12.3983
Mise en oeuvre effective de l'arrêté fédéral du 29 septembre 2011 relatif au rapport sur l'armée
Intervention de procédure
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Allemann, Fischer Roland, Flach, Fridez, Galladé, Graf-Litscher, Müller Geri, van Singer, Voruz)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Allemann, Fischer Roland, Flach, Fridez, Galladé, Graf-Litscher, Müller Geri, van Singer, Voruz)
Rejeter la motion
Eichenberger-Walther Corina · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Am 29. September 2011 hat das Parlament den Armeebericht zur Kenntnis genommen und dabei den Bundesrat mit der Weiterentwicklung der Armee und der Ausarbeitung einer Änderung der entsprechenden Rechtsgrundlagen beauftragt. Das Parlament legte dabei unter anderem die Eckwerte fest, und zwar wie folgt: Die Armee verfügt zur Erfüllung ihrer Aufträge über einen Soll-Bestand von 100 000 Militärdienstpflichtigen; die Finanzierung muss bei einem Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken ab 2014 die Einhaltung der Eckwerte sowie die Beseitigung der Ausrüstungslücken und die geplante Ersatzbeschaffung der Kampfflugzeuge sicherstellen.
Am 25. April 2012 fasste der Bundesrat nach einer Aussprache den Beschluss, das Armeemodell mit 100 000 Armeeangehörigen zu verfolgen und entgegen dem Beschluss des Parlamentes den Armeeplafond auf insgesamt 4,7 Milliarden Franken festzulegen. Dies wurde im Finanzplan 2014-2016 entsprechend abgebildet. Auf der Basis von 4,7 Milliarden Franken steht auch das Gripen-Fondsgesetz, das vorsieht, dass jährlich 300 Millionen Franken in den Gripen-Fonds fliessen. Damit sollen also heute gemäss den Beschlüssen des Bundesrates 4,4 Milliarden Franken für die Finanzierung der Armee, d. h. die Schliessung der Ausrüstungslücken, die Instandhaltung von Immobilien und den allgemeinen Betrieb und Unterhalt der Armee, zur Verfügung stehen. Der Bundesrat änderte somit den mit grosser Mehrheit beider Räte gefassten Beschluss ab.
Gemäss Artikel 28 des Parlamentsgesetzes stellen Planungs- und Grundsatzbeschlüsse Vorentscheidungen dar, die festlegen, dass bestimmte Ziele anzustreben, Grundsätze und Kriterien festzulegen oder Massnahmen zu planen sind.
Der Bundesrat hat zudem am 21. September 2012 die Eckwerte für die Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 festgelegt. Innerhalb dieser jährlichen Haushaltentlastung leistet auch das VBS seinen Beitrag mit jährlichen Kürzungen. Bereits im September 2011, als mit der Kenntnisnahme des Armeeberichtes die Eckwerte festgelegt wurden, stand fest, dass die Armee ihre Ausgaben von den damals ausgewiesenen 5,4 Milliarden auf 5 Milliarden Franken reduzieren müsse. Bereits diese Reduktion stellt eine grosse Sparvorgabe für die Armee dar. Parallel dazu, innerhalb der Beschaffung der neuen Flugzeuge, sollen jährlich 300 Millionen Franken in den Gripen-Fonds fliessen. Unter dem Strich soll es also weniger Geld für die nun auch vom Bundesrat akzeptierte Grösse der Armee von 100 000 Armeeangehörigen geben. Die Armee soll aber weiter ihre Aufträge glaubwürdig erfüllen können.
Die Kommission hat sich intensiv mit der Frage der Finanzierung, den Aufträgen, dem Leistungsprofil und den Kreditresten auseinandergesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass es für die Armee wichtig ist, Planungssicherheit herzustellen und damit nicht immer neue Eckwerte ins Spiel zu bringen - dies zum einen im Hinblick auf die Ausbildung der Armeeangehörigen und die Planung der Beschaffungen, zum andern auch im Hinblick auf die Planung in der Wirtschaft und der Rüstungsindustrie. Da wiederum geht es um Arbeitsplätze.
Die Planung wird damit, abweichend vom ursprünglichen Beschluss des Parlamentes, effektiv mit einem Bestand von 100 000 Armeeangehörigen und einem Budget von 4,4 Milliarden Franken vorgenommen. Damit sind nicht nur Aufträge und Aufgaben der Armee infrage gestellt, sondern es müssen auch am Leistungsprofil Abstriche gemacht werden.
