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Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus

37560 · Amtliches Bulletin

Du 16 juin 2016

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/37560/de/lohngleichheit-von-frauen-und-mannern-kontrollmechanismus

Consulté le 10 sept. 2026

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Source

Objet parlementaire: Parité salariale. Mécanismes de contrôle (10.3934)

10.3934

Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Paul, Berberat)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Paul, Berberat)

Adopter la motion

Le président (Comte Raphaël, président): Un rapport écrit de la commission vous a été remis.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Wir beschäftigen uns nun mit der Motion Simoneschi-Cortesi 10.3934, "Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus". Es lohnt sich, die Geschäftsnummer anzuschauen, denn das Geschäft ist bereits relativ alt. Es wurde von Frau Simoneschi-Cortesi eingereicht und von Frau Meier-Schatz übernommen. Ihre WBK hat sich in diesen vergangenen sechs Jahren intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Das Geschäft wurde auch mehrfach sistiert, unter anderem mit Einwilligung des Nationalrates. Die WBK empfiehlt Ihnen mit 8 zu 2 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit, vertreten durch Herrn Rechsteiner, wird Ihnen nachher vorschlagen, die Motion anzunehmen.

Die Motion verlangt klipp und klar, dass das Gleichstellungsgesetz durchzusetzen ist, mit Kontrollmechanismen, wie sie im Bereich der Arbeit bereits existieren. Dies ist die Ausgangslage. Wenn Sie die Geschichte der Motion anschauen, stellen Sie fest: Wir haben das Geschäft wie gesagt mehrmals sistiert. Die Kommission hat sich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob man die Motion noch einmal sistieren soll oder nicht. Die Mehrheit der Kommission ist zum Schluss gekommen, dass man die Motion nicht noch einmal sistieren soll. Warum?

Der Bundesrat hat ja 2015 eine Revision des Gleichstellungsgesetzes angestossen. Ein Vernehmlassungsbericht zu dieser Gesetzesrevision liegt dem Bundesrat vermutlich vor. Wir kennen ihn noch nicht, aber ich denke, wir werden ihn bald bekommen. Der Bundesrat muss jetzt entscheiden, wie er bei dieser Gesetzesrevision vorgeht. Ich glaube, aufgrund der Aussagen der Verwaltung sagen zu dürfen, dass diese Gesetzesrevision nicht so weit geht, wie es die Motionärin gefordert hat. Die Motionärin verlangt ausdrücklich Kontrolle. Ich gestatte mir, aus dem Kommissionsprotokoll zu zitieren, was uns die Verwaltung gesagt hat: "Ohne auf Details des Vernehmlassungsentwurfes einzugehen, möchte ich unterstreichen, dass dieser Vorschlag die Forderungen der Motion wohl nicht erfüllt." Dies ist die Ausgangslage bei der Motion.

Wir haben in der Kommission ausführliche Diskussionen geführt. Wir haben einerseits verschiedene Berichte zur Lohngleichheit zur Kenntnis genommen, andererseits haben wir nochmals von der damaligen Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Motion Kenntnis genommen. Dort hat der Bundesrat in der Begründung seiner Ablehnung der Motion darauf verwiesen, dass er zuerst die Resultate des Lohndialoges abwarten möchte. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass man - so glaube ich - sagen darf, dass der Lohndialog die Ziele, die man sich gesetzt hat, nicht erreicht hat. Die Frau Bundesrätin nickt, anscheinend habe ich das richtig und politisch korrekt formuliert. Die Ziele wurden also mit dem Lohndialog nicht erreicht. Das ist ja auch der Grund, wieso der Bundesrat nun eine andere Gesetzgebung vorschlägt.

Andererseits haben wir sehr viele Berichte zur aktuellen Situation zur Kenntnis genommen. Sie zeichnen ein differenziertes Bild, zu dem man vielleicht noch eine konsolidierte Aussage haben möchte.

