13.470
Erhöhung des Strafrahmens für Gewaltdelikte
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Rickli Natalie, Brand, Egloff, Guhl, Müri, Nidegger)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Rickli Natalie, Brand, Egloff, Guhl, Müri, Nidegger)
Donner suite à l'initiative
Le président (Rossini Stéphane, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Heer Alfred · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei meiner parlamentarischen Initiative geht es darum, dass ich eine Verschärfung des Strafrahmens für schwere Gewaltdelikte beantrage, also Tötungsdelikte, Raubdelikte mit Körperverletzung usw.
Wir haben es heute in unserem Strafrecht mit einer asymmetrischen Anordnung zu tun. Einerseits haben wir übertriebene Strafen, beispielsweise im Strassenverkehr - denken Sie an die Raserdelikte! Hier werden exemplarische Strafen aufgebrummt, unbedingte Gefängnisstrafen für Dinge, bei denen nichts passiert. Auf der anderen Seite haben wir Tötungsdelikte, wo der Strafrahmen sehr tief angelegt ist. Wir kennen im schweizerischen Strafrecht zwar die lebenslange Haftstrafe. Diese ist aber eben in der Realität nicht lebenslang, sondern wird nach spätestens 18 Jahren überprüft, und das bedeutet, dass eigentlich jeder, der eine schwere Straftat begeht, im Normalfall nach 12 Jahren, wenn er sich im Gefängnis bewährt, wieder auf freien Fuss kommt. Wir haben hier verschiedene Beispiele; zu nennen ist etwa der Fall Lardelli im Kanton Aargau, ein Dreifachmörder, oder der Fall Tschanun, ein Fünffachmörder im Stadtzürcher Bauamt. Diese Straftäter sind nach 12 Jahren herausspaziert.
Es ist klar, und das Parlament und auch das Volk haben das begriffen, dass die Strafzumessung zu tief ist. Was haben wir jetzt gemacht? Wir haben jetzt zum Mittel der Verwahrung gegriffen, das heisst, wir erklären eigentlich Straftäter als geistig abnorm, als hochgefährlich und können diese dann verwahren. Eine Verwahrung ist eigentlich lebenslang, aber auch eine Verwahrung muss überprüft werden; das schreibt die Menschenrechtskonvention vor. Wir haben also auch beim Mittel der Verwahrung keine Sicherheit, dass solche Straftäter nicht wieder auf freien Fuss kommen. Hier sind eben den Richtern Grenzen gesetzt: Sie müssen heute das Mittel der Verwahrung anwenden und Straftäter mithilfe der Psychiater quasi als geistig abnorm betrachten, damit eine längere Strafe ausgesprochen werden kann.
Der Ansatz meiner parlamentarischen Initiative geht eben dahin, dass man für schwere Straftäter höhere Strafen aussprechen kann.
Stellen Sie sich vor, wir hätten einen Anschlag wie den, der in Paris geschehen ist. Ich hoffe natürlich, dass dies in unserem Land nie passieren wird, aber es ist nicht auszuschliessen. Was machen Sie mit einem solchen Straftäter, wenn er von der Polizei nicht erschossen wird? Was machen Sie, wenn ein solcher Straftäter, der eine terroristische Handlung begangen hat, vor Gericht kommt? Wollen Sie dem dann lebenslänglich geben und zusehen müssen, wie er nach 10 oder 12 Jahren aus dem Gefängnis herausspaziert? Das kann es nicht sein.
Wir brauchen härtere Strafen, und zwar vor allem für Wiederholungstäter. Vor allem müssen wir der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit geben, eben bei schweren Delikten auch eine Strafe von 40 Jahren zu beantragen. Das ist die Maximalstrafe, die ich fordere. Es ist so, dass ich nicht unbedingt für härtere Strafen für jeden Täter bin, aber in gewissen Fällen müssen wir den Richterinnen und Richtern in unserem Land die Möglichkeit geben, Straftäter, welche eine hohe kriminelle Energie haben, richtig hinter Schloss und Riegel zu bringen.
