14.3021
Bekämpfung von Zwangsehen
Frehner Sebastian · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe dieses Postulat eingereicht, um Zwangsehen zu bekämpfen. Es ist schlimm, wenn ein Mann oder eine Frau dazu gezwungen wird, jemanden zu heiraten, den sie oder er nicht heiraten möchte.
Ein Ansatz wäre es, ein Mindestalter beim Familiennachzug infolge Heirat einzuführen. Deshalb möchte ich den Bundesrat beauftragen zu prüfen, ob dies eine geeignete Massnahme sein könnte, um gegen Zwangsehen vorzugehen.
Die Stellungnahme des Bundesrates ist einigermassen ernüchternd: Sie gibt eigentlich gar keine Auskunft darüber, ob eine solche Überprüfung Sinn machen könnte oder nicht. Der Bundesrat gibt nur die heutige Rechtslage wieder, aber die kenne ich ja auch. Er sagt zudem, dass die Migrationsbehörden seit 2013 ein Ehegesuch sistieren, wenn ein Verdacht auf eine unfreiwillige Heirat besteht. Dann sagt er noch, dass es noch irgendein Programm gibt, mit dem irgendwelche Leute für dieses Thema sensibilisiert werden sollen - wir kennen ja diese Programme! -, und dass man noch nicht sagen könne, ob all diese Massnahmen etwas nützen würden.
So sieht eine sorgfältige Prüfung eines Vorstosses eines Volksvertreters nicht aus! Auf meine Idee der Einführung eines Mindestalters geht der Bundesrat gar nicht ein. Dabei gibt es ein solches bereits in den Niederlanden und in Dänemark, also in Ländern, die uns in einigem doch ziemlich ähnlich und bewiesenermassen keine Bananenrepubliken sind. Deshalb wäre aus meiner Sicht eine seriöse Überprüfung dieser Frage nötig.
Nochmals kurz zur Begründung meines Vorstosses: In patriarchalisch geprägten Gesellschaften ist es oft so, dass Paare sehr jung heiraten. Dies hat ganz unterschiedliche Gründe. Die bei ihren Eltern lebenden Jugendlichen ziehen oft nach der Heirat direkt mit ihrem Ehepartner zusammen und sind sich kein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben gewohnt. Dagegen ist an und für sich überhaupt nichts zu sagen. Störend ist das Ganze nur, wenn die Eheschliessung nicht auf Freiwilligkeit beruht. Ein Mindestalter würde wohl gewährleisten, dass Personen, die infolge Heirat in die Schweiz nachgezogen werden - so heisst das halt technisch -, mehr Lebenserfahrungen haben, besser ausgebildet sind und sich deswegen auch eher einer Zwangsheirat widersetzen könnten.
Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu meinem Postulat.
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege Frehner, meine Frage gründet auf einem mir persönlich bekannten Fall: Ein zwanzigjähriger junger Mann aus einer seit seiner Geburt in der Schweiz ansässigen Familie aus dem Balkan wird von dieser in sein Heimatland gelockt, wo er mit einer Frau zwangsverheiratet wird, die er noch nie gesehen hat. Der junge Mann ist dann in die Schweiz zurückgekehrt und hat seine Eltern angeklagt. Die Schweizer Justiz sagt, sie könne, weil die Heirat nicht in der Schweiz vollzogen wurde, nur die Ehe ungültig erklären, nicht aber gegen die Familie vorgehen, sie also ausweisen oder was auch immer.
Meine Frage an Sie, Herr Frehner: Würde der in Ihrem Postulat "Bekämpfung von Zwangsehen" verlangte Bericht auch zu einem solchen Fall eine Antwort geben, oder wäre er auf eine Altersgrenze beschränkt?
Frehner Sebastian · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nein, überhaupt nicht. Ich habe das ja auch sehr offen gelassen. Es würde mich wirklich interessieren, ob dieser Vorschlag etwas bringt. Es wäre durchaus in meinem Sinn, wenn man auch auf solche Fragen Antworten finden würde.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich muss erst eine Begriffsklärung vornehmen. Wenn man von einer Zwangsehe spricht, wie das Herr Nationalrat Frehner im Titel seines Postulates macht, geht es darum, dass ein Ehegatte gezwungen wird, die Ehe gegen seinen Willen aufrechtzuerhalten. Wenn man von einer Zwangsheirat spricht, geht es darum, dass jemand nicht gegen seinen Willen eine Ehe eingehen muss. Ich spreche jetzt von Zwangsheirat, denn Zwangsehe ist ja nicht das, was Sie gemeint haben - nur damit das begrifflich geklärt ist.
Das Postulat möchte vom Bundesrat, dass er die geltende Rechtslage des Familiennachzuges auf ihre Wirksamkeit bei der Bekämpfung von Zwangsheiraten überprüft und Bericht erstattet. Dabei soll auch die Vereinbarkeit mit der verfassungsmässig garantierten Gleichberechtigung der Geschlechter sowie der Ehefreiheit überprüft werden.
