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AKW Fessenheim. Wie schützt der Bundesrat die Bevölkerung der Nordwestschweiz vor weiteren Störfällen? / AKW Fessenheim. Schweizer Miteigner in die Pflicht nehmen
Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Le président (Comte Raphaël, président): Les deux interpellations sont traitées conjointement. Monsieur Janiak et Madame Fetz se sont déclarés partiellement satisfaits des réponses écrites du Conseil fédéral. Ils demandent l'ouverture de la discussion. - Ainsi décidé.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Das in der Interpellation angesprochene Ereignis fand am 9. April 2014 statt. Die französische Atomaufsichtsbehörde ASN sagt, sie sei am 10. April vor Ort gewesen. Sie hat die Öffentlichkeit aber erst am 17. April über den Störfall informiert. Das ist meines Erachtens nicht akzeptabel, insbesondere nicht, weil man heute weiss, dass der Reaktor in der Folge sieben Wochen lang nicht mehr ans Netz gebracht werden konnte. Es mussten also wirklich namhafte Korrekturen und Reparaturen vorgenommen und Schäden behoben werden.
Der Bundesrat argumentiert, dass es keine grenzüberschreitenden Informationen braucht, wenn das Ereignis auf der internationalen Skala auf Niveau 1 eingestuft wird. Diese Situation muss meines Erachtens verbessert werden, denn die Einschätzung, welches Ereignisniveau richtig ist, wird von der Betreiberin vorgenommen. Ob die Einschätzung korrekt war, wird erst in der Folge durch die Aufsichtsbehörde überprüft. Der Bundesrat soll sich aber zwingend dafür einsetzen, dass man sich immer gegenseitig informiert, wenn ein Ereignis ab Stufe 1 gemäss internationaler Skala passiert. So wurde zum Beispiel ein Ereignis in Gösgen vom Juli 2015 im Januar 2016 von Stufe 0 auf Stufe 1 erhöht. Falscheinstufungen sind also möglich, sowohl in der Schweiz wie auch in Frankreich.
Fessenheim ist ein Sorgenreaktor, ein alter Reaktor. Reaktoren sollten maximal einmal jährlich ein Ereignis auf Stufe 1 - das sind Anomalien - haben. Fessenheim hatte 2013 zwei Ereignisse auf diesem Niveau, 2014 waren es vier, 2015 eines. Für die öffentliche Information scheint mir die Fragestellung entscheidend, wie lange ein Reaktor nach einem Ereignis auf Stufe 1 vom Netz bleibt. Ein Reaktor kann auch nach einem Ereignis auf Stufe 1 nach 24 Stunden wieder am Netz sein. Das scheint dann tatsächlich nur eine kleine Anomalie gewesen zu sein. Wenn aber nach einem Ereignis auf Stufe 1 sieben Wochen lang nichts mehr geht, muss man grenzüberschreitend rasch mehr wissen. Es könnte auch sein, dass die Einstufung des Ereignisses mit Stufe 1 falsch war, wie ich oben dargelegt habe.
Daher möchte ich dem Bundesrat beliebt machen, dass ein Ereignis auf Stufe 1 grenzüberschreitend gemeldet werden muss, wenn der Reaktor innert 24 Stunden nicht wieder am Netz ist. Alles andere ist ein nicht zu rechtfertigendes Zurückhalten von Informationen gegenüber der Öffentlichkeit. Auch das Ensi informiert die Öffentlichkeit laufend auf seiner Website, wenn ein Ereignis von Stufe 1 passiert.
Dass die französische Aufsichtsbehörde die allgemeine Öffentlichkeit erst einige Tage nach dem Ereignis informiert hat, ist daher - ich habe es bereits erwähnt - nicht akzeptabel. Es handelte sich eindeutig um ein Vorkommnis von öffentlichem Interesse. Und in der Schweiz müsste das Ensi darüber informieren, unabhängig davon, ob die nukleare Sicherheit dadurch tangiert ist.
Noch eine Ergänzung zum Vergleich: Die Schweizer Kernkraftwerke hatten im Jahr 2014 gesamthaft 38 Vorkommnisse. 37 Vorkommnisse waren auf Stufe 0, 1 Vorkommnis war auf Stufe 1. Im Jahr 2014 hatte Fessenheim allein 29 signifikante Vorkommnisse, davon 4 auf Stufe 1.
