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Geschäftsbericht des Bundesrates 2015

37514 · Amtliches Bulletin

Du 15 juin 2016

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/37514/de/geschaftsbericht-des-bundesrates-2015

Consulté le 11 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Rapport de gestion du Conseil fédéral 2015 (16.001)

16.001

Geschäftsbericht des Bundesrates 2015

Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Unsere GPK hat zusammen mit der GPK-NR im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates alle Mitglieder des Bundesrates und auch den Bundeskanzler am 9., 10. und 19. Mai 2016 angehört. Die Aussprachen waren gut vorbereitet und organisiert. Zuerst erläuterten die jeweiligen Departementsvorsteher und -vorsteherinnen die aus ihrer Sicht zwei bis drei wichtigsten Themen in ihrem Verantwortungsbereich.

Erstmals hat die GPK verlangt, dass die bundesrätliche Berichterstattung auf die strategische Bedeutung der Themen für die Legislaturplanung Bezug nimmt. Ich gehe davon aus, dass Sie, Herr Bundespräsident, zu diesem Thema etwas sagen werden, wie Sie das auch in der Berichterstattung im Nationalrat gemacht haben.

In der zeitlichen Abfolge haben wir mit den Bundesräten folgende Schwerpunktthemen bearbeitet: Bundesrat Berset wählte die Themen Förderung der Gesundheit und Prävention, Konsolidierung und Sicherung der Sozialwerke und neue Förderkonzepte im Kulturbereich. Bundesrat Parmelin sprach zu den Themen Weiterentwicklung der Armee, Sicherheitsverbund Schweiz und Nachrichtendienstgesetz. Bundeskanzler Thurnherr griff die Schwerpunktthemen elektronische Geschäftsverwaltung Bund (Gever Bund) und Vote électronique auf. Unser Aussenminister Burkhalter äusserte sich zu den Themen Stabilität, Friedensförderung, internationale Zusammenarbeit, Völkerrecht und Nachbarstaaten und natürlich zur Europäischen Union. Bundespräsident Schneider-Ammann machte die umfassende Wachstumspolitik des Bundes, die Weiterentwicklung des Agrarsektors und die Stärkung des Bildungs-, Forschungs- und Innovationsstandortes Schweiz zu seinen Schwerpunktthemen. Bundesrätin Leuthard fokussierte auf die Themen Klimapolitik, digitale Schweiz und Stromnetze. Bundesrätin Sommaruga ihrerseits bestimmte folgende Schwerpunktthemen: Flüchtlings- und Migrationskrise 2015, internationale und europäische Zusammenarbeit, Massnahmen Schweiz, Stand beschleunigtes Asylverfahren und die Terrorismusbekämpfung als kriminalstrategische Priorität des Bundesrates. Schliesslich gab Bundesrat Maurer Auskunft zur Unternehmenssteuerreform III und zum automatischen Informationsaustausch.

Gestützt auf diese Schwerpunktthemen, haben wir im Unterschied zu den Vorjahren darauf verzichtet, Querschnittthemen zu bearbeiten. Ich denke, diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Ich gehe davon aus, dass dies auch für die nächsten Geschäftsberichte so gestaltet werden wird.

Im Anschluss an die jeweiligen Ausführungen der Mitglieder des Bundesrates stellten dann die Subkommissionspräsidenten die in ihren Kommissionen vorbereiteten Fragen. Die Subkommissionen beider GPK führten bekanntlich im April 2016 bei teilweise reduzierter Präsenz Aussprachen mit Vertretern der verselbstständigten Einheiten und Unternehmen des Bundes, so unter anderem mit der Schweizerische Nationalbank, der Finma, den SBB, der Post, Swisscom, Skyguide, Ruag und der Exportrisikoversicherung. Dabei haben die Subkommissionen insbesondere geprüft, ob die verselbstständigten Einheiten die vom Bundesrat vorgegebenen strategischen Ziele erfüllten und ob die Eignerstrategie des Bundes im Interesse der Eidgenossenschaft umgesetzt wurde.

Bei der Anhörung der Verantwortlichen dieser Unternehmungen und Institutionen konnten auch eine Reihe von aktuellen Themen besprochen werden. Ausserdem haben die Subkommissionen jedes Jahr Anhörungen zum Stand der Kriegsmaterialexporte und zum Personalreporting durchgeführt. Die Arbeitsgruppe Risikoreporting hat sich ferner am 22. April 2016 über die aktuellen Kernrisiken in der Bundesverwaltung informieren lassen.

Im Folgenden werden sich nun die Präsidenten der jeweiligen Subkommissionen, die Kollegen Janiak, Eder, Hêche und Föhn, zu weiteren Themen und Feststellungen der GPK äussern. Insgesamt erlauben die aus dem Geschäftsbericht und den Hearings gewonnenen Informationen die Feststellung, dass der Bundesrat und die Bundesverwaltung auch im Jahr 2015 gute und professionelle Arbeit geleistet haben. Dafür gebühren ihnen unser Dank und unsere Anerkennung.

In Abweichung von der bisherigen Praxis und in Übereinstimmung mit dem Parlamentsgesetz beantragt Ihnen die GPK-SR mit 11 zu 0 Stimmen, nicht mehr die Geschäftsführung, sondern einzig den vorliegenden Geschäftsbericht des Bundesrates zu genehmigen. Sie werden deshalb eingeladen, im Anschluss an die Diskussion dem Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2015 zuzustimmen.

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich berichte über die Aussprachen, die wir mit Herrn Bundesrat Burkhalter und Herrn Bundesrat Parmelin geführt haben. Ich mache das als Präsident der Subkommission, die für das EDA und das VBS zuständig ist.

