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Election au Conseil national. Examiner l'instauration d'un système plus équitable de répartition des sièges

33361 · Bulletin officiel

Du 27 sept. 2004

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/33361/fr/election-au-conseil-national-examiner-l-instauration-d-un-systeme-plus-equitable-de-repartition-des-sieges

Consulté le 11 sept. 2026

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Objet parlementaire: Election au Conseil national. Examiner l'instauration d'un système plus équitable de répartition des sièges (03.3377)

03.3377

Election au Conseil national. Examiner l'instauration d'un système plus équitable de répartition des sièges

Genner Ruth · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Mit einigem Erstaunen habe ich die Antwort des Bundesrates zu meinem Postulat gelesen. Ich bin enttäuscht, dass keine sachliche Prüfung dieses neuen Zürcher Sitzzuteilungsverfahrens gemacht worden ist. Ich möchte im Folgenden in einigen Punkten auf die Antwort eingehen. Es tut mir Leid, es ist ein bisschen technisch, aber es ist die einzige Möglichkeit, dass ich meine Kritik hier darlegen kann und dass sie auch festgehalten wird.

1. Der Bundesrat sagt, es würde eine umfassende, gesamtschweizerische Bereinigung der Parteienlandschaft erfordern. Dem ist nicht so. Die Namen könnten durchaus stehen bleiben. Jede Partei müsste nur angeben, mit welcher Partei bzw. Liste der anderen Kantone sie zusammengehen möchte. Für die so genannte Oberzuteilung auf Bundesebene könnte also durchaus eine Listengruppe, beispielsweise FDP und Liberale, zusammengehen.

2. Der Bundesrat schreibt: "Dieses Verfahren wird anschliessend für jede Listengruppe hinsichtlich aller Kantone derart wiederholt, dass wiederum ein Listengruppendivisor ermittelt werden muss, durch den geteilt die Parteistimmenzahl einer Listengruppe die Sitzzahl dieser Listengruppe in jedem Kanton und gesamtschweizerisch ergibt." Hier ist zu sagen, dass neben dem Listengruppendivisor zusätzlich für jeden Kanton ein Wahlkreisdivisor, also ein Kantonsdivisor, gesucht wird. Die Parteistimmenzahl einer Partei eines Kantons wird dann durch den Listengruppendivisor und zusätzlich durch einen betreffenden Kantonsdivisor geteilt. Der so erhaltene Quotient wird standardgerundet. Erst dadurch erhält man den Sitzanspruch einer Liste eines Kantons. Es ist also machbar.

3. Der Bundesrat schreibt, die Schwierigkeit des Systems liege darin, dass eine reichlich komplexe und aufwendige Ermittlung der genauen Wahlschlüssel und der Listengruppendivisoren nötig sei. Es ist nicht klar, was mit "Wahlschlüssel" gemeint ist. Im neuen Zürcher Zuteilungsverfahren taucht dieser Begriff nicht auf. Wie erwähnt müssen aber neben den Listengruppendivisoren auch noch die Kantonsdivisoren gesucht werden.

4. Der Bundesrat schreibt, dass die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen erst dann realisiert werden kann, wenn in den Wahlkreisen mindestens doppelt so viele Sitze zur Zuteilung anstehen, als Listen kandidieren. Auf Bundesebene übertragen bedeutet dies, dass bei einem guten Dutzend parlamentarisch vertretener Gruppierungen alle Wahlkreise zumindest die heutige Sitzzahl des Kantons Bern - 26 Sitze - umfassen müssten. Hier zeigt sich mit aller Deutlichkeit, dass die Bundesverwaltung das neue Zürcher System nicht richtig verstanden hat. Die Aussage stimmt zwar, aber nur für die Bundesebene, nicht aber für jeden Kanton. Anders gesagt: Die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen lässt sich mit dem neuen Zürcher Zuteilungsverfahren entscheidend verbessern, wenn sich weniger als 100 Parteien um 200 Sitze bemühen; das ist ja wirklich so der Fall.

