12.3983
Konsequente Umsetzung des Bundesbeschlusses vom 29. September 2011 zum Armeebericht
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zur Änderung
Antrag der Minderheit
(Allemann, Aebischer, Flach, Fridez, Galladé, Graf-Litscher, Trede, van Singer)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Approuver la modification
Proposition de la minorité
(Allemann, Aebischer, Flach, Fridez, Galladé, Graf-Litscher, Trede, van Singer)
Rejeter la motion
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Eichenberger-Walther Corina · Mit-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Am 29. September 2011 hat das Parlament den Armeebericht zur Kenntnis genommen und den Bundesrat dabei mit der Weiterentwicklung der Armee und der Ausarbeitung einer Botschaft zur Änderung der entsprechenden Rechtsgrundlagen beauftragt. Das Parlament legte dabei unter anderem die folgenden Eckwerte fest: Die Armee verfügt zur Erfüllung ihrer Aufträge über einen Sollbestand von 100 000 Angehörigen. Die Finanzierung soll bei einem Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken die Einhaltung dieser Eckwerte sowie die Beseitigung der Ausrüstungslücken und die geplante Ersatzbeschaffung der Kampfflugzeuge sicherstellen.
Am 25. April 2012 fasste der Bundesrat nach einer Aussprache den Beschluss, ein Armeemodell mit 100 000 Armeeangehörigen zu verfolgen und entgegen dem Beschluss des Parlamentes den Ausgabenplafond für die Armee auf insgesamt 4,7 Milliarden Franken festzulegen. Unter Berücksichtigung der jährlichen Zuwendungen von 300 Millionen Franken in den Gripen-Fonds würden für die Finanzierung der Armee, d. h. für die Deckung der Ausrüstungslücken, die Instandhaltung von Immobilien sowie den allgemeinen Betrieb und Unterhalt, jährlich 4,4 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Bereits im September 2011, als bei der Kenntnisnahme des Armeeberichtes die Eckwerte festgelegt wurden, stand fest, dass die Armee ihre Ausgaben von den damals ausgewiesenen 5,4 Milliarden auf 5 Milliarden Franken reduzieren müsse. Diese Sparvorgaben sind in Umsetzung.
Der Nationalrat als Erstrat hat die vorliegende Motion am 21. März 2013 mit 99 zu 66 Stimmen angenommen. Am 18. September 2013 beschloss der Ständerat gemäss Antrag seiner Kommission mit 26 zu 16 Stimmen, die Motion mit einer Abänderung anzunehmen.
Die Motion erhielt neu den folgenden Wortlaut: "Der Bundesrat wird beauftragt, für die Armee in den Jahren 2014 und 2015 eine Finanzierung von 4,7 Milliarden Franken vorzusehen. Ab 2016 soll der Finanzierungsrahmen auf 5,0 Milliarden Franken erhöht werden. Damit sollen die Departementsführung und die Armeespitze auf sicheren Planungsgrundlagen basieren können." Die zeitliche Anpassung wurde notwendig, weil in Anbetracht des fortgeschrittenen Budgetprozesses die Umsetzung sonst gar nicht mehr möglich war. Zudem sind die Planungshorizonte der Beschaffungen länger bemessen.
Die SiK-NR behandelte die Motion an ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2013. Sie beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen deren Annahme in der abgeänderten Fassung des Ständerates. Die Mehrheit will Planungssicherheit für die Armee schaffen und die immer noch bestehenden gravierenden Ausrüstungslücken schliessen, was den aktiven Armeeangehörigen direkt zugutekommt. Zudem wird damit endlich das Verhältnis zwischen Betriebs- und Unterhaltskosten einerseits und Investitionskosten andererseits verbessert. Auch das ist für die langfristige Planung der Armee wichtig.
Die Minderheit unterstützt den Antrag des Bundesrates und vertritt die Meinung, dass die bestehenden Bedürfnisse mit dem vom Bundesrat vorgesehenen Plafond von 4,7 Milliarden Franken abgedeckt werden können.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, der Motion in der abgeänderten Fassung des Ständerates zuzustimmen.