Herr Bundesrat Burkhalter hat einen breiten Tour d'Horizon über die schweizerische Aussenpolitik gemacht. Ich möchte mich darauf beschränken, etwas zu seinen Ausführungen zu den Beziehungen zur Europäischen Union zu sagen. Bei den Beziehungen zur EU stehen im Moment ausländerrechtliche Fragen wie die Bewältigung der Migration im Vordergrund. Thema sind natürlich auch die Folgen der Masseneinwanderungs-Initiative, dies selbstverständlich unter Beibehaltung und wenn nötig Anpassung des bilateralen Wegs. Es braucht Lösungen, welche die Personenfreizügigkeit betreffen; das wissen wir alle. Es braucht zudem Lösungen bei den institutionellen Fragen. Was die Personenfreizügigkeit betrifft, gibt es nur einen Weg, nämlich eine Schutzklausel, die von beiden Seiten akzeptiert wird bzw. keine vertraglichen Anpassungen verlangt, sondern auf einer übereinstimmenden Interpretation der Bestimmungen des Übereinkommens basiert. Nach Auffassung des Bundesrates wäre dies sowohl für die Schweiz wie für die EU eine Win-win-Situation. Überdies ist nur so Rechtssicherheit gewährleistet.

Wir sind noch weit von einer Einigung entfernt, Sie kennen die Gründe. Einer dieser Gründe ist die bevorstehende Brexit-Abstimmung in Grossbritannien. Was die innenpolitischen Lösungen betrifft, liegt die Botschaft des Bundesrates bekanntlich seit dem 4. März dieses Jahres vor und wird jetzt von den Räten beraten. Wie ich bereits gesagt habe, hängt natürlich viel vom Klima innerhalb der EU ab. Da spielt die Abstimmung von nächster Woche eine grosse Rolle. Bundesrat Burkhalter hat in der GPK erklärt, er glaube allerdings, dass sich die Stimmung seit dem 9. Februar 2014 verbessert habe.

Zum Rahmenabkommen mit der EU: Die Verhandlungen laufen, Lösungen bezüglich der Frage der Übernahme von EU-Recht bei den bilateralen Fragen konnten gefunden werden. Es wird eine dynamische, aber nicht automatische Übernahme vorgesehen. Mit anderen Worten: Das Referendumsrecht wird respektiert. Auch ist sichergestellt, dass die Schweiz bei der Ausarbeitung von Recht, das sie betrifft, einbezogen wird. Man nennt das - ich sage das als ein in die Aussenpolitik nicht Eingeweihter - "decision shaping", was nichts anderes bedeutet, als dass man in den Entscheidfindungsprozess einbezogen wird.

Was die Überwachung der bilateralen Verträge betrifft, ist keine supranationale Behörde vorgesehen. Das heisst, dass die Schweiz selber das Funktionieren der bilateralen Verträge bezüglich der Punkte, welche sie betreffen, überwacht. Vice versa gilt das Gleiche für die EU.

Was die Interpretation des Rechts betrifft, akzeptiert die EU Folgendes: Wenn EU-Recht zur Debatte steht, soll der Europäische Gerichtshof entscheiden. Er kann aber nur eine Interpretation abgeben. Es folgt dann, gestützt auf diese Interpretation, eine politische Entscheidung im Comité mixte Schweiz-EU. Am Ende sollen es also nicht fremde Richter sein, die entscheiden, sondern es soll Sache der Politik sein, einen Entscheid zu finden.

Aber bei dieser Übungsanlage bleibt natürlich noch ein wichtiger Punkt zu regeln, und zwar der folgende: Alle Punkte, welche von einer Interpretation betroffen sind, hängen natürlich miteinander zusammen. Deshalb ist eine Lösung erst dann möglich, wenn keine Punkte mehr offen sind. Solange also eine politische Einigung fehlt, bleibt es in der Schwebe - beispielsweise ein Abkommen über einen Marktzugang -, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Herr Bundesrat Burkhalter ist immer noch zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden werden kann. Das Parlament wird zu gegebener Zeit einbezogen werden.

Ich sage noch etwas zu den Ausführungen von Herrn Bundesrat Parmelin; ich sage da etwas zum Nachrichtendienstgesetz, das ja jetzt auch im Zentrum von Diskussionen steht, weil am 25. September 2016 eine Abstimmung dazu stattfinden wird. Am 25. September 2015, also genau ein Jahr vor dem Abstimmungstermin, haben die eidgenössischen Räte das Gesetz angenommen, und ein Jahr später, wie gesagt, wird das Volk darüber abstimmen. Sie kennen den Inhalt: Es geht ja vor allem darum, eine klare gesetzliche Grundlage für den Nachrichtendienst zu schaffen, die eigentlich heute nicht besteht. Vor der Volksabstimmung werden keine Investitionen getätigt, welche die neuen Kompetenzen des Nachrichtendienstes betreffen. Die Planung ist aber gleichwohl in Angriff genommen worden. Vor allem laufen die Arbeiten zur Vorbereitung der Verordnungen, die im Falle einer Annahme des Gesetzes erlassen werden müssen. Als Mitglied der Geschäftsprüfungsdelegation kann ich Ihnen bestätigen, dass wir in die Erarbeitung dieser Verordnungen - es sind drei geplant - einbezogen werden.

Der Grundauftrag des Nachrichtendienstes ist Ende 2015 neu formuliert worden. Im Vordergrund stehen die Bekämpfung des Terrorismus und das Verhindern von Dschihad-Reisen aus der Schweiz. Zu den Prioritäten gehören ferner die Bekämpfung von verbotenen nachrichtendienstlichen Aktivitäten aus dem Ausland und das Erkennen und Bekämpfen von Cyberattacken auf wichtige Infrastrukturen - ein Thema, das ja im Moment leider höchste Aktualität hat. Hinzu kommen die herkömmlichen, sozusagen klassischen Aufgaben eines Nachrichtendienstes, allen voran Analysen des Sicherheitsstandards in unserem Land und allgemein auf der Welt, wobei diesbezüglich selbstverständlich auch Schwerpunkte definiert sind.

Im Moment aber wartet der Bundesrat die Volksabstimmung ab. Dann wird er darangehen, diese Verordnungen so bald wie möglich zu erlassen und in Kraft zu setzen.

