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Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt mit 8 zu 1 Stimmen, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion
An unserer Sitzung vom 10. Oktober 2016 hat die WBK-SR die von Nationalrat Barazzone eingereichte und vom Nationalrat am 15. März 2016 mit 122 zu 57 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommene Motion vorberaten. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten vorzulegen, mit der die strafrechtlichen Sanktionen verschärft werden. Diese Revision soll beinhalten, dass der gewerbs- oder gewohnheitsmässige Handel mit bedrohten Arten und mit Erzeugnissen, die daraus hergestellt sind, als Verbrechen eingestuft wird. Die Bussen für Übertretungen sollen ebenfalls verschärft werden.
Eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten ist in der ganzen Welt vom Aussterben bedroht. Der illegale Handel mit bedrohten Arten ist ein lukratives Geschäft. In der Schweiz werden der illegale Handel mit bedrohten Arten sowie die Geldwäscherei in diesem Zusammenhang nur als Vergehen betrachtet oder sogar nur mit einer Busse bestraft. Es besteht gemäss dem Motionär so die Gefahr, dass die Schweiz in Europa zu einer Drehscheibe für den nichtbewilligten Handel mit vom Aussterben bedrohten Arten wird.
Unsere Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 1 Stimmen die Annahme der Motion und folgt damit dem Bundesrat und dem Nationalrat.
Die Kommission hat sich über die Situation des illegalen Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz informieren lassen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Schweiz keine Drehscheibe für diese Art von internationalem Schmuggel ist, sondern in diesem Bereich eine untergeordnete Rolle spielt. Die Kommission hält jedoch fest, dass der illegale Handel mit geschützten Arten noch immer sehr lukrativ und deshalb weltweit gesehen ein Problem ist. Die mit der Motion geforderten Strafverschärfungen können eine Präventivwirkung haben und so dazu beitragen, dass der Schweiz auch in Zukunft keine Drehscheibenfunktion beim internationalen Schmuggel zukommt. Zudem kann die Schweiz mit dieser Massnahme als gutes Vorbild bei der internationalen Bekämpfung des illegalen Handels vorangehen. Mit dem Antrag auf Annahme unterstützt die Kommission auch die bereits stattfindenden Prüfungen zur Verbesserung und zur Vereinheitlichung der Strafmasse im Umweltstrafrecht.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Diese Motion ist im Nationalrat, wir haben es gehört, klar durchgekommen. Ich wünsche mir im Ständerat ein gleiches Resultat. Der illegale Handel mit bedrohten und geschützten Tierarten ist aufs Schärfste zu verurteilen und muss endlich weltweit gestoppt werden. Nur wenn der Handel unterbrochen wird, damit man dieses Zeug gar nicht mehr kaufen kann, bestraft man die wichtigsten Personen überhaupt in diesem Geschäft, die Händler, welche den Kommerz überhaupt erst ermöglichen. Den Handel zu unterbinden, zu verbieten ist hundertmal wirksamer, als Jahr für Jahr einzelne Massnahmen zu ergreifen, vielleicht sogar medienwirksamer als z. B. die Verbrennung von Elfenbein.
Das vorliegende Thema beschäftigte unseren Rat in den letzten Jahren des Öfteren: Einmal waren es die Reptilienhäute von gefährdeten Arten aus Indonesien - Sie mögen sich erinnern -, ein andermal der Walfang, dann das Fell der Robbenbabys, die Königswolle der Tibetantilope und später die Haifischflossen. Gerade in diesen Tagen konnten wir wiederum lesen, dass der Pelzhandel im Vormarsch sei: 440 Tonnen Pelz würden in die Schweiz importiert, so viel wie seit 1992 nicht mehr. Gerade die reiche Schweiz muss hier mit gutem Beispiel vorangehen und sollte sich für dieses Handelsverbot auch international einsetzen.
Oftmals sind diese tierischen Rohstoffe nur von sehr vermögenden Personen bezahlbar und überhaupt gefragt. Leider sitzen diese auch in der Schweiz, oder sie versuchen, solche Produkte als Touristen in unserem Land zu kaufen. Für die einen hat eine komplette Pelzjacke nichts mit Tierquälerei zu tun, für andere ist bereits ein pelziger Mantelkragen ein Produkt von Tierquälerei. Unsere Uhrenbranche ist nicht auf exotische und illegal erwirtschaftete Utensilien wie Armbänder von bedrohten Reptilienarten angewiesen. Es braucht heute keine seltenen Reptilien, um eine schöne Uhr zu fabrizieren. Gerade in diesem Bereich müssen die Schweiz und die Uhrenbranche eine Vorreiterrolle einnehmen. Mit solchem Zeug profiliert man sich heute nicht mehr. Nachhaltigkeit ist das Schlagwort zu diesem Thema.
Weil eben mittlerweile alles, was kreucht und fleucht, zu Umsatz gemacht wird, muss mit Importverboten und, wie es die Motion verlangt, mit verschärften strafrechtlichen Sanktionen operiert werden.
Die Schweizer Bevölkerung und die Mehrheit der Konsumenten verurteilen die Jagd auf die gefährdeten Tierarten und den Handel mit deren Produkten. Doch leider genügt das nicht. Eine Wirtschaft und ein Handel, welche auf nichtnachhaltiger Bewirtschaftung basieren, sind zu verurteilen und sind selbst auch nicht nachhaltig. Auch wenn die Jagd und der Handel in gewissen Ländern erlaubt sind, so müssen eben der Importeur oder die endverarbeitende Industrie hier einen Gegenpol bilden. Die effektivste Unterbindung ist noch immer, das Produkt gar nicht erst zum Verkauf zuzulassen, also den Import zu verbieten, und dies mit hohen Strafen abzusichern.
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen.
Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Le Conseil fédéral vous propose d'accepter cette motion pour les mêmes raisons que votre commission, qui recommande aussi de l'accepter. Nous sommes conscients qu'il est nécessaire d'agir dans ce domaine. C'est d'ailleurs en cours et une des questions qui pourrait se poser - je ne veux pas fournir d'arguments supplémentaires à ceux de Madame Häberli-Koller, qui s'est exprimée au nom de la commission - est la suivante: pourquoi faut-il une motion alors que des travaux sont en cours? Eh bien, parce que, dans ce domaine, il est important de donner très vite un signal clair à la communauté internationale. Cela n'empêche pas les travaux de se poursuivre, mais tant qu'ils n'ont pas abouti, tant qu'ils ne sont pas réalisés, vous avez la possibilité, en soutenant cette motion - un soutien qui viendrait s'ajouter à celui du Conseil national -, de montrer clairement que le Parlement souhaite aussi un renforcement de ces sanctions.
C'est dans ce sens que je vous invite à soutenir la proposition de votre commission.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté