16.027
Loi sur les étrangers. Gestion de I‘immigration et amélioration de la mise en oeuvre des accords sur la libre circulation des personnes
Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen)
Loi fédérale sur les étrangers (Gestion de l'immigration et amélioration de la mise en oeuvre des accords sur la libre circulation des personnes)
Art. 21a
Antrag der Mehrheit
Abs. 2-4, 6, 8
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Rutz Gregor, Addor, Burgherr, Glarner, Humbel, Pantani, Pfister Gerhard, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Romano, Steinemann)
Abs. 2
... Wirtschaftsregionen werden zeitlich befristete Massnahmen zur Förderung von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ergriffen.
Antrag der Minderheit II
(Romano, Humbel, Pantani, Pfister Gerhard)
Abs. 2
Bei einer über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit oder anderen negativen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in bestimmten Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen oder Wirtschaftsregionen ...
Antrag der Minderheit III
(Burgherr, Addor, Glarner, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Rutz Gregor, Steinemann)
Abs. 4
... Der Arbeitgeber lädt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Bewerbungsgespräch ein ...
Antrag der Minderheit IV
(Rickli Natalie, Addor, Burgherr, Glarner, Pantani, Pfister Gerhard, Reimann Lukas, Romano, Rutz Gregor, Steinemann)
Abs. 4
... Der Arbeitgeber kann geeignete ... Eignungsabklärung einladen ...
Antrag der Minderheit V
(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)
Abs. 4
... passende Dossiers von angemeldeten Stellensuchenden zu. Dabei werden die Dossiers jener bevorzugt, die Arbeitslosengelder oder Sozialhilfe beziehen. Der Arbeitgeber lädt ...
Abs. 5
... durch arbeitslose oder sozialhilfeabhängige Personen besetzt ...
Antrag der Minderheit VI
(Rutz Gregor, Addor, Burgherr, Glarner, Humbel, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)
Abs. 4
... Stellensuchenden zu. (Rest streichen)
Antrag der Minderheit VII
(Romano, Addor, Humbel, Pantani, Pfister Gerhard)
Abs. 8
... oder ergeben sich neue Probleme, insbesondere Verzerrungen im Arbeitsmarkt wie Lohndumping, unterbreitet ... Bei erheblichen Problemen, insbesondere solchen, die durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowohl direkt als auch indirekt verursacht werden ... beantragen. Der Bundesrat nimmt innert 60 Tagen Stellung und beschliesst mit dem jeweiligen Kanton das weitere Vorgehen.
Antrag der Minderheit VIII
(Rutz Gregor, Glarner, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)
Abs. 8
... der Bundesversammlung zusätzliche Massnahmen zur Steuerung der Zuwanderung.
Antrag der Minderheit IX
(Pfister Gerhard, Burgherr, Campell, Glarner, Humbel, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Romano, Rutz Gregor)
Abs. 9
Der Bundesrat unterbreitet die Ausführungsverordnungen zu Artikel 21a der Bundesversammlung zur Genehmigung.
Art. 21a
Proposition de la majorité
Al. 2-4, 6, 8
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Rutz Gregor, Addor, Burgherr, Glarner, Humbel, Pantani, Pfister Gerhard, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Romano, Steinemann)
Al. 2
... visant à favoriser les personnes domiciliées en Suisse.
Proposition de la minorité II
(Romano, Humbel, Pantani, Pfister Gerhard)
Al. 2
Lorsque certains groupes de profession, domaines d'activité ou régions économiques enregistrent un taux de chômage supérieur à la moyenne ou en cas d'évolutions négatives sur le marché du travail, il y a lieu de ...
Proposition de la minorité III
(Burgherr, Addor, Glarner, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Rutz Gregor, Steinemann)
Al. 4
... L'employeur convoque à un entretien les candidats dont le profil correspond au poste vacant ...
Proposition de la minorité IV
(Rickli Natalie, Addor, Burgherr, Glarner, Pantani, Pfister Gerhard, Reimann Lukas, Romano, Rutz Gregor, Steinemann)
Al. 4
... L'employeur peut convoquer à un entretien ...
Proposition de la minorité V
(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)
Al. 4
... des dossiers pertinents de demandeurs d'emploi inscrits. Les dossiers des personnes qui perçoivent des indemnités de chômage ou des prestations d'aide sociale sont privilégiés. L'employeur convoque à un entretien ...
Al. 5
... sont pourvus par des personnes au chômage ou dépendantes de l'aide sociale ...
Proposition de la minorité VI
(Rutz Gregor, Addor, Burgherr, Glarner, Humbel, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)
Al. 4
... de demandeurs d'emploi inscrits. (Biffer le reste)
Proposition de la minorité VII
(Romano, Addor, Humbel, Pantani, Pfister Gerhard)
Al. 8
... ou qu'apparaissent de nouveaux problèmes, en particulier des distorsions sur le marché du travail, telles que du dumping salarial, le Conseil fédéral ... En cas de problèmes sérieux, notamment liés, aussi bien directement qu'indirectement, aux frontaliers ... au Conseil fédéral. Le Conseil fédéral prend position dans un délai de 60 jours et décide de la suite de la procédure avec le canton concerné.
Proposition de la minorité VIII
(Rutz Gregor, Glarner, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)
Al. 8
... à l'Assemblée fédérale des mesures supplémentaires de gestion de l'immigration.
Proposition de la minorité IX
(Pfister Gerhard, Burgherr, Campell, Glarner, Humbel, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Romano, Rutz Gregor)
Al. 9
Le Conseil fédéral soumet les ordonnances d'exécution concernant l'article 21a à l'Assemblée fédérale pour approbation.
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Es liegen neun Minderheitsanträge vor, die alle Artikel 21a betreffen. Wir behandeln sie in einer einzigen Debatte.
Rutz Gregor · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herzlich willkommen zur vorweihnachtlichen Bastelwerkstatt! "Wie bastle ich ein Gesetz?" - das ist das Thema des Tages. Ich muss Ihnen sagen, ich bin schon etwas erschüttert: Es wird von Debatte zu Debatte noch schlimmer und noch schwieriger erklärbar. Man getraut sich ja als Parlamentarier bald nicht mehr bei Tageslicht auf die Strasse, weil man nicht weiss, was man auf die Fragen der Leute sagen soll.
Ich stelle fest, dass wir hier mit einem Mehrheitsantrag konfrontiert sind, der jeder Logik entbehrt, der in sich widersprüchlich ist und der überhaupt nichts mehr mit dem eigentlichen Auftrag zu tun hat. Man darf doch bei dieser Gelegenheit daran erinnern, auch wenn es den einen oder anderen in diesem Saal erstaunen mag: Es würde hier ja um die Frage der Migration gehen, die wir zu regeln haben. Eigentlich würde es darum gehen, dass die Schweiz ihre Zuwanderung wieder selbstständig steuern soll. Das wäre eigentlich der Auftrag. Wir haben es hier aber zu tun mit einem Programm, das Sie zusammengebastelt haben, zur Förderung von Personen, die irgendwo bei der Arbeitslosenvermittlung als stellensuchend registriert sind. Es können sich alle Personen aus ganz Europa, eine halbe Milliarde Leute, dort registrieren. Sie haben dann Anrecht auf behördliche Vermittlung.
Es geht hier nicht einmal mehr um einen Inländervorrang; es geht nicht mehr um einen Inländervorrang. Ich sage das auch gerne noch einmal an die Adresse der vielen Medienschaffenden, die hier im Saal sind: Es geht nicht mehr um einen Inländervorrang. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis. Ich habe über das Wochenende wieder gelesen, wir würden hier über einen Inländervorrang diskutieren. Darum geht es nicht mehr. Es geht um die Vermittlung von Personen, welche bei den Arbeitsvermittlungszentren registriert sind. Da kann sich jeder aus dem gesamten europäischen Raum registrieren lassen. Damit gibt es eine direkte Benachteiligung von inländischen Arbeitskräften, welche die Stelle wechseln wollen, welche ihr Studium und ihre Lehre abgeschlossen haben, welche sich eigenverantwortlich auf dem Arbeitsmarkt bewegen wollen. Es ist eine Benachteiligung von Inländern und nicht eine Bevorzugung.
Wir haben auch keine Steuerungsmöglichkeiten mit dieser Mehrheitsvorlage, was die Migration anbelangt. Da wurden die letzten Details in den letzten Beratungen noch sauber herausgestrichen. Im Gegenteil: Wenn Sie das beschliessen, was die Mehrheit hier vorschlägt, wird die Magnetwirkung der Schweiz auf ausländische Arbeitsuchende zunehmen. Wir haben also genau das Gegenteil dessen erreicht, was die Abstimmung vom Februar 2014 bezweckt hatte. Wir haben nicht eine Steuerungsmöglichkeit und eine Reduktion der Migration, sondern unter dem Strich sogar noch eine Zunahme, also genau das Gegenteil.
Die Vorlage ist auch sehr schludrig, was die Mehrheitsanliegen anbelangt. Wir haben in der Kommission immer wieder unklare Begriffe gesehen. Selbst die Antragsteller wussten nicht genau, was sie eigentlich wollten. Es ist nicht klar, wer die Eignung der zu vermittelnden Kandidaten bestimmt, wie viele es sind, welches die Konsequenzen sind. Es können ja doch erhebliche Beträge als Bussen ausgesprochen werden. Das ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten, was wir hier an Gesetzgebungsarbeit leisten - das ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten! Jeder erstsemestrige Jus-Student bekäme das postwendend wieder zurück mit der Aufgabe, es zu Hause nochmals sauber zu überarbeiten. Es ist peinlich, dass wir hier auf diesem Niveau diskutieren müssen.
Wir haben eine Vorlage, die den Arbeitsmarkt weiter reguliert, wir haben eine Vorlage, die Bürokratie und Kosten schafft. Wir haben einen Ausbau der flankierenden Massnahmen. Für die Sozialdemokraten ist das wunderschön, eine Weihnachtsüberraschung im Vorfeld des grossen Festes, das mag ich ihnen ja herzlich gönnen. Wen ich nicht ganz verstehe, das sind diejenigen Parlamentarier in diesem Saal, die vor den Wahlen immer wieder sagten, sie seien bürgerlich und an liberalen Anliegen interessiert. Wenn Sie wirklich an einer liberalen Rechtsordnung interessiert sind, wenn Sie einen freien Arbeitsmarkt wollen, wenn Sie Rechtssicherheit wollen, wenn Sie einen starken Wirtschaftsstandort Schweiz wollen, dann können Sie nicht ernsthaft eine solche Vorlage vertreten, die zu hundert Prozent aus gewerkschaftlichen Anliegen besteht. Aber bitte, das müssen Sie gegenüber Ihren Wählern verantworten. Ich auf jeden Fall stelle gerne Freisinnigen unsere Parteimitgliedschaftserklärung zu und freue mich über jeden Übertritt.
Die Chance, die Sie heute haben, sind meine Minderheitsanträge I, VI und VIII; das ist das, was noch möglich ist an unserem Konzept, dass wir eben die Zuwanderung selbstständig steuern können, dass wir irgendwo noch eine Grundlage dafür bekommen, dass die Schweiz diese Massnahmen an die Hand nehmen kann. Mit der Mehrheitsvorlage ist das nicht möglich. Sie hat, wie gesagt, das Gegenteil dessen erreicht, was unser Auftrag gewesen wäre. Es gibt Bürokratie, unnötige Gesetze, leere Worte und unter dem Strich wahrscheinlich sogar mehr Zuwanderung. Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich dazu. Die Verantwortung dafür müssen aber Sie übernehmen.
Romano Marco · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe PDC
Die Mehrheit aus SP- und FDP-Fraktion ist leider kompromisslos. Sie hat bereits beschlossen, dass ihre Fassung genügt, um den parlamentarischen Prozess abzuschliessen. Schade, denn die Thematik ist heikel und hat je nachdem unterschiedliche Folgen für das Land. Man verschweigt, dass wir heute legiferieren, weil das Schweizervolk eine neue Verfassungsbestimmung angenommen hat. Man verschweigt, dass die Realisierung des Volkswillens kompliziert ist und das Parlament das Beste für Volk, Kantone und Wirtschaft ausarbeiten muss. Man verschweigt, dass die CVP-Fraktion ein Konzept vorgestellt hat, welches das Freizügigkeitsabkommen respektiert, der Schweiz aber die Möglichkeit gibt, interne Probleme selber zu bewältigen. Die Schweiz muss Massnahmen treffen können, um die Zuwanderung, vor allem in den Arbeitsmarkt, selbstständig zu steuern, dort, wo es zu Verzerrungen kommt. Arroganz und Kompromisslosigkeit der Mehrheit haben keine Grenzen. Die Mehrheit lehnt jeglichen Verbesserungsvorschlag ab.
Die von der CVP-Fraktion eingebrachten Änderungsanträge versuchen die Wirksamkeit des Mehrheitskonzepts zu erhöhen. Sie haben keine Chance und erhalten keine Aufmerksamkeit - die vorgekochte Fassung der FDP/SP-Allianz kann nicht mehr abgeändert werden. Man setzt den Volkswillen nicht um, und man berücksichtigt die reelle Situation nicht.
Als Auslösefaktor kann nicht nur eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit gelten. Das Problem sind eher die Verzerrungen im Arbeitsmarkt, welche auch durch die Zuwanderung beeinflusst werden. Die Statistik beweist es: Die Arbeitslosigkeit ist nicht ausser Kontrolle, das Problem sind der Druck auf die Löhne sowie der Austausch der inländischen Arbeitskräfte durch billigeres Personal aus dem Ausland.
Leider will die Mehrheit nicht, dass das System greift. Die Anträge aus der CVP-Fraktion widerspiegeln die Realität. Deshalb muss man sie in den Augen der Mehrheit ablehnen. Das ist weltfremd.
Das ganze realitätsfremde Konstrukt der Mehrheit fokussiert auf stellensuchende Personen jeglicher Herkunft. Das Freizügigkeitsabkommen darf nicht tangiert werden. Dies will auch die CVP. Es ist aber doch möglich und verantwortungsvoll, arbeitslosen Stellensuchenden und Sozialhilfeabhängigen einen Vorzug zu gewähren. Diese Personen sind im Sozialwesen und benötigen prioritäre Unterstützung. Nein, dieser Meinung ist die Mehrheit nicht; auch diese Präzisierung wird klar und unbegründet abgelehnt.