Wenn Sie die Stellungnahme des Bundesrates ernüchtert, muss ich Ihnen sagen: Wir haben zu dieser Frage in der letzten Legislatur legiferiert. Auch die Frage, die Sie hier aufs Tapet bringen, ob es etwas bringt, wenn man das Alter beim Familiennachzug infolge Heirat erhöht, um hier Zwangsheiraten zu verhindern, ist eine Frage, die diskutiert worden ist, und zwar im Rahmen des Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Zwangsheiraten, das eben am 1. Juli 2013 in Kraft gesetzt worden ist. Ich bitte Sie, diese Diskussionen halt auch nachzulesen und zu schauen, was sich das Parlament zur Frage überlegt hat, inwiefern diese Massnahme für die betroffenen Personen einen Vorteil bringt oder am Schluss mehr Nachteile bringt.
Sie sehen, dass das Parlament vor kurzer Zeit, in der letzten Legislatur, sogar entschieden hat, dass in gewissen Fällen eine zwangsverheiratete Frau - oder wenn der Verdacht dafür besteht -, die minderjährig ist, in die Schweiz gebracht werden kann, wenn es für sie von Vorteil ist. Da hat das Parlament entschieden, dass man das in Ausnahmefällen zulässt, weil es für die Person am Schluss die bessere Lösung ist.
Sie können zwar immer wieder Motionen oder Postulate machen, aber manchmal geht es auch darum, zu schauen, wie sich etwas in der Praxis bewährt hat. Der Bundesrat hat nun hier nicht die ganze Historie dieser erst vor Kurzem getroffenen Entscheide des Parlamentes noch einmal aufgeführt - aber wir können Ihnen das gerne nachliefern -, denn diese Fragen hat das Parlament vor Kurzem beraten, und es hat dazu einen Beschluss gefasst. Es ist eben zum Schluss gekommen, dass die Massnahmen, die Sie hier zur Bekämpfung von Zwangsheiraten vorschlagen, nicht die richtigen sind. Nur das ist der Grund für diese Stellungnahme des Bundesrates. Sie haben 2013 ein Gesetz in Kraft gesetzt und haben noch wenige Erfahrungen dazu, wie sich dieses Gesetz bewährt. Jetzt wollen Sie schon wieder ein Postulat verabschieden und dann schon wieder legiferieren. Das dürfen Sie selbstverständlich tun. Aber der Bundesrat ist der Meinung, dass wir hier manchmal, wenn Sie legiferiert haben, auch einen Moment schauen sollten, wie sich etwas in der Praxis bewährt. Wenn es dann Handlungsbedarf gibt, kommen wir selbstverständlich wieder auf Sie zu. Und diese Frage hier wurde wirklich abgeklärt.
Dann noch ein Wort zur Bemerkung, die Sie gemacht haben, wir hätten da noch irgendein Programm mit irgendwelchen Leuten zur Prävention verabschiedet: Erstens haben auch Sie, das Parlament, das verabschiedet, und zweitens ist dieses Programm von sehr grossem Nutzen. Es ist vielleicht ein bisschen weniger greifbar, als wenn Sie am Abend nach Hause gehen und sagen, Sie hätten legiferiert. Aber ich muss Ihnen sagen: Dieses Programm, das jetzt innerhalb von fünf Jahren in allen Regionen der Schweiz funktionierende Netzwerke gegen die Zwangsheirat aufbauen will, ist etwas absolut Zentrales.
Wenn Sie einmal einen Fall von Zwangsheirat erlebt haben, wissen Sie, was passiert, wenn die Personen hier sind, wie man sie unterstützen und vor ihrer eigenen Familie schützen kann. Das ganz grosse Problem dieser Zwangsheiraten ist ja, dass sie innerhalb der Familie passieren. Ich habe kürzlich von einem Fall gehört, in dem sich zwei Frauen gewehrt und die Scheidung verlangt haben: Sie mussten Polizeischutz in Anspruch nehmen, um überhaupt vor die Behörden treten zu können, weil sie von ihrer eigenen Familie dermassen bedroht wurden. Das sind die Probleme, und deshalb brauchen wir solche Programme. Denn am Schluss geht es darum, ob Sie die einzelne Person schützen oder eine Zwangsverheiratung verhindern können. Wenn Kinder, junge Mädchen und junge Männer von ihrer Familie in ihren Heimatstaat gelockt werden - das passiert häufig in den Sommerferien -, stellt sich die Frage, was Sie tun können, um das zu verhindern. Sie müssen solche Netzwerke haben, damit das funktioniert. Dafür haben Sie sich ausgesprochen, und das ist auch gut so.
Also, noch einmal: Wir sind nicht grundsätzlich gegen die Massnahme, aber sie macht einfach keinen Sinn. Ich bitte Sie im Weiteren einfach auch darum, die Bundesverwaltung nicht mit dem Erstellen von Berichten zu Dingen beschäftigen, die Sie eigentlich nachlesen können - Sie haben dazu legiferiert, Sie haben sich Ihre Gedanken gemacht. Ich sage das auch ein bisschen zum Schutz der Bundesverwaltung: Wir haben sehr viel zu tun. Wir sind gerne bereit, Dinge abzuklären. Aber wenn Sie erst vor Kurzem legiferiert haben und jetzt schon wieder einen Bericht verlangen, bitte ich Sie, davon abzusehen.
Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat die Ablehnung dieses Postulates beantragt.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 70 Stimmen
Dagegen ... 122 Stimmen
(0 Enthaltungen)