Eder Joachim · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion

Wir hatten mit den Vorstehern der beiden Departemente Eidgenössisches Finanzdepartement und Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Herrn Bundesrat Ueli Maurer und Herrn Bundespräsident Johann Schneider-Ammann, eingehende und interessante Diskussionen. Ich äussere mich im Auftrag unserer Kommission zu folgenden drei spezifischen Themen: erstens zur Anlagepolitik der Schweizerischen Nationalbank, zweitens zur Personalpolitik des Bundes, drittens zur ETH.

1. Zur Anlagepolitik der Schweizerischen Nationalbank: Am 11. April 2016 hatten wir eine Aussprache mit den Vertretern der Nationalbank, nämlich mit Thomas Jordan, Präsident des Direktoriums, Fritz Zurbrügg, Vizepräsident, und Andréa Maechler, Mitglied des Direktoriums. Nebst grundsätzlichen Ausführungen wurde intensiv über folgende Themen diskutiert: Aufhebung des Mindestkurses, Einführung von Negativzinsen, Anlagekriterien, insbesondere im Bereich der geächteten Waffen, geopolitischer Kontext, Gewinnausschüttungen an die Kantone, allfällige Empfehlungen internationaler Organisationen, bilaterale Kooperationen, Vollgeld-Initiative, Staatsfonds, Arbeitslosigkeits- versus Erwerbslosigkeitsstatistik, "Too big to fail"-Problematik, Panama Papers.

Im Zusammenhang mit der Anlagepolitik der Nationalbank kamen auch die Anlagekriterien der Nationalbank, insbesondere in Bezug auf Rüstungsunternehmen, zur Sprache. Es ging dabei speziell um die Frage, ob die Schweizerische Nationalbank in Unternehmen investiert, welche unter anderem Atomwaffen herstellen. Die Verantwortlichen machten sinngemäss geltend, dass sich die Nationalbank stets an ihre eigenen Richtlinien halte und nicht in Unternehmen investiere, welche Waffen produzierten, die gemäss internationalen Verträgen verboten seien. Sie stütze sich zur Findung eines fundierten Anlageentscheides jeweils auf Evaluationen einer externen Beratung. Ausserdem würden nationalbankinterne Bereiche wie Compliance und Risikomanagement ebenfalls eine Prüfung der möglichen Anlagen vornehmen. Im Übrigen seien Atomwaffen keine durch internationale Verträge verbotenen Waffen.

Von Finanzminister Ueli Maurer erfuhren wir, dass die Anlagepolitik der Nationalbank zwar regelmässig ein Thema bei den gegenseitigen Gesprächen sei, allerdings nicht in dieser Tiefe. Die Nationalbank informiere in groben Zügen darüber, wo sie was mache und wie sie ihr Geld anlege. Das Thema Atomwaffen sei bisher nie besprochen worden. Bundesrat Maurer gab uns zu verstehen, dass die Schweizerische Nationalbank seiner Meinung nach grundsätzlich in Rüstungsunternehmen investieren dürfe. Diese könnten auch dem Schutz der Bevölkerung und damit dem Frieden dienen und seien nicht tel quel zu verteufeln. Wenn es um Atomwaffen gehe, müsse man aber genauer hinsehen. Der Finanzminister stellte in Aussicht, das Thema beim nächsten Gespräch mit dem Direktorium der Schweizerischen Nationalbank aufzunehmen.

2. Zur Personalpolitik des Bundes: Unsere Subkommission hörte Barbara Schaerer, die Direktorin des Eidgenössischen Personalamtes, den stellvertretenden Direktor Thomas Schmutz sowie sämtliche HR-Verantwortliche der Departemente und der Bundeskanzlei gemeinsam an. Frau Schaerer informierte über folgende Themen: Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen, Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung, Personalstrategie Bundesverwaltung 2016-2019, Rätoromanen, Abgangsentschädigungen, Zielsetzung der Entlastung des Bundeshaushaltes, Teilzeitanstellungen, Nebenbeschäftigungen, Ferien- und Zeitguthaben, Internalisierung, Dienstleistungszentren und Lernende. Die Palette an interessanten Diskussionspunkten war also breit. Die HR-Verantwortlichen der Departemente und der Bundeskanzlei thematisierten sodann in Kürze die Hauptstärken und Hauptschwächen sowie die grösste Herausforderung in ihrer Organisation.

Im Nachgang an diese Sitzung konfrontierten wir Finanzminister Ueli Maurer, den obersten Personalchef des Bundes, mit folgenden zwei Punkten:

Der erste Punkt: Die Einführung des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung bedeutet für das Personal offenbar einen erheblichen Zusatzaufwand.

Der zweite Punkt ist der Themenbereich Personalplafonierung und Stabilisierungsprogramm 2017-2019 versus Personalaufstockung. Auf der einen Seite sind in verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung, beispielsweise beim Grenzwachtkorps, im Asylbereich und im Bereich automatischer Informationsaustausch, Personalaufstockungen zu erwarten. Auf der anderen Seite gibt es eine Personalplafonierung und das Stabilisierungsprogramm 2017-2019.

Bundesrat Ueli Maurer bestätigte, dass das Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung während der Umstellung einen erheblichen Zusatzaufwand brachte, insbesondere im EDV-Bereich und bei der Darstellung des Budgets. Die Vorarbeiten seien unterdessen aber grösstenteils abgeschlossen. Über die Grösse des Personalbestandes debattiere der Bundesrat, der sich an die Vorgaben des Parlamentes zu halten habe, laufend. Trotzdem wachse, so die Ausführungen des Finanzministers, die Bundesverwaltung. So benötige man - und das dürfte für Sie interessant sein - in den nächsten vier Jahren aufgrund von Gesetzesänderungen rund 700 bis 800 neue Stellen. Es seien alles Aufgaben, so der Finanzminister, deren Erfüllung vom Parlament gewünscht werde. Das Bundespersonal arbeite gut oder sogar sehr gut, in hoher Qualität und mache, gemessen an den Aufträgen, von nichts zu viel.