Zum Aspekt der Einerwahlkreise: Die Einerwahlkreise müssten mit dem neuen Zürcher Zuteilungssystem nicht angerührt werden - das ist auch wichtig, weil wir auf Bundesebene einige Einerwahlkreise haben -, das ist der grosse Vorteil. Es kann aber sichergestellt werden, dass die Stimmen für Parteien, die in einem Einerwahlkreis den Sitz nicht holen, nicht einfach ins Leere gehen, sondern bei der Oberzuteilung auf Bundesebene mitzählen und derselben Partei in einem anderen Kanton zu einem Sitz verhelfen. Für uns Grüne - das ist klar - würde es sich fortan auch lohnen, im Kanton Uri Stimmen zu sammeln, was wir ja auch gemacht haben. Aber genau dieser Drittel der Stimmen, die wir im Kanton Uri erhalten haben, ist für uns ins Leere gegangen; das wäre mit diesem neuen System nicht mehr der Fall.

Ich muss sagen: Ich bedaure es grundsätzlich, dass die Haltung der Bundeskanzlei so abwehrend ausgefallen ist, und möchte deshalb die Bundeskanzlerin fragen, ob eine bessere Abklärung der Demokratie und dem System nicht mehr zum Durchbruch verhelfen würde und es deshalb angemessen wäre, auch dieses Postulat dahin gehend zu prüfen.

Ich bitte Sie, es in diesem Sinne zu unterstützen.

Studer Heiner · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe PEV/UDF

Eigentlich wäre eine zentrale Frage zu beantworten, und zwar die: Was ist das Ziel eines Wahlgesetzes? Das Ziel müsste doch schlicht und einfach sein, dass der Wille der Wählerinnen und Wähler bei der Sitzverteilung möglichst exakt zum Ausdruck kommt. Also müsste man alle Systeme prüfen, welche diesem Ziel entsprechen. In der Antwort des Bundesrates steht jedoch nichts davon. Auch in den Debatten in den Kantonen sind es meistens nur die kleineren Parteien, die untervertreten sind, die das Erreichen dieses Ziels der Prüfung unterbreiten. Aber das müsste doch das einzige Ziel sein!

Holland löst es z. B. so: Holland ist ein einziger Wahlkreis mit 150 Sitzen; wer dann null Komma soundso viel Prozent hat, hat einen Sitz. Das ist in der Schweiz nicht anwendbar, weil hier die Lage aufgrund der politischen Entwicklung anders ist. Dänemark hat ein System mit einer auf das ganze Land bezogenen 2-Prozent-Klausel und hat trotzdem Wahlkreise, in denen die Sitze verteilt werden, und dazu noch Ausgleichsmandate: Wenn jemand landesweit 2 Prozent überschritten hat, dann hat er proporzgerecht Fraktionsstärke. Wir wollen ja nicht durch die Unterstützung der Prüfung des Postulates Genner das System umkrempeln und Wahlkreise zusammenlegen; das ist ja nicht die Ausgangslage dieses Postulates. Vielmehr ist es ein schlichter, ganz gewöhnlicher Antrag, etwas zu prüfen, bevor man es ablehnt. Der Bundesrat lehnt aber ab, bevor er prüft. Es ginge doch darum, zu sehen, welche Wahlgesetzvarianten dem Ziel entsprechen würden, wonach die Wahlkreise bestehen bleiben könnten und der Proportionalität Gerechtigkeit verliehen würde. Deshalb würde dieses Postulat doch Sinn machen.

Ich sage Ihnen aber auch, dass beide Parteien in der EVP/EDU-Fraktion auch Betroffene des geltenden Systems sind. Ich nenne Ihnen einfach das Beispiel der EVP: Wir haben drei Sitze in diesem Rat, und wir drei sind wahrscheinlich, wenn man die gesamte Wählerinnen- und Wählerzahl der EVP bei den letzten Nationalratswahlen in diesem Land auf uns drei verteilt, die so ziemlich am besten gewählten Nationalräte, weil wir zusammen etwa 47 000 Wählerinnen und Wähler haben. Aber in x Kantonen sind diese Stimmen nichts wert. Ist das dann gerechter, als wenn die Mitglieder der grossen Fraktionen, die bezogen auf die anderen übervertreten sind, mit viel kleineren Stimmenzahlen gewählt werden? Auch diese Verhältnismässigkeit müsste eigentlich mitgeprüft werden.

