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Tisa-Verhandlungen. Der Service public ist nicht verhandelbar
Fricker Jonas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Man soll mit dem Positiven beginnen. Also: Das Positive am Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Tisa) ist, dass es uns hier im Rat vereinen wird - vereinen im Widerstand gegen Tisa. Denn das Tisa-Abkommen gefährdet unsere Souveränität. Es stützt sich auf Zwangsmassnahmen, die die Autonomie und die Kontrollmöglichkeiten für unseren Staat und - noch viel wichtiger - für unsere Bevölkerung stark einschränken. Dieses Abkommen beinhaltet insbesondere die Einrichtung von speziellen Gerichten, die ausserhalb des Rechts der Unterzeichnerstaaten operieren. Wer also für eine starke, selbstbestimmte Demokratie ohne fremde Richter ist, muss unsere Motion annehmen.
Was verlangt unsere Motion? Sie verlangt erstens, dass die Schweiz weiterhin selber bestimmen kann, ob und welche Leistungen des Service public sie privatisieren will. Zweitens verlangt die Motion Transparenz über die Verhandlungen zu Tisa. Das Verhandlungsmandat soll zumindest den zuständigen Kommissionen offengelegt werden. Der Bundesrat behauptet, dass diese Verhandlungen auf der Basis des WTO/Doha-Mandats geführt werden. Tisa wird aber ausserhalb der WTO und unter Ausschluss der WTO-Organe verhandelt. Der Bundesrat lehnt unsere Motion ab, weil er sich nicht festlegen will. Für uns ist das Thema aber so wichtig, dass wir Klarheit wollen.
Tisa wird einen Mechanismus zur Erledigung von Konflikten enthalten, der ausserhalb der WTO steht. Mit einer Beteiligung der Schweiz an Tisa wird also eine neue internationale Gerichtsbarkeit entstehen. Dieser muss sich die Schweiz wohl oder übel unterwerfen. Dabei muss aber klar ausgeschlossen werden, dass die Schiedsgerichte demokratische Beschlüsse der Schweiz von Kantonen und Gemeinden mit Milliardenbussen sanktionieren können. Aufgrund einer Klage aus dem Nafta-Vertrag muss beispielsweise Kanada 300 Millionen Dollar an den Bergbaukonzern Bilcon bezahlen, weil diesem aufgrund einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine Abbaubewilligung verweigert wurde.
Neben den fremden Richtern gibt es vier weitere Aspekte, die unsere Souveränität einschränken:
1. Tisa beinhaltet Negativlisten. Dienstleistungen, die auf diesen Negativlisten fehlen, sind also automatisch der Marktöffnung unterstellt. Dies gilt insbesondere auch für alle zukünftigen Dienstleistungen, die wir heute noch gar nicht kennen.
2. Zur Ratchet-Klausel: Sie bedeutet, dass jede spätere Deregulierung unumkehrbar wird und nie mehr zurückgenommen werden darf, auch wenn die Marktöffnung völlig versagt hat. So eine Einbahnstrasse ist grundsätzlich ein Quatsch, egal, ob das in Richtung einer blossen Verstaatlichung bzw. von mehr Regulierung oder in Richtung einer blossen Privatisierung bzw. von weniger Regulierung geht - denn schlauer kann man immer werden.
3. Zur Standstill-Klausel: Sie bedeutet, dass eine im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Regulierung nicht mehr verschärft, sondern nur noch abgebaut werden kann. Dies betrifft natürlich auch alle Fragen der Inländerbehandlung. Dass also Frau Bundesrätin Sommaruga, wie sie im letzten Sommer angekündigt hat, bestehende Mängel und Lücken in der Lex Koller schliessen will, um den Ausverkauf der Heimat bzw. Spekulationen mit Immobilien durch ausländische Investoren zu verhindern, wäre mit Tisa nicht mehr möglich.
