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Den Fortbestand des Gosteli-Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sichern / Den Fortbestand des Gosteli-Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sichern / Den Fortbestand des Gosteli-Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sichern / Den Fortbestand des Gosteli-Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sichern / Den Fortbestand des Gosteli-Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sichern
Fiala Doris · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Wenn sich engagierte Frauen von links bis rechts gemeinsam einsetzen, darf man davon ausgehen, dass ein relevantes Anliegen zur Diskussion steht. Wir versuchen, unsere Voten inhaltlich etwas aufzuteilen. Ich möchte mit einem Zitat beginnen.
Anlässlich der Premiere des Schweizer Films "Die göttliche Ordnung" haben Sie, Herr Bundesrat, in einer eindrücklichen Rede nicht nur Frauen aller Generationen und nicht nur Feministinnen bewegt, als Sie sinngemäss sagten, die Provinz sei kein Ort, sondern ein Zustand im Kopf. Das ist mir wahnsinnig gut in Erinnerung geblieben - und nicht nur zu diesem Thema. Sie spielten darauf an, wie hart der Kampf um das Frauenstimmrecht in der Schweiz damals war. Die Thematik wurde in der "Göttlichen Ordnung" mit der nötigen Ernsthaftigkeit, mit Würde und nicht ohne Humor brillant dokumentiert.
Sie alle haben die DVD des Films auf Ihren Pulten, und fast bedaure ich, dass wir das brillante Werk nicht vor ein paar Tagen bereits erhalten haben. Vermutlich hätte ich Sie dann nur noch sehr wenig davon überzeugen müssen, dass wir heute, zusammen mit dem Kanton Bern, den Fortbestand des national bedeutenden Archivs der Gosteli-Stiftung zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung retten sollten.
Es geht darum, gesetzliche Grundlagen zur subsidiären Finanzierung durch den Bund aufzuzeigen. Leben müssen wir alle vorwärts, aber verstehen müssen wir auch rückwärts. Das heisst: Wer die Geschichte kennt, wird wohl für die Zukunft umsichtige Schlüsse ziehen und den Wert der Vergangenheit nicht einfach als selbstverständlich hinnehmen. Unsere Söhne und Töchter nehmen das Wahl- und Stimmrecht als selbstverständliches demokratisches Recht hin und wahr, obwohl es gar nicht so lange her ist, wie wir alle wissen, dass auch wir Frauen die gleichen Rechte wie die Männer ausüben dürfen. Es geht vergessen, dass zuerst ein schmerzlicher Prozess stattfinden musste, damit wir Frauen heute überhaupt an die Urne gehen können.
Die Gosteli-Stiftung bezweckt die Förderung der Unabhängigkeit, der Zusammenarbeit, des gegenseitigen Verständnisses sowie des solidarischen Wirkens politisch aktiver Frauen auf der Basis liberaler Rechtsstaatlichkeit über die Parteigrenzen hinweg. Die Geschichte der Schweizer Frauenbewegung ist auch unsere, Ihre Geschichte. Marthe Gostelis Archiv ist äusserst bedeutungsvoll, aber die Eigenmittel gehen nach Jahren im Dienste der Öffentlichkeit leider zu Ende.
Bevor ich den Staat jeweils bemühe, frage ich mich als Liberale immer zuerst: Ist es wichtig? Als Zweites frage ich mich: Gibt es einen Markt, der die Finanzierung der Aufgabe regeln würde? Und falls nicht, frage ich mich drittens, wie es der Staat regeln kann und wie viel es kostet. Diesen Auftrag bitten wir Sie heute zu unterstützen. Die letzte Frage wollen wir klären: Falls es keinen Markt gibt, wie kann der Staat die Finanzierung regeln, und wie viel wird das kosten? Damit sind Sie, Herr Bundesrat, aus unserer Sicht nun beauftragt, nämlich die nötigen Abklärungen zu treffen, wie wir das Gedächtnis, die geschichtlich wichtigen Dokumente sowie das Archiv retten und erhalten können.
Ich danke, wenn Sie unsere Bemühungen teilen und unserem Postulat so das nötige Gewicht verleihen.
