14.060
Bureau européen d’appui en matière d’asile. Accord avec l’UE
Intervention de procédure
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Fehr Hans, Amaudruz, Brand, Bugnon, Joder, Miesch, Rutz Gregor)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Fehr Hans, Amaudruz, Brand, Bugnon, Joder, Miesch, Rutz Gregor)
Ne pas entrer en matière
Pfister Gerhard · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe PDC-PEV
Am 19. Juni 2011 wurde auf Malta das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (Easo) offiziell eröffnet. Das Easo ist Teil des gemeinsamen europäischen Asylsystems und wurde eingerichtet, um die konkrete, praktische Zusammenarbeit im Asylbereich zu fördern und die EU-Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer europäischen und ihrer internationalen Verpflichtungen zu unterstützen.
Was sind die Aufgaben des Easo? Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Unterstützung von EU-Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind. Es geht um Unterstützung z. B. durch die Entsendung von Teams, die dem Mitgliedstaat vor Ort helfen, sei dies in der Prüfung von Asylgesuchen, bei der Registrierung, bei der Abklärung von Dokumenten, bei der Zusammenstellung von Länderinformationen und Ähnlichem. Es geht im Wesentlichen um den Empfang und um die Verfahren. Momentan befinden sich solche Teams in Griechenland, in Italien, auf Zypern; bis vor Kurzem gab es auch Teams in Bulgarien. Das Easo dient ferner der Koordination von Informationen über die Herkunftsländer, der Koordination des Schulungsangebots auf europäischer Ebene sowie dem Aufbau eines Analyse- und Informationszentrums. Die EU-Verordnung zur Einrichtung des Easo sieht die Möglichkeit vor, dass sich auch Nicht-EU-Staaten, die aber im Dublin-Abkommen verbunden sind, daran beteiligen können - konkret die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island. Diese Staaten haben jetzt gemeinsam über eine Beteiligung verhandelt. Die Schweiz gewinnt durch dieses Abkommen Gestaltungsmöglichkeiten im Asylbereich und kann sich zudem den Zugang zu wertvollen Informationen sichern. Für die geplanten Einsätze von Schweizer Personal sind vorwiegend Fachkräfte des Bundesamtes für Migration vorgesehen. Das bedeutet, dass die Schweiz fortan die Bemühungen des Easo, das Dublin-System zu stärken und zu verbessern, wesentlich mitunterstützen kann. Das Unterstützungsbüro verfügt über keine Weisungsbefugnisse gegenüber den nationalen Behörden. So weit das Technische.
Nun zur politischen Einordnung: Seit Beginn dieses Jahres sind rund 140 000 Menschen nach Europa geflohen. Alle europäischen Staaten sind davon betroffen, insbesondere aber auch die Schweiz. Um solche Situationen zu bewältigen, müssen die Staaten im Dublin-Raum besser zusammenarbeiten. Gerade in solchen Stresssituationen muss das Dublin-System in Europa gestärkt werden. Die Alternative dazu, aus dem Dublin-Abkommen auszutreten, hätte für die Schweiz einen rasanten Anstieg der bereits jetzt hohen Anzahl Asylbewerber zur Folge. Die Schweiz hat ein vitales Interesse daran, dass Dublin besser funktioniert. Sie muss dort Einfluss nehmen, wo sie kann, damit andere Länder sich ebenfalls an das Dublin-Abkommen halten. Das Easo ist eine Möglichkeit dazu.
Insbesondere die Situation in Italien ist für die Schweiz sehr, sehr wichtig. Die italienischen Behörden sind nicht imstande, manchmal vielleicht auch nicht willens, alle Migranten in der Eurodac-Datenbank zu registrieren, was natürlich enorm negative Auswirkungen auf das Dublin-System hat. Die aktuelle Lage führte dazu, dass die Schweiz weniger erfolgreiche Dublin-Verfahren durchführen kann als üblich. Die Schweiz hat seit 2009, seit Beginn ihrer Assoziierung an das Dublin-System, rund 11 000 Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Rahmen des Dublin-Systems nach Italien überstellt. Würde Italien das Dublin-System einhalten, wäre diese Zahl mit Sicherheit wesentlich höher.
