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Egalité de traitement entre les technologies de stockage concernant les rémunérations pour l'utilisation du réseau
Nussbaumer Eric · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Die Stromwirtschaft befindet sich in einem Wandel. Dazu gehört, dass bei dem sich verändernden Produktionsangebot eine zeitliche Verschiebung von Stromproduktion und Stromverbrauch bestehen kann. Das Problem einer solchen zeitlichen Verschiebung zwischen Angebot und Nachfrage kann mit einem Elektrizitätsspeicher, mit einem Energiespeicher gelöst werden. Experten gehen davon aus, dass mittel- bis langfristig auch in der Schweiz ein zusätzlicher Speicherbedarf für eine zuverlässige Versorgung bestehen wird.
Heute wird die Speicherung von Elektrizität von Pumpspeicheranlagen dominiert. Neben Pumpspeicheranlagen entwickeln die Marktakteure aber weitere technische Möglichkeiten zur Speicherung von Elektrizität. Dazu gehören zum Beispiel Batteriespeicher, Druckluftspeicher oder Power-to-Gas-Speicheranlagen. Es werden also bereits mittelfristig verschiedene kommerziell nutzbare Elektrizitätsspeicher zur Verfügung stehen. Unter dieser Voraussetzung ist es wichtig, dass wir für alle Speichertechnologien die gleichen Rahmenbedingungen schaffen. Heute sind Pumpspeicheranlagen, wenn sie Energie einspeichern, vom Netznutzungsentgelt entlastet. Das Netznutzungsentgelt wird in der Schweiz nur erhoben, wenn ein Endverbraucher die Elektrizität nutzt, also aus dem Netz ausspeist oder bezieht. Speicher, ganz egal welchen Technologietyps, sind also keine Endverbraucher.
Da bereits heute die Pumpspeichertechnologie beim Einspeichern von Elektrizität vom Netznutzungsentgelt entlastet ist, geht es nun darum, anderen Speichertechnologien, anderen Speicherlösungen die gleichen Rahmenbedingungen beim Netznutzungsentgelt zu gewähren. Ihre Kommission schlägt Ihnen vor, im Rahmen dieser Gleichstellung aller Elektrizitätsspeicher zwei Bedingungen zu berücksichtigen.
Ein solcher Speicher muss erstens erhebliche Energiemengen speichern können. Das heisst, es geht in diesem Vorstoss Ihrer Kommission nicht um den Mikrospeicher im Einfamilienhaus, da er für die sichere Versorgung eine untergeordnete Rolle spielt. Es geht heute auch nicht um die Regelung des Netznutzungsentgelts für die sogenannten Prosumer, das heisst für Endverbraucher, die grosse Mengen ihrer eigenen Produktion selber verbrauchen. Speicher mit erheblichen Energiemengen haben sicher eine auf ein Quartier bezogene Funktion und stehen nicht nur im Dienste eines einzelnen Endverbrauchers.
Die zweite Bedingung betrifft die Dauerhaftigkeit einer einzuführenden gesetzlichen Bestimmung. Ihre Kommission möchte hier auch die Möglichkeit schaffen, dass nicht sofort eine dauerhafte Regelung eingeführt wird. Es ist demnach im Gesetzgebungsprozess auch möglich, nur eine befristete Regelung für die neuen Speichertechnologien einzuführen.
Der Bundesrat hat bereits in der Kommissionsarbeit darauf hingewiesen, dass er auch noch andere Massnahmen betreffend das regulatorische Umfeld prüfen möchte. Das ist gut und wird von der Kommission auch unterstützt. Die Kommission ist mehrheitlich der Meinung, dass dies mit dieser Motion auch nicht verunmöglicht oder abgelehnt würde. Mit dieser Motion wird aber ein wichtiger Bestandteil des Regulierungsrahmens eingefordert, nämlich dass Elektrizitätsspeicher in den entsprechenden Leistungsklassen beim Netznutzungsentgelt gleich behandelt werden. Es geht also um Gleichbehandlung bei der Regulierung der Elektrizitätsspeicher.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen, diese Motion anzunehmen.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe libéral-radical
Lors de sa réunion des 11 et 12 avril derniers, la commission a pris connaissance et a débattu d'une étude sur le stockage de l'énergie en Suisse. Cette étude relatait les besoins, la rentabilité et les conditions-cadres du stockage dans le contexte de la Stratégie énergétique 2050. Dans le cadre de cette politique énergétique 2050, nous savons tous que les énergies renouvelables occuperont une place toujours plus importante pour assurer notre sécurité d'approvisionnement en électricité et nous devrons, à terme, combler la diminution de la production d'électricité fournie par nos centrales nucléaires.