Schmid-Federer Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion
Das Gosteli-Archiv besteht aus einem Laufkilometer Akten, die wissenschaftlich erschlossen, konserviert und der Forschung und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Es geht dabei um Archive von Frauenorganisationen und Frauenverbänden einerseits sowie um persönliche Archive von Frauen andererseits. Zusammen dokumentieren die Archivalien das vielfältige Wirken der Schweizer Frauen seit dem späten 19. Jahrhundert. So erfahren Sie dort unter anderem, wie die Frauen für ein gerechtes Bürgerrecht kämpften, denn Schweizerinnen haben bis 1952 ihr Bürgerrecht verloren, wenn sie einen Ausländer geheiratet haben.
Da die Schweizer Frauen lange Zeit keine politischen Rechte besassen, kommt die Frauenbewegung in öffentlichen Archiven kaum bis gar nicht vor, was das Gosteli-Archiv einzigartig macht. Die staatlichen Archivare besassen keinen gesetzlichen Auftrag, Unterlagen zur Frauenbewegung zu sammeln. Diese historische Sammlung zu verlieren bedeutet somit zugleich, einen Teil der Identität der Schweiz zu verlieren.
Während die offizielle Schweizer Geschichte in staatlichen Archiven gesammelt und aufbewahrt wird, wurde die Geschichte der Frauen bislang privat finanziert. Das Archiv konnte lange durch Eigenfinanzierung, Spenden und Erbschaften von Marthe Gostelis Mitstreiterinnen alimentiert werden. Diese Frauen leben jedoch nicht mehr, und Spenden dieser Grössenordnung sind somit nicht mehr zu erwarten. Nun droht jedoch bereits kurze Zeit nach dem Ableben von Marthe Gosteli das Aus für dieses bedeutende Archiv. Nach 35 Jahren Tätigkeit der Stiftung im Dienste der Öffentlichkeit und der Forschung neigen sich die Eigenmittel dem Ende zu. Damit droht nicht nur das Erbe Marthe Gostelis, sondern auch das Erbe der Frauenbewegung verlorenzugehen. Denn das einzigartige Archiv kann nicht ersetzt werden.
Am 26. Juni dieses Jahres gab denn auch die Berner Kantonsregierung ihre grundsätzliche Bereitschaft bekannt, ihren Beitrag zum Erhalt des Gosteli-Archivs zu leisten. Im September dieses Jahres folgte ihr der Berner Grosse Rat einstimmig. Die Berner Kantonsregierung bringt jedoch zum Ausdruck, dass sie dieses Gewicht nicht alleine stemmen kann, und in der Folge suchen die Betreiber des Archivs denn auch nach weiterer Unterstützung. Gesucht wird eine Mehrsäulenfinanzierung, bei der die öffentliche Hand - beispielsweise der Kanton Bern und eben auch der Bund - eine subsidiäre, also untergeordnete Finanzierung bereitstellt. Kann keine Mehrsäulenfinanzierung erreicht werden, muss die Stiftung bereits in weniger als zwei Jahren liquidiert werden.
Marthe Gosteli hat sich bereits in den Neunzigerjahren um Bundesbeiträge bemüht. Der Bundesrat lehnte damals das Gesuch einzig mit der Begründung ab, dass die Stiftung über keine anderen öffentlichen Finanzierungsquellen für den Betrieb des Gosteli-Archivs verfüge. Diese geforderte Subsidiarität hat die Stiftung mit dem Entscheid im Kanton Bern unterdessen erreicht.
Ich bitte Sie, der Empfehlung des Bundesrates zu folgen und unser gemeinsames Postulat anzunehmen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Am 22. Dezember 2017 wäre Marthe Gosteli hundertjährig geworden. Sie ist aber am 7. April 2017 verstorben und konnte auch den Festakt, der am Samstag für sie durchgeführt worden ist, nicht mehr erleben. Wir entscheiden damit gleichsam posthum über die weitere Existenz ihres Archivs; das macht die heutige Entscheidung denn auch besonders wichtig.