Drittens, zum Bericht über das WBF und dort im Speziellen über die ETH: Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Bekanntlich gehören beide ETH zu den besten Hochschulen der Welt, das zeigen internationale Rankings, und das wurde auch von einer internationalen Expertenprüfung im Jahr 2015 bestätigt. Die Vertreter des ETH-Rates, angeführt vom Präsidenten Fritz Schiesser, wollen diese Spitzenposition halten. Ich gehe davon aus, dass das auch der Bundesrat will und im Speziellen der Bundespräsident, der ja Vorsteher dieses Departementes ist. Die Vertreter des ETH-Rates zeigten auf, dass in zehn Jahren 60 Prozent mehr Studierende und Doktoranden die ETH Zürich und die EPF Lausanne verlassen haben, dass sich die Betreuungsverhältnisse verschlechtert haben, dass sich die ETH im Bereich der Medizin verstärkt engagieren will und dass jede Woche ein Spin-off aus dem ETH-Bereich entsteht.

Bundespräsident Johann Schneider-Ammann, als Vorsteher des WBF für den ETH-Bereich zuständig, betonte gegenüber der Kommission, die sehr hohe Qualität der Lehre und der Forschung sowie der Erfinder- und Unternehmergeist seien für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Es würde den Rahmen dieser Berichterstattung sprengen, wenn ich auf alle Punkte eingehen würde. Ich erwähne summarisch, dass wir noch das Thema der Teilrevision beziehungsweise Totalrevision des ETH-Gesetzes besprachen, dass wir zur Kenntnis nahmen, dass der ETH-Bereich nicht mehr mithilfe eines Leistungsauftrages, sondern mit strategischen Zielen gesteuert wird, und dass nicht nur die ETH Zürich, sondern auch die EPF Lausanne ein Medizinstudium anbieten wollen; selbstredend kam auch das Thema Horizon 2020 zur Sprache.

Was den Bereich des Umgangs mit Problemfällen anbelangt, verdient das Ergebnis der Untersuchungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit einem Bauprojekt in Lausanne Beachtung. Im März 2015 teilte die EPFL mit, bei einem ihrer Bauprojekte sei es zu einer Kostenüberschreitung von rund 24 Millionen Franken gekommen. Um deren Ursachen abzuklären und um solche Fälle inskünftig zu vermeiden, haben der ETH-Rat und die EPFL umgehend externe Untersuchungen in Auftrag gegeben. Wir haben die Problematik auch unsererseits angesprochen, wussten aber nicht, dass der ETH-Rat am 28. April 2016, also nach unserer Sitzung, eine Medienmitteilung publizieren sollte, in der aus Sicht der GPK insbesondere ein Punkt auffällt. In den EPFL-Reportings der Jahre 2013 und 2014 an den ETH-Rat seien Verbindlichkeiten und Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt tatsachenwidrig ausgewiesen worden. Gewisse Kosten seien fälschlicherweise über einen internen Fonds der EPFL und nicht über den Investitionskredit des Bundes verrechnet worden. Zwei weitere in Auftrag gegebene Berichte kommen zum Schluss, dass aufgrund der tatsachenwidrig ausgewiesen Verbindlichkeiten und Zahlungen davon ausgegangen werden könne, dass - und das ist das Entscheidende - alle objektiven Tatbestandselemente der Urkundenfälschung im Amt erfüllt seien, gemäss Artikel 317 StGB. Aus der Medienmitteilung geht weiter hervor, dass der ETH-Rat die Eidgenössische Finanzkontrolle und das WBF über diesen Sachverhalt orientiert habe. Der ETH-Rat und das WBF hätten aber beschlossen, auf eine vorgängige Disziplinaruntersuchung zu verzichten. Zudem hielten sie fest, dass ein Strafverfahren weder zielführend noch angemessen sei. Stattdessen sollte auf eine nachhaltige Verbesserung der Finanzprozesse und der Reportingkultur im Immobilienbereich gesetzt werden.

Wir thematisierten die Vorfälle rund um dieses Bauprojekt und den diesbezüglichen Verzicht auf eine Strafanzeige mit Bundespräsident Johann Schneider-Ammann, dem Vorsteher des WBF, und an einer Folgesitzung auch mit Michel Huissoud, dem Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, Bundesanwalt Michael Lauber und Carlo Bulletti, dem leitenden Staatsanwalt des Bundes. Wir wollten insbesondere wissen, warum man zum Schluss gekommen ist, ein Strafverfahren sei weder zielführend noch angemessen. Bundespräsident Johann Schneider-Ammann erklärte letzte Woche bei der Beratung des Geschäftsberichtes des Bundesrates im Nationalrat unter anderem: "Es handelt sich um einen Ausrutscher, um einen teuren Ausrutscher, wohlverstanden. Aber es bestand keine Bereicherungsabsicht. Der Fall ist zwischenzeitlich unter Kontrolle, und die Lehren sind gezogen." So weit Bundespräsident Schneider-Ammann. Damit bin ich am Ende meiner Berichterstattung angelangt.

Hêche Claude · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Mon rapport se limitera, d'une part, à l'action du Conseil fédéral visant à promouvoir la santé et la prévention et, d'autre part, à la politique en faveur du climat.

La promotion de la santé et la prévention des maladies est l'un des axes fixés par le Conseil fédéral dans le domaine d'action "Qualité de vie" de la Stratégie Santé 2020. Cette stratégie en matière de santé publique, qui a été adoptée par le Conseil fédéral en janvier 2013, fixe les lignes et les objectifs et permet à notre Parlement de contrôler si le Conseil fédéral tient le programme qu'il s'est fixé en matière de santé publique, s'il s'en écarte et, si oui, pour quelles raisons.

Dans le domaine de la promotion, et de la santé, et de la prévention des maladies, plusieurs grands dossiers ont occupé le Conseil fédéral en 2015 et continueront de nous intéresser en 2016.

Pour ce qui concerne la prévention des maladies non transmissibles, les Chambres fédérales ont rejeté la loi sur la prévention fin septembre 2012. Bien que acceptée par les deux conseils, la loi sur la prévention n'a pas pu être adoptée définitivement parce que, lors du vote dans notre conseil, la majorité qualifiée n'a pas été atteinte pour lever le frein aux dépenses, ce qui ne permettait pas d'engager les moyens nécessaires à sa mise en oeuvre. Autrement dit, le Parlement avait dit: "Oui aux mesures de prévention, mais pas de cette manière."

