12.057
Développement de l’acquis de Schengen. Reprise du règlement portant création d’une agence pour des systèmes d‘information
Intervention de procédure
Antrag der Kommission
Eintreten und Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat
mit dem Auftrag, zuerst die finanziellen, technischen und weiteren Auswirkungen auf die Schweiz abzuklären bzw. auszuhandeln.
Proposition de la commission
Entrer en matière et renvoyer le projet au Conseil fédéral
avec mandat de déterminer au préalable les conséquences financières, techniques ou de toute autre nature que ce projet aurait pour la Suisse, et de mener les négociations requises.
Müller Walter · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe libéral-radical
Die vorliegende Botschaft bezieht sich einerseits auf die Übernahme der Verordnung Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Schengen-Raum, kurz IT-Agentur. Andererseits geht es um eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat im Hinblick auf den Abschluss einer Zusatzvereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, in der die Modalitäten der Beteiligung der Schweiz an der Agentur genauer festgelegt werden sollen. Die Beteiligung der assoziierten Staaten an der Agentur bedingt den Abschluss einer solchen Vereinbarung.
Mit dieser Verordnung wird das langfristige Betriebsmanagement des Visa-Informationssystems und von Eurodac sowie, zu einem späteren Zeitpunkt, des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) von der Europäischen Kommission auf die Agentur übertragen. Später könnte die Agentur auch mit der Entwicklung anderer IT-Systeme im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht beauftragt werden, sofern das durch einen neuen Rechtsakt der EU begründet ist. Im Rahmen ihrer Aufgaben wird die Agentur insbesondere Entscheidungen fällen, die direkte, namentlich finanzielle und technische Auswirkungen auf die Schweiz haben können. Sie wird aber über keine rechtsetzenden Kompetenzen verfügen.
Die Verordnung der EU zur Schaffung dieser IT-Agentur ist eine Weiterentwicklung von Schengen/Dublin. Dieses Abkommen ist dynamisch, und die Schweiz hat sich damit grundsätzlich verpflichtet, die künftigen Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin/Eurodac-Besitzstands zu akzeptieren. Der Beschluss der Bundesversammlung, der uns mit der vorliegenden Botschaft des Bundesrates zur Genehmigung unterbreitet wird, untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum, weil die durch den Notenaustausch zu übernehmende Verordnung wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthält.
Zur Behandlung in der Kommission: Eintreten war nicht bestritten. Damit war aber dann der Konsens mit der bundesrätlichen Vorlage erschöpft. Das betrifft insbesondere Artikel 2 der Vorlage, wo der Bundesrat einen Blankocheck für die Verhandlungen mit der EU verlangt. Weder die finanziellen Auswirkungen noch die Stimm- und Mitentscheidungsrechte sind klar respektive geregelt. So liegt seitens der EU noch kein formelles Verhandlungsmandat vor, weil die EU gewisse Schwierigkeiten mit den Vorstellungen der Schweiz und der anderen assoziierten Staaten hat, was die Mitentscheidungsrechte, die Stimmrechte der Vertreter der assoziierten Staaten in den Organen der IT-Agentur anbelangt.
Die Beratung in der Kommission hat noch mehr offene Fragen als die Botschaft selber ergeben. Insbesondere sind auch die Risiken bei den IT-Projekten nicht genügend eingegrenzt. Welche finanziellen Überraschungen diesbezüglich möglich sind, hat die jüngste Vergangenheit genügend aufgezeigt. Unter diesen Voraussetzungen hat die Kommission dem Rückweisungsantrag mit 13 zu 7 Stimmen zugestimmt. Er verlangt Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, zuerst die finanziellen, technischen und weiteren Auswirkungen auf die Schweiz abzuklären bzw. auszuhandeln.
Im Namen der Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und anschliessend der Rückweisung an den Bundesrat zuzustimmen.