Eine langfristige Stabilisierung des italienischen Asyl- und Aufnahmesystems ist erforderlich, damit dieses leistungsfähiger wird und besser in der Lage ist, die Schwankungen aufzufangen. Auch das Easo wird bei dieser Unterstützung von Italien eine wichtige Rolle einnehmen. Das Easo hat Erfahrungen aus Aktionen in Griechenland, Zypern und Bulgarien. Diese Massnahmen wirken nicht kurzfristig, aber sie wirken. So hat das Easo beispielsweise die Situation in Griechenland derart verbessert, dass wir jetzt langsam hoffen dürfen, dass das Rückführungsverbot, das seit 2011 für Griechenland besteht, aufgehoben wird. Die schwerwiegenden Mängel im griechischen Asylverfahren sind mittlerweile doch so weit behoben, dass man wieder Rückführungen nach Griechenland prüfen kann. In den nächsten Monaten sollte das griechische Asylsystem wieder so weit sein, dass eine normale Zusammenarbeit eben wieder möglich wird. Und Ähnliches muss jetzt mit Italien geschehen, wo die Schweiz ein noch stärkeres Interesse an einer Mitwirkung haben sollte.
Aus diesen Gründen stimmte Ihre Kommission in der Gesamtabstimmung der Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen mehrheitlich zu.
Amarelle Cesla · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Le Bureau européen d'appui en matière d'asile (EASO) fait partie intégrante du régime d'asile européen commun et a été officiellement institué à Malte en juin 2011. Il a pour mission de favoriser la coopération pratique dans le domaine de l'asile et d'aider les Etats membres, notamment ceux qui sont soumis à des pressions particulières au niveau de leurs dispositifs d'asile et de leurs capacités d'accueil, à accomplir leurs obligations relatives à l'accueil des personnes nécessitant une protection. Ce soutien consiste par exemple dans l'envoi d'équipes sur place, que ce soit pour examiner les demandes d'asile, pour procéder à des enregistrements, pour évaluer des documents ou pour réunir des informations sur des pays tiers, etc. Il s'agit principalement de régler des questions d'accueil et de procédures. A l'heure actuelle, de telles équipes de soutien se trouvent en Grèce, en Italie, à Chypre et, jusqu'à il y a peu, en Bulgarie.
Le règlement de l'Union européenne portant création de l'EASO (no 439/2010) prévoit que les Etats associés à l'accord de Dublin, soit la Suisse, la Norvège, le Liechtenstein et l'Islande, peuvent prendre part aux activités de l'EASO. Compte tenu de son utilité, notamment pour les pays en crise, le Conseil fédéral a signé un arrangement avec l'Union européenne sur les modalités de cette participation le 10 juin 2014. L'objet qui vous est soumis porte sur la ratification de cet arrangement.
Depuis le début 2014, environ 150 000 personnes ont fui vers l'Europe, principalement par l'Italie. Cette crise migratoire profonde et intense concerne tous les pays européens, y compris la Suisse. Enormément de travail reste à faire. On en veut pour preuve les graves problèmes survenus avec Frontex et les opérations de sauvetage Mare Nostrum et Triton, la mauvaise répartition de la responsabilité de l'asile en Europe, la "loterie de l'asile", soit les très fortes disparités de reconnaissance entre les Etats européens. Pour faire face à une telle situation, les Etats membres de l'accord de Dublin doivent impérativement apprendre à collaborer. Le Bureau européen d'appui en matière d'asile fournit une plate-forme importante pour une telle collaboration. Il sert justement à renforcer le pouvoir d'action des pays dans des situations de crise comme celle que nous vivons depuis onze mois. C'est pourquoi le Conseil fédéral a décidé de signer cet accord avec l'Union européenne concernant sa participation à l'EASO et qu'il demande aujourd'hui à recevoir l'autorisation du Parlement pour ratifier ledit arrangement.
Lors de la consultation, une écrasante majorité des 49 organismes consultés ont salué le projet et se sont prononcés en faveur d'une participation de la Suisse à l'EASO. Il s'agit notamment des cantons et de tous les partis, à l'exception de l'UDC. Les avantages suivants ont été largement mis en évidence: renforcement du système de Dublin pour que les différences entre les systèmes nationaux d'asile soient aplanies. A terme, il n'est pas admissible que les personnes puissent trouver des conditions d'accueil nettement moins bonnes dans certains pays. En matière de qualification, la Suisse ne peut pas non plus accepter que la protection internationale varie aussi fortement en fonction des pays. En matière de standards d'accueil et d'intégration, les différences sont aussi très grandes. De telles différences provoquent des mouvements vers les pays qui font correctement leur travail.
La plate-forme européenne vise justement à contrer de telles évolutions.
Une minorité de la commission s'oppose à cet accord et propose de rejeter l'arrêté fédéral. Elle indique qu'en participant, la Suisse devrait financer l'envoi d'experts suisses qui manqueraient à notre propre administration. De plus, la Suisse participerait à un organe européen sans droit de vote. La minorité dénonce également la soumission de la Suisse à la Cour européenne de justice et la perte de souveraineté qui en découlerait.
