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Finanzmarktregulierung
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
In Ausarbeitung sind derzeit das Finanzmarktinfrastrukturgesetz, das Finanzdienstleistungsgesetz und das Finanzinstitutsgesetz. Für das Finanzmarktinfrastrukturgesetz planen wir eine Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat im Hinblick auf die Herbstsession. Die Beratung in den Räten könnte dann in der Wintersession 2014 und in der Frühjahrssession 2015 stattfinden. Das Finanzdienstleistungsgesetz und das Finanzinstitutsgesetz sind noch nicht in diesem Stadium. Es ist geplant, zu diesen beiden Gesetzen in diesem Sommer die Vernehmlassung durchzuführen.
Die Regulierungsvorhaben umfassen unterschiedliche Bereiche des Finanzmarktrechts und haben unabhängig voneinander zum Ziel, uneinheitliche Regelungen für vergleichbare Tätigkeiten und bestehende Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Dabei wird auch der laufenden internationalen Entwicklung Rechnung getragen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bundesrätin, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die vierte und die fünfte Frage auch beantworten könnten. Die Frage nach der gemeinsamen Beratung haben Sie beantwortet, aber jene nach der Koordination und jene nach den Erfahrungen, die in diese Gesetzgebung einfliessen sollen, eigentlich nicht. Ihrer Antwort habe ich entnommen, dass die zeitliche Koordination eigentlich nicht gewährleistet ist (Zwischenruf Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf: Doch!) bzw. die Beratung nicht gemeinsam erfolgt. Andernfalls hätte ich Ihnen nicht gut zugehört.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer, ich habe versucht aufzuzeigen, dass wir jetzt drei Gesetze in der Vernehmlassungs- oder bereits in der Botschaftsphase haben. Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz kann eigentlich selbstständig gehen, das betrifft ja vor allem sämtliche Finanzmarktinfrastrukturen, also Börsen, andere Handelsplätze, zentrale Gegenparteien und vor allem eine Regelung für den Derivatehandel. Da sind wir so weit, dass wir Ende August die Botschaft haben und diese dem Bundesrat unterbreiten können. Das ist aber ein Geschäft, das an sich unabhängig von den anderen beiden Vorlagen, die Ihnen dann gemeinsam unterbreitet werden, bestehen kann.
Die anderen beiden Vorlagen sind folgende: Es ist das Finanzinstitutsgesetz, das die verschiedenen Bewilligungsformen für Finanzintermediäre regelt und dort auch neben den Bewilligungsvoraussetzungen die Anforderungen, die von prudenziell überwachten Instituten eingehalten werden müssen, auflistet und die entsprechenden Vorkehrungen trifft. Auch in diesem Zusammenhang und mit diesem zusammen ist es zudem das Finanzdienstleistungsgesetz, das für alle Finanzintermediäre die Beziehungen zu den Kunden regelt. Diese beiden Gesetzesvorlagen sollen miteinander in die Vernehmlassung gehen, ich hoffe, noch vor der Sommerpause. Sie werden dann auch miteinander behandelt.