Meine Minderheit VII will Absatz 8 von Artikel 21a verbessern und vervollständigen. Die aktuelle Formulierung ist rein programmatisch und deklamatorisch. Man täuscht die Kantone und die Wirtschaft. "Neue Probleme" ist kein Rechtsbegriff. Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens ist klar: Bei Verzerrungen im Arbeitsmarkt dürfen Massnahmen getroffen werden, welche das Abkommen leicht beeinträchtigen. Man muss im Gesetz klar erwähnen, was die Schweiz damit meint und welche Probleme 2014 zur Annahme der neuen Verfassungsbestimmung geführt haben. Ich erwähne sie wieder: Verzerrungen im Arbeitsmarkt, Lohndumping, Substitution der inländischen Arbeitskräfte. Die Mehrheit will eine leere Formulierung, die keine Lösungen bringt, weil sie nicht einmal die Probleme erwähnt. Man wird nie Massnahmen treffen, weil man es bereits im Voraus nicht will. Das ist für die CVP unhaltbar.
Le proposte di minoranza del gruppo PPD vogliono completare e rendere più attinente alla realtà questa legge.
In maniera arrogante e senza validi motivi, l'alleanza precostituita PS-PLR respinge tutto. Il costrutto della maggioranza è vuoto ed inefficace. Nella legge occorre citare i problemi reali quali la pressione sui salari, le distorsioni regionali nel mercato del lavoro, l'effetto di sostituzione e la necessità di aiutare prioritariamente cittadine e cittadini in disoccupazione o al beneficio di prestazioni assistenziali. È tutto compatibile con la libera circolazione ma non c'è niente da fare, anche queste proposte del gruppo PPD sono neglette. È sempre più evidente che la maggioranza desidera una legge che non diventi mai realtà - un esercizio inutile e irrispettoso del voto popolare del 9 febbraio 2014.
Burgherr Thomas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Meine Minderheit III stellt einen Antrag zu Artikel 21a Absatz 4.
Zuerst will ich meine Redezeit aber dazu nutzen, um Ihnen meine Enttäuschung über die Arbeit bezüglich des Ausländergesetzes in diesem Rat kundzutun. Ich bin neu hier und total konsterniert, wie in Bundesbern gearbeitet wird. Ich kann nicht verstehen, dass wir als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes deren Willen dermassen missachten. Wir begehen in diesen Tagen einen für mich unverständlichen und noch nie dagewesenen Verfassungsbruch. Gemäss Verfassungsauftrag sollten wir die Zuwanderung eigenständig, mit Kontingenten und Höchstzahlen regeln. Erboste Bürgerinnen und Bürger machen sich heute Gedanken, wie ein Parlament, welches die Verfassung so massiv bricht, zur Rechenschaft gezogen werden kann. Wenn wir als Privatpersonen einen Verfassungs- respektive einen Gesetzesbruch begehen, müssen wir ins Gefängnis. Leider gibt es für das Parlament kein solches. Die einst staatstragende FDP, welche vor ein paar Jahren eine Initiative für einen Bürokratieabbau lanciert hatte, hat sich bei diesem Geschäft mit den Gewerkschaften verbündet.
Der heute vorliegende Gesetzentwurf hat mit dem Verfassungstext nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun. Wir haben weniger als vorher, wir haben weniger als nichts, aber der administrative Aufwand wird erhöht. Es ist ein Hohn, was hier geschieht. Als Bürger, aber insbesondere auch als Unternehmer fühle ich mich total verschaukelt. Ich bin enttäuscht, dass das Parlament der Eidgenossenschaft sich nicht an die Verfassung hält. Die Mitte- und Linksparteien versuchen es immer wieder anders darzustellen und es schönzureden. Aber das nützt alles nichts. Es ist ein klarer Verfassungsbruch, den wir diese Woche begehen werden. Reden Sie mit den Leuten auf der Strasse. Mit diesem Geschäft entwürdigen wir dieses Parlament. Eigentlich sollten wir von der SVP-Fraktion den Saal verlassen, um uns nicht weiter an diesem Verfassungsbruch zu beteiligen. Wir bleiben aber hier, um den Schaden, welcher angerichtet wird, allenfalls begrenzen zu können.
Insbesondere das Anstellen eines Mitarbeiters wird mit den vorgeschlagenen administrativen Hürden sehr schwierig, ineffizient und teuer. Bedenklich daran ist, dass wir damit aber nicht einmal einen effektiven Inländervorrang erhalten. In diesem Sinne beantragt meine Minderheit eine Änderung von Artikel 21a Absatz 4. Es wäre verheerend, wenn bei den Stellensuchenden noch eine Eignungsabklärung gemacht werden müsste. Jeder vernünftige Arbeitgeber wird diese Abklärung eigenverantwortlich vornehmen. Solches muss sicher nicht im Gesetz verankert werden. Ich als Arbeitgeber lasse mich vom Staat nicht gern bevormunden.
Wir beantragen Ihnen, den Passus "oder einer Eignungsabklärung" am Schluss von Absatz 4 zu streichen.
Rickli Natalie · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wir sind immer noch im Differenzbereinigungsverfahren zur Nichtumsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. Noch immer enthält die Vorlage keine Begrenzungsmassnahmen zur Zuwanderung, sondern wir diskutieren über Formulierungen für die Massnahmen für stellensuchende Personen, die auch Grenzgängern und EU-Bürgern, die nicht in der Schweiz wohnen, zugutekommen.
Der neueste Coup kommt nun aus dem Ständerat: Neu müssen die Arbeitgeber geeignete Kandidaten nicht nur zu einem Bewerbungsgespräch einladen, sondern auch zu einer Eignungsabklärung. Frau Bundesrätin Sommaruga hat in der SPK-NR erklärt, was sie sich darunter vorstellt: ein paar Schnuppertage! Es wäre zum Lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre. Statt dass die Unternehmen einfach begründen müssen, warum sie einen Ausländer einstellen, müssen sie nun diverse Bewerber anhören oder gar noch vom Staat verordnete Schnuppertage anbieten.
In der Praxis - das wissen viele von Ihnen wahrscheinlich nicht, weil sie nicht arbeiten - ist es so, dass dann, wenn ein Betrieb jemand Neues einstellen will, der Chef ein Gespräch mit dem Bewerber führt. Sollte die Anstellung für beide infrage kommen, lädt man die Person nochmals ein, damit die Person dann auch das Team kennenlernt und umgekehrt. Es ist nicht nötig, dass sich der Staat da einmischt und Betrieben Leute zuschanzt, die dann noch ein paar Tage im Weg stehen.
Immerhin hat die Mehrheit von Ihnen letzte Woche die Begründungspflicht gestrichen. Viele Parlamentarier - das habe ich letzte Woche in Gesprächen festgestellt -, aber auch Gewerbler draussen meinten allerdings, damit sei auch die Pflicht, Bewerber anhören zu müssen, entfallen. Das ist aber nicht so. Die Formulierung, wie sie jetzt in der Vorlage steht, heisst: "Der Arbeitgeber lädt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Bewerbungsgespräch ein." Das ist eben nicht freiwillig. Sie finden das auf Seite 7 der Fahne. In Artikel 117a ist dann auch die Rede von einer Pflicht zur Durchführung eines Bewerbungsgesprächs oder neu sogar noch einer Eignungsabklärung. Die Nichteinhaltung wird mit einer Busse von bis zu 40 000 Franken bestraft.
Mit meinem Minderheitsantrag IV streichen Sie diese Pflicht und die Busse dazu. Mit der Kann-Formulierung in Artikel 21a Absatz 4, wie ich sie Ihnen vorschlage, wird klar, dass die Freiheit zur Einladung an ein Bewerbungsgespräch bei den Arbeitgebern liegt und eben nicht beim Staat.
Ich rufe die liberalen Nationalräte in diesem Saal, die ja leider Artikel 121a der Bundesverfassung nicht umsetzen und die Zuwanderung nicht beschränken wollen, dazu auf, zugunsten der Gewerbler in unserem Land wenigstens auf noch mehr Bürokratie zu verzichten.
Pfister Gerhard · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe PDC
Mit meiner Minderheit IX verlange ich, dass die Ausführungsverordnung zu diesem Gesetz der Bundesversammlung unterbreitet wird.
Ob man nun für oder gegen diese Mehrheitsvariante ist - Konsens könnte vielleicht doch noch darin bestehen, dass die Ausführungsgesetzgebung zu diesem Volksentscheid, sagen wir einmal, anspruchsvoll war. Das Gesetz, das hier vorliegt, ist ganz anders, als es der Bundesrat in seiner Botschaft beantragte. Deshalb fehlen zu diesem Gesetz praktisch vollständig Kommentare, Zahlen, Erklärungen in der Botschaft. Die Botschaft des Bundesrates ist kein Referenzobjekt für dieses Gesetz. Das ist eine Ausnahmesituation.
Das Gesetz selbst enthält zudem mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe. Wenn Sie sich nur schon den jetzt noch zur Diskussion stehenden Artikel 21a ansehen, dann können Sie sich fragen, was denn eine "über dem Durchschnitt liegende Arbeitslosigkeit" bedeutet. Da wurden in der zweiten Runde seitens der FDP-Liberalen Fraktion abenteuerliche Zahlen genannt, die in diesem Land praktisch nicht erreicht werden, beispielsweise, wenn man noch bestimmen muss, was denn die bestimmten Berufsgruppen sind, was Wirtschaftsregionen sind und vor allem was die Dauer dieser zeitlich befristeten Massnahmen angeht. Hier wird es enorm wichtig sein, wie der Bundesrat diese Begriffe in der Verordnung umsetzt.
Beide Kammern haben in einem anderen Zusammenhang dieses Jahr der Möglichkeit eines Verordnungsvetos zugestimmt - der Nationalrat schon mehrfach, der Ständerat zum ersten Mal. Das Verordnungsveto wird hier noch nicht zum Tragen kommen. Aber es ist genau ein Fall, bei dem die Möglichkeit des Verordnungsvetos des Parlamentes angewandt würde. Das übliche Konsultationsrecht der Kommissionen genügt in diesem Fall ganz bestimmt nicht.
Die Gesetzgebung, die jetzt hier zu ihrem Ende kommt, lässt dem Bundesrat viel, zu viel Spielraum. Wir müssen schauen, ob die entsprechende Verordnung die wirtschaftlichen Schäden, die aus dieser Vorlage kommen werden, möglichst gering halten wird, ob der Bürokratieaufwand ebenfalls möglichst klein bleibt und vor allem welche Anreize in diesem Gesetz die Migration nicht begrenzen, sondern im Gegenteil noch befördern. Es handelt sich bei all diesen Fragen nicht einfach um Spitzfindigkeiten, sondern um eminent politische Fragen. Wenn Sie als Parlament hier dem Bundesrat die volle Kompetenz überlassen, entziehen Sie sich Ihrer eigentlichen Verantwortung der politischen Willensäusserung. Diese Vorlage ist nicht die des Bundesrates, sondern die einer SP-und-FDP-Parlamentsmehrheit. Das Parlament darf dem Bundesrat nicht die alleinige Kompetenz und einen so grossen Freiraum überlassen.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung für meine Minderheit IX.
Humbel Ruth · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe PDC
Die Kommissionsmehrheit legt uns ein arbeitsmarktliches Konzept für Stellensuchende vor. Wenn behauptet wird, das sei ein Inländervorrang zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative, dann ist das einfach ein Etikettenschwindel. Wie wir schon vor einer Woche diskutiert haben, können sich alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie die in der Schweiz auf Stellensuche befindlichen Europäer und Europäerinnen bei den RAV melden, und sie sind dabei den inländischen Arbeitsuchenden gleichgestellt.
Die CVP-Fraktion wird sämtliche Minderheitsanträge unterstützen, namentlich die Anträge Romano, welche dazu beitragen, Artikel 21a zu einer Bestimmung mit einem Inländervorrang zu machen und Ansätze vom ursprünglich breit diskutierten Konzept Ambühl aufzunehmen, das neben der Arbeitslosigkeit weitere negative Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt wie Lohndumping mit zeitlich befristeten Gegenmassnahmen berücksichtigen will.
Noch ein kurzer Rückblick auf den Anfang der Diskussion zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative in der Kommission: Zu Beginn der Debatte in der Staatspolitischen Kommission stand das Modell von Michael Ambühl, dem ehemaligen Staatssekretär und heutigen ETH-Professor, im Zentrum der Umsetzungsdebatte. Das Bottom-up-Modell Ambühl, das er im Auftrag der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) erarbeitet hatte, sah vor, dass die Kantone den Bund unter festgelegten Bedingungen um Erlass von Arbeitsschutzmassnahmen ersuchen können. Die arbeitsmarktlichen Bedingungen wie Lohnniveau und Arbeitslosigkeit sind branchen- und regionenbezogene Messgrössen. Wir haben in der Kommission mit Professor Ambühl und Kantonsvertretern Hearings zu diesem lösungsorientierten Modell durchgeführt. Sowohl der verhandlungserfahrene ehemalige Staatssekretär Ambühl als auch die Vertreter der KdK, namentlich deren Präsident Jean-Michel Cina, haben diesen Bottom-up-Ansatz als kompatibel mit dem Freizügigkeitsabkommen bezeichnet. Es ist sowohl bedauerlich als auch befremdlich, dass von diesem Modell nichts übrig bleibt und sich FDP und SP absolut kompromisslos zeigen, auch nur auszugsweise Elemente daraus zu übernehmen. Vielmehr boxen sie eine Gesetzgebung durch, welche mit einer Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative nichts zu tun hat.
Als Beweis, dass ein Bottom-up-Verfahren funktioniert, verweise ich auf das vielzitierte Genfer Modell, das als echter Inländervorrang konzipiert war. Auch das Tessin hat ein eigenes Modell umgesetzt, in dem von EU-Bürgern, welche in der Schweiz arbeiten möchten, ein Strafregisterauszug verlangt wird. Wie es scheint, haben diese beiden kantonalen Massnahmen nicht zu einer spürbaren Beeinträchtigung des Verhältnisses der Schweiz zur EU geführt und das Freizügigkeitsabkommen absolut nicht gefährdet.
Die Kommissionsmehrheit scheint das als befristete und regional begrenzte Massnahmen künftig nicht mehr zulassen zu wollen. Wenn dem so ist, ginge das Light-Modell der FDP zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative hinter das zurück, was heute möglich ist und von Kantonen praktiziert wird. Immerhin haben inzwischen vereinzelt auch SP-Politiker zugegeben, dass der vorgesehene Vorrang für Stellensuchende nichts mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative zu tun hat. In der "NZZ am Sonntag" wurde dieser Gesetzgebungsprozess als Bückling vor der EU betitelt, und zwar nicht von der SVP, sondern dieses Mal kam die Kritik aus SP-Mund. Wenn plötzlich von rechts bis links Einigkeit darüber besteht, muss ja etwas daran sein.
Sie haben heute die Möglichkeit, dem Konzept der Mehrheit noch etwas Wirkung zu geben, indem Sie die Anträge der Minderheiten II und V (Romano) unterstützen. Sie bringen einen echten Inländervorrang und sogar ohne Diskriminierung, weil die Dossiers von jenen, welche Arbeitslosengelder oder Sozialhilfe beziehen, privilegiert behandelt werden müssen. Zudem schliessen sie neben der Arbeitslosigkeit auch andere negative Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt wie beispielsweise Lohndruck mit ein.
Die CVP-Fraktion unterstützt die Anträge der Minderheiten II und V (Romano). Wir verstossen damit sicher nicht gegen das Freizügigkeitsabkommen und gefährden die bilateralen Verträge in keiner Art und Weise.
Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Man kann uns Grünen in Sachen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative meinetwegen inhaltlich Vorwürfe machen; was man uns nicht vorwerfen kann, ist, dass wir nicht immer klar gesagt haben, was wir wollen. Wir Grünen stehen ein für die Personenfreizügigkeit, und zwar aus zwei Gründen, die ich Ihnen gerne nochmals in Erinnerung rufe:
1. Nach Jahren, Jahrzehnten einer Ausländerpolitik, die sich immer Schritt für Schritt verschärft hat, führte das Personenfreizügigkeitsabkommen zu einem Riesenschritt in die Gegenrichtung: hin zur Verbesserung des Status, zur Verringerung der Willkür gegenüber all jenen Ausländerinnen und Ausländern mit einem EU-Pass, die seit Jahren, oft seit Jahrzehnten in der Schweiz leben. Sie wissen es: Die Stärkung des Aufenthaltsstatus führt auch zu einer Stärkung der Betroffenen am Arbeitsmarkt, zu weniger Einfallstoren für Lohndumping.
2. Die Personenfreizügigkeit führte damals zu einer grossen Allianz für flankierende Massnahmen. All jenen, welche nun, angeblich im Namen der Arbeitenden, die Kündigung der Bilateralen fordern oder sie zumindest in Kauf nehmen, muss ich sagen: Mit den Bilateralen würden sie eben auch die flankierenden Massnahmen abschaffen, Massnahmen, welche die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz vor Ausbeutung, vor Lohndumping schützen.
Wir Grünen waren darum schon immer für die Fortsetzung des bilateralen Wegs. Am 18. Februar 2014 schon forderten wir die Ratifizierung des Kroatien-Protokolls, am 21. März 2014 - beides mit einer Fraktionsmotion - forderten wir eine mit den Bilateralen kompatible, nichtdiskriminierende Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative.
Wir stiessen am 28. November 2014 nach. Wir forderten den Bundesrat auf, den Mut zu haben, zwei verschiedene Varianten der Umsetzung in die Vernehmlassung zu geben, weil wir eben gewährleisten wollten, dass die schwierige Debatte innerhalb all jener Kräfte, die für den Erhalt der Bilateralen einstehen, mit der nötigen Zeit geschehen könnte. Der Bundesrat zeigte da kein Musikgehör - das ist seine freie Entscheidung -, die Arbeit fiel der Nationalratskommission zu. Wir haben im August in unserer Staatspolitischen Kommission den Weg frei gemacht für eine EU-kompatible Lösung. Der Ständerat hat diese Lösung noch akzentuiert und vereinfacht, hin zu einem Arbeitslosenvorrang mit Meldepflicht, Interviewpflicht und Begründungspflicht. Nun schwenken beide Seiten ein zu einem Kompromiss mit Meldepflicht und Interviewpflicht, und wir Grünen empfehlen Ihnen, den Kompromiss dieser Mehrheit überall zu unterstützen.
Diese neue Mehrheit hat - ich meine, das findet zu wenig Beachtung - auch die Verhandlungsposition der Schweiz bezüglich des institutionellen Rahmenabkommens völlig geändert, weil wir nämlich hier jetzt nicht mehr auf ein Entgegenkommen der EU angewiesen sind, weil wir selbst uns konform zu den Verträgen verhalten. Entsprechend paradox ist, dass sich jetzt gerade die SVP-Fraktion gegen den Arbeitslosenvorrang wehrt, ja ihm mit den Minderheitsanträgen IV (Rickli Natalie) und VI (Rutz Gregor) sogar noch die Zähne ziehen will.
Deshalb zum Schluss zweimal ein Aufruf zu Mut. Mut braucht die SVP: Wenn denn, wie Sie da beweinen, schmollen, klagen, diese Lösung so schlecht ist, dann nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr, und ergreifen Sie das Referendum. Zum Zweiten braucht der Bundesrat Mut, dass er einen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative bringt, der nicht nur die Beziehungen zur EU klärt, sondern eben auch den flankierenden Massnahmen das nötige Gewicht einräumt. Denn nur so werden wir in diesem Land den erfolgreichen bilateralen Weg mit einer klaren Mehrheit weiter unterstützen können.
Masshardt Nadine · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Wir befinden uns nun in der zweiten Runde der Differenzbereinigung. Die SP-Fraktion schliesst sich in sämtlichen Punkten dem Ständerat und somit der Kommissionsmehrheit an. Die in Ihren Fahnen noch aufgeführten neun Minderheitsanträge lehnen wir also allesamt ab. Dazu wird mein Nachredner sprechen.
Ich meinerseits komme auf die zwei, drei Änderungen zu sprechen, die im Vergleich zur Fassung der letzten Woche entstanden sind. Der Ständerat ist uns entgegengekommen, indem mit der Integration der Wirtschaftsregionen der regionale Charakter gestärkt wird. Zudem erhalten die Kantone im Gesetz neu ein formelles Antragsrecht, dies im Zusammenhang mit den Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Die Kantone können beim Bundesrat weitere Massnahmen beantragen, sollte es zu erheblichen Problemen kommen. Weiter strich der Ständerat den Verweis auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen. Der Ständerat machte aber gleichzeitig deutlich, dass dies materiell keine Differenz sei und dass das Freizügigkeitsabkommen sowie weitere völkerrechtliche Verträge selbstverständlich weiterhin integral gälten. Diesem Grundsatz wird in diesem Gesetz in Artikel 2 Rechnung getragen.
Abschliessend ist Folgendes festzuhalten: Am Konzept der Kommissionsmehrheit überzeugt, dass sich dieses an der Arbeitslosigkeit orientiert und damit unmittelbar wirkt. Der Arbeitslosenvorrang steuert die Zuwanderung gezielt und greift dort, wo überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit herrscht. Die Stellenmeldepflicht sowie die weiter gehenden Massnahmen sind fokussiert auf bestimmte Berufsgruppen, Tätigkeitsbereiche oder Regionen.
Die SP-Fraktion trägt diese Mehrheitslösung mit. Unsere rote Linie ist eingehalten: Erstens werden die Bilateralen nicht gefährdet. Zweitens liegt der Fokus bei der Förderung des inländischen Potenzials. Drittens wird der Arbeitnehmerschutz nicht verschlechtert. Am 16. Dezember können wir somit - so hoffe ich - in der Schlussabstimmung über eine FZA-kompatible und wirksame Lösung abstimmen. Wir schaffen damit wieder mehr Rechtssicherheit und stabilisieren unsere Beziehungen zur Europäischen Union. Wir legen ausserdem auch die Grundlage für die Unterzeichnung des Kroatien-Protokolls und sichern damit die Weiterführung des wichtigen Forschungsabkommens Horizon 2020.
Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Wir kommen jetzt endlich zum Abschluss dieses Geschäftes, wir sind in der zweiten Phase der Differenzbereinigung. Vonseiten der CVP-Fraktion wurden hier einige Anträge nochmals gestellt. Ein Grossteil davon ist semantischer und rein taktischer Natur. Das sei Ihnen unbenommen, das ist Ihr gutes Recht. Aber wenn Sie hier den Begriff "Lohndumping" und anderes nochmals einbringen, ändert das nichts. Das ist ein Versuch, hier die Mehrheit zu spalten. Dem werden wir nicht folgen.
Es gibt aber Absätze, bei denen Sie einmal mehr materiell eine Änderung des Konzeptes vornehmen wollen, zum Beispiel bei Absatz 2 mit der Ausweitung der Auslösegründe. Dort versuchen Sie, diese Lösung im letzten Moment noch einmal zu torpedieren, anstatt sich hier konstruktiv einzubringen.
Frau Kollegin Humbel hat vorhin den Mangel an Kompromissbereitschaft der Mehrheit in dieser Sache beklagt. Ich muss Ihnen sagen, Frau Kollegin Humbel: Wir haben ohne grosse Mithilfe von Ihnen Absatz 8 gegen den Ständerat wieder in dieses Gesetz eingefügt. Das ist der Kompromissvorschlag zu Ihrem Wunsch, das Bottom-up-Modell wörtlich im Gesetz festzuschreiben. Genau das haben wir getan, mit einer Ausnahme: Wir haben Ihre offenen Bestimmungen, wonach Massnahmen auch offensichtlich gegen das Freizügigkeitsabkommen verstossen können, wieder gestrichen, respektive wir haben Ihre Interpretation gestrichen. Dieser Satz wäre auch nicht halb so stark gewesen, wie Sie ihn kommunikativ darzustellen versuchen. Entweder hätte er nichts bewirkt, nämlich dann, wenn es nur Massnahmen sind, die im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens möglich sind. Oder dann wäre es ein Bruch des Freizügigkeitsabkommens, und dann würden Sie die Interpretationskompetenz nach Brüssel verschieben. Der grosse Vorteil der Lösung von Kommissionsmehrheit und Ständerat ist es, dass wir die Hoheit über den Entscheid hierbehalten.
Bei Absatz 9 bitte ich Sie grundsätzlich, solche staatspolitischen Fragen über das Verordnungsveto hier nicht bei einem zufälligen Exempel zu beantworten. Die feine Linie zwischen Flexibilität und Rechtsunsicherheit wird hier durchbrochen. Das führt nur zu einer Perpetuierung der Debatte und zu keiner Lösung. Ich bitte Sie hier ebenfalls, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Ich kann es vorwegnehmen: Die FDP-Liberale Fraktion wird der Mehrheit folgen und sämtliche Minderheitsanträge ablehnen.
Ich möchte hier noch einmal unterstreichen, dass wir in der Differenzbereinigung sind. Was wir hier auf dem Tisch haben, entspricht eigentlich der Sicht des Ständerates, entspricht auch dem, was wir in der Kommission in den zwei Differenzbereinigungssitzungen diskutiert haben. Es scheint auch so, dass grundsätzlich die Meinungen gemacht sind. Das Konzept scheint zu stehen. Aber ich gebe Ihnen Recht, es ist wahrscheinlich nicht für alle das Konzept, das sie sich vorgestellt haben. Aber es ist ein Konzept, das so, wie es aussieht, mehrheitsfähig sein wird. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt in dieser Sache. "Steuerung der Zuwanderung über den Arbeitsmarkt" ist die Überschrift dieses Konzepts. Als Indikator wird eine einfache Zahl, nämlich die Arbeitslosenquote, herangezogen. Dem widerspricht im Übrigen der Minderheitsantrag VII (Romano), der wieder andere Indikatoren einbauen will. Aber genau diese - genau diese! - haben wir ja bereits abgelehnt und haben sie ausgeklammert.
Entscheidend für uns ist, dass bei der Arbeitslosenquote die Berufsgruppen, das Tätigkeitsgebiet und die Wirtschaftsregionen beleuchtet werden. Diese drei Positionen sind enthalten, diese drei Positionen sind sichtbar, und diese drei Positionen sind auch messbar. Ebenfalls wollten wir möglichst wenig Bürokratie. Aber hier sei noch einmal unterstrichen, dass Artikel 121a der Bundesverfassung so oder so Bürokratie mit sich bringen wird. Es ist nicht möglich, Artikel 121a der Bundesverfassung ohne Bürokratie umzusetzen, sei es mit Kontingenten, sei es mit Höchstzahlen oder so, wie wir es jetzt gelöst haben, mit Arbeitslosenquoten.
Erlauben Sie mir, noch vier Punkte anzusprechen:
1. Das letzte Mal haben wir hier über das Wort "erheblich" bezüglich einer "erheblich über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit" diskutiert. Der Ständerat hat dieses Wort rausgestrichen. Tatsächlich ist eine Diskussion darob entbrannt, was "erheblich" bedeute und was "über dem Durchschnitt" heisse. Ich möchte hier nochmals betonen, dass es uns nicht darum ging, von einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote, wie ich es das letzte Mal genannt habe, auszugehen, welche die gesamte Schweiz betreffen würde. Wir haben vielmehr immer betont, dass es um Berufsgruppen, Tätigkeitsgebiete und Wirtschaftsregionen geht.
2. Zu den Wirtschaftsregionen: Auch hier sei noch einmal betont, dass es um sieben bis neun Regionen gehen kann, nämlich die Regionen Genfersee, Espace Mittelland, Nordwestschweiz, Ostschweiz, Zürich, Zentralschweiz und Tessin; diese Wirtschaftsregionen lassen sich durchaus definieren.
3. Bezüglich der Grenzgängersituation hat der Ständerat noch Präzisierungen vorgenommen. Wir gehen davon aus, dass man sogar Verbesserungen erzielt hat. Neu sind nämlich die Kantone eingebunden, indem sie die Möglichkeit haben, auf eintretende Probleme zu reagieren und vom Bundesrat weitere Massnahmen zu verlangen. Wir erachten das als eine Verbesserung; wir finden, dass die Vorlage dadurch mehrheitsfähiger wird.
4. Zur Interviewpflicht: Diese ist aufgeweicht worden. Wir unterscheiden nun zwischen "passend" und "geeignet". Der Unternehmer lädt nun die geeigneten Personen ein; wir haben das letzte Mal das Beispiel mit der kaufmännischen Angestellten kurz beleuchtet. Zudem ist die Begründungspflicht weggefallen und ist nicht mehr Bestandteil dieser Vorlage.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nach der Differenzbereinigung ein Konzept vorliegt, das wir an diesem Freitag, dem 16. Dezember 2016, zur Schlussabstimmung bringen können.
Wir empfehlen Ihnen, alle Minderheitsanträge abzulehnen und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Pfister Gerhard · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe PDC
Herr Jauslin, Sie haben gesagt, es gehe nicht ohne Bürokratie. Trotzdem die Frage: Was bringt mehr Bürokratie - wenn der Arbeitgeber einladen muss oder wenn der Arbeitgeber einladen kann?
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Danke für diese Frage. Natürlich hat beides genau gleich viel Bürokratie zur Folge, weil der Unternehmer - und ich bin Unternehmer, mein lieber Herr Pfister - so oder so die Dossiers, die er zugestellt erhalten hat, begutachten muss, und das führt natürlich zu einem Aufwand aufseiten des Unternehmers. Das ist die Tatsache.
Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Sie haben das letzte Mal hier in diesem Rat ausgeführt, dass dann von einer erheblichen Arbeitslosigkeit gesprochen werden kann, wenn sie 10 bis 15 Prozent über dem Durchschnitt liegt. Dann soll das Gesetz greifen. Heute haben Sie sich schön darum herumgeschlängelt. Können Sie noch einmal bestätigen: Welches ist jetzt die Grenze, wo das Gesetz greifen soll? Stimmt Ihre Aussage von 10 bis 15 Prozent noch, oder stimmt sie nicht mehr?
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Besten Dank für diese Frage, Herr Kollege Amstutz, die ja fast zu erwarten war nach dieser Welle, die über mich geschwappt ist. Ich möchte das hier nochmals präzisieren. Wir haben deutlich von 10 bis 15 Prozent gesprochen, und zwar bei Unterscheidung nach Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen und Wirtschaftsregionen. Wenn man jetzt diese Zahl als durchschnittliche Arbeitslosenquote über die ganze Schweiz nimmt, dann werden wir, da gebe ich Ihnen und auch den Kritikern Recht, keine Wirkung erreichen. Wenn wir das aber herunterbrechen auf Berufsgruppen, Tätigkeitsgebiete und Wirtschaftsregionen, dann muss selbstverständlich jede Berufsgruppe einzeln berücksichtigt werden. Bei meinem Beruf - Elektroinstallateur - kann es mit einer zurzeit sehr tiefen Arbeitslosenquote passieren, dass die Arbeitslosenquote mit einer tiefen einstelligen Prozentzahl bereits erheblich über dem entsprechenden Durchschnitt liegt.
Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wenn nun die Arbeitslosigkeit über einem gewissen Niveau ist, würde also die Zuwanderung begrenzt. Nun haben die Schweizer ja diesem Gesetz zugestimmt, als es fast keine Arbeitslosigkeit gab, aber 80 000 Personen netto pro Jahr über die Schweizer Grenze kamen. Was ist die Wirkung dieser Vorlage, wenn die Arbeitslosigkeit eben nicht so hoch ist?
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Ich möchte das noch einmal wiederholen. Der Bundesrat wird in der Verordnung nicht darum herumkommen, eine Präzisierung betreffend "Tätigkeitsbereich", "Berufsgruppen" und auch "Wirtschaftsregionen" aufzuzeigen. Ich wiederhole mich: Es wird Berufsgruppen geben, die auch bei einer tiefen allgemeinen Arbeitslosenzahl bereits eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote haben, heruntergebrochen auf diese einzelnen Teilgebiete.
Gmür Alois · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe PDC
Sie haben vorhin gesagt, dass es genau gleich viel Bürokratie gebe, ob man etwas machen muss oder man etwas machen kann. Wenn ich etwas nicht mache, weil ich es nicht machen muss, gibt es dann trotzdem irgendetwas zu tun?
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Als verantwortungsvoller Unternehmer werden Sie die zugestellten Dossiers begutachten, ob Sie dürfen, ob Sie können oder ob Sie müssen. Wenn Sie nicht verantwortungsbewusst sind, dann, da gebe ich Ihnen Recht, werden Sie sie ungesehen retournieren. Das kann aber nicht das Ziel dieser Vorlage sein.
Rutz Gregor · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wir kommen zur Zusammenfassung.
1. Ich halte noch einmal fest: Was wir hier beschliessen, hat nichts zu tun mit dem Verfassungsartikel, den es umzusetzen gälte. Wir beschliessen hier eine verfassungswidrige Vorlage. Das wird mittlerweile nicht mehr bestritten, auch vom Bundesrat nicht mehr. Es wird offen gesagt, man müsse dafür bei der Rasa-Initiative einen Gegenvorschlag zurechtzimmern, damit man dann die Verfassung so kneten könne, dass sie einigermassen diesem Unsinn entspreche, den wir hier zu beschliessen im Begriff sind. Der erste Punkt ist also: verfassungswidrig.
Dies, Kollege Glättli, stärkt unsere Verhandlungsposition gegenüber der EU in keiner Art und Weise. Im Gegenteil, man hört ja aus der Verwaltung, dass sämtliche Vorlagen, welche wir hier drin diskutieren, regelmässig mit der EU besprochen worden sind. Das müssen Sie sich einmal vorstellen! Offenbar seien im Moment etwa drei Punkte noch etwas kritisch, wegen denen man in Brüssel an uns nicht so Freude hat. So weit ist es gekommen, dass wir hier reine Empfänger von Befehlen aus Brüssel sind! Was muss ich denn als Parlamentarier davon halten, wenn man nach jedem Verhandlungsschritt nach Brüssel rennt und fragt: "Ist das jetzt okay, was wir hier beschliessen?"? So geht es wirklich nicht: Das ist eine Schande für ein souveränes Land!
2. Es ist schludrige Arbeit. Ich darf doch wieder einmal an die elementarsten Grundsätze erinnern: Wir haben ein Zweikammersystem. Dieses Zweikammersystem hat den grossen Vorteil, dass man in einer Session in der einen Kammer eine Vorlage behandelt und in der nächsten Session in der anderen. Da kann man verschiedene Aspekte erörtern, und man wird da und dort vielleicht etwas gescheiter. Was wir hier machen, ist ein sinnloser Stress, ein Riesenchaos. Es ist so, dass wir noch nicht einmal die Protokolle der Ständeratskommission haben, welche diese Vorlage ja noch massgeblich angepasst hat. Wir haben keine Ahnung, was dort diskutiert worden ist. Auf dieser Grundlage lassen sich keine zielführenden Gesetze beschliessen. Das muss man auch wieder einmal sagen. Das ist eine Verletzung elementarster Spielregeln, die hier drin gelten müssten.
3. Es gibt keine Steuerung der Zuwanderung. Das sei auch nochmals gesagt, Kollegin Masshardt: Es geht nicht mehr um eine Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Sie müssen die neueste Fahne hervornehmen, da ist das nicht mehr drin. Es geht um eine Öffnung der Schweiz gegenüber allen europäischen Stellensuchenden, die sich hier registrieren lassen möchten und die prioritär vermittelt werden möchten. Wir haben keinen Bottom-up-Ansatz oder wie auch immer Sie dem sagen wollen. Wir haben nun ein 24/7-Modell, offen für alle, jederzeit - "Kommen Sie bitte her!" -, dies verbunden mit einem unübertroffenen bürokratischen Leerlauf. Schauen Sie das mal an! Jetzt haben wir eine staatlich verordnete Schnupperzeit. Das Nächste ist wahrscheinlich der amtlich angeordnete Begrüssungskaffee für niederlassungswillige Migranten. Das kann ja nicht Ihr Ernst sein!
So einen Unsinn hier zu beschliessen nützt überhaupt nichts. Es senkt die Arbeitslosenzahl nicht, es senkt die Zuwanderung nicht, es bringt nur Kosten und Bürokratie. Da sagt Kollege Jauslin, ja, es sei eben nicht möglich, Artikel 121a der Bundesverfassung ohne Bürokratie umzusetzen. Ja, mag sein. Aber, Herr Jauslin: Es wäre möglich, ihn umzusetzen! Das wäre möglich. Und das wäre das, was wir hier machen müssten.
Ich weiss nicht, wie Sie sich das vorstellen. Schauen Sie, liebe Freisinnige, vielleicht noch einmal Ihr Positionspapier vom Juni 2015 an, in welchem Sie schreiben, das inländische Arbeitskräftepotenzial müsse bevorzugt werden, das sei der richtige Weg. Schauen Sie das noch einmal an, und stimmen Sie heute so! Was wir hier haben, dieser Wisch, diese neue Vorlage - so schludrig, so falsch -, hat überhaupt nichts mehr damit zu tun. Es sei einfach noch einmal gesagt: 750 000 Leute sind in den letzten zehn Jahren in die Schweiz gekommen. 20 Prozent davon, 150 000, waren Fachkräfte. 80 Prozent waren Leute, die wir nicht gebraucht hätten, in Berufen, in welchen kein Mangel herrschte. Das hat nichts mit Fachkräftemangel zu tun. Das ist ein Zuzug nichterwünschter Arbeitskräfte, die uns Probleme bescheren, die die Infrastrukturen belasten, die Kosten generieren. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass wir unter dem Titel "Migration" einen solchen bürokratischen Unsinn beschliessen.
Ich halte noch einmal fest: Was hier passiert ist, ist eine reine Verweigerungsdebatte. Sie haben immer wieder neue Argumente gesucht, um die Initiative nicht umsetzen zu müssen. Sie wollen die Zuwanderung nicht steuern. Geben Sie das ehrlich zu! Das ist eine bedingungslose Kapitulation gegenüber Brüssel, was Sie hier tun, ein totaler Anachronismus! Schauen Sie mal, was in dieser Welt wirtschaftlich läuft! Und Sie binden sich einseitig und bedingungslos an die Europäische Union. Das zeugt nicht von grosser Weitsicht.
Wir werden weiterkämpfen! Wir sind überzeugt, dass wir die Zuwanderung in den Griff kriegen müssen, sonst landen wir irgendwann bei rein gewerkschaftlichen Massnahmen. Das wollen wir als liberale Fraktion nicht. Wir wollen einen starken, unabhängigen Wirtschaftsstandort Schweiz. Wir wollen eine liberale Rechtsordnung. Und wir wollen uns für die Schweiz einsetzen - das wäre unsere Aufgabe hier im Parlament. Wir müssen uns für die Schweizerinnen und Schweizer einsetzen und nicht nach Brüssel rennen, um zu fragen, ob unsere Arbeit in Ordnung sei.
Nordmann Roger · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Herr Rutz, Sie haben erklärt, wie die institutionellen Abläufe zwischen den Räten funktionieren. Ich erkläre Ihnen einen anderen Ablauf: Die Leute können 50 000 Unterschriften sammeln und ein Referendum lancieren. Wenn dieses Gesetz mit dem Arbeitslosenvorrang so schlecht ist, wieso lancieren Sie dann als SVP nicht das Referendum dagegen?
Rutz Gregor · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzter Kollege Nordmann, Sie wissen ja auch in etwa, wie diese Abläufe sind. Erstens halte ich noch einmal fest, dass wir diese Hektik, die jetzt ausgebrochen ist, namentlich unserer Exekutive zu verdanken haben, dem Bundesrat, welcher zwei Jahre gar nichts gemacht hat. Es wäre möglich gewesen, rechtzeitig eine Vorlage zu bringen, damit man die Abläufe hier im Parlament ordnungsgemäss hätte stattfinden lassen können. Zweitens haben wir eine Vorlage, welche sich um alles dreht, nur nicht um die Zuwanderung. Was wir wollen, ist die Steuerung der Zuwanderung.
Wenn wir ein Referendum machen, dann gibt es eine Abstimmung darüber, ob wir nichts machen wollen oder ob wir nichts machen wollen. Dass das nichts bringt, wissen Sie wohl auch. Wir werden unsere Energie dafür einsetzen, auf allen Ebenen Massnahmen zu ergreifen, um die Zuwanderung in den Griff zu bekommen, weil wir im Gegensatz zu Ihnen den Volkswillen ernst nehmen. Wir glauben an die Demokratie, und wir achten sie auch.
Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Ich habe mir wirklich Mühe gegeben - ich meine das im Ernst - zu verstehen, was Sie wollen. Ich habe etwas verstanden: Sie sind zum Beispiel gegen den Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen. Das hätte eine Mindereinwanderung von 60 Personen gebracht - nicht 600, nicht 6000, sondern 60. Sagen Sie mir jetzt nach so vielen Jahren Debatte, was Sie wollen, und nennen Sie eine Zahl. Sie wollen offenbar Höchstzahlen. Sie haben noch nie eine Zahl genannt. Ich will jetzt die einmal hören. Sie können nicht ständig hier reden und nie eine Zahl nennen oder nie sagen, was Sie wollen, oder nie einen Lösungsvorschlag bringen. (Zwischenruf des Präsidenten: Die Frage ist gestellt.) Jetzt haben Sie die Gelegenheit.
Rutz Gregor · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Vielleicht ist es ja heilsam, dies vor der Abstimmung nochmals in Erinnerung zu rufen: Wir diskutieren hier über die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung. In diesem Artikel steht, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuern soll, dass dies mittels Höchstzahlen und Kontingenten zu geschehen hat, welche jährlich festzulegen sind, mit Rücksicht auf die gesamtwirtschaftliche Situation und unter Berücksichtigung eines Vorrangs der inländischen Arbeitnehmer. Das ist der Verfassungsauftrag. Wie Sie diesem Text unschwer entnehmen können, sind diese Höchstzahlen und Kontingente nicht fix in ein Gesetz zu schreiben, weil das volkswirtschaftlich keinen Sinn macht, sondern jährlich festzulegen, eben mit Rücksicht auf die gesamtwirtschaftliche Situation. Was wir möchten, ist ein Wirtschaftsstandort, der stark ist und der florieren kann. Wir sind uns bewusst, dass dieser Wirtschaftsstandort bzw. die Unternehmen die Arbeitnehmer hierzu brauchen. Es kann Jahre geben, wo man mehr braucht, und es kann Jahre geben, wo man weniger braucht. Das ist das, was dieser Verfassungsartikel anstrebt: eine wirtschaftsfreundliche Politik, damit die Unternehmen diejenigen Arbeitnehmer bekommen, die sie benötigen. Wir wollen nicht fixe Quoten und Zahlen in Gesetzen. Das ist der Sinn der Übung. Lesen Sie es noch einmal, wenn Sie es immer noch nicht begriffen haben!
Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Herr Kollege Rutz, ich versuche auch, Sie zu verstehen. Artikel 197 Ziffer 9 Absatz 2 der Bundesverfassung - das kennen Sie, die Übergangsbestimmung zu Artikel 121a - besagt eindeutig: "Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat ... Ausführungsbestimmungen ..." Sind Sie bereit, hier zuzugeben, dass das Referendum diese Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg automatisch auslösen würde und Ihr Verzicht auf ein Referendum damit eine Zustimmung zur Umsetzung von Artikel 121a ist?
Rutz Gregor · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Zuerst einmal freundlichsten Dank für Ihre Bereitschaft zu versuchen, uns zu verstehen. Geben Sie sich nicht zu viel Mühe, Sie haben Ihr Ziel ja erreicht. Sie können sich bequem zurücklehnen und dieser Vorlage zustimmen.
Selbstverständlich müsste der Bundesrat, wenn das Gesetz abgelehnt würde, Ausführungsbestimmungen erlassen. Nur, wie diese aussehen würden, weiss kein Mensch, nachdem der Bundesrat ja von Beginn weg mit einem Plan B, wie er immer genannt worden ist, ins Parlament gekommen ist, mit einer Vorlage, von der er von Anbeginn an gehofft hat, dass sie abgelehnt würde. Dass hier das Vertrauen doch einigermassen erschüttert ist, dass die Regierung hier zielführende Bestimmungen erlassen würde, werden Sie ja sicher auch verstehen. Das ist vielleicht für Sie einfacher zu verstehen.
Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): In der Tendenz werden Fragen wie Antworten etwas länger. Herr Glättli, Sie können das Gegenteil beweisen. (Heiterkeit)
Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Was Kontingente und Höchstzahlen betrifft, so weigern Sie sich, diese fix festzuschreiben. Wie hätten denn die Zahlen ausgeschaut, wenn Sie vor einem, vor zwei Jahren dafür verantwortlich gewesen wären? Dort kennen Sie ja die Situation, die Wirtschaftsentwicklung.
Rutz Gregor · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Noch einmal, Herr Kollege Glättli: Es geht nicht darum, dass wir das nicht wollen. (Zwischenruf Glättli: Sie können es nicht!) Im Verfassungsartikel steht, dass die Zahl der Bewilligungen jährlich festzulegen sei. Ich habe Ihnen die Zahlen ja genannt, Sie können sie ja selber anschauen. 80 Prozent der Zuwanderer der letzten zehn Jahre gingen nicht in einen Berufsbereich, wo ein Arbeitskräftemangel herrschte. Sie können sich also selber ausrechnen, wie viele wir gebraucht hätten und wie viele eben nicht nötig waren, um der Wirtschaft zu Schwung zu verhelfen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Sie sind jetzt in der Schlussphase einer zugegebenermassen schwierigen Gesetzgebung. Warum war diese Gesetzgebung so schwierig? Erstens befanden Sie sich, wie auch der Bundesrat, in einem Dilemma, indem Sie einen Verfassungsartikel umzusetzen hatten, der, wenn Sie ihn wörtlich umsetzen, die bilateralen Verträge aufs Spiel setzt. Das heisst, Sie mussten in diesem Dilemma entscheiden, ob Sie sich für die Verfassungsumsetzung oder für den bilateralen Weg entscheiden. Beides zusammen geht nicht. Das war das Dilemma; das hat diese Gesetzgebung enorm schwierig gemacht. Ich glaube, man darf sagen, dass der Bundesrat, aber auch Sie es sich nicht einfach gemacht haben mit dieser Gesetzgebung. In einem solchen Dilemma eine Entscheidung zu treffen ist schwierig, ist anspruchsvoll und - das merkt man auch an der Tonalität heute - ist unbefriedigend. Sie haben sich für eine FZA-konforme Gesetzgebung entschieden. Sie haben damit gesagt, dass Sie den bilateralen Weg fortsetzen wollen. Sie haben in Kauf genommen, dass Sie sich entsprechend vom Verfassungsartikel entfernen mussten, weil Ihnen gar nichts anderes übrigblieb.
Zweitens ist die Masseneinwanderungs-Initiative ein Regulierungsauftrag. Die Masseneinwanderungs-Initiative verlangt Höchstzahlen und Kontingente. Das ist staatliche Regulierung der Zuwanderung. Der Staat, der Bundesrat oder das Parlament, muss mit Kontingenten entscheiden, wie viele Personen in unser Land kommen dürfen. Gleichzeitig mögen Sie Regulierung nicht. Auch das war ein Dilemma. Sie rufen jetzt aus, dieses Gesetz, das Sie zu beschliessen und zu beraten daran sind, sei ein Regulierungsprojekt. Die Masseneinwanderungs-Initiative ist aber ein Regulierungsauftrag. Die Personenfreizügigkeit ist Deregulierung per se. Es gibt eben keine staatliche Regulierung mehr. Wer einen Arbeitsvertrag hat, kann in unser Land kommen und arbeiten. Das ist Personenfreizügigkeit, das ist Deregulierung. Mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative hat die Bevölkerung verlangt, dass Sie wieder regulieren. Das tun Sie. Das ist der Auftrag, den Ihnen die Bevölkerung gegeben hat.
Drittens erhöht sicher auch der Zeitdruck die Nervosität etwas. Die Masseneinwanderungs-Initiative verlangt, das wurde vorhin gesagt, eine gesetzliche Umsetzung innerhalb von drei Jahren und verlangt gleichzeitig, dass man mit der Europäischen Union einen der Kernverträge neu verhandelt und anpasst. Dass das innerhalb von drei Jahren anspruchsvoll - ich sag's mal so - ist, wusste man. Dass man also innerhalb von drei Jahren mit der Europäischen Union einen Vertrag neu aushandelt, anpasst und dann auch noch das Gesetz macht - alles in drei Jahren! -, dass das eigentlich gar nicht geht, haben wahrscheinlich die Initianten schon geahnt. Jetzt sind Sie dran, jetzt müssen Sie innerhalb dieser drei Jahre diese Gesetzgebung wenn möglich abschliessen, und zwar noch aus einem anderen Grund: Sie wissen, dass sonst die Forschungszusammenarbeit der Schweiz mit der Europäischen Union dahinfällt.
Sie haben in der letzten Session, als es um das Kroatien-Protokoll ging, dem Bundesrat einen sehr deutlichen Auftrag gegeben. Sie haben gesagt, unter welchen Voraussetzungen der Bundesrat das Kroatien-Protokoll ratifizieren soll, damit die Forschungszusammenarbeit mit der Europäischen Union weitergeht. Das bedingt aber, dass Sie dieses Gesetzesprojekt am nächsten Freitag in der Schlussabstimmung abschliessen. Ich bin mir bewusst, das ist ein extremer Zeitdruck, unter welchem Sie legiferieren müssen. Das ist sicher unangenehm und erhöht auch ein bisschen die Nervosität und die Tonalität.
Ich äussere mich jetzt zu den einzelnen Minderheitsanträgen. In Artikel 21a Absatz 2 gibt es eine Minderheit I (Rutz Gregor). Herr Rutz möchte, dass die Massnahmen "zur Förderung von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ergriffen werden". Dieser Ausdruck "mit Wohnsitz in der Schweiz" ist nicht geeignet in dieser Gesetzgebung. Das ist ein zivilrechtlicher Begriff und hat im Ausländergesetz eigentlich gar keinen Platz. Sie legiferieren oder würden hier legiferieren mit einem Begriff, der im Ausländerrecht gar nicht vorkommt. Deshalb sind wir der Meinung, dass hier der Wohnsitz in der Schweiz nicht geeignet ist, um zu definieren, dass Sie hier eine bestimmte Personengruppe bevorzugen wollen.
Noch einmal: Es geht hier darum, dass die Personen gefördert werden, die als stellensuchende Personen bei der regionalen Arbeitsvermittlung gemeldet sind. Das ist das, was Sie hier jetzt anpeilen. Um dann eben hier auch bevorzugt behandelt zu werden, muss man erstens vermittlungsfähig sein, man muss dann Bewerbungen schreiben. Man kann sich nicht einfach beim RAV melden und dann nichts mehr tun, und dann kommt die Stelle von alleine. Aber Sie wissen, das ist heute geltendes Freizügigkeitsrecht. Das wurde von der Bevölkerung so entschieden. Ein Grenzgänger, eine Grenzgängerin, die in der Schweiz gearbeitet hat und arbeitslos wird, darf sich beim RAV ebenfalls als stellensuchende Person melden.
Ich komme zur Minderheit II (Romano): Herr Romano möchte, dass man neben dem Kriterium der über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit auch ein anderes Kriterium, nämlich jenes von anderen negativen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, beizieht. Er schreibt, Kriterien könnten eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit oder andere negative Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sein. Diesen Entscheid muss ich Ihnen überlassen. Der Antrag ist mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel; das gibt kein Problem. Ihr Rat und der Ständerat haben sich darauf geeinigt, dass auf das Kriterium der Arbeitslosigkeit gesetzt werden soll, um die Stellenmeldepflicht auszulösen. Es gibt jetzt diesen Minderheitsantrag, der eben ein zusätzliches Kriterium beiziehen möchte - alternativ, nicht kumulativ. Beide Versionen können Sie beschliessen; Sie müssen entscheiden, ob Sie an Ihrem bisherigen Entscheid, mit einem Kriterium zu arbeiten, festhalten oder ein weiteres Kriterium beiziehen wollen.
Ich möchte noch etwas zu Absatz 3 sagen, Herr Präsident. Es ist zwar nicht als Differenz auf der Fahne, aber ich möchte hier einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins festhalten: Ihre Kommission ist im zweiten Satz von Absatz 3 auf der deutschsprachigen und der französischsprachigen Fahne auf eine Unklarheit gestossen. Sie hat nun geklärt, dass es da um den Zugriff auf die Informationen über die gemeldeten Stellen geht - also nicht um den Zugriff auf die gemeldeten Stellen an sich, sondern um den Zugriff auf die Informationen darüber. Ihre Kommission hat entschieden, dass sie diese Angelegenheit der Redaktionskommission überlässt, weil es keiner materiellen Entscheidung, aber einer wichtigen redaktionellen Klärung bedarf.
Ich äussere mich jetzt zum Antrag der Minderheit III (Burgherr) zu Absatz 4 von Artikel 21a: Herr Burgherr möchte auf die Möglichkeit für den Arbeitgeber, statt eines Bewerbungsgesprächs eine Eignungsabklärung durchzuführen, verzichten. Diese alternative Möglichkeit einer Eignungsabklärung anstelle eines Bewerbungsgesprächs ist im Ständerat eingebracht worden. Man hat im Ständerat gesagt, das sei die Lex Föhn. Sie wurde von Unternehmern, unter anderem auch von Herrn Föhn, eingebracht. Er hat gesagt, er führe bei Anstellungen manchmal nicht zuerst ein Bewerbungsgespräch durch, sondern lasse die Person lieber in seinen Betrieb kommen, lasse sie dort ein paar Tage arbeiten, um zu sehen, ob sie sich bewährt. Das gebe ihm mehr Möglichkeiten für eine Abschätzung als ein Bewerbungsgespräch. Der Ständerat war der Meinung, dass das eine gute zusätzliche Möglichkeit ist. Es ist alternativ: Man kann ein Bewerbungsgespräch oder eine Eignungsabklärung durchführen. Es war dort übrigens die Rede von "Schnuppertagen", aber die gibt es in diesem Zusammenhang in unserer Rechtsordnung eben nicht. In der Arbeitslosenversicherungsverordnung heisst der Fachbegriff "Eignungsabklärung". Weil es aus Unternehmersicht so gewünscht wurde, hat der Ständerat das aufgenommen, aber eben mit dem richtigen Fachbegriff. Es spricht eigentlich nichts dagegen, dass man dem Arbeitgeber diese Möglichkeit gibt. Er kann selber auswählen und sagen, was ihm entgegenkommt.
Der Antrag der Minderheit IV (Rickli Natalie) betrifft ebenfalls Absatz 4. Frau Rickli möchte, dass der Arbeitgeber geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu einer Eignungsabklärung einladen kann, dies aber nicht muss. Das ist dann einfach unverbindlicher. Jetzt ist die Frage, ob Sie hier eine gewisse Verbindlichkeit wollen oder die gesamte Vorlage unverbindlich halten wollen, was dann die entsprechenden Auswirkungen hat: Das Ziel, das Sie erreichen wollen, dass stellensuchende Personen hier auch eine Chance bekommen sollen, würde dadurch unverbindlicher; das käme eigentlich einer Abschwächung dieser Vorlage gleich.
Die Minderheit V (Romano) möchte, dass das RAV diejenigen Dossiers von Personen bevorzugen soll, die Arbeitslosengelder beziehen oder Sozialhilfeempfänger sind. Sie wissen, dass gemäss dem Freizügigkeitsabkommen sich aktuell auch europäische Staatsangehörige beim RAV melden können, wozu sie aber in die Schweiz kommen und sich in der Schweiz aufhalten müssen. Zudem müssen sie vermittlungsfähig sein und Bewerbungen schreiben. Wenn jetzt diese ausschliessliche Fokussierung auf Bezüger von Arbeitslosengeldern und Bezüger von Sozialhilfe stattfindet, dann muten Sie dem RAV zu, dass es jedes Mal, wenn es sich um eine europäische Person handelt, zuerst abklären muss, ob diese Person in ihrem Heimatstaat Arbeitslosenversicherungs- oder Sozialhilfegelder bezieht. Wir sind der Meinung, dass dies einen zusätzlichen Aufwand für das RAV bedeutet, zumal das dem eigentlichen Anliegen nicht wirklich dienlich wäre. Wie mehrfach gesagt worden ist - in Ihrem Rat wie auch im Ständerat -, hat das RAV die Kompetenz, dem Arbeitgeber Personen vorzuschlagen, die wirklich infrage kommen, die passend und für eine Stelle geeignet sind. Wir sind der Meinung, dass man diese zusätzliche Abklärung dem RAV nicht auch noch aufbürden sollte.
Ich komme zur Minderheit VI (Rutz Gregor): Herr Rutz möchte, dass das RAV lediglich die passenden Dossiers zustellt. Dann kann der Arbeitgeber entscheiden, was er damit macht. Das ist natürlich eine deutliche Abschwächung dieser Vorlage: Dann macht der Arbeitgeber am Schluss einfach, was er will. Diese Vorlage ist ja schon auch eine Reaktion darauf, dass vonseiten der Arbeitgeber in den letzten Jahren offenbar zu wenig geschaut wurde, ob eine Person, die auf Stellensuche ist, infrage käme, bevor sie sich im Ausland umgeschaut oder bevor sie im Ausland rekrutiert haben. Deshalb, denke ich, ist hier eine gewisse Verbindlichkeit sicher in dem Sinn, wie Sie diese Vorlage haben möchten. Diese Unverbindlichkeit wäre dann natürlich eine deutliche Abschwächung der Vorlage.
Ich komme noch zu Absatz 5: Den Minderheitsantrag V (Romano) habe ich eigentlich schon im Zusammenhang mit dem Minderheitsantrag V zu Absatz 4 erklärt. Ich denke, das ist hier die gleiche Problematik.
Bei Absatz 8 gibt es eine Minderheit VII (Romano). Herr Romano möchte hier auch zusätzliche Massnahmen in Bezug auf Verzerrungen wie zum Beispiel Lohndumping, die im Arbeitsmarkt vorkommen. Es wäre sicher möglich, dass Sie hier ein zusätzliches Kriterium aufschreiben. "Zusätzliche Massnahmen" ist an sich eine offene Formulierung: Sie können diese Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt wie Lohndumping zusätzlich aufnehmen, das müssen Sie entscheiden; auf die Kompatibilität mit dem Freizügigkeitsabkommen hat das keinen Einfluss. Hingegen würden wir Ihnen beliebt machen, nicht aufzunehmen, dass der Bund die jeweiligen Massnahmen zusammen mit den Kantonen beschliesst. Schauen Sie: Das Gesetz muss im Konfliktfall eine Lösung vorsehen. Wenn Sie sagen, der Bund beschliesse mit den Kantonen, dann sagen Sie einfach nicht, wer entscheidet. Dass der Bund eine Massnahme zusammen mit dem betroffenen Kanton entwickelt und überlegt, was zu tun ist und was für den entsprechenden Kanton am besten ist, das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Aber im Gesetz müssen Sie sagen, wer entscheidet. Das sind Sie sich gewöhnt, aber Sie müssen hier die Kompetenzen klären, und ich glaube, diese geteilte Verantwortung können Sie im Gesetz nicht so stehenlassen.
Dann komme ich zur Minderheit VIII (Rutz Gregor) bei Absatz 8. Herr Rutz möchte zusätzliche Massnahmen zur Steuerung vorsehen. Das können Sie selbstverständlich vorsehen, ist aber in Absatz 8 eigentlich bereits abgedeckt. Ich weiss nicht genau, was hier der Mehrwert wäre.
Ich komme noch zur Minderheit IX (Pfister Gerhard). Herr Pfister möchte, dass die Ausführungsbestimmungen der Bundesversammlung unterbreitet werden, also die Verordnung, die der Bundesrat zu dieser Gesetzgebung dereinst machen wird, sofern Sie diese Gesetzgebung verabschieden und sie im Referendum dann auch besteht, falls ein Referendum ergriffen wird. Schauen Sie: Sie wissen, wie der Bundesrat die Verordnung erarbeitet. Der Bundesrat schickt jede Verordnung in die Vernehmlassung, und sicher eine Verordnung von solcher Bedeutung. Da können sich alle Parteien, da können sich die Kantone, die Sozialpartner, alle interessierten Kreise dazu äussern. Dann unterbreitet der Bundesrat die entsprechenden Verordnungen auch Ihren Kommissionen. Ihre Staatspolitische Kommission hat schon angekündigt, dass sie dann diese Verordnung sehen und konsultiert werden will.
Wenn Sie jetzt die Verordnung der Bundesversammlung unterbreitet haben wollen, müssen Sie einfach wissen, dass Sie zu einer solchen Verordnung nur Ja oder Nein sagen können. Sie können die Verordnung nicht abändern. Das heisst, wenn Sie die Verordnung ablehnen, dann geht sie zurück an den Bundesrat, und das ganze Prozedere beginnt noch einmal.
Bedenken Sie einfach das: Es geht hier auch darum, dass Sie unter Umständen eine rasche Reaktion haben. Es geht darum, dass Sie geeignete Massnahmen in der Verordnung festhalten können und man auf Verordnungsstufe reagieren kann, wenn sich etwas Neues zeigt. Wenn Sie die Regelung haben, jede Verordnungsänderung - die Regelung wäre auch bei jeder späteren Verordnungsänderung anzuwenden - wieder der Bundesversammlung mit beiden Räten zu unterbreiten, die aber letztlich nur die Möglichkeit haben, Ja oder Nein zu sagen zu einer Verordnung, dann muss das ganze schwerfällige und lange dauernde Prozedere wieder in Angriff genommen werden. Ich bin nicht sicher, ob Sie sich damit einen Dienst erweisen. Ich bin wirklich nicht sicher. Sie verhindern damit rasche Umsetzungen und Reaktionen auf Veränderungen.
Ich war eigentlich der Meinung, dass Sie erwarten, dass mit dieser neuen Gesetzgebung mit der nötigen Flexibilität auf neue Entwicklungen reagiert werden kann. Ich sage nicht, dass das nicht möglich ist, aber das erschweren Sie natürlich, wenn am Schluss - ich wiederhole es nochmals - die Bundesversammlung nur Ja oder Nein sagen kann. Wenn Sie dann die ganze Verordnung wegen einer Bestimmung, die Ihnen vielleicht nicht gefällt, zu Fall bringen, dann beginnt das ganze Prozedere noch einmal, und dies bei jeder einzelnen Verordnungsanpassung. Ich würde Ihnen eher empfehlen, hiervon Abstand zu nehmen. Sie geben hier eine Reaktionsfähigkeit aus der Hand, die gerade in diesem Bereich von Bedeutung sein könnte.
Zur Minderheit VIII (Rutz Gregor) bei Artikel 21abis: Herr Rutz möchte, dass Abhilfemassnahmen möglich sind. Ich möchte etwas klären. Es gab im Ständerat vielleicht ein Missverständnis oder eine Unklarheit in Bezug auf die Möglichkeiten des Freizügigkeitsabkommens, solche Abhilfemassnahmen zu ergreifen.
Das Freizügigkeitsabkommen bleibt ja mit diesem Artikel 14 Absatz 2 bestehen. Dabei gibt es drei Konstellationen. Erstens kann der Bundesrat eigenständig Massnahmen im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens vorsehen, jederzeit. Das können Massnahmen sein wie eine Verstärkung des Vollzugs, eine Erhöhung der Ressourcen oder eine Intensivierung der Kontrolltätigkeit. Dieses Instrumentarium bleibt mit Ihrer Gesetzgebung bestehen. Zweitens kann der Bundesrat im Gemischten Ausschuss Massnahmen beantragen, die auch beschlossen werden können, wenn es dort eine einvernehmliche Lösung, einen einvernehmlichen Beschluss gibt. Das ist in Artikel 14 Absatz 1 FZA so vorgesehen. Oder es gibt drittens die Möglichkeit, dass der Bund gegenüber dem Gemischten Ausschuss aufzeigen kann, dass wir eben schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Störungen haben. Dann kann der Gemischte Ausschuss einvernehmlich auch Abhilfemassnahmen beschliessen, die FZA-widrig sind.
Diese Palette besteht also mit diesem Gesetz weiterhin, und das beschliessen Sie auch. Wenn Sie den Begriff "Massnahmen" verwenden - das hat die Kommissionsmehrheit jetzt gemacht - und nicht plötzlich noch den Begriff "Abhilfemassnahmen" aus dem Freizügigkeitsabkommen hineinnehmen, haben Sie hier eigentlich den Oberbegriff gewählt, der Ihnen grösstmögliche Freiheit oder grösstmögliches Potenzial gibt, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Bei Artikel 117a gibt es die beiden Minderheiten III (Burgherr) und IV (Rickli Natalie). Das betrifft aber jeweils Folgeentscheide von Entscheiden, die Sie zu Artikel 21a Absätze 3 und 4 gefällt haben - ich äussere mich hier nicht mehr speziell dazu.
Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzte Frau Bundesrätin, ich verweise auf den Bericht des Bundesrates vom 5. März 2010 betreffend das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht. Wann und wie hat der Bundesrat beschlossen, sich von seinen Grundsätzen, die er im Bericht dargelegt hat, zu verabschieden, das Dilemma demnach nicht zugunsten des Volksentscheides, sondern zugunsten der EU auszulegen?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Herr Nationalrat Amstutz, die Masseneinwanderungs-Initiative enthält eben zwei Aufträge: Sie enthält den Auftrag der eigenständigen Steuerung, aber sie sagt, dass die entsprechenden Verträge mit der EU neu zu verhandeln und anzupassen sind. Ich habe es Ihnen schon in der letzten Debatte gesagt: Die Masseneinwanderungs-Initiative sagt nicht, was passiert, wenn diese Verträge nicht angepasst, nicht neu verhandelt werden können. Die Masseneinwanderungs-Initiative gibt darauf keine Antwort. Deshalb besteht dieses Dilemma, deshalb ist diese Gesetzgebung auch so schwierig. In diesem Dilemma gibt die Masseneinwanderungs-Initiative die Antwort eben nicht.
Ich habe es Ihnen das letzte Mal ausgeführt, aber ich sage es gerne noch einmal. Bei der Ecopop-Initiative hat man gesagt: "Wenn man das nicht umsetzen kann, wird das Völkerrecht, wird die Personenfreizügigkeit gekündigt." Dazu hat die Bevölkerung sehr deutlich Nein gesagt. Aber die Masseneinwanderungs-Initiative gibt keine Antwort. Deshalb können weder der Bundesrat noch die Bundesversammlung sich anmassen, die eindeutige Antwort zu geben; sie können für sich auch nicht das Recht in Anspruch nehmen, dass sie die einzige richtige Antwort kennen. Diese Antwort gibt es nicht, das ist die Schwierigkeit. In dieser Schwierigkeit haben Sie sich jetzt mehrheitlich dafür entschieden, dass Sie in der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative den bilateralen Weg nicht infrage stellen wollen.
Deshalb hat der Bundesrat gesagt: Unter der Voraussetzung, dass sich das Parlament für diesen bilateralen Weg entscheidet, soll dieser Entscheid auch in der Verfassung abgebildet werden. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat gesagt hat, dass es dann einen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative braucht, sodass der Entscheid für den bilateralen Weg auch wieder in der Bundesverfassung abgebildet wird.
Addor Jean-Luc · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Madame la conseillère fédérale, depuis le 9 février 2014, on nous a dit ou on a essayé de nous faire croire que l'application de l'initiative "contre l'immigration de masse", donc de la Constitution, allait exclure la Suisse, ses universités et les milieux de la recherche scientifique suisse de la participation aux programmes de recherche et au financement européens, en particulier à Horizon 2020.
Ce matin, à la RTS Radio "La Première", dans la séquence "L'invité de la rédaction" de l'émission "Le journal du matin", on a entendu Martin Vetterli, futur président de l'Ecole polytechnique fédérale de Lausanne, nous dire que, d'une part, la Suisse est de nouveau, partiellement, associée à Horizon 2020 et que, d'autre part, il y a un plan B.
Est-il exact, comme l'a dit le futur président de l'Ecole polytechnique fédérale de Lausanne, que, dans les milieux de la recherche, il y a un plan B pour le cas où nous n'accepterions pas de capituler devant l'Union européenne? Et si oui, quel est-il?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Monsieur Addor, je pense que vous comprendrez que je ne puisse pas faire un commentaire sur des propos tenus par le futur président de l'Ecole polytechnique fédérale de Lausanne, propos que je n'ai, malheureusement, pas eu l'occasion d'entendre.
Grüter Franz · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, ich möchte Sie anfragen: Ist es korrekt, dass Sie dieses Gesetz permanent mit der EU auf Konformität mit der Europäischen Union kontrolliert haben?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Wir haben diese Kontrolle selber vorgenommen. Wir müssen niemanden fragen. Wir haben selber - ich habe das Ihrer Kommission mehrfach gesagt - sehr sorgfältig geprüft, ob das, was Sie legiferieren, aus unserer Sicht, aus Sicht des Bundesrates und insbesondere aus Sicht des Bundesamtes für Justiz, mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel ist oder nicht.
Matter Thomas · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich habe noch eine Anschlussfrage zur Frage von Kollege Amstutz. Ich habe hier wieder diesen Bericht des Bundesrates von 2010. Da heisst es - ich möchte jetzt nicht das Ganze vorlesen, ich möchte es kurz machen -: "Im Falle einer Annahme einer völkerrechtswidrigen Initiative müssten unter Umständen die betroffenen völkerrechtlichen Verträge neu ausgehandelt werden oder" - jetzt müssen Sie zuhören! - "wenn dies nicht möglich ist, gekündigt werden."
Das haben Sie 2010 in diesem Bericht geschrieben. Warum kündigen Sie dann nicht?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Zunächst, Herr Matter, freut es mich, dass Sie die Berichte des Bundesrates nicht nur lesen, sondern sie auch noch aufbewahren.
Zu diesem Bericht: Der Bundesrat hat Ihnen im März dieses Jahres eine Vorlage, eine Botschaft unterbreitet, diese haben Sie sicher auch noch. In dieser Botschaft hat Ihnen der Bundesrat eine Gesetzgebung mit einer einseitigen Schutzklausel beantragt: Im Moment, wo eine gewisse Höhe der Zuwanderung erreicht ist - Sie hätten dann festgelegt, wie man diese berechnet; es war im Gesetz aufgezeigt, wie man das berechnet -, sobald dieser Schwellenwert überschritten ist, wären Höchstzahlen und Kontingente festgelegt worden, so, wie dies in Artikel 121a der Bundesverfassung steht.
Der Bundesrat hat Sie bei dieser Gelegenheit, im Zusammenhang mit dieser Botschaft aber auch darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Weg mit beträchtlichen Risiken, vor allem mit Rechtsunsicherheit verbunden ist. Der Bundesrat hat in dieser Botschaft nicht geschrieben - lesen Sie das nach -, dass das automatisch zu einer Kündigung der Freizügigkeit und automatisch zum Ende des bilateralen Weges führe. Der Bundesrat hat vielmehr gesagt, dass eine Unsicherheit darüber bestünde, ob es zu einer Reaktion kommt oder nicht. Der Bundesrat kann auch nicht sagen, ob es bei einer Reaktion zu einer Kündigung der Verträge oder zu anderen Formen von Retorsionsmassnahmen käme. Aber es käme zu einer Situation der Rechtsunsicherheit. Ich muss Ihnen einfach Folgendes sagen: Was ich in den letzten über zweieinhalb Jahren - bald sind es drei Jahre - am häufigsten aus der Wirtschaft gehört habe, ist, dass diese Rechtsunsicherheit Gift für unsere Wirtschaft sei. Darauf hat der Bundesrat Sie aufmerksam gemacht.