Le Conseil fédéral a pris acte de cette décision et a remis l'ouvrage sur le métier durant l'année 2015, ce qui est d'autant plus important que 80 pour cent des coûts de la santé sont utilisés pour accompagner, combattre et corriger les problèmes causés par les maladies non transmissibles. La stratégie nationale "Prévention des maladies non transmissibles" a été approuvée, avec le soutien des cantons, par le Conseil fédéral le 6 avril dernier. Actuellement, le Conseil fédéral est en train de définir les mesures avec les cantons et celles-ci seront vraisemblablement adoptées au second semestre de 2016.

Pour la loi sur les produits du tabac, je me permets de vous renvoyer à la décision prise hier. En ce qui concerne la loi fédérale sur la lutte contre les maladies transmissibles de l'homme - ou loi sur les épidémies -, elle a été approuvée par le Parlement en 2012 et est entrée en vigueur le 1er janvier 2016. Elle offre à la Confédération un rôle de coordination et de surveillance plus important que par le passé. Le Conseil fédéral est en train de mettre en oeuvre cette loi, qui pose une base légale importante dans deux domaines: la résistance aux antibiotiques et les maladies nosocomiales.

Abstraction faite de la loi sur les produits du tabac, les quelques éléments du domaine de la santé que je viens de vous présenter sont conformes aux objectifs et aux mesures du programme de la législature 2011 à 2015 et s'inscrivent aussi dans la stratégie du Conseil fédéral.

Au niveau de la politique du climat, un nouvel accord climatique international engageant tous les Etats à partir de 2020 a été conclu lors de la Conférence sur le climat de Paris, en décembre 2015. Tous les Etats membres de la Convention-cadre des Nations Unies sur les changements climatiques ont été tenus d'annoncer leurs engagements de manière détaillée. Le Conseil fédéral a annoncé un objectif de réduction des émissions de gaz à effet de serre de 50 pour cent. Or, ramener les émissions de ces gaz de 6,5 tonnes par habitant à pratiquement 1 tonne par habitant, comme le souhaite le Conseil fédéral, est une tâche de longue haleine. Le Conseil fédéral compte procéder par étapes en déterminant des objectifs de réduction de plus en plus élevés: moins 8 pour cent entre 2008 et 2012 - c'était l'objectif -, moins 20 pour cent entre 2013 et 2020, et moins 50 pour cent entre 2020 et 2030.

Au plan national, le Conseil fédéral va donc renforcer son engagement à travers la révision de la loi sur le CO2, le projet ayant été mis en consultation cette année. La loi sur le CO2 prescrit une baisse des émissions des gaz à effet de serre de 20 pour cent jusqu'en 2020 par le biais de mesures nationales. La taxe sur le CO2 prélevée sur les combustibles, la baisse des émissions de CO2 des voitures neuves, l'obligation pour les importateurs des carburants de compenser une partie du CO2 émis par les transports ou encore le Programme Bâtiments sont les instruments mis en place pour atteindre cet objectif.

Au final, les actions entreprises par le Conseil fédéral devraient permettre à notre pays de s'inscrire dans la trajectoire définie par les experts sur le climat pour maintenir le réchauffement climatique inférieur à deux degrés d'ici la fin du siècle.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich darf über die Bundeskanzlei und das EJPD berichten. Die Bundeskanzlei steht seit einem halben Jahr unter der Führung von Bundeskanzler Walter Thurnherr. Als erfahrener Fuchs und als Kenner der gesamten Bundesverwaltung konnte uns Herr Thurnherr betreffend die vorgegebenen Schwerpunktthemen äusserst befriedigend orientieren, und er beantwortete die gestellten Fragen im Detail sehr kompetent. Wir konnten feststellen, dass in der Bundeskanzlei ein frischer und starker Wind weht. Dafür sind wir Herrn Thurnherr dankbar.

Eines unserer Schwerpunktthemen war Gever Bund, das heisst die elektronische Geschäftsverwaltung. Auch wenn die Bundesverwaltung bis heute auf vier Gever-Produkte zurückgefahren ist, ist das nach wie vor weder wirtschaftlich noch befriedigend. Diese Produkte sind weder kompatibel, noch sind sie alle nach den Normen des Beschaffungsrechts beschafft worden. Das Ziel lautete 2015, für die gesamte zentrale Bundesverwaltung zwei Gever-Produkte zu beschaffen. Gegen Ende 2015 entschied die Bundeskanzlei mit den Departementen zusammen, nur auf ein Produkt zu setzen. Gegen den betreffenden Zuschlag wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Diese Verzögerung ist herausfordernd. Die vorgegebenen Termine können so kaum eingehalten werden. Weil man sich aber auf ein Produkt geeinigt hat, werden später grosse Einsparungen möglich sein. Auf zehn Betriebsjahre hochgerechnet können 100 Millionen Franken eingespart werden.

Ich komme zu einem zweiten Schwerpunkt, zum Vote électronique: 14 Kantone machten bereits erste Erfahrungen damit, 12 Kantone könnten in Kürze einsteigen, aber in 6 Kantonen fehlen für die Einführung nach wie vor die gesetzlichen Grundlagen. Auf die Wahlen 2015 hatten sich acht Kantone zu einem Konsortium zusammengeschlossen. Infolge grosser erster Unsicherheiten und Bedenken konnten die nationalen Wahlen im Jahr 2015 in diesen Kantonen aber nicht elektronisch durchgeführt werden. Das heisst, dass wir heute grundsätzlich noch in der Versuchsphase stehen. Heute stehen zwei valable Systeme zur Auswahl; eines wurde vom Kanton Genf aufgebaut, das andere von der Post. Die Kantone können also heute unter zwei verschiedenen, gutfunktionierenden Systemen auswählen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei den letzten Wahlen gute Erfahrungen gemacht wurden und dass die Bundeskanzlei mit den Kantonen in regem Kontakt ist. Dabei wird festgehalten, dass die Kantone auf einem guten Weg sind. Herr Bundeskanzler Thurnherr ist zuversichtlich, dass eine deutliche Mehrheit der Kantone bis 2019 auch ohne politischen Druck über die rechtlichen Grundlagen und einen elektronischen Stimmkanal verfügen werden.

