12.4018
Keine öffentlichen Gelder für Landgrabbing
Ingold Maja · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP
Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, wie er überwachen kann, dass die Entwicklungsbanken, die die Schweiz mit Steuergeldern unterstützt, keine agroindustriellen Grossprojekte finanzieren, die mit Landkäufen die Lebensgrundlagen der einheimischen Landbevölkerung gefährden. Das heisst, dass agroindustrielle Grosskonzerne sogenanntes Landgrabbing betreiben, das am Ende die Ernährungssouveränität mehr gefährdet als vorher. Der Tatbestand wäre brisant. Landwirtschaftsland ist ja in Entwicklungsländern zu einem begehrten Gut geworden und wird international gehandelt. Aber wenige Länder des Südens haben eine Bodenpolitik, die diesen Namen überhaupt verdient. Die meisten Menschen sind in diesen Ländern in der Landwirtschaft tätig, sind seit je Kleinbauern, aber sie besitzen keine offiziellen Eigentumstitel für ihr Land. Es fehlt an Katastern und Grundbüchern. So gehört ihr Land eigentlich dem Staat. Und dieser verkauft oder verpachtet es an ausländische Investoren, an global tätige Konzerne. Gemäss der Online-Datenbank "Landhandel" wurden seit dem Jahr 2000 schon über 80 Millionen Hektaren Land, meist in Afrika und Südostasien, aufgekauft und den Kleinbauern weggenommen.
Die Schweiz unterstützt industrielle Entwicklungen, weil die damit aufgebaute Agroindustrie die Produktivität steigert und Arbeitsplätze schafft, das heisst die Wirtschaftsentwicklung anstösst und damit Impulse gibt, die weltweite Armut zu senken. Die Schweiz investiert einen grossen Teil des Kredites für Entwicklungszusammenarbeit in Entwicklungsbanken, zum Beispiel auch in die Afrikanische Entwicklungsbank. Ziel ist es, Armut, extreme Armut zu verhindern. Daran ist festzuhalten.
Die Studien, die sich mit den Auswirkungen solcher Mega-Projekte auf die zurückgebliebene Landbevölkerung befassen, zeigen indes, dass oft das Gegenteil passiert. Die traditionellen Bauern verlieren ihren Boden, oft werden sie umgesiedelt. Am neuen Ort gibt es für sie nichts mehr selbst zu bebauen, und sie sind gezwungen, Nahrungsmittel zu kaufen. Damit sind sie allen Preisaufschlägen ausgesetzt, die die Rohstoffbörsen und sogar die Nahrungsmittelspekulation halt erzeugen. Der Hunger kehrt zurück. Arbeitsplätze gibt es nur für wenige. Viel verdienen können andere.
Die Schweiz muss sicherstellen können, dass sie die Hände in keinen solchen Deals hat. Das heisst, die schweizerischen Investitionen mit unserem Steuergeld dürfen keinesfalls solche Projekte ermöglichen. Nie darf öffentliches Geld Landgrabbing unterstützen. Das will auch der Bundesrat nicht. Darum hat er die UN Voluntary Guidelines, die "Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit", aktiv mitgestaltet. Aber eben, das sind nur freiwillige Leitlinien; was ist überprüfbar, und was wird tatsächlich regelmässig überprüft?
Der Bundesrat spricht von "griffigen internen Evaluationssystemen" der multilateralen Organisationen, "die regelmässig von der Geberseite überprüft werden", auch von Ombudsstellen, über die die Entwicklungsbanken verfügen. Dass bis 2013 aber nur bei einer von fünf Entwicklungsbanken überhaupt Beschwerden eingingen, zeigt, dass über das Engagement der Landwirtschaftsmultis betreffend Bedürfnisse und Rechte der lokalen Bevölkerung doch gewisse Zweifel bestehen. Die Studie über das Vorgehen der Genfer Firma Addax in Sierra Leone, die sich mit Auswirkungen auf die einheimische Bevölkerung befasst, zeigte, dass bedenkliche Lücken in der Umsetzung der Evaluationssysteme bestehen.