Das von Frau Gosteli geschaffene Archiv ist das wichtigste Gedächtnis der Geschichte der Frauen in der Schweiz. Was wollte Marthe Gosteli damit? Sie wollte den vielen vergessenen Frauen der Geschichte ein Gesicht geben, ihnen ein Gedächtnis bewahren, die Erinnerungen an ihr Tun wachhalten und im öffentlichen Bewusstsein sichtbar machen. Sie hat 1982 auch eine Stiftung gegründet, um den Weiterbestand des Archivs zu sichern.
Wer war nun diese Frau? Wer war Marthe Gosteli, die den Wert der Geschichte und der Zeitdokumente so früh erkannt hat? Frau Gosteli war kaufmännische Angestellte, geboren wurde sie 1917 auf dem Bauernhof ihrer Eltern in Worblaufen bei Bern. Während des Zweiten Weltkriegs arbeitete sie in der Abteilung Presse und Rundfunk des Armeestabes, und nach dem Krieg leitete sie die Filmabteilung des Informationsdienstes der US-amerikanischen Botschaft. Sie hatte damit viele Erfahrungen mit Medien und stellte diese dann ab Mitte der Sechzigerjahre in den Dienst der Frauenbewegung. Sie hat sich auch in Nonprofitorganisationen stark engagiert. Sie war Präsidentin des Bernischen Frauenstimmrechtsvereins. Sie war Vizepräsidentin des Bundes Schweizerischer Frauenvereine. Sie präsidierte auch die Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen Frauenverbände für die politischen Rechte der Frau. Ihr grösstes Engagement, das 1971 dann endlich zum Ziel führte, galt der Annahme des Frauenstimmrechts auch auf eidgenössischer Ebene.
Frau Gosteli war durch und durch von bürgerlichen Werten geprägt. Sie setzte sich dafür ein, dass Frauen und Männer gemeinsam an der politischen Entwicklung arbeiten. "Zäme schaffe, zäme bestimme" war eine ihrer Losungen, daran arbeitete sie mit grossem Engagement und grosser Hartnäckigkeit. Sie hat sehr früh erkannt, dass die offizielle Geschichtsschreibung einen wichtigen Part auslässt, nämlich die Rolle der Frauen, die in den Archiven und Schulbüchern fehlen, solange sie keine politischen Rechte haben. Sie begann dann, die Dokumente von vielen Frauenorganisationen in ihrem Hause zu archivieren, die sonst dem Schredder anheimgefallen wären.
Frau Schmid-Federer hat darauf hingewiesen, wie umfangreich das Archiv ist. Ich hatte am Samstag erneut Gelegenheit, das Archiv zu besichtigen. Als besonders eindrücklich aufgefallen sind mir einige Beispiele, die ich kurz erwähnen möchte. Im Archiv finden sich zum Beispiel die Materialien von Frau Else Züblin-Spiller, auf die der heutige SV-Service zurückgeht. Der Ursprung waren die damaligen Soldatenstuben, heute ist der SV-Service die Marktführerin in der Gemeinschaftsgastronomie in der Schweiz. Ein weiteres Beispiel sind die Dokumente zur Lindenhofschule in Bern, einer der ersten Pflegerinnenschulen der Schweiz. Vollständig dokumentiert ist die Geschichte des Bundes Schweizerischer Frauenorganisationen. Nicht zu vergessen ist auch die vollständige Dokumentation zur Frauenstimmrechtsbewegung. Sie haben sicher auch Kenntnis davon, dass diese Dokumentation eine der wesentlichen Quellen von Petra Volpe für ihren Film "Die göttliche Ordnung" war. Sie haben ja nun ein Exemplar bei sich auf dem Tisch und können den Film dann über die Weihnachtstage anschauen, falls Sie ihn noch nicht gesehen haben.
Frau Gosteli hat viele Preise erhalten, unter anderem auch von der Burgergemeinde Bern. Sie hat den Ehrendoktor der Universität Bern, und was speziell ist: 1997 boten ihr die SVP-Frauen die Ehrenmitgliedschaft der SVP an. Dies zeigt, dass sie durch und durch bürgerliche Wurzeln hatte.