Rusconi Pierre · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Le plurilinguisme est en difficulté. Je veux cependant rapporter en italien, non pas pour marquer une différence, mais dans un esprit d'unité. Je vous demande de faire un petit effort supplémentaire; nous avons de bons interprètes et je les remercie.
Schengen ha dei lati oscuri e dei lati chiari. I lati oscuri sono la difficoltà di presidiare le frontiere, i lati chiari lo scambio di informazioni che favoriscono la nostra sicurezza.
Il Consiglio federale ha sottoposto alla Commissione della politica estera un messaggio concernente lo sviluppo dell'acquis di Schengen, in particolare con il recepimento del regolamento che istituisce un'agenzia europea per la gestione operativa dei sistemi di informazione su vasta scala. Si tratterebbe da un lato della ripresa di un regolamento europeo, che consentirebbe la creazione di questa agenzia, la quale gestirebbe il sistema di informazione visti, VIS e Eurodac nonché il sistema d'informazione Schengen di seconda generazione, SIS II. Oggi questi sistemi vengono gestiti dalla Commissione europea. La Svizzera partecipa già oggi a questi sistemi ma la sua partecipazione, anche finanziaria, e i suoi diritti verrebbero regolati in maniera assolutamente nuova. L'agenzia entrerà in funzione il 1° dicembre 2012. La Svizzera avrebbe tempo fino ad inizio novembre 2013 per adattarsi, ovvero due anni dal momento in cui il regolamento europeo ci è stato notificato.
Il secondo aspetto del messaggio riguarda la facoltà del Consiglio federale di concludere un accordo con l'Unione europea sulle modalità di partecipazione della Svizzera all'agenzia, poiché questa è un'emanazione dell'Unione europea, di cui la Svizzera non fa parte. In questo regolamento verrebbero regolati criteri di partecipazione del nostro Paese all'agenzia, il suo contributo finanziario e i suoi diritti di partecipazione e di voto.
In commissione sono stati sollevati diversi punti critici. La chiave di riparto dei costi è calcolata sul PIL. Quali sarebbero le conseguenze se tutti i Paesi che vi partecipano andassero male finanziariamente - e non siamo lontano da questa situazione - e la Svizzera bene? Questi sistemi di informazione sono costati 1,9 milioni di franchi nel 2009, 2,2 milioni nel 2010 e 2,8 milioni nel 2011. Il Consiglio federale presume ora che i costi in futuro saranno gli stessi ma ammette che vi sono elementi ad oggi non ancora sicuri. Quanto al diritto di voto: Ogni Stato che partecipa all'agenzia avrebbe diritto ad un proprio rappresentante. Che potere avrebbe la Svizzera con un solo piccolo voto a fronte dei voti dei Paesi dell'Unione europea? Da parte dell'Unione europea non è ancora stata fatta chiarezza su questo punto. Concedere a questo stadio al Consiglio federale di negoziare è come concedere una cambiale in bianco.
In commissione è anche stato detto che l'Unione europea ha avuto molte difficoltà a concedere alla Svizzera il diritto di voto nell'agenzia, perché ciò, a suo avviso, contraddirebbe il contesto istituzionale dell'Unione europea. Come possiamo essere sicuri che l'UE poi non voglia cambiare le carte in tavola nella conclusione dell'accordo con il nostro Paese? Ribadisco: si tratta di una cambiale in bianco data al Consiglio federale.
Abbiamo parlato di costi e di tecnica ma non dei risultati ottenuti dal vecchio sistema e della garanzia della qualità del nuovo sistema coordinato. Anche all'interno del corpo delle guardie di confine se si è d'accordo sul principio di interagire tra Stati senza ostacoli informatici o procedurali, come avviene a livello nazionale con l'ufficio Sirene della fedpol per le autorità che usano il sistema SIS, ci si interroga sul rapporto tra costi ed utilità di questa agenzia.