Die Konsequenzen dieser vom Bundesrat beschlossenen erneuten Reduktion auf 4,4 Milliarden Franken, zuzüglich der Einlage in den Gripen-Fonds, wurden in der Kommission eingehend diskutiert. Dabei steht die Schliessung von Standorten, Flugplätzen, Armeespitälern und Waffenplätzen in verschiedenen Kantonen zur Diskussion. Das Zwei-Start-Modell der RS, das nun vorgesehen ist und wesentliche Verbesserungen bringen soll, ist infrage gestellt, ebenso die Verkürzung der Dienstleistungszeit. Auch an der Ausrüstung müssten Abstriche gemacht werden. Der Zeitpunkt der vollständigen Ausrüstung der Truppe würde sich hinauszögern.
Auch die Frage des Verhältnisses der Betriebskosten zu den Investitionen wurde diskutiert. Günstig liegt dieses Verhältnis, wenn für den Betrieb etwa 60 Prozent verwendet werden, während dann etwa 40 Prozent für Investitionen und die Erneuerung zur Verfügung stehen. Dieses Verhältnis hat sich in den letzten Jahren laufend zuungunsten der Investitionen verschlechtert. Damit besteht nach Ansicht der Mehrheit der Kommission die Gefahr, dass die Armeeausrüstung und die Immobilien veralten. Auch die Tatsache wurde besprochen, dass die Armee in den letzten zwanzig Jahren namhafte Beiträge zu Sparprogrammen geleistet hat. Damit hat sich ihr Budget in den letzten Jahren im Vergleich zu jenem von vor zwanzig Jahren von 20 Prozent des Haushaltes auf etwa 7 Prozent reduziert.
Es wurde festgestellt, dass sich grundsätzlich die Bedrohungslage in den letzten zwanzig Jahren nach dem Fall der Mauer verändert hat und sich die Armee damit auf die neue Lage einzustellen hat. In der Diskussion wurde aber auch klar, dass die Bedrohungslage mit dem arabischen Frühling gerade in den letzten zwei Jahren wieder unklarer und volatiler geworden ist.
So argumentiert die Mehrheit, die deshalb an den Eckwerten einer Armee mit 100 000 Armeeangehörigen und einem Plafond von 5 Milliarden Franken festhalten will und verlangt, dass die Planung der Weiterentwicklung der Armee auf dieser Basis vorgenommen wird.
Die Minderheit führt aus, dass es der falsche Ansatz sei, den Plafond festzulegen, ohne eine Auslegeordnung zu machen und über die heutigen Herausforderungen der Armee und die heutigen Bedrohungen zu diskutieren. Die Minderheit vertritt auch die Meinung, dass der Umbau des Leistungsprofils unter Berücksichtigung der heutigen Bedrohungen und die Finanzierbarkeit der Armee Priorität haben. Es müsse zuerst definiert werden, welche Herausforderungen die Armee heute zu bewältigen habe, bevor ihr Finanzen zur Verfügung gestellt werden. Eine kleinere, aber gut ausgerüstete Armee sei viel sinnvoller. Im Weiteren seien auch die Konsequenzen des geplanten Sparprogrammes aufzuzeigen, und zwar nicht nur bezüglich der Armee, sondern auch bezüglich der anderen Staatsaufgaben, vor allem auch als Konsequenz der Erhöhung des Plafonds. In der Frage der aktuellen Bedrohungslage schieden sich die Geister der Mehrheit und der Minderheit.
Ein grosses Thema waren die in den letzten Jahren an die Bundeskasse zurückgegebenen Kreditreste, die bis und mit 2012 zirka eine Milliarde Franken betragen. Solange die Armee jährlich Geld zurückgebe, sei eine Erhöhung der finanziellen Mittel kein Thema. Kreditreste entstanden in den letzten Jahren, weil Budgetpositionen nicht aufgebraucht wurden. Dies geschah infolge von Verzögerungen bei Projekten, von Verzögerungen in der Auslieferung beschlossener Anschaffungen und infolge der Aufgabe ganzer Projekte. Kreditreste könnten in das Folgejahr übertragen werden, wenn die Schuldenbremse eingehalten würde. Aber mit Blick auf die Einhaltung der Schuldenbremse konnten in den letzten drei Jahren keine Kreditreste übertragen werden.
