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Schutz von Minderheiten vor terroristischer und extremistischer Gewalt

40232 · Amtliches Bulletin

Du 1 juin 2017

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/40232/de/schutz-von-minderheiten-vor-terroristischer-und-extremistischer-gewalt

Consulté le 10 sept. 2026

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Source

Objet parlementaire: Violences terroristes et extrémistes. Assurer la sécurité des minorités (16.4062)

16.4062

Schutz von Minderheiten vor terroristischer und extremistischer Gewalt

Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Meine Motion "Schutz von Minderheiten vor terroristischer und extremistischer Gewalt" steht ausserhalb des gängigen Links-rechts-Schemas. Niemand kann und darf heute noch die Gefahr tabuisieren, die von Terrorismus und Extremismus ausgeht. Die schrecklichen Ereignisse in Manchester zeigen uns erneut, dass wir uns wappnen müssen, dass wir alles Erdenkliche machen müssen, um unsere Bürger und Bürgerinnen bestmöglich zu schützen. Denn die Schweiz ist keine Insel der Glückseligen, nein, auch die Schweiz wird als Teil der westlichen Welt betrachtet und kann damit im Visier der Extremisten sein. Im neuesten Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes heisst es dazu wörtlich: "Die terroristische Bedrohung in der Schweiz bleibt erhöht." Von ausländischen Terrororganisationen inspirierte Einzelpersonen und Kleingruppen, die in der Schweiz Anschläge verüben, stellen dabei die wahrscheinlichste Bedrohung dar.

Im erwähnten Lagebericht werden die Ziele eines Anschlags benannt, wobei die jüdische Gemeinschaft als Minderheit in unserem Land besonders erwähnt wird. Ja, dass gewisse Minderheiten besonders gefährdet sind, ist ein Fakt. Bei den letzten schweren Terroranschlägen in Europa wurden immer wieder gezielt jüdische Einrichtungen ins Visier genommen, so etwa beim Anschlag auf die Synagoge in Kopenhagen, beim Angriff auf den koscheren Supermarkt in Paris, beim Anschlag auf die jüdische Schule in Toulouse oder beim Anschlag auf das Jüdische Museum in Brüssel. Es gibt also Menschen in unserem Land, die besonders gefährdet sind.

Wenn dies so ist, dann ist es an unserem Staat, diese Gruppen explizit zu schützen. Es hat eine gewisse Ironie, dass gerade ich als Linke dies sage. Aber auch meine bürgerlichen Kolleginnen und Kollegen werden mir sicher zustimmen: Wenn es eine Aufgabe des liberalen Staates gibt, dann ist es die, die Forderung nach Sicherheit der Bevölkerung durchzusetzen. Für diesen Schutz hat das Volk dem Staat die Staatsgewalt übertragen. Alle haben ein Anrecht auf diese Sicherheit, unabhängig von Religion, Herkunft, Geschlecht oder Orientierung.

Ein Blick ins nahe Ausland zeigt uns, dass der Schutz der Bevölkerung dort prioritär behandelt wird. Besonders gefährdete Ziele werden dabei besonders beschützt. Vor der Synagoge in Kopenhagen beispielsweise, wo vor wenigen Monaten ein blutiger Terroranschlag stattgefunden hat, stehen heute Polizisten. Das Gebetshaus wird auch durch bauliche Massnahmen geschützt. In Berlin, wo Touristen das Jüdische Museum besuchen, ist die Polizei präsent, in Paris ebenso.

Ganz anders in der Schweiz: Das Jüdische Museum der Schweiz in Basel, das jährlich von Dutzenden von Schweizer Schulklassen und von Hunderten Interessierten besucht wird, wäre völlig ungeschützt, wenn nicht die jüdische Gemeinschaft hier selber einen eigenen Sicherheitsdienst stellen würde. Die Kosten, welche die jüdische Gemeinschaft für ihren eigenen Schutz zahlt, bringen diese an den Rand ihrer finanziellen Möglichkeiten. Das ist inakzeptabel.

Der Staat hat hier eine Verantwortung. Nach Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung koordinieren der Bund und die Kantone ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit. Im Ständerat wurde ein ähnlich lautender Vorstoss von Ständerat Jositsch (16.3945) mit überwältigendem Mehr angenommen. Auch die Kantone unterstützen folglich das Anliegen. Es geht einzig darum, die richtigen Massnahmen zu ergreifen, damit der Schutz unserer Bürger und Bürgerinnen möglichst gewährleistet ist. Wir wollen uns nicht den Vorwurf machen lassen müssen, wir hätten nicht genügend getan.

Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sehr geschätzte Kollegin Feri, ich verstehe nicht ganz, weshalb Sie hier eine Jammertirade ablassen, wie traurig das alles sei, zugleich aber gegen wirksame Grenzkontrollen sind, in denen doch die eine oder andere der von Ihnen beschriebenen Personen hängenbleiben würde. Wie können Sie uns das erklären?

Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich weiss nicht, woher Sie das haben, dass ich gegen Grenzkontrollen bin. Es tut mir leid, die Frage kann ich nicht beantworten.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Selbstverständlich haben alle ein Anrecht auf Sicherheit, auch ich bin dieser Meinung. Doch wenn Sie diese Motion genau durchlesen, werden Sie feststellen, dass die geschätzte Motionärin eigentlich die Sicherheit von Minderheiten in Bezug auf terroristische und extremistische Gewalt erhöhen will. Erstaunlicherweise spricht auch der Bundesrat von besonders bedrohten Minderheiten und beantragt die Annahme dieser Motion.

Ich bekämpfe diese Motion, weil die aktuelle Lage ein ganz anderes Bild zeigt. Es sind nicht nur Minderheiten betroffen. 19. Dezember 2016: Anschlag am Berliner Weihnachtsmarkt; 31. Dezember 2016: Terroranschlag in einer Diskothek in Istanbul; 18. März 2017: versuchter Anschlag am Flughafen in Paris; 3. April 2017: Anschlag in einer U-Bahn-Station in St. Petersburg; 7. April 2017: Anschlag mit einem gestohlenen Lastwagen in der Innenstadt von Stockholm; 22. Mai 2017: Selbstmordanschlag bei einem Konzert in Manchester, an dem vor allem Jugendliche teilgenommen haben. Das sind tragische Ereignisse, und sie zeigen auf, in was für einer Welt wir leben. Sie zeigen aber auch auf, dass wir eigentlich alle bedroht sind. Die Sicherheit in unserem Land betrifft nicht nur Minderheiten, sondern sie betrifft uns alle.

Wie die Motionärin bereits richtig zitiert hat, ist in Artikel 57 Absatz 1 der Bundesverfassung festgehalten, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung sorgen, und zwar der gesamten Bevölkerung. Da gibt es nicht Minderheiten und Mehrheiten, sondern es gibt eine Bevölkerung. In Absatz 2 wird noch konkretisiert, dass der Bund die Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit koordinieren soll.

Hier stellt sich die Frage, welchen Mehrwert nun diese Motion bringt. Welchen Mehrwert bringt diese Motion für uns alle, für uns Bürgerinnen und Bürger? Warum verlangen wir noch mehr Berichte? Warum verlangen wir Worte statt Taten? Die Aufgaben für Bund und Kantone sind klar fixiert und klar aufgezeichnet. Hier braucht es keine weiteren Berichte. Es braucht die Sicherheit für alle, nicht nur für Minderheiten. Dazu muss das Sicherheitsdispositiv nicht im Detail aufgezeigt werden, das braucht es nicht. Ich vertraue den Behörden. Ich vertraue den Kantonen. Ich vertraue vor allem auch dem Bund, dass er hier die notwendigen Massnahmen ergreift. Es braucht daher keine unnötigen Motionen.

Ich bitte Sie, diese Motion nicht anzunehmen. Vermeiden Sie einen weiteren Verwaltungsaufwand, vermeiden Sie vor allem auch einen weiteren Papiertiger.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Die Motion Feri Yvonne deckt sich über weite Strecken mit der Motion 16.3945, "Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt", die Herr Ständerat Jositsch eingereicht hat. Diese Motion Jositsch wurde am 9. März dieses Jahres ja auch angenommen.

Die Motion Feri Yvonne will, dass der Bundesrat Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Bevölkerungsteilen aufzeigt, die durch Terror und extremistische Gewalt besonders gefährdet sind, das heisst, der Vorstoss bezieht sich generell auf Minderheiten und erwähnt religiöse Gemeinschaften als Beispiel.

Herr Nationalrat Jauslin hat soeben gesagt, man sollte sich hier nicht auf Minderheiten konzentrieren, weil alle Bevölkerungsteile, die gesamte Bevölkerung, betroffen oder gefährdet seien. Es ist in der Tat so: Wenn man die Terroranschläge anschaut, die es im Ausland gegeben hat, dann stellt man fest, dass da nicht spezielle Minderheiten im Fokus waren. Übrigens, wenn Sie die Opfer von terroristischen Anschlägen weltweit anschauen, dann stellen Sie fest, dass wahrscheinlich etwa 90 Prozent derjenigen, die betroffen sind und getötet wurden, Muslime sind.

Nun, trotzdem gibt es meines Erachtens Anlass für den Bundesrat, genau hinzuschauen. Sie wissen, dass gewisse Minderheiten bei Anschlägen immer wieder zumindest im Fokus sind. Deshalb ist es richtig, und deshalb ist der Bundesrat auch bereit, diese Massnahmen anzuschauen. Gleichzeitig muss ich Ihnen sagen, dass man dann vielleicht nicht jedes Mal noch einen Vorstoss annehmen muss. Wie ich Ihnen gesagt habe, wurde die Motion Jositsch bereits angenommen.

