12.484
Keine KVG-Grundversicherungspflicht für Sans-Papiers, für abgewiesene Asylbewerber sowie für solche mit Nichteintretensentscheid
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Frehner, Borer, Bortoluzzi, de Courten, Parmelin, Stahl)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Frehner, Borer, Bortoluzzi, de Courten, Parmelin, Stahl)
Donner suite à l'initiative
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die parlamentarische Initiative verlangt, dass Sans-Papiers und abgewiesene Asylbewerber von der KVG-Grundversicherung auszuschliessen sind und ihre Gesundheitsversorgung durch eine Änderung von Artikel 3 KVG über andere gesetzliche Wege zu regeln ist.
Aktuell unterstehen Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung, die in der Schweiz den Wohnsitz im Sinne des ZGB begründet haben, der Versicherungspflicht gemäss KVG. Dieses Obligatorium für Personen, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten, ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Zunächst stellen sich erhebliche praktische Probleme bei der Krankenversicherung von Sans-Papiers. Es besteht ein grosses Missbrauchspotenzial, denn die Versicherer können erstens mangels Papieren gerade nicht prüfen, ob die betreffende Person überhaupt existiert. Aufgrund des in der Realität oftmals fehlenden festen Wohnsitzes sind zweitens die Zustellung der Korrespondenz sowie auch die Sicherstellung des Zahlungsverkehrs - Stichwort Prämieninkasso - erschwert. Weil das ordentliche Betreibungsverfahren nicht durchgeführt werden kann, kann auch die Sozialhilfe nicht auf dem ordentlichen Weg eingeschaltet werden. Schliesslich zeigt die Versicherungspraxis, dass Sans-Papiers sich erst bzw. nur dann melden, wenn hohe medizinische Kosten anfallen oder angefallen sind. Damit wird der Solidaritätsgedanke der sozialen Krankenversicherung ungebührlich strapaziert. Dies gilt umso mehr, als auch Sans-Papiers Anspruch auf Prämienverbilligung haben.
Den Versicherern ist es unter Androhung von Sanktionen aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt, die kantonalen Fremdenpolizeien über Personen ohne geregeltes Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu informieren. Das ist stossend, denn im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung handeln die Krankenversicherer als quasistaatliches Organ. De facto hindert so die eine Behörde die andere am Vollzug ihrer gesetzlichen Aufgaben. Dadurch wird der Datenschutz ad absurdum geführt. Gewiefte Sans-Papiers-Organisationen nützen diese Informationsasymmetrie auf Kosten der Steuerzahler bzw. der Prämienzahler gezielt und systematisch aus.
Das verfassungsmässig garantierte Recht auf Hilfe in Notlagen für jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, einschliesslich der für das Überleben notwendigen medizinischen Versorgung, wird durch den Ausschluss der Sans-Papiers nicht verletzt. Diese haben nämlich unabhängig davon, ob eine Versicherung besteht oder nicht, das Recht auf eine minimale medizinische Grundversorgung. Von Fachpersonen, Pflegefachleuten sowie Ärzten, hört man, dass sowohl in Spitälern als auch in psychiatrischen Einrichtungen starke Belegungen mit Asylsuchenden festzustellen sind. Zu diesem Problem gibt es heute keine Transparenz und auch keine spezifischen Erhebungen, da alle Fälle über die Grundversicherung abgerechnet werden.
Völlig zu Recht wird bemerkt, dass das KVG eine grosse soziale Errungenschaft darstellt. Genau deshalb suchen nicht nur die zahlenden Bevölkerungsgruppen Zugang zu unserem hervorragenden Gesundheitswesen, sondern auch sich illegal in der Schweiz aufhaltende Personen. Die geltende Praxis macht es darum leicht, wenn sie bei der Versicherungspflicht nach Artikel 3 KVG lediglich an den zivilrechtlichen Wohnsitz anknüpft: Dies stellt für Sans-Papiers geradezu eine Einladung dar, vom schweizerischen Gesundheitssystem zu profitieren. Dem Versicherungsmissbrauch sind Tür und Tor geöffnet. Dies gilt umso mehr, als die Sans-Papiers auch Anspruch auf Prämienverbilligung haben.