Es ist wichtig, dass das Archiv weitergeführt werden kann. Wir hoffen natürlich auf die Unterstützung von Ihnen allen. Das Archiv zeigt auch, dass ein privates Engagement sehr weit führen kann, und das von Frau Gosteli ist nicht nur wichtig für uns Frauen, es ist wichtig für die ganze Schweizer Geschichte! Denken Sie mit Frau Gosteli: "Ohne Geschichte keine Zukunft!" Das war ihr Leitspruch.
Das Archiv ist das historische Gedächtnis nicht nur der Frauen, sondern der Schweiz überhaupt. Ohne das Archiv kann die schweizerische Geschichte der letzten 150 Jahre nicht korrekt abgebildet werden. Ich danke Ihnen bestens für die Unterstützung unseres Postulates. Es ist damit auch eine posthume Anerkennung des Lebenswerks einer bedeutenden Frau der jüngeren Schweizer Geschichte. Wer mehr wissen möchte, dem empfehle ich diese Biografie hier über Frau Gosteli zur Lektüre.
Graf Maya · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Ich möchte als Erstes meine Interessen offenlegen. Ich bin Co-Präsidentin von Alliance F, dem Bund Schweizerischer Frauenorganisationen. Es geht heute also auch um den Fortbestand und die Sicherstellung der wechselvollen und erfolgreichen 118-jährigen Geschichte dieses grössten Frauendachverbandes der Schweiz.
Dazu möchte ich Ihnen gerne folgendes Dokument zitieren: "Hochgeehrter Herr Präsident! Geehrte Herren! Der Bund Schweizerischer Frauenvereine hat in seiner Generalversammlung vom 11./12. Oktober in Basel durch einstimmigen Beschluss seinen Vorstand beauftragt, den schweizerischen Volksvertretern das Bedauern auszusprechen, dass es den Schweizer Frauen nicht vergönnt sei, an der Abstimmung teilzunehmen, die über den Eintritt der Schweiz in den Völkerbund entscheiden soll. Diese wichtige Frage wird die Seele aller Schweizer Frauen mächtig bewegen, darum stehen sie ihr nicht gleichgültig gegenüber.
In den meisten der uns umgebenden Länder sind die Frauen gleich den Männern berufen, zu dieser überaus wichtigen Frage, von der die Zukunft des Vaterlandes abhängt, Stellung zu nehmen. Der Entwurf des Völkerbundsvertrages sieht bei allen Volksabstimmungen, die das Wohl eines Staates bestimmen, die Beteiligung der Frauen neben den Männern vor. Wir benutzen daher diese Gelegenheit, um Ihnen, den Vertretern des Schweizervolkes, erneut unsere Wünsche auszusprechen, die wir schon in unserem Brief vom Monat März im Anschluss an die Motionen Scherrer-Füllemann, Greulich und Göttisheim niedergelegt haben. Sie werden in nächster Zeit in die Behandlung dieser Motionen eintreten, und da empfehlen wir Ihnen die Berücksichtigung unserer gerechten Wünsche. Genehmigen Sie, hochgeehrter Herr Präsident, geehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung. Für den Bund Schweizerischer Frauenvereine, die Präsidentin, Chaponnière-Chaix."
Diese Eingabe zum Beitritt zum Völkerbund, den späteren Vereinten Nationen, hat der Bund Schweizerischer Frauenvereine am 15. November 1919 an die Bundesversammlung gerichtet - 52 Jahre vor der Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts 1971. Dieses Dokument aus dem Gosteli-Archiv zeigt auf eindrückliche Art und Weise die politische und gesellschaftliche Einflussnahme der Frauenbewegung schon damals, vor fast hundert und noch mehr Jahren. Es zeigt nicht nur ihre Weitsicht und Klugheit auf, sondern auch ihre professionelle Vorgehensweise, ihre kompetente Arbeit und ihre aktive politische Einflussnahme im 19. und im 20. Jahrhundert.