Topaktuelles Thema am Tag der Anhörung war das Mitberichtsverfahren mit der Ausstandspflicht im Bundesrat. Uns wurden von Herrn Thurnherr das System und das Vorgehen aufgrund der gemachten Erfahrungen vorgestellt. Die Fragen dieses aktuelle Thema betreffend wurden auch kompetent beantwortet, und dazu wurde eine kurze, befriedigende politische wie juristische Einschätzung abgegeben. Die Bundeskanzlei bezeichnete das Mitberichtsverfahren als ein geniales System, obwohl es recht aufwendig sei. Ein grosses Fragezeichen blieb einzig bei folgender Frage - sie wird wohl kaum geklärt werden können -: Wie findet ein vertraulicher Mitbericht den Weg aus der Bundesratsstube in die Medien?

Sachlich wurde uns auch die Ausstandspflicht im Bundesrat aus Sicht der Bundeskanzlei dargelegt. Wie man es allüberall kennt, besteht selbstverständlich auch im Bundesrat eine Offenlegungspflicht. Dabei handelt es sich um eine Bringschuld. Bei einem unmittelbaren persönlichen Interesse ist der Ausstand angebracht. Der Ausstand aufgrund dieser Pflicht kommt im Bundesrat aber selten vor. An verschiedenen Beispielen zeigte Herr Thurnherr, wo eine Ausstandspflicht gegeben ist und wo es äusserst schwierig ist, die Grenze gerecht zu ziehen. Ich danke Herrn Thurnherr und seinem Team in der Bundeskanzlei für ihren Einsatz, ich danke Herrn Thurnherr auch für die Antworten auf unsere Fragen, welche er uns kompetent - wirklich kompetent - gegeben hat.

Ich komme zum EJPD und hier zu ein paar Angaben zur Flüchtlings- und Migrationskrise 2015 mit der internationalen und europäischen Zusammenarbeit, welche uns allgemein als sehr positiv dargestellt wurde. Im gesamten Asylbereich war natürlich das Testzentrum Thema Nummer eins. Während zwei Jahren hat man im Testzentrum Zürich die sogenannten beschleunigten Verfahren getestet. Dabei wurden vier unabhängige Evaluationen durchgeführt, die verschiedene Aspekte dieses Testzentrums betrafen. Es ging unter anderem um die Fragen der Qualität der Verfahren, der Funktionstüchtigkeit, der Effizienz, aber auch um die Frage der Kosten usw. Diese unabhängigen Verfahren haben grossmehrheitlich gezeigt, dass alles im grünen Bereich liegt und somit funktionieren sollte - funktionieren sollte, auch wenn die Zahlen der Asylgesuche nie voraussehbar sind und ansteigen respektive je nach Jahreszeit stark variieren. Betreffend Bundeszentren und beschleunigte Verfahren konnten wir uns im Testzentrum Zürich vor Ort selbst überzeugen lassen. Wir bekamen einen guten Eindruck von den Verfahren und der geleisteten Arbeit.

Zusammenfassend kann ich zum Asylbereich Folgendes sagen: Wir wurden orientiert, dass die Herausforderungen, die sich innerhalb der Schweiz im Asylbereich stellen, nur im Verbund von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten zu bewältigen sind. Auf europäischer Ebene ist das Dublin-System in ständiger Diskussion; der Bundesrat ist aber gewillt, sich für eine bessere Umsetzung einzusetzen und starkzumachen. Weltweit hat für den Bundesrat die Förderung und Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten höchste Priorität.

Betreffend die Terrorismusbekämpfung arbeitet die Schweiz eng mit internationalen Organisationen zusammen; hier bestehen vor allem Kooperationen zwischen den Polizeibehörden. Das federführende Fedpol hat für den Fall eines terroristischen Anschlages entsprechende Vorkehrungen und Massnahmen eingeleitet und getroffen. Der Bundesrat hat im Jahr 2015 eine Strategie zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet.

Zum Schluss danke ich der Bundeskanzlei wie dem EJPD mit Frau Vorsteherin Sommaruga für die geleistete Arbeit. Ich bedanke mich insbesondere auch bei den gesamten Teams der Bundeskanzlei und des EJPD, und ich danke für die kompetente Beantwortung der Fragen in der Kommission.

Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Bundesrat · Bern

Mit dem vorliegenden Geschäftsbericht 2015 misst der Bundesrat seine Tätigkeit an den Zielen, die er sich zu Jahresbeginn gegeben hatte. Ebenfalls zieht der Bundesrat mit dem Geschäftsbericht 2015 Bilanz über die gesamte Legislatur 2011-2015. Lassen Sie mich bitte entlang der Leitlinien jeweils ein paar wenige Ausführungen machen.

Die Leitlinie 1 heisst: "Der Standort Schweiz ist attraktiv, wettbewerbsfähig und zeichnet sich durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen aus". Dies alleine ist ein Programm. Bedeutsam im Bereich der Leitlinie 1 war 2015 die finanzpolitische Standortbestimmung zum Voranschlag 2016 und zum Legislaturfinanzplan 2017-2019. Dazu gehört die Festlegung der finanziellen Eckwerte für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse. Diese waren bzw. sind von erheblicher Tragweite für die kommende Periode - ich rede von Bildung, Forschung, Innovation, und es betrifft die Armee, die Landwirtschaft, die internationale Zusammenarbeit, aber auch den regionalen Personenverkehr. Es stehen dort also die schwächer gebundenen Mittel zur Debatte. Weiter hat der Bundesrat 2015 die finanzpolitischen Prioritäten für die Jahre 2016-2024 festgelegt. Dazu gehören unter anderem die Beseitigung der Heiratsstrafe oder die Reform der Verrechnungssteuer. Schliesslich hat der Bundesrat 2015 die Vernehmlassung zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 eröffnet. Dieses sieht gegenüber der bisherigen Planung ab 2017 Entlastungen von rund einer Milliarde Franken vor. Mit insgesamt 25 Massnahmen erstreckt sich das Stabilisierungsprogramm auf sämtliche Aufgaben des Bundes.