Es geht mir nicht darum, die Betroffenen von einer menschenwürdigen medizinischen Versorgung auszuschliessen. Das verfassungsmässig garantierte Recht auf Hilfe in Notlagen gilt für jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, einschliesslich der für das Überleben notwendigen medizinischen Versorgung. An diesem Grundrecht sollte sich der Umfang der medizinischen Versorgung orientieren. Es ist hierfür nicht notwendig, ein paralleles Gesundheitssystem zu schaffen.
Tatsache ist, dass den Krankenversicherern durch das geltende Recht ein erheblicher Verwaltungsaufwand für den Vollzug entsteht. Von einer wirtschaftlich vernünftigen Versorgung auf Basis des Krankenversicherungssystems kann also keine Rede sein. Im Gegenteil, angesichts der heute schon horrenden und in Zukunft weiter steigenden Gesundheitskosten besteht hier dringender Handlungsbedarf. Mit der parlamentarischen Initiative können wir die erheblichen praktischen Probleme bei der Krankenversicherung lösen, das grosse Missbrauchspotenzial bekämpfen, die Solidarität unter den Versicherten der Krankenversicherung stärken und den Datenaustausch über Personen ohne geregeltes Aufenthaltsrecht zwischen den kantonalen Fremdenpolizeien und den Versicherern im Bereich der sozialen Krankenversicherung ermöglichen.
Es ist notwendig, dass wir das Problem jetzt angehen, und ich bitte daher darum, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Frehner Sebastian · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Reimann Lukas Folge zu geben.
Die parlamentarische Initiative möchte, dass Artikel 3 Absatz 2 KVG so geändert wird, dass Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligungen, abgewiesene Asylbewerber sowie Personen mit einem Nichteintretensentscheid von der Grundversicherungspflicht ausgenommen werden. Nach der heutigen Gesetzeslage unterstehen solche Personen dem Krankenkassenobligatorium, solange sie sich in der Schweiz aufhalten, da sie, formell gesehen, hier ihren Wohnsitz haben.
Eine stattliche Kommissionsminderheit erachtet die heutige Rechtslage für sehr problematisch. Der illegale Aufenthaltsstatus hat heute einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch auf Versicherungsdeckung und die Gewährung von entsprechenden medizinischen Leistungen zur Folge.
Es muss einmal mehr Folgendes gesagt werden: Sans-Papiers und abgewiesene Asylbewerber sind notorische Rechtsbrecher, die durch ihren illegalen Aufenthalt in der Schweiz jeden Tag gegen unsere Gesetze verstossen. Oft arbeiten sie zudem schwarz und bezahlen weder AHV noch Steuern. Anstatt dafür zu sorgen, dass diese Leute auffliegen und ausgewiesen werden können, unterstützt sie die heutige Politik noch in ihrer Illegalität. Schulen, Spitäler, Versicherer und andere Behörden dürfen diese Personen nicht an die Migrationsbehörden melden. Wir lassen sie auch noch eine Lehre machen. Nach der Lehre sind diese Personen dann zwanzig Jahre alt und halten sich immer noch illegal hier auf. Wollen Sie diese Menschen dann in ihr Land zurückschicken? Das wäre ja wirklich unmenschlich, da man annehmen kann, dass sie sich langsam integriert haben.
Oft kommen solche Personen ja auch über eine Härtefallregelung doch noch zu einer Aufenthaltsbewilligung. Das führt in der Praxis oft dazu, dass Ausländer, die bei einer Ablehnung des Gesuchs um eine Aufenthaltsbewilligung unser Land gesetzeskonform verlassen, die Gelackmeierten sind, während Leute, die sich um unsere Gesetze foutieren, bei uns bleiben dürfen. Wenn Sie von der Ratslinken so nach dem Motto "Niemand ist nirgends illegal" die Legalisierung dieser Personen wollen, machen Sie das bitte auf dem ordentlichen gesetzgeberischen Weg, nicht durch die Hintertüre. Höhlen Sie unseren Rechtsstaat nicht auf diese Weise aus.