A ce sujet, la commission tient à préciser plusieurs points. La participation à l'EASO consiste en une collaboration pratique au sein de l'Espace Dublin et non pas en une participation politique. Il ne s'agit pas d'un développement des accords de Schengen/Dublin. La Suisse ne participe que très partiellement au système d'asile européen. Elle n'est par exemple pas soumise aux grandes directives sur la qualification de l'asile, l'hébergement et la procédure.
Il est vrai que la Suisse participerait financièrement à l'EASO sans disposer d'un droit de vote en matière opérationnelle. La Suisse bénéficierait toutefois concrètement des avantages de ce système. Eu égard à l'enjeu financier, une clé de répartition habituelle selon le PIB serait appliquée.
Concernant les conséquences en termes de personnel, l'EASO bénéficierait principalement d'experts de l'Office fédéral des migrations et celui-ci ne va pas demander de ressources supplémentaires en personnel.
On peut d'ores et déjà clairement affirmer que la Suisse profiterait grandement d'une participation à l'EASO.
Pour toutes ces raisons, par 17 voix contre 8 et 0 abstention, la commission est entrée en matière. Elle vous propose donc d'adopter le projet d'arrêté fédéral relatif à la participation de la Suisse à l'EASO et d'approuver l'arrangement conclu avec l'Union européenne le 10 juin 2014.
Fehr Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich vertrete hier die Minderheit und bitte Sie, dieses Easo-Konstrukt abzulehnen; es soll also keine Beteiligung der Schweiz am sogenannten Kompetenzzentrum für Asylfragen der Europäischen Union geben. Warum komme ich zu dieser Empfehlung? Wenn man die Zielsetzungen, Leitlinien usw. liest, dann stellt man fest, dass diese in der Theorie recht gut tönen. Ich garantiere Ihnen aber aus der Erfahrung bei ähnlichen Projekten, dass diese Zielsetzungen in der Praxis nicht funktionieren. Das heisst, wir haben sehr viele Verpflichtungen, aber kaum einen Ertrag.
Wir haben beispielsweise fürs Ausland, quasi für die Asylfront, Asylexperten zu stellen; genau diese Leute werden dann aber nachher im eigenen Land fehlen.
Wir haben zudem kein Stimmrecht in operativen Belangen, wir sollen uns aber laut Bundesrat "in vollem Umfang an den Aktivitäten des Easo beteiligen, natürlich auch an der Finanzierung". Jetzt können Sie, vor allem auf der linken Seite, sagen: "Ja, da schaut dann doch etwas heraus, und wir zahlen ja vorläufig nur etwa 700 000 Franken pro Jahr." Die Erfahrung zeigt, das wissen Sie selbst, dass die Tendenz massiv steigend ist. Bei der Europäischen Union, also im Schengen/Dublin-Bereich, hatten wir gegenüber den Versprechungen des Bundesrates von 2005, das können Sie nachlesen, eine Steigerung auf das Vierzehn- bis Fünfzehnfache: Statt 7,4 Millionen Franken pro Jahr sind es über 100 Millionen Franken. Ich sage nicht, dass das haargenau gleich herauskommt, die 700 000 Franken sind aber lediglich ein Startkapital, dessen können Sie ganz sicher sein.
Weiter ist bei Easo besonders befremdend, dass wir bei Streitigkeiten über die Auslegung im Bereich Easo dem Europäischen Gerichtshof unterstellt sind. Der Europäische Gerichtshof entscheidet endgültig. Das ist nicht vereinbar mit der schweizerischen Souveränität und dem Prinzip, dass wir selbst sagen, was läuft, und dass letztendlich das Volk das letzte Wort hat.
Ich kenne viele Projekte aus der Europäischen Union. Zum Teil sind sie vielleicht sogar brauchbar, zum Teil sind sie auch gutgemeint, aber in der Regel funktionieren sie nicht, weil aus verständlichen Gründen jeder Staat im Extremfall, wenn es darauf ankommt, für sich selbst schaut, was letztlich auch legitim ist.
Wenn wir im Asylbereich Ordnung schaffen wollen, müssen wir selbst - nicht irgendwer - die richtigen Massnahmen an die Hand nehmen, Frau Bundesrätin. Das Easo wird uns viele Pflichten auferlegen, finanzielle Pflichten auferlegen, die Souveränität beschneiden, aber letztlich, über das Ganze gesehen, praktisch nichts, sondern höchstens Nachteile bringen. Ich bitte Sie deshalb, diese Vorlage abzulehnen.
