02.400
Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Die Parlamentarische Initiative der SPK-NR mit dem Titel "Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben" umfasst erstens die Änderung des bisherigen Entschädigungsgesetzes - also des Bundesgesetzes über die Bezüge der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen - und zweitens eine entsprechende, neue Verordnung der Bundesversammlung.
Der Nationalrat ist mit 122 zu 43 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat die Gesetzesänderung am 19. März 2002 mit 108 zu 38 Stimmen angenommen, die Verordnung mit 91 zu 30 Stimmen.
Kurz zur Ausgangslage: Im Rahmen des neuen Parlamentsgesetzes diskutierte die SPK-NR auch das Entschädigungssystem für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Sie gab in der Folge ein Gutachten in Auftrag, welches den Wert der parlamentarischen Arbeit untersuchte, die Studie von Eco'Diagnostic. Die Aufgabe war, ein analytisches Profil der parlamentarischen Arbeit zu liefern und einen Arbeitswertevergleich zur Wirtschaft, zu Bund und Non-Profit-Organisationen anzustellen. Dieses Gutachten kommt zum Schluss, dass das Einkommen und die Entschädigungen der Ratsmitglieder - gemessen an ihrem Aufwand, aber auch im Vergleich zu ähnlichen Tätigkeiten in der Privatwirtschaft - nicht angemessen sind. Tatsache ist, dass ein umfassend wahrgenommenes Mandat als Nationalrat rund fünfzig Prozent der gesamten Arbeitszeit beansprucht und dass das Ständeratsmandat einen Zweidrittel- bis Dreiviertel-Job darstellt.
Die Aufgaben der Ratsmitglieder sind in den letzten Jahrzehnten immer anspruchsvoller geworden. Neue Politikbereiche, die vor Jahrzehnten noch nicht oder nur am Rande diskutiert wurden, sind nun aktuell.
Entscheidend ist aber auch, dass wir nicht nur hier, im Ratssaal, zu tun haben, sondern auch in der Öffentlichkeit unsere Aufgabe wahrzunehmen haben. Wir werden auf Podien verlangt, haben Interviews zu geben, und per E-Mail werden wir mit Fragen überhäuft, die selbstverständlich umgehend zu beantworten sind. Unsere Kontakte mit Bürgerinnen und Bürgern gehören zur Selbstverständlichkeit, und die direkte Demokratie verlangt klar das Engagement der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Vier eidgenössische Abstimmungen - und diese jeweils zu mehreren Themen - sind bald zur Regel geworden, und der Abstimmungskampf beginnt immer früher. So ist es klar, dass der Einsatz jedes Ratsmitgliedes immer intensiver und zeitlich grösser wird.
Bei all dieser Beanspruchung können die Parlamentarierinnen und Parlamentarier aber nicht auf eine ausgebaute Infrastruktur zurückgreifen. Dies bestätigen uns auch die Medien, die uns ja in unserer täglichen Arbeit begleiten und auch begutachten. Einen Vergleich mit anderen Parlamenten dürfen wir gar nicht machen, sonst landen wir klar auf dem letzten Platz.
Daher war es auch für die Kommission klar: Ein Handlungsbedarf ist gegeben. Die Kommission teilt die Auffassung des Nationalrates, dass die Mitglieder der eidgenössischen Räte besser unterstützt werden müssen.
Die Kommission hat jedoch die vom Nationalrat in der Frühjahrssession beschlossene Vorlage erheblich umgestaltet. Der Nationalrat wollte jedem Ratsmitglied neu einen zweckgebundenen Kredit von 40 000 Franken für die Anstellung einer administrativen oder wissenschaftlichen Hilfskraft zur Verfügung stellen. Nach Auffassung der Kommission Ihres Rates trägt der Beschluss des Nationalrates den sehr verschiedenartigen Situationen und den Bedürfnissen der einzelnen Ratsmitglieder zu wenig Rechnung. Die einen brauchen eine administrative Hilfskraft, welche beim Verkehr mit den Institutionen und Verbänden, beim Verkehr mit der Wählerschaft und bei der Beantwortung von Einladungen behilflich ist oder im Kampf gegen die Papier- und E-Mail-Flut zur Verfügung steht. Oder sie brauchen auch eine Person, auf die ab und zu für vertiefte Abklärungen zurückgegriffen werden kann. Andere wollen sich neben ihrem Beruf lieber selber mehr Zeit verschaffen, um sich selbst mit ihrem parlamentarischen Mandat besser und vertiefter diesen Problemen widmen zu können.
Daher sehen wir eine Lösung, die es dem einzelnen Ratsmitglied erlaubt, eine auf seine persönliche Situation zugeschnittene Unterstützung zu organisieren. Zudem muss auch eine praxistaugliche Lösung geschaffen werden.
Die Fassung des Nationalrates bringt einen unverhältnismässig hohen bürokratischen Aufwand mit sich. Damit erwachsen Kosten, die nicht im Verhältnis zu den auszuzahlenden Beträgen stehen. Gemäss dem auch Ihnen vorliegenden Bericht der SPK-NR ist nämlich für die Betreuung und Kontrolle der von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern beigezogenen persönlichen Mitarbeitenden mit einem Mehraufwand von zehn zusätzlichen Stellen für die Parlamentsdienste zu rechnen, und diese verursachen einen jährlichen Mehraufwand von rund 1,3 Millionen Franken.
Daher kommt die Kommission zu folgenden Schlüssen:
1. Eine bessere materielle Unterstützung der Mitglieder der eidgenössischen Räte ist gerechtfertigt.
2. Diese bessere Unterstützung muss jedoch in einer angemessenen Höhe und praktikabel, d. h. insbesondere ohne hohen administrativen Aufwand realisierbar sein.
Anstelle des vom Nationalrat beschlossenen zweckgebundenen Kredites von jährlich 40 000 Franken für die Anstellung einer administrativen oder wissenschaftlichen Hilfskraft beantragt Ihnen die Kommission daher, das pauschale Jahreseinkommen des Ratsmitgliedes von bisher 12 000 auf 24 000 Franken und die Spesenpauschale von bisher 18 000 auf 30 000 Franken zu erhöhen.
Gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates resultiert daraus eine Minderbelastung des Bundeshaushaltes von 16 000 Franken pro Ratsmitglied oder von vier Millionen Franken pro Jahr.
3. Entgegen dem Nationalrat will die Kommission Ihres Rates alle massgeblichen Parlamentsentschädigungen auf Gesetzesstufe regeln. Um keinerlei Anlass zu Misstrauen zu geben, wollen wir Transparenz schaffen und die Regelung der Entschädigungen nicht auf die Verordnungsstufe verschieben. Wir wollen also alle wichtigen Beträge, darunter auch neu das Taggeld von 400 Franken, auf der Stufe des referendumsfähigen Gesetzes festlegen. Lediglich die periodische Anpassung dieser Beträge an die Teuerung soll neu durch eine Verordnung vorgenommen werden können.
Die Kommission ist in ihrer klaren Mehrheit davon überzeugt, dass wir Ihnen so eine einfache Lösung unterbreiten können. Es ist ein massvoller Vorschlag, der insbesondere den sehr verschiedenen Situationen und Bedürfnissen der einzelnen Ratsmitglieder Rechnung trägt und nicht zu einem grossen administrativen Aufwand in der Bundesverwaltung führt. Die Kommission hat die Gesetzesänderung in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 1 Stimmen angenommen. Eine Minderheit von drei Kommissionsmitgliedern beantragt eine höhere Spesenpauschale, und eine weitere Minderheit von einem Kommissionsmitglied beantragt eine niedrigere Jahrespauschale. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Namens der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich war derjenige, der in der Kommission gegen die Fassung der Mehrheit gestimmt hat. Deshalb erlaube ich mir, hier auch einige Bemerkungen anzubringen. Ich bin - ich möchte dies in den Vorbemerkungen festhalten - kein "Neidgenosse", und ich gönne allen von ganzem Herzen eine angemessene Entschädigung. Ich bin auch kein Nestbeschmutzer, der die schwierige Arbeit der Classe politique systematisch schlecht macht. Ich möchte an dieser Stelle keine billigen Populistensprüche machen. Ich mache mir auch nichts vor, was die Mehrheitsverhältnisse in diesem Rat betrifft. Aber ich erlaube mir, mich zu dieser Vorlage kritisch zu äussern und Sie zu warnen.
Ich muss ganz klar sagen: Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Erstens gehören die Entschädigungen für das Parlament - wie nun die SPK-SR beantragt - in ein Gesetz, damit die Mitsprache des Volkes gewahrt ist. Das ist gut so. Zweitens ist es richtig, dass in Zukunft auch der Ständerat vollumfänglich durch den Bund entschädigt wird, denn der Ständerat ist gemäss Bundesverfassung ein Organ des Bundes. Drittens ist auch die Neuerung sinnvoll, dass die Entschädigungen zu Beginn jeder Legislaturperiode mit einer Verordnung des Parlamentes angemessen an die Teuerung angepasst werden. Viertens spricht auch für Eintreten auf die Vorlage - das möchte ich zugeben und ganz klar betonen -, dass heute durchaus ein gewisser Handlungsbedarf für eine massvolle und verhältnismässige Erhöhung der Entschädigung für die Parlamentsarbeit gegeben ist. Aber ich warne den Ständerat eindringlich davor, der Vorlage des Nationalrates zu folgen.
Es liegen jetzt wieder Anträge vor. Einer Vorlage, die dem Volk völlig entzogen ist, kann ich nie zustimmen. Ich habe eigentlich gemeint, dass nach den Beratungen der SPK-SR das Konzept des Nationalrates gestorben ist. Es wird wieder aufleben; ich möchte davor warnen.
Ich muss auch sagen - wir kommen in der Detailberatung darauf zurück -, dass die Lösungen der Mehrheit und der Minderheit I mit einer Erhöhung von 24 000 respektive 34 000 Franken für mich ganz klar zu weit gehen. Ich könnte dem nicht zustimmen.
Warum diese grundsätzliche Zurückhaltung?
1. Wir dürfen nicht vergessen, wir handeln in eigener Sache. Eine Entschädigung in eigener Sache festzulegen ist immer heikel und erfordert ein ganz besonders sorgfältiges Entscheidverfahren. Das Parlament trägt also beim Entschädigungsentscheid für sich selber eine ganz besondere Verantwortung, die nur durch eine ausdrückliche Zurückhaltung Vorbildcharakter haben kann.