Schlussendlich ist die Kommission in ihrer Mehrheit zu folgendem Schluss gekommen: Weil die Motion weiter geht als das, was der Bundesrat will, ist eine weitere Sistierung nicht sinnvoll. Darum ist es richtig, die Motion heute materiell zu behandeln. Wir empfehlen Ihnen, die Motion abzulehnen.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Dies war jetzt eine sehr massvolle Begründung des Kommissionssprechers, gemessen an der Diskussion in der Kommission. Ich kann deshalb jetzt auch zurückhaltend argumentieren.

Es trifft zu: Es ist eine Motion, die durch die Zeit etwas überholt wurde. Wenn ich jetzt gleichwohl namens einer Minderheit - die Kommission führte die Diskussion ja nur noch in einer reduzierten Besetzung - den Antrag stelle, die Motion sei anzunehmen, wie das im Nationalrat vor Jahren geschehen ist, dann tue ich das aus Prinzip.

Der entsprechende Verfassungsauftrag besteht seit 1981, also seit 35 Jahren. Das Gleichstellungsgesetz ist jetzt 20 Jahre alt. Vor 10 Jahren hat eine Evaluation ergeben, dass es griffigere Instrumente brauchen würde. Es gab keinen politischen Konsens für diese griffigeren Instrumente; mit der faktischen Kompromissvariante des Lohngleichheitsdialogs wurden die Ziele nicht erreicht. Deshalb steht jetzt eine Revision des Gleichstellungsgesetzes bevor. Wir können positiv feststellen, dass gerade in der Legislaturplanung, die von ihrer Bedeutung her sonst etwas unter dem Radar durchgeht, die Massnahme 39, die Revision des Gleichstellungsgesetzes, bestätigt worden ist. Diese Revision wird kommen; was genau ihr Inhalt sein wird, ist offen.

Frau Kollegin Simoneschi-Cortesi, alt Nationalrätin, und eine andere alt Nationalrätin, Lucrezia Meier-Schatz aus St. Gallen, die diese Motion übernommen hatte, nahmen damals mit einer breiten Frauenkoalition im Nationalrat die Forderung nach Lohnkontrollen auf. Diese sollen analog zu den Inspektionen, die in anderen Gesetzen vorgesehen sind, durchgeführt werden. Diese Forderung ist Standard bei den Frauenorganisationen. Sie wird auch von den Gewerkschaften unterstützt.

In dieser Woche wurde das 25-jährige Jubiläum des Frauenstreiks gefeiert, der am 14. Juni 1991 stattfand; er ist eines der grössten bewegungspolitischen Ereignisse der jüngeren Zeit. Der Frauenstreik hat in den Neunzigerjahren viel bewegt.

So gesehen ist dies eine Forderung, die nach wie vor im Raum steht. Das veranlasst mich hier, den Minderheitsantrag zu stellen, die Motion sei anzunehmen. Es gibt gute Gründe dafür. Wir haben die Lohngleichheit immer noch nicht erreicht, trotz des Verfassungsziels. Es ist aber klar: Die Dinge entscheiden sich nicht mit dieser Motion.

Man hätte die Motion auch abschreiben können, wenn das möglich gewesen wäre. Vielmehr entscheiden Sie sich dann, wenn der Gesetzentwurf des Bundesrates vorliegt; dort werden die Fragen, die sich stellen, diskutiert werden müssen.

In diesem Sinne musste ich diese Bemerkungen machen und diesen Minderheitsantrag zuhanden der Geschichte stellen und mich auch zuhanden des Amtliches Bulletins äussern. Es ist so, dass von der Bedeutung her die geforderten Kontrollen eine Effizienz hätten. Die Mehrheitsfähigkeit ist dann eine andere Frage. Die Diskussion werden wir im Rahmen der Gesetzgebung führen, auch die entsprechenden analytischen Diskussionen zur Entwicklung der Lohngleichheit, zu der ja die Ergebnisse zum Postulat Noser vorliegen, die einige Erkenntnisse gebracht haben; das ist die Basis. Damit habe ich diesen Minderheitsantrag begründet und ihn auch in den Kontext gestellt.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte gerne kurz etwas zu diesem Anliegen sagen. Ich war leider damals, weil das Traktandum in einer Randzeit behandelt wurde, in der Kommission nicht dabei. Ich unterstütze selbstverständlich die Minderheit.

