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Loi sur les moyens alloués aux parlementaires. Compenser le renchérissement à la fin et non au début de la législature
Intervention de procédure
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Aeschi Thomas · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Nach den Wahlen wurden unsere Entschädigungen mit dem Teuerungsausgleich angepasst. Aus meiner Sicht ist es nicht unbedingt glücklich, wenn wir unsere eigenen Löhne anpassen. Es ist ein grundsätzliches Problem, dass wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier unsere eigenen Löhne festsetzen. Noch schlechter finde ich jedoch, dass wir das direkt nach den Wahlen für uns selbst tun. Ich denke, es wäre fairer, wenn das Parlament am Ende der Legislatur den Teuerungsausgleich für das neugewählte Parlament festsetzen würde. Aus diesem Grund habe ich diese parlamentarische Initiative eingereicht und gefordert, dass der Teuerungsausgleich jeweils am Ende der Legislaturperiode stattfindet. Ich bin davon ausgegangen, dass man das in Artikel 14 Absatz 2 des Parlamentsressourcengesetzes festlegen könnte, indem man "Beginn jeder Legislaturperiode" durch "Ende jeder Legislaturperiode" ersetzt.
Herr Martin Graf, der schon seit mehr als zwanzig Jahren Sekretär der Staatspolitischen Kommission ist, ist der Meinung, dass kein Bedarf bestehe, diese Bestimmung anzupassen. Artikel 14 Absatz 2 des Gesetzes lautet wie folgt: "Zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates wird mit einer Verordnung der Bundesversammlung auf den Einkommen, Entschädigungen und Beiträgen gemäss diesem Gesetz ein angemessener Teuerungsausgleich ausgerichtet." Dies bedeutet gemäss Herrn Graf, dass der Teuerungsausgleich zu Beginn der Legislaturperiode ausbezahlt wird. Voraussetzung ist, dass die Bundesversammlung die entsprechende Änderung der Verordnung vor diesem Zeitpunkt, also spätestens in der letzten Session einer Legislaturperiode, beschliesst.
Herr Graf sagt weiter, dass genau dies die Absicht des Gesetzgebers gewesen sei. Er weist auf einen Antrag Tschuppert hin, den der Nationalrat am 19. März 2002 angenommen hat. Dieser Antrag hatte folgenden Wortlaut: "Diese Verordnung legt die Höhe der Einkommen, Entschädigungen und Beiträge fest. Zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates wird die Höhe dieser Beiträge angemessen an die Teuerung angepasst." (AB 2002 N 329) Herr Graf meint, das Motiv des Antragstellers decke sich mit meinem Anliegen. Der Ständerat präzisierte die unklare Formulierung des Nationalrates am 3. Juni 2002 und beschloss den heute geltenden Text, dem sich der Nationalrat am 12. Juni 2002 anschloss.
Ständerat Wicki, der Berichterstatter der SPK-SR, führte damals Folgendes aus: "Der Beschluss, der in einer Verordnung der Bundesversammlung festgehalten wird, hat jeweils Gültigkeit ab Anfang der Legislaturperiode." (AB 2002 S 280)
Wie sieht die Praxis aus? Leider wurde dieses Gesetz in den letzten zehn Jahren dreimal verletzt und noch nie eingehalten. Ich finde es wirklich etwas beschämend für das Parlament, dass wir unser Gesetz hier drin kein einziges Mal auch so angewendet haben. In allen drei Fällen wurden der Wortlaut des Gesetzes und die erklärte Absicht des Gesetzgebers, das abtretende Parlament solle über den Teuerungsausgleich für das neue Parlament entscheiden, nicht respektiert.
Welche Optionen haben nun Sie im Parlament? Wenn Sie der Auffassung sind, die heutige Formulierung sei nicht klar genug, dann sollten Sie diese anpassen. Wenn Sie der Auffassung sind, dass sie klar genug sei, dann sollten Sie der parlamentarischen Initiative keine Folge geben und dafür schauen, dass das Gesetz das nächste Mal auch respektiert wird.
Moret Isabelle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
L'auteur demande que soit modifiée la loi sur le Parlement afin que l'adaptation des indemnités des parlementaires ait lieu à la fin de la législature pour la prochaine législature et non pas au début de la législature par les nouveaux élus. Eh bien, Monsieur Aeschi a parfaitement raison. Il a même tellement parfaitement raison que la loi actuelle dit exactement la même chose et que c'est bien dans ce sens-là qu'elle avait été adoptée à l'époque en 2002. La volonté de ce Parlement était que ce soit l'ancien Parlement qui se prononce sur une éventuelle augmentation des indemnités et pas le nouveau Parlement; c'est l'argument à l'origine de cette disposition.