2. Wir wollen den Milizcharakter des Parlamentes erhalten. Alle wollen eigentlich den Milizcharakter des Parlamentes erhalten. Deshalb müssen wir langsam Acht geben, dass nach dem heutigen Entschädigungsentscheid des Parlamentes nicht der Eindruck aufkommt, die Parlamentsarbeit sei amateurhaft, der Parlamentslohn aber profihaft.
3. Wir müssen das wirtschaftliche Umfeld beachten. Das wirtschaftliche Umfeld ist garstig, die Konjunktur stottert, die Lohnentwicklung in der Privatwirtschaft - Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie und Teile des Dienstleistungsbereiches - verläuft äusserst flach, und sogar Reduktion oder Stillstand sind nicht selten. Im Hinblick auf diese harten wirtschaftlichen Realitäten tun wir gut daran, beim Entschädigungsentscheid in eigener Sache nicht zu provozieren.
4. Ein Blick auf die Lage der Bundesfinanzen müsste eigentlich zum Masshalten zwingen. Wir haben 2001 erneut rote Zahlen, wir haben 2001 ein Defizit des Bundes von 1,3 Milliarden Franken, das "Haushaltziel 2001" wurde verfehlt. Es ist Ausgabendisziplin angesagt. Wir dürfen den Bürgerinnen und Bürgern nicht ständig Sparen - gleich Wasser - predigen und selber grosszügig Geld ausgeben - gleich Wein trinken.
5. Eine gewisse Selbstkritik des Parlamentes fehlt. Beim Jammern über die steigende Arbeitsbelastung des Parlamentes fehlt mir ein Stück Selbstkritik; ich möchte mich da wirklich auch eingebunden haben und auch Selbstkritik üben. Eine gewisse Eigendynamik, Leerläufe, Doppelspurigkeiten und Selbstprofilierungsübungen sind auch eine Tatsache. Deshalb würden doch Selbstbeschränkung, Konzentration auf die Prioritäten und die Erkenntnis, weniger wäre mehr, mindestens die quantitative Parlamentsbelastung mindern, und zwar ohne Qualitätseinbusse.
Fazit: Ich bin für Eintreten, ein gewisser Handlungsbedarf ist gegeben, aber Bescheidenheit in eigener Sache ist der Anfang aller Vernunft.
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Bundesverfassung weist uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern zentrale Aufgaben zu. Die Erfüllung dieser Aufgaben stellt immer höhere Ansprüche, das wissen wir, und in zeitlicher Hinsicht wird es immer schwieriger. Zudem stellen die komplexen Vorlagen hohe Anforderungen und verlangen einen kontinuierlichen Arbeitseinsatz. Vor allem die Sekretariatsarbeiten, das Recherchieren und das Zusammenstellen von Unterlagen erfordern viel Zeit.
Ebenfalls stark zugenommen hat unser Engagement in den Bereichen der direkten Demokratie. Der Abstimmungskampf bei eidgenössischen Abstimmungen beginnt immer früher, und unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass wir uns im Vorfeld der Abstimmungen auch tatsächlich engagieren.
Dies alles fordert Zeit. Zeit, die uns dann aber bei unserer wichtigsten Aufgabe fehlt: nämlich beim Studium der einzelnen Vorlagen, bei der Vorbereitung der Sessionen und Kommissionssitzungen. Auf der Strecke bleibt dabei oft gänzlich - das finde ich persönlich als total unbefriedigend - die Zeit und Musse für vertiefte politische Diskussionen, für Analysen und für das Einordnen der einzelnen Sachprobleme in grössere politische Zusammenhänge.
Wir alle sind - so steht es zumindest im Gesetz - Milizparlamentarierinnen und Milizparlamentarier. Viele von uns stehen in einem Arbeitsverhältnis oder sind selbstständigerwerbend. Auch im Berufsalltag werden zu Recht ebenfalls Präsenz und Leistung gefordert. Die immer grösser werdende parlamentarische Arbeit ist neben einer anspruchsvollen Berufsarbeit aber kaum mehr zu bewältigen. Die wenigsten Ratsmitglieder können auf räumliche, organisatorische und personelle Unterstützung bei privatwirtschaftlichen Unternehmen, öffentlichen Institutionen oder Interessenverbänden zurückgreifen.
Dies führt oft zu einem kaum zu lösenden Konflikt zwischen beruflichen Pflichten und parlamentarischer Arbeit. Oder es führt dazu, wie es einer der Kollegen in der SPK treffend ausführte, dass es letztlich nur noch Funktionären, Frührentnerinnen und Frührentnern oder Ehegattinnen gut betuchter Unternehmer möglich ist, diese Aufgabe überhaupt wahrzunehmen. (Heiterkeit)
Die Bevölkerung verlangt zu Recht einiges von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern. Präsenz in der Öffentlichkeit und lange Arbeitstage gehören zu unserem Pflichtenheft, und daran wollen wir auch nicht rütteln.
Es ist aber andererseits auch nicht ehrlich, wenn wir nicht unmissverständlich darauf hinweisen, dass unsere Arbeit ohne die notwendige Unterstützung nicht mehr befriedigend bewältigt werden kann. Also müssen wir etwas an dieser Situation ändern - es sei denn, die Bevölkerung gebe sich zufrieden mit einem Parlament, das seine Aufgabe nicht mehr richtig wahrnehmen kann und sich dadurch in ein eigentliches Abhängigkeitsverhältnis von der Verwaltung oder von Interessenvertretungen begibt. Aus staatspolitischer Sicht wäre dies allerdings, so meine ich, eine kurzsichtige Betrachtungsweise. Effiziente und bedarfsgerechte Strukturen, in welcher Form auch immer, sind daher ausdrücklich zu begrüssen und entsprechen einer Notwendigkeit.
Der Nationalrat hat klar entschieden, und daran möchte auch ich nicht rütteln. Ich bin allerdings mit der Kommission der Meinung, dass die Frage der Entschädigung im Gesetz zu regeln ist. Dadurch hat das Volk die Gelegenheit zu intervenieren, was uns wiederum die Möglichkeit bietet, unsere Argumente, die ja kohärent und schlüssig sind, darzulegen.
Auch finde ich die Lösung mit der Anstellung der Mitarbeitenden durch die Parlamentsdienste nicht ausgesprochen glücklich. Im Nationalrat wurde geltend gemacht, dass mit der vorgeschlagenen Lösung die 40 000 Franken nur denjenigen Parlamentarierinnen und Parlamentariern zugute kommen werden, die auch tatsächlich auf eine Fachkraft zurückgreifen. Dadurch soll vermieden werden, dass diese Vorlage letztlich zu einer reinen Entschädigungserhöhungsvorlage verkommt. Dafür habe ich einiges Verständnis, meine aber, dass die notwendigen zusätzlichen Gelder für den hohen administrativen Aufwand bei den Parlamentsdiensten nicht zweckmässig sind und eine unnötige Aufblähung des Apparates bedeuten. Ich erwarte zudem von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern gegenüber unserer Wählerschaft eine transparente Haltung, umso mehr, als es ja jeder Bürgerin und jedem Bürger freisteht, sich danach zu erkundigen, wie wir unsere Arbeit organisieren. Meine Kolleginnen und Kollegen, wenn wir an unserem Milizparlament festhalten wollen, brauchen wir auch die dafür notwendige Unterstützung.
Ich bin für Eintreten und werde in der Detailberatung die Minderheit Brunner Christiane unterstützen.
Cornu Jean-Claude · Ständerat · Freiburg · Freisinnig-demokratische Fraktion
Pour l'essentiel, j'aurai un propos qui s'approche de celui de Mme Forster. Je pense qu'il n'est jamais malsain de se prêter à cet exercice de thérapie de groupe et de thérapie personnelle qui veut qu'on ose parler de nos propres problèmes, le cas échéant de notre propre rétribution.
Le problème qui nous occupe ce soir n'est pas anodin, à mon sens et au sens de la Commission des institutions politiques, dans la mesure où, sans remettre en cause les fondements de notre activité parlementaire, on met le doigt sur ses limites dans notre mode de fonctionnement actuel. Ce qui me frappe dans cette matière, c'est que les mêmes qui prônent généralement les avantages d'un parlement de milice sont aussi ceux qui s'opposent le plus farouchement à toute amélioration tendant à ce que ces mêmes miliciens puissent fonctionner dans des conditions qui sont non seulement acceptables sur le plan matériel, mais qui permettent surtout aux élus de notre Parlement d'assumer leur tâche en toute conscience face à leurs élus, face à leur parti, mais aussi et surtout face à l'Etat.
Soyons francs: pour plusieurs d'entre nous, ce Parlement n'est déjà plus un parlement de milice. Certains parlementaires bénéficient - en tout cas dans la Chambre des cantons - de leur passage dans les exécutifs cantonaux. D'autres, à gauche comme à droite, sont les porte-drapeaux des fédérations ou des syndicats qu'ils représentent. D'autres encore sont portés sur le plan matériel et logistique par leurs employeurs ou les intérêts qu'ils représentent.
Pour plusieurs d'entre nous, cette réforme ne changera donc pas grand-chose, mais nous ne voulons pas - et je pense que c'est cela l'essentiel - d'un parlement à deux vitesses. Par contre, pour beaucoup d'entre nous, cette réforme représentera un plus dans le sens défendu par la majorité, à savoir non seulement l'image d'un parlement de milice, mais encore celle de miliciens capables parce qu'on leur donne les moyens d'assumer leur lourde tâche, toujours plus lourde d'ailleurs. Cela m'amène à développer trois points.
D'abord, ne cédons pas aux tentations populistes qui ne manqueraient pas de se déchaîner si le Parlement pouvait s'octroyer des augmentations de rémunération sans que celles-ci ne soient ancrées dans une loi, elle-même susceptible d'être remise en cause par un référendum populaire. Dans ce cas, et si nous cédions à cette tentation, les populistes auraient vite décidé de notre sort. Par contre, si nous ancrons notre rémunération et les éléments de celle-ci dans la loi, les populistes seront ceux qui demanderont pour tout ou pour rien un référendum. Ce seront ceux qui, n'ayant souvent pas de contraintes personnelles, n'hésiteront pas à brandir cette arme du référendum, quitte à priver de moyens l'action de milice dont ils se targuent pourtant d'être les défenseurs.
Ensuite, notre surcharge de travail, et je pense que c'est un point que nous devons toujours avoir à l'esprit. Notre incapacité à approfondir les dossiers autant que nous le souhaitons tient aussi à notre propension à mettre à mal des principes fondamentaux comme celui de la séparation des pouvoirs. Le rapport qui nous est soumis ce soir y fait clairement allusion au chiffre 232. Nous demandons toujours plus, me semble-t-il, à être impliqués dans tous les coins et tous les recoins de la définition des normes qui régissent notre Etat, de l'application de ces normes et de la surveillance étatique.