Nur noch ein Beispiel vom Einsatz der sogenannten Asylexperten an der Front: Es wurden Leute für Frontex nach Lampedusa geschickt. Was machen diese Leute auf Lampedusa? Ich habe Protokolle darüber gelesen. Sie befragen die Asylbewerber, die da mit "Nussschalen" über das Meer gekommen sind, ob sie eine gute Reise hatten, wie das Essen war, wie das Wetter war, ob sie genug zu trinken hatten, wie die ärztliche Versorgung war usw. Das wird alles erfasst, und die Papiere verschwinden dann in irgendeiner Schublade. Das Easo geht in eine ähnliche Richtung und bringt nichts.
Machen Sie Nägel mit Köpfen: Lehnen Sie die Easo-Beteiligung ab!
Schenker Silvia · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Es ist interessant, Herr Fehr hat plötzlich sein Herz für Asylsuchende entdeckt.
"Schweiz ist Europameisterin im Abschieben", so lautet der Titel eines Artikels, der vor einer Woche im "Tages-Anzeiger" erschienen ist. Der Titel ist vielleicht etwas reisserisch, die Kernaussage des Artikels ist jedoch klar und muss zur Kenntnis genommen werden. Die Schweiz profitiert in einem hohen Mass vom Dublin-System. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern schiebt die Schweiz am meisten Asylsuchende in einen anderen Dublin-Staat zurück.
Warum erzähle ich das, wenn wir hier die Vorlage diskutieren, bei der es um die Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU zur Beteiligung der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen geht? Die Schweiz hat ein eindeutiges und klares Interesse, dass das Dublin-System funktioniert. Damit das Dublin-System funktioniert, müssen die am meisten exponierten Länder wie z. B. Italien und Griechenland in der Lage sein, mit der grossen Zahl von Asylsuchenden umzugehen, die bei ihnen europäischen Boden betreten. Genau hier leistet das Easo Hilfe. Das Easo hat die Funktion eines Kompetenzzentrums für Asylfragen und soll die EU-Mitgliedstaaten vor Ort unterstützen sowie praktische Hilfe leisten. Ausserdem werden über das Easo Informationen über die Herkunftsländer ausgetauscht und koordiniert sowie Schulungsangebote für Asylpraktikerinnen koordiniert. Es wäre dringend notwendig, dass auf europäischer Ebene nicht nur die Zuständigkeiten im Dublin-Verfahren geregelt wären, sondern auch, dass die Verfahren vergleichbaren Standards genügen würden. Auch in dieser Frage kann das Easo eine wichtige Rolle spielen. Das Easo kann und sollte eine wichtige Rolle zur Stabilisierung und Stärkung des Dublin-Systems spielen.
In der Kommission wurde dargelegt, welche Unterstützung das Easo z. B. in Griechenland gegeben hat. Ausserdem haben wir erfahren, dass die Schweiz auch vom Easo profitieren kann, z. B. indem Länderinformationen von Ländern, aus denen nur wenige Asylsuchende in der Schweiz stammen, ausgetauscht werden. Insgesamt wurde uns sehr einleuchtend und eindrücklich dargelegt, inwiefern das Easo für das Funktionieren des Dublin-Systems hilfreich ist. Es ist nur folgerichtig, wenn die Schweiz sich bemüht, beim Easo mitzumachen.
Unerklärlich ist aus unserer Sicht, dass ausgerechnet die SVP die Beteiligung am Easo infrage stellt. Fast ist man versucht zu glauben, die SVP habe ein Interesse daran, dass das Dublin-System noch stärker unter Druck kommt. Es kann nicht wirklich nachvollzogen werden, warum Kosten in der Höhe von zirka 800 000 Franken oder das fehlende Stimmrecht gegen die Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen sprechen.
Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen zusammen mit der grossen Mehrheit der Staatspolitischen Kommission, dieser Vorlage zuzustimmen.
Fehr Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Schenker, eine sehr intelligente Frage: Sie haben gesagt, die Schweiz habe alles Interesse daran, dass Schengen/Dublin funktioniere. Meine Frage: Ist Ihnen auch bekannt, dass das eben nicht funktioniert, vor allem seit dem Urteil aus Strassburg in Bezug auf die afghanische Familie, die wir nicht nach Italien zurückschaffen können? Das ist ein gewaltiges Signal, dass Schengen nicht mehr funktioniert. Haben Sie das zur Kenntnis genommen?
Schenker Silvia · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Ich werde mich bemühen, eine intelligente Antwort auf Ihre intelligente Frage zu geben. Natürlich habe ich das zur Kenntnis genommen. Strassburg ist aber nicht dafür verantwortlich, dass in Italien das Dublin-System nicht funktioniert. Genau darum wollen wir ja beim Easo mitmachen: um Italien zu unterstützen und Italien damit wieder fähig zu machen, das Dublin-System ganz korrekt anzuwenden.