La commissione è entrata in materia senza opposizione sul progetto interessato, ritenendo unanimemente che la Svizzera debba aderire all'agenzia europea per la gestione operativa dei sistemi d'informazione su vasta scala. A fronte però delle diverse perplessità sulla tematica dei costi e del diritto di voto, in commissione è stata portata la proposta Müller Walter, con la quale si chiedeva di rinviare il dossier al Consiglio federale, incaricandolo in primo luogo di esaminare e negoziare le conseguenze finanziarie, tecniche o di altra natura, che il progetto avrebbe per la Svizzera, e in secondo luogo di condurre le negoziazioni richieste. Si è ritenuto che un rinvio avrebbe un effetto pedagogico sul Consiglio federale. Gli permetterebbe di tutelarsi nei confronti dell'UE al fine di ottenere due garanzie: primo, chiarezza sulla ripartizione dei costi - chi paga e quanto dobbiamo pagare? -, secondo, chiarezza sul diritto di voto della Svizzera nell'agenzia.
La Commissione della politica estera, con 13 voti contro 7 e 0 astensioni, vi invita a rinviare il progetto al Consiglio federale - come ha fatto la commissione accettando la proposta Müller Walter.
Riklin Kathy · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe PDC-PEV
Die CVP-Fraktion schliesst sich dem Rückweisungsantrag an. Obwohl sich die Schweiz mit dem Schengen/Dublin-Abkommen zur Übernahme einer Weiterentwicklung verpflichtet hat, erwarten wir detailliertere Auskünfte. Die Botschaft zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen gibt dem Bundesrat einen eigentlichen Blankocheck. Es fehlen die technischen und finanziellen Angaben. Auch die Verpflichtungen, die die Schweiz mit der Errichtung einer Europäischen Agentur eingehen wird, sind unklar. IT-Grosssysteme sind bekanntlich sehr heikle Projekte, die zu bösen Überraschungen führen können. Die Vorlage eilt nicht in diesem Ausmass, dass wir die Ausgestaltung einfach delegieren wollen. Die Botschaft hält fest, dass der derzeitige finanzielle Beitrag der Schweiz an den Betrieb der entsprechenden IT-Systeme im Rahmen der Verhandlungen über die Zusatzvereinbarung neu festgelegt werden muss. Diese Angaben möchten wir abwarten.
Die CVP-Fraktion steht zum Schengen/Dublin-Abkommen. Wir möchten aber mehr Informationen erhalten, bevor wir der Vorlage zustimmen können.
Estermann Yvette · Mit-F · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die SVP-Fraktion unterstützt den Rückweisungsantrag ebenfalls. Sie lehnt aber diese Vorlage ab. Warum?
Der Kostenverteilschlüssel richtet sich nach dem BIP, wie Sie der Vorlage sicher entnommen haben. Bei der heutigen finanziellen und wirtschaftlichen Situation in Europa oder sogar weltweit Verpflichtungen einzugehen, deren finanzielle Folgen nur vage gefasst sind, ist unverantwortlich. Wir wissen alle, was in der Vergangenheit mit den finanziellen Aufwendungen passiert ist; es wurde bereits erwähnt. Die anfallenden Kosten sind aus den verschiedensten Gründen um ein Mehrfaches gestiegen.
Ein weiterer Grund für die Rückweisung und Ablehnung der Vorlage ist auch die Frage der Mitspracherechte der Schweiz. Wir sind dabei, wir dürfen bezahlen, aber wir haben nichts zu entscheiden. Das geht nicht.
Einige weitere Bedenken resultieren aus einer allgemeinen Unzufriedenheit der Mitglieder in Bezug auf die Zentralisierung der Macht. Auch die Frage der Datensicherung ist in diesem Fall nicht unbedeutend. IT-Grosssysteme sind Hackerangriffen mehr ausgesetzt, sind für Hacker interessanter als dezentral angesiedelte Agenturen. Denken Sie nur an die Sicherheitskosten, welche dann anfallen würden. Bei diesen grossen Systemen ist auch die Tragweite der Probleme bei Hackerangriffen viel, viel grösser.