Nördlich des Juras sind wir sehr nahe bei Fessenheim. Bei diesem Thema müssen wir ja nicht über offene oder geschlossene Grenzen diskutieren. Entsprechend sind wir - übrigens von links bis rechts - beim Thema Fessenheim äusserst sensibel und erwarten, dass die Mitglieder des Bundesrates, auch wenn sie ennet des Juras wohnen, dafür Verständnis aufbringen. Ruhig werden wir erst sein, wenn dieses störanfällige Kraftwerk endlich abgestellt wird, wie es oft versprochen worden ist.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich erlaube mir, hier auch gleich zu sprechen, weil ja meine Interpellation ebenfalls das alte AKW Fessenheim zum Thema hat. Allerdings interessieren mich neben der Sicherheit vor allem die Beteiligungen von Schweizer Elektrizitätsunternehmen an Fessenheim.
Mein Kollege Claude Janiak hat Ihnen die Sorgen der Bevölkerung in der Region Basel geschildert. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat im März dieses Jahres eine Resolution zur sofortigen Stilllegung des AKW Fessenheim verabschiedet, und zwar ist das aus grosser Sorge vor dem Unsicherheitsreaktor total parteiübergreifend geschehen. Vor zwei Wochen ist übrigens bereits wieder in Block 1 eine Panne festgestellt worden. Deshalb hat auch eine französische Ministerin in diesem Jahr über Fessenheim gesagt, es produziere "Pannen reihenweise und gleichsam im Wochentakt". Dass man diesen Schrottreaktor nicht endlich vom Netz nimmt, ist dann wieder eine andere Sache. Da kann unser Bundesrat leider wenig machen.
Doch was ich hier gerne thematisieren möchte: An Fessenheim sind mehrere Kantone und Dutzende von Gemeinden in der Schweiz indirekt, nämlich über die Elektrizitätswerke oder noch konkreter über die Kernenergiebeteiligungsgesellschaft KBG AG, beteiligt. Das empfinden wir in der Region Basel - das muss ich Ihnen offen sagen - doch als sehr unfreundliche, uneidgenössische Bösartigkeit, wenn man jedes Jahr 6 Millionen Franken an diesem Reaktor bzw. an seinem Strom verdient und das auf Kosten unserer Sicherheit geht, anstatt dass man sich innerhalb der entsprechenden Gremien dafür starkmacht, dass die Sicherheit mindestens erhöht oder dieser völlig veraltete Reaktor abgestellt wird.
Der Bundesrat weigert sich ja, diese Nutzungsbeteiligungen zu benennen. Zuhanden der Materialien mache ich es jetzt, mindestens für die Ebene der Kantone. Irgendwo muss es nämlich einmal festgehalten werden, welche Kantone am AKW Fessenheim mitbeteiligt sind und sich deshalb dafür einsetzen müssen und auch können, dass die Sicherheit in diesem französischen Kernkraftwerk steigt. Zumindest daran beteiligt sind die Kantone Aargau, Zürich, Zug, Thurgau, Schaffhausen, Glarus, Genf, Wallis, Neuenburg, Freiburg, Waadt, Solothurn, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden. Es kommen noch Aberdutzende von Städten und Gemeinden in vielen Regionen der Schweiz dazu - ich habe den Kanton Baselland vergessen. Das ergibt insgesamt schon den Eindruck, das Risiko im Atomgeschäft, das immer noch ein lukratives Geschäft ist, werde sozusagen von der Bevölkerung in der Region getragen.
Ich erinnere mich noch: Vor Jahren hat unser früherer Kollege Carlo Schmid in diesem Saal - er sass vis-à-vis von mir - gedonnert: "Erschiesst uns doch lieber, als ...!" Er meinte natürlich: "als endlich genug Geld nach Appenzell zu geben". Wir in Basel haben langsam einen ähnlichen Eindruck. Wir haben je nach Windrichtung das Gefühl, eine Mehrheit unserer Miteidgenossen nähme es gegen ein paar Atomsilberlinge billigend in Kauf, dass Basel und seine Einwohnerinnen und Einwohner geopfert würden. Hier können wir leider nicht gute Miene zum bösen Spiel machen.