Keller Peter · Mit-M · Conseil national · Nidwald · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzte Kollegin, Sie haben ja eben das Dublin-Abkommen gelobt und gesagt, dass wir ein grosses Interesse daran hätten. Fakt ist, dass wir in den Monaten Juli, August und September mehrere Hundert Ersuchen an Italien gestellt haben. Im Juli waren es beispielsweise 1807 Ersuchen, und es sind bloss 102 Überstellungen nach Italien angenommen worden. Wie erklären Sie sich diese Situation, wenn das Dublin-System so hervorragend sein soll?
Schenker Silvia · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Ich habe nicht gesagt, dass das Dublin-System reibungsfrei funktioniere. Ich sage vielmehr, dass es Probleme gibt und dass wir helfen müssen, diese Probleme zu lösen. Genau darum müssen wir dieser Vorlage zustimmen.
Freysinger Oskar · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Eine letzte kleine blöde Frage: Wir sind ja mitten im Schengen/Dublin-System drin, die Schweiz ist umgeben von Erstaufnahmeländern. Wie erklären Sie sich, dass 30 000 Gesuchsteller in unser Land kommen - wenn sie nicht gerade mit dem Fallschirm abspringen - und wir nur wenige davon wieder zurückschicken können?
Schenker Silvia · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Wir können nicht alle zurückschieben. Im europäischen Vergleich - wenn Sie die Zahlen anschauen, stellen Sie das fest - können wir eben sehr viele Leute zurückschieben. Genau daran haben Sie ja ein Interesse, Herr Freysinger, Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen. Darum sollten Sie diese Vorlage einfach unterstützen.
Schneeberger Daniela · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe libéral-radical
Namens der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und dieser Vereinbarung mit der EU zuzustimmen.
Die Asylproblematik ist äusserst komplex, und aufgrund neuer Krisenherde hat sie sich in letzter Zeit zugespitzt. Die Asylproblematik kann weder auf unser Land reduziert noch von uns alleine gelöst werden; es handelt sich um ein europäisches Problem. Die Asylproblematik muss noch intensiver als bisher im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit angepackt und bewältigt werden. Mit der schweizerischen Mitwirkung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen unternehmen wir einen notwendigen und wichtigen Schritt in diese Richtung.
Das Easo fördert nicht nur die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in Asylfragen, es unterstützt auch Dublin-Staaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme unter einem besonderen Druck stehen. Die Schweiz ist Mitglied des Schengen-Raums und nimmt am Dublin-Abkommen teil. Unser Land ist also ein Teil des europäischen Asylsystems und von diesen Problemen unmittelbar betroffen. Auch wir sind der Meinung, dass mit der Beteiligung der Schweiz am Easo das Dublin-System insgesamt gestärkt wird und wir damit auch gesamteuropäisch gesehen einen wichtigen Beitrag leisten können. Die bereits bestehende Zusammenarbeit des Bundesamtes für Migration mit den europäischen Partnerbehörden kann nicht nur weitergeführt, sondern mit unserer Easo-Beteiligung sogar intensiviert werden. Mit dem Easo erhalten wir im Übrigen unmittelbaren Zugang zu Risikoanalysen, wichtigen Daten und weiteren wesentlichen Informationen. Im Weiteren können wir zukünftig an den strategischen Beratungen im Verwaltungsrat des Easo teilnehmen und so konkret Einfluss nehmen, unsere Interessen wirkungsvoll vertreten.
Die nach wie vor grossen Unterschiede in den Asylverfahren und in den Asylbedingungen in Europa wirken sich ungünstig auf unser Land aus. Gerade die Schweiz hat ein vitales Interesse daran, dass sich die Verfahren und Praktiken im Asylbereich europaweit annähern und dass zum Teil gravierende Unterschiede nachhaltig abgebaut werden. In diesem Zusammenhang denken wir konkret an die Probleme der Rückübernahme, an Mehrfachgesuche oder an die Umgehung der Erstempfangsstaaten. Gerade in diesen Problemstellungen benötigen wir eine vernünftige Harmonisierung und vor allem allgemeingültige tragbare Regelungen. In diesem Sinne muss sich die Schweiz besser als bisher einbringen können.
Die FDP-Liberale Fraktion ist mehrheitlich der Meinung, dass wir mit einer Mitwirkung der Schweiz am Easo genau in diese Richtung gehen.
Flach Beat · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe vert'libéral
Die Grünliberalen bitten Sie, auf dieses Geschäft einzutreten und der Mitarbeit im Easo zuzustimmen.