Die Mehrheit der Kommission hat dieses Begehren mit der hauptsächlichen Begründung abgelehnt, dass die Strafrahmenharmonisierung schon laufe. Also ist es der Kommission für Rechtsfragen offensichtlich klar, dass wir eine asymmetrische Handhabung haben, dass das Strafmass nicht mehr stimmt, dass die Strafen eigentlich nicht mehr adäquat sind. Man will jetzt diese Beratungen und die Vernehmlassung abwarten. Man muss aber heute klar und deutlich festhalten, dass diese Harmonisierung, die vorgenommen werden soll, schon seit Jahren in der Pipeline ist, ohne dass eben tatsächlich etwas geschieht. Ich denke, die Verwahrung ist ein richtiges und wichtiges Mittel, das wir heute haben, aber wir brauchen ein zusätzliches Mittel für Täter, die eben nicht verwahrt werden können, da sie nicht geistig abnorm, aber trotzdem kriminell sind. Und für solche Straftäter muss es eben die gesetzliche Möglichkeit geben, härtere Strafen auszusprechen.
Ich möchte Sie bitten, diese parlamentarische Initiative vorläufig zu unterstützen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Rickli Natalie Simone · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Namens meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, der vorliegenden parlamentarischen Initiative Heer Folge zu geben.
Gemäss heutiger Regelung im Strafgesetzbuch beträgt die maximale Freiheitsstrafe lediglich 20 Jahre. Oftmals wird dieser Strafrahmen nicht ausgenutzt, und wenn, dann werden die Täter nach 15 Jahren bedingt entlassen. Nationalrat Heer möchte, dass die Richter die Möglichkeit haben, Freiheitsstrafen bis zu 40 Jahren auszusprechen. Eine bedingte Entlassung soll erst nach 30 Jahren möglich sein. Bei lebenslänglichen Strafen soll die bedingte Entlassung erst nach 35 Jahren möglich sein. Die Strafe bei Totschlag soll verdoppelt werden. Mit der parlamentarischen Initiative werden auch bei weiteren Delikten höhere Strafen gefordert.
Der Initiant hat Recht, wenn er sagt, dass wir ein asymmetrisches Strafberechnungssystem haben. Einerseits gibt es bei Delikten ohne Opfer, beispielsweise im Strassenverkehr, hohe Strafen, andererseits werden bei Mord- oder Gewaltdelikten viele Täter verhältnismässig mild bestraft. Von der vorliegenden parlamentarischen Initiative sind nur wenige, dafür besonders gefährliche Täter betroffen. Hier müssen die Richter härtere Strafen aussprechen können.
Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission lehnen diesen Vorstoss ab mit der Begründung, diese Fragen würden dann im Rahmen des Projektes zur Harmonisierung der Strafrahmen angeschaut. Hierzu muss ich Ihnen einfach Folgendes sagen: Im Juni 2009, also vor sechs Jahren, haben wir in diesem Saal eine ausserordentliche Session zur Verschärfung des Strafrechts abgehalten. Etliche Vorstösse wurden angenommen. Passiert ist seither nichts! Die Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches wurde zurückgestellt. Die Revision des Allgemeinen Teils behandeln wir in dieser Session. Auch hier wurde gefordert, die bedingten Geldstrafen abzuschaffen, auch das setzen wir wieder nicht um. Auch vor diesem Hintergrund ist die vorliegende parlamentarische Initiative zu unterstützen. Wir können ja nicht noch weitere sieben Jahre warten, bis wir das Strafgesetzbuch endlich verschärfen.
Auch aus diesem Grund bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Heer zuzustimmen.
Merlini Giovanni · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Votre commission a procédé à l'examen préalable de l'initiative parlementaire Heer le 22 janvier 2014. Elle vous propose de ne pas y donner suite, par 17 voix contre 6.