Es gibt drei Standorte, nämlich Estland, Österreich und Frankreich. Nicht alle dieser drei Standorte verfügen aber über ständiges Personal, zum Beispiel Österreich nicht; deshalb werden die Leute von Strassburg nach Österreich pendeln müssen. Das wird auch zu Personal- und Reisekosten führen, die wirklich nicht voraussehbar sind. Dies sind nur einige Ausführungen zu den Bedenken.
Ich bitte Sie alle, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Falls er nicht durchkommen sollte, bitte ich Sie, die Vorlage abzulehnen.
Müller Geri · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
Ich möchte den Titel ganz ausführen, der diese Vorlage betrifft. Da heisst es, Gegenstand der Verordnung sei die "Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Bereich von Titel V (Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts)". Es ist eine rechte Portion Zynismus in diesem Kapitel V enthalten, wenn man von Freiheit, Recht und Sicherheit spricht. Denn die Leute, die Gegenstand dieses IT-Systems sind, kommen nicht in den Genuss von diesen drei Dingen.
Wir bewegen uns hier im Bereich der Abkommen Schengen/Dublin, und es geht hier um die genaue Erfassung der Leute, die es wagen, den europäischen Raum zu betreten. Es ist jetzt schon ein wenig eine Sensation, dass die Mehrheit der Kommission der Meinung ist, man mache hier nicht mit. Es geht um eine weitgehende Abtretung der Kompetenz des Parlamentes an die Regierung. Es geht um den Preis - und das schmerzt natürlich die meisten, wenn es darum geht -, aber es geht auch um den Inhalt. Was wir von den Agenturen zu Schengen und Dublin zu erwarten haben, haben wir bei Frontex gesehen. Da ist die Mitsprache des Parlamentes auch nur noch am Rande gegeben. Da ist die Agentur gefragt, die mit allen Mitteln versucht, Flüchtlinge an der europäischen Mauer entlang abzuwehren. Das ist auch der Gegenstand dieses Vorschlages, einfach nicht mit Mauern oder mit Kampfschiffen, sondern hier mit IT-Systemen. Es geht um die Vernetzung sämtlicher Datenbanken, um auch garantiert sicher zu sein, dass man auf irgendeine Art und Weise jeden erwischt. Natürlich können wir diese Daten auch für uns selber brauchen. Aber eigentlich sind die hochsensiblen Daten - ob sie dann stimmen oder nicht, ist eine andere Frage - ein Problem bezüglich Freiheit, Recht und Sicherheit für eben genau die Menschen, die Europa vielleicht aufsuchen, um in die Sicherheit zu gelangen.
Deshalb ist es sinnvoll, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen. Wenn schon, wollen wir mitdiskutieren und genau sehen, wie und was wir mit diesen Daten machen und in welchem Rechtsverhältnis diese Menschen stehen. Denn die Menschenrechte zählen nicht alleine für die Europäer, sie zählen auch für andere Menschen, auch wenn diese in unseren Augen illegal migrieren. Deshalb bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie die Weiterentwicklung ablehnen und das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen und die Kompetenzen komplett beim Parlament belassen.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
De quoi s'agit-il aujourd'hui? Il s'agit effectivement d'une discussion sur la reprise du développement de l'acquis de Schengen. Il s'agit donc tout simplement de reprendre dans notre dispositif légal une nouvelle directive qui a été votée au niveau de l'Union européenne au sujet de Schengen.
Cette directive prévoit deux choses. Elle prévoit, d'une part, la création d'une agence spéciale qui regrouperait à grande échelle le domaine de tout ce qui concerne les systèmes d'information, à savoir Eurodac, VIS, concernant le système d'information sur les visas, et ISIS et, d'autre part, un transfert de compétence de la commission à cette agence. Aujourd'hui, cette agence n'existe pas encore et il y a donc un certain nombre d'inconnues. Dès lors, il est tout à fait légitime de se demander quelles seront les conséquences financières. Toutefois, il faut bien se rendre compte que, si notre Parlement devait prendre du retard ou décider finalement de rejeter ce projet, on se trouverait face à la problématique d'une suspension du système Schengen par rapport à la Suisse. En effet, nous avons l'obligation de discuter des propositions européennes, mais nous devons aussi intégrer les développements de ces dispositions dans notre dispositif légal, selon nos propres procédures.