4. Das Tisa-Abkommen beinhaltet auch sogenannte Annexe. Diese sind für alle Staaten verbindlich, auch für solche Staaten, die den betreffenden Bereich auf die Ausnahmeliste geschrieben haben. Die Schweiz hat den Energiesektor auf die Ausnahmeliste geschrieben. Es gibt einen Annex, der besagt, dass erneuerbare und nichterneuerbare Energien gleich behandelt werden sollen. Folglich wäre die staatliche Förderung der Wasserkraft nicht mehr möglich.
Fazit: Tisa beschneidet das Schweizervolk in seiner Souveränität. Darum bitte ich den Rat, ein kritisches Auge auf die Tisa-Verhandlungen zu werfen und folglich unsere Motion anzunehmen.
Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Bundesrat · Bern
Erste Bemerkung: Herr Nationalrat Fricker, ich glaube, die letzte Aussage muss richtiggestellt sein. Es ist nicht so, dass die Schweiz über ein Tisa-Abkommen ihre Souveränität verliert. Tisa heisst "Trade in Services Agreement", und "Trade in Goods" ist das Analoge. Wir wissen, was wir in "Trade in Goods" vereinbart haben. Was "Trade in Services" angeht, gilt im Wesentlichen die gleiche Ambition bezüglich Abhängigkeit respektive Unabhängigkeit und damit Souveränität. Der Bundesrat hat mehrmals bestätigt, dass er im Rahmen der Tisa-Verhandlungen Dienstleistungen nicht zur Disposition stellt, die in der Schweiz zum Service public gehören. Diese Dienstleistungen werden durch Tisa nicht dem Markt geöffnet. Und Service public sind zum Beispiel SRF, die öffentliche Bildung, das Gesundheitswesen, der öffentliche Verkehr, der Universaldienst der Post, die Energieverteilung und anderes mehr. Die Schweiz verlangt in den Tisa-Verhandlungen auch von ihren Partnern nicht, Dienstleistungen des Service public dem Markt zu öffnen.
Zweite Bemerkung: Die Tisa-Anfangsofferte der Schweiz enthält in Bezug auf den Service public die nötigen Vorbehalte. Sie wurde gleichzeitig mit der Unterbreitung im Verhandlungsprozess auf der Internetseite des Seco veröffentlicht, und sie ist jederzeit öffentlich einsehbar. Im Hinblick auf den vereinbarten Austausch von Offerten informierte der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates am 2. Mai 2013 über den Stand der Verhandlungen und das weitere Vorgehen.
Dritte Bemerkung: Die von der Schweiz offerierten Verpflichtungen in den Tisa-Verhandlungen gehen nicht über die Verpflichtungen hinaus, die die Schweiz in bestehenden Freihandelsabkommen eingegangen ist.
Vierte Bemerkung: Die Schweiz hat in ihrer Tisa-Offerte auch darauf geachtet, dass in sensiblen Bereichen - einschliesslich im Bereich des Service public - keine Ratchet-Verpflichtungen eingegangen werden. Herr Nationalrat Fricker, "Ratchet" heisst auch, dass Vorbehalte ihre Gültigkeit haben, wenn Vorbehalte angemeldet sind. Die Verhandlungen sind nicht beendet, die Verhandlungsgegenstände können nach wie vor verändert werden, und die Vorbehaltsliste kann "au fur et à mesure" entsprechend den Verhandlungsfortschritten angepasst werden.
Fünfte Bemerkung: Der Bundesrat nimmt an den Tisa-Verhandlungen auf der Basis des Dienstleistungsteils des WTO/Doha-Mandats teil. Dieses Mandat wurde den zuständigen Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte zur Konsultation vorgelegt. Das revidierte Doha-Mandat wurde nach der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen und der Konferenz der Kantonsregierungen im Juni 2005 vom Bundesrat verabschiedet.
Sechste Bemerkung: Sollte im weiteren Verhandlungsverlauf eine Ergänzung des Verhandlungsmandats erforderlich werden, würde der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen sowie die Konferenz der Kantonsregierungen erneut konsultieren.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Anliegen der Motion erfüllt sind. Deshalb beantragt er Ihnen die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 55 Stimmen
Dagegen ... 134 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr
La séance est levée à 19 h 00