Sachons nous repositionner dans un fonctionnement plus républicain de l'Etat où le législatif joue son rôle, où l'exécutif joue son rôle, le judiciaire joue son rôle, avec les interférences d'un pouvoir sur l'autre, et notre charge de travail, j'en suis persuadé, s'en trouvera aussi réduite. C'est aussi une réponse au problème que nous traitons ce soir.
Enfin, si déjà nous sommes conscients des difficultés que rencontre la plupart d'entre nous dans l'exercice - un exercice digne de ce nom - de la fonction qui nous est dévolue, ne soyons pas chiches. Ne soyons pas chiches et reconnaissons qu'une augmentation substantielle de l'indemnité pour les frais et les collaborateurs n'est probablement pas la panacée, mais qu'elle ne doit pas être dérisoire si l'on veut vraiment augmenter l'efficacité de ceux pour qui leur mandat populaire est essentiel. Faire un simple exercice de style, en augmentant de quelques milliers de francs seulement l'indemnité qui est allouée à chacun d'entre nous par rapport à cette fonction, ne résoudra pas le problème que nous avons voulu empoigner à la base et pour lequel une bonne partie d'entre nous ont répondu, je crois, de manière assez fidèle et assez franche dans le questionnaire qui nous a été adressé.
C'est la raison pour laquelle, comme la commission, je suis évidemment favorable à l'entrée en matière sur ce projet, mais je défends aussi la minorité I (Brunner Christiane) à l'article 3a s'agissant de la contribution annuelle aux dépenses de personnel et de matériel, parce que je suis persuadé que c'est une des réponses qui nous permettra d'être encore meilleurs et plus efficaces.
Gentil Pierre-Alain · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Le problème qui est soumis à notre attention ce soir a deux volets, l'un financier et l'autre politique. Il serait dommage que la discussion porte essentiellement sur le volet financier, alors que c'est l'aspect politique qui devrait retenir en priorité notre attention.
Que revendique la majorité des élus fédéraux? La majorité des élus fédéraux ne revendique pas de l'argent supplémentaire. La majorité des élus fédéraux revendique du temps, un appui technique ou scientifique. Les éléments qui tendent à présenter un Parlement toujours prompt à s'augmenter lui-même ses propres subventions ne résistent pas à l'examen, et la comparaison qui a été faite toute à l'heure avec le souci de garder une certaine relation avec les salaires de l'économie, et, dirons-nous même, les salaires de certaines ex-régies, relève de la plaisanterie.
Ceci étant dit, lorsqu'on admet qu'il faut du temps, de l'appui technique et scientifique, quelles sont les possibilités qui nous sont offertes? La solution proposée par le Conseil national a un grand mérite, c'est qu'elle montre ouvertement que la revendication du monde parlementaire n'est pas une revendication financière. C'est la mise à disposition de collaborateurs. Il faut cependant reconnaître que notre commission a raison de souligner que cette solution du Conseil national présente un certain nombre de complications administratives, mais à tout le moins, elle montre une ligne claire. Et dans l'examen de détail, je soutiendrai la proposition Berger.
Je reconnais que la proposition de la majorité de la commission - et la divergence qu'elle pourrait créer avec le Conseil national - serait peut-être l'occasion de trouver une meilleure solution, un meilleur système qui ancre, encore une fois, l'idée que la revendication prioritaire des parlementaires n'est pas de gagner plus d'argent, mais d'avoir plus de moyens à disposition.
Même si les collègues qui se sont exprimés tout à l'heure ont dit des choses qui méritaient de l'être, j'aimerais quand même m'attarder, en regrettant qu'il ne soit pas là pour l'entendre - mais je le dirais même s'il était là -, sur l'argumentation soutenue par M. Büttiker, qui a quelque chose de profondément irritant et illogique.
M. Büttiker, et les gens qui soutiennent son point de vue, entretiennent, avec beaucoup de soin, une légende. C'est la légende du conseiller aux Etats - prenons ce cas-là, puisque nous en sommes - qui, le soir venu, à la lumière de sa chandelle ou de sa lampe à gaz, étudie les dossiers après avoir passé une dure journée dans les travaux des champs ou dans sa petite entreprise.
Il y a dans le fond, cher Monsieur Büttiker, dans ce Parlement où nous sommes en train de siéger, quatre sortes d'élus, comme cela a été dit d'ailleurs tout à l'heure par M. Cornu. Il y a, tout d'abord, un contingent, toujours plus important, de magistrats à la retraite, qui sont des juges, des membres d'exécutifs, et qui disposent du temps et du revenu qui leur permettent d'assumer très correctement leur fonction et d'être pratiquement des politiciens à plein temps.
Il y a, ensuite, une deuxième catégorie d'élus: ce sont les gens qui sont liés à des groupes de pression et qui disposent, grâce à ces groupes de pression, de moyens, d'infrastructures ou de finances, mais qui, évidemment, doivent se garder de mordre imprudemment la main qui les nourrit.
Il y a une troisième catégorie, celle des gens qui ont une fortune personnelle qui leur permet de s'entourer de collaborateurs compétents, de gens qui les conseillent, qui n'ont pas de souci particulier sur leur existence en général et pour qui la politique est un agrément.
La quatrième catégorie est en voie d'extinction: celle qu'on nous présente pompeusement comme devant être la règle, celle des parlementaires de milice, donc les gens qui ont, en plus de la centaine de jours de séances qui sont le lot d'un conseiller aux Etats, une activité professionnelle extérieure qui n'a pas de rapport avec ce mandat électif. Alors, ces parlementaires de milice, eux, transpirent, courent et tentent de concilier aussi bien ou aussi mal que possible leur occupation professionnelle avec leur mandat politique. Si on veut que cette quatrième catégorie d'élus subsiste et qu'il n'y ait pas que les trois autres nommées précédemment, il faut donner à ces gens, non de l'argent parce qu'ils n'en demandent pas, mais les moyens d'assumer correctement leur mandat. Ou alors, il faut avouer clairement que tous les effets de manche que l'on fait dans les discours de cantine à propos des élus de milice ne correspondent à rien, parce qu'on aura bientôt notre conseiller aux Etats de milice comme il y a eu, dans mon canton, une femme à la constituante jurassienne qui sauvait l'honneur de la corporation. Et il faudra admettre que, pour siéger au Conseil des Etats, on doit être soit retraité, soit millionnaire, soit sous l'influence d'un groupe de pression. La réponse est aussi simple que ça.
Quand on nous dit que le Parlement serait bien inspiré de se centrer sur l'essentiel et de ne pas multiplier le papier, il est tout à fait agréable de voir que M. Büttiker, qui nous donne ce conseil sensé, figure en tête du hit parade que tient soigneusement l'administration du Parlement s'agissant du nombre d'interventions parlementaires, et qu'il est le deuxième sur la liste avec 11 interventions depuis le 31 mars 2002. Ce qui fait que, s'il estime que le Parlement produit trop de papier, il aurait peut-être les possibilités d'introduire lui-même une intéressante contribution personnelle!
Comme la commission, je vous propose d'entrer en matière. Je trouve qu'il est urgent qu'on aborde ce genre de problèmes, et je pense qu'il faut l'aborder avec une certaine dose de sérieux.
Pour ma part, je soutiendrai, pour des raisons de principe, la solution du Conseil national. J'admets que la proposition de la majorité a une pertinence et qu'elle créerait une utile divergence. Il me semble enfin qu'il faut aborder ces problèmes sous l'angle de la réalité, et pas sous l'angle d'une légende du milicien de service.
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion
C'è una parola nell'intervento del collega Büttiker che mi ha colpito. Perché deve essere immediatamente respinta? Non stiamo discutendo "in eigener Sache"; non stiamo discutendo di una questione che riguarda noi personalmente - almeno se capiamo, come ha appena detto il collega Gentil, lo spirito della versione che ci viene dal Consiglio nazionale. Se discutiamo di migliorare i mezzi a disposizione per il nostro lavoro, tramite ad esempio dei collaboratori, noi vogliamo discutere dell'efficienza e delle condizioni di lavoro del Parlamento, non dei nostri comodi o dei nostri interessi personali. È utile riferirsi sempre al concetto di milizia, a condizione che si dia a questa milizia la possibilità di esistere ancora. Se non ha le possibilità di lavorare, questa milizia si estingue, e anche qui condivido le parole del collega Gentil.
Ci vuole però un salto qualitativo e quantitativo nel nostro modo di organizzarci. Poche migliaia di franchi in più effettivamente finirebbero nelle nostre tasche e servirebbero unicamente ad arrotondare il nostro stipendio. Perché non permetterebbero di fare niente di serio in più di quanto si fa già attualmente. Quindi mi piaceva la versione del Consiglio nazionale che distingueva chiaramente la parte destinata a noi dalla parte destinata a dei collaboratori che devono darci l'efficienza che vogliamo raggiungere.
Capisco peraltro il ragionamento che ha spinto la nostra commissione, da una parte, ad ancorare queste cifre nella legge e non nell'ordinanza e, d'altra parte, ad evitare un sistema che sarebbe sembrato troppo burocratico. Devo dirvi che sono molto sorpreso di apprendere che questa gestione del personale avrebbe richiesto 1,3 milioni di franchi supplementari all'amministrazione o ai Servizi del Parlamento. Comunque, se prendiamo per buone le conclusioni alle quali è giunta la commissione, io mi assocerò a queste conclusioni.
Sono per l'entrata in materia, sosterrò - proprio perché mi sembra che il salto quantitativo debba essere quello che permette un miglioramento del lavoro - la proposta della minoranza I all'articolo 3a concernente il contributo alle spese per il personale.
Huber Annemarie · BK-F · Bern
Der Bundesrat hat zur Parlamentarischen Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates zurückhaltend positiv Stellung genommen. Er hat Zurückhaltung geübt, weil er sich nicht in die Organisationsautonomie des Parlamentes einmischen wollte. Er hat aber positiv Stellung bezogen, weil er es als notwendig und sinnvoll erachtet, dass sich die Parlamentsmitglieder besser unterstützen lassen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auch für das Parlament die Aufgaben und die Anforderungen zugenommen haben und auch weiterhin zunehmen werden. Eine substanzielle Entlastung, vor allem in administrativen und organisatorischen Belangen, aber auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, ist deshalb kein Luxus. Ihre Kommission hat nach einer kostengünstigeren Lösung gesucht. Insofern kommt sie den Sparbemühungen des Bundesrates entgegen, die mit der Schuldenbremse noch dringender geworden sind. Der Bundesrat hat denn auch in seiner Stellungnahme auf die angespannte Lage der Bundesfinanzen und auf den Sparwillen von Parlament und Regierung hingewiesen.
Insofern kann ich im Namen des Bundesrates den Anträgen Ihrer Kommission zustimmen.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
1. Bundesgesetz über die Bezüge der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen (Entschädigungsgesetz. Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben)
1. Loi fédérale sur les indemnités dues aux membres des conseils législatifs et sur les contributions allouées aux groupes (Loi sur les indemnités parlementaires. Moyens alloués aux membres des Conseils au titre du mandat parlementaire)
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Titel
Antrag der Kommission
....
Kurztitel: Aufheben
Titre
Proposition de la commission
....
Titre abrégé: abroger
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Bürgi
Abs. 2
Die Kantone entrichten den Mitgliedern des Ständerates das Taggeld und die Entschädigungen für die Teilnahme an den Ratssessionen sowie das Jahreseinkommen für die Vorbereitung der Ratsarbeit. Die übrigen Einkommen und Entschädigungen erhalten die Mitglieder des Ständerates vom Bund.
Art. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Bürgi
Al. 2
Les cantons versent aux membres du Conseil des Etats une indemnité journalière et les défraiements pour leur participation aux sessions de ce Conseil ainsi qu'une indemnité annuelle au titre de la préparation des travaux parlementaires. Les autres indemnités et défraiements sont versés aux membres du Conseil des Etats par la Confédération.
Abs. 1, 1bis - Al. 1, 1bis
Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Hier wird der bisherige Absatz 2 aufgehoben. Damit erfolgt die Gleichstellung von Nationalrat und Ständerat, was die Einkommen und Entschädigungen der Ratsmitglieder betrifft. Die Gleichbehandlung der beiden Räte wurde bereits bei den Arbeiten zur neuen Bundesverfassung in Aussicht gestellt. Die Kantone hatten diesem Vorschlag in der Vernehmlassung mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Die Revision des Entschädigungsgesetzes bietet die Gelegenheit, dieses Anliegen umzusetzen. Mit der neuen Regelung wird auch der staatspolitischen Tatsache Rechnung getragen, dass der Ständerat nicht ein kantonales Organ ist, sondern den Charakter einer Bundesbehörde hat. Zu dieser Frage liegt ein Antrag Bürgi vor.
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich beantrage Ihnen, die vom Nationalrat beschlossene Aufhebung von Artikel 1 Absatz 2 des bisherigen Entschädigungsgesetzes rückgängig zu machen, und zwar in einer Fassung, die dann mit den übrigen revidierten Bestimmungen übereinstimmt.
Gemäss geltendem Recht bezahlen die Kantone den Mitgliedern des Ständerates im Grundsatz die Jahresentschädigung sowie die Sitzungsgelder während der Sessionen. Entgegen der Mehrheit der Kantone - was ich jetzt zur Kenntnis genommen habe - bin ich der Auffassung, dass dies auch in Zukunft so bleiben soll. Für mich geht es in diesem Zusammenhang nicht nur um eine blosse Finanzierungsfrage. Die Regelung der Entschädigung ist vielmehr auch ein Ausdruck des Selbstverständnisses bzw. der Stellung des Ständerates innerhalb der Bundesversammlung. Es mag vielleicht etwas überspitzt tönen, wenn ich feststelle, dass es für mich eben weit mehr ist als eine Gleichstellungsfrage. Für mich ist das auch noch eine staatsrechtliche Frage, und es sind dies die Gründe, welche mich zu diesem Antrag veranlasst haben.
Gestatten Sie mir, dass ich noch ganz kurz aushole: Das in Artikel 148 der Bundesverfassung verankerte Zweikammersystem kann verschiedene Funktionen haben. Aufgrund der Entstehungsgeschichte unseres Bundesstaates können indessen keinerlei Zweifel darüber bestehen, dass der Ständerat ein wesentliches Element der Beteiligung der Kantone an der Willensbildung des Bundes darstellt. Auch wenn aufgrund der im Laufe der Zeit eingetretenen Entwicklung die ursprünglich eindeutig im Vordergrund stehende bundesstaatliche Funktion des Ständerates relativiert werden muss, ist für mich der Ständerat nach wie vor nicht "nur" die zweite gesetzgebende Kammer der Bundesversammlung.
Selbstverständlich ist auch mir bewusst, dass der Ständerat keine Vertretung der Kantone im juristischen Sinne ist. Dennoch verkörpert er das föderalistische Element im schweizerischen Zweikammersystem, und die Verhandlungen und Ergebnisse in diesem Saal sind auch häufig von diesem Gesichtspunkt geprägt. Ich bin deshalb der Meinung, dass es auch heute noch gerechtfertigt ist, von einer politischen Repräsentation der Kantone im Ständerat zu sprechen.
Vor diesem Hintergrund können für mich keinerlei Zweifel daran bestehen, dass im Grundsatz an der bisherigen Entschädigungsregel festzuhalten ist. Mit der Beibehaltung der Bestimmung, dass die Kantone für das Jahreseinkommen - früher Jahresentschädigung - sowie für das Taggeld und die Entschädigungen während der Sessionen aufzukommen haben, setzen wir doch ein Zeichen für dieses Verständnis des Ständerates und bringen auch zum Ausdruck, dass der ohnehin schon "angeschlagene" Föderalismus doch nach wie vor eine tragende Säule in diesem Staat ist.
Selbstverständlich bin ich mir bewusst, dass mit der Wiederaufnahme einer Bestimmung, wie sie in Artikel 1 Absatz 2 des geltenden Gesetzes enthalten ist, das bundesstaatliche Gefüge nicht etwa steht oder fällt. Aber ich meine, wir dürfen die Wirkung dieser Entscheidung auch nicht unterschätzen. Meines Erachtens wäre nämlich damit zu rechnen, dass dies im Falle einer Ablehnung meines Antrages in der breiten Öffentlichkeit doch so interpretiert werden könnte, dass sich der Ständerat mit dem Verzicht dieser Bindung an die Kantone selbst "nur" noch als die zweite Kammer der Bundesversammlung betrachtet und dass für ihn die Funktion des Zweikammersystems nicht mehr im föderalistischen Element liegt, sondern sich einfach in der Verbesserung der parlamentarischen Beratungen erschöpft. Eine solche Betrachtungsweise sollten wir verhindern.
Ich hoffe, dass die Mehrheit von Ihnen mit diesem ganzheitlichen Selbstverständnis des Ständerates einverstanden ist und deshalb meinen Antrag unterstützt - einen Antrag, der im Grundsatz dem Status quo entspricht. Ich bin im Übrigen davon überzeugt, dass der Nationalrat sich einer derartigen Meinungsäusserung des Ständerates anschliessen bzw. er diese Meinung respektieren wird.
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
In der Kommission lag kein Antrag vor, dem Nationalrat in diesem Punkt nicht zuzustimmen und auf das bisherige System zurückzukommen. Der Beschluss des Nationalrates hat in der Kommission zu keiner Diskussion geführt; die Kommission hat dem Beschluss des Nationalrates ohne weiteres zugestimmt.
Ich kann nochmals betonen, dass die vorgeschlagene Bestimmung im Konsultationsverfahren auch die Zustimmung der überwiegenden Mehrheit der Kantone fand. Interessant ist, Herr Kollege Bürgi, dass gerade auch der Kanton Thurgau dieser Version zustimmte - neben anderen sehr hoch stehenden Kantonen.
Im Übrigen ist es doch so, dass der Ständerat nicht ein Kantonsorgan ist, wenn wir hier tagen; wir sind eine Bundesbehörde, wenn wir hier während der Session tagen. Selbstverständlich haben wir einen eingehenden Kontakt mit unseren Kantonen und Regierungen, vielleicht einen vermehrten Kontakt im Vergleich mit einem Mitglied des Nationalrates. Aber hier sind wir eine Bundesbehörde. Das hat die Kommission und auch den Nationalrat dazu geführt, Ihnen den Vorschlag zu unterbreiten, den Sie auf der Fahne finden.
Ich bitte Sie, den Antrag Bürgi abzulehnen.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 25 Stimmen
Für den Antrag Bürgi .... 16 Stimmen
Art. 2
Antrag der Kommission
Mehrheit
.... ein Jahreseinkommen von 24 000 Franken.
Minderheit
(Büttiker)
.... ein Jahreseinkommen von 16 000 Franken.
Antrag Bürgi
Die Mitglieder des Nationalrates erhalten ....
Antrag Berger
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 2
Proposition de la commission
Majorité
.... une indemnité annuelle de 24 000 francs au titre ....
Minorité
(Büttiker)
.... une indemnité annuelle de 16 000 francs au titre ....
Proposition Bürgi
Les membres du Conseil national reçoivent ....
Proposition Berger
Adhérer à la décision du Conseil national
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Zu Artikel 2: Ich kann hier auf den Grundsatzbeschluss der Kommission hinweisen, wonach sie die Auffassung vertritt, dass sämtliche wesentlichen Einkommens- und Entschädigungsbeträge im Gesetz zu regeln sind. Deshalb erwähnen wir in Artikel 2 nicht nur den Grundsatz, dass die Ratsmitglieder für die Vorbereitung der Ratsarbeit ein Jahreseinkommen erhalten: Wir beantragen, im Gesetz festzuhalten, welchen Betrag das Jahreseinkommen für die Vorbereitung der Ratsarbeit ausmacht.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt 24 000 Franken, also 12 000 Franken mehr als bisher. Wie Sie gehört haben, beantragt Ihnen die Minderheit Büttiker eine Erhöhung um 4000 auf 16 000 Franken.
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe die Prügel bezogen. Ich habe sie auch erwartet. Trotzdem erlaube ich mir, hier zu Artikel 2 noch etwas zu sagen. Ich glaube, dann muss ich bei Artikel 3a nicht mehr sprechen. Sie haben ja auch die Tabelle erhalten, wo die gesamten Bezüge - bisher Nationalrat, SPK-SR, Minderheit I und Minderheit II - aufgelistet sind. Sie ersehen aus den Artikeln 2 und 3a - diese Artikel waren ja früher zusammen, jetzt sind sie getrennt -, wo die Gesamtbeträge hinführen.
Ich erlaube mir trotz der Prügel, die ich bezogen habe, hier noch etwas dazu zu sagen. Die Vorschläge der SPK-SR verzichten - dort ist auch kein Antrag gestellt worden; jetzt liegt zwar einer vor - auf die Anstellung von persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsmitglieder. Das heisst aber im Klartext, dass die nun vorgeschlagene Entschädigungserhöhung, insgesamt, ohne irgendwelche Bedingungen und ohne Änderungen des bisherigen Entschädigungssystems, in die Taschen der Parlamentsmitglieder fliesst. Jeder kann mit diesem Betrag machen, was er will.
Frau Forster hat gesagt, man müsse dann Rechenschaft ablegen. Aber so, wie das Gesetz jetzt von der Mehrheit der Kommission konzipiert ist, ist das nicht so. Genau diese Tatsache, dass wir jetzt ohne Bedingungen und ohne Änderungen des bisherigen Systems Erhöhungen beschliessen - es geht um "Lohnerhöhungen pur" -, zwingt uns zum Masshalten, wenn wir unsere finanzpolitische Glaubwürdigkeit nicht aufs Spiel setzen wollen. Ich meine ganz einfach: Wenn wir jetzt 30 000 Franken gehabt haben - dazu kommt das Sitzungsgeld; ich gebe gerne zu, dass das Sitzungsgeld einen grossen Betrag ausmacht -, ist es etwas gefährlich, hier diese Beträge nur isoliert zu betrachten.
Trotzdem muss man doch sagen, dass die Vorschläge des Nationalrates mit 70 000 Franken, der Mehrheit unserer Kommission mit 54 000 Franken und der Minderheit I (Brunner Christiane) mit 64 000 Franken zum Teil ganz happige Erhöhungen des bisherigen Zustandes bedeuten. Das kann man nicht bestreiten. Zum Teil geht es über eine Verdoppelung hinaus (Antrag Minderheit I). Der Antrag der Mehrheit macht doch immerhin noch 80 Prozent Erhöhung aus.
Da darf man auch die Meinung haben, dass das zu weit geht, dass das in der heutigen Situation nicht angemessen ist. Ich plädiere dafür, dass eine einmalige Erhöhung um 10 000 Franken - immerhin geht mein Antrag von 10 000 Franken aus - jetzt absolut genügend und ausreichend ist.
Ich mache zwei Überlegungen:
1. Anstatt diese zehn Stellen neu zu schaffen, für die Administration, für die Bürokratie bezüglich der persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gemäss Botschaft zehn Stellen brauchen - mit 1,3 Millionen Franken Kostenfolge -, gibt man dieses Geld besser direkt dem Parlament. 1,3 Millionen Franken dividiert durch 246 ergibt schon 5284 Franken pro Ratsmitglied. Das ist der eine Bereich.
2. Der andere Bereich ist: Auf diese 30 000 Franken rechnet man, seit 1988 unverändert, die Teuerung auf - 10 bis 20 Prozent. Es kommen also noch ungefähr 5000 Franken Teuerungsausgleich dazu, und das ergibt dann die 10 000 Franken.
Ich bin dezidiert der Meinung: Eine gesamthafte, einmalige Erhöhung der Entschädigung um 10 000 Franken pro Parlamentsmitglied - das ist nicht nichts - muss in der heutigen Situation genügen. Und ich sage auch: Wir werden in der Budgetdebatte - die Frau Bundeskanzlerin hat es im Auftrag des Bundesrates gesagt - mit der Schuldenbremse noch ganz andere Probleme zu bewältigen haben. Deshalb bin ich der Meinung: In der heutigen Situation und bei der jetzigen Ausgangslage - ohne dass wir etwas verändern, wir verändern gemäss Mehrheit nichts - ist eine Erhöhung um 10 000 Franken, also um immerhin einen Drittel, angemessen, verhältnismässig und genügend.
Berger Michèle · Ständerat · Neuenburg · Freisinnig-demokratische Fraktion
Permettez-moi de développer en une fois l'ensemble de ma proposition puisque je vous invite à vous rallier à la solution du Conseil national.
La solution du Conseil national a au moins le mérite de la transparence et de la clarté. Lors de la séance de groupe, et tout à l'heure aussi, le rapporteur de la commission et plusieurs parlementaires ont dit que cette solution n'avait pas été retenue par la commission parce qu'elle était trop chère. Je l'ai entendu aujourd'hui et en séance de groupe tout à l'heure, il paraît que la Confédération devrait engager dix collaborateurs pour gérer cette pratique.
Il me semble que cette façon de faire est compliquée pour une solution qui devrait être fort simple, c'est-à-dire une solution qui permette à chaque parlementaire, tout au moins à celui qui souhaite en profiter, d'avoir un collaborateur. Qu'il soit scientifique ou administratif, peu importe puisque c'est lui qui l'engage.
Force est de constater que lors de nos déplacements, et je fais partie de la Délégation auprès de l'Assemblée parlementaire de la Francophonie, nous rencontrons des collègues au niveau du Conseil national ou du Conseil des Etats, qui sont très bien secondés et qui sont étonnés de voir combien nous sommes seuls à devoir nous débrouiller, alors que nous faisons partie d'un parlement de milice. J'adhère à la solution du parlement de milice, mais continuer dans de telles conditions, cela n'est plus possible.
Au Conseil des Etats, nous appartenons à plusieurs commissions et depuis les quelques mois où j'y siège, je remarque que les dossiers sont complexes et aussi intéressants à étudier. Mais la situation que nous vivons aujourd'hui ne nous permet pas d'être créatifs. Nous ne sommes que de bons gestionnaires.
Je remarque aussi que le poids de l'administration est énorme et que chaque fois que nous avançons des arguments pour modifier ou améliorer une proposition, c'est très difficile parce que le paquet est déjà bien ficelé.
Dans une telle situation, comme l'a dit M. Cornu tout à l'heure, le risque est que des députés deviennent les porte-parole de puissants lobbies, ce que je trouve dommage. Nous sommes des élus du peuple, nous avons des responsabilités envers nos concitoyens et c'est le plus librement possible que nous devons nous prononcer.
Je constate que la population comprend nos problèmes aujourd'hui et que depuis que le Conseil national a pris sa décision, l'idée a déjà fait son chemin. Autour de moi, je ne sens pas une très grande réticence en tout cas à cette solution de s'adjoindre un collaborateur. J'ai, au contraire, peur que la proposition de la majorité de notre commission ne déstabilise à nouveau la population qui pense que les députés vont recevoir de l'argent supplémentaire, parce que l'argent n'est pas directement versé aux collaborateurs. Je le vois aussi par les différentes propositions qui ont été faites en commission. Il y a la majorité, une minorité I (Brunner Christiane) et une minorité II (Büttiker). Il n'y a donc pas de proposition commune largement soutenue.
Je pense que ma proposition aura quelques adeptes au Conseil des Etats, mais qu'elle n'obtiendra peut-être pas la majorité. Cependant, il est important que la commission du Conseil national sache que certains députés du Conseil des Etats préfèrent leur solution, mais demandent encore de la simplifier au niveau de l'administration. Il me paraît impensable que la Confédération doive engager dix fonctionnaires pour régler ce problème. Il me semble que la formulation d'un contrat tripartite entre la Confédération, le parlementaire et celui que nous engageons devrait suffire, dans une large majorité, pour être digne de confiance et coûter nettement moins cher à la Confédération que la solution du Conseil national.
Je demande donc que, dans cet esprit de simplification, on accepte la solution du Conseil national et que si le Conseil national reprend ce projet, il le simplifie.
Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich unterstütze den Antrag Berger, weil ich die Idee des Nationalrates auch besser finde. Das heisst nicht, dass ich alles, was der Nationalrat getan hat, gut finde. Ich begrüsse es, dass unsere Kommission gesagt hat, man müsse die Beträge ins Gesetz aufnehmen und dürfe sie nicht der Verordnung überlassen. Ich habe auch keine Angst davor, mit der Lösung des Nationalrates einem möglichen Referendum zu begegnen.
Was ist die Lösung des Nationalrates? Der Nationalrat sagt: Wir wollen keine Erhöhung unseres Einkommens, aber wir wollen eine Unterstützung. Diese Lösung möchte ich im Hinblick auf ein Differenzbereinigungsverfahren weiterhin unterstützen.
Wenn die Rede davon ist, dass zur Anstellung dieser persönlichen Mitarbeiter zehn Leute notwendig sind, dann muss ich das Gleiche sagen wie Herr Lombardi und Frau Berger: Das glaube ich nicht. Wenn es aber so ist, dann soll man bitte eine bessere Lösung finden und nicht mit diesem Argument die Ablehnung des nationalrätlichen Beschlusses begründen.
Nochmals: Gerade weil wir Milizparlamentarier sind, dürfen wir nicht laufend unser direktes Einkommen erhöhen, sonst sind wir mit der Zeit keine Milizparlamentarier mehr. Aber als Milizparlamentarier dürfen wir verlangen, dass wir eine entsprechende Unterstützung bekommen. Das Volk wird sehr wohl unterscheiden können zwischen dem, was wir direkt bekommen, und dem, was wir als Unterstützung bekommen. Wir würden diese 40 000 Franken nie sehen, sondern wir würden damit entsprechend unterstützt werden.
Aus diesem Grund werde ich die Anträge unterstützen, die in Richtung der Lösung des Nationalrates gehen.
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion
Darf ich im Zusammenhang mit dem Antrag Berger noch einmal die Überlegungen der Kommission darstellen und gestützt darauf die Vorlage des Nationalrates hinterfragen?
1. Die Kommission des Ständerates ging ganz klar davon aus, dass bei der Lösung dieses sensiblen Problems vor allem auch den demokratischen Rechten des Volkes Rechnung getragen werden musste. Das heisst, dass insbesondere der Kritik, die gegen die Vorlage des Nationalrates laut geworden war, welche bekanntlich die Entschädigung auf der Verordnungsstufe regelt, Rechnung zu tragen war.
2. Die Vorlage basiert sodann auf einem historischen Hintergrund. Ich erinnere daran: Im Jahre 1991 wurde ein heftiger Abstimmungskampf gegen die Parlamentsentschädigung geführt. Damals wurden die beiden Vorlagen, die eine Erhöhung zum Gegenstand hatten, mit über 70 Prozent der Stimmen abgelehnt. Nicht zuletzt wurde in diesem Zusammenhang auch die Infrastrukturvorlage, die einen persönlichen Mitarbeiter vorsah, ganz klar abgelehnt. Auch das ist ein Faktum, das wir heute sicher berücksichtigen müssen.
3. Es muss eine praktikable, unbürokratische Lösung sein, welche vor allem auch den vielfältigen Bedürfnissen der einzelnen Ratsmitglieder gerecht wird und letzten Endes auch effizient ist.
4. Sie muss finanzpolitisch in unsere sehr schwierige Lage eingebettet sein.
Wenn man nun die Vorlage des Nationalrates nach diesen vier Kriterien prüft, stellt man fest, dass sie mit Bezug auf das demokratische Kriterium überhaupt nicht genügt. Denn sie schreibt auf der Gesetzesstufe nur die Entschädigungskomponenten fest, aber nicht - was hier natürlich ganz entscheidend ist - die Höhe der Entschädigung an sich. Ihre Kommission hat ganz klar beschlossen, alle wesentlichen Entschädigungen in ihrer Höhe auf Gesetzesstufe festzuschreiben. Das betrifft das Jahreseinkommen für die Vorbereitungen, die Taggeldentschädigung, die Jahresspesenentschädigungen. Diese sollen auf Gesetzesstufe verankert werden und damit auch dem fakultativen Referendum unterstellt sein.
Damit kann niemand den Vorwurf erheben, wir legiferieren quasi in eigener Sache, weil ja das Referendum gegen jede Entschädigung bzw. Anpassung derselben möglich ist. Insoweit geht diese Vorlage auch über den heutigen Rechtszustand hinaus: Heute ist das Taggeld, das notabene etwa 60 Prozent der Entschädigung ausmacht, auf Verordnungsstufe geregelt. Die Kommission ist der Auffassung, dass auch die Taggeldregelung auf Gesetzesstufe gehört.
Auf die Entschädigung für einen persönlichen Mitarbeiter soll dagegen verzichtet werden. Ich habe bereits angeführt, dass die Bedürfnisse der einzelnen Parlamentsmitglieder in der Praxis zu vielfältig sind, als dass sie von einem persönlichen Mitarbeiter abgedeckt werden könnten. Kollege Gentil, man kann die Parlamentarier eben nicht in vier Kategorien einteilen, sondern jeder Parlamentarier hat in seinen verschiedenen Funktionen gewisse Überschneidungen. Dem muss man Rechnung tragen. Deshalb gibt es natürlich auch zwangsläufig einen entsprechenden bürokratischen Aufwand, wenn diese Vielfalt wirksam kontrolliert werden soll.
Es ist ganz klar zum Ausdruck gekommen, dass damit eine Überwachung des Parlamentariers insoweit verbunden ist, als man Verträge abschliessen, kontrollieren und entsprechend überwachen muss. Dafür - das hat Herr Büttiker gesagt - sind zehn zusätzliche Stellen notwendig, dies nicht nur für die Überwachung, sondern auch für die Schulung dieser Mitarbeiter, für die Aktivitäten, die sie innerhalb der Verwaltung auslösen. Das kostet allein 1,3 Millionen Franken pro Jahr. Wenn Sie diese Überwachung beiseite lassen, haben Sie umgerechnet pro Parlamentarier bereits 5200 Franken, die eingesetzt werden können. Insoweit ist die Lösung des Ständerates einfach und unbürokratisch und trägt diesen Bedenken Rechnung. Sie appelliert selbstverständlich auch an die Eigenverantwortlichkeit jedes Parlamentariers.
Wir haben letztlich die Höhe des erforderlichen Kredites massiv reduziert. Der Nationalrat hat vorgesehen, dafür einen Kredit von 14,3 Millionen Franken einzusetzen. Dieser reduziert sich um rund 5,3 Millionen auf 9 Millionen Franken, wenn Sie der Vorlage in der Fassung der SPK-SR zustimmen.
Ein letzter Aspekt: In der Vorlage ist vorgesehen, dass ein Kredit für persönliche Mitarbeiter im Betrage von insgesamt 9,8 Millionen Franken erforderlich ist. Mit anderen Worten geht man davon aus, dass diese Entschädigung von allen Mitgliedern des Parlamentes bezogen wird, denn 9,8 Millionen Franken dividiert durch 246 ergibt haargenau diese 40 000 Franken. Es wird also damit gerechnet, dass grundsätzlich jeder Parlamentarier die Entschädigung für einen persönlichen Mitarbeiter oder mehrere persönliche Mitarbeiter geltend machen kann.
Zusammenfassend ersuche ich Sie, die Vorlage der Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Sie ist demokratisch und trägt - das möchte ich noch einmal betonen - den vielfältigen Bedürfnissen der Parlamentarier Rechnung. Sie vermag am besten zu befriedigen, ist einfach, unbürokratisch und auch finanzpolitisch vertretbar.
Brunner Christiane · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Il est difficile d'intervenir dans l'examen de détail, parce que les différents intervenants parlent finalement du concept lui-même.
Je ne peux pas suivre la proposition Berger dans la mesure où je suis aussi d'avis que toutes les indemnités doivent être fixées dans la loi et non pas dans l'ordonnance. Pour moi, le principe de la transparence des rémunérations vaut bien sûr aussi pour les parlementaires. Par conséquent, les montants doivent être fixés dans la loi et non pas dans une ordonnance. A ce titre, je ne peux pas suivre les décisions du Conseil national que Mme Berger reprend ici.
En ce qui concerne la question de savoir si la solution trouvée par le Conseil national est bonne, je pense qu'elle est bonne sur le fond, parce qu'elle donne la possibilité d'engager un collaborateur personnel pour se décharger des multiples tâches administratives. J'y reviendrai dans la défense de ma proposition de minorité I à l'article 3a. Mais, par rapport à la forme, je pense que la solution du Conseil national est extrêmement compliquée. Je suis aussi d'accord avec le fait qu'elle ne tient pas compte de toutes les formes individuelles de vie et de revenu que nous représentons dans les deux Conseils et que, par conséquent, la solution de principe - je ne parle pas de montants -, qui est préconisée par la majorité de la commission, me paraît mieux répondre à la demande. Il faut quand même bien expliquer que cette augmentation, nous la voulons pour avoir une infrastructure personnelle qui nous permette de nous décharger de ce travail.
La discussion est difficile à mener parce que, en partie, je suis d'accord avec M. Dettling en ce qui concerne l'inscription dans la loi, en ce qui concerne peut-être le fait que le Conseil national n'a pas assez réfléchi aux modalités qu'il conviendrait d'appliquer pour prouver l'engagement, pour satisfaire au fait que la deuxième indemnité - la "contribution annuelle aux dépenses de personnel et de matériel" - doit servir à une décharge au niveau de l'infrastructure personnelle. Mais en l'état, si on discute article par article, je ne pourrai pas suivre la proposition Berger.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Concernant votre remarque, Madame Brunner: je la comprends, mais, à l'article 2, il s'agit d'une indemnité annuelle à titre de dédommagement pour les frais généraux, alors qu'à l'article 3, il s'agit d'une indemnité pour des dépenses liées. C'est la raison pour laquelle nous n'avons pas groupé le débat sur ces diverses indemnités.
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich spreche auch zum jetzt "aufgewärmten" Nationalratsbeschluss und sage Ihnen, dass er teuer, administrativ kompliziert und dabei weder zweckmässig noch zielgerichtet ist. Ich zeige Ihnen das anhand eines Beispieles - es könnte das Beispiel von mir selbst sein, es steht aber wahrscheinlich auch stellvertretend für zahlreiche mehr oder weniger frei erwerbende Parlamentarier. Ich zahle einer Bürogemeinschaft Miete, ich zahle Infrastruktur, und ich zahle Arbeitskraft nach Bedarf: Einmal brauche ich die Unterstützung des Sekretariates, ein anderes Mal kaufe ich bei einem Experten oder bei einer Expertin Fachwissen ein, und ein drittes Mal brauche ich EDV-, Informatikunterstützung. Das ist jeden Monat anders. Mit dem nationalrätlichen Beschluss müsste ich also beim Bund drei Arbeitsverträge beantragen, und der Bund müsste diese mit variablen minimalen Pensen abschliessen, die nach Vorlage alle BVG-pflichtig wären. Das ist doch reiner Unsinn!
Die Personen, die ich beiziehen würde, die mich unterstützen sollten, sind alle angestellt, haben einen sauberen Arbeitsvertrag und eine ausgezeichnete zweite Säule. Wir brauchen doch dieses nationalrätliche Konzept wahrscheinlich in den allerwenigsten Fällen!
Dagegen ist das Konzept unserer Kommission einfach, transparent und kostet erst noch weniger. Damit würden auch die Kritiken, die nach dem Beschluss des Nationalrates laut wurden, hinfällig.
Schiesser Fritz · 2VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe mir eigentlich vorgenommen, bei diesem Geschäft nicht zu intervenieren. Plötzlich ergibt sich jedoch aus einer andern Funktion ein Zusammenhang mit dem vorliegenden Geschäft, den aufzuzeigen wahrscheinlich auch für die weitere Beschlussfassung dieses Rates wertvoll ist. Ich spreche als Mitglied der Verwaltungsdelegation.
Nachdem im nationalrätlichen Bericht auf die entsprechenden Stellenbegehren und den Stellenbedarf der Parlamentsdienste hingewiesen worden und dieser Stellenbedarf aufgrund des nationalrätlichen Modelles auch hier zur Sprache gekommen ist, erlaube ich mir, auf weitere Stellenbegehren hinzuweisen, die an die Verwaltungsdelegation herangetragen worden sind. Nach einer ersten Beurteilung durch die Verwaltungsdelegation können diese Begehren schwerlich abgelehnt werden, wobei das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Auch hier geht es um den Ausbau der Parlamentsdienste. Es sind von verschiedenen Kommissionen der beiden Räte Stellenbegehren per 2003 im Ausmass von insgesamt rund 20 Stellen an die Verwaltungsdelegation herangetragen worden.
Meines Erachtens geht es bei der Frage, die wir jetzt zu entscheiden haben, zwar nur mittelbar um Stellenbegehren, aber es ist wichtig, schon jetzt darauf hinzuweisen, dass Prioritäten gesetzt werden müssen. Sie werden mit den Entscheiden, die Sie jetzt fällen, diese Prioritäten setzen; Sie werden also entscheiden, ob ein Teil der Stellen so verwendet wird, wie es der Nationalrat vorgesehen hat, oder ob man diese Stellen vielleicht anders einsetzen könnte, wie es namentlich von verschiedenen Kommissionen dieses Rates und des Nationalrates gewünscht worden ist. Dazu nur zwei, drei kleine Beispiele: Es wird im entsprechenden Papier darauf hingewiesen, dass der Aufwand für die Protokollführung ein Ausmass angenommen hat - namentlich auch im Zusammenhang mit Subkommissionen -, das mit den heutigen Mitteln nicht mehr bewältigt werden kann. Hier wird also ein zusätzlicher Stellenbedarf ausgewiesen, nicht zuletzt aufgrund von Aktivitäten aus dem Parlament heraus.