Hélas, depuis 2002, par trois fois cette loi n'a pas été appliquée correctement et ceci est inadmissible, la commission l'a confirmé. Alors que faut-il faire? Si l'on donne suite à cette initiative parlementaire, on va simplement récrire un nouveau texte pour dire exactement la même chose que ce qui figure dans la loi. Or ce que l'on veut, c'est que la loi soit correctement appliquée. C'est ce que veut votre commission, c'est pourquoi elle a écrit une lettre à la Délégation administrative pour lui dire qu'il est inadmissible que par trois fois la loi n'ait pas été appliquée correctement et pour demander que les éventuelles modifications de l'ordonnance sur nos indemnités soient décidées par l'ancien Parlement avant la fin de la législature, afin qu'elles s'appliquent à la nouvelle législature.
Nous avons même chargé le secrétariat des Commissions des institutions politiques de suivre la situation et de vérifier qu'une année à six mois avant la fin de la législature, il y ait véritablement une réflexion qui soit faite sur la modification de cette ordonnance, pour s'assurer que cette fois, la loi ne soit pas violée.
C'est pourquoi la commission propose, par 12 voix contre 8 et 2 abstentions, de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire, simplement parce que la loi prévoit déjà ce que veut Monsieur Aeschi. Ce qui compte, c'est de faire appliquer correctement cette loi. Au sein de la commission, nous partageons la volonté de Monsieur Aeschi et nous allons faire en sorte que cette loi soit correctement appliquée.
Tschümperlin Andy · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe socialiste
Die parlamentarische Initiative Aeschi Thomas verlangt, dass die Verordnung über den Teuerungsausgleich für die Ratsmitglieder nicht am Anfang, sondern am Ende einer Legislaturperiode beschlossen werden soll. Zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates wird mit einer Verordnung der Bundesversammlung auf den Einkommen, Entschädigungen und Beiträgen ein angemessener Teuerungsausgleich ausgerichtet. Das bedeutet, dass der Teuerungsausgleich ab dem Legislaturbeginn ausbezahlt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Bundesversammlung die entsprechende Änderung vor diesem Zeitpunkt beschliesst, konkret: spätestens in der letzten Session einer Legislaturperiode. Das ist in Artikel 14 Absatz 2 des Parlamentsressourcengesetzes so geregelt.
Die Bestimmung geht auf einen Antrag von Nationalrat Tschuppert zurück, der vor elf Jahren angenommen wurde. Das haben Sie richtig festgestellt, Herr Aeschi. Die Absicht des Antragstellers war absolut identisch mit der Absicht der parlamentarischen Initiative, die Sie jetzt eingereicht haben. Artikel 14 Absatz 2 des Parlamentsressourcengesetzes ist am 1. Dezember 2002 in Kraft getreten und bis heute - das haben Sie auch richtig festgestellt - dreimal zur Anwendung gekommen. In allen drei Fällen wurde die Absicht des Gesetzgebers nicht respektiert: Die Verordnungsänderungen wurden immer in den ersten Monaten der neuen Legislaturperiode vom neuen Parlament beschlossen und auch später in Kraft gesetzt.
Man kann aber auch umgekehrt formulieren, dass durch diese Praxisänderung des Parlamentes auch sehr viel Geld gespart wurde, weil der Teuerungsausgleich nicht schon zu Beginn der Legislatur ausbezahlt wurde, sondern erst später. Das ist also ganz in Ihrem Sinne, Herr Aeschi, da Sie wahrscheinlich ein bisschen sparen möchten.
Weil die gesetzliche Grundlage für das Anliegen von Herrn Nationalrat Aeschi bereits seit elf Jahren vorhanden ist, besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die Staatspolitische Kommission beantragt darum mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative wird aber von der Kommission insofern unterstützt, als ein Brief an die Verwaltungsdelegation geschrieben wurde, in dem auf den Wortlaut des Gesetzes aufmerksam gemacht wurde. Die Verwaltungsdelegation wurde auch darauf aufmerksam gemacht, dass die nächste Verordnungsänderung frühzeitig in die Wege geleitet werden muss und dementsprechend weniger Geld gespart werden kann.
Vote
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Die Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Der Initiant beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 67 Stimmen
Dagegen ... 110 Stimmen