Cette initiative vise à augmenter de 20 à 40 ans la peine maximale selon l'article 40 du Code pénal. Elle vise aussi à modifier les articles suivants du Code pénal: l'article 86 alinéa 5 de façon à ce que la libération conditionnelle, dans le cas d'une peine de détention à vie, soit possible au plus tôt après 35 ans dans les cas prévus à l'alinéa 1 et au plus tôt après 30 ans dans les cas prévus à l'alinéa 4; l'article 113, qui concerne l'homicide passionnel, de façon à ce que la peine maximale soit de 20 ans; l'article 114, qui concerne l'incitation et l'aide au suicide, et l'article 115, qui concerne l'infanticide, de façon à ce que la peine maximale soit de 5 ans; l'article 129, qui concerne l'exposition de la vie d'autrui à un danger, l'article 133, qui concerne la rixe, et l'article 134, qui concerne l'agression, de façon à ce que la peine maximale soit de 10 ans; l'article 303 chiffre 1, qui concerne les fausses dénonciations, de façon à ce que la peine maximale soit de 20 ans.
Il faut tout d'abord observer que les juges, souvent, ne prononcent pas les peines maximales. Ainsi il serait légitime de se demander si on ne devrait pas prévoir des peines minimales pour ces actes violents, ce qui permettrait d'augmenter la sévérité des peines, mais alors réduirait la marge d'appréciation du juge.
Des augmentations des peines maximales privatives de liberté ne sont pas nécessaires pour protéger efficacement la société contre des criminels dangereux. Si les peines privatives de liberté sont limitées dans leur durée, excepté la réclusion à vie; ce n'est pas le cas des mesures thérapeutiques institutionnelles selon les articles 59 et suivants du Code pénal. En effet, et c'est souvent oublié, l'internement dans une institution close prévu par l'article 64 du Code pénal n'est a priori pas limité dans le temps. Ces mesures prennent en compte autant le besoin de traitement que la dangerosité du condamné, ainsi que la sécurité de la collectivité. Cela signifie que, si un condamné est réellement dangereux, il sera interné ou recevra des mesures thérapeutiques institutionnelles.
Il faut aussi considérer que la mise en oeuvre de cette initiative parlementaire produirait des distorsions et des disproportions suivant les infractions, et cela non seulement dans le Code pénal, mais aussi dans le droit pénal accessoire et dans le Code pénal militaire. La plupart des délits punissables selon le Code pénal continueraient d'être punis par une peine maximale de 3 ans, tandis que les crimes actuellement punis par une peine maximale de 20 ans seraient punis par une peine maximale de 40 ans. Cette distorsion se produirait non seulement pour les actes de violence, mais aussi pour les crimes comme l'incendie intentionnel (art. 221 CP), l'utilisation d'explosifs (art. 223 CP), l'entrave au service des chemins de fer (art. 238 CP) ou la fabrication de fausse monnaie (art. 240 CP). Il y aurait aussi des distorsions dans l'application des peines prononcées pour la même infraction. Par exemple, en cas d'extorsion et de chantage (art. 156 CP), la peine maximale prévue est de 5 ans; pour l'extorsion et le chantage qualifiés selon le chiffre 4 de l'article 156 du Code pénal, la peine maximale passerait de 10 ans à 40 ans.
Vous voyez bien que les graduations possibles qui résulteraient de l'application de l'initiative seraient trop étendues. On pourrait même se demander si, dans un système pareil, il y aurait encore place pour une réclusion à vie.
Une minorité de la commission estime qu'il faut agir tout de suite parce qu'il faut corriger la situation pour les crimes sexuels et les actes de violence.
La majorité de la commission estime qu'avant de décider l'augmentation des sanctions maximales dans un certain nombre d'infractions pénales, notamment pour les actes de violence, il est judicieux d'attendre le projet de révision du Conseil fédéral concernant l'harmonisation des peines, qui devrait être présenté cette année encore.
L'opération est délicate et doit être bien coordonnée afin d'éviter des contradictions techniques. Il faut faire un pas après l'autre. A la fin de cette session de printemps, nous aurons approuvé la révision du droit des sanctions relevant de la partie générale du Code pénal. Le prochain pas consisterait à l'examen de la partie spéciale du Code pénal, plus précisément le projet d'harmonisation des peines. Cette initiative parlementaire va dans le sens contraire et créé une déchirure dans la gradation des peines.
Pour cette raison, la majorité de la commission vous invite à ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.