Allen, die jetzt gesagt haben - insbesondere die Vertreter der Minderheit und die Fragesteller -, dass das Dublin-Abkommen nicht funktioniere, muss Folgendes entgegnet werden: Wenn es bei diesem Abkommen im Moment nicht rund läuft, dann müssen wir doch gerade alles daransetzen, dass es verbessert wird. Immerhin ist das Dublin-Abkommen die Ursache dafür, dass wir in der Vergangenheit über 10 000 Asylsuchende wieder in die Länder zurückschicken konnten, wo sie ihren Asylantrag eingereicht hatten. Das hat sehr gut funktioniert. Das Büro schmälert auch keineswegs unsere Souveränität. Das Easo hat keinerlei Befugnisse, den staatlichen Ebenen Befehle oder ihnen irgendwelche Weisungen zu erteilen. Darum greift dieses Argument komplett ins Leere.
Vielmehr bietet das Easo den Ländern Unterstützung, die unter Druck geraten sind. Das ist im Moment Italien, das war vorher Griechenland. Wir haben festgestellt, dass es in Griechenland funktioniert hat. Das Easo unterstützt diese Länder, stellt Informationen bereit und kann eben auch für uns Informationen über die Entwicklungen im Asylwesen bereitstellen. Das Easo ist insofern eine hervorragende Plattform, um unser Asylwesen zu stärken und dem Dublin-Abkommen eben dazu zu verhelfen, dass es wird, wofür es gedacht ist, nämlich eine europäische Lösung des Asyl- und Flüchtlingswesens.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Vorlage zuzustimmen.
Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Auch wir Grünen unterstützen die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen, dem Easo. Sie wissen, wir sind der Dublin-Institution gegenüber durchaus kritisch eingestellt. Wir sind immer noch der Meinung, dass die grundlegenden Probleme nicht gelöst sind. Sie werden auch mit dieser Vorlage nicht gelöst. Das grundlegendste Problem heute ist, dass Dublin Teil einer Festung Europa ist, die es nicht möglich macht, einen legalen Zugang zu Asylverfahren in einem europäischen Land, sei dies die Schweiz oder ein EU-Land, zu gewährleisten. "Legal access" wäre die grosse Herausforderung, die wir bewältigen müssten, um solche Tragödien auf dem Mittelmeer zu verhindern, wie wir sie leider immer wieder erleben. Dieses Grundproblem wird auch mit dem Easo nicht gelöst. Aber das ist kein Grund, weshalb man Nein zu einem besseren Austausch sagen sollte, zu ersten Versuchen eben auch der Angleichung, zu Versuchen besserer Koordination und nicht zuletzt zur Unterstützung jener Staaten, gerade am Rand des Dublin-Gebietes, welche von diesen Aufgaben, die sie für alle Länder übernehmen müssen, überfordert sind.
Wir glauben, dass das Easo auch dazu führen kann, dass der Zugang der Schweiz zu Informationen der EU über Flüchtlinge verbessert wird. Dies fördert den Austausch von Informationen mit den anderen Ländern. Wir glauben und hoffen auch, dass sich damit allenfalls und sogar längerfristig Verbesserungen bei der Qualität der Asylgesuchsentscheide erzielen lassen. All das sind keine revolutionären Verbesserungen. Aber es gibt keinen Grund, die Vorlage abzulehnen, weil es kleine Schritte sind, die im Einzelfall wichtige Verbesserungen bringen könnten.
Die grüne Fraktion empfiehlt Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne
Die Situation im Mittelmeer zeigt uns allen eindrücklich, was für Auswirkungen Krisen und kriegerische Auseinandersetzungen haben. Es sind in diesem Jahr, allein seit Beginn dieses Jahres über 150 000 Menschen über das Mittelmeer nach Italien geflohen. Alle europäischen Staaten sind davon betroffen, auch die Schweiz. Gerade um solche Situationen zu bewältigen, müssen die Staaten im Dublin-Raum zusammenarbeiten. Ich kann es auch etwas überspitzt sagen: Wenn die europäische Zusammenarbeit im Asylbereich nicht funktioniert, hat die Schweiz ein Problem. Das sind die Gründe, weshalb sich der Bundesrat entschieden hat, ein Abkommen mit der Europäischen Union über die Beteiligung der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (Easo) zu unterzeichnen.