Sie haben diese Botschaft erhalten. Der Bundesrat hat Ihnen gesagt, sein Plan A sei nach wie vor eine einvernehmliche Lösung mit der EU, mit welcher wir die Verfassung umsetzen und den bilateralen Weg weiterführen können; ich habe Ihnen das früher auch gesagt. Die Brexit-Abstimmung war dann aber der Dolchstoss, das Ende der Verhandlungsmöglichkeiten - Sie kennen ja die europäische Situation, diese Ausgangslage auch.
Sie hatten nach wie vor den Plan B des Bundesrates in der Hand, und das ist ein demokratischer Plan. Sie sind ein demokratisch gewähltes Parlament, und es ist Ihr Recht und Ihre Pflicht, Aufträge der Bevölkerung, Initiativen umzusetzen, auch im Gesamtinteresse unseres Landes. Sie haben sich für einen bestimmten Weg entschieden - ich habe vorhin gesagt, für welchen - und gesagt, Sie wollten den bilateralen Weg nicht aufs Spiel setzen. Sie haben damit aber auch Abstriche bei der Bundesverfassung machen müssen, das ist unbestritten. Die Vorlage, die heute vor Ihnen liegt, ist das Resultat dieser Beratungen.
Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Verehrte Frau Bundesrätin, wir hätten ja die Aufgabe gehabt, anstelle eines sozialistischen Arbeitsmarktgesetzes eine Reduktion der Zuwanderung hinzukriegen.
Können Sie mir bitte erklären, welches die Wirkung dieser heute zu beschliessenden Vorlage in Zahlen oder Prozenten ist, wenn die Arbeitslosigkeit nicht so ist, dass diese Vorlage überhaupt zum Tragen kommt?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Herr Glarner, interventionistisch ist eben auch die Masseneinwanderungs-Initiative. Sie verlangt ja explizit eine Intervention des Staates mit Kontingenten. Mit Kontingenten interveniert der Staat und sagt, wie viele Arbeitskräfte noch in die Schweiz kommen können.
Inwiefern erzielt diese Vorlage eine Wirkung? Vergessen Sie nicht, in Absatz 1 von Artikel 21a des Ausländergesetzes haben Sie nach wie vor die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Es wurde heute von jemandem gesagt, das sei auch noch herausgefallen; das stimmt natürlich nicht.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir hier eigentlich viel machen können, aber es braucht ein Zusammenspiel von Bund, Kantonen und den entsprechenden Wirtschaftskreisen. Ich denke, das ist eigentlich das konstruktivste Element. Sie haben entschieden, dass dann, wenn in gewissen Tätigkeitsbereichen, Branchen, Wirtschaftsregionen die Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich ist, diese Stellenmeldepflicht mit gewissen verbindlichen Vorgaben für die Arbeitgeber kommt. Darüber werden Sie jetzt noch befinden. Es gibt ja hierzu auch verschiedene Minderheiten, die eben mehr Unverbindlichkeit wollen. Die Kommissionsmehrheit will hier mehr Verbindlichkeit. Das werden Sie entscheiden. Dann wird sich zeigen, wie diese Stellenmeldepflicht eben von den Arbeitgebern auch wahrgenommen wird. Es gibt das Genfer Modell - Sie kennen das alle -, das eine gewisse Wirkung erzielt hat.
Aber es ist klar, dass mit der Vorgabe, dass Sie den bilateralen Weg nicht aufs Spiel setzen wollen, jetzt die Interventionsintensität des Staates eher etwas zurückgefahren wird, denn Kontingente sind natürlich der stärkste Regulierungseingriff, den es auf dem Arbeitsmarkt überhaupt gibt.
Rickli Natalie · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, Herr Grüter hat Sie vorhin gefragt, ob es stimme, dass Sie zu diesem Geschäft regelmässig mit der EU im Austausch seien. Ihre Antwort war, das sei nicht nötig, weil Sie das intern anschauen würden.
Uns haben Sie in der Kommissionssitzung am Donnerstag gesagt, die EU habe sich noch gemeldet, sei bei drei Punkten nicht ganz einverstanden und sehe das kritisch. Was stimmt jetzt?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Genau das, was ich gesagt habe.
Amarelle Cesla · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Dans le cadre de ce deuxième round de la procédure d'élimination des divergences, nous sommes encore en présence de neuf propositions de minorité. La Commission des institutions politiques de notre conseil s'est ralliée sur tous les points à la décision du Conseil des Etats.
Par souci de transparence, je tiens à noter que la commission a émis le souhait que la Commission de rédaction précise, à l'article 21a alinéa 3 in fine, qu'il s'agit non pas d'"accès aux postes", tel que cela figure dans la version française du dépliant, mais d'accès aux informations sur ces postes. Pour qu'il n'y ait pas de malentendu sur cette question, il nous paraissait important de le préciser devant le conseil.
La minorité I (Rutz Gregor), à l'article 21a alinéa 2, veut préciser que les mesures concernant les demandeurs d'emploi ciblent les personnes domiciliées en Suisse uniquement. Il s'agit ici de l'introduction du critère du domicile qui pose un certain nombre de problèmes, puisqu'il n'est pas prévu par le droit public suisse, et qu'il risque d'être perçu comme une discrimination indirecte contraire à l'Accord sur la libre circulation des personnes. Par ailleurs, l'alinéa 2 tel que modifié par cette minorité ne correspondrait pas à l'alinéa 5.
Pour cette raison, la majorité de la commission vous propose de rejeter cette proposition défendue par la minorité I. En outre, la majorité considère qu'il est absurde de s'imaginer que 320 000 personnes vont débarquer uniquement parce qu'on garde dans le texte la notion de travailleurs inscrits auprès des offices régionaux de placement.
La proposition défendue par la minorité II (Romano), à l'article 21a alinéa 2, propose d'intégrer un nouveau critère déterminant, en plus de celui du taux de chômage supérieur à la moyenne, pour prendre des mesures limitées dans le temps visant à favoriser les personnes enregistrées auprès des services de l'emploi en tant que demandeurs d'emploi. Il s'agit d'intégrer des nouveaux critères qui paraissent superflus pour la majorité de la commission, parce que l'alinéa 8 comprend déjà des mesures supplémentaires qui répondent à ces critères introduits par la minorité II.
Par 13 voix contre 4 et 8 absentions, la commission vous invite à rejeter la proposition défendue par la minorité II et à maintenir la décision du Conseil des Etats.
Aux articles 21a alinéa 4 et 117a, la proposition de la minorité III (Burgherr) vise à renoncer à la disposition adoptée par le Conseil des Etats selon laquelle les candidats peuvent être convoqués à un test d'aptitude professionnelle en plus de l'entretien. La majorité de la commission défend cette possibilité de recourir à un test d'aptitude et considère que le maintien de cette mesure est dans l'intérêt de l'employeur et de la pratique.
La commission, par 14 voix contre 9 et 2 abstentions, vous invite à rejeter la proposition défendue par la minorité III.
Toujours aux articles 21a alinéa 4 et 117a, la proposition défendue par la minorité IV (Rickli Natalie) prévoit une formulation potestative pour ce qui concerne l'entretien. Ainsi, aucune sanction ni aucune obligation ne seraient demandées par la loi. La majorité de la commission vous demande de repousser cette proposition et de garder une obligation faite à l'employeur, puisque ce n'est pas à celui-ci de juger si quelqu'un correspond au poste vacant. En effet, c'est l'ordonnance qui doit établir les critères objectifs, ce qui sera fait par le biais du Conseil fédéral.
Par 13 voix contre 11 et 1 abstention, la commission vous invite à rejeter la proposition défendue par la minorité IV et à maintenir la décision du Conseil des Etats.
La proposition de la minorité V (Romano) porte sur l'article 21a alinéa 4 uniquement. Cette minorité souhaite ajouter une priorisation interne des dossiers concernant des personnes inscrites à l'office régional de placement. La majorité de la commission considère que cette disposition entraîne un flou juridique. Selon elle, cet amendement pose des problèmes techniques et juridiques parce qu'on peut difficilement invoquer les critères proposés.
Par 21 voix contre 3 et 1 abstention, la commission vous invite ainsi à rejeter la proposition défendue par la minorité V.
La proposition de la minorité VI (Rutz Gregor) porte également sur l'article 21a alinéa 4 et vise la suppression de la mention indiquant que l'employeur convoque à un entretien ou à un test d'aptitude professionnelle les candidats. Il s'agit ici d'une proposition très radicale qui correspond même à ce qui avait été retenu par le Conseil national lors de la première lecture. Ainsi, on ne parle même plus d'une convocation à un entretien, pas même sous forme potestative. Il s'agit d'une question de principe qui a déjà été largement tranchée dans les précédentes discussions.
Par 13 voix contre 9 et 3 abstentions, la commission vous invite à rejeter cette proposition qui fait l'objet de la minorité VI.
La minorité VII (Romano), à l'article 21a alinéa 8, propose d'ajouter des critères plus précis pour activer les mesures supplémentaires dans le cas où les mesures prévues aux alinéas 1 et 5 ne produisent pas d'effet. La majorité de la commission considère que ces précisions ne sont pas nécessaires, qu'elles ne correspondent pas à la philosophie générale du libre marché et qu'elles sont même légèrement discriminantes, d'un point de vue indirect, par rapport à l'Accord sur la libre circulation des personnes.
Par 13 voix contre 5 et 3 abstentions, la commission vous invite à repousser la proposition défendue par la minorité VII.
La minorité VIII (Rutz Gregor), à l'article 21a alinéa 8 et 21abis, prévoit que les cantons puissent proposer des mesures correctives au Conseil fédéral en cas de problèmes économiques et sociaux liés aux frontaliers. La majorité de la commission considère qu'il ne faut pas revenir en arrière sur les décisions de principe déjà prises. Cette proposition vise à introduire l'expression "gestion de l'immigration" qu'on a en principe déjà éliminée.
Par 11 voix contre 8 et 3 abstentions, la commission vous invite à rejeter la proposition défendue par la minorité VIII.
Enfin, la dernière proposition de minorité est celle défendue par la minorité IX (Pfister Gerhard) à l'article 21a alinéa 9. Selon cette proposition, le Conseil fédéral soumettrait les ordonnances d'exécution concernant l'article 21a à l'approbation du Parlement. La majorité de la commission considère que la consultation du Parlement suffit et qu'il n'y a pas lieu de mettre en place une procédure lourde d'approbation dans ce domaine, ce d'autant plus que c'est le Parlement qui a élaboré de A à Z ce projet de loi et l'ensemble de cette révision. Il n'est donc pas question ici de consacrer un droit de veto parlementaire sur la marge de manoeuvre du gouvernement. Cette proposition provoquerait de l'instabilité, ralentirait à n'en plus finir le processus de gestion de l'immigration, qui doit se faire dans les détails par le biais des ordonnances du Conseil fédéral.
Par 11 voix contre 12, la commission vous invite à rejeter la proposition défendue par la minorité IX.
Voilà pour l'essentiel. Je vous rappelle que le concept qui a été défendu prévoit des mesures conséquentes qui vont plus loin que celles qui avaient été prévues dans le modèle initialement décidé par notre conseil. Dans le même temps, les mesures du Conseil des Etats sont fortement limitées et se concentrent sur un élément particulièrement problématique de notre marché du travail, qui a d'ailleurs été pointé du doigt il y a deux semaines par un rapport du Département de l'économie du canton de Zurich. Le Conseil des Etats cible les mesures sur les groupes de métiers ou domaines d'activités avec un taux de chômage particulièrement élevé.
J'aimerais insister, pour conclure, sur le fait qu'il s'agit ici de compromis et non de compromission. Rejeter ces propositions de minorité permet de tirer quatre grands avantages pour la politique migratoire de notre pays. J'insiste sur le fait que notre ligne rouge a été celle de l'eurocompatibilité, que le peuple a acceptée à plus de trois reprises dans le cadre des votations sur les bilatérales. Ce compromis apporte plusieurs avantages.
Premièrement, il permet de débloquer la situation politique avec l'Union européenne et de régler ainsi la question croate, puisque le Parlement a d'ores et déjà adopté le protocole sous condition. Cette loi d'application permettra au Conseil fédéral d'aller de l'avant puisqu'il est prévu que, si la solution est agréée tacitement par l'Union européenne, le Conseil fédéral ratifie le protocole.
Deuxièmement, il permet de désamorcer les tensions sur l'éventuel futur accord-cadre institutionnel et laisse le champ libre aux éventuelles solutions allant en ce sens.
Troisièmement, il permet de préserver les bilatérales puisque la loi préserve les mesures d'accompagnement qui sont par là même conditionnées par le maintien des accords. La proposition de compromis, et non de compromission, ne péjore pas la protection des travailleurs et l'Accord sur la libre circulation des personnes n'est ainsi pas violé.
Quatrièmement, ce compromis touche évidemment aussi au contexte économique et au diagnostic général de notre système, de notre politique migratoire et de notre politique économique. Le vote du 9 février 2014 s'est déroulé dans un climat de surchauffe, où le solde migratoire atteignait un pic de 100 000 personnes. En 2016, la tendance à la migration du venir travailler en Suisse est en déclin par rapport au 9 février 2014. On observe un net refroidissement dans certains secteurs. Le ralentissement économique est manifeste, même s'il ne s'accompagne pas d'une montée sensible du chômage. Le climat de consommation est ralenti aussi. Le solde migratoire se situera autour de 60 000 personnes d'ici à fin 2016, et ceci démontre bien que, quel que soit le modèle suisse de gestion de l'immigration, c'est la conjoncture qui a un fort impact sur le solde migratoire.
Dans ce contexte, je vous rappelle que le projet qui vous est proposé conduit à renforcer la sécurité juridique, une sécurité juridique qui profite à l'économie et au climat social dans tout le pays.
Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical
In den Voten zur heutigen Differenzbereinigungsrunde sind viele Fraktionserklärungen für nächsten Freitag vorgezogen worden. Ich werde mir erlauben, zur einen oder anderen noch etwas zu sagen.