Der Einwand, die Armee verfüge aufgrund dieser Tatsache über zu viele Mittel, verfängt deshalb für die Mehrheit der Kommission nicht, denn bereits der Betrieb verschlingt einen grossen Teil des Budgets, und bei den Investitionen gerät die Armee in den Rückstand.
Es wurden auch die Konsequenzen des Entscheides des Bundesrates diskutiert, falls in Zukunft eine Armee von 100 000 Armeeangehörigen 4,4 Milliarden Franken zur Verfügung habe, zuzüglich des Zuschusses für den Gripen-Fonds in der Höhe von 300 Millionen Franken. Es wurde von der Schliessung von Waffenplätzen, Armeespitälern und Flugplätzen gesprochen, vom Verzicht auf gewisse Systeme und von verzögerten Beschaffungen und Schwächungen bei der Ausrüstung für die Truppe. Die Kommissionsmehrheit will aber auf keinen Fall, dass aufgrund eines verkleinerten Budgets und der vorgesehenen Beschaffung der Flugzeuge das Heer gegen die Luftwaffe ausgespielt wird. Die Armee ist als Gesamtsystem zu betrachten und zu behandeln. Die Beseitigung der Ausrüstungslücken der Truppen muss weiter angestrebt werden.
Die Kommission hat mit 15 zu 10 Stimmen der Kommissionsmotion zugestimmt und bittet Sie, dasselbe zu tun.
Barthassat Luc · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe PDC-PEV
La motion qui nous est soumise aujourd'hui découle d'un bras de fer d'une rare intensité entre l'exécutif et le législatif au sujet de notre armée. Précisons toutefois que la dispute ne porte pas sur les objectifs en lien avec la gestion de l'armée, mais uniquement sur les moyens alloués pour atteindre ces buts.
Les objectifs sont en effet clairs. Il s'agit de maintenir une armée crédible et efficace, à même de remplir ses tâches constitutionnelles et légales. Je vous rappelle que, selon l'article 50 de la Constitution, notre armée a pour mission principale de défendre notre pays et sa population. La loi prévoit d'autres tâches, comme celle d'assurer le maintien de la paix, notamment à l'étranger. Financer une telle armée implique aussi de respecter les limites du frein aux dépenses prévu à l'article 126 de la Constitution.
En revanche, deux positions s'affrontent sur les moyens destinés à remplir ces objectifs. D'un côté, le Conseil fédéral a d'abord plaidé pour un plafond de dépenses de 4,4 milliards de francs par année permettant de financer une armée de 80 000 hommes, les nouveaux avions de combat devant être payés par un financement spécial.
Le 25 avril 2012, en réaction à la décision du Parlement sur l'arrêté fédéral pertinent, le Conseil fédéral a modifié sa position en préconisant une armée de 100 000 hommes dotée dès 2015 d'un plafond de dépenses de 4,7 milliards de francs, dont 300 millions de francs pour alimenter un fonds spécial permettant le financement de l'achat de nouveaux avions de combat. Auparavant, le Conseil fédéral avait estimé qu'un tel plafond ne permettrait pas d'assurer le maintien d'un effectif de 80 000 hommes.
De l'autre côté, le Parlement a pris une décision majeure. Le 29 septembre 2011, il a décidé le maintien d'une armée de 100 000 hommes avec un plafond de dépenses fixé à 5 milliards de francs dès 2014, dont 300 millions de francs par année alimenteraient le fonds dit "Gripen".
Vous l'aurez remarqué, le Conseil fédéral n'a pas respecté l'arrêté fédéral du 29 septembre 2011 dans son mandat au DDPS du 25 avril 2012 en maintenant sa volonté d'un plafond de dépenses de 4,7 milliards de francs dès 2015, au lieu des 5 milliards dès 2014. Il doit pourtant, selon l'article 182 alinéa 2 de notre Constitution, veiller à la mise en oeuvre des arrêtés de l'Assemblée fédérale, surtout quand celle-ci exprime, comme ici, des objectifs chiffrés clairs.
En utilisant la possibilité de s'écarter d'un arrêté offerte par l'article 28 alinéa 4 de la loi sur le Parlement, notre exécutif fédéral a obligé la Commission de la politique de sécurité du Conseil national à réagir avec la présente motion, contraignante, afin que la volonté du Parlement soit respectée. Il est en effet nécessaire d'assurer à notre armée les moyens nécessaires à sa tâche. La Société suisse des officiers, avec des spécialistes de la sécurité, préconise un plafond supérieur à 5 milliards de francs par année pour assurer tout juste les fonctions de base de l'armée, en permettant les investissements nécessaires dans un domaine où le développement technologique avance à une vitesse fulgurante.