Jositsch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Worum geht es bei der parlamentarischen Initiative Heer? Herr Heer möchte den Strafrahmen bei Gewaltdelikten und den Rahmen für Freiheitsstrafen grundsätzlich erhöhen. Der Grund dafür ist ein gewisses Unbehagen bezüglich des heute geltenden Strafsystems, einerseits was die Ausfällung der Strafen, andererseits was lebenslange Freiheitsstrafen respektive die Verwahrung betrifft.
Wo liegen die Probleme? Das eine Problem ist die Länge der heute vorgesehenen Freiheitsstrafen. Kollege Heer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass ein gewisses Missverhältnis besteht und dass die heute im Strafgesetzbuch vorgesehenen Strafrahmen nicht mehr unbedingt dem heutigen Rechtsempfinden entsprechen. Das Strafsystem und die Strafrahmen wurden mit dem Strafgesetzbuch in den Vierzigerjahren des letzten Jahrhunderts festgelegt; damals war das Rechtsempfinden ein anderes. Insbesondere Vermögensdelikte wurden gegenüber anderen Delikten, zum Beispiel Gewalt- oder Sexualdelikten, sehr stark überbewertet. Um ein Beispiel für das zu liefern, was Herr Heer zu Recht kritisiert: Ein einfacher Diebstahl wird mit einer Maximalstrafe von fünf Jahren bedroht, eine sexuelle Handlung mit Kindern ebenfalls. Da besteht sicherlich ein Missverhältnis. Dieses System, das sich über das ganze Strafrecht und das ganze Strafgesetzbuch zieht, muss angeschaut werden. Das ist der Hintergrund der Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung. Wir müssen die Sache also ein bisschen einmitten; das betrifft auch die Delikte, die Herr Heer angesprochen hat.
Das zweite Problem lautet: Werden genug hohe Strafen ausgefällt? Da kann ich Herrn Heer auf etwas hinweisen. Im Rahmen der Debatte zum Strafrecht im Jahre 2008, die Frau Rickli angesprochen hat, habe ich ein Postulat (09.3366) mit Bezug auf die Höhe der Strafrahmen eingereicht, in dem ich gesagt habe, dass die Richter zu tiefe Strafen ausfällen und nicht bis in den oberen Bereich der Strafrahmen gehen, die ihnen zur Verfügung stehen. Dieses Postulat wurde mit einer einzigen Gegenstimme angenommen. Die betreffende Person ist jetzt leider auch nicht im Saal, aber sie weiss es. Alle anderen hier im Saal haben gesagt: Jawohl, wir sind mit den Verhältnissen nicht einverstanden. Der Bundesrat hat auch gesagt: Jawohl, wir sind nicht einverstanden damit, weil der Strafrahmen tatsächlich nicht ausgenützt wird. Ich habe damals gesagt: Das ist im Prinzip eine Missachtung des gesetzgeberischen Willens durch die Gerichte. Insofern ist das tatsächlich ein Missstand.
Das Problem ist: Wir haben noch nicht darüber diskutiert, wie wir den Missstand beheben wollen. Sie wollen jetzt einfach die Strafen erhöhen. Ich habe immer gesagt: Das ist so, wie wenn Sie in einem dreistöckigen Haus nur den ersten Stock bewohnen; um das Problem zu beheben, stocken Sie das Haus noch um eine Etage auf. Das bringt nichts. Die Richter werden auch diesen weiter erhöhten Strafrahmen nicht benützen. Von daher gesehen dürfte es schwierig sein, mit Ihrem Vorstoss eine Lösung zu erreichen.
Zum dritten Problem, der Verwahrung: Dazu muss ich Ihnen sagen, dass die Verwahrung nicht nur für Leute ausgefällt werden kann, die ein geistiges Problem haben, sondern es gibt die Möglichkeit der Verwahrung auch für Leute, die schlicht und ergreifend gefährlich sind. Ich gebe Ihnen Recht: Das wird zum Teil zu wenig gemacht; darüber kann man durchaus diskutieren. Das Instrument zumindest besteht aber.
