11.4030
Banken. Verbot des Eigenhandels
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Presidente (Lombardi Filippo, primo vicepresidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben heute Morgen eine Bankendiskussion, und das scheint mir nicht abwegig zu sein, weil in diesem Feld einiges los ist und es auch zu unseren Aufgaben gehört, hier regulierend einzugreifen.
Sie erinnern sich vielleicht noch an den Fall London der UBS: Ein einzelner Trader soll es geschafft haben, im Investmentbanking, und zwar im Eigenhandel, 2,3 Milliarden Dollar in Grund und Boden zu fahren. Das sind etwa 2150 Millionen Franken oder, um es anders auszudrücken, 5 Prozent der Marktkapitalisierung der UBS, Stand letzter Freitag. Sie können sich dem Gedankenspiel selber stellen: Wie viele solcher Trader wären erforderlich gewesen, um die UBS in dramatische Schieflage zu bringen? Sie brauchen nicht einmal alle zehn Finger dazu. Das ebenfalls Beunruhigende daran ist, dass die UBS zuvor die Entlassung von 3500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekanntgegeben hatte, um just zwei Milliarden Franken einzusparen. Nun können wir rätseln, ob statt der 3500 Angestellten einfach 7000 entlassen werden; wir wissen es nicht, wie diese über zwei Milliarden Franken wieder eingespart werden.
Und um genau diesen Punkt geht es mir: Mit der "Too big to fail"-Vorlage haben wir unser Finanzsystem zu schützen versucht. Die unmittelbaren Folgen eines Fehlverhaltens einer systemrelevanten Bank sollten unser Finanzsystem insgesamt nicht mehr aus den Angeln heben können. Ich habe es schon gesagt: Das war gut, das war richtig. Ich bin zwar nicht sicher, ob es reichen wird, aber es war richtig. Es gibt aber auch noch eine andere Grösse. Das sind die mittelbaren Folgen. Hier stellt sich die Frage, wie die Banken vor sich selbst geschützt werden können, auch und gerade zum Schutz der anständigen Bankangestellten, die nachher die Suppe auslöffeln müssen. Diese befinden sich aber vor allem in den unteren Etagen oder unten an der Treppe. Wie es an der Spitze aussehen wird, haben wir ja ebenfalls gerade entschieden respektive nicht entschieden. Die Spitze soll auch in extremen Fällen weitermachen dürfen wie bisher.
Zu den mittelbaren Folgen gehören damit aus unserer Sicht natürlich auch die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, nicht zuletzt auf den Binnenkonsum, den diese Angestellten mitstützen, solange sie eben angestellt sein können. Hier hakt meine Motion ein. Sie hat dadurch eine grundsätzlich andere Ausrichtung als die "Too big to fail"-Vorlage, die der Bundesrat immer - ich sage es jetzt einmal ein bisschen provokativ - als Killerargument nimmt, um sämtliche weitere Regulierungen im Finanzsektor abzuwehren.
Der Eigenhandel soll abgetrennt werden müssen. In den USA wird das durch die Volcker Rule geschehen, wenn auch in weichgespülter Form. Sie alle wissen, dass der Eigenhandel null Produktivität hat. Es wird schlicht und einfach mit Kundengeldern spekuliert. Mal hat man Glück im Casino, mal hat man Pech. Hat man Glück, bekommt man extrem viel Bonus; hat man Pech, muss man nicht hinstehen, sondern dann werden die unteren Angestellten entlassen. Ich meine, das ist ein System, das wir im Schweizer Finanzsektor nicht brauchen.
