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Economies d'énergie. Mêmes déductions fiscales pour les nouvelles constructions de remplacement que pour les assainissements de bâtiments existants

35732 · Bulletin officiel

Du 24 sept. 2015

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/35732/fr/economies-d-energie-memes-deductions-fiscales-pour-les-nouvelles-constructions-de-remplacement-que-pour-les-assainissements-de-batiments-existants

Consulté le 13 sept. 2026

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Source

Objet parlementaire: Economies d'énergie. Mêmes déductions fiscales pour les nouvelles constructions de remplacement que pour les assainissements de bâtiments existants (13.3904)

13.3904

Economies d'énergie. Mêmes déductions fiscales pour les nouvelles constructions de remplacement que pour les assainissements de bâtiments existants

Rossini Stéphane · P-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste

Le président (Rossini Stéphane, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Häsler Christine · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S

Ich vertrete hier eine Motion meines Vorgängers Alec von Graffenried. Wenn bestehende Altbauten saniert werden, etwa wenn ein Keller oder grundsätzlich ein altes Haus saniert wird, dann können die Bauherrschaften die Kosten oder einen Teil davon bei ihrer Steuererklärung in Abzug bringen. Wir kennen das alle.

Diese Regelung gilt aber nur bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden und nicht bei Ersatzneubauten. Ersatzneubauten sind aber manchmal ökologisch und ökonomisch weit sinnvoller als eine Sanierung des bestehenden Gebäudes. Nicht selten stellt man fest, dass eine Gebäudehülle nicht mehr genügt oder den heutigen Bedürfnissen nicht mehr entspricht, und vor allem, dass eine Renovation, eine Sanierung des bestehenden Gebäudes teurer zu stehen kommt als ein Ersatzneubau oder dass sinnvolle energetische Massnahmen am bestehenden Gebäude eben nur bedingt vorgenommen werden können.

Gerade das müsste der Kern der Sache sein: Ersatzneubauten könnten gefördert werden, allerdings selbstverständlich nur bei Einhaltung von klaren energetischen Mindeststandards. Ersatzneubauten könnten auch aus raumplanerischer Sicht sehr sinnvoll sein, weil sie zur inneren Verdichtung von Siedlungen durchaus beitragen. Durch Abbruch und Neubau können das vorhandene Gebäudevolumen vergrössert, die Raumanordnung optimiert und etwa die Haustechnik von Grund auf neu und energetisch passend auf die Zukunft ausgerichtet geplant werden. Wenn innere Verdichtung gelingen soll, wie es das neue Raumplanungsgesetz fordert, dann müssen Ersatzneubauten ebenfalls gefördert werden.

Der Bundesrat soll deshalb mit dieser Motion beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit von energetisch begründeten Ersatzneubauten mit derjenigen von energiesparenden Sanierungen an bestehenden Gebäuden gleichgestellt wird.

Egloff Hans · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Kollegin, ich hege einige Sympathie für dieses Anliegen. Aber können Sie mir erklären, weshalb jemand mit einer Parzelle, auf der eine Abbruchliegenschaft steht, der dann einen Ersatzneubau dorthin stellt, bessergestellt werden soll als jemand mit einer grünen Wiese, die er überbauen kann und dort genauso den energetischen Ansprüchen gerecht wird, wie Sie sie soeben genannt haben?

Häsler Christine · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S

Ich glaube, es ist schon so, dass es um Ersatzneubauten gehen soll, also um Bauten, die dort errichtet werden, wo bereits etwas steht. So ist das zu verstehen. Es geht nicht darum, dass man auf der grünen Wiese bauen soll, sondern es geht klar um einen Ersatz bestehender Gebäude.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons

Die Motion fordert ja die Abzugsberechtigung energetischer Investitionen auch für Ersatzneubauten. Herr Nationalrat Egloff hat gerade aufgezeigt, wo das Problem dann wirklich liegen würde. Ersatzneubauten sind ja an sich nichts anderes als Neubauten, einfach Neubauten auf einer Parzelle, wo sie anstelle einer alten Baute stehen. Sonst unterscheiden sie sich aber nicht von Neubauten. Wenn man die Abzugsberechtigung hier zulassen würde, käme es tatsächlich zu einer steuerlichen Bevorzugung der Ersatzneubauten gegenüber neuerstellten Gebäuden. Das ist nicht nur aus Optik der Rechtsgleichheit stossend, es ist auch sachlich falsch. Wenn Sie das aus ökonomischer Warte betrachten, sehen Sie, dass man damit auch das Verursacherprinzip missachten würde. Der Verursacher negativer Effekte hat für diese aufzukommen, wie beispielsweise der Verursacher von Emissionen bei der Entsorgung von Bauschutt in Zusammenhang mit dem Abbruch.

Wenn wir das von der Motion Geforderte machen würden, würde sich tatsächlich die Frage stellen, warum wir nicht für alle Neubauten, ob das Ersatzneubauten oder eigentliche Neubauten sind, diese Erweiterung der Abzugsmöglichkeiten zulassen wollten. Wir sind in einem Bereich, in dem es wirklich keine Begründung mehr dafür gibt, warum nicht auch bei Neubauten solche Abzüge, die ja für Sanierungen gedacht sind, zugelassen werden sollen.

Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 96 Stimmen

Dagegen ... 64 Stimmen

(10 Enthaltungen)