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Warum taugt ein Aargauer Gemeindeschreiber für das UVEK nicht als Beglaubigungsperson?
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Gemäss Postverordnung haben Zeitungen und Zeitschriften dann Anspruch auf indirekte Presseförderung, wenn sie eine Auflage von durchschnittlich mindestens 1000 und höchstens 300 000 Exemplaren pro Ausgabe aufweisen. Die Auflage muss von einer unabhängigen und anerkannten Prüfstelle beglaubigt sein. Der Erläuterungsbericht zur Postverordnung hält fest, dass die geforderte Beglaubigung durch die WEMF AG als neutrale und anerkannte Nonprofitorganisation der Medienbranche oder durch einen Notar erfolgen kann. Gemäss Botschaft zum aargauischen Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz ist die Beglaubigung einer Zeitungs- oder Zeitschriftenauflage durch eine Beurkundungsperson auszustellen. Die Beurkundungsbefugnis kann nur einem Notar erteilt werden. Ein Gemeindeschreiber im Kanton Aargau verfügt damit nicht über die Befugnis, die Beglaubigung einer Zeitungs- oder Zeitschriftenauflage vorzunehmen.
Reimann Maximilian · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Werte Frau Bundespräsidentin, so klar scheint mir die Sache doch nicht zu sein. Erlauben Sie mir deshalb eine Zusatzfrage. Ihr Bundesamt bezog sich - ich habe die Verfügung gelesen - bei der Ablehnung der Gemeindeschreiber spezifisch auf die allgemeine Begriffsbestimmung des kantonalen Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetzes sowie auf ein hyperbürokratisches Merkblatt der Post. Hätte Ihr Bundesamt aber auch den spezifischen Beglaubigungsartikel 61 im kantonalen Gesetz gelesen, hätte es einen Gemeindeschreiber hier sehr wohl als Beglaubigungsperson akzeptieren können.
Deshalb meine Frage: Gilt für Sie im Zweifelsfall nicht auch der Grundsatz "In dubio für weniger Bürokratie"?
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
In dubio pro Föderalismus, und als Aargauerin halte ich den Gesetzgeber des Kantons Aargau natürlich für sehr kompetent. Deshalb halten wir uns auch an seine Gesetzgebung. Das hat die SVP aber 100 Franken gekostet.