Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

Rückführungen nach Italien gemäss Dublin-Abkommen / Fehlentscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (1) / Fehlentscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (2)

32171 · Amtliches Bulletin

Du 1 déc. 2014

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/32171/de/ruckfuhrungen-nach-italien-gemass-dublin-abkommen-fehlentscheid-des-europaischen-gerichtshofes-fur-menschenrechte-1-fehlentscheid-des-europaischen-gerichtshofes-fur-menschenrechte-2

Consulté le 11 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Renvois vers l'Italie selon l'accord de Dublin (14.5537),

14.5537, 14.5572, 14.5573

Rückführungen nach Italien gemäss Dublin-Abkommen / Fehlentscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (1) / Fehlentscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (2)

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Ich werde diese drei Fragen zusammen beantworten, weil sie das gleiche Thema betreffen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 4. November 2014 bezieht sich auf die Wegweisung einer Familie im Dublin-Verfahren nach Italien. Es kommt zum Schluss, dass die Überstellung ohne vorgängige Garantien seitens der italienischen Behörden für eine altersgerechte Aufnahme der Kinder und die Wahrung der Einheit der Familie in diesem Einzelfall gegen Artikel 3 EMRK verstossen würde. Das Urteil setzt somit Dublin nicht ausser Kraft, erfordert aber bei Familien mit Kindern das Einholen von zusätzlichen Informationen und Zusicherungen. Das Bundesamt für Migration hat letzte Woche mit den italienischen Migrationsbehörden eine grundsätzliche Einigung über die Modalitäten bei der Überstellung von Familien erzielt. Bereits wurde eine Familie im Rahmen des Dublin-Abkommens und unter Respektierung der Auflagen des EGMR nach Italien zurückgeführt.

Zur Frage der möglichen Wirkung des Entscheids auf die Schleppertätigkeit kann ich Folgendes sagen: Im schweizerischen Asylverfahren werden nicht Reisegefährten, also Asylbewerbergruppen, sondern Familien im zivilrechtlichen Sinne gemeinsam behandelt. Mit der Mitnahme eines fremden Kindes wäre daher für die übrigen Reisegefährten nichts gewonnen. Bei eigenen Kindern wiederum ist nicht davon auszugehen, dass diese andernfalls im Herkunftsstaat zurückgelassen würden. Der Bundesrat teilt deshalb die Befürchtungen des Fragestellers betreffend missbräuchliches Vorgehen von Asylsuchenden und Schleppern nicht.

Zur völkerrechtlichen Tragweite des Entscheids ist festzuhalten, dass das Urteil des EGMR vom 4. November 2014 einzig die Zuständigkeiten innerhalb des Dublin-Raumes betrifft. Grundsätzlich gehen völkerrechtliche Normen, die landesrechtlichen Normen entgegenstehen, vor. Ein Wechsel zum Vorrang des Landesrechtes würde bei Normkollisionen zwischen Landes- und Völkerrecht nicht zur Lösung beitragen und würde die Schweiz auch nicht davon entbinden, internationale Verpflichtungen einzuhalten. Eine Vertragspartei darf sich nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen, um die Nichterfüllung eines Vertrages zu rechtfertigen.

Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe zwei Fragen gestellt und erlaube mir darum, zwei Zusatzfragen zu stellen, mit Billigung des Präsidenten.

1. Ist die afghanische Familie, die betroffen ist, bereits in Italien - ja oder nein? Und sind seit dieser Vereinbarung weitere Rückschaffungen nach Italien erfolgt? Wenn ja, wie viele?

2. Wir machen uns ja nichts vor, und Sie machen sich sicher auch nichts vor, das ist einfach eine Vereinbarung mit Italien, eine Vereinbarung zwischen zwei Chefbeamten. Dennoch, was immer man davon hält: Das Urteil von Strassburg bleibt in Kraft. Nach meiner Erfahrung sind die Italiener sehr schlau, sie geben ein bisschen nach, aber schlussendlich bleibt alles beim Alten. Haben Sie nicht auch die Befürchtung, dass diese Vereinbarung nicht sehr viel wert ist?

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Besten Dank, Herr Fehr. Eigentlich haben Sie drei Fragen gestellt, aber ich beantworte auch gerne drei Fragen.

1. Diese afghanische Familie ist zurzeit noch in der Schweiz.

2. Ich habe Ihnen bereits vorher gesagt, dass in der Zwischenzeit, seit dem EGMR-Urteil vom 4. November, wieder eine Familie nach Italien zurückgeführt wurde und dass die Bedingungen dieses EGMR-Entscheides eingehalten wurden, indem wir die entsprechenden Garantien von Italien erhalten haben.

3. Herr Nationalrat Fehr, Sie werden die Resultate anschauen müssen und sollten jetzt nicht Befürchtungen äussern. Ich habe Ihnen gesagt, was der EGMR-Entscheid beinhaltet, nämlich, dass man die entsprechenden Garantien vorgängig einholen muss. Wir haben jetzt mit Italien diese Vereinbarung treffen können, wir haben diese Einigung erzielt. Wir werden jetzt Fall für Fall so abklären, dass wir dem EGMR-Urteil entsprechen - denn dieses ist verbindlich, das ist auch richtig so -, gleichzeitig wollen wir im Rahmen des Dublin-Systems auch weiterhin Personen und unter den gegebenen Voraussetzungen auch Familien nach Italien zurückführen können.