La question de savoir s'il valait ou non la peine d'avoir des informations supplémentaires a été largement débattue. En commission, il est apparu que ces informations n'étaient peut-être pas disponibles et qu'il faudrait encore attendre longtemps. Apparemment, il semble possible de pouvoir obtenir maintenant des informations supplémentaires de l'Union européenne. Le groupe socialiste attire l'attention du conseil sur le fait qu'il faut éviter en toute hypothèse que le projet du Conseil fédéral, par quelque argutie que ce soit, voire par un manque d'informations aujourd'hui - mais qui pourront être obtenues plus tard, au moment de la mise en place de l'agence -, ne vienne à mettre en péril le dispositif de l'acquis de Schengen.
Je vous invite donc à entrer en matière.
Fiala Doris · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Am 5. Juni 2005 hat das Schweizervolk der Beteiligung des Landes an der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit zugestimmt. Die FDP-Liberale Fraktion stellt die Weiterführung des Schengen-Vertrages und insbesondere die Übernahme der Verordnung zur Errichtung von IT-Grosssystemen nicht grundsätzlich infrage. Wir wissen um den Wert und um die Bedeutung des Vertrages für die Schweiz. Auch die Weiterentwicklung des Vertrages bzw. die Übernahme der Verordnung zur Errichtung von IT-Grosssystemen möchte die FDP sicher nicht verhindern. Meine Fraktion ist aber dankbar dafür, dass die Kommission Anfang Juli einige Punkte doch sehr kritisch beleuchtet hat.
Insbesondere geht es um die finanziellen Konsequenzen von IT-Technologien. Diese Konsequenzen sind offenbar betreffend die Kosten noch nicht konkret abzuschätzen. Die Kosteneinschätzung auf Seite 19 der Botschaft hat so ein bisschen den Status einer Glaskugel der Wahrsagerin, wie es Nationalrat Gerhard Pfister von der CVP etwas populistisch, aber sehr richtig auf den Punkt gebracht hat in der Sitzung der APK. Kostenschätzungen mit Abweichungen von plus/minus 30 Prozent sind verunsichernd für uns Parlamentarier, weil einfach zu wenig verlässlich, zu wenig konkret, zu wenig abschätzbar.
Wir von der FDP/die Liberalen meinen daher, Eintreten sei zwar wünschbar, der Rückweisungsantrag der Kommission vom 2. Juli mit dem Auftrag, "zuerst die finanziellen, technischen und weiteren Auswirkungen auf die Schweiz abzuklären bzw. auszuhandeln", mache aber Sinn. Die Kommission hat dem von Walter Müller gestellten Antrag denn auch mit 13 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen Recht gegeben. Die Höhe der finanziellen Beiträge der Schweiz steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest. Es können nur erste Schätzungen vorgenommen werden. Wir wissen lediglich, dass sie einem Prozentsatz der Gesamtausgaben der Agentur entsprechen, der gemäss dem Verteilschlüssel ermittelt wird, welcher in Artikel 11 Absatz 3 des Schengen-Assoziierungsabkommens und Artikel 8 Absatz 1 des Dublin-Assoziierungsabkommens festgelegt ist: "im Verhältnis des Prozentsatzes des BIP der Schweiz zum BIP aller teilnehmenden Staaten". Die Berechnungsart entspricht zwar einer gut eingeführten Regel, scheint der FDP aber einfach wenig konkret.