In der Steuerpolitik hat der Bundesrat 2015 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Diese Diskussion ist nun weit, weit fortgeschritten. Das Ziel der Reform, nämlich die Stärkung des Unternehmensstandortes Schweiz, scheint gegeben zu sein, wenn ich mir diese Einschätzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt erlauben darf.

Damit bin ich bei der Leitlinie 2, und diese heisst: "Die Schweiz ist regional und global gut positioniert und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt." In der Europapolitik waren die Beziehungen zur Europäischen Union auch im Jahr 2015 geprägt durch die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative im Vorjahr. Eine Lösung zur Wahrung der bilateralen Verträge mit der EU konnte bis anhin nicht gefunden werden. Der Abschluss neuer Verträge hängt seitens der Europäischen Union von einer Lösung für das Freizügigkeitsabkommen ab. Neue Marktzugangsabkommen hängen zusätzlich vom Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens ab. Aus diesem Grund sind bei den übrigen laufenden Verhandlungen 2015 nur wenige wesentliche Entwicklungen zu vermelden. Nur die Botschaft zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der EU konnte der Bundesrat 2015 verabschieden.

Im Bereich der Entwicklungspolitik und der internationalen Zusammenarbeit war der Bundesrat, vertreten durch den Bundespräsidenten, am Gipfeltreffen vom 25. bis 27. September 2015 in New York dabei, als die Staats- und Regierungschefs die Agenda 2030 zusammen mit den Zielen für die nachhaltige Entwicklung verabschiedeten.

Zudem hat der Bundesrat seine Strategie für den Mittleren Osten und für Nordafrika umgesetzt. Dazu gehörte auch die Teilnahme auf Ebene Bundesrat an einer OSZE-Konferenz in Jordanien, an der zu mehr Hilfe für die Aufnahmeländer aufgerufen wurde. Besondere Erwähnung fanden dort die konkreten Beiträge der Schweiz wie Projekte zur Wasserversorgung und zur Einschulung syrischer Flüchtlingskinder.

Weiter hat der Bundesrat 2015 die Botschaft zum Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank verabschiedet. Diese Bank soll einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des grossen Infrastrukturbedarfs, zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und damit zur Bekämpfung der Armut in Asien leisten.

In den Bereichen Friedenspolitik und Menschenrechtspolitik hat der Bundesrat 2015 den Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz 2011-2014 verabschiedet. Weiter hat der Bundesrat 2015 den Schlussbericht über den Vorsitz der Schweiz in der OSZE 2014 gutgeheissen. Dieser Bericht zeigt auf, dass die Schweiz mit begrenzten Ressourcen ihre Fähigkeit unter Beweis stellen konnte, in dieser Funktion wichtige Beiträge zu leisten. Die OSZE hat in der Ukraine-Krise deeskalierend gewirkt und wichtige Beiträge zur Konfliktbewältigung geleistet.

Damit bin ich bei der Leitlinie 3, und diese heisst: "Die Sicherheit der Schweiz ist gewährleistet." Im Bereich der Sicherheit hat der Bundesrat 2015 die Botschaft über die Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen und bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr verabschiedet. Damit soll der Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden ein letztes Mal verlängert werden, bis spätestens zum 31. Dezember 2018. Im Weiteren soll die Armee auch zukünftig die Jahrestreffen des WEF in Davos unterstützen. Dazu will der Bundesrat in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils bis zu 5000 Armeeangehörige zur Unterstützung des Kantons Graubünden einsetzen.

Zur Bekämpfung der Kriminalität hat der Bundesrat 2015 wiederum verschiedene nationale wie auch grenzüberschreitende Massnahmen in die Wege geleitet. So hat der Bundesrat ein Mandat zu Verhandlungen mit der EU über eine Teilnahme der Schweiz an der Prümer Zusammenarbeit erteilt. Diese Zusammenarbeit vereinfacht den Informationsaustausch zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zwischen den teilnehmenden Staaten und hat sich als zentrales und unverzichtbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung in Europa etabliert.

Ebenfalls nach dem Willen des Bundesrates soll die Schweiz am europäischen Fonds für die innere Sicherheit partizipieren. Dieser Fonds trägt dazu bei, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Schengen-Aussengrenzen zu verbessern.

Zur Leitlinie 4: "Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz ist gefestigt, und den demografischen Herausforderungen wird wirksam begegnet." In der Migrationspolitik hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU verabschiedet. Das Abkommen soll so angepasst werden, dass es der Schweiz künftig möglich ist, die Zuwanderung eigenständig zu steuern und zu begrenzen, unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen. Gleichzeitig soll der bilaterale Weg als Grundlage der Beziehungen zur Europäischen Union gesichert bleiben.

Nach dem Willen des Bundesrates sollen in der Gesundheitspolitik mit der Botschaft zur Änderung des KVG im Zusammenhang mit der Steuerung des ambulanten Bereichs die Kantone die Möglichkeit erhalten, das ambulante Angebot dauerhaft zu steuern und so eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität zu erreichen. Mit einer weiteren Botschaft zur Änderung des KVG sollen die Qualität der medizinischen Leistungen verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Kostensteigerungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedämpft werden.

In der Sozialpolitik will der Bundesrat das System der Ergänzungsleistungen optimieren und von falschen Anreizen befreien. Dazu hat er 2015 die Vernehmlassung für eine Reform der Ergänzungsleistungen eröffnet. Das Leistungsniveau soll dabei erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden. Der Bundesrat hat 2015 ebenfalls Reformen zur Weiterentwicklung der IV in die Vernehmlassung geschickt. Handlungsbedarf besteht bei Kindern und Jugendlichen mit Gesundheitsproblemen und bei psychisch Kranken.