Natürlich hat der Bundesrat in einem Punkt seiner Stellungnahme Recht: Selbstverständlich ist der Begriff des Eigenhandels problematisch. Wenn man ihn ausschliesslich auf das eigentliche Proprietary Trading bezieht, ist das natürlich absurd. Auch im Professional Trading und bei den Buy and Hold Investments positioniert sich die Bank, im Flow Trading ebenfalls, wenn auch nur sehr begrenzt und kurzfristig. Genau deshalb sollte ein Verbot im Grundsatz selbstverständlich die erforderlichen Ausnahmen mit einschliessen. Wir alle wissen, dass von ganz bestimmten Businessfeldern eine minimale Eigenhandelsaktivität gefordert ist; aber das ist ein minimales Feld. Diese Ausnahmen könnte nach meinem Vorschlag die Finma festlegen. Dann hätten wir überhaupt kein Problem, dann wären die Risiken im Eigenhandel gebannt, und es wäre trotzdem weiterhin möglich, dort, wo es businessmässig für die Kunden nötig ist, Eigenhandel zu betreiben.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wie lösen wir das Problem der beiden Grossbanken, die als einzelne Gesellschaften für unsere Volkswirtschaft erwiesenermassen zu gross sind? Politisch ist man sich von links bis rechts diesmal einig: Im Falle des Konkurses einer der beiden Grossbanken wird unsere Volkswirtschaft mit in den Abgrund gerissen. Die UBS verfügt über eine Bilanzsumme von 280 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Sie beschäftigt 65 000 Mitarbeiter. Höhere Eigenmittel, wie sie das Parlament beschlossen hat, sind sinnvoll, doch sie lösen das Hauptproblem definitiv nicht.
Der naheliegendste Vorschlag wäre jener, den die Motion macht: den Eigenhandel schlicht zu verbieten. Wie auch der Fall London zeigte, ist die Analyse nicht falsch, wenn man behauptet, im Eigenhandel werde mit billigem Geld der Nationalbank und mit gefährlich kreativen Finanzprodukten an den Börsen spekuliert.
Aus Sicht der Politik indessen ist es irrelevant, ob ein etwaiger Konkurs durch eine globale Finanzkrise, Spekulationen, zu viele Risiken, einen kriminellen Akt, eine falsche Strategie, wie sie die Subprime-Krise in Amerika zeigte, oder ein Computerproblem ausgelöst wird. Wir hier im Rat müssen die richtigen Leitplanken setzen. Es liegt aber nicht an uns zu sagen, was in der Finanzbranche gefährlich ist und was nicht. Die kleine Volkswirtschaft Schweiz muss die "Too big to fail"-Problematik grundsätzlicher lösen als mit erhöhten Eigenkapitalvorschriften und Verboten. Es ist nicht Aufgabe der Politik, einzelne Finanzprodukte oder gar Abteilungen zu verbieten. Das muss der Markt regeln.
Werte Kollegin Fetz, dieser Punkt, dass der Markt und somit der Kunde und der Aktionär der Grossbanken ihre Firmen zwingen müssen, vom Eigenhandel abzusehen, ist ganz zentral. Sie können mir auch nicht verbieten, Mundwasser herzustellen, und mir nur noch erlauben, Zahnpasta zu produzieren. Dieser Punkt, dass der Markt regeln muss, was ein gefährliches Finanzprodukt und eine gefährliche Finanzstrategie ist, ist die Pièce de Résistance zwischen Ihrer sozialistischen und meiner liberalen politischen Betrachtungsweise.
Viel sinnvoller wäre es, ein Trennbankensystem, wie es die USA 66 Jahre lang mit dem Glass-Steagall Act hatten, auch bei uns zu implementieren. Ich unterstütze daher die Motion 11.3857 der grünen Fraktion. Das Glass-Steagall-System sorgte damals dafür, dass alle Banken nur sehr beschränkte Risiken eingehen durften und dass weiter die verschiedenen Funktionen der Banken voneinander getrennt waren. Die Investmentbanken mussten von den Geschäftsbanken getrennt werden. Das müssen wir machen, das Trennbankensystem auch in der Schweiz einführen. Da kämpfe ich mit Ihnen, Frau Fetz, an vorderster Front. Wenn ich mit Ihnen einig bin, dann darin, dass wir einen grossen Schritt weiter gehen müssen als die beschlossenen Eigenkapitalvorschriften - aber nicht mit Verboten! Man muss und kann nämlich auch mit risikogewichteten 19 Prozent Eigenkapital noch allerhand Blödsinn machen und ein Unternehmen an die Wand fahren. Höhere Eigenmittel sind keine Garantie dafür, dass die beiden Grossbanken nie in Konkurs gehen könnten und so die Schweizer Volkswirtschaft gewaltig in Mitleidenschaft ziehen würden. Höhere Eigenmittel schieben den Konkurs nur nach hinten, sie verhindern ihn aber nicht.
