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Vereinfachung der Zivilstandsbezeichnung
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich hätte zwar noch eine Frage gehabt. Aber wenn zwei Motionen von einem nacheinander behandelt werden, hat man den Vorteil, dass man zur ersten Motion noch etwas sagen kann: Ich weiss einfach nicht, ob der Bundesrat meine Motion richtig verstanden hat. Ich fordere mit der Motion kein neues Institut für eine faktische Lebensgemeinschaft, sondern ich fordere eine Vernehmlassung, um zu schauen, ob die Schweizer Bevölkerung heute bereit wäre, auch eine Haushaltgemeinschaft oder andere Patchworkfamilien in irgendeiner Art und Weise zu regeln.
Nun aber zur vorliegenden Motion: Es geht hier um die Vereinfachung der Zivilstandsbezeichnung. Im Familienbericht, den ich bereits erwähnt habe, sagt der Bundesrat selber zu Recht, dass eine Massnahme, die sofort umgesetzt werden könnte, die Vereinfachung der Zivilstandsbezeichnungen ist; diese sind heute auch international bereits vereinfacht und auf einem anderen Niveau. Das heisst, man könnte sich vorstellen, wie dies der Bundesrat selber geschrieben hat, als offiziellen Zivilstand nur noch "verheiratet", "unverheiratet" und "verwitwet" zu haben. Es gäbe also keinen Zivilstand "geschieden" und keinen anderen möglichen Zivilstand mehr. Das hat nichts mit einem neuen Institut zu tun oder damit, Institute abzuschaffen, sondern es hätte ganz konkret damit zu tun - ich nehme mein Beispiel, Frau Bundesrätin -, dass ich, der ich in einer eingetragenen Partnerschaft lebe und das auch weiter so handhaben kann und will, in den offiziellen Dokumenten, so, wie sie im Ausland üblich sind, zum Beispiel bei einem Visumantrag im Pass oder wo auch immer, "verheiratet" reinschreiben könnte. Es ginge also darum, dass all diese Lebensformen unter die gleiche Bezeichnung fielen.
Das mag Ihnen vielleicht etwas fremd vorkommen, und Sie mögen sich fragen, was das solle und ob das jetzt notwendig sei. Aber ich sage Ihnen: Ich werde diskriminiert! Das ist vielleicht ein hartes Wort, aber ich habe mit diesem Umstand mehrmals grosse Mühe gehabt, auch wenn ich in Ihrem Namen im Ausland unterwegs war, zum Beispiel im Kaukasus auf Wahlbeobachtung. Geben Sie dort oder in Tschetschenien oder im arabischen Raum einmal an, Sie lebten in einer eingetragenen Partnerschaft - Sie müssen das angeben, es gibt Formulare -, und geben Sie dort als Mann einen Partner und nicht eine Partnerin für einen Notfallkontakt an! Ich weiss nicht, aber ich gehe mit einem unguten Gefühl in solche Länder und bin auch der Meinung, dass dies nicht notwendig wäre. Frankreich, Italien, USA - sie alle kennen einfach nur diese sehr vereinfachten Zivilstandsbezeichnungen. Dann hat man auch nicht irgendwo irgendein Problem, kategorisiert und diskriminiert zu werden.
Der Bundesrat selber hat in seinem Bericht geschrieben, dass man das machen kann und soll. Selbstverständlich ist es möglich, dass das mit all dem, was jetzt auch schon in der Kommission ist, so oder so automatisch kommt. Aber es wäre dennoch von Vorteil, diese Motion anzunehmen, für den Fall, dass gar nichts geschehen würde. Dann würde zumindest dieses Thema auch noch einzeln angeschaut und könnte einzeln gelöst werden.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen, Sie vergeben sich damit hier nichts. Ich habe jetzt nicht für die geschiedenen Leute gesprochen, aber ich kann mir vorstellen, dass es auch viele Menschen in diesem Land gibt, die nicht unbedingt in ihre Dokumente schreiben wollen, dass sie geschieden sind. Ich glaube, dass es in der modernen heutigen Zeit reicht, dass man sagt: "Ich bin verheiratet", "ich bin unverheiratet", oder "ich bin verwitwet". Damit wäre eigentlich die ganze Bezeichnung der Zivilstandskonstellation abgehakt, so, wie sie international auch mehrheitlich abgehandelt wird.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Herr Nationalrat Portmann, ich hoffe, dass wir jetzt diesen Vorstoss richtig verstanden haben, wenn Sie schon den Eindruck hatten, wir hätten Ihren letzten Vorstoss nicht richtig verstanden. Aber ich glaube, wir haben ihn nicht nur richtig verstanden, sondern wir haben auch viel Sympathie für diesen Vorstoss - das kann ich gleich vorwegnehmen. Ich glaube, es würde sich lohnen, das Anliegen wirklich einmal näher anzuschauen. Über die Begriffe könnte man dann aber noch diskutieren, ob es z. B. nur die Negation von "verheiratet" gibt, wenn man nicht verheiratet ist. Aber das wäre wahrscheinlich noch eine vertiefte Diskussion wert.