Auch wenn ich weiss, dass Sie diese Motion nachher ablehnen werden: Es ist und bleibt eine Tatsache, dass es in der Schweiz Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts gibt. Sämtliche Untersuchungen zeigen das, welche Methoden Sie auch wählen. Zwischen 8 und 10 Prozent der Lohnunterschiede sind geschlechtsdiskriminierend. Das finde ich für ein Land wie die Schweiz eine Schande. Neustens werden ja die Erhebungsmethoden politisch angegriffen, weil es immer noch diese Lohnungleichheit gibt.

Ich war damals vor 25 Jahren mit meiner ganzen Firma dabei, als es den Frauenstreik gab. Ich habe auch den beiden Männern, die ich angestellt hatte, gesagt: Heute wird gestreikt, ihr kocht, und wir gehen an die Streikfront. Es ist einfach nicht in Ordnung, wenn man die Frauen so lange immer vertröstet; das möchte ich Ihnen schon zu bedenken geben. In allen anderen Bereichen der Arbeitswelt haben Sie Kontrollmechanismen: Sie haben Kontrollmechanismen bei den flankierenden Massnahmen, Sie haben Kontrollmechanismen bei Schwarzarbeit. Nur hier, wo es um Frauenlöhne geht, die diskriminierend sind, wollen Sie das nicht. Ich meine, das spricht Bände.

Was bedeutet es für die betroffenen Frauen? Vor zwei Wochen hat ja wieder eine Frau, die übrigens bei einer Forschungsanstalt des Bundes angestellt war, vor Bundesgericht mit ihrer Lohnklage gewonnen. Sie bekommt jetzt eine Lohnnachzahlung von 27 000 Franken. Wenn Sie keine Kontrollmechanismen einführen, dann verlangen Sie von den betroffenen Frauen, dass alle einen langjährigen, mühsamen, teuren Prozess anstrengen und erst noch gegen ihren eigenen Arbeitgeber klagen müssen. Ich finde, das ist ein bisschen viel verlangt.

Daran wollte ich Sie einfach noch erinnern, bevor Sie jetzt dieses Anliegen "runterstimmen".

Ich freue mich auf die Vorlage des Bundesrates, auch wenn ich weiss, dass darin noch nicht die entsprechenden Kontrollmechanismen enthalten sind - mindestens nicht so, wie ich sie mir vorstelle. Aber immerhin - das möchte ich der Frau Bundesrätin mitgeben -, es wird etwas gemacht. Sie weiss natürlich auch, dass die Sache so, wie sie heute ist, einfach nicht in Ordnung ist.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Herr Rechsteiner hat gesagt, der Kommissionssprecher habe massvoll argumentiert. Ich möchte massvoll bleiben, weil es ja nicht darum ging, in der Kommission eine grundsätzliche Lohngleichheitsdiskussion zu führen. vielmehr ging es darum festzustellen, wo die Motion verglichen mit dem Gesetzesvorschlag, der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt wurde, einzuordnen ist. Dort wurde klar festgestellt, dass die Motion weiter geht. Ihre Annahme würde ja eigentlich indirekt heissen, dass man vom Rat aus eine weiter gehende Vorlage als die möchte, die der Bundesrat ausarbeitet. Ich glaube, in den Voten zum Antrag der Minderheit wurde irgendwie zwischen den Zeilen zu verstehen gegeben, dass das nicht die Absicht der Minderheit sei.

In dem Sinn scheint mir ein nicht allzu aufgeregtes Nein zu dieser Motion der richtige Weg zu sein.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Wie gesagt wurde, ist die Motion im Jahre 2010 eingereicht worden. Sie verlangt einen staatlichen Kontrollmechanismus zur Sicherung der Lohngleichheit von Frauen und Männern.