De nombreuses personnes pointent du doigt le manque d'investissements de ces dernières années dû à la pression subie par le DDPS d'effectuer des économies importantes. Le récent scandale de vol de données informatiques illustre par exemple l'urgence de reprendre la main en matière de cybersécurité, ce qui est coûteux.
Rappelons enfin que l'armée a toujours été un élève appliqué en matière d'économies. Ces dernières années, les plafonds de dépenses n'ont pas été atteints en raison d'une volonté de s'abstenir de faire des investissements coûteux, mais néanmoins nécessaires. Cette politique a permis d'affecter les fonds épargnés selon les règles du frein à l'endettement à d'autres politiques, notamment à la politique sociale, de la Confédération.
Le plafond envisagé de 5 milliards de francs impliquera aussi de douloureuses économies pour notre armée, avec des fermetures d'infrastructures et la réduction du temps de service. Il ne s'agit donc en aucun cas d'un chèque en blanc pour la grande muette.
En résumé, il est question ici de permettre à l'armée non pas d'effectuer des dépenses délirantes, mais juste de remplir modestement, dignement et efficacement ses tâches constitutionnelles.
Je vous invite donc, avec la majorité de la commission, à adopter cette motion.
van Singer Christian · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Monsieur Barthassat, trouvez-vous sensé de demander une augmentation du plafond de dépenses de l'armée alors qu'elle n'arrive pas à épuiser tous les crédits qui lui sont alloués et qu'elle n'a pas d'objectifs clairement définis?
Barthassat Luc · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe PDC-PEV
Mais entre les montants qui étaient à dépenser et ceux qui seront à dépenser, la différence est là, je l'ai dit dans mon discours. Donc je ne vois pas ce que je pourrais vous raconter de plus.
Allemann Evi · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Die Motion der SiK zielt mit der Forderung nach einer Erhöhung des Armeeausgabenplafonds an der doch sehr komfortablen sicherheitspolitischen Lage der Schweiz vorbei. Selbst wenn Sie das anders sehen, ist die Motion heute schlichtweg überflüssig, denn wenn Sie es wirklich ernst meinen, können Sie Ihre 5-Milliarden-Armee demnächst direkt im Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP) verankern. Die entsprechende Botschaft liegt seit Dezember 2012 vor. Der Bundesrat hat darin einen Armeeausgabenplafond verankert. Sie sind selbstverständlich politisch frei, diesen Plafond direkt im Gesetz auf 5 Milliarden Franken zu erhöhen. Dafür brauchen Sie heute keine Motion - es geht viel schneller direkt. Dann müssen Sie aber natürlich auch die finanzpolitischen Konsequenzen tragen und aufzeigen, wo Sie das zusätzliche Geld holen wollen: bei der Bildung, beim öffentlichen Verkehr, bei der Landwirtschaft, bei der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit oder bei einem Sparpaket-Mix? Das müssen Sie dann aber auch den Leuten draussen im Land erklären. Wohlverstanden, das KAP ist ein Spargesetz, es ist kein Ausbaugesetz.
Führen Sie sich bitte noch Folgendes vor Augen: Der Armeeausgabenplafond lag von 2009 bis 2011 bei jährlich 4,1 Milliarden Franken. Wir haben derzeit eine Situation mit einem gesetzlich nicht fixierten Plafond von 4,4 Milliarden Franken. Angesichts dieser Zahlen ist man doch etwas erstaunt, wenn man beim KAP unter dem Titel "Sparauftrag" beantragt, den Plafond noch einmal um 300 Millionen Franken zu erhöhen und ihn auf 4,7 Milliarden Franken festzusetzen.
Die Spartonalität der Armee und jener, die nun mit Vehemenz für eine 5-Milliarden-Armee kämpfen, ist irreführend und strotzt geradezu vor Dreistigkeit. Trotz äusserst komfortabler Sicherheitslage der Schweiz gehen die Ausgaben für die Landesverteidigung nämlich seit einigen Jahren nicht mehr zurück, sondern sind im Gegenteil der am stärksten wachsende Ausgabenbereich des Bundes überhaupt. Bei dem vom Bundesrat im KAP vorgeschlagenen neuen Ausgabenplafond ist unter dem Titel "Sparauftrag", ich sage es noch einmal, eine massive Erhöhung der jährlichen Ausgaben für die Armee um 600 bis 700 Millionen Franken gegenüber der alten gesetzlichen Grundlage vorgesehen. Das, was Sie vorschlagen, ist gar eine Erhöhung um fast 1 Milliarde Franken pro Jahr.