Hätten wir z. B. in der Schweiz das Pukelsheim-System, dann hätten wir von der EVP, weil wir in den zwei Kantonen Bern und Aargau mehr als 5 Prozent hatten, Fraktionsstärke, was uns eigentlich die Wählerinnen und Wähler geben wollten, aber das Wahlgesetz nicht. Aber aufgrund der Gerechtigkeit müssten wir Fraktionsstärke haben. Wir wollen, das möchte ich ganz klar sagen, nicht mehr Sitze, als wir aufgrund des Wählerinnen- und Wählerverhaltens zugute haben. Wir als Fraktion wollen einzig, dass das Votum der Wählerinnen und Wähler sich wirklich korrekt umsetzt. Das kann man auch in diesem föderalistischen System, und deshalb wäre es gut, wenn die Bereitschaft da wäre, die Prüfung dieser Varianten eben vorzunehmen.

Vischer Daniel · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Es liegt hier ein Missverständnis vor. Es geht in dieser Frage nicht um Artenschutz für kleine Parteien, es geht auch nicht im Speziellen um einen Minderheitenschutz, sondern es geht darum, dass das Wahlkreissystem, das bei den Nationalratswahlen in der Schweiz zum Tragen kommt, vom Bundesgericht als verfassungswidrig angesehen würde, würden es die Kantone anwenden. Das Bundesgericht hat eine ganz klare Rechtsprechung, die besagt, dass in Kantonen Wahlkreise mit weniger als zehn Sitzen nicht mehr als dem Proporzsystem adäquat anzusehen sind. Diese Sachlage verkennt der Bundesrat offensichtlich schon von vornherein, weil er darauf mit gar keinem Wort eingeht.

Natürlich ist es richtig, dass die jetzige Wahlkreisstruktur historisch gewachsen ist, dass sie der Kantonsstruktur entspricht und dass wir nicht mit einem Federstrich einfach die Kantone abschaffen können, obwohl es - nebenbei gesagt - aus regionalpolitischen Überlegungen, aus einer anderen Warte, durchaus Gründe gäbe, die heutige Kantonsstruktur zu hinterfragen; ich denke nur an die Gesundheits- und Bildungspolitik, aber das ist hier nicht das Thema. Das Thema ist folgendes: Wie findet bei uns ein System Eingang, das tatsächlich den Wählerwillen einigermassen respektiert? Von Zweier- und kleinen Wahlkreisen sind nicht nur die kleinen Parteien negativ betroffen. In einem gewissen Sinne ist auch die SVP betroffen, weil sie im Kanton Uri und in anderen Kantonen keine Chance hat: Wählerinnen und Wähler der SVP vergeuden im Kanton Uri eigentlich ihre Stimme; das Gleiche gilt für Wählerinnen und Wähler der SP in vergleichbaren Kantonen. Das heisst, es sind eigentlich alle Parteien in diesem Saal in einem gewissen Sinne durch das heutige System negativ tangiert, weil die Gesamtzahl der Stimmen, die sie auf eidgenössischer Ebene erzielen oder erzielen könnten, gar nicht berücksichtigt wird.

Nun hat der Kanton Zürich fast durch einen Zufallsfund, wie das Frau Genner ausgeführt hat, ein neues System eingeführt, das so genannte System Pukelsheim. Das System Pukelsheim versucht etwas ganz Einfaches: Es versucht einen Ausgleich zu finden zwischen historisch gewachsener Wahlkreisstruktur und dem Resultat, das eine Partei erzielen würde, wäre der Kanton, respektive vorliegend die Eidgenossenschaft, ein Wahlkreis. Ziel dieses Verfahrens ist es, dass unter der Bundeshauskuppel jede Partei so stark vertreten ist, wie wenn die Schweiz ein Wahlkreis wäre und alle Stimmen, die sie in der ganzen Schweiz erzielte, dadurch in der Endaddition Berücksichtigung in der Mandatsverteilung finden würden. Das gibt dann eine Rückabwicklung über einzelne Wahlkreise, aber es ist sicher ein gerechteres System und würde erst noch die Kantonsstruktur, wie wir sie heute haben, nicht tangieren.