La politique énergétique 2050 fixe le chiffre indicatif très ambitieux d'atteindre, à l'horizon 2035, environ 22 pour cent de nouvelles énergies renouvelables par rapport à notre consommation totale d'électricité. Un des enjeux de cette nouvelle politique sera de veiller, à terme, à pouvoir stocker cette électricité produite à partir de ces nouvelles énergies renouvelables, telles que le solaire, l'éolien ou la biomasse, car les productions irrégulières, difficiles à contrôler, ne coïncideront pas automatiquement avec la consommation du moment.
Actuellement, notre principale "batterie" est le pompage-turbinage, qui est exempté de la rémunération pour l'utilisation du réseau. A l'avenir, de nouvelles technologies de stockage se développeront et seront d'autant plus nécessaires, vu la décentralisation de notre production d'électricité. Des accumulateurs décentralisés dans les réseaux de distribution verront le jour. Au cours de ces prochaines années, non seulement la recherche et le développement devront être intensément promulgués, mais une égalité de traitement entre les accumulateurs d'énergie et les autres technologies, en particulier à l'égard des rétributions pour l'utilisation du réseau, devra être de mise.
C'est dans ce souci d'égalité de traitement que la commission vous soumet cette motion de commission, qui demande au Conseil fédéral de bien vouloir compléter la loi sur l'approvisionnement en électricité, de telle sorte que, outre les centrales de pompage-turbinage traditionnelles, d'autres technologies destinées au stockage de quantités significatives d'énergie électrique puissent être également exemptées, de manière durable ou provisoire, des rémunérations pour l'utilisation du réseau. Tout comme le souligne l'étude précitée, il n'y a pas lieu d'intervenir par le biais de subventions ou d'aides d'investissement pour ces nouvelles technologies de stockage, mais de les mettre sur un pied d'égalité avec les centrales de pompage-turbinage.
Je vous invite à suivre la grande majorité de la commission, qui a accepté cette motion, par 12 voix contre 4 et 6 abstentions.
Leuthard Doris · VPBR-F · Conseil fédéral · Argovie
Das Anliegen Ihrer UREK ist nicht unbegründet, und der Bundesrat hat auch in seiner Stellungnahme dargelegt, dass wir die Frage nach Speichertechnologien und Netznutzungsentgelt gerne prüfen. Aber wir wollen eben prüfen und nicht jetzt schon Vorentscheide fällen. Die Vorlage zur Revision des Stromversorgungsgesetzes werden Sie nämlich in einem Jahr zur Vernehmlassung erhalten. Somit haben wir genügend Zeit für Prüfungen, ohne jetzt Präjudizien zu schaffen.
Heute ist es ja so, dass nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b des Stromversorgungsgesetzes der Elektrizitätsbezug für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken nicht zum Endverbrauch zählt, womit in diesem Fall ein Netznutzungsentgelt bereits heute entfällt. Ebenfalls befreit von den Netznutzungsentgelten ist der Strombezug von Speichern und Umwandlungstechnologien wie Power-to-Gas-Anlagen, bei denen der Strom aus einer Produktionsanlage ohne Umweg über das öffentliche Netz direkt rückgespiesen bzw. umgewandelt wird.
Wenn man jetzt diese Ausnahmeregelungen erweitern will, hat man erstens die Gefahr von Ungleichbehandlungen, und zweitens erhöhen sich natürlich die Netzkosten für die anderen, wenn wir hier weitere Befreiungstatbestände etablieren. Sie wissen, heute betragen die Netzkosten rund die Hälfte des Endverbraucherpreises. Das ist also ein wesentlich gewichtigerer Teil als die ganzen Produktionskosten von Strom. Deshalb muss man hier schon sehr vorsichtig sein.
Der Begriff "Speicher" ist heute auch nicht definiert. Sie finden diesen Begriff im Stromversorgungsgesetz nicht. Wenn Sie eine Befreiung weiterer Speicheranlagen vom Netznutzungsentgelt wünschten, müssten wir also zuerst die Diskussion führen, worum es sich genau handelt. Sind es räumlich abgegrenzte Speicher, also stationäre, wirtschaftlich örtliche Einheiten? Wäre jede Strombezugsmenge vom Netznutzungsentgelt befreit oder nur das, was rückgespiesen wird? Da tun sich schon relativ viele Fragen auf.
Deshalb meinen wir, dass das Anliegen berechtigt ist. Aber lassen Sie uns das in aller Offenheit prüfen; das wäre auch ein Versprechen meinerseits, das ich abgeben kann. Aber es ist verfrüht, jetzt schon im Sinne dieser Motion politische Vorentscheide zu fällen. Wir werden das im Rahmen der ohnehin jetzt laufenden Vorbereitungsarbeiten für die Revision des Stromversorgungsgesetzes aufnehmen.
Markwalder Christa · P-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 64 Stimmen
Dagegen ... 95 Stimmen
(6 Enthaltungen)