14.5207, 14.5208
Milliardenschwere Marktumgehung im Medikamentenmarkt. Was tut der Bundesrat? (1) / Milliardenschwere Marktumgehung im Medikamentenmarkt. Was tut der Bundesrat? (2)
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Die Beurteilung von volkswirtschaftlich oder sozial schädlichen Auswirkungen von Wettbewerbsbeschränkungen obliegt den Wettbewerbsbehörden. Die Wettbewerbskommission als ausserparlamentarische Kommission ist dabei unabhängig von den Verwaltungsbehörden. Bestehen Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen, so eröffnet das Sekretariat der Wettbewerbskommission im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung. Daneben hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung gemäss Artikel 27 Absatz 1 des Kartellgesetzes ein Initiativrecht, von welchem bis heute noch nie Gebrauch gemacht werden musste.
Die Wettbewerbsbehörden haben den erwähnten Fall seit Längerem beobachtet und die Eröffnung eines Verfahrens erwogen, sind indes zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu einem negativen Entscheid gelangt. Der Bundesrat hat Vertrauen darin, dass die Wettbewerbsbehörden auch in diesem Fall die Weichen richtig stellen. Ein Auftrag des Departementes steht insofern nicht an.
Steiert Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Sehr geehrter Herr Bundesrat, ich danke Ihnen für die Antwort. Sind Sie der Meinung, dass die ausländischen Behörden, insbesondere die italienischen, die ein Verfahren eröffnet haben, dies aufgrund unzureichender Unterlagen gemacht haben?
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Da steht mir natürlich kein Urteil zu. Ich kenne die Situation in Italien auch nicht in genügendem Masse. Aber ich wiederhole: Unsere Behörden sind aufmerksam. Unsere Behörden sind bis zum jetzigen Zeitpunkt zum Schluss gekommen, dass eine Untersuchung nicht angezeigt ist, und unsere Behörden sind grundsätzlich unabhängig.