Ich weiss: Der Bundesrat hat keinen direkten Einfluss; er macht sich im internationalen Bereich durchaus stark für eine Kontrolle. Es wäre an und für sich auch die Aufgabe der beteiligten Kantone, die indirekt von diesem Geschäft profitieren, ihren Einfluss selbst geltend zu machen und dafür zu sorgen, dass dieser Pannenreaktor endlich abgeschaltet wird.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Das war jetzt ein bisschen sehr polemisch, Frau Ständerätin, und das wissen Sie auch. Es ist nicht so, dass die Kantone beteiligt sind, auch nicht indirekt, sondern es sind Gesellschaften, bei denen die Kantone Aktionäre sind. Entschuldigung, aber auch die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Basel-Stadt haben über Jahrzehnte von günstig importiertem Atomstrom profitiert. Doch! Physisch konnten Sie im Netz noch nie zwischen gutem und schlechtem Strom unterscheiden und sagen: "Strom aus Fessenheim wollen wir nicht!" Es geht da um langfristige Verträge, die unsere grossen Unternehmen auch betreffend Stromimporte abgeschlossen haben, weil wir nach wie vor auch Stromimporte benötigen. Man kann nicht von heute auf morgen all diese Bezugsrechte ändern.
Auf der einen Seite tragen sie auch dazu bei, dass die Gestehungskosten und die Preise wirtschaftlicher sind, als wenn wir alles in der Schweiz produzieren. Das sind auch Fakten. Auf der anderen Seite kennen wir die Sorgen der Region wegen Fessenheim. Ich verstehe sie. Wir beobachten das zum Teil auch mit Sorge und hoffen, dass die sozialistische Regierung Frankreichs auch Wort hält: Der sozialistische Staatspräsident hat in seinen Wahlversprechen immer gesagt, 2016 sei Ende Feuer. Ich spüre davon noch nichts. Im Juni müsste man nämlich auch das Gesuch für die Ausserbetriebnahme einreichen. Die sozialistische Energie- und Umweltministerin Ségolène Royal macht genau dasselbe Spiel. Offenbar beurteilen die beiden also sowohl die Sicherheit als auch die Bedeutung von Fessenheim anders. Dort können Sie also gerne auch Ihre Kanäle nutzen, wenn Sie überzeugt sind, dass das etwas hilft, das muss man schon auch sagen.
Schauen Sie, es ist auch hier bei Fessenheim primär Sache der Betreiber und der Aufsicht, die Sicherheit zu garantieren. Ich verstehe die Bemerkungen betreffend Transparenz von Herrn Janiak: Wir finden auch, dass Information elementar ist, sowohl gegenüber den Nachbarn als auch gegenüber der Öffentlichkeit. Sie wissen, dass es die Gemischte Kommission Frankreich-Schweiz für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz gibt. Diese wird informiert, aber wir setzen uns seit Jahren dafür ein, dass man die Informationen relativ schnell auch für die Öffentlichkeit ins Internet setzt. Das schafft Vertrauen, respektive man kann dann überprüfen, ob die Angaben stimmen. Bei diesem Anliegen haben Sie unsere volle Unterstützung. Aber völkerrechtlich gesehen und aufgrund der bilateralen Verträge haben die französischen Behörden nichts Falsches gemacht. Und bezüglich des Ensi hat sich im Nachhinein ergeben, dass die Lagebeurteilung so war, dass man die Nationale Alarmzentrale und auch den Kanton Basel-Stadt nicht informieren musste, weil die Einschätzung fachlich offenbar richtig war.
Insofern teilen wir also die Sorge der Region um Fessenheim. Wir werden uns regelmässig für eine bessere Information einsetzen, und ich hoffe sehr, dass sowohl der französische Präsident Hollande als auch seine Energieministerin irgendwann mal nicht nur reden, sondern handeln. Und wenn Sie uns hier mit Ihren Beziehungen helfen können, bin ich sehr froh darüber.