Zusammengefasst würde ich sagen: Die Grundidee Ihres Vorstosses hat durchaus Berechtigung, und sie hat in der Kommission für Rechtsfragen auch Sympathie gefunden. Man hat in der Kommission durchaus die Ansicht vertreten, dass hier ein Thema aufgegriffen wird, das man anschauen möchte. Allerdings ist das Thema schon aufgegriffen worden. Sie haben selbst schon erwähnt, zu welchem Schluss die Kommission gekommen ist. Sie hat in allererster Linie gefunden, dass deshalb kein Handlungsbedarf besteht, weil wir das Thema "Harmonisierung der Strafrahmen" als grosse Vorlage haben. Diese Vorlage wird an die Hand genommen, sobald die Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches abgeschlossen ist. Sie wissen, dass wir jetzt wieder einen wichtigen Schritt gemacht haben. Wir werden uns um dieses Thema direkt nach der Sommersession kümmern. Das heisst, dass Sie mit Ihrem Vorstoss die berühmten offenen Türen einrennen.
Das ist der Grund dafür, dass die Kommission mit 17 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen gefunden hat: Es ist nicht notwendig, der Initiative Folge zu geben. Die Kommission hat festgestellt, dass zwar ein gewisser Handlungsbedarf besteht; aber das Thema ist bereits in eine andere Vorlage aufgenommen worden und wird auch bereits diskutiert. Ob die Lösungen, die dort gefunden werden, diejenigen sind, die Sie vorschlagen, steht wieder auf einem anderen Blatt. Immerhin dürfte das Thema aber in diesem Rahmen aufgenommen werden.
Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Jositsch, ich habe Ihrem Plädoyer mit Interesse zugehört. Sind Sie der Meinung, dass es eine Möglichkeit wäre, das Minimalstrafmass für solche Delikte festzulegen, damit die Richter bei der Strafe eben wirklich von einem Minimum ausgehen müssten? Wäre das ein Weg?
Jositsch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Für die Kommission kann ich nicht sprechen, weil die Kommission diese Frage nicht diskutiert hat. Persönlich glaube ich: Das ist ein Weg, das ist durchaus etwas, was wir diskutieren müssen. Ich habe ja erwähnt, von mir ist das Postulat gekommen, das besagt: Da sind die Richter häufig im unteren Bereich des Strafrahmens, das kann nicht sein (09.3366). Das Einzige, was wir uns überlegen müssen, ist: Die untere Grenze des Strafrahmens muss für den mildesten Fall passen. In diesem Sinne ist es durchaus denkbar, eine Abstufung zu machen. Ich kann Ihnen, ohne aus dem Nähkästchen zu plaudern, sagen: Frau Rickli und ich sind jetzt gerade daran, eine solche Vorlage zu erarbeiten. Wir sagen: Es gibt einen Bereich, da lassen wir den Strafrahmen vielleicht etwas tiefer, aber es gibt schwerere Fälle, und da muss der Strafrahmen höher sein. Also, insofern kann ich das persönlich durchaus unterstützen.
Heer Alfred · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Jositsch, besten Dank für Ihre wohlwollenden Worte. Darf ich davon ausgehen, dass auch Sie der Meinung sind, dass die gesetzlichen Grundlagen tatsächlich einer Revision bedürfen und dass man Gewaltdelikte auch höher bestrafen können muss? Ist das so korrekt? Vielleicht müssten sie nicht mit 40 Jahren bestraft werden. Sind Sie aber nicht auch der Meinung, dass heute der Strafrahmen für schwere Gewaltdelikte zu tief festgesetzt ist?
Jositsch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich persönlich teile Ihre Meinung insofern, als die Strafen, wie sie heute von den Richtern ausgefällt werden, tendenziell zu tief sind. Ob wir für eine Behebung des Missstands das Instrument benützen, das Herr Walter vorgeschlagen hat, das Instrument, das Sie vorschlagen, oder allenfalls ein weiteres, würde ich jetzt noch offenlassen. Aber die grundsätzliche Ansicht, dass Strafen für Gewaltdelikte - übrigens auch für schwere Sexualdelikte - im Verhältnis zu Strafen für andere Delikte tendenziell zu tief ausgefällt werden, teile ich.
Abstimmung
Le président (Rossini Stéphane, président): La majorité de la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative. Une minorité propose d'y donner suite.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 70 Stimmen
Dagegen ... 109 Stimmen
(1 Enthaltung)