Etwas anderes ist die Frage, ob der Plafond eine gesetzliche Grundlage braucht. Ich sage Ihnen offen, und da spreche ich sicher für eine Mehrheit der Minderheit, dass eine gesetzliche Verankerung des Ausgabenplafonds richtig ist, sonst haben die Armeeplaner nochmals zwei Jahre Unsicherheit, wie viel die Armee kosten darf. Ohne diese Klärung können die Armeeplaner ihren Job nicht erledigen. Sie müssen wissen, wie viel die Armee kosten darf, die sie nun modellieren sollen. Sie müssen es rasch wissen. Deshalb ist der bessere Weg sowieso jener über das KAP und nicht jener über eine Motion, die eine Debatte für die Tribüne liefert. Entscheidend wird also sein, was Sie im KAP verankern, nicht das, was Sie heute im Rahmen dieser Motion beschliessen. Wahrscheinlich hat dies eine Mehrheit noch nicht gemerkt und kämpft auf einem sicherheitspolitischen Nebenschauplatz um verlorene Ehre oder um sonst irgendetwas, was sie noch nicht erreicht hat.
Hören Sie besser damit auf, und sagen Sie Nein zu dieser Motion, die sowohl sicherheits- wie auch finanzpolitisch quer in der Landschaft liegt.
Maurer Ueli · BPR-M · Conseil fédéral · Zurich
Wenn wir diesen Bundesbeschluss vom September 2011 ansehen, dann stellen wir fest, dass er unter anderem Rechtsgrundlagen bis Ende 2013 fordert, um Ihren Beschluss umzusetzen. Der Bundesrat wird diesen Auftrag erfüllen. Wir arbeiten zurzeit an der Änderung des Militärgesetzes. Das geht in den nächsten Tagen in die Ämterkonsultation, noch in dieser ersten Jahreshälfte in die Vernehmlassung, und Ende des Jahres werden wir Ihnen das geänderte Militärgesetz, also die geforderten Rechtsgrundlagen, zustellen, sodass sie Anfang des nächsten Jahres im Parlament behandelt werden können. Hier sind wir also auf Kurs, dieser Teil Ihres Beschlusses wird umgesetzt.
Zu den Eckwerten, die Sie in diesem Beschluss fordern: Es geht um den Auftrag der Armee, den werden wir Ihnen in diesem Gesetz darlegen. Wir meinen damit, dass wir auch diesen Auftrag von Ihnen erfüllen. Wir haben aus Ihrem Beschluss den Eckwert 100 000 Armeeangehörige übernommen. Der Bundesrat war vorher bei 80 000. Also ist auch dieser Teil Ihres Auftrages erfüllt. Wir haben keine Differenzen bei einem weiteren Punkt, nämlich dass höchstens 15 Prozent der Armeeangehörigen Durchdiener sein sollen. Wir haben auch keine Differenzen beim Auftrag betreffend Beschaffung Tiger-Teilersatz; diese Botschaft haben wir Ihnen mit der Finanzierung bereits vorgelegt.
Es bleibt damit die Differenz bei de Finanzen, die schon angesprochen wurde. Hier fordern Sie als Eckwert 5 Milliarden. Der Bundesrat ist bereit, für die Armee einen Plafond von 4,7 Milliarden einzustellen; das ist also eine Differenz von 300 Millionen Franken. Einen Teil dieser Differenz sieht der Bundesrat in der günstigeren Beschaffung des Tiger-Teilersatzes begründet. Sie gingen bei Ihrem Beschluss davon aus, dass für den Tiger-Teilersatz 4 Milliarden auszugeben seien; inzwischen sind es 3 Milliarden Franken. Das ist ein Teil der Differenz.