Die Minderheit lehnt diese Teilnahme ab. Der Sprecher der Minderheit hat gesagt, das sei so ein EU-Gremium, das wieder nicht funktionieren werde. Aber das Easo funktioniert schon, es ist bereits am Funktionieren, es hat bereits gewirkt. Schauen Sie die Situation und Entwicklung in Griechenland an, wo Rückführungen nicht mehr möglich waren. Wenn Sie sehen, was auch dank diesem Unterstützungsbüro in der Zwischenzeit in Griechenland gelaufen ist, dann wissen Sie, dass das Easo funktioniert und Sinn macht.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Easo ist eben die Unterstützung von EU-Mitgliedstaaten, wenn diese im Bereich Asyl- und Aufnahmesysteme einem besonderen Druck ausgesetzt sind. Momentan befinden sich Unterstützungsteams in Griechenland - ich habe sie dort auch besucht -, in Italien, auf Zypern, und bis vor Kurzem gab es sie auch in Bulgarien. Ich habe auch Bulgarien besucht und kann Ihnen sagen: Was in diesem Land auch dank der Unterstützung des Easo an Verbesserungen im Asylsystem möglich war, ist eindrücklich, und das ist auch in unserem Interesse.
Sie wissen es, die italienischen Behörden sind derzeit aufgrund der grossen Anzahl von Anlandungen in Süditalien nicht imstande, alle Migranten in der Eurodac-Datenbank zu registrieren. Diese aktuelle Lage führt eben dazu, dass die Schweiz weniger erfolgreiche Dublin-Verfahren mit Italien durchführen konnte als üblich. Eine Zunahme der nationalen Asylverfahren ist die Folge. Das ist eben die Reihenfolge: Ein europäisches Land hat ein Problem, und wir spüren die Auswirkungen. Da dürfen Sie Ursache und Wirkung nicht vertauschen und sagen, wir sollten uns vollständig ausklinken. Das Gegenteil ist der Fall: Wir müssen mit den anderen Staaten dafür schauen, dass eben z. B. Italien jetzt unterstützt wird, sodass es seine Arbeiten und Aufgaben wieder erfüllen kann.
Wir sind mit verschiedenen anderen europäischen Mitgliedstaaten in Kontakt, um gemeinsame Lösungen zu finden, die auf eine Stabilisierung des Dublin-Systems und auf die Unterstützung Italiens in der Erfüllung seiner Pflichten abzielen. Dazu ist eben auch eine langfristige Stabilisierung des italienischen Asyl- und Aufnahmesystems erforderlich. Wenn Sie die Situation in Libyen, in Syrien, in Irak, in Libanon, in Jordanien anschauen, können Sie davon ausgehen, dass sich diese Situation in den nächsten Monaten und vermutlich auch Jahren nicht grundlegend verändern wird.
Deshalb haben wir ein Interesse, dass im Rahmen des Dublin-Systems alle Staaten - vor allem Staaten, die eben einem besonderen Migrationsdruck ausgesetzt sind - unterstützt werden. Hier spielt das Easo eine wichtige Rolle.
In der Vernehmlassung zu dieser Vorlage - wenn ich das noch kurz erwähnen darf - hat sich gezeigt, dass eine überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden die Vorlage begrüsst und sich für die Beteiligung der Schweiz am Easo ausspricht. Viele Teilnehmer der Vernehmlassung haben betont, dass die Beteiligung der Schweiz am Easo das Dublin-System insgesamt stärkt, weil damit die innereuropäischen Unterschiede in den Asylsystemen verringert werden können. Solche Unterschiede im System - diese sehen wir eben bei den Staaten, die ich Ihnen vorhin aufgezählt habe - wirken sich auch nachteilig auf die Schweiz aus. Es ist auf die Dauer nicht haltbar, dass Menschen, die Schutz suchen, in einigen europäischen Staaten deutlich schlechtere Aufnahmebedingungen vorfinden als in anderen, weil dann eben die Folge davon ist, dass die Asylsuchenden weiterwandern und versuchen, in einem anderen Land Schutz zu suchen. Das ist eben nicht das Dublin-System. Unterstrichen wurde in der Vernehmlassung auch durch viele Rückmeldungen die Bedeutung des Easo als Forum, um Expertenwissen austauschen und vertiefen zu können. Dieser internationale Austausch wurde von der Schweiz immer gepflegt und trägt zur hohen Qualität der hiesigen Asylverfahren bei.
Wir haben aber auch die Befürchtungen der Gegner dieser Vorlage aufmerksam gelesen. Ich möchte Ihnen hier doch kurz zeigen, was kritisiert wurde respektive woher die Vorbehalte kamen. Man hat gesagt, die Beteiligung am Easo würde dazu führen, dass uns dann die Asylexpertinnen und -experten in der Schweiz fehlen würden. Man hat den finanziellen Beitrag der Schweiz am Easo kritisiert, weil die Schweiz im Gegenzug kein Stimmrecht erhalte - das wurde heute von der Minderheit auch erwähnt. Und man hat gesagt, die Schweiz würde an Souveränität verlieren, weil sie sich dem Europäischen Gerichtshof unterwerfen müsse.