Doch Sie wissen es auch: Schweizer Frauen besassen bis 1971 keine politischen Rechte. Daher kommt die Frauenbewegung mit diesen Eingaben und diesen politischen Tätigkeiten, die auch - so kann man es nennen - zu den grössten und friedlichsten sozialen Bewegungen im letzten Jahrhundert zählt, in öffentlichen Archiven nicht vor. Das Engagement dieser Frauen fand ausserhalb der Archive, der offiziellen Politik, der staatlichen Institutionen und der Verwaltungstätigkeiten statt. Daher ist dieses Engagement auch nicht im Bundesarchiv, wie es Ihre Geschichte ist - die der Männer und ihrer Institutionen in den letzten Jahrhunderten, wenn nicht Jahrtausenden.
Das war die Motivation der Marthe Gosteli, als sie im Jahr 1982 ihre Stiftung gründete. Frau Gosteli war sich bewusst, dass die grossen Frauendachverbände und Frauenorganisationen seit ihrer Gründung schon im 19. Jahrhundert bzw. zu Anfang des 20. Jahrhunderts Archive und damit viele Dokumente hatten, dass diese aber nicht gesichert und nicht geordnet waren. Ein wichtiger Teil der Schweizer Geschichte wäre für immer verlorengegangen, hätte Marthe Gosteli nicht ihre Lebensaufgabe darin gesehen, diese Dokumente zu retten, zu archivieren und der wissenschaftlichen Forschung und den zukünftigen Generationen zur Verfügung zu stellen.
Das ist der Grund, warum wir, fünf Parlamentarierinnen aus fast allen Fraktionen, Sie hier bitten, dieses Postulat anzunehmen. Das Postulat will nicht mehr und nicht weniger, als den Fortbestand des Gosteli-Archivs mit anderen Akteuren zu klären und die besten Lösungen zu finden, damit es für die Zukunft gesichert ist.
Ich bitte Sie, die fünf Postulate anzunehmen.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich darf Ihnen eine Petition des Bundes Schweizerischer Frauenvereine vom Juni 1901 vorlesen. Es ist eine Petition betreffend das eheliche Güterrecht, an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement zuhanden der Kommission für die Beratung des Vorentwurfes zum schweizerischen Zivilrecht gerichtet. Da steht geschrieben: "Hochgeehrter Herr Präsident, hochgeehrte Herren, wir beehren uns, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass der Bund Schweizerischer Frauenvereine in seiner am 27. April 1901 abgehaltenen Generalversammlung einstimmig beschlossen hat, das Postulat betreffend die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehe zu unterstützen und zu dem seinen zu machen, welches Ihnen in der Kollektiveingabe vom 17. Mai 1900 durch Vermittlung des Frauenkomitees Bern unterbreitet worden ist. Dieses Postulat lautet: 'Artikel 202 Absatz 2 des Vorentwurfes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch: Ordentlicher Güterstand ist die Güterunabhängigkeit oder Gütertrennung.'
Wir erlauben uns, hochgeehrte Herren, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass der Bund Schweizerischer Frauenvereine als wahrhaft nationale Vereinigung und zusammengesetzt aus den verschiedensten Gruppen aus allen Landesteilen wohl Anspruch darauf erheben darf, die Interessen und durchschnittliche Meinung der weiblichen schweizerischen Bevölkerung gewissermassen zu vertreten. Im Namen der Schweizer Frauen möchten wir auch den Verfassern des Vorentwurfes und Herrn Professor Huber im Besonderen unseren Dank dafür aussprechen, dass im Abschnitt betreffend die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehe das Prinzip der Freiheit des Ehevertrages nun zur Geltung gebracht worden ist, ein Prinzip, welches unser schweizerisches Zivilrecht in Einklang mit unserer freiheitlichen Verfassung setzen wird. Wir ersuchen Sie, hochgeehrter Herr Präsident und hochgeehrte Herren, den Beschluss und das Postulat, die wir uns beehren, Ihnen heute mitzuteilen, ernstlich erwägen zu wollen und den Ausdruck unserer vorzüglichsten Hochachtung entgegenzunehmen. Im Namen des Bundes Schweizerischer Frauenvereine."
