13.5332
Sicherheitsbericht zum Atomkraftwerk Mühleberg
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Der Inhaber der Betriebsbewilligung eines Kernkraftwerks hat gemäss Kernenergieverordnung alle zehn Jahre eine umfassende Sicherheitsüberprüfung, genannt "periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ)", durchzuführen. Zur umfangreichen, der Aufsichtsbehörde einzureichenden PSÜ-Dokumentation gehört auch ein aktualisierter Sicherheitsbericht. Dieser ist nicht öffentlich. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) wird seine sicherheitstechnische Stellungnahme zur PSÜ des Kernkraftwerks Mühleberg noch im Verlaufe des Jahres 2013 publizieren. Die Stellungnahme wird, wie die übrigen Stellungnahmen und Gutachten des Ensi, auf dessen Website aufgeschaltet und somit öffentlich zugänglich gemacht.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, besten Dank für die Beantwortung und die Terminangaben.
Ich habe folgende Zusatzfrage zum Sicherheitsbericht der BKW zum AKW Mühleberg: Ich habe in der "Südostschweiz" gelesen, dass der frühere Kraftwerksleiter, Herr Patrick Miazza, mitteilte, der Sicherheitsbericht 2010 werde nach seiner Erstellung veröffentlicht. Hat hier eine Praxisänderung stattgefunden, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Nein, es gab keine Praxisänderung. Selbstverständlich kann ein Werk seine Berichte freigeben. Wir halten uns an die Verordnung; dort ist festgelegt, welches die Kompetenzen des Ensi sind. Wenn ein Werk, ein Betreiber seine Berichte zusätzlich freigeben will, ist das seine Sache - das ist aber nicht zwingend, das ist nicht vorgeschrieben.