Zur Leitlinie 5: "Die Schweiz nutzt Energien und Ressourcen nachhaltig und effizienter und ist auf das zunehmende Mobilitätsbedürfnis vorbereitet." In der Energiepolitik konnte der Bundesrat 2015 weder die Botschaft zum Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung noch die Botschaft zur Strategie Stromnetze verabschieden; letztere aufgrund der komplexen Thematik. Auch die für 2015 avisierte Botschaft zu einem Stromabkommen der Schweiz mit der EU konnte aufgrund der anspruchsvollen Verhandlungssituation mit der EU im abgelaufenen Jahr noch nicht verabschiedet werden.

In der Infrastrukturpolitik hat der Bundesrat 2015 die Botschaft "Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds. Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen" - das ist die NAF-Botschaft - verabschiedet. Mit dem NAF sollen die strukturellen Mängel behoben sowie die Finanzierung der Nationalstrassen und der Bundesbeiträge für Verkehrsprojekte in den Agglomerationen dauerhaft gesichert werden.

In der Klimapolitik haben die Vertreter aus 195 Ländern im Dezember 2015 in Paris nach jahrelangen, schwierigen Verhandlungen ein für alle Staaten rechtlich bindendes Abkommen verabschiedet. Dieses Abkommen bezweckt, den globalen Anstieg der Temperaturen auf klar weniger als 2 Grad Celsius zu begrenzen, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird. Der Bundesrat hat vom erfolgreichen Ausgang der Verhandlungen erfreut Kenntnis genommen.

In der Raumentwicklungspolitik hat der Bundesrat 2015 Berichte zu einer neuerarbeiteten Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete sowie zur weiterentwickelten Agglomerationspolitik 2016 plus verabschiedet. Damit unterstreicht er seinen Willen, die Partnerschaft zwischen Stadt und Land und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden zu stärken.

Zur Leitlinie 6: "Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzenplatz." In der Bildungspolitik will der Bundesrat mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz die Qualität der Ausbildung und der Ausübung der Gesundheitsberufe fördern. Er hat 2015 die Botschaft dazu verabschiedet. Weiter hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung verabschiedet. Damit soll die gesetzliche Grundlage zur Umwandlung der Kommission für Technologie und Innovation in eine öffentlich-rechtliche Anstalt geschaffen werden. Ferner hat der Bundesrat 2015 die Botschaft zur Ausgestaltung und Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks verabschiedet. Der Innovationspark soll dazu beitragen, die führende Rolle der Schweiz als Innovationsnation zu sichern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Daneben hat der Bundesrat den ersten Monitoringbericht zur Fachkräfte-Initiative gutgeheissen. Dieser Bericht zeigt auf, dass die Umsetzung der 30 Massnahmen zur verstärkten Nutzung des inländischen Fachkräftepotenzials, die unter die Federführung des Bundes fallen, auf gutem Weg ist. Die im Monitoringbericht aufgeführten vier prioritären Handlungsfelder sind: Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ältere Arbeitnehmer, Höherqualifizierung und Innovation.

Das waren die sechs Leitlinien des Bundesrates. Wie Sie wissen, kam dann eine siebte hinzu. Die Schwerpunkte der Geschäftsführung des Bundesrates im Bereich der Leitlinie 7, der vom Parlament eingefügten Gleichstellungspolitik, betrafen 2015 sowohl die Lohngleichheit als auch die Sprachenpolitik. Der Bundesrat hat diesen Auftrag ernst genommen und ihn grösstenteils erfüllt. Am 18. November 2015 hat er die Vernehmlassung zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes eröffnet. Mit der Vorlage will der Bundesrat Arbeitgeber mit 50 und mehr Mitarbeitenden gesetzlich verpflichten, in ihrem Unternehmen alle vier Jahre eine Lohnanalyse mit einer anerkannten Methode durchzuführen. Zuvor, am 13. März 2015, hat der Bundesrat den Evaluationsbericht "Förderung der Mehrsprachigkeit" samt Empfehlungen zur Mehrsprachigkeitspolitik genehmigt.

Sie finden sämtliche erwähnten Botschaften, Berichte, Aktionspläne und Strategien im Detail und mit Beschlussdatum in unserem umfangreichen Geschäftsbericht 2015.

Zum Fazit: Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Legislaturplanung 2011-2015 eine sehr hohe Beständigkeit aufwies. Angekündigte Vorlagen wurden grossmehrheitlich, nämlich zu über 80 Prozent, verabschiedet. Den grössten Rückschlag erfuhr die Planung wohl durch die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative und die anschliessende Blockade fast sämtlicher europapolitischer Dossiers. Berechnet man die Vorlagen mit ein, die in der zu Ende gegangenen Legislatur aufgegleist wurden, aber erst für 2016 zur Verabschiedung eingeplant sind, kommt man auf einen noch höheren Wert, nämlich auf einen Wert von über 90 Prozent. Die Planabweichungen bewegen sich in einem Rahmen, wie er aufgrund sich ändernder Umstände zu erwarten ist. Damit erfüllt das Instrument der Legislaturplanung mit den dazwischengeschalteten Jahreszielen seine Funktion als Orientierungsrahmen für den Bundesrat in hohem Masse.

Ich habe es gestern auch im Nationalrat ausdrücklich betont: Es ist kein Koalitionsprogramm, das wir hier diskutieren, es ist kein Wahlmanifest, aber es ist eine Dialoggrundlage zwischen Exekutive und Legislative, und es ist insbesondere auch die Grundlage, mit der wir die Prioritäten für die Verwaltungstätigkeiten frühzeitig setzen.

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass wir uns sehr bewusst bemüht haben, departementsübergreifende Zielsetzungen zu formulieren und entsprechende Leitlinien zu geben, sodass das Denken in sieben "Silos" etwas durchbrochen werden konnte.

Für den Bundesrat ist der Nutzen der Legislaturplanung und der Jahresplanung immer wieder gegeben. Wir haben sowohl für die Legislatur wie für das Berichtsjahr 2015 aufgezeigt, dass die angekündigten prioritären Dossiers in aller Regel wirklich auch bearbeitet und entsprechend vorangetrieben werden.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2015

Arrêté fédéral approuvant le rapport de gestion du Conseil fédéral de l'année 2015

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Le président (Comte Raphaël, président): L'entrée en matière étant acquise de plein droit, il n'y a pas de vote sur l'ensemble.