but en soi et une compétence nationale puisque les accords avec l'Union européenne se limitent aux enjeux vétérinaires et zootechniques. La protection des animaux demeure aussi un objectif nécessaire vu les conditions cruelles et en outre peu écologiques du transport des animaux tel qu'il est pour l'instant autorisé au sein de l'Union européenne.
Afin de préserver, voire de promouvoir, la position claire de la Suisse en matière de protection des animaux, je vous invite donc à suivre la large minorité de votre commission et à entrer en matière sur ce projet. C'est l'occasion de faire la preuve que cette fois-ci au moins les chambres sont capables de s'entendre en matière d'animaux, sans quoi l'action politique nécessaire sera reportée au jour - fort improbable! - où les poules auront des dents.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Auch ich bitte Sie, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen und einzutreten. Der Nationalrat hat dies mit 173 zu 2 Stimmen beschlossen, und deshalb, Herr Präsident, ist auch die Differenz so gross.
Grundsätzlich herrscht Einigkeit, dass wir in der Schweiz diese grausamen internationalen Schlachttiertransporte nicht wollen. Die Differenz besteht in der Frage, ob das Verbot in der geltenden Verordnung oder im Gesetz verankert werden soll. Der Kommissionspräsident, der den Stichentscheid für den Antrag auf Nichteintreten gegeben hat, nennt zwei Gründe für die kleine Mehrheit: Die Verordnung genüge und sei EU-kompatibel. Das ist nicht richtig. Der Unterschied zwischen Verordnung und Gesetz besteht darin, dass in der Verordnung eben nur die Klauentiere genannt sind, während das Gesetz für alle Tiere gilt.
Die heutige Verordnungsregel entspricht wörtlich der alten Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten, die tierseuchenpolizeilich begründet war. Sie galt nur für die seuchengefährdeten Tierarten, das sind eben die Klauentiere, also Rinder, Schweine, Ziegen und Schafe. Sie galt nicht für Pferde, Esel, Geflügel oder andere Schlachttiere. Die Verordnung wurde im Zuge der Beratungen zum Landwirtschaftsabkommen aufgehoben. Eine Wiederaufnahme ihrer Bestimmungen durch das Hintertürchen Tierschutzverordnung widerspricht dem Landwirtschaftsabkommen. Die EU wird das Argument Tierschutz richtigerweise als vorgeschoben erkennen, eine Verletzung des Landwirtschaftsabkommens geltend machen und eventuell die Streichung verlangen. Das Tierschutzgesetz hingegen gilt für alle Tiere, deshalb wollen wir das ja auf Gesetzesebene festhalten. In keinem Abkommen mit der EU wird der Tierschutz auch nur ansatzweise behandelt, hier sind die Vertragsparteien frei. Das ist der grosse Unterschied.
Deshalb bitte ich Sie, der starken Minderheit zuzustimmen und einzutreten, so wie das übrigens der Schweizerische Bauernverband, Gallo Suisse, Suisseporcs, der Schweizerische Tierschutz und viele andere Organisationen auch verlangen.
Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion
En complément de ce qu'ont dit les préopinants, je voudrais attirer votre attention sur un point particulier. Nous sommes très sensibilisés en Suisse à la question des poulets élevés dans des conditions absolument indignes. Nous avons lutté fermement contre les élevages en batterie parce que cela aboutit à des résultats complètement inadmissibles. Il serait donc tout à fait incohérent que l'on interdise des pratiques lorsque l'animal est statique, mais qu'on puisse le transporter n'importe comment, dans des conditions parfois indignes - j'avais attiré l'attention d'ailleurs lors d'une précédente intervention sur cette lacune de la législation (09.4044).
Or, précisément, si nous en restons à la solution d'une action par le biais de l'ordonnance d'application et que nous n'entrons pas en matière sur la présente modification de loi, nous ne résoudrons pas ce problème. Et, comme l'ont dit de manière tout à fait pertinente les orateurs précédents, nous nous plaçons dans une situation de faiblesse dans un domaine où l'Union européenne ne fait pas toujours preuve de la plus grande sensibilité, pour utiliser un euphémisme. Je crois donc que nous devons réellement empoigner le problème et considérer que, si le Conseil national, de manière aussi déterminée, à une large majorité, a décidé de promouvoir une législation dans ce domaine et de ne pas s'en remettre à une action par le biais de l'ordonnance d'application, il nous appartient de ne pas faire mentir notre réputation de Chambre de réflexion ou même de Chambre de la sagesse en suivant la décision tout à fait avisée de l'autre conseil.
Je vous prie donc d'entrer en matière.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich habe Ihre Aufforderung verstanden. Wir sind in der Differenzbereinigung, ich fasse mich kurz.