Barthassat Luc · Mit-M
Le vote d'aujourd'hui marquera, la commission l'espère, la fin d'un bras de fer d'anthologie entre le Conseil fédéral d'une part, et le Parlement d'autre part. Il s'agit en effet d'adopter définitivement une motion qui charge le Conseil fédéral de mettre en oeuvre l'arrêté fédéral du 29 septembre 2011 relatif au rapport sur l'armée 2010. L'arrêté prévoit que l'armée puisse disposer d'un plafond annuel de dépenses de 5 milliards de francs. Le Conseil fédéral doit, en vertu de l'article 28 alinéa 4 de la loi sur le Parlement, justifier pourquoi il a décidé de ne pas respecter le montant de la somme précitée, privilégiant, pour des raisons diverses, un plafond annuel de dépenses moins élevé, de l'ordre de 4,4 puis de 4,7 milliards de francs.
Malgré la volonté claire du Parlement de donner à notre armée les moyens d'effectuer ses missions, l'exécutif fédéral s'est obstiné à ne pas appliquer l'arrêté fédéral du 29 septembre 2011, ce qui a rendu nécessaire l'élaboration d'une motion par la Commission de la politique de sécurité de notre conseil, acceptée par le conseil. Le Conseil des Etats a décidé, le 18 septembre dernier, de modifier la motion et par là même de conserver le chiffre de 4,7 milliards de francs pour les années 2014 et 2015. Le budget annuel de l'armée sera de 5 milliards de francs, en revanche, dès 2016.
L'objectif de prévoir un plafond annuel de dépenses de 5 milliards de francs est ainsi maintenu afin de combler les graves lacunes constatées en matière d'armement. Seul le calendrier a été adapté, une adaptation rendue nécessaire par le fait que l'examen du budget 2014 avait déjà été entamé. Il devenait ainsi impossible d'augmenter le plafond de dépenses pour l'année prochaine. Le fait que l'armée ne puisse techniquement pas faire d'acquisitions supplémentaires en 2015 rend de ce fait le chiffre de 5 milliards de francs inutile pour cette année-là également.
En revanche, dès 2016, notre armée pourra compter sur une base financière solide et stable pour procéder aux investissements nécessaires à la défense nationale. Cette solution de compromis a considérablement amoindri l'impact financier de l'augmentation du budget à 5 milliards de francs. En raison du renchérissement, la différence entre le budget de 4,7 milliards de francs proposé par le Conseil fédéral en 2012 et celui de 5 milliards de francs valable en 2016 sera inférieure à 300 millions de francs.
Le Conseil fédéral est ainsi revenu le 30 octobre 2013 sur sa position et accepte dorénavant le compromis du Conseil des Etats qui permet de donner une assise financière stable à l'armée, sans grever le budget de la Confédération.
La commission vous recommande donc, par 16 voix contre 8, de suivre l'avis de notre exécutif et du Conseil des Etats afin de mettre, pour le bien de notre sécurité, fin à cette querelle.
Allemann Evi · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Wir gehen mit dieser Motion der SiK in die zweite Runde der Diskussion um eine Erhöhung des Armeeausgabenplafonds. Wie Sie wissen, ist eine Minderheit Ihrer Kommission nach wie vor der Meinung, eine Armee mit angepasstem Leistungsprofil könne ihren Auftrag auch mit dem tieferen Ausgabenplafond erfüllen und eine Erhöhung sei nicht angezeigt - ganz im Gegenteil.
Die notwendige Höhe des Armeebudgets ist zudem abhängig von den anstehenden Entscheiden zur Weiterentwicklung der Armee einerseits und vom kommenden Beschluss der Bevölkerung zur Beschaffung des Gripen andererseits. Es ist unseres Erachtens deshalb nicht zielführend, wenn wir heute quasi einen Vorentscheid zu den Armeefinanzen fassen. Eine Erhöhung des Armeeausgabenplafonds zielt an der komfortablen sicherheitspolitischen Lage der Schweiz vorbei. Trotz dieser guten sicherheitspolitischen Ausgangslage gehen die Ausgaben für die Landesverteidigung seit einigen Jahren nicht mehr zurück; sie gehören inzwischen zu den wachsenden Ausgaben des Bundes.