Die FDP-Fraktion ist zwar für Eintreten, bittet Sie aber im Sinne der Kommissionsmehrheit, wie das von Walter Müller vorgetragen wurde, um Rückweisung, damit die erwähnten Punkte konkret abgeklärt werden können. Ich danke Ihnen, wenn Sie unsere Überlegungen teilen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Es geht bei diesem Bundesbeschluss um die Übernahme einer Weiterentwicklung von Schengen/Dublin. Dieses Mal ist es aber etwas speziell, denn es geht um die Schaffung einer neuen Agentur. Das heisst, es geht hier um eine neue Institution. Die Funktion, die diese Agentur aber ausüben soll, ist bekannt. Es geht nämlich darum, dass diese Agentur die bereits bestehenden Informatiksysteme betreiben soll, die Systeme, an denen sich die Schweiz heute bereits beteiligt. Das ist das Schengener Informationssystem, wo es um die Fahndung nach Kriminellen geht; es geht um das Visa-Informationssystem, hier geht es um den Austausch von Daten über Kurzzeitvisa; zudem geht es um Eurodac, hier geht es um die Fingerabdrücke, mittels deren man feststellen kann, ob ein Asylsuchender bereits in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt hat.
Wie gesagt, die Schweiz beteiligt sich ja schon heute an diesen Informatiksystemen, die künftig durch diese Agentur betrieben werden. Die Verordnung, die wir übernehmen wollen, ist nichts Weiteres als eine Neuordnung des Betriebs dieser Systeme. Unsere Beteiligung an dieser neuen Struktur ist also konsequent, und sie ist auch sachlich geboten, denn nur so haben wir die Gewähr dafür, dass wir auch weiterhin an diesen IT-Grosssystemen angeschlossen bleiben. Das war in der Kommission auch nicht bestritten, sie ist ja auf diese Vorlage eingetreten.
Nun zum Rückweisungsantrag Ihrer Kommission: Ich muss sagen, ich habe ein gewisses Verständnis für diesen Rückweisungsantrag. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie mehr wissen wollen, bevor Sie sich auf diese Vorlage einlassen. Ich muss Sie aber einfach auf ein paar mögliche Probleme aufmerksam machen.
Ihre Kommission hat mit diesem Rückweisungsantrag gewünscht, dass sie für die künftige Beratung oder vor dem definitiven Entscheid dann mehr über die finanziellen Auswirkungen weiss. Ich muss Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass die Delegation an den Bundesrat in diesem Punkt, wie sie jetzt im Bundesbeschluss vorgesehen ist, eigentlich bereits präzise Vorgaben macht. Die neue Vereinbarung muss nämlich dieselbe Regelung enthalten wie die Assoziierungsabkommen, das heisst, der Berechnungsschlüssel, wie er eben dort bereits besteht, soll auch für diese neue Vereinbarung gelten.
Das heisst, wir werden uns bei den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass der bestehende Schlüssel angewendet wird. Wir wissen aus Gesprächen mit der EU, dass auch die EU davon ausgeht, dass dieser Berechnungsschlüssel weiterhin bestehen soll. Das heisst aber, dass auch in der Vereinbarung, die Sie ja zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal beraten wollen, keine fixen jährlichen Zahlungen stehen werden. Es wird dort kein Betrag in Franken und Rappen stehen, wie viel das die Schweiz kosten wird, sondern in dieser künftigen Vereinbarung wird - wie das auch bei den Assoziierungsabkommen der Fall ist - dieser Beitragsschlüssel stehen, aber nicht mehr.
Sollte bei den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission ein anderer Schlüssel durchgesetzt werden, dann werden wir diese Vereinbarung selbstverständlich dem Parlament erneut unterbreiten. Das hätten wir auch gemacht, wenn Sie heute diesem Bundesbeschluss zugestimmt hätten. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Rückweisungsantrag eine Mehrheit erhält. Aber ich muss Sie einfach darauf aufmerksam machen, was wir Ihnen später bieten können und was wir Ihnen nicht bieten können.