Sie wissen, dass Frau Bundespräsidentin Leuthard sich in der Herbstsession in diesem Saal mit Verve dafür eingesetzt hat, dass man auf den Entwurf dieser parlamentarischen Initiative nicht eintritt; ich schliesse mich dem an. Warum schliesse ich mich dem an? Wir sind uns einig, dass wir keine Durchfuhr von Schlachttieren durch unser Land haben wollen. Die Uneinigkeit besteht nur darin, dass wir die Regelung heute in der Verordnung und nicht im Gesetz haben. Auf Verordnungsebene sind die Tierkategorien beschrieben, und man kann sie auch ergänzen, insbesondere mit dem Hinweis auf Schlachtpferde. Für uns ist deshalb geregelt, was geregelt sein muss.
Es ist der Wille des Bundesrates, die Verordnungsregelung in den Verhandlungen auch gegenüber der EU zu verteidigen. Wir sind der Meinung, dass es keine zusätzliche Nennung auf Gesetzesstufe braucht, weil das nur zusätzliche Diskussionen mit dem Partner der EU auslösen würde. Ich bin mir aber auch bewusst, dass die Schlachttiertransporte ein sehr sensibles emotionales Thema sind, das viele Leute berührt. Ich habe auch Verständnis für das Argument, dass sechs Standesinitiativen nicht einfach ignoriert werden können, und ich weiss auch, dass im Nationalrat eine sehr deutliche Mehrheit beschlossen hat, auf das Geschäft einzutreten.
In aller Kürze: Der Bundesrat wird also am geltenden Tiertransitverbot festhalten; wir werden die heutige Regelung verteidigen. Wir sind der Ansicht, dass auf Verordnungsstufe geschrieben ist, was geschrieben sein muss, und dass es keine zusätzliche gesetzliche Regelung braucht.
Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp
Als Kommissionssprecher möchte ich zu den Argumenten in der Diskussion Stellung nehmen. Ich halte fest, dass das Anliegen des Tierschutzes und auch der Tierseuchenprävention unbestritten ist.
Frau Fetz, ich habe in meinen einleitenden Ausführungen deutlich den Unterschied zwischen dem Text der Verordnung und dem vorgesehenen Text im Gesetz hervorgehoben: Es ist so, dass die Nichtklauentiere in der Verordnung nicht erwähnt sind, was heute aber überhaupt kein Problem ist, weil solche Transporte mit Pferden, Eseln und Geflügel nicht stattfinden. Sollte dies Probleme geben, könnte die Verordnung entsprechend angepasst werden.
Gegenüber Kollege Gutzwiller möchte ich auch noch einmal festhalten: Es geht nicht um eine Relativierung der Standesinitiativen, sondern es geht um die Frage, ob wir die Anliegen der Standesinitiativen mit der geltenden rechtlichen Regelung erfüllt haben oder nicht. Und die Anliegen sind erfüllt, es gibt keine Strassentransporte von Schlachttieren durch die Schweiz. Hinsichtlich der Überlegungen von Herrn Gutzwiller betreffend die Transporte in der EU haben unsere Regelungen überhaupt keinen Einfluss. Darauf, dass Tiere von Polen nach Spanien transportiert werden, hat unsere Gesetzgebung keinen Einfluss. Man sollte diese Begründungen doch in dem Sinn zur Kenntnis nehmen, dass sie das aufzeigen, was für die Schweiz von Bedeutung ist. Ich persönlich bin nach wie vor überzeugt, dass die heutige Regelung mit der Tierschutzverordnung besser ist als das, was der Nationalrat vorsieht.
Noch ein letztes Wort bezüglich der Seuchenprävention: Wir müssen sehen, dass Tierseuchen auch über Lebensmittel eingeschleppt werden können; da besteht immer eine bestimmte Gefahr. Wenn wir das Beispiel der Blauzungenkrankheit nehmen, sehen wir, dass diese über den Luftverkehr mit Mücken eingeschleppt worden ist. Man muss sich bewusst sein, dass die Gefahren sehr vielfältig sind. Ich denke, mit den heutigen tierseuchenpolizeilichen Massnahmen, die man an den Grenzen hat, tut man bereits das, was man tun kann. Es gibt keinen Mehrwert mit der Änderung, die vom Nationalrat im Tierschutzgesetz vorgesehen ist.
Daher empfehle ich Ihnen mit der Mehrheit, am Nichteintreten festzuhalten.
Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion
Excusez-moi de revenir là-dessus, mais votre intervention, Monsieur le conseiller fédéral, suscite une question simple. Cela fait maintenant passablement de temps que Madame Leuthard, présidente de la Confédération, puis vous-même - puisque vous êtes maintenant à la tête du Département fédéral de l'économie - nous dites qu'il serait très simple de modifier l'ordonnance pour en étendre le champ d'application à d'autres animaux. Ma question, dès lors, est la suivante: pourquoi ne l'avez-vous pas encore fait?
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich habe soeben angesprochen, und das ist mehr als angedeutet, dass man diese Verordnung ergänzen kann. Und wenn ich das angesprochen habe, dann bin ich auch der Meinung, dass man die Verordnung ergänzen soll.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 21 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 21 Stimmen
Mit Stichentscheid des Präsidenten
wird der Antrag der Mehrheit angenommen
Avec la voix prépondérante du président
la proposition de la majorité est adoptée
Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Der Nichteintretensentscheid ist damit definitiv.