Ich kann Ihnen zudem Folgendes sagen: Es gibt ja den Sicherheitsverbund Schweiz, den Verbund von Bund und Kantonen. Mit dabei sind vonseiten des Bundes das VBS und das EJPD, vonseiten der Kantone die KKJPD und die Militärdirektorenkonferenz. Wir bilden gemeinsam den Sicherheitsverbund. Da gibt es einen Delegierten. Wir haben den Delegierten eigentlich bereits genau damit beauftragt, nämlich mit den religiösen Minderheiten zu schauen, wo allenfalls ein zusätzliches, ein besonderes Schutzbedürfnis besteht, und dann dem Sicherheitsverbund, uns, allenfalls dann auch Vorschläge zu unterbreiten. Von daher kann man sagen, dass man eigentlich schon weiter ist als dieser Vorstoss hier.

Gleichzeitig - das möchte ich einfach betonen - gibt es eine verfassungsmässige Kompetenzordnung in unserem Land. Man hat manchmal, wenn es zu schwierigen Situationen kommt, ein bisschen die Tendenz zu sagen, "der Bund muss" und "jetzt muss der Bund schauen". Gerade im Bereich der inneren Sicherheit haben wir klare Kompetenzregeln in unserem Land. Ich empfehle Ihnen, wieder einmal den Bericht zum Postulat Malama 10.3045 hervorzunehmen. Wir haben dort ganz detailliert aufgezeigt, wie diese verfassungsrechtliche Kompetenzordnung im Bereich der inneren Sicherheit in unserem Land ist. Wir haben damals auch festgestellt - Sie haben das auch diskutiert -, dass wir daran nichts ändern wollen. Das heisst, Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung sagt, dass Bund und Kantone ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit koordinieren. Gleichzeitig sagt dieser Artikel aber eben auch, dass es hier eine Kompetenzordnung gibt.

Ich habe Ihnen gesagt, die Koordination, die Zusammenarbeit in diesem Bereich sei bereits aufgegleist durch den Sicherheitsverbund, der dem Delegierten den Auftrag gegeben hat, im Bereich der Sicherheit von religiösen Minderheiten oder Minderheiten allgemein mögliche Massnahmen zu prüfen. Von daher, kann man sagen, ist eigentlich die Motion bereits etwas überholt.

In Bezug auf Fragen, die Religion und Anliegen von religiösen Gemeinschaften betreffen, ist ja der Bund auch regelmässig Kontaktstelle. Wir haben jetzt dafür gesorgt, dass wir eine gute verwaltungsinterne Koordination haben, dass wir eine Ansprechstelle in der Bundesverwaltung haben. Der Bundesrat hat das Bundesamt für Justiz beauftragt, diese verwaltungsinterne Koordination zu verstärken und gleichzeitig als Kontaktstelle nach aussen zu fungieren. Wir haben innerhalb der Bundesverwaltung damit nicht an den Kompetenzen gerüttelt. Diese behalten wir, aber die Koordinationsstelle und die Ansprechstelle nach aussen soll für religiöse Fragen ab jetzt das Bundesamt für Justiz sein.

In diesem Sinne, muss ich Ihnen sagen, können wir mit der Motion gut leben, weil sie nichts Neues oder Zusätzliches bringt. Aber ich glaube, für Sie ist es ja wichtig zu wissen, was der Bund macht, und da konnte ich Ihnen hoffentlich jetzt ein paar Informationen geben.

Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Besten Dank für diese positiven Ausführungen. Ich habe eine kleine Nachfrage: Werden die Vorschläge dieser Gruppe dann öffentlich gemacht? Werden sie zumindest dem Parlament zur Kenntnis gebracht?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Sie werden auf jeden Fall öffentlich gemacht werden. Jetzt werden sie diskutiert, auch zusammen mit den Gruppierungen und auch mit den religiösen Minderheiten; die Diskussion hat bereits begonnen. Das Ganze hat auch eine gute Aufnahme gefunden, weil auch für sie wichtig ist, dass sie eine Ansprechstelle haben und nicht von der Bundesverwaltung zu den Kantonsverwaltungen geschickt werden. In welcher Form wir die Ergebnisse dem Parlament zur Verfügung stellen, können Sie entscheiden. Sie können sicher gerne diesen Bericht haben oder auch mit dem Delegierten des Sicherheitsverbundes das Gespräch suchen, in der Sicherheitspolitischen Kommission oder wo auch immer Sie das tun wollen. Aber selbstverständlich stehen Ihnen diese Informationen zur Verfügung.

Verfahrensbeitrag

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Motion Feri Yvonne ist zurückgezogen worden.

Zurückgezogen - Retiré