Deshalb halte ich das Anliegen des Postulates aufrecht, da erst ein Bundesratsbericht die maximale Transparenz geben kann, damit der brisante Einwand, dass wir uns mit öffentlichen Mitteln an Landgrabbing beteiligen, aus der Welt geschafft werden kann.
Ich bitte Sie, das Postulat anzunehmen.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Nationalrätin Ingold, ich habe Ihren Ausführungen aufmerksam zugehört und habe eigentlich erwartet, dass Sie etwas konkreter werden. Trifft es zu, dass vor allem China und die ölexportierenden arabischen Staaten für die Versorgungssicherheit Land zukaufen, vor allem in Afrika, wie Sie erwähnt haben? Trifft es zu, dass es diese Staaten sind? Können Sie sagen, welche Agrarkonzerne ebenfalls in Landgrabbing investieren?
Ingold Maja · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP
Nein - das ist genau der Grund, warum ich einen Bericht vom Bundesrat will. Unsere Gelder werden ja in Finanzinstituten oder Entwicklungsbanken investiert, die ihrerseits investieren. Die Kontrolle der Investitionen muss irgendwo zentral erfolgen, und der Bundesrat muss die Kontrolle darüber haben. Dazu möchte ich einen Bericht. Aber ich habe ja selbst die Antworten nicht. Der Bundesrat wird sie haben.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Ziel der Entwicklungsbanken ist, Armut und Hunger zu verhindern. Der Hunger auf unserer Welt hat in den letzten Jahren substanziell abgenommen. Aber natürlich ist die Weltgemeinschaft noch lange nicht am Ziel. Die Hungersnöte müssen weiterhin mit aller Kraft bekämpft werden. Es ist wichtig, die erreichten Fortschritte längerfristig zu sichern. Dazu sind Investitionen in die Landwirtschaft zentral. Nur so kann die zunehmende globale Nachfrage nach Nahrungsmitteln befriedigt werden. Das wird im Rahmen internationaler Organisationen wie der Welternährungsorganisation, der FAO, immer wieder betont; der Bundesrat teilt diese Ansicht.
Angesichts der immensen Herausforderungen sind Grossinvestitionen notwendig. Diese können tatsächlich Risiken beinhalten, beispielsweise wenn die lokalen Eigentumsrechte ungeklärt sind. Es gilt daher, die Qualität und die Überwachung dieser Investitionen zu verbessern.
Die Schweiz arbeitet mit allen bedeutenden internationalen Akteuren aktiv zusammen, auch mit den Entwicklungsbanken. Bisher konnte nicht festgestellt werden, dass die Entwicklungsbanken spekulative Landkäufe unterstützen. Für Projekte der Entwicklungsbanken gelten ganz strikte Überwachungs- und Offenlegungspflichten. Betroffene Organisationen und Personen der Zivilgesellschaft können sich bei den Ombudsstellen der Entwicklungsbanken direkt über allfällige negative Auswirkungen von Projekten beschweren.
Sie sehen: Der Mitteleinsatz der Entwicklungsbanken anhand eingespielter Prozesse und Instrumente funktioniert gut, kann nachverfolgt und überwacht werden. Es gibt eine Vielzahl bestehender Mechanismen. Der Bundesrat teilt also die Aussage nicht, wonach die Investitionen und Geldflüsse der Entwicklungsbanken intransparent sind und zu mehr Armut und Hunger führen. Anhand der Prozesse und Instrumente - wie beispielsweise der von Frau Ingold eben erwähnten "Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit" - können die Mitteleinsätze der Entwicklungsbanken nachverfolgt und überwacht werden. Es gibt also von diesen Banken eine Vielzahl an Informationen. Die Banken sind transparent, die Prozeduren können nachvollzogen werden; der Bundesrat verfügt über diese Informationen.
Ich mache Ihnen beliebt, keinen eigenen nationalen Zusammenfassungsbericht zu verlangen. Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 93 Stimmen
Dagegen ... 93 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Mit Stichentscheid des Präsidenten
wird das Postulat abgelehnt
Avec la voix prépondérante du président
le postulat est rejeté