Wir lehnen Ihre Motion zu diesem Zeitpunkt deshalb ab, weil man ja eigentlich auch schon wissen müsste, was dann dahintersteht. Sie wollen ja jetzt auch nicht nur aus sprachlichen Gründen eine Vereinfachung der Zivilstandsbezeichnungen. Da muss ich Ihnen aber einfach leider sagen: Das ist manchmal etwas unangenehm, manchmal sind die Dinge etwas komplizierter. Ein Beispiel: Ein geschiedener Ehepartner hat heute nach dem Unfallversicherungsgesetz Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, wenn der verstorbene Ex-Ehepartner unterhaltspflichtig war. Wenn dieses "geschieden" jetzt nicht mehr existiert, obwohl eben genau dieser Zivilstand einem dieses Recht gibt, dann müsste man einfach sicherstellen, dass diese Person, weil sie eben nicht mehr als "geschieden" von diesem Automatismus profitiert, rentenberechtigt ist. Sie müsste dann die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil und noch den Todesschein des Ex-Ehepartners vorlegen, bevor sie zum Gleichen kommt, wie das heute der Fall ist. Jetzt kann man sagen: "Ja, so what? Das schafft man noch!" Aber ich muss Ihnen einfach sagen, dass dies schon ein paar Implikationen hat.
Weshalb wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt beantragen, die Motion abzulehnen, ist auf der einen Seite der Pacte civil de solidarité, von dem ich Ihnen vorhin erzählt habe - das müsste man noch anschauen; das könnte man natürlich auch nach Annahme der Motion. Es ist uns ernst damit. Sie haben uns beauftragt, wir sollten dieses zusätzliche Institut auch noch prüfen. Wir möchten nicht, dass wir, wenn wir dann etwas Neues haben, schon wieder die Zivilstandsbezeichnungen ändern müssen. Wissen Sie, das ist dann eine ziemliche Übung mit den Zivilstandsregistern der Kantone usw.
Auf der anderen Seite werden Sie ja in nächster Zeit auch über die parlamentarische Initiative 13.468, "Ehe für alle", befinden. Nächste Woche, wenn ich richtig informiert bin, ist sie in Ihrer Kommission für Rechtsfragen traktandiert. Da sind wir einfach der Meinung, man sollte zuerst diese Fragen und erst dann die Frage einer Vereinfachung oder Anpassung der Zivilstandsbezeichnungen klären, als umgekehrt zuerst die Bezeichnungen zu ändern und dann allenfalls bei den Instituten etwas zu ändern. Wenn Sie jetzt z. B. die Beratung der parlamentarischen Initiative "Ehe für alle" fortsetzen und die Ehe auch für homosexuelle Paare öffnen würden, sähe auch Ihre Situation sofort anders aus.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, jetzt zuerst die Frage zu klären, wie man sich hier rechtlich organisieren will, und nachher die Frage der Zivilstandsbezeichnungen anzuschauen. Wie gesagt, sind wir dafür dann offen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bundesrätin, Sie haben die Frage angesprochen, ob die Kantone denn mitmachen würden oder nicht. Ich habe als Volontärin beim Grundbuchamt von Basel-Landschaft gearbeitet. Wir hatten auch Eheverträge usw. zu bearbeiten. Wir haben beim Grundbuchamt immer nur die Varianten gewählt, wie sie Herr Portmann vorsieht, nämlich "verheiratet", "in einer registrierten Partnerschaft lebend" oder eben keines von beidem - und fertig. Denn das sind eben nichtdiskriminierende Formulierungen. Können Sie nachvollziehen, dass das eine moderne Regelung ist?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich habe es Ihnen schon gesagt, der Bundesrat hat Sympathien für diese Motion. Wir können die Überlegungen nachvollziehen, wobei ich natürlich auch finde, man sollte eigentlich, auch wenn man in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, nicht diskriminiert werden. Das wäre mal, würde ich sagen, der erste Anspruch, dass das kein Anlass ist für irgendeine Form von Diskriminierung. Aber Sie haben auch Staaten erwähnt, in denen das einfach nicht garantiert ist. In unserem Land ist das hoffentlich garantiert.
Noch einmal: Wir haben Sympathien für die Motion, Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer, aber wir sind der Meinung, wir sollten zuerst die rechtliche Organisation klären und nachher die Zivilstandsbezeichnungen anpassen.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 91 Stimmen
Dagegen ... 92 Stimmen
(3 Enthaltungen)