Zuerst aber zu den einzelnen Minderheiten. Hier muss ich Herrn Rutz darauf aufmerksam machen, dass entgegen seiner Annahme der Begriff der Ausschöpfung des inländischen Arbeitsmarktpotenzials nach wie vor in der Vorlage enthalten ist, nämlich wortwörtlich auf Seite 2 der Fahne in Artikel 21a Absatz 1 des Ausländergesetzes. Dieser Begriff ist dort enthalten.
Der Antrag der Minderheit I (Rutz Gregor), der mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt worden ist, beinhaltet wiederum den Wohnsitzbegriff. Das ist derselbe Begriff, wie er bereits in der letzten Differenzbereinigungsrunde gemäss der damaligen Minderheit Rickli Natalie abgelehnt worden ist. Es macht keinen Sinn, den ausländerrechtlichen Inländerbegriff nach Artikel 21 Absatz 2 des Ausländergesetzes mit dem zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff zu vermischen, der etwas völlig anderes beinhaltet.
Die Minderheit III (Burgherr) verlangt den Verzicht auf die Eignungsabklärung. Die Eignungsabklärung ist eine freiwillige Alternative zum Bewerbungsgespräch. Sie wurde, wie Sie von Frau Bundesrätin Sommaruga gehört haben, im Ständerat von Unternehmerseite aus der SVP-Fraktion selbst eingebracht; unter anderem deshalb erachten wir diese Eignungsabklärung als mögliche Alternative nach wie vor für sinnvoll.
Die Minderheit IV (Rickli Natalie) will das Ganze abschwächen. Hier möchte ich Frau Rickli schon fragen: Was wollen Sie jetzt eigentlich? Wollen Sie eine minimale Förderung der inländischen stellensuchenden Arbeitskräfte, oder wollen Sie gar nichts? Wir haben in der Mehrheit festgelegt - und es wurde vom Ständerat so unterstützt -, dass die Arbeitgeber bloss geeignete Kandidatinnen und Kandidaten einzuladen haben. Sie wollen sogar diese minimale Verpflichtung aufheben und verzichten damit offensichtlich entgegen Ihren übrigen Voten auf eine Förderung der inländischen Arbeitskräfte. Wir bitten Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Die Minderheit V (Romano) will die Bevorzugung der Arbeitslosen und Sozialhilfebezüger; hierzu hat sich auch die Frau Bundesrätin eingehend geäussert. Dazu kommt, dass eben der Sozialhilfebezug den Arbeitsvermittlungsstellen in der Regel nicht bekannt ist, wenn er im Dossier nicht Eingang gefunden hat. Ferner können wir uns schwer vorstellen, wie man bei der Beurteilung passender Dossiers noch einen Vorzug für Arbeitslose und Sozialhilfebezüger einführen will: Entweder passt ein Dossier, oder es passt eben nicht, Sozialhilfebezug hin oder her.
Die Minderheit VII (Romano) verlangt die Einführung zusätzlicher Kriterien wie Verzerrungen im Arbeitsmarkt, wie dies bereits am 21. September im damaligen Artikel 17e formuliert wurde. Dieser Artikel 17e ist nun aber in der Differenzbereinigung eliminiert worden. Der Ständerat hat ihn nicht übernommen, und wir sind in der ersten Differenzbereinigungsrunde der Streichung dieser Kriterien und möglichen Indikatoren gefolgt: Wir wollen es bei der Arbeitslosigkeit bewenden lassen und keine weiteren Kriterien vorsehen. Im Übrigen ist das Lohndumping ja Thema der flankierenden Massnahmen mit der Pflicht zu Gesamtarbeitsverträgen und mit den tripartiten Arbeitskontrollinstanzen bestehend aus Vertretern der Wirtschaft, des Staates und der Gewerkschaften.
Die Minderheit VIII (Rutz Gregor) will die Grenzgängerfrage einfach in Artikel 21abis und nicht in Artikel 21a Absatz 8 regeln. Diese Differenz ist aber eigentlich bereinigt, und wir bitten Sie, nicht auf diese frühere Differenz zurückzukommen.
Nun noch zur Grundsatzfrage, ob man Ausführungsverordnungen der Bundesversammlung zur Genehmigung vorlegen will oder nicht: Bekanntlich ist das Verordnungsveto aufgrund einer parlamentarischen Initiative (14.422) im Grundsatz beschlossen, und eine Subkommission der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates wird diese Frage im Detail regeln. Hier wäre es ein vorgezogenes Verordnungsveto, bevor man weiss, wie sich insbesondere das Differenzbereinigungsverfahren dann abspielen sollte.
Es geht aber auch um die Frage, ob wir in diesem konkreten Einzelfall die Gewaltenteilung aufweichen wollen, ob wir diese Verordnung letztlich der Bundesversammlung vorlegen lassen wollen oder nicht. Bis heute waren wir der Meinung, dass man mit der Konsultation dieses Mitspracherecht des Parlamentes garantiere. Wenn der Bundesrat eine Verordnungsbestimmung entgegen der Konsultationsmeinung festlegt, müsste man im Parlament qua Motion diese Frage auf Gesetzesebene hieven, um sie dann selbst regeln zu können.
Nun haben wir, wie gesagt, das Verordnungsveto nicht ausformuliert, geschweige denn gesetzlich festgelegt. Wenn wir das jetzt hier ausnahmsweise vorziehen, würden sich insbesondere im Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat bei der Genehmigung der Ausführungsverordnung Schwierigkeiten ergeben. Deswegen ist die Mehrheit der Kommission der Auffassung, dass man dieses Verordnungsveto hier nicht vorziehen sollte.
Die Minderheitsanträge I, IV und IX wurden relativ knapp, mit je einer oder allenfalls zwei Stimmen Unterschied, abgelehnt. Die übrigen Minderheitsanträge wurden deutlich abgelehnt. Ich bitte Sie, sich der Mehrheit anzuschliessen.
Ich möchte zuhanden der Redaktionskommission noch festhalten, dass in Artikel 21a Absatz 3 der zweite Satz so lauten müsste, dass der Zugriff auf die Informationen über die gemeldeten Stellen geregelt wird, nicht der Zugriff auf die offenen gemeldeten Stellen.
Nun haben sich verschiedene Fraktionssprecherinnen und -sprecher im Sinne einer vorgezogenen Schlusserklärung bereits geäussert. Generell ergeben sich grosse Widersprüche zwischen der Anforderung, die inländischen Arbeitskräfte zu fördern, und der Anforderung der Vermeidung von Bürokratie.
Vorweg sei hier festgehalten, dass die wörtliche Umsetzung der Initiative am meisten Bürokratie generiert hätte, nämlich die Festlegung von Kontingenten unter Einbezug des Asylwesens und der Grenzgängerbewilligungen. Wie man sich das vorstellen könnte, wissen wir nicht. Wir haben das in der Kommission auch nie vernommen. Die SVP-Vertreterinnen und -Vertreter haben sich nie geäussert, wie man das wahrnehmen will. Sie haben einfach auf dem Verfassungstext beharrt: Kontingente und Höchstzahlen. Aber sie haben sich nie geäussert, wie sie das umsetzen wollen. Auch der Einbezug des Asylwesens und der Grenzgängerinnen und Grenzgänger war nie Thema eines Antrages, mit Ausnahme jenes der Minderheit I, die seinerzeit, am 21. September, als wir das Gesetz hier zum ersten Mal beraten haben, von Herrn Addor angeführt worden ist. Dort wollte er eine detaillierte Regelung der Höchstzahlen. Leider hat er dann vor der Beratung seinen Minderheitsantrag wieder zurückgezogen, weshalb es völlig offen und unsicher war, wie man eben diese Höchstzahlen dann geregelt hätte.
Auch in Anbetracht des von Herrn Amstutz und anderen zitierten Berichtes aus dem Jahre 2010 bleibt es dabei: Ihre Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung liegt quer zur Bestimmung von Artikel 5 Absatz 4 der Verfassung, welcher festlegt, dass sich der Bund und damit auch wir uns an das Völkerrecht zu halten haben. Auch dieser Bericht hat die Frage nicht beantwortet, was passiert, wenn das Bundesgericht in Befolgung seines Auftrages gemäss Artikel 190 eben das Völkerrecht beachtet. Dies ist das Urteil vom 26. November letzten Jahres. Es erfolgte in Kenntnis des zitierten bundesrätlichen Berichtes.
Frau Humbel und Herr Romano betonen, dass die Anträge ihrer Minderheiten II und V die Bilateralen I, das Freizügigkeitsabkommen nicht geritzt hätten. Das stimmt leider nicht. Sie haben in ihren ursprünglichen Anträgen gefordert, dass eben der Bundesrat oder die Bundesversammlung weiter gehende Massnahmen beschliessen kann, wenn der Gemischte Ausschuss in der genannten Frist nicht einverstanden wäre, also unabhängig von den sogenannten einvernehmlichen Beschlüssen. Das ist ganz klar FZA-widrig.
Zum Vorwurf der Bürokratie: Wenn Sie die Initiative wortwörtlich umgesetzt hätten, dann hätten wir effektiv ein Bürokratiemonster. Hier ergibt sich nach unserer Regelung eine minimale Bürokratie. Sie beschränkt sich auf die Zustellung geeigneter Dossiers, auf die Rücksendung nichtpassender Dossiers und auf die Anhörung oder auf dieses Eignungsgespräch.
Noch zur Arbeitslosenzahl: Massgebend ist für uns ganz klar nicht eine absolute Zahl, das möchten wir auch in der Verordnung nicht so geregelt haben. Wir möchten nicht eine absolute Zahl, sondern eine Abweichung vom Durchschnitt aufgrund der Basis entweder der schweizweiten Arbeitslosenzahl oder einer Arbeitslosenzahl, welche sich nach Berufsgruppen, Tätigkeitsgebiet oder Wirtschaftsregion bemisst - keine absolute Zahl, sondern eine Abweichung vom Durchschnitt entweder des einen oder des anderen.
Zum Schluss noch ein Zitat, das uns gezeigt hat, dass unser Vorschlag praktikabel ist: Gestern Abend hat sich im Schweizer Radio im "Echo der Zeit" Herr Stuber, Leiter der Arbeitsvermittlung Bern, zum Vorschlag der Mehrheit so geäussert: Dieser Vorschlag werde seiner Erfahrung nach wirken und zur vermehrten Anstellung stellensuchender Inländerinnen und Inländer führen, ganz klar, klipp und klar. Dieser Praktiker hat das gestern aufgrund seiner Erfahrung wortwörtlich so wiedergegeben. Die Aussage dieses Praktikers ist uns mehr wert als all die gesuchten Vorwürfe und abschätzigen Bemerkungen der Theoretiker hier im Saal, die ein Haar in der Suppe suchen.
Amstutz Adrian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzter Kollege, Sie wissen ja: In der EU gibt es Millionen von Arbeitslosen. Ist es nach Ihrem Willen so, dass jeder Arbeitslose aus dem EU-Raum in die Schweiz kommen und sich beim RAV melden kann und in den Genuss Ihrer Superlösung kommt?
Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical
Diese Superlösung besteht seit vierzehn Jahren. In die Schweiz ziehen und sich beim RAV melden kann nur, wer vermittelbar ist und wer seinen Aufenthalt selbst finanzieren kann. Zur Vermittelbarkeit gehört die Beherrschung einer Landessprache. Andere Personen sind nicht vermittelbar - da können Sie jetzt grinsen oder auch nicht.
Tatsache ist einfach, dass sich mit dieser Regelung, die wir weiterführen wollen, die seit vierzehn Jahren besteht, in den letzten vier Jahren zwischen 90 und 160 Personen auf diese Weise beim RAV gemeldet haben. Deswegen kann keine Rede von Ihren Millionen sein.
Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Abs. 2 - Al. 2
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): In Absatz 2 liegen die Anträge der Minderheit I (Rutz Gregor) und der Minderheit II (Romano) vor. Da die beiden Anträge unterschiedliche Sätze in diesem Absatz betreffen, kommen sie nacheinander zur Abstimmung.
Vote
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 102 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 88 Stimmen
(7 Enthaltungen)
Vote
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 159 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 34 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Abs. 4 - Al. 4
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die erste Abstimmung gilt auch für Absatz 5 von Artikel 21a.
Vote
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 164 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit V ... 31 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die zweite und die dritte Abstimmung gelten auch für Artikel 117a.
Vote
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III ... 71 Stimmen
(19 Enthaltungen)
Vote
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit IV ... 88 Stimmen
(9 Enthaltungen)
Vote
Vierte Abstimmung - Quatrième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit VI ... 80 Stimmen
(8 Enthaltungen)
Vote
Abs. 8 - Al. 8
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit VII ... 97 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit VIII ... 94 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Vote
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 164 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit VII ... 30 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Vote
Abs. 9 - Al. 9
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit IX ... 94 Stimmen
Dagegen ... 98 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Stahl Jürg · P-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Art. 21abis
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit VIII
(Rutz Gregor, Glarner, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)
Die Kantone können beim Bundesrat Abhilfemassnahmen bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen beantragen, die durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger verursacht werden.
Art. 21abis
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité VIII
(Rutz Gregor, Glarner, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)
Les cantons peuvent proposer des mesures correctives au Conseil fédéral en cas de problèmes économiques et sociaux importants liés aux frontaliers.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 117a Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit III
(Burgherr, Addor, Glarner, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Rutz Gregor, Steinemann)
... oder die Pflicht zur Durchführung eines Bewerbungsgesprächs (Art. 21a Abs. 4) vorsätzlich verletzt.
Antrag der Minderheit IV
(Rickli Natalie, Addor, Burgherr, Glarner, Pantani, Pfister Gerhard, Reimann Lukas, Romano, Rutz Gregor, Steinemann)
... wer die Stellenmeldepflicht (Art. 21a Abs. 3) vorsätzlich verletzt.
Art. 117a al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité III
(Burgherr, Addor, Glarner, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Rutz Gregor, Steinemann)
... viole l'obligation de communiquer les postes vacants (art. 21a al. 3) ou l'obligation de mener un entretien (art. 21a al. 4).
Proposition de la minorité IV
(Rickli Natalie, Addor, Burgherr, Glarner, Pantani, Pfister Gerhard, Reimann Lukas, Romano, Rutz Gregor, Steinemann)
... viole l'obligation de communiquer les postes vacants (art. 21a al. 3).
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.