Die Petition ist gezeichnet von der Präsidentin, Helene von Mülinen, der Gründungspräsidentin der heutigen Alliance F, deren Co-Präsidentin ich heute bin, und von Frau Stettler-von Fischer, der Vizepräsidentin. Ohne Gosteli-Archiv wüssten wir nicht Bescheid und wären nicht dokumentiert, dass die Frauen schon damals die Gütertrennung verlangt haben.
Die Frauen waren nicht in der Kommission vertreten, nicht im Parlament, nicht im Departement. Ihnen standen die gängigen politischen Instrumente nicht zur Verfügung. Sie haben trotzdem einen Weg gefunden, angesichts dieser himmelschreienden Ungerechtigkeit ihre Anliegen zu diskutieren und einzubringen. Die Frauenbewegungen waren schon damals sehr feingliedrig organisiert. Hundertjährige Organigramme der Organisationen, die wir gefunden haben, haben aufgezeigt, dass es neben dem offiziellen Männerstaat die Frauenorganisationen gab, die Politik gemacht haben, unbezahlt, ausserhalb der offiziellen und anerkannten Struktur, häufig ungehört oder gar belächelt, aber trotzdem hartnäckig, mutig und mit Stolz, selbst wenn sie sich nicht mit allem durchsetzen konnten. Die Gütertrennung wurde zum Beispiel erst 1988 als ausserordentlicher Güterstand auf Begehren hin ermöglicht.
Aber trotzdem: Was hier archiviert ist, in Hunderten von Bundesordnern, ist nicht ihre Geschichte, jene der Frauenorganisationen. Es ist viel mehr: Es ist unsere Geschichte, die Geschichte unseres Bundesstaates, der 1971 überhaupt erst zu einem demokratischen Rechtsstaat wurde. Erst wenn wir in unseren Gedanken akzeptieren und uns damit anfreunden, ja es aktiv einfordern, dass es nicht die offizielle Politikgeschichte der Männer und die inoffizielle Geschichte der Frauen gibt, erst wenn wir akzeptieren, dass beides Teil unserer gemeinsamen Geschichte ist, sind wir der moderne Rechtsstaat, der diesen Namen auch verdient.
In diesem Sinne bitte ich um Ihre Unterstützung für dieses Postulat.
Nidegger Yves · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
L'histoire du mouvement des femmes en Suisse est particulièrement respectable et particulièrement héroïque. En effet, ailleurs en Europe, le droit de vote féminin est allé de soi dans l'esprit de législateurs nouveaux, à l'occasion de la promulgation de nouvelles constitutions. Le droit de vote et le droit d'être élues ont été donnés aux femmes en cadeau, en reconnaissance de l'égalité entre hommes et femmes, devenue une évidence. En Suisse, contrairement à cela, en raison d'une histoire particulière, les femmes, les femmes de notre pays ont dû lutter et, pis encore, ont dû lutter sans armes, puisqu'elles n'avaient pas le droit de voter, pour obtenir le droit de vote, qui était entièrement aux mains des hommes.
Cette histoire particulière et particulièrement respectable n'a pas eu besoin, pour être conservée, d'un financement fédéral. Ce n'est pas une façon de rendre hommage à la très belle initiative privée, qu'est celle de Madame Gosteli, que de rendre dépendant aujourd'hui des fonds publics l'archivage de cette histoire héroïque. Lui donner une reconnaissance aujourd'hui, c'est reconnaître qu'à l'époque Madame Gosteli a remarqué le manque de reconnaissance officielle du rôle que les femmes ont joué dans l'histoire. Elle a alors réagi précisément par une initiative privée et non officielle. Venir couronner tout cela d'un financement fédéral n'est pas la réponse adéquate à apporter pour témoigner du respect que nous devons au combat d'une personne qui s'est très bien débrouillée avec des fonds privés jusqu'à aujourd'hui, ce qui doit rester le cas.
Je vous remercie donc de vous opposer aux postulats.
Berset Alain · VPBR-M · Bundesrat · Freiburg
La Fondation Gosteli, dont nous parlons maintenant depuis quelques minutes dans ce conseil, créée en 1982 par Marthe Gosteli, conserve les archives qui retracent l'histoire du mouvement des femmes en Suisse. C'est non seulement plus de 400 fonds d'archives d'organisations, d'associations féminines, mais aussi des fonds de particuliers qui ont joué un rôle important dans la société, qui sont conservés dans les archives de la Fondation Gosteli, et ces fonds sont sur la liste des biens culturels d'importance nationale.