Ich möchte kurz darauf eingehen und klarstellen, dass es sich bei dieser Beteiligung am Easo eben nicht um die Teilnahme an einem politischen Entscheidgremium handelt; es geht hier einzig und allein um die praktische Zusammenarbeit. Es gibt auch keine Weisungen durch das Easo an die Asylbehörden der Dublin-Staaten. Es ist aber so, dass die Teilnahme am Asylunterstützungsdienst des Easo einen gewissen Ressourcenaufwand erfordert. Die Vereinbarung sieht aber vor, dass wir diese Unterstützung nur dann leisten, wenn wir über genügend Ressourcen im Inland verfügen. Es kann uns auch niemand verpflichten oder zwingen, solche Unterstützung zu leisten. Es stimmt: Wir bekommen für die finanzielle Beteiligung am Easo keine Stimmrechte in operativen Belangen. Wir profitieren aber wie erwähnt auf der praktischen Ebene von der Zusammenarbeit. Bei der finanziellen Beteiligung haben wir den üblichen Verteilschlüssel aushandeln können, der bereits bei früheren Abkommen mit der EU angewendet wurde. Es ist übrigens in allen EU-Gremien die Regel und nicht die Ausnahme, dass die Schweiz keine Stimmrechte hat. Das ist unser Entscheid; wir sind nicht dabei, wir wollen bei den Mitgliedstaaten auch nicht dabei sein. Aber dann haben wir eben auch nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit, Stimmrechte zu erhalten. Das ist eine Tatsache. Es geht aber nicht nur der Schweiz so, sondern es geht allen assoziierten Staaten so, die wie wir mitverhandelt haben.
Noch ein Wort zur Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofes: Diese Gerichtsbarkeit gilt nur in einem sehr eng definierten Zusammenhang, nämlich bei Streitigkeiten über den Ersatz von Schaden, der durch Easo-Bedienstete verursacht worden ist - in diesem Bereich -, oder wenn es um vertragsrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Easo und Dritten geht. Diese Art von Klausel haben wir in mehreren, sogar in den meisten anderen Verträgen mit der EU auch. Sie ist nicht neu, und sie schafft damit auch kein Präjudiz.
Bei der Teilnahme am Easo handelt es sich auch nicht um eine Schengen-Weiterentwicklung. Wir können diesen Vertrag auch jederzeit wieder kündigen, ohne dass dies rechtliche Auswirkungen auf andere Verträge hätte, die wir mit der EU abgeschlossen haben.
Wenn ich noch etwas zu den personellen und den finanziellen Auswirkungen sagen kann - das waren auch Kritikpunkte in der Vernehmlassung, ich habe es Ihnen gesagt -: Die Unterstützungsteams werden aus dem BFM-Personal rekrutiert. Wir verlangen kein zusätzliches Personal. Zu den Kosten: Die Beteiligung der Schweiz für das Jahr 2015 würde rund 800 000 Franken betragen. Ich kann Ihnen heute keine Aussage machen, wie sich das Easo-Budget entwickelt. Wir sind heute bei rund 16 Millionen Franken. Was ich Ihnen aber sagen kann, ist, dass das Easo keine Schengen-Weiterentwicklung ist und deshalb auch nicht mit den gleichen Mechanismen verbunden ist, wie wir sie von Schengen kennen.
Sie sehen also: Die Schweiz kann von einer Beteiligung am Easo profitieren. Als Dublin-Mitgliedstaat ist es in unserem Interesse, dieses System zu stärken und aktiv zu unterstützen. Wenn das Dublin-System nämlich unter Druck kommt, dann spüren wir das in der Schweiz sofort und in beträchtlichem Ausmass. Man kann viel Kritisches über das Dublin-System sagen; ich habe aber noch nie etwas von einer Alternative zum Dublin-System gehört. Deshalb sind wir daran interessiert, dieses System, das wir heute haben, zu unterstützen, zu stärken, weil das letztlich auch in unserem Interesse ist.
Vote
Präsident (Lustenberger Ruedi, CE, LU): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Fehr Hans ab.
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 121 Stimmen
Dagegen ... 53 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC-PEV
Bundesbeschluss zur Genehmigung der Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen
Arrêté fédéral portant approbation de l'arrangement entre la Suisse et l'Union européenne sur les modalités de la participation de la Suisse au Bureau européen d'appui en matière d'asile
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 128 Stimmen
Dagegen ... 57 Stimmen
(0 Enthaltungen)