In Bezug auf die technischen Fragen: Sie wollen zu einem späteren Zeitpunkt mehr über technische Fragen wissen, die hier ausgehandelt werden. Auch hier muss ich Ihnen Folgendes sagen: Diese technischen Fragen sind Modalitäten, die sehr standardisiert sind; da wird nichts Neues, nichts Überraschendes kommen. Die Vereinbarung wird eine Klausel über die Anerkennung der Gerichtsbarkeit des Luxemburger Gerichtshofs enthalten, das steht bereits heute in diesem Bundesbeschluss. Diese Klausel regelt ausschliesslich die Zuständigkeit des Gerichtshofs in Bezug auf die Agentur selbst und ihre Aktivitäten, das heisst, es hat keine Bedeutung für die Schweiz in Bezug auf die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs, dass die Schweiz sich da irgendwie unterwerfen müsste. Es ist vielmehr eine Klausel, wie wir sie in anderen Abkommen bereits kennen.
Nun noch zum zentralen Punkt, der Ihre Kommission zu Recht beschäftigt hat: Es ist die Frage, in welchem Umfang die Schweiz Stimmrechte bei dieser IT-Agentur erhält. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass die Schweiz bei den bestehenden IT-Betriebssystemen überhaupt keine Teilnahmerechte, also keine Mitbestimmungsrechte, hat. Wir konnten im Vorfeld der Gespräche, die wir bereits auf technischer Ebene geführt haben, feststellen, dass bei der Europäischen Union eine Bereitschaft besteht, der Schweiz hier Mitbestimmungsrechte zu geben. Es wird jetzt Teil der Verhandlungen sein, das in der Vereinbarung festzulegen. Wenn Sie das mit der Ausgangslage vergleichen, dann sehen Sie, dass wir eigentlich nur gewinnen können; wie gesagt, heute haben wir überhaupt keine Mitbestimmungsrechte. Wir werden aber selbstverständlich dort das Beste für unser Land herausholen.
Wir werden diese Verhandlungen nächstens aufnehmen. Die Agentur wird aber bereits am kommenden 1. Dezember ihren Betrieb aufnehmen. Je länger wir mit der Verabschiedung dieser Vereinbarung warten, desto länger bleibt die Schweiz Beobachterin bei dieser Agentur, die eben bereits in Kürze ihren Betrieb aufnehmen wird. So haben wir dann überhaupt keine Stimmrechte. Ich glaube, es gibt also auch ein Interesse der Schweiz, hier möglichst rasch zu entscheiden.
Ich bin einfach nicht sicher, ob Sie mit der Rückweisung wirklich viel gewinnen. Sie müssen sich bewusst sein: Je länger wir zuwarten, desto enger wird nachher die Zeit, um diese Vorlage zu beraten. Ich bitte Sie einfach: Machen Sie dem Bundesrat dann keine Vorwürfe, wenn Sie diese Vorlage unter etwas Zeitdruck beraten müssen! Sie kennen auch die Regeln: Die Schweiz muss Schengen/Dublin-Weiterentwicklungen innerhalb von zwei Jahren übernehmen. Wenn sie das nicht tut, dann ist das Abkommen beendet. Ich gehe davon aus, dass Sie das nicht wollen; ich habe das von niemandem explizit so gehört, und vor allem der Bundesrat will das auch nicht.
Wenn Sie heute Rückweisung beschliessen, werden wir Ihnen deshalb so rasch wie möglich eine Vorlage mit zusätzlichen Angaben vorlegen. Wir sind dann darauf angewiesen, dass Sie die Vorlage zügig beraten. Wir möchten das Bedürfnis nach mehr Informationen respektieren, und aus diesem Respekt heraus widersetzt sich der Bundesrat einer Rückweisung nicht.
Walter Hansjörg · P-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die grünliberale Fraktion und die BDP-Fraktion unterstützen den Antrag der Kommission.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Kommission beantragt, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen.
Angenommen - Adopté