Evidemment, la conservation des archives exige une base financière solide, des moyens. Or, ce que nous savons de la situation actuelle, c'est que ces moyens ne sont pas garantis. C'est la raison pour laquelle les postulats qui ont été déposés chargent le Conseil fédéral d'évaluer, en collaboration avec le canton de Berne et d'autres institutions, si nécessaire, quelles sont les conditions requises pour garantir le maintien des archives de la Fondation Gosteli, et demandent d'indiquer quelles seraient les bases légales, si elles existent, qui permettraient d'assurer un financement subsidiaire par la Confédération.
Le premier élément important sur lequel je souhaite intervenir, c'est qu'il ne s'agit pas ici d'une décision de financement, puisque c'est l'argument - et même le principal argument - apporté par Monsieur Nidegger, qui combat ces postulats. Il s'agit vraiment d'évaluer la situation - ce qui n'a pas été fait jusqu'à aujourd'hui - et d'établir quelles seraient les conditions requises pour le maintien de ces archives et, le cas échéant, s'il existe une base légale qui permettrait un financement subsidiaire.
Cela a été mentionné dans le débat: ces archives, c'est un fonds très important, qui figure sur la liste des biens culturels d'importance nationale. C'est un fonds qui représente environ 1 kilomètre linéaire de documents - c'est donc un fonds important - qui proviennent d'associations féminines, d'associations qui ont lutté pour le droit de vote des femmes, d'associations civiques, ainsi que d'associations de paysannes et de femmes rurales, d'écoles d'agricultrices, d'associations professionnelles et encore de particuliers. Outre les fonds précités, ces archives englobent également une vaste bibliothèque ainsi que des notices biographiques élaborées par la fondation sur différentes personnalités de l'histoire du mouvement des femmes.
Ces archives se trouvent aujourd'hui au nord de Berne. Elles sont consultées chaque année par quelques centaines de personnes, quelques dizaines de visites guidées y sont organisées chaque année. Leur conservation est actuellement garantie par trois personnes pour 1,4 équivalent plein temps, avec un déficit annuel qui oscille entre 110 000 et 170 000 francs.
Le Conseil fédéral s'est déclaré prêt à accepter ces postulats parce que cela nous donnerait l'occasion, avec le soutien du Conseil national, de tenter de répondre à quelques questions. Il s'agirait déjà de voir quelle est la situation actuelle, quelle est aujourd'hui la situation du fonds, quels sont les défis auxquels ces archives sont confrontées, quelles sont les bases légales qui existent ou qui n'existent pas pour un éventuel soutien des archives par la Confédération, et surtout, quelles sont les solutions en matière d'organisation qui permettraient de garantir la pérennité de ces archives. Différentes variantes devraient être présentées dans le rapport, sous l'angle financier également.
Le Conseil fédéral souhaite donc vous dire aujourd'hui qu'il reconnaît la valeur des archives de la Fondation Gosteli et qu'il estime que leur conservation est nécessaire et qu'elle exige probablement une base financière solide. Nous sommes donc prêts, avec d'autres partenaires potentiels, à examiner quelles seraient les options envisageables pour garantir le maintien de ces archives. Concrètement, il s'agira donc d'analyser les différentes variantes sous l'angle juridique et financier. Il existe d'ailleurs déjà d'autres types d'archives comparables qui sont conservées par les Archives fédérales suisses. Nous sommes donc prêts à mener ces travaux, avec votre soutien.
C'est la raison pour laquelle j'aimerais vous inviter, au nom du Conseil fédéral, à accepter ces postulats.
Abstimmung
17.3329, 17.3330, 17.3335, 17.3336, 17.3337
Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose d'adopter les cinq postulats. Ils sont combattus par Monsieur Nidegger.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Postulate ... 134 Stimmen
Dagegen ... 49 Stimmen
(0 Enthaltungen)