Weiter ist darauf hinzuweisen, dass mit dem neuen Bundespersonalrecht bereits nach dem fünften Dienstjahr eine Treueprämie gewährt werden muss, die wiederum mit entsprechender Freizeit bzw. mit Ferien abgegolten werden kann, was zu einer zusätzlichen Belastung der Dienste führt.
Die Aussenpolitischen Kommissionen lassen Folgendes verlauten: "Les deux Conseils ont exprimé le souhait que davantage de moyens en personnel soient octroyés au service des relations extérieures." Es ist also der ausdrückliche Wunsch der beiden Aussenpolitischen Kommissionen, dass ihnen mehr Personal zur Verfügung gestellt wird. Ein ähnliches Begehren ist aus den Reihen der Geschäftsprüfungskommissionen zu vernehmen, wenn es heisst: "Le secrétariat est arrivé à la limite de ses possiblités, et la situation actuelle est critique." Auch vonseiten der Geschäftsprüfungskommissionen wird also der Wunsch oder das Begehren geäussert, mehr Personal zur Verfügung zu haben. Die gleiche Forderung kommt über die Staatspolitische Kommission des Nationalrates aus dem Bereich der Dokumentationszentrale, wo offenbar ein vermehrter Bedarf nach Dokumentationen - natürlich auch im Zusammenhang mit dem Internet - entstanden ist. Dieser Bedarf muss irgendwie aufgefangen werden.
Dann gibt es zusätzliche Aufgaben, die neu in den Parlamentsdiensten erfüllt werden sollen; auch das muss abgedeckt werden. Weiter gibt es einen gewissen ausgewiesenen Bedarf vonseiten des Sekretariates der Sicherheitspolitischen Kommissionen; es gibt einen zusätzlichen ausgewiesenen Bedarf vonseiten der Kommissionen für öffentliche Bauten. Es wird darauf hingewiesen, dass in gewissen Funktionen keine Stellvertretung gewährleistet ist. Informatik und Informationssicherheit stellen Begehren auf Verstärkung von Support und Schulung. Die Liste liesse sich noch verlängern. Ich kann Ihnen sagen, dass bereits der Delegierte diese Liste zusammengestrichen hat, aber am Schluss bleibt doch noch ein erheblicher Bedarf übrig, der letztlich von den Finanzkommissionen beurteilt werden muss.
Ich möchte diese Ausführungen als weiteres Element in die Diskussion einbringen, damit Sie auch eine Würdigung und eine Wertung vornehmen können, wo zusätzliche Stellen in den Parlamentsdiensten allenfalls eingesetzt werden sollen. Ich gehe davon aus, dass nicht sämtliche Bedürfnisse befriedigt werden können - auf der einen Seite die Stellenbegehren, die ich Ihnen jetzt kursorisch dargelegt habe, und auf der anderen Seite die zusätzlichen Stellen, die nach dem Modell des Nationalrates erforderlich wären.
Ich bitte Sie, bei Ihrer Entscheidung auch diese Aspekte mit zu berücksichtigen, denn ich glaube nicht, dass wir 30 neue Stellen für die Parlamentsdienste bewilligen können.
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Büttiker und den Antrag Berger abzulehnen. Zu den Voten von Kollegin Berger und von Herrn Kollege Fünfschilling vielleicht eines: Die beiden wollen nicht das Gleiche. Frau Berger will das Konzept des Nationalrates, also die unterstützenden Personen, und nur den Grundsatz im Gesetz und das andere in der Verordnung. Das, was Herr Fünfschilling will, deckt sich betreffend die parlamentarische Unterstützung mit dem Antrag Berger, aber er will es im Gesetz. Ein solcher Antrag ist an sich nicht gestellt.
Ich kann in diesem Zusammenhang noch auf die Diskussion und die Abstimmung in unserer Kommission hinweisen. Wir haben uns über die Grundsätze unterhalten und dann auch so abgestimmt. Wir haben einstimmig beschlossen, alle wesentlichen Entschädigungen im Gesetz zu regeln. Das ist ein einstimmiger Beschluss Ihrer Kommission. Dann haben wir über das Konzept des Nationalrates, über den Kredit für Mitarbeitende, diskutiert und abgestimmt. Das Konzept des Nationalrates erhielt 2 Stimmen und das Konzept, das wir Ihnen jetzt unterbreiten, 8 Stimmen. Es hatte also eine klare Mehrheit in unserer Kommission. Die personellen und finanziellen Auswirkungen, Herr Kollege Fünfschilling, sind nicht eine Erfindung unserer SPK, diese sind im Bericht der nationalrätlichen Kommission enthalten. Es heisst hier ganz klar: "Folgende Auswirkungen auf den Personalbestand der Parlamentsdienste sind zu erwarten: Personaladministration der persönlichen Mitarbeitenden: zusätzliche 4 Stellen; Informatikausbildung und -support der persönlichen Mitarbeitenden (diese Leute werden dann geschult): zusätzliche 2 Stellen; Aufwand für persönliche Mitarbeitende in anderen Bereichen: zusätzliche 4 Stellen." Das ist die Tatsache, die uns im Bericht unterbreitet wurde.
Schliesslich noch ein Hinweis auf die von der Kommission beantragte Gesamterhöhung: Mit der Erhöhung des Betrages hier in Artikel 2 und mit der Aufstockung in Artikel 3a - dort haben Sie einen Antrag der Kommissionsmehrheit, den Betrag für Personal- und Sachausgaben um 12 000 Franken zu erhöhen - kommen Sie auf eine Gesamterhöhung von 24 000 Franken.
Dies entspricht etwa einem Drittelgehalt einer mitarbeitenden Person, die Sekretariatsarbeiten ausführt. Das ist, Kollege Büttiker, sicher kein übersetzter Betrag. Und wenn wir uns schon einschränken sollen - nachdem wir den Appell von Herrn Schiesser gehört haben -, möchte ich einen Satz aus dem Bericht des Nationalrates zitieren: "Allgemeine Appelle zur Beschränkung auf das 'Wesentliche', die meistens von der stillschweigenden Voraussetzung ausgehen, dass nur die eigenen Anliegen wesentlich sind, sind dabei wenig hilfreich."
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
La proposition Bürgi est caduque.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire
Für den Antrag der Mehrheit .... 35 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 2 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Mehrheit .... 35 Stimmen
Für den Antrag Berger .... 7 Stimmen
Art. 3
Antrag der Kommission
.... wird ihm als Einkommen ein Taggeld von 400 Franken ausbezahlt.
Art. 3
Proposition de la commission
Pour chaque jour de travail où un député participe à une séance de son Conseil, d'une commission ou d'une délégation, du groupe parlementaire ou du comité de ce dernier, ainsi que pour chaque jour où il accomplit une mission spéciale sur demande du président du Conseil ou d'une commission, il lui est versé une indemnité journalière de 400 francs.
Angenommen - Adopté
Art. 3a
Antrag der Kommission
Titel
Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben
Text
Mehrheit
.... eine Jahresentschädigung von 30 000 Franken als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben, die ....
Minderheit I
(Brunner Christiane, Béguelin, Cornu)
.... eine Jahresentschädigung von 40 000 Franken als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben, die ....
Minderheit II
(Büttiker)
.... eine Jahresentschädigung von 24 000 Franken als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben, die ....
Antrag Berger
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 3a
Proposition de la commission
Titre
Contribution annuelle aux dépenses de personnel et de matériel
Texte
Majorité
.... un montant annuel de 30 000 francs à titre de contribution aux dépenses de personnel et de matériel ....
Minorité I
(Brunner Christiane, Béguelin, Cornu)
.... un montant annuel de 40 000 francs à titre de contribution aux dépenses de personnel et de matériel ....
Minorité II
(Büttiker)
.... un montant annuel de 24 000 francs à titre de contribution aux dépenses de personnel et de matériel ....
Proposition Berger
Adhérer à la décision du Conseil national
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Zu Artikel 3a: Im Titel weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass sich die Jahresentschädigung nicht nur auf Sachausgaben, sondern auch auf Personalausgaben bezieht.
Im Übrigen haben wir - entgegen dem Nationalrat - auch hier nicht nur den Grundsatz für den Entschädigungsanspruch festgehalten, sondern den Entschädigungsbetrag beziffert. Das heisst, die Kommission hat den heute im Bundesbeschluss zum Entschädigungsgesetz in Artikel 1 Absatz 2 festgelegten Betrag für die Jahresentschädigung für Sachausgaben von 18 000 Franken um 12 000 Franken erhöht und ins Gesetz aufgenommen - daher die Jahresentschädigung von 30 000 Franken als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben, die der Erfüllung des parlamentarischen Mandates dienen.
Die Minderheit I (Brunner Christiane) beantragt Ihnen eine Erhöhung um 22 000 auf 40 000 Franken, die Minderheit II (Büttiker) eine Erhöhung um 6000 auf 24 000 Franken.
Wie bereits beim Eintreten erwähnt, betrachtet die Mehrheit Ihrer Kommission die hier vorgeschlagene Erhöhung der Jahresentschädigung als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben als massvoll und gerechtfertigt.
Brunner Christiane · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Je l'ai dit tout à l'heure, sur la forme, j'ai suivi la majorité de la commission. Sur le fond, bien sûr, je suis d'accord avec le Conseil national. Sur le fond, cela veut dire que, effectivement, nous sommes tout à fait sous-dotés au niveau de l'infrastructure. Je prends en exemple, dans mes activités quotidiennes, mon courrier: j'en reçois une pile impressionnante chaque jour, à laquelle vient s'ajouter - ce qui est bien - la messagerie électronique. Il ne faut pas seulement ouvrir ce courrier et en prendre note, il faut aussi y répondre. Il y a un travail de classement à faire; tout ne peut pas être classé verticalement, mais les objets doivent être mis à leur place. Nous recevons une tonne de papiers, ce qui signifie que, pour une bonne préparation des dossiers, il y a un travail de classement monumental. En plus, nous devons tenir nos propres agendas. Même les séances de commission sont parfois déplacées à la dernière minute, on en rajoute, on en enlève. Et comme l'ont très bien dit les partisans d'une augmentation de notre rétribution lors du débat d'entrée en matière, nous avons aussi un travail de campagne, un travail politique à faire, de défense de nos points de vue, ce qui a aussi des influences sur l'agenda, l'organisation des différentes séances. Tout ce travail administratif, il faut le dire quand même, est au détriment de notre réflexion politique.
Je crois qu'il faut oser l'affirmer: ce manque au niveau de l'infrastructure nous handicape dans notre travail de parlementaire, et lorsque je discute avec les différentes personnes qui me demandent combien je gagne en tant que parlementaire, jamais on ne croit ce que je dis.