Es wird auch immer wieder argumentiert, dass die Wirtschaft diese Leute brauche. Auch das ist ein vorgeschobenes Argument. Dann soll sich auch die Wirtschaft mit politischen Vorstössen darum bemühen, dass die Gesetze geändert und diesen Leuten Arbeitsbewilligungen erteilt werden. Arbeitgeber, die das nicht tun und Illegale anstellen, müssen strafrechtlich hart verfolgt werden. Oft bieten sie den Illegalen zudem sehr schlechte Arbeitsbedingungen und bezahlen keine Beiträge an die Sozialversicherungen. Das müsste eigentlich auch die Linke stören. Es kann nicht angehen, dass sich hier illegal aufhaltende Personen noch begünstigt werden. Die Belastung der Bevölkerung durch Krankenkassenprämien nimmt fortlaufend zu und führt immer mehr Haushalte, insbesondere Familien, an finanzielle Grenzen. Die Solidarität wird mit einer Versicherungspflicht für die genannten Personengruppen deutlich überstrapaziert.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die parlamentarische Initiative Reimann Lukas zu unterstützen. Selbstverständlich, das hat Herr Reimann schon gesagt, bleibt das verfassungsmässig garantierte Recht dieser Personen auf Hilfe in Notlagen gewahrt. Es ist also dafür gesorgt, dass sie eine gesundheitliche Grundversorgung erhalten, mehr aber nicht.
Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Reimann verlangt mit seiner Initiative, dass Sans-Papiers, abgewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einem Nichteintretensentscheid in Zukunft nicht mehr der obligatorischen Krankenversicherung unterstellt sind. Herr Reimann führt für sein Begehren unter anderem folgende Argumente ins Feld: Die von ihm genannten Personen hielten sich ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz auf. Wenn ein Versicherungsobligatorium für diese Personenkreise bestehe, sei das rechtswidrig. Darüber hinaus ergeben sich gemäss Herrn Reimann praktische Probleme in der Abwicklung, und ausserdem bestehe ein grosses Missbrauchspotenzial. Als weiteres Argument führt Herr Reimann ins Feld, dass sich Sans-Papiers in der Praxis häufig erst dann melden, wenn hohe medizinische Kosten anfallen, und dass damit der Solidaritätsgedanke der sozialen Krankenversicherung ungebührlich strapaziert wird.
Herr Reimann und auch Herr Frehner haben ihre Argumente jetzt ausführlich dargelegt. Herr Reimann hat in seinem Votum in der Kommission betont, und das hat er auch heute wieder gemacht, er stelle nicht grundsätzlich infrage, dass den Sans-Papiers, den abgewiesenen Asylbewerbern und solchen mit einem Nichteintretensentscheid die für das Überleben notwendige medizinische Versorgung gewährt werden solle. Er möchte jedoch nicht, dass die Kosten über die Krankenversicherung finanziert werden. Seiner Meinung nach sollen entweder die öffentliche Hand und/oder die Leistungserbringer die anfallenden Kosten übernehmen.
Die SGK hat die parlamentarische Initiative abgelehnt, und ich bitte Sie namens der Kommission, dasselbe zu tun.
Für die Mehrheit der Kommission waren folgende Gründe ausschlaggebend: Die Kommissionsmehrheit möchte daran festhalten, dass alle in der Schweiz lebenden Personen das Grundrecht auf eine gesundheitliche Versorgung haben. Dies soll auch für die Asylsuchenden gelten, deren Gesuch abgelehnt oder auf deren Gesuch nicht eingetreten wird. In Bezug auf die Sans-Papiers wurde in der Kommission geäussert, man dürfe nicht ausblenden, dass Sans-Papiers unter anderem auch darum überhaupt in der Schweiz leben könnten, weil sie in der Schweiz eine Anstellung erhielten.