Wir haben in den letzten Wochen und Monaten verschiedentlich über die Armeefinanzen gestritten und auch über den Armeeausgabenplafond diskutiert. Ich verzichte deshalb darauf, unsere Argumentation vollumfänglich zu wiederholen. Anfang Woche hat Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf im Rahmen der Budgetdebatte zu einem Kürzungsantrag zum Armeeausgabenplafond gesagt: "Ich denke, es ist nicht der richtige Moment, über solche Zahlen zu sprechen, weil man nicht weiss, wie die Armee wirklich aussehen wird." Obwohl ich Anfang Woche für den Kürzungsantrag gestimmt habe - und mit mir fast alle Angehörigen der Minderheit -, lasse ich diese Argumentation durchaus gelten. Modellieren wir also zuerst die Armee, und setzen wir danach die Finanzen fest - nicht umgekehrt.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Diese Motion ist ja die letzte Station einer längeren Differenzbereinigung zwischen dem Parlament und dem Bundesrat. Sie erinnern sich: Mit dem Armeebericht 2011 hat der Bundesrat eine Armee mit 80 000 Mann und einem Budget von 4,4 Milliarden vorgeschlagen. Darauf hat das Parlament 100 000 Mann und 5 Milliarden beschlossen. Der Bundesrat ist bei seiner ursprünglichen Haltung geblieben, hat aber in Bezug auf den Bestand nachgegeben, das heisst, den Bestand auf 100 000 Mann angepasst. So blieb eine Differenz von 300 Millionen Franken zwischen dem Parlament und dem Bundesrat.
Das hat die SiK veranlasst, eine Motion einzureichen und erneut 5 Milliarden zu fordern. Der Nationalrat hat diese Motion unterstützt; der Ständerat hat in der Zwischenzeit insofern eine Korrektur vorgenommen, als er 5 Milliarden ab 2016 sprechen will. Damit entsteht eine Differenz zwischen Ständerat und Nationalrat, also zwischen der Fassung der Motion, die heute vorliegt, und der Motion, die Sie ursprünglich angenommen haben und mit der Sie 5 Milliarden ab 2014 sprechen wollten. Der Entscheid des Ständerates, 5 Milliarden ab 2016 zu sprechen, ergibt eine Differenz; eine Differenz, die sich aus der Teuerung bis zu diesem Zeitpunkt ableiten lässt. Die Differenz liegt, je nach der tatsächlichen Teuerung, noch bei etwa 150 Millionen - und das ist der Kompromiss, dem der Bundesrat jetzt zugestimmt hat. Der Bundesrat ist bereit, 5 Milliarden ab 2016 zu akzeptieren, denn er sieht diesen Kompromiss des Ständerates.
So gesehen kann ich Sie bitten, dem Ständerat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und der Motion zuzustimmen, wie sie heute vorliegt. Ich denke, damit könnte man einen Schlussstrich ziehen unter diese fast vierjährige Diskussion. Das würde uns Planungssicherheit geben, auch für das Militärgesetz, das wir Ihnen im zweiten Quartal des nächsten Jahres vorlegen werden. Die Differenzen wären ausgeräumt, und wir könnten die Armee mit 100 000 Mann planen, in diesem Punkt besteht ja keine Differenz mehr. Wenn Sie der Motion in der abgeänderten Form zustimmen - 5 Milliarden Franken ab 2016 -, gäbe das Planungssicherheit. Ich denke, nach vier Jahren Diskussion ist das ein freundeidgenössischer Kompromiss: 5 Milliarden ab 2016.
Ich bitte Sie also, die vom Ständerat abgeänderte Motion anzunehmen - der Bundesrat hat sie inzwischen so akzeptiert - und damit der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die Berichterstatter verzichten auf das Wort.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 98 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 63 Stimmen
(2 Enthaltungen)