So würde im Trennbankensystem die UBS in zwei autonome Gesellschaften aufgeteilt: Es entstünde eine UBS Investment Banking AG und eine UBS Corporate Banking AG; beide blieben an der Börse kotiert. Würde die UBS Investment Banking AG Jahr für Jahr Verluste schreiben, so sähe sich das Unternehmen gezwungen, sich selbst zu refinanzieren, und zwar mit Kunden- und nicht mit Steuergeldern. Im Falle eines Konkurses wäre der Schaden für die Schweiz markant kleiner als bei der heutigen Universalbank, zumal die Mehrheit der 15 000 Mitarbeiter im UBS-Investmentbanking schon heute im Ausland arbeitet. Für die Credit Suisse gilt natürlich dasselbe.
Mit dem Modell des Trennbankensystems regelt der Markt und somit der Kunde und somit der Eigner, der Aktionär den Erfolg oder den Misserfolg einer Grossbank, ohne dass der Steuerzahler einspringen muss. Das ist viel wirksamer als das Verbot des Eigenhandels.
Ich empfehle Ihnen, die vorliegende Motion abzulehnen und alsdann, sobald die Motion der grünen Fraktion bei uns im Rat ist, diese Motion zur Einführung des Trennbankensystems anzunehmen.
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden
Wir haben uns im Laufe dieses Jahres sehr intensiv mit der Frage der Stabilität des Finanzsektors befasst. Wir haben uns auch mit der Frage der Verminderung der Risiken für die Volkswirtschaft - diese Risiken bestehen tatsächlich, Herr Ständerat Minder, durch die beiden Grossbanken - und mit der Frage der Verminderung der Gefahren für die Steuerpflichtigen auseinandergesetzt. Wir haben letztendlich die "Too big to fail"-Vorlage im Parlament verabschiedet. Sie ist ja nichts anderes als eine Regulierung der Grossbanken zur Sicherung der Finanzstabilität unseres Landes und damit auch des Werkplatzes.
Wir haben in diesem Zusammenhang auch verschiedene andere Fragen geprüft. Wir haben in den Kommissionen, aber auch im Rat intensive Diskussionen über die Frage des Eigenhandels und über die Frage des Trennbankensystems geführt, Frau Ständerätin Fetz. Wir sind letztlich zum Schluss gekommen, dass wir dasselbe Ziel auf einem anderen Weg, auf einem etwas liberaleren und wirtschaftsfreundlicheren Weg, erreichen möchten. Wir sehen nämlich die Notwendigkeit vor, ein bestimmtes Eigenkapital zu halten - mit der Vorschrift, wie und in welchem Ausmass Liquidität sichergestellt werden muss, und vor allem auch mit den Vorschriften betreffend die Organisationsstruktur dieser Grossbanken. Diese soll es ermöglichen, im Falle einer schwierigen Situation, wenn saniert oder liquidiert werden muss, die systemrelevanten Teile in eine andere Bank auszulagern oder in eine andere Bank, in ein neues Finanzinstitut zu übertragen. Das ist alles in der Anlage erstellt.
Wir haben uns entschieden, diesen Weg zu gehen und nicht den Eigenhandel zu verbieten. Das wollen Sie ja auch nicht, Herr Ständerat Minder - das möchte Frau Ständerätin Fetz. Sie möchten das Trennbankensystem; das kann man diskutieren, und man hat es auch diskutiert. Das ist ein sehr weit gehender Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit. Wir haben in unserer Verfassung die Wirtschafts- und Wettbewerbsfreiheit gewährleistet. Sie kann dann eingeschränkt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse ist, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht und wenn es nicht möglich ist, mit einem weniger starken Eingriff dieses Ziel zu erreichen. Es geht also um das Prinzip der Verhältnismässigkeit.
Unter all diesen Gesichtspunkten haben wir uns für diese Vorlage entschieden. Ich bin der Motionärin und auch Ihnen, Herr Minder, sehr dankbar, wenn Sie uns helfen, die Verordnung so zu gestalten, dass alles ermöglicht wird, was wir in der Anlage im Gesetz vorgesehen haben. Ich möchte Sie umgekehrt auch bitten, den Weg, den wir eingeschlagen haben, weiterzugehen und nicht wieder auf die Diskussion zurückzukommen, die wir vor der "Too big to fail"-Vorlage geführt haben.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 11 Stimmen
Dagegen ... 25 Stimmen