Weiter ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, es sei effizienter und kostengünstiger, wenn die Gesundheitskosten der genannten Personenkreise über das KVG abgewickelt würden. Ein paralleles System zu entwickeln sei teurer, als diese Kosten über das bewährte System des KVG abzuwickeln. Als weiterer Grund wurde in der Kommission genannt, dass ohne eine Versicherungspflicht den Leistungserbringern entstandene Kosten unter Umständen nicht abgegolten würden. Dies sei insbesondere für diejenigen Leistungserbringer stossend, welche eine Behandlungspflicht hätten und sich somit dieser Aufgabe nicht entziehen könnten und auch nicht entziehen wollten. Es wurde auch angeführt, dass gesundheitliche Risiken für die ganze Bevölkerung entstehen könnten, wenn sich Personen, die zum Beispiel an einer ansteckenden Krankheit litten, mangels Versicherung nicht behandeln liessen.
Die Kommission nahm zudem zur Kenntnis, dass der Bundesrat wiederholt an der Versicherungspflicht für Sans-Papiers, abgewiesene Asylbewerber und solche mit einem Nichteintretensentscheid festgehalten hat. Er hat dies bei der Stellungnahme zu verschiedenen Vorstössen zu diesem Thema immer wieder bestätigt.
Wie vorhin erwähnt bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, wie dies auch Ihre SGK mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen getan hat.
Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Cette initiative a pour objectif que la loi sur l'assurance-maladie soit modifiée, de sorte que les sans-papiers et les requérants d'asile déboutés ou contre lesquels les autorités ont rendu une décision de non-entrée en matière soient exemptés de l'obligation de s'assurer.
La majorité de la commission s'oppose à cette initiative. Tout d'abord, elle rappelle que les personnes non assurées ont tendance à consulter très tardivement. Pourquoi? Puisqu'elles ne sont pas assurées, elles vont essayer d'éviter d'avoir à assumer des frais médicaux, elles vont attendre de guérir par elles-mêmes. Mais si elles ne guérissent pas et que la maladie évolue, le traitement sera beaucoup plus cher et une hospitalisation sera peut-être nécessaire. Au final, la prise en charge de ces personnes est souvent plus onéreuse, parce qu'elles ont trop attendu, alors que si elles étaient allées consulter plus rapidement, la charge financière aurait été moins élevée.
Il y a aussi un risque sanitaire, parce que si ces personnes ont par exemple une maladie transmissible et qu'elles ne se soignent pas à temps, elles font courir un risque au reste de la population. Si vous prenez par exemple le bus avec une personne qui a une maladie transmissible, il y a un risque, notamment pour vos enfants qui croisent cette personne.
A la fin, la vraie question est: qui va payer? Avec le système actuel, les cantons peuvent limiter le choix de l'assureur et le choix des fournisseurs de prestations et ces personnes, qui sont donc obligatoirement assurées, paient elles-mêmes leurs cotisations d'assurance-maladie. Si on leur enlève cette obligation de s'assurer, elles devront payer elles-mêmes les prestations médicales. Et comme je vous l'ai dit tout à l'heure, comme elles ne consultent que tardivement, les coûts seront beaucoup plus élevés.
Il y aura donc de fortes probabilités qu'elles ne puissent pas payer ces prestations. Et qui va les prendre en charge? Les fournisseurs de prestations, puisque leurs factures demeureront impayées, ou bien les cantons. Par exemple, si ces personnes doivent être hospitalisées, c'est le canton qui devra payer cette hospitalisation, ou même les communes par le biais de l'aide sociale ou de l'aide d'urgence. A la fin, que se passe-t-il? Qui paiera? Ce sera le contribuable du lieu où la prestation est fournie.
Pour toutes ces raisons, la commission vous propose de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire. Je vous rappelle également que récemment nous avons rejeté, à une large majorité, deux motions qui allaient dans le même sens que cette initiative.
Par 13 voix contre 8 et 2 abstentions, la commission vous propose donc de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Reimann Lukas.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 54 Stimmen
Dagegen ... 115 Stimmen
(11 Enthaltungen)