Der Bundesrat hatte diese Motion schon im März 2011 zur Ablehnung empfohlen. Das tut er heute immer noch; der Hauptgrund der Ablehnung ist heute aber ein etwas anderer als damals im Jahr 2011. Als die Motion eingereicht wurde, das hat der Kommissionssprecher erwähnt, lief das Projekt Lohngleichheitsdialog. Das Ziel dieses Projekts war, dass die Sozialpartner die Chance hatten, freiwillig die notwendigen Massnahmen zu treffen, um diese bestehende verfassungsrechtliche Vorgabe zu erfüllen. Mit der Zustimmung zur Motion wäre diesem auf der Freiwilligkeit basierenden Ansatz dann fast der Wind aus den Segeln genommen worden. Man will ja in unserem Land - das ist ein sinnvolles Vorgehen - zuerst schauen, ob man das Problem mit Freiwilligkeit lösen kann, hier also mit den Sozialpartnern, die diesen Lohngleichheitsdialog gemeinsam aufgegleist haben. Der Bundesrat wollte hier also nicht vorgreifen.

Der Nationalrat stimmte dieser Motion dann im September 2012 trotzdem zu, zu einem Zeitpunkt allerdings, als sich bereits abzeichnete, dass der Lohngleichheitsdialog - leider, muss ich Ihnen sagen - nicht funktionierte. Ich habe damals die Annahme der Motion im Nationalrat so verstanden, dass der Nationalrat ein Zeichen setzen und deutlich machen wollte, dass etwas passieren musste. Die Annahme der Motion war also weder eine Absage an den Lohngleichheitsdialog noch ein grundsätzlicher Entscheid für einen staatlichen Kontrollmechanismus. Es war vielmehr eine Bekräftigung des Handlungsbedarfs.

Dann, das wurde auch ausgeführt, wurde diese Motion relativ lange sistiert. In der Zwischenzeit hat man die definitiven Ergebnisse des Lohngleichheitsdialogs erhalten und auch eine Evaluation dazu vorgenommen. Man musste, ich sage es noch einmal, leider feststellen, dass das Ziel mit diesen freiwilligen Massnahmen nicht erreicht wurde und dass in diesem Sinne der Lohngleichheitsdialog gescheitert ist.

Der Bundesrat hat dann seine Schlussfolgerungen daraus gezogen; auch das ist ein übliches Vorgehen. Er hat dann selber eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet und diese Ende letzten Jahres in die Vernehmlassung geschickt.

Er hat in dieser Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, die Arbeitgeber zu verpflichten, die Löhne in ihrem Unternehmen selber zu analysieren und bei Bedarf dann die entsprechenden Korrekturmassnahmen zu treffen. Das heisst, im Entwurf des Bundesrates sind keine staatlichen Kontrollen vorgesehen. Deshalb ist es auch falsch, wenn einige immer wieder von "Lohnpolizei" sprechen. In der bundesrätlichen Vorlage sind keine staatlichen Kontrollen vorgesehen.

Der Bundesrat wird demnächst von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis nehmen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Ich möchte jetzt diesem Entscheid nicht vorgreifen. Aber etwas scheint mir klar, nämlich dass die von der Motion geforderte Lösung mit diesem staatlichen Kontrollmechanismus nicht infrage kommt.

In diesem Sinne, das hat der Kommissionssprecher so ausgeführt, geht es jetzt nicht um eine materielle, inhaltliche Entscheidung, sondern um die Entscheidung, dass man jetzt den Bundesrat arbeiten lässt und sich dann mit dieser Vorlage befasst, wenn sie dann ins Parlament kommt. Trotzdem - Handlungsbedarf besteht, das hat auch Herr Paul Rechsteiner schon ausgeführt. An diejenigen, die immer auf die Umsetzung der Verfassung und den Volkswillen pochen: Wenn 35 Jahre nach der Einführung eines Verfassungsartikels dieser immer noch nicht umgesetzt ist, dann, glaube ich, ist wirklich Handlungsbedarf gegeben. Aber Sie werden das Projekt ja dann beraten, wenn es vorliegt.

In diesem Sinne beantragen wir Ihnen weiterhin, diese Motion abzulehnen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 14 Stimmen

Dagegen ... 26 Stimmen

(0 Enthaltungen)