10.3751
Bankengesetz
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Motion Rennwald wurde von Herrn Pardini übernommen.
Pardini Corrado · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Die Motion verlangt, dass das Bankengesetz dahingehend ergänzt wird, dass keine Aktivitäten finanziert werden dürfen, welche die völkerrechtlichen Vorschriften zu den Menschenrechten nicht einhalten.
Eine Untersuchung im Auftrag der Erklärung von Bern brachte ans Licht, dass mehrere Aktivitäten, die von einer Schweizer Grossbank, der UBS oder der CS, finanziert wurden, nachweislich zu Menschenrechtsverletzungen geführt haben. Der Bericht verurteilt insbesondere die Finanzierung der Herstellung von Streumunition durch Schweizer Banken. Zu dieser Munition hat das Parlament zwei Motionen angenommen, die Motion Maury Pasquier 09.3618 und die Motion Hiltpold 09.3589. Beide Motionen fordern die Einführung eines Finanzierungsverbots für solche Waffen im Kriegsmaterialgesetz. Dieser wichtige Fortschritt darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass weitere Menschenrechtsverletzungen von Schweizer Banken finanziert werden: Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Verletzungen im Bereich der Arbeitsbedingungen im Allgemeinen, Bedrohung des Rechts auf Leben und auf Gesundheit der einheimischen Bevölkerungen usw. Heute und in den letzten Wochen gab es ja seitens der Erklärung von Bern einiges über das zu berichten, was das eidgenössische Beschaffungswesen, was Armasuisse an Verbrechen im Ausland toleriert. Die Erklärung von Bern sowie der Uno-Sonderbeauftragte für Menschenrechte stufen die Geschäftsbeziehungen der Banken mit solchen Unternehmen als Komplizenschaft ein.
Die Motion verlangt, dass die Schweizer Gesetzgebung die Banken verpflichtet, das Verhalten ihrer Geschäftspartner aus dem Blickwinkel der Menschenrechte systematisch zu überprüfen. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir in der Schweiz, vor allem unsere Geldinstitute, diese Gesetze befolgen.
Die Antwort des Bundesrates ist schwammig und lässt zu wünschen übrig. Am Schluss verweist der Bundesrat auf das neugegründete schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte. Genau dieses Kompetenzzentrum soll sich in Zukunft zusammen mit dem Finanzsektor darum bemühen, die menschenrechtliche Verantwortung, beispielsweise durch die Entwicklung von Richtlinien für die Beurteilung von menschenrechtlichen Auswirkungen im geschäftlichen Handel, zu stärken und zu überprüfen. Wenn wir diese Motion nicht unterstützen, kapitulieren wir hier in dem Sinne, dass wir das Finanzgebaren über die Menschenrechte stellen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BPR-F · Bundesrat · Graubünden
In unserer Stellungnahme haben wir darauf hingewiesen, dass Menschenrechte nach traditioneller Auffassung einzig Staaten und staatliche Behörden binden, dass nach bundesgerichtlicher Praxis und herrschender Lehre staatliche Organe gestützt auf Artikel 35 Absatz 3 der Bundesverfassung indes dafür sorgen müssen, dass die Grundrechte auch unter Privaten wirksam werden. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass sich die Schweiz im Rahmen der Uno und der OECD für eine Verbesserung von Managementpraktiken und für die Entwicklung von Leitlinien zur Verantwortung von Unternehmen in Sachen Menschenrechte engagiert und dass die schweizerische Rechtsordnung die Tätigkeiten der Banken umfassend regelt und die Bankenaufsicht auch die Vertrauenswürdigkeit der Banken umfasst.
Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass sich ein gesetzliches Verbot eher negativ auf die positiven Ansätze auswirken würde und unverhältnismässig wäre, weshalb er die Ablehnung der Motion beantragt.
Die Motion wurde am 29. September 2010 eingereicht und am 10. November 2010 beantwortet. Diese Stellungnahme ist natürlich nicht mehr topaktuell. Das liegt aber nicht am Bundesrat, er hat zeitgerecht geantwortet. Wir haben inzwischen die Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens über Streumunition und zu einer Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 6. Juni 2011 unterbreitet und damit auch den Vorschlag, das Kriegsmaterialgesetz um ein ausdrückliches Verbot der Finanzierung verbotener Waffen und um entsprechende Strafbestimmungen zu ergänzen. Gleichzeitig haben wir die Abschreibung der Motionen Maury Pasquier 08.3321 und Hiltpold 08.3308 beantragt.
Mit Bundesbeschluss vom 16. März 2012 wurde das Übereinkommen über Streumunition vom 30. Mai 2008 genehmigt und der Bundesrat dann auch beauftragt, das Übereinkommen zu ratifizieren. Das Übereinkommen ist im Juli ratifiziert worden, es wird am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Gleichzeitig sollen im Kriegsmaterialgesetz ein Verbot der Entwicklung und Produktion von Streumunition sowie ein ausdrückliches Verbot der direkten und indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial verankert werden. Die Motion hat also keine Grundlage mehr. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über Streumunition durch die Schweiz und mit dieser Änderung des Kriegsmaterialgesetzes ist alles umgesetzt worden. Mehr als das Anliegen der Motion umsetzen können wir nicht.
Darum möchte ich Sie bitten, diese Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 56 Stimmen
Dagegen ... 115 Stimmen