Es ist sicher so, dass wir das nicht von heute auf morgen einfach mit einem Federstrich einführen können. Es ist auch nicht so einfach. Aber immerhin haben wir es in einer ähnlichen Ausgangslage im Kanton Zürich in relativ kurzer Zeit geschafft, diesen Systemwechsel vorzunehmen. Ich sehe nicht ein, warum der Bund eigentlich ein verfassungswidriges System aufrechterhält, das nur deswegen nicht vor Bundesgericht gerügt werden kann, weil Bundesgesetze vor Bundesgericht bekanntlich nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüft werden können. Das ist ja der einzige Grund. Wäre der Bund ein Kanton, hätten wir längst keine Zweierwahlkreise mehr. Das haben wir nur, weil diese Frage nicht justiziabel ist.

Nun bin ich nicht der Meinung, es müsse alles durch die Gerichte korrigiert werden - weiss Gott nicht! -, aber ich appelliere an das Interesse aller Parteien, ein möglichst gerechtes System zu haben, und zwar nicht als Artenschutz, sondern als Wählerinnen- und Wählerschutz.

Huber-Hotz Annemarie · BK-F · Berne

Seit der Antwort des Bundesrates auf das Postulat von Frau Genner hat sich der Kanton Zürich für die Methode von Professor Pukelsheim entschieden; es ist die doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung. Er hat auch ein entsprechendes Gesetz angenommen. Zurzeit wird die Verordnung dazu ausgearbeitet. Wir in der Bundeskanzlei, vor allem aber auch der Bundesrat, sind gespannt, welche Erfahrungen der Kanton Zürich bezüglich der Sitzverteilung im Kantonsrat machen wird. Für die Beurteilung, ob sich dieses neue Verfahren auch für andere Kantone und den Bund eignen würde, wird auch entscheidend sein, wie aufwendig die notwendigen Instrumente und Programme sein werden, um die Berechnungen nach dieser neuen Methode anzustellen. Diese praktische Frage - nämlich der Aufwand für die Prüfung solcher Varianten mit entsprechenden Modellrechnungen und entsprechendem Informatikaufwand - ist für den Bundesrat ein Grund, diesen Prüfungsauftrag von Frau Genner abzulehnen. Es ist nicht so, dass der Bundesrat das System nicht begriffen hätte oder dass er die Ausgangslage verkennen würde.

Der Bundesrat hat aber auch einen materiellen Grund, um diesen Prüfungsantrag abzulehnen. Nach der Methode von Professor Pukelsheim sollen die Reststimmen zunächst auf gesamtschweizerischer Ebene auf die Parteien verteilt werden. Erst in einem zweiten Schritt würden die kantonalen Verhältnisse berücksichtigt. Dies könnte z. B. dazu führen, dass eine Partei in einem Kanton einen Sitz zugunsten einer Partei in einem anderen Kanton abgeben müsste. Ich weiss nicht, ob die Grüne Partei des Kantons Zürich einverstanden wäre, wenn sie aufgrund dieser neuen Berechnung einen ihrer Sitze z. B. der Grünen Partei des Kantons Schaffhausen überlassen müsste. Diese doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung geht nämlich von einer einheitlichen Parteienstruktur der Schweiz aus und verkennt unseres Erachtens die föderalen Unterschiede auch in der Parteienstruktur des Landes. Deshalb kann sie zwar für einen Kanton von Vorteil sein, kaum aber für die ganze Schweiz.

Im Übrigen ist Professor Pukelsheim selbst zum Schluss gekommen, dass die heutige Berechnungsmethode für die gesamte Schweiz - nämlich das heute angewandte Verfahren Hagenbach-Bischoff - so schlecht auch wieder nicht sei, und ich habe ihn hier zitiert.

Im Übrigen möchte ich Herrn Studer darauf hinweisen, dass das Volk des Kantons Aargau am letzten Sonntag ein neues Gesetz angenommen hat, das sich ausdrücklich auf die Harmonisierung mit dem Nationalratswahlverfahren stützt. Der Aargau hat also ein Verfahren, das demjenigen auf Bundesebene entspricht, in seine Gesetzgebung aufgenommen.

Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat abzulehnen, aus materiellen Gründen, aber vor allem auch, weil ein solch aufwendiger Prüfungsauftrag in einer Zeit von Sparmassnahmen in der Bundesverwaltung nach Ansicht des Bundesrates nicht drin liegt.

Intervention de procédure

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates .... 57 Stimmen

Dagegen .... 109 Stimmen