Im Weiteren berücksichtigt der Bundesrat auch weitere Vorstösse von Ihnen, die Sparaufträge ergeben. Der Bundesrat ist der Meinung, dass auch die Armee zu diesem Sparplafond beizutragen habe. Bei einem Planungshorizont von etwa zehn Jahren heisst das, dass zwischen Ihren Anträgen und denen des Bundesrates eine Differenz von etwa 3 Milliarden Franken besteht. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese 3 Milliarden Franken bei der Ausrüstung einzusparen seien und dass das auch möglich sei. Wenn Sie nach den Folgen dieser Einsparungen fragen, dann kann man das relativ einfach beantworten: Die Armee hat Fixkosten für den täglichen Betrieb, das beginnt bei den Mahlzeiten, geht über Benzin usw. Wenn gespart werden muss - der Bundesrat will ja sparen -, dann heisst das, dass man weniger investieren kann. Weniger investieren heisst, dass die Armee schlechter und weniger vollständig ausgerüstet ist. Das verzögert auch die Aufbietung; wenn das Material nicht zur Verfügung steht, dann können Truppen nicht so schnell aufgeboten werden.
Das ist also die letztlich politische Differenz, die zwischen Ihrem Beschluss, Ihrem Auftrag, der jetzt vorliegenden Motion und dem Bundesrat bleibt. Dabei wiederum geht es um eine Beurteilung der Bedrohung bzw. der Frage, in welchem Zeitraum wie viele Truppen aufgeboten werden müssen. Das ist die Differenz, die jetzt seit mehr als einem Jahr zwischen Parlament und Bundesrat besteht. Der Bundesrat wird Ihnen in der Botschaft zum Militärgesetz Ende dieses Jahres ausweisen, welches die konkreten Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesrates sind, so, wie Sie das entsprechend gefordert haben.
Vielleicht noch zur Frage, weshalb der Bundesrat diesen einen Auftrag von Ihnen nicht erfüllt: Artikel 28 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, von Planungsaufträgen des Parlamentes abzurücken und das dem Parlament zu begründen. Das werden wir Ihnen dann auch mit dieser Botschaft vorlegen.
Ich bitte Sie also insgesamt, beim Bundesrat und bei diesen 4,7 Milliarden Franken zu bleiben. Sehen Sie dann in der Gesetzesvorlage, wo die Auswirkungen liegen. Sie haben dann noch einmal Gelegenheit, auf Ihren Entscheid zurückzukommen. Es gäbe für uns und für die Planung mehr Sicherheit, wenn wir auch diese Differenz ausräumen könnten, die die Planungsarbeiten in der Armee seit anderthalb Jahren begleitet.
Müller Walter · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe libéral-radical
Herr Bundespräsident, der Mehrheit der Kommission geht es vor allem darum, dass wir endlich diese Ausrüstungslücken schliessen können. Wir haben ja festgestellt, dass grosse Ausrüstungslücken bestehen. Es ist fast unverantwortlich, diese weiterhin bestehen zu lassen.
Ich bitte Sie jetzt einfach, noch auszuführen, welche Ausrüstungslücken denn konkret bestehen. Ich glaube, der Mehrheit des Parlamentes ist diese gravierende Situation gar nicht bekannt.
Maurer Ueli · BPR-M · Conseil fédéral · Zurich
Wenn wir die Situation der heutigen Armee beurteilen, sieht es wie folgt aus: Wir können rund ein Drittel der Truppen vollständig ausrüsten, und bei zwei Dritteln der Truppen ist die Ausrüstung nicht komplett, wenn sie aufgeboten werden. Das heisst aber nicht, dass gar kein Material zur Verfügung steht. Aber für etwa zwei Drittel der Truppen steht es nicht vollumfänglich zur Verfügung. Mit dem Beschluss des Bundesrates kann diese Lücke etwas verkleinert, aber nicht vollständig geschlossen werden, wie Sie das mit der Motion fordern. Das heisst also, dass auch in Zukunft Material fehlen wird, wenn die Truppen aufgeboten werden. Da geht es wieder um die politische Beurteilung, und der Bundesrat beurteilt das anders. Es stellt sich immer wieder die Frage: Wie rasch müssen die Truppen aufgeboten werden? Wie viele Leute müssen aufgeboten werden? Hier liegt der Unterschied zwischen Ihrer Beurteilung und der des Bundesrates.
Wir werden Ihnen dann bei der Revision des Militärgesetzes, die ich angekündigt habe, detaillierter aufzeigen, welche Lücken noch bestehen. Sie bestehen insbesondere bei der Bewaffnung und der Mobilität, also bei den Fahrzeugen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 99 Stimmen
Dagegen ... 66 Stimmen