J'ai d'ailleurs écrit de nombreux articles pour dire: "Voilà le travail que ça représente. Voilà la rémunération des parlementaires." On a peine à croire qu'on gagne moins qu'un conseiller d'Etat dans un gouvernement cantonal. On a peine à croire qu'on gagne même moins qu'un ou une secrétaire d'une commission parlementaire. On a franchement l'impression que l'on gagne des mille et des cents et que faire de la politique, c'est une source d'enrichissement. Je dirai que pour un certain nombre d'entre nous, en tout cas celles et ceux qui n'ont pas des conseils d'administration à la pelle, c'est même une perte de revenu par rapport à celui qu'on pourrait tirer d'une activité professionnelle exercée à plein temps.
Donc, au niveau de l'infrastructure, je crois qu'il y a véritablement quelque chose à faire. Par exemple, je n'en fais pas grief aux Services du Parlement, nous recevons souvent à la dernière minute les convocations et la documentation pour siéger en commission. Cela aussi, ça pose un certain nombre de problèmes d'organisation.
Donc, il faut oser dire que nous avons besoin d'au moins 40 000 francs pour pouvoir payer le matériel, le téléphone et engager une personne qui nous décharge du travail administratif.
Alors, ma proposition de minorité, vous l'avez vu, elle se situe entre la décision du Conseil national et la proposition de la majorité de notre commission, c'est-à-dire qu'elle revient à un coût total des indemnités de 64 000 francs par an. Je crois que ce n'est pas trop. Si l'on veut véritablement engager une personne pour nous soulager de ce travail administratif, il faut aussi une personne qualifiée. Il ne suffit pas seulement de trier, il faut savoir où classer. Il faut gérer de manière efficace un agenda des déplacements. Je dirais que pour les collègues francophones ou italophones, il faut encore trouver quelqu'un qui maîtrise l'allemand parce que la plupart des documents, beaucoup en tout cas, nous sont remis dans cette langue. Par conséquent, si on veut avoir une personne qui fait un bon travail administratif, elle doit pouvoir maîtriser un minimum la langue allemande. Ces personnes que nous pourrions engager avec les 40 000 francs prévus doivent donc avoir une certaine qualification.
L'avantage de ma proposition de minorité I, c'est qu'elle permet encore une coordination avec le Conseil national. Le Conseil national a un autre système, mais il prévoit 40 000 francs pour l'engagement d'une personne. Dans ma proposition, le montant de 40 000 francs apparaît aussi au titre de la contribution annuelle aux dépenses de personnel et de matériel. Je crois que le Conseil national pourrait se rallier peut-être à cette proposition. Peut-être qu'il préfère mettre certaines conditions en ce qui concerne l'engagement d'un collaborateur. Je ne peux pas m'exprimer là-dessus, mais on voit en tout cas que l'idée est la même, c'est celle de la décharge administrative, de la décharge de l'infrastructure. Je ne crois pas qu'il faut être minimaliste. Finalement, si on change les indemnités qu'on reçoit, si on se donne la peine de les inscrire dans la loi pour que le système soit transparent, je ne vois pas pourquoi on ne se donnerait pas en même temps vraiment les moyens de faire ce qu'on veut.
La proposition de minorité II (Büttiker) ne me convient absolument pas: elle est en-dessous de tous les moyens qu'on veut se donner.
Mais même la proposition de la majorité de la commission n'est pas suffisante. Je trouve que si on fait un pas, on doit le faire de manière à pouvoir travailler convenablement. La discussion, nous l'aurons, qu'on accepte la proposition de la majorité ou celle de la minorité I ou celle de la minorité II; nous l'aurons de toute façon. Alors autant se donner véritablement les moyens de travailler correctement.
Je vous invite à suivre ma proposition de minorité I.
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mein Konzept im Zusammenhang mit den Artikeln 2 und 3a hat sich auf eine Erhöhung von 10 000 Franken belaufen. Der Ständerat hat das Konzept aber mit erdrückender Mehrheit verworfen und bei Artikel 2 den Antrag der Minderheit abgelehnt. Deshalb geht meine Rechnung "10 000 Franken genügen" nicht mehr auf. Der Ständerat will für diese Entschädigungen offensichtlich einen höheren Betrag einsetzen, wogegen kein Kraut gewachsen ist.
Mein Konzept ist damit hinfällig geworden; die Minderheit II bei Artikel 3a steht nicht mehr zur Disposition. Ich möchte Ihnen beliebt machen, den Schaden zu begrenzen und zumindest der Mehrheit zuzustimmen. Damit kann der Schaden noch einigermassen in Grenzen gehalten werden.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
M. Büttiker, le retrait de la proposition de minorité II simplifie beaucoup les choses. La proposition Berger est caduque.
Titel - Titre
Angenommen - Adopté
Text - Texte
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 23 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 10 Stimmen
Art. 3b
Antrag der Kommission
Streichen
Antrag Berger
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 3b
Proposition de la commission
Biffer
Proposition Berger
Adhérer à la décision du Conseil national
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Artikel 3b, "Persönliche Mitarbeitende und Aufträge", ist zu streichen, nachdem wir bei der Entschädigungserhöhung von dieser differenzierten Zweckbestimmung absehen.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
La proposition Berger est caduque.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission
Art. 4-6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 14
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 1bis
Zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates wird mit einer Verordnung der Bundesversammlung auf den Einkommen, Entschädigungen und Beiträgen gemäss diesem Gesetz ein angemessener Teuerungsausgleich ausgerichtet.
Antrag Berger
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 14
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 1bis
Au début de chaque législature du Conseil national, une compensation adéquate du renchérissement sur les indemnités, les défraiements et les contributions conformément à la présente loi est octroyée par voie d'ordonnance de l'Assemblée fédérale.
Proposition Berger
Adhérer à la décision du Conseil national
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Zu Artikel 14: Wir haben Absatz 1 in zwei Abschnitte aufgeteilt und eine klarere Regelung getroffen. Absatz 1 entspricht dem bisherigen ersten Satz der nationalrätlichen Fassung.
Absatz 1bis enthält die Teuerungsklausel. Die Formulierung entspricht dem Bundespersonalgesetz. Der jeweilige Teuerungsausgleich wird zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates festgelegt. Der Beschluss, der in einer Verordnung der Bundesversammlung festgehalten wird, hat jeweils Gültigkeit ab Anfang der Legislaturperiode.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
La proposition Berger est caduque.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 29 Stimmen
Dagegen .... 1 Stimme
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
2. Verordnung der Bundesversammlung über die Änderung des Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz
2. Ordonnance de l'Assemblée fédérale portant modification de l'arrêté fédéral relatif à la loi sur les indemnités parlementaires
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Titel
Antrag der Kommission
Verordnung der Bundesversammlung zum Bundesgesetz über die Bezüge und die Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen
Titre
Proposition de la commission
Ordonnance de l'Assemblée fédérale relative à la loi fédérale sur les moyens alloués aux membres de l'Assemblée fédérale et sur les contributions allouées aux groupes
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Mit den kommenden Abänderungsanträgen ziehen wir die Konsequenzen aus dem Grundsatzentscheid, die wesentlichen Einkommens- und Entschädigungsbeträge im Gesetz festzulegen. So ergibt sich eine klare Vereinfachung dieser Verordnung.
Zum Titel: Nachdem Ihre Kommission von einem Kurztitel abgesehen hat, ist im Titel der Verordnung die ganze Überschrift des Bundesgesetzes zu wiederholen. Ich gehe nun kurz auf die einzelnen Artikel ein.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Aufheben (Art. 1 Abs. 3: siehe Art. 12 Abs. 2)
Art. 1
Proposition de la commission
Abroger (Art. 1 al. 3: voir art. 12 al. 2)
Art. 1a
Antrag der Kommission
Streichen
Proposition de la commission
Biffer
Art. 2
Antrag der Kommission
Aufheben
Proposition de la commission
Abroger
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
In Artikel 1, wie bereits erwähnt, werden die Einkommens- und Entschädigungsbeträge in das Gesetz übernommen. Daher sind die Absätze 1 und 2 der nationalrätlichen Fassung überflüssig.
Artikel 1a wird gestrichen, nachdem Ihre Kommission von diesem Kredit für persönliche Mitarbeitende und für Aufträge abgesehen hat.
Bei Artikel 2 kann auf das bereits Erwähnte verwiesen werden. Diese Taggeldbestimmung finden Sie nun in Artikel 3 des Entschädigungsgesetzes. Sie sehen dies auf Seite 3 der Fahne.
Angenommen - Adopté
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Art. 3 Abs. 5; 4; 5 Abs. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 3 al. 5; 4; 5 al. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Artikel 5 beinhaltet die "gemeinsamen Bestimmungen für das Taggeld, die Mahlzeiten-, Übernachtungs-, Reise- und Distanzentschädigung". Hier schliessen wir uns dem Beschluss des Nationalrates an.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 6 Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 6 al. 4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 12
Antrag der Kommission
Abs. 1
Die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge gemäss den Artikeln 2 und 3a des Bundesgesetzes über die Bezüge und die Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen und gemäss den Artikeln 7, 9 und 10 dieser Verordnung werden bei Ein- und Rücktritten im Laufe eines Amtsjahres entsprechend angepasst.
Abs. 2
Die Jahreseinkommen und -entschädigungen werden angemessen gekürzt, wenn ein Ratsmitglied während eines Quartals oder länger aus anderen als aus Krankheits- oder Unfallgründen nicht an den Arbeiten seines Rates und der Kommissionen teilnimmt.
Art. 12
Proposition de la commission
Al. 1
Lorsqu'un député entre en fonction ou se retire au cours de l'exercice, les indemnités et les contributions mentionnées aux articles 2 et 3a de la loi sur les moyens alloués aux membres de l'Assemblée fédérale et sur les contributions allouées aux groupes et aux articles 7, 9 et 10 de cette ordonnance sont adaptées en conséquence.
Al. 2
L'indemnité annuelle et la contribution annuelle aux dépenses sont réduites de façon équitable lorsque le député, pour un motif autre que la maladie ou l'accident, n'a pas participé aux travaux du Conseil ou des commissions durant un trimestre au moins.
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Bei Artikel 12 haben wir die Einschränkungen. Die Formulierung in Absatz 1 ist die logische Folgerung aus der ganzen Gesetzes- und Verordnungsänderung, und Absatz 2 entspricht, wie bereits erwähnt, Artikel 1 Absatz 3 der nationalrätlichen Fassung.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 29 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Schluss der Sitzung um